Bischöfe fordern Ungehorsam
Die kolumbianischen Oberhirten ziehen zur Zeit gegen die Einführung der Kinderabtreibung ins Feld: Gehören Menschen, die aus einer Vergewaltigung hervorgegangen sind, in den Abfall?

Kinder aus Vergewaltigungen sowie Kinder, die während der Schwangerschaft für ihre Mütter ein angebliches „Risiko“ darstellen könnten, sollen deshalb vorgeburtlich geschlachtet werden dürfen.
Auch behinderten Menschen wurde das Lebensrecht aberkannt.
Die kolumbianischen Bischöfe sprachen in einer Stellungnahme von einem traurigen Tag für Kolumbien.
Sie erklärten, daß ein ziviler Ungehorsam nötig werden könnte, um sich dem unmoralischen Gesetz zu widersetzen.

Der Kardinal unterstrich, daß diese Exkommunikation automatisch eintritt – ohne explizit ausgesprochen werden zu müssen.
Dies gelte auch für Abtreibungspolitiker. Sie hätten das Tor für eine breitere Einführung der vorgeburtlichen Kindertötung – „eines vorsätzlichen Mordes im Mutterleib“ – aufgestoßen: „Man ziehe seinen eigenen Schluß.“
Der Präsident der Bischofskonferenz und Erzbischof von Tunja, Mons. Luis Augusto Castro (64), sprach von einem Verbrechen gegen das menschliche Leben: „Ein Tor zur Vernichtung des unschuldigen Lebens so vieler Kinder wurde geöffnet.“
Mons. Castro erklärte, daß die Bischöfe immer betont hätten, daß die Einführung der Kinderabtreibung falsch sei: „Wir werden weiterhin sagen, daß es sich um einen Akt gegen das Leben der Ungeborenen handelt und daß es unmoralisch ist.“
Einerseits gelte es, die Situation der Mütter zu betrachten und ihnen jede erdenkliche Hilfe zukommen zu lassen. Gleichzeitig müsse man das Kind sehen: „Das tut niemand.“
Niemand kümmere sich um das Baby: „Es versucht, sich in dieser Welt fortzubewegen, aber seine Möglichkeiten werden abgeschnitten.“
Bezüglich der Menschen, die aus einer Vergewaltigung hervorgegangen sind, stellte der Erzbischof klar, daß sie an der Vergewaltigung keine Schuld tragen.
Der Verbrecher sollte bestraft und ins Gefängnis geworfen werden: „Aber das Kind sollte nicht für die Sünde seines Vaters bezahlen.“
Bischof Hector Gutierrez Pabon (69) von Engativa meinte zum Entscheid des kolumbianischen Parlamentes:
„In der katholischen Kirche gibt es nicht so etwas wie Erst-, Zweit-, oder Drittklassebürger.“
Solche Klassen dürfe es auch in der bürgerlichen Gesellschaft nicht geben.
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Donnerstag, 18. Mai 2006 20:30
Maia-Kybele: @ benedikt und methusalix
liebe leser,
da haben wir meines erachtens doch das kernproblem erarbeitet.
es geht letztendlich nicht um abtreibungen, um das recht, leben oder sterben zu dürfen.
es geht darum, dass der mensch sich in dinge einmischt, die nunmal in der verantwortung gottes liegen.
nicht alles, was gemacht werden kann, muss auch unbedingt gemacht werden.
die konsequenz davon, sich nicht mehr in die handlungen gottes einzumischen, ist als beispiel die abschaffung der chirurgie, dann muss ein mensch leider eben im vierzehnten lebensjahr am blinddarmdurchbruch sterben, weil es gottes wille ist.
ob dies allerdings mit unserer menschlichen ethik zu vereinbaren ist, ist ein anderes thema.
und genau so ist es auch mit der abtreibung, entweder, wir verzichten generell darauf, dann gehören nachhaltige betreuungsangebote dazu, an denen es im augenblick mangelt (frau wird überredet, das kind auszutragen, steht nach der geburt aber meist „im regen“ und alleine da), oder wir finden eine regelung, die dem göttlichen willen und der menschlichen ethik entsprechen.
