„Wir stehen nicht für Abtreibung“
Wenn Kinderabtreiber selber nicht zur Kinderabtreibung stehen, dann ist der letzte Zweifel ausgeräumt, daß mit der Kinderabtreibung etwas nicht stimmt.

Das berichtete die ‘Fuldaer Zeitung’ am Donnerstag.
‘Pro Familia’ ist Teil des berüchtigten US-Abtreibungsnetzwerkes ‘Planned Parenthood’. Die Organisation führt in Deutschland eigene Kinderschlachthöfe.
Es sei die Absicht von ‘Pro Familia’ „gemeinsam auch mit den Kirchen an den zentralen Problemfeldern der Gesellschaft zu arbeiten“, erklärte dagegen die Landesgeschäftsführerin von Pro Familia Hessen, Brigitte Fuchs.
Rund 50.000 Menschen würden sich jährlich an die sogenannten Beratungsstellen von ‘Pro Familia Hessen’ wenden.
In der – wie sich Frau Fuchs ausdrückt – „Schwangerschaftskonfliktberatung“ sei ‘Pro Familia’ eine allgemein anerkannte Institution.
Das Verhalten des Bistums sei daher umso unverständlicher und werde „der Relevanz der Thematik“ nicht gerecht. ‘Pro Familia’ mit der Kinderabtreibung gleichzusetzen, sei grundlegend falsch, so Frau Fuchs.
Das Bistum Fulda hatte sich von den Veranstaltungen der Organisation, die in einem gemeinsamen Programmheft mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zur ökumenischen „Woche für das Leben“ aufgeführt waren, nach längerem Zögern distanziert.
Unterstützung erhielt ‘Pro Familia’ dagegen von der evangelischen Seite.
‘Pro Familia’ ist jedoch nicht nur kinder- sondern auch kirchenfeindlich.
Als Kardinal Joachim Meisner von Köln in seiner Dreikönigspredigt des Jahres 2005 die Kinderabtreibung anprangerte, sprach eine Vertreterin des ‘Pro Familia’-Bundesverbandes von angeblich „frauenverachtenden Äußerungen“ des Kardinals sowie von einer „Entgleisung“ und von einem „Ausfall“.
Die Predigt Meisners habe „einmal mehr“ gezeigt, wie sehr das Denken von führenden Vertretern der katholischen Kirche noch immer von Frauenverachtung geprägt sei.
Der Kardinal weigere sich anzuerkennen, daß sich eine Frau „ethisch verantwortlich“ sowohl für als auch gegen eine bereits existierende Mutterschaft entscheiden könne.
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Montag, 22. Mai 2006 22:54
Jörg Guttenberger, Köln: „rechtwswidrig, aber straffrei“
ist nicht nur inkonsequent, sondern an Zynik kaum überbietbar. Zu prüfen wäre, inwieweit hier sogar der Straftatbestand der Strafvereitelung vorliegt. Ich bitte um Stellungnahme eines Juristen.
Sonntag, 14. Mai 2006 12:33
Der Tradition verbunden: @deusexmachina
Sie sind schon längst widerlegt, haben jetzt keine Argumente mehr und reden nur noch drum herum.
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird ausdrücklich auf Par. 1 Abs. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Bezug genommen. Also die gesamte Rechtssprechung geht von der unumstößlichen Tatsache aus, das ungeborene Kinder Menschen mit der ihnen zustehenden Menschenwürde sind. Für Ihre These können Sie die Gesetzgebung und Wissenschaft nicht beanspruchen.
Aus der eben genannten Tatsache heraus, der kein vernünftig denkender Mensch widerspricht, konnte daher das BVerfGe Abtreibungstötungen nicht für rechtmäßig erklären. Sie sind auch nach geltendem Recht rechtswidrig (was Sie vielleicht auch noch nicht wissen).
LEIDER wurden sie aber vom Strafrecht ausgenommen (also „rechtswidrig, aber straffrei“), was tatsächlich eine Inkonsequenz ist. Aus dieser Straffreiheit kann man aber nicht folgern, dass es sich bei ungeborenen Kindern bis zum 3. Monat um „keine Menschen“ handelt, so wie Sie es tun. Das hat das BVerfGe zu Anfang ganz klar gestellt.
Wenn Ihre private These stimmen sollte, dann erklären Sie mal vom biologischen Standpunkt aus, welche „Zäsur“ in der vorgeburtlichen Entwicklung des Menschen nach dem 3. Monat aus dem „noch nicht Menschen“ einen Menschen macht.
