Das finstere Treiben von ‘Pro Familia’
Der Bischof von Fulda hat richtig gehandelt, als er die Zusammenarbeit mit dem Abtreibungsverein ‘Pro Familia’ als „eklatanten Fehler“ bezeichnete. Der Verein ist auch in zweideutige Machenschaften verwickelt. Von Otto Spahn.

‘Pro Familia’ bezeichnete diesen Schritt in einer Stellungnahme als unverständlich und behauptete, es sei falsch, den Verein mit der Kinderabtreibung gleichzusetzen.
Daß ‘Pro Familia’ allgemein als dubios gilt und den Ruf einer Abtreibungsorganisation besitzt, ist nicht schwer zu verstehen.
Der Verein tut selber alles, um dieses Image zu fördern.

Außerdem hat der Hessische Rechnungshof in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen diese Organisation erhoben.
Stein des Anstoßes waren die Einrichtungen von ‘Pro Familia’, in denen Menschen durch Abtreibung getötet werden.
Die Prüfer des Rechnungshofes vermißten eine vom Bundesverfassungsgericht schon 1993 geforderte klare Trennung zwischen Beratungsstelle und Abtreibungseinrichtung.
Darüber hinaus soll der Landesverband von ‘Pro Familia’ Hessen in den Jahren 2001/2002 bei sozialpädagogischen Gruppenveranstaltungen knapp 2000
Beratungsfälle zuviel abgerechnet haben.
Der Aktionskreis Fulda der ‘Aktion Leben’ erhebt auch gegen die ‘Pro Familia’ Beratungsstelle in Fulda schwere Vorwürfe.
In einer Dokumentation wurde ein sogenanntes Beratungsgespräch eines 17jährigen Mädchens in Begleitung einer Freundin festgehalten.
Die „Pro-Familia“ Beraterin schlug dem Mädchen als ersten Weg eine Kindesabtreibung vor.
Bereits zwei Minuten nach Beginn des Gesprächs legte sie einen Beratungsschein auf den Tisch, den die „Beraterin“ später blanko unterschrieb, ohne Ausweispapiere zu verlangen.
In den Schein – der in Deutschland als rechtliche Voraussetzung für eine straflose Kinderabtreibung
notwendig ist – konnte die „Beratene“ ihren Namen selber hineinschreiben.
Außerdem wurde ihnen der Tipp gegeben: „Im Prinzip könnt ihr auch einen ganz anderen Namen hineinschreiben.“
Der Aktionskreis Fulda sieht in einer solchen „Beratung“ einen Fall für den Staatsanwalt.
In dieses Bild von ‘Pro Familia’ paßt auch die Forderung des Vereins, die sogenannte „Tötungspille danach“ rezeptfrei abzugeben.
In die totale Absurdität begab sich ‘Pro Familia Hessen’ vor einiger Zeit, als der Verein beschloß, sich nicht an der Vergabe von Finanzhilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind für in Not befindliche Schwangere zu beteiligen.

Da klingt es wie Spott und Hohn, wenn ‘Pro Familia’ in der ökumenischen „Woche für das Leben“ mitwirkt, wo es heißt, daß uns „Kinder von Anfang an“ anvertraut sind und als Segen Gottes zu begreifen und anzunehmen sind.
Bischof Algermissen von Fulda ist daher für seine Entscheidung und für seine klaren Worte zu danken.
Das Verhalten der evangelischen Kirche ist dagegen empörend und unverständlich. Es stößt auf starke Kritik der Lebensrechtler.
Die Evangelischen müssen sich fragen lassen, wo ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage hingekommen ist.
Otto Spahn ist Pressesprecher des Aktionskreis Fulda der ‘Aktion Leben’
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Dienstag, 16. Mai 2006 07:31
Der Tradition verbunden: @deusexmachina
Zu Ihrer Information:
„15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.“ (BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II (Beratungsregelung))
Im Klartext: Nur, wenn eine Indikation (medizinisch oder kriminologisch) vorliegt, ist die Abtreibung „rechtmäßig“ (was ich allerdings auch für einen Skandal halte), ansonsten ist sie – auch bei Vorliegen des Beratungsscheins (das ist keine Indikation, wie oben in der Entscheidung dargelegt, sondern bewirkt lediglich die Straffreiheit) – rechtswidrig.
Die erweiterte medizinische Indikation wird heute schon bei Vorliegen einer Behinderung anerkannt. Konkret heißt das, daß behinderte ungeborene Kinder (z.B. Kinder mit Down-Syndrom) in unserem „Rechtsstaat“ bis vor der Geburt „rechtmäßig“ getötet werden dürfen.
„15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.“ (BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II (Beratungsregelung))
Im Klartext: Nur, wenn eine Indikation (medizinisch oder kriminologisch) vorliegt, ist die Abtreibung „rechtmäßig“ (was ich allerdings auch für einen Skandal halte), ansonsten ist sie – auch bei Vorliegen des Beratungsscheins (das ist keine Indikation, wie oben in der Entscheidung dargelegt, sondern bewirkt lediglich die Straffreiheit) – rechtswidrig.