hierzu gehört für mich als abtreibungsgegnerin eben die ausnahme-erlaubnis zur abtreibung nach vergewaltigung.
alles liebe, sandra
da haben wir meines erachtens doch das kernproblem erarbeitet.
es geht letztendlich nicht um abtreibungen, um das recht, leben oder sterben zu dürfen.
es geht darum, dass der mensch sich in dinge einmischt, die nunmal in der verantwortung gottes liegen.
nicht alles, was gemacht werden kann, muss auch unbedingt gemacht werden.
die konsequenz davon, sich nicht mehr in die handlungen gottes einzumischen, ist als beispiel die abschaffung der chirurgie, dann muss ein mensch leider eben im vierzehnten lebensjahr am blinddarmdurchbruch sterben, weil es gottes wille ist.
ob dies allerdings mit unserer menschlichen ethik zu vereinbaren ist, ist ein anderes thema.
und genau so ist es auch mit der abtreibung, entweder, wir verzichten generell darauf, dann gehören nachhaltige betreuungsangebote dazu, an denen es im augenblick mangelt (frau wird überredet, das kind auszutragen, steht nach der geburt aber meist „im regen“ und alleine da), oder wir finden eine regelung, die dem göttlichen willen und der menschlichen ethik entsprechen.
hierzu gehört für mich als abtreibungsgegnerin eben die ausnahme-erlaubnis zur abtreibung nach vergewaltigung.
alles liebe, sandra
Donnerstag, 18. Mai 2006 11:56
Benedikt: @ methusalix
Die betrachten Frauen und damit auch die befruchtete Eizelle, die sie im Leib trägt, als ihr persönliches
Eigentum, über das sie alleine die Verfügungsgewalt haben dürfen.
Das ist doch Ihre Dauerleier, die allerdings auch durch Wiederholung nicht wahrer wird: Da eine Abtreibung auch dann Unrecht ist, wenn der Mann dafür ist, ist Ihre Auffassung widerlegt. Auch kann der Mann keine Abtreibung von seiner Frau verlangen.
@ Maia-Kybele
dennoch darf das seelische trauma der vergewaltigten frau nicht ausser acht gelassen werden.
Mit Sicherheit nicht. Bedenken Sie aber: Es geht hier nicht darum, den Stab über die Frau, die abgetrieben hat zu brechen. Es geht um die Abtreibung als solche. Ziehen Sie einen Vergleich zur Sucht (nein, das heißt jetzt nicht: Sucht ist wie Abtreibung). Die Sucht wird verdammt, aber niemand verdammt den Süchtigen. So ist es mE auch bei der Abtreibung.
Dabei ist darauf aufmerksam zu machen, dass ein Kind („werdendes Leben“ gibt es nicht, entweder es existiert Leben oder eben nicht) für die Vergewaltigung nichts kann, die Frage also berechtigt ist, ob ein Kind sein Lebensrecht dadurch verwirkt hat, dass es durch eine Vergewaltigung entstanden ist. Hier steht eine Abwägung zwischen dem Leben des Kindes und dem psych.Zustand d. Mutter an.
Allerdings: Die Debatte um Abtreibungen auf diesem Gebiet führt regelmäßig vom Thema weg: Die sog. kriminolog. Indikation macht weniger als 3% der Fälle von Abtreibung aus.
Das ist doch Ihre Dauerleier, die allerdings auch durch Wiederholung nicht wahrer wird: Da eine Abtreibung auch dann Unrecht ist, wenn der Mann dafür ist, ist Ihre Auffassung widerlegt. Auch kann der Mann keine Abtreibung von seiner Frau verlangen.
@ Maia-Kybele
dennoch darf das seelische trauma der vergewaltigten frau nicht ausser acht gelassen werden.
Mit Sicherheit nicht. Bedenken Sie aber: Es geht hier nicht darum, den Stab über die Frau, die abgetrieben hat zu brechen. Es geht um die Abtreibung als solche. Ziehen Sie einen Vergleich zur Sucht (nein, das heißt jetzt nicht: Sucht ist wie Abtreibung). Die Sucht wird verdammt, aber niemand verdammt den Süchtigen. So ist es mE auch bei der Abtreibung.