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird ausdrücklich auf Par. 1 Abs. 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ Bezug genommen. Also die gesamte Rechtssprechung geht von der unumstößlichen Tatsache aus, das ungeborene Kinder Menschen mit der ihnen zustehenden Menschenwürde sind. Für Ihre These können Sie die Gesetzgebung und Wissenschaft nicht beanspruchen.
Aus der eben genannten Tatsache heraus, der kein vernünftig denkender Mensch widerspricht, konnte daher das BVerfGe Abtreibungstötungen nicht für rechtmäßig erklären. Sie sind auch nach geltendem Recht rechtswidrig (was Sie vielleicht auch noch nicht wissen).
LEIDER wurden sie aber vom Strafrecht ausgenommen (also „rechtswidrig, aber straffrei“), was tatsächlich eine Inkonsequenz ist. Aus dieser Straffreiheit kann man aber nicht folgern, dass es sich bei ungeborenen Kindern bis zum 3. Monat um „keine Menschen“ handelt, so wie Sie es tun. Das hat das BVerfGe zu Anfang ganz klar gestellt.
Wenn Ihre private These stimmen sollte, dann erklären Sie mal vom biologischen Standpunkt aus, welche „Zäsur“ in der vorgeburtlichen Entwicklung des Menschen nach dem 3. Monat aus dem „noch nicht Menschen“ einen Menschen macht.
Sonntag, 14. Mai 2006 04:56
deusexmachina: @Der Tradition verbunden
Das war jetzt eine ganze Menge redundanter Text in Anbetracht der leicht erkennbaren Tatsache, dass der
real existierende §218 Ihre Sichtweise in keiner Weise stützt bzw. so gar nicht existieren könnte,
wenn diese Ihre Auffassung zuträfe ;O)
Ich hatte aaO. doch bereits darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung und speziell der Wortlaut da derzeit nicht besonders stringent ist. Es ist daher vergleichsweise sinnfrei, sich auf eine spezielle Formulierung zu stürzen und mit einem triumphierenden: „HA! SEHEN SIE?!“ aufzutrumpfen. Man muss schon mit etwas Logik drangehen, und die müsste auch Ihnen verraten, dass es so, wie Sie meinen, nicht sein KANN, weil es sonst die derzeit geltenden Gesetze so nicht geben könnte.
@Thomas A. Höck
So langsam nerven Sie mit Ihrer Merkbefreitheit und ihrem defizitären Textverständnis. Als Hinweis an Sie: Wenn Ihnen der Autor einer Aussage deren bedeutung erläutert hat, steht es Ihnen nicht zu, daherzusalbadern, dass er das Gegenteil gemeint habe. Und dass die von Ihnen ad nauseam bemühte „Gleichsetzung“ ein ziemlicher Hirnschiss ist, habe ich Ihnen bereits unmissverständlich mitgeteilt. Phantasieren Sie doch über was anderes, ich bitte Sie.
Ich hatte aaO. doch bereits darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung und speziell der Wortlaut da derzeit nicht besonders stringent ist. Es ist daher vergleichsweise sinnfrei, sich auf eine spezielle Formulierung zu stürzen und mit einem triumphierenden: „HA! SEHEN SIE?!“ aufzutrumpfen. Man muss schon mit etwas Logik drangehen, und die müsste auch Ihnen verraten, dass es so, wie Sie meinen, nicht sein KANN, weil es sonst die derzeit geltenden Gesetze so nicht geben könnte.
@Thomas A. Höck
So langsam nerven Sie mit Ihrer Merkbefreitheit und ihrem defizitären Textverständnis. Als Hinweis an Sie: Wenn Ihnen der Autor einer Aussage deren bedeutung erläutert hat, steht es Ihnen nicht zu, daherzusalbadern, dass er das Gegenteil gemeint habe. Und dass die von Ihnen ad nauseam bemühte „Gleichsetzung“ ein ziemlicher Hirnschiss ist, habe ich Ihnen bereits unmissverständlich mitgeteilt. Phantasieren Sie doch über was anderes, ich bitte Sie.