Die erweiterte medizinische Indikation wird heute schon bei Vorliegen einer Behinderung anerkannt. Konkret heißt das, daß behinderte ungeborene Kinder (z.B. Kinder mit Down-Syndrom) in unserem „Rechtsstaat“ bis vor der Geburt „rechtmäßig“ getötet werden dürfen.
Montag, 15. Mai 2006 23:52
deusexmachina: @expedit
Ich bin nur „angebrüteter“ Jurist und nicht wirklich „fachkundig“. Der Unterschied zwischen einem nicht
verwirklichten Tatbestand und bloßer Absehung von Bestrafung ist allerdings so grundlegend, dass ich
den schon in meinen 2 1/2 Semester Jura damals mitbekommen habe.
Schwangerschaftsabbruch ist „vom Grundsatz her rechtswidrig“, soll heißen: Ohne weitere Erklärung oder spezielle Gegebenheiten / Ausnahmen verboten. Diese Gegebenheiten sind allerdings sehr vielfältig und zahlreich, und die meisten davon haben eine aufhebende Wirkung, d.h. nicht nur wird nicht bestraft, sondern der Tatbestand als solcher (§218 StGB) ist nicht erfüllt. Allerdings gibt es auch (seltener vorkommende) Konstellationen, bei denen in der Tat „Straffreiheit“ vorliegt, der Tatbestand des §218 also besteht, von einer Bestrafung aber abgesehen wird. Das gilt NICHT für den „fristgerechten Abruch nach Beratung“.
Zivilrecht… hm… da gibt es viel Material, das spektakulärste wohl das Ansinnen, Geburt als „Schaden“ nach §823 1 BGB geltend zu machen (wird verneint).
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des o.g. Urteils des BVG, speziell auch die abweichende Meinung zweier Senatsmitglieder – dort sieht man deutlich, dass es zwar an hehren Worten nicht mangelt, man in der Praxis aber keinen Weg an einem Kompromiss vorbei sieht… und dass gestandene Fachleute da alles andere als „glasklar“ sehen.
Schwangerschaftsabbruch ist „vom Grundsatz her rechtswidrig“, soll heißen: Ohne weitere Erklärung oder spezielle Gegebenheiten / Ausnahmen verboten. Diese Gegebenheiten sind allerdings sehr vielfältig und zahlreich, und die meisten davon haben eine aufhebende Wirkung, d.h. nicht nur wird nicht bestraft, sondern der Tatbestand als solcher (§218 StGB) ist nicht erfüllt. Allerdings gibt es auch (seltener vorkommende) Konstellationen, bei denen in der Tat „Straffreiheit“ vorliegt, der Tatbestand des §218 also besteht, von einer Bestrafung aber abgesehen wird. Das gilt NICHT für den „fristgerechten Abruch nach Beratung“.
Zivilrecht… hm… da gibt es viel Material, das spektakulärste wohl das Ansinnen, Geburt als „Schaden“ nach §823 1 BGB geltend zu machen (wird verneint).
Ich empfehle Ihnen die Lektüre des o.g. Urteils des BVG, speziell auch die abweichende Meinung zweier Senatsmitglieder – dort sieht man deutlich, dass es zwar an hehren Worten nicht mangelt, man in der Praxis aber keinen Weg an einem Kompromiss vorbei sieht… und dass gestandene Fachleute da alles andere als „glasklar“ sehen.
Montag, 15. Mai 2006 12:49
Toby: „Nicht verwirklichter Tatbestand“ oder „nicht rechtswidrig“?
Ist das nicht Auslegungssache? Ich meine, dass sich die Formulierung „der Tatbestand … ist nicht verwirklicht“
auf das in § 218 (1) vorgesehene Strafmaß (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) bezieht
und somit auch einfach mit „straflos“ umschrieben werden kann, wobei der Tatbestand „grundsätzlich“ doch
erfüllt bleibt: Der Schwangerschaftsabbruch bleibt rechtswidrig, wenn auch das vorgesehene Strafmaß
„nicht verwirklicht“ wird.
Die Formulierung vom nicht verwirklichten Tatbestand findet sich nämlich nur in § 218 Absatz 1 und nicht in den Absätzen 2 und 3 (medizinische bzw. kriminologische Indikation), wo es ausdrücklich heißt, dass der Schwangerschaftsabbruch etwa bei „Gefahr für das Leben“ oder bei einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuchs (Vergewaltigung) nicht rechtswidrig, also im Sinne des Gesetzes rechtens ist.
Ergo: Bei Verdacht auf Behinderung des Kindes und bei Vergewaltigung besteht laut Gesetz ein Rechtsanspruch auf Abtreibung, nicht aber bei dem sogenannten Beratungsmodell gemäß § 218 a Absatz 1, nach dem ca. 97 % der Abtreibungen in Deutschland durchgeführt werden.
Ich bin aber kein Jurist, das alles müsste mal ein echter Fachmann klären. Soweit ich weiß, ist auch die derzeit geltende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Jahr 1995 verfassungsrechtlich nie überprüft worden.
Die Formulierung vom nicht verwirklichten Tatbestand findet sich nämlich nur in § 218 Absatz 1 und nicht in den Absätzen 2 und 3 (medizinische bzw. kriminologische Indikation), wo es ausdrücklich heißt, dass der Schwangerschaftsabbruch etwa bei „Gefahr für das Leben“ oder bei einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuchs (Vergewaltigung) nicht rechtswidrig, also im Sinne des Gesetzes rechtens ist.
Ergo: Bei Verdacht auf Behinderung des Kindes und bei Vergewaltigung besteht laut Gesetz ein Rechtsanspruch auf Abtreibung, nicht aber bei dem sogenannten Beratungsmodell gemäß § 218 a Absatz 1, nach dem ca. 97 % der Abtreibungen in Deutschland durchgeführt werden.
Ich bin aber kein Jurist, das alles müsste mal ein echter Fachmann klären. Soweit ich weiß, ist auch die derzeit geltende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Jahr 1995 verfassungsrechtlich nie überprüft worden.
Montag, 15. Mai 2006 12:43
expedit: @deusexmachina: Präzision
Nun mal eine Verständnisfrage an den Jurakundigen!
Was ist hier nun eigentlich gegeben?
Eine Rechtswidrigkeit oder eine Rechts“erlaubtheit“?
Ist dieses nun „straffrei“ oder wird diese „bestraft“?
Gibt es da einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht?
Wie ist die Abtreibung zivilrechtlich zu sehen und wie sehen dann die strafrechtlichen Konsequenzen aus?
Bedeutet „grundsätzlich“ nicht, dass es auch Ausnahmen gibt?
Es ist diesmal nur ein Frage von mir, um mir selbst einmal von einem Sachkundigen, der Jura studiert hat, das komplexe Thema besser erklären zu lassen!
Vielen Dank!
Was ist hier nun eigentlich gegeben?
Eine Rechtswidrigkeit oder eine Rechts“erlaubtheit“?
Ist dieses nun „straffrei“ oder wird diese „bestraft“?
Gibt es da einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht?
Wie ist die Abtreibung zivilrechtlich zu sehen und wie sehen dann die strafrechtlichen Konsequenzen aus?
Bedeutet „grundsätzlich“ nicht, dass es auch Ausnahmen gibt?
Es ist diesmal nur ein Frage von mir, um mir selbst einmal von einem Sachkundigen, der Jura studiert hat, das komplexe Thema besser erklären zu lassen!
Vielen Dank!
Montag, 15. Mai 2006 08:16
deusexmachina: Ich sagte doch: „Präzision“
„Der Tradition verbunden“ sprach unten davon, „die Tötung des Kindes (sei) auch mit dem Beratungsschein
immer noch rechtswidrig“. Das ist in dieser Form falsch. Es ist etwas ganz anderes, so wie das BVG (und
auch Sie hier) zu sagen, der Schwangerschaftsabbruch sei GRUNDSÄTZLICH rechtswidrig. Da spielt uns auch
die Umgangssprache einen Streich, in der wir „grundsätzlich“ oft synonym mit „auf jeden Fall“ verwenden,
was es aber nicht heißt.
„Grundsätzlich schneit es im Winter“ bedeutet ja auch nicht, dass es jeden einzelnen Tag schneit bzw. schneien muss, sondern beschreibt lediglich den typischen Fall.
Es heißt vielmehr – und EXAKT DAS hat das BVG auch entschieden – dass das Ungeborene „vom Grundsatz her“ schützenswert ist. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Seite, von der aus man sich der schlussendlichen Entscheidung annähert (vgl. opt-in vs. opt-out).
Die in der Neufassung des §218a beschriebenen Ausnahmen führen eben nicht zu einer Straffreiheit eines nach wie vor erfüllten Tatbestandes, sondern stehen bereits der Erfüllung dieses Tatbestandes entgegen (sorry, da muss ich jetzt doch ein paar Semester Jura raushängen lassen: Das ist ein ganz anderer Punkt in der Kette juristischer Subsumption).
Also: Vom Grundsatz her ist der Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig einzustufen. In den in §218a genannten Fällen findet dieser Grundsatz aber eben gerade KEINE Anwendung, er beschreibt die Summe der vonm Grundsatz abweichenden Fälle – dafür ist dieser § da.
„Grundsätzlich schneit es im Winter“ bedeutet ja auch nicht, dass es jeden einzelnen Tag schneit bzw. schneien muss, sondern beschreibt lediglich den typischen Fall.
Es heißt vielmehr – und EXAKT DAS hat das BVG auch entschieden – dass das Ungeborene „vom Grundsatz her“ schützenswert ist. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Seite, von der aus man sich der schlussendlichen Entscheidung annähert (vgl. opt-in vs. opt-out).
Die in der Neufassung des §218a beschriebenen Ausnahmen führen eben nicht zu einer Straffreiheit eines nach wie vor erfüllten Tatbestandes, sondern stehen bereits der Erfüllung dieses Tatbestandes entgegen (sorry, da muss ich jetzt doch ein paar Semester Jura raushängen lassen: Das ist ein ganz anderer Punkt in der Kette juristischer Subsumption).
Also: Vom Grundsatz her ist der Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig einzustufen. In den in §218a genannten Fällen findet dieser Grundsatz aber eben gerade KEINE Anwendung, er beschreibt die Summe der vonm Grundsatz abweichenden Fälle – dafür ist dieser § da.