Samstag, 13. Mai 2006 18:09
Der Tradition verbunden: @deusexmachina
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II):
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, [fett]menschliches Leben,auchdas ungeborene,[fett] zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und – von ihm her – ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
Den gesamten Text können Sie hier einsehen. Die geltende Gesetzgebung betrachtet – im Gegensatz zu Ihnen – ungeborene wie geborene Menschen gleichermaßen als menschliches Leben. Ihre private Meinung, dass Embryonen und Föten „keine Menschen“ seien, stimmt mit Gesetzgebung und Wissenschaft nicht überein und widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Ein Mensch ist immer ein in Entwicklung befindliches Wesen. Ein Mensch entwickelt sich immer ALS Mensch und nicht „ZUM“ Menschen. Biologisch ist vor/bzw. während der Geburt keine – wie auch immer geartete „Zäsur“ auszumachen, die aus einem „Noch nicht Menschen“ einen Menschen macht. Diese Idee existiert nur in Ihrem Denken, widerspricht aber jeglicher wissenschaftlich-biologischer Erkenntnis.
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, [fett]menschliches Leben,auchdas ungeborene,[fett] zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und – von ihm her – ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
Den gesamten Text können Sie hier einsehen. Die geltende Gesetzgebung betrachtet – im Gegensatz zu Ihnen – ungeborene wie geborene Menschen gleichermaßen als menschliches Leben. Ihre private Meinung, dass Embryonen und Föten „keine Menschen“ seien, stimmt mit Gesetzgebung und Wissenschaft nicht überein und widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Ein Mensch ist immer ein in Entwicklung befindliches Wesen. Ein Mensch entwickelt sich immer ALS Mensch und nicht „ZUM“ Menschen. Biologisch ist vor/bzw. während der Geburt keine – wie auch immer geartete „Zäsur“ auszumachen, die aus einem „Noch nicht Menschen“ einen Menschen macht. Diese Idee existiert nur in Ihrem Denken, widerspricht aber jeglicher wissenschaftlich-biologischer Erkenntnis.
Samstag, 13. Mai 2006 13:58
_EinFan_: @ Thomas A. Höck
NICHTS wiegt das Lebensrecht eines anderen auf
Und was ist mit Notwehr?
Und was ist mit Notwehr?
Samstag, 13. Mai 2006 10:20
_xyz_: deusxmachina und die Vergleiche
Leser d. stolpert immer wieder über seine Vergleiche; seine intellektuellen Fähigkeiten halten oft mit
seiner Lust am Disputieren nicht schritt! Unter einem
früheren Artikel hatte er den moralischen Widerstand gegen den Wehrlosenmord mit dem natürlichen Ekel vor Fäkalien gleichsesetzt! Nun kommt dieses:
„Ich finde auch Beinamputationen ziemlich grauenvoll, aber es gibt offenbar Gründe dafür, sie dennoch vorzunehmen. Abtreibung ist eine üble Wahl, die man nur trifft, wenn man die Alternative als noch übler empfindet“
Die Beinamputation dient dem eigenen Überleben und kann in einem Kalkül als kleineres Übel erscheinen. Die Abtreibung beendet ein fremdes Leben und welches Gut könnte ich gerechtfertigterweise in einen Abwägungszusammenhang mit dem Lebensrecht eines anderen bringen? Einem Raubmörder erscheint ja auch seine eigene Bedürftigkeit als „das größere Übel“ gegenüber dem Lebensende des Opfers… Das ist ja gerade der Sinn des katgorischen Tötungsverbotes: NICHTS wiegt das Lebensrecht eines anderen auf und kann guten Gewissens gegen dieses in ein Abägungsverhältnis gebracht werden.
früheren Artikel hatte er den moralischen Widerstand gegen den Wehrlosenmord mit dem natürlichen Ekel vor Fäkalien gleichsesetzt! Nun kommt dieses:
„Ich finde auch Beinamputationen ziemlich grauenvoll, aber es gibt offenbar Gründe dafür, sie dennoch vorzunehmen. Abtreibung ist eine üble Wahl, die man nur trifft, wenn man die Alternative als noch übler empfindet“
Die Beinamputation dient dem eigenen Überleben und kann in einem Kalkül als kleineres Übel erscheinen. Die Abtreibung beendet ein fremdes Leben und welches Gut könnte ich gerechtfertigterweise in einen Abwägungszusammenhang mit dem Lebensrecht eines anderen bringen? Einem Raubmörder erscheint ja auch seine eigene Bedürftigkeit als „das größere Übel“ gegenüber dem Lebensende des Opfers… Das ist ja gerade der Sinn des katgorischen Tötungsverbotes: NICHTS wiegt das Lebensrecht eines anderen auf und kann guten Gewissens gegen dieses in ein Abägungsverhältnis gebracht werden.
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