Montag, 15. Mai 2006 07:45
Josef: Wenn sich einer
wie ich dann und wann in dieses Forum verirrt, muss er immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass da nicht sehr viel tiefer Glaube zu erkennen ist. Das soll kein Vorwurf sein, eher eine Feststellung des Bedauerns. Aber vermutlich habe ich mir da selber eine Falle gestellt: Ich suche nach einer Antwort auf die Frage, was Gott von MIR möchte; und eine solche gelehrige Antwort bekommt man relativ häufig. Wahrscheinlich hülfe mir die Antwort eines tief Gläubigen mehr, der mir erklärt, was Gott von IHM will und wie er/sie das zu erfüllen versucht. Aber eben, das ist wohl zu viel verlangt. Da muss ich wohl wieder mehr den „direkten Draht“ anwählen.
Montag, 15. Mai 2006 06:42
Toby: Rabulistik
@ Deusexmachina
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 den sogenannten Schwangerschaftsabbruch als grundsätzlich „rechtswidrig“ bezeichnet. An diesem Tatbestand ändert auch die 1995 in Kraft getretene Gesetzesnovelle nichts. Abtreibungen sind also nach wie vor grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn diese Formulierung so nicht wörtlich im StGB zu finden ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 den sogenannten Schwangerschaftsabbruch als grundsätzlich „rechtswidrig“ bezeichnet. An diesem Tatbestand ändert auch die 1995 in Kraft getretene Gesetzesnovelle nichts. Abtreibungen sind also nach wie vor grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn diese Formulierung so nicht wörtlich im StGB zu finden ist.
Montag, 15. Mai 2006 06:01
deusexmachina: @Der Tradition verbunden – Präzision des Ausdrucks
Sie sprechen da – wie mancher hier gerne – von „traffreiem Schwangerschaftsabbruch“. Damit bemühen Sie
die Formulierung, die sich für den Besitz minderer Mengen Haschisch eingebürgert hat. Bei dieser Formulierung
gilt: Es gibt einen Tatbestand, dieser wird erfüllt, und dennoch lässt man „Fünfe gerade sein“ und
sieht von einer Verfolgung bzw. Bestrafung ab. DAS ist „Straffreiheit“.
Demgegenüber formuliert der §218a ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen „der Tatbestand des §218 nicht verwirklicht“ (Abs.1) ist. Das ist ein Unterschied. Es bedeutet nämlich, dass hier keineswegs von „Straffreiheit“ die Rede ist, sondern, dass erst gar keine Gesetzesübertretung vorliegt. Kein Tatbestand, keine Strafe. Das ist ein komplett anderes Konstrukt, als Sie mit dem laienhaften und glattweg falschen Gerede von der „Straffreiheit“ suggerieren wollen.
Abs.2 betont noch einmal explizit: „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn…“. Ihre Anmerkung: „Wenngleich die Tötung des Kindes auch mit dem Beratungsschein immer noch rechtswidrig ist“ ist trotz Verweises auf ein falsch verstandenes Urteil des BVG schlichterdings sachlich falsch und diametral dem Gesetztestext entgegenstehend.
Das einzige Konstrukt in diesem Zusammenhang, das Ihrer Darstellung entspricht, ist der Ausnahmefalls des §218a Abs.4, Satz 2.
P.S.: Eine Freiheit KANN nie gegen irgendeine Würde verstoßen. Lernen Sie ‘mal die Begrifflichkeiten.
Demgegenüber formuliert der §218a ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen „der Tatbestand des §218 nicht verwirklicht“ (Abs.1) ist. Das ist ein Unterschied. Es bedeutet nämlich, dass hier keineswegs von „Straffreiheit“ die Rede ist, sondern, dass erst gar keine Gesetzesübertretung vorliegt. Kein Tatbestand, keine Strafe. Das ist ein komplett anderes Konstrukt, als Sie mit dem laienhaften und glattweg falschen Gerede von der „Straffreiheit“ suggerieren wollen.
Abs.2 betont noch einmal explizit: „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn…“. Ihre Anmerkung: „Wenngleich die Tötung des Kindes auch mit dem Beratungsschein immer noch rechtswidrig ist“ ist trotz Verweises auf ein falsch verstandenes Urteil des BVG schlichterdings sachlich falsch und diametral dem Gesetztestext entgegenstehend.
Das einzige Konstrukt in diesem Zusammenhang, das Ihrer Darstellung entspricht, ist der Ausnahmefalls des §218a Abs.4, Satz 2.
P.S.: Eine Freiheit KANN nie gegen irgendeine Würde verstoßen. Lernen Sie ‘mal die Begrifflichkeiten.
Montag, 15. Mai 2006 00:52
methusalix †: @traditionalist
…Danke, auf diese „Freiheit“ verzichte ich gerne!
Wie schön, dass sich ein erzreaktionärer Katholik mal an die Würde der Frau erinnert. Sonst muss man diese Leute immer daran erinnern, dass Frauen, ausser den drei traditionalistischen Ks, auch noch anderes vermögen.
Chapeau, tradi!
Dass Sie, als Stockkonservativer, mit Freiheit und schon gar mit Freiheiten der Frauen, gleich gar nichts anfangen können, ist nachgerade bekannt und eine Binsenweisheit.
Wichtiger erscheint mir der Hinweis, dass diejenigen, die die Verantwortung für eine Schwangerschaft tragen, auch die Entscheidung fällen (und verantworten) müssen. Da die Frauen aber von den Männer in dieser Hinsicht schon immer alleine gelassen wurden,
[Auf diesen Seiten ist laufend von Kindern die rede, die abgetrieben werden; nie von Frauen, die für die Kinder die volle Verantwortung tragen und dabei oft genug und vor allem von den Sexualtheoretikern der römisch-katholischen Kirche, im Stich gelassen werden.]
entscheiden auch die Frauen über Verhütung oder nicht-Verhütung, über Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft.
Wie schön, dass sich ein erzreaktionärer Katholik mal an die Würde der Frau erinnert. Sonst muss man diese Leute immer daran erinnern, dass Frauen, ausser den drei traditionalistischen Ks, auch noch anderes vermögen.
Chapeau, tradi!
Dass Sie, als Stockkonservativer, mit Freiheit und schon gar mit Freiheiten der Frauen, gleich gar nichts anfangen können, ist nachgerade bekannt und eine Binsenweisheit.
Wichtiger erscheint mir der Hinweis, dass diejenigen, die die Verantwortung für eine Schwangerschaft tragen, auch die Entscheidung fällen (und verantworten) müssen. Da die Frauen aber von den Männer in dieser Hinsicht schon immer alleine gelassen wurden,
[Auf diesen Seiten ist laufend von Kindern die rede, die abgetrieben werden; nie von Frauen, die für die Kinder die volle Verantwortung tragen und dabei oft genug und vor allem von den Sexualtheoretikern der römisch-katholischen Kirche, im Stich gelassen werden.]
entscheiden auch die Frauen über Verhütung oder nicht-Verhütung, über Fortführung oder Abbruch der Schwangerschaft.
Sonntag, 14. Mai 2006 23:53
Gotthard: Fragen
Ich habe folgende Fragen:
1. In welchen Ländern ist Abtreibung grundsätzlich verboten?
2. In welchen Ländern ist die Abtreibung bis zum 3. Monat straffrei erlaubt?
3. In welchen Ländern gibt es vor der straffreien Abtreibung eine staatlich verordente Zwangs-Beratung?
1. In welchen Ländern ist Abtreibung grundsätzlich verboten?
2. In welchen Ländern ist die Abtreibung bis zum 3. Monat straffrei erlaubt?
3. In welchen Ländern gibt es vor der straffreien Abtreibung eine staatlich verordente Zwangs-Beratung?
Sonntag, 14. Mai 2006 22:59
Der Tradition verbunden: Ausstellung des Beratungsscheins ist in sich schlecht
Wenn der Beratungsschein ausgestellt ist, steht das Leben des ungeborenen Kindes faktisch ganz in der
Verfügungsgewalt der Mutter. Wenngleich die Tötung des Kindes auch mit dem Beratungsschein immer noch
rechtswidrig ist (BVerfGE) , so bleibt sie dennoch straffrei, was ein Skandal in der deutschen Justiz
ist. In der Praxis ist das Bewusstsein für bzw. das Wissen um die Rechtswidrigkeit der Tötung des ungeb.
Kindes (mit Schein) heute kaum noch vorhanden.
Durch Ausstellung des Beratungsscheines raubt man dem ungeb. Kind den letzten strafrechtlichen Schutz, den es bis dahin noch hat, deshalb ist die Ausstellung eine in sich schlechte Handlung. Die Kirche tut gut daran, dies nicht zu tun.
Die Erfahrung zeigt, daß die Kirche auch ohne Schein viele Frauen in Schwangerschaftkonflikten erreicht und ihnen zu Lösungen verhilft, mit denen sie auch in 10 bzw. 20 Jahren gut leben können – ohne das quälende Post-Abortion-Syndrom.
Im übrigen ist auch eine ungeheure Verletzung der Würde der Mutter bzw. des Vaters, wenn man ihr bzw. ihm sagt: „Du bist frei, über Leben und Tod deines eigenen Kindes zu entscheiden.“ Danke, auf diese „Freiheit“ verzichte ich gerne!
Durch Ausstellung des Beratungsscheines raubt man dem ungeb. Kind den letzten strafrechtlichen Schutz, den es bis dahin noch hat, deshalb ist die Ausstellung eine in sich schlechte Handlung. Die Kirche tut gut daran, dies nicht zu tun.
Die Erfahrung zeigt, daß die Kirche auch ohne Schein viele Frauen in Schwangerschaftkonflikten erreicht und ihnen zu Lösungen verhilft, mit denen sie auch in 10 bzw. 20 Jahren gut leben können – ohne das quälende Post-Abortion-Syndrom.
Im übrigen ist auch eine ungeheure Verletzung der Würde der Mutter bzw. des Vaters, wenn man ihr bzw. ihm sagt: „Du bist frei, über Leben und Tod deines eigenen Kindes zu entscheiden.“ Danke, auf diese „Freiheit“ verzichte ich gerne!
Sonntag, 14. Mai 2006 17:38
GOLU-BOY †: Von der Redaktion entfernt
Sonntag, 14. Mai 2006 17:06
Onan †: Von der Redaktion entfernt
Sonntag, 14. Mai 2006 16:56
deusexmachina: @EinChrist
Haben Sie inhaltlich irgendetwas beizutragen, um Ihrem Protest Substanz zu verleihen? Was genau ist an
meiner Feststellung der Einseitigkeit (und damit Untauglichkeit als Beratungsinstanz) katholischer Einrichtungen
in Sachen „Abtreibung“ falsch? Sie wollen das bitte ausführen, statt inhaltsleer in die Gegend zu nörgeln?
Im übrigen kann auch ich nicht mehr als 12 Kommentare in 24 Stunden verfassen und mogle mich um diese Begrenzung nicht – wie gewisse andere – mit einem „deusexmachina2“ herum. Fühlen Sie sich geschmeichelt, dass ich Ihrer Quengelei ein Zwölftel meines täglichen Maximalpensums opfere- verdient hätte es das an sich nicht.
Frage am Rande: Wo doch Fortpflanzung so ein Superthema ist für kreuz.net – wieso dann eigentlich keine Erwähnung des heutigen Muttertags? Die Mutter müsste doch hier geradezu DIE Kultgestalt sein (fast wäre man versucht, anzufügen: „wie weiland unter Adolf“, aber dafür haben wir ja Rudolfsohn).
Im übrigen kann auch ich nicht mehr als 12 Kommentare in 24 Stunden verfassen und mogle mich um diese Begrenzung nicht – wie gewisse andere – mit einem „deusexmachina2“ herum. Fühlen Sie sich geschmeichelt, dass ich Ihrer Quengelei ein Zwölftel meines täglichen Maximalpensums opfere- verdient hätte es das an sich nicht.
Frage am Rande: Wo doch Fortpflanzung so ein Superthema ist für kreuz.net – wieso dann eigentlich keine Erwähnung des heutigen Muttertags? Die Mutter müsste doch hier geradezu DIE Kultgestalt sein (fast wäre man versucht, anzufügen: „wie weiland unter Adolf“, aber dafür haben wir ja Rudolfsohn).
Sonntag, 14. Mai 2006 16:37
EinChrist: @blah-blah-machina
Allein die „Preisfrage“ stellt eine minderwertige Argumentation eines Kirchenhassers dar, die substanziell
lächerlich ist!
Sein Halb- und Vermutungswissen gepaart mit lernresistenten Altersstarsinn ist einfach abschreckend.
Mehr ist eigentlich von so einem quantitativen Autor auch nicht zu erwarten.
Es grüßt,
EinChrist
Sein Halb- und Vermutungswissen gepaart mit lernresistenten Altersstarsinn ist einfach abschreckend.
Mehr ist eigentlich von so einem quantitativen Autor auch nicht zu erwarten.
Es grüßt,
EinChrist
Sonntag, 14. Mai 2006 16:18
deusexmachina: @Sulpicius
Sie scheinen ein sehr bemerkenswertes Verständnis des Terminus „Beratung“ zu haben.
Preisfrage: Warum wenden sich schwangere Frauen, die die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht ziehen, eher an „Pro Familia“ als an den örtlichen Priester?
Ich helfe Ihnen: Weil sie bei letzerem a priori weiß, was der sagt bzw. sagen muss, das kann sie an X Stellen nachlesen und weiß es vermutlich schon lange. Sprich: Sie ist sich seiner Voreingenommenheit und seiner Verteidigung allein EINER Sichtweise bewusst – auf solche „Beratung“ kann man verzichten, das IST keine.
Sie verwechseln „Beratung“ mit „Indoktrination“.
Preisfrage: Warum wenden sich schwangere Frauen, die die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht ziehen, eher an „Pro Familia“ als an den örtlichen Priester?
Ich helfe Ihnen: Weil sie bei letzerem a priori weiß, was der sagt bzw. sagen muss, das kann sie an X Stellen nachlesen und weiß es vermutlich schon lange. Sprich: Sie ist sich seiner Voreingenommenheit und seiner Verteidigung allein EINER Sichtweise bewusst – auf solche „Beratung“ kann man verzichten, das IST keine.
Sie verwechseln „Beratung“ mit „Indoktrination“.
Sonntag, 14. Mai 2006 16:06
methusalix †: grüne Jakobiner sind klasse!
…wie freiheitlicher Katholizismus!
Sonntag, 14. Mai 2006 15:57
Sulpicius: Tja…
grundsätzlich ergebnisoffen handeln
… genau DAS ist das Problem der seit Jahrzehnten unter der Fuchtel der grünen Jakobiner stehenden Republik Deutschland. So sieht es dort auch aus…
… genau DAS ist das Problem der seit Jahrzehnten unter der Fuchtel der grünen Jakobiner stehenden Republik Deutschland. So sieht es dort auch aus…
Sonntag, 14. Mai 2006 15:54
deusexmachina: Tja, liebe Katholiken, dann ändert halt was
Ich werfe mich gar nicht groß in die Brust für „Pro Familia“ (wenngleich die Replik auf die Rechnungshofsache –
die übrigens schon von 2004(!) stammt – das wieder ganz anders aussehen lässt, als hier beschrieben);
sobald eine Institution / Organisation größer wird, passieren auch Fehler, das liegt in der Natur des
Menschen bzw. der solcher Organisationen. Also, bitte, dann gründet doch eine ähnliche Beratungsorganisation,
an die Frauen sich wenden können – und die es BESSER macht (obwohl Eure EIGENE „große Organisation“,
die katholische Kirche, ja nicht gerade die Vermutung nahelegt, dass es dort dann weniger Fehler und Skandale
geben würde).
Wohlgemerkt: Solche Institutionen müssen, um tatsächlich anstelle „Pro Famila“ treten zu können, grundsätzlich ergebnisoffen handeln, d.h. wer sich an sie wendet, der muss auch den besagten Beratungsschein und damit die Befugnis zur Abtreibung erhalten können, und zwar ohne psychische Quälerei. Also los, nur zu.
Wohlgemerkt: Solche Institutionen müssen, um tatsächlich anstelle „Pro Famila“ treten zu können, grundsätzlich ergebnisoffen handeln, d.h. wer sich an sie wendet, der muss auch den besagten Beratungsschein und damit die Befugnis zur Abtreibung erhalten können, und zwar ohne psychische Quälerei. Also los, nur zu.
Sonntag, 14. Mai 2006 15:18
methusalix †: @traditionalist
2. „Pro Familia“ hat sich von Margaret Sanger noch nie distanziert.
Da verlangen Sie ein wenig viel, meinen Sie nicht auch?
Schliesslich haben sich die Kirchenbeamten auch nie deutlich vom entsetzlich blutrünstigen Despoten Francisco Franco distanziert. im Gegenteil, sie haben einen seiner glühenden Anhänger, den Gründer des Opus Dei, zur Ehre der Altäre erhoben und so gleichzeitig den Caudillo gleichzeitig ein wenig weisser gewaschen. Oder finden Sie diese Aussage zu gewagt? Wenn ja, dann wäre auch Ihr Statement zu Pro Familia und Margaret Sanger abwegig. Besinnlichen Sonntag wünsche ich noch.
Da verlangen Sie ein wenig viel, meinen Sie nicht auch?
Schliesslich haben sich die Kirchenbeamten auch nie deutlich vom entsetzlich blutrünstigen Despoten Francisco Franco distanziert. im Gegenteil, sie haben einen seiner glühenden Anhänger, den Gründer des Opus Dei, zur Ehre der Altäre erhoben und so gleichzeitig den Caudillo gleichzeitig ein wenig weisser gewaschen. Oder finden Sie diese Aussage zu gewagt? Wenn ja, dann wäre auch Ihr Statement zu Pro Familia und Margaret Sanger abwegig. Besinnlichen Sonntag wünsche ich noch.
Sonntag, 14. Mai 2006 13:25
Der Tradition verbunden: „Pro Familia“: „qualitatives Bevölkerungswachstum“
Gerne tut „Pro Familia“ die nationalsozialistischen Ideen ihres Gründers Hans Harmsen und die menschenverachtenden
Einstellungen ihrer Mitbegründerin „Margaret Sanger“ (sie bezeichnete Behinderte als „menschlichen Abfall“)
als „längst überwundene Vergangenheit“ ab. Dem stehen aber u.a. die folgenden Tatsachen entgegen:
1. Die mit „Pro Familia“ verbundene amerik. Schwesterorganisation „Planned Parenthood“ hält auch heute noch Margaret Sanger hoch in Ehren (im Internet leicht zu finden).
2. „Pro Familia“ hat sich von Margaret Sanger noch nie distanziert.
3. Noch 1984 (!) nahm „Pro Familia“ in einem „Gutachten“ gegen eine Stiftung, die die Adoptionsfreigabe als Alternative zur Abtreibungstötung unterstützen wollte, wie folgt Stellung: „Es handelt sich dann um eine rein quantitative und nicht um qualitativ orientierte Bevöklerungswachstumspolitik“. Es wird außerdem die Meinung vertreten, „… daß die empfohlene Änderung des Adoptionsgesetzes – mit dem Ziel, sie zu erleichtern und zu beschleunigen – die Pläne für die öffentliche Propagierung massenhafter Kindesweggabe nach der Geburt unerwünschter Kinder nur und ausschließlich aus Interessen an einem rein quantitativen Bevölkerungswachstum begründet werden kann.“(„Pro Familia“ Bremen: Gutachten zu §218, Bundesstiftung „Schutz des ungeborenen Lebens“ vom 19.1.1984).
Empfehlenswert ist das Informationsheft „pro Familia –?“ (von Thomas Friedl), das man heute noch bei der CDL erhalten kann.
1. Die mit „Pro Familia“ verbundene amerik. Schwesterorganisation „Planned Parenthood“ hält auch heute noch Margaret Sanger hoch in Ehren (im Internet leicht zu finden).
2. „Pro Familia“ hat sich von Margaret Sanger noch nie distanziert.
3. Noch 1984 (!) nahm „Pro Familia“ in einem „Gutachten“ gegen eine Stiftung, die die Adoptionsfreigabe als Alternative zur Abtreibungstötung unterstützen wollte, wie folgt Stellung: „Es handelt sich dann um eine rein quantitative und nicht um qualitativ orientierte Bevöklerungswachstumspolitik“. Es wird außerdem die Meinung vertreten, „… daß die empfohlene Änderung des Adoptionsgesetzes – mit dem Ziel, sie zu erleichtern und zu beschleunigen – die Pläne für die öffentliche Propagierung massenhafter Kindesweggabe nach der Geburt unerwünschter Kinder nur und ausschließlich aus Interessen an einem rein quantitativen Bevölkerungswachstum begründet werden kann.“(„Pro Familia“ Bremen: Gutachten zu §218, Bundesstiftung „Schutz des ungeborenen Lebens“ vom 19.1.1984).
Empfehlenswert ist das Informationsheft „pro Familia –?“ (von Thomas Friedl), das man heute noch bei der CDL erhalten kann.
Sonntag, 14. Mai 2006 13:07
methusalix †: @belisar und marianna
kreuz.net:
Die Evangelischen müssen sich fragen lassen, wo ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage hingekommen ist.
Und wo ist die Glaubwürdigkeit der misogynen Sexualtheoretiker der römisch-katholischen Kirche? Die Kirchenbeamten haben spätetstens seit „Casti Connubii“ das letzte Zipfelchen Glaubwürdigkeit vollkommen verspielt; oder warum glauben Sie, sind unsere Kirchen leer? Weil die „68er“ die Menschen hinausgepredigt haben?
marianna: Und es heisst Pro Familia
… Gegen die, die am meisten Schutz brauchen.
Mit dem Schutz der Geborenen ist es dann nicht mehr allzuweit her, wenn ich mir die Personalpolitik der Kirchenbeamten anschaue.
Belisar: Die Würde des Menschen
… wenn man aber einen Menschen tötet der sich nicht wehren kann, bekommt dafür noch Geld!
Wenn sie das wirklich tun, Belisar und die Staatsanwaltschaft kann Ihnen diesen Mord auch über jeden Zweifel erhaben, nachweisen, werden sie zwangsläufig nach §§ 211 Stgb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Ich muss Ihnen dringend davon abraten, Ihre Aussage in der Praxis zu überprüfen!
… das ist doch Beihilfe oder Anstiftung zum Mord.
Da ist die Legislative eindeutig anderer Ansicht als Sie, Belisar. Ändern Sie es! Lassen Sie sich wählen und führen Sie den römisch-katholischen Gottesstaat ein.
Die Evangelischen müssen sich fragen lassen, wo ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage hingekommen ist.
Und wo ist die Glaubwürdigkeit der misogynen Sexualtheoretiker der römisch-katholischen Kirche? Die Kirchenbeamten haben spätetstens seit „Casti Connubii“ das letzte Zipfelchen Glaubwürdigkeit vollkommen verspielt; oder warum glauben Sie, sind unsere Kirchen leer? Weil die „68er“ die Menschen hinausgepredigt haben?
marianna: Und es heisst Pro Familia
… Gegen die, die am meisten Schutz brauchen.
Mit dem Schutz der Geborenen ist es dann nicht mehr allzuweit her, wenn ich mir die Personalpolitik der Kirchenbeamten anschaue.
Belisar: Die Würde des Menschen
… wenn man aber einen Menschen tötet der sich nicht wehren kann, bekommt dafür noch Geld!
Wenn sie das wirklich tun, Belisar und die Staatsanwaltschaft kann Ihnen diesen Mord auch über jeden Zweifel erhaben, nachweisen, werden sie zwangsläufig nach §§ 211 Stgb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Ich muss Ihnen dringend davon abraten, Ihre Aussage in der Praxis zu überprüfen!
… das ist doch Beihilfe oder Anstiftung zum Mord.
Da ist die Legislative eindeutig anderer Ansicht als Sie, Belisar. Ändern Sie es! Lassen Sie sich wählen und führen Sie den römisch-katholischen Gottesstaat ein.
Sonntag, 14. Mai 2006 12:03
Belisar: Die Würde des Menschen
Es ist schon verrückt, dass man wegen Tierquälerei oder Naturverschmutzung ein riesen Sache macht in
der Presse, dafür wird man bestraft und alles, wenn man etwas stiehlt Steuerhinterziehung und so etwas
alles nicht richtig, dafür wird man bestraft, wenn man aber einen Menschen tötet der sich nicht wehren
kann, bekommt dafür noch Geld! Wenn man eine Frau dazu bringt eine Abtreibung zu machen (einen Menschen
zu töten), bekommt man als Beraterin auch noch einen Lohn dafür das ist doch Beihilfe oder Anstiftung
zum Mord.
Der Mensch zählt wahrscheinlich in den Augen der dafür verantwortlichen nicht mehr, die Würde des Menschen existiert nicht, solche Menschen regen sich wegen irgendwelchen Spendenaffären auf, aber die Tötung eines Menschen nehmen sie gelassen hin, ist das nicht paradox?
Der Mensch zählt wahrscheinlich in den Augen der dafür verantwortlichen nicht mehr, die Würde des Menschen existiert nicht, solche Menschen regen sich wegen irgendwelchen Spendenaffären auf, aber die Tötung eines Menschen nehmen sie gelassen hin, ist das nicht paradox?
Sonntag, 14. Mai 2006 11:37
marianna: Und es heisst Pro Familia
Also das Wort beduetet dem Menschen nichts. Man kann unter dem Namen „Pro Familia“ gegen der Familie, gegen die Kleinsten in der Familie sein. Gegen die, die am meisten Schutz brauchen.
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