Dabei ist darauf aufmerksam zu machen, dass ein Kind („werdendes Leben“ gibt es nicht, entweder es existiert Leben oder eben nicht) für die Vergewaltigung nichts kann, die Frage also berechtigt ist, ob ein Kind sein Lebensrecht dadurch verwirkt hat, dass es durch eine Vergewaltigung entstanden ist. Hier steht eine Abwägung zwischen dem Leben des Kindes und dem psych.Zustand d. Mutter an.
Allerdings: Die Debatte um Abtreibungen auf diesem Gebiet führt regelmäßig vom Thema weg: Die sog. kriminolog. Indikation macht weniger als 3% der Fälle von Abtreibung aus.
Donnerstag, 18. Mai 2006 10:44
methusalix †: @ Maia-Kybele: Abtreibungswahn
Selten konnte ich hier so einen gemässigten und vernünftigen Beitrag lesen, danke dafür.
Ein Grund für das hysterische Gegeifer könnte sein, dass in den allermeisten Fällen sich Männer äussern (Ausnahmen bestätigen…).
Die betrachten Frauen und damit auch die befruchtete Eizelle, die sie im Leib trägt, als ihr persönliches Eigentum, über das sie alleine die Verfügungsgewalt haben dürfen.
Ein Indiz dafür ist sicher die Hartnäckigkeit, mit der von stockkonservativen Kreisen in den fünfziger Jahren das alleinige Entscheidungsrecht der Väter über die Frauen und Kinder verteidigt wurde.
Ein Grund für das hysterische Gegeifer könnte sein, dass in den allermeisten Fällen sich Männer äussern (Ausnahmen bestätigen…).
Die betrachten Frauen und damit auch die befruchtete Eizelle, die sie im Leib trägt, als ihr persönliches Eigentum, über das sie alleine die Verfügungsgewalt haben dürfen.
Ein Indiz dafür ist sicher die Hartnäckigkeit, mit der von stockkonservativen Kreisen in den fünfziger Jahren das alleinige Entscheidungsrecht der Väter über die Frauen und Kinder verteidigt wurde.
Mittwoch, 17. Mai 2006 21:11
Maia-Kybele: Abtreibungswahn
hallo, liebe leser,
es wurde im artikel provokativ gefragt, ob menschen, die aus einer vergewaltigung hervorgehen, in den abfall gehören.
mit sicherheit nicht.
dennoch darf das seelische trauma der vergewaltigten frau nicht ausser acht gelassen werden.
an das werdende leben zu denken, ist löblich, es sollte aber auch an das existierende leben gedacht werden.
die argumentation, eine vergewaltigte frau könne das kind ja austragen und später zur adoption freigeben, greift hier bei aller liebe zu kurz.
versuchen sie doch einmal, sich vorzustellen, wie es ist, tagtäglich an eines der schlimmsten verbrechen der menschheit, deren opfer sie geworden sind, neun monate lang erinnert zu werden.
wie wir heute wissen, ist die bindung mutter-kind, das liebevolle verhältnis der mutter zum ungeborenen kind von eklatanter wichtigkeit.
obwohl ich selber eine abtreibungsgegnerin bin, sehe ich hier doch den rahmen einer erlaubten abtreibung bei strengster indikationsstellung im falle einer vergewaltigung für gegeben, so denn ein nachweislich psychischer schaden, der sich auf das kind auswirkt, vorhanden ist oder einzutreten droht.
gleichwohl derart vehement gegen jede abtreibungswillige in’s feld zu ziehen, erinnert schon fast an inquisitorische massnahmen, hier sollte doch ein wenig mehr mitmenschlichkeit, verständnis für die situation und augenmass angebracht sein.
alles liebe, maia-kybele
es wurde im artikel provokativ gefragt, ob menschen, die aus einer vergewaltigung hervorgehen, in den abfall gehören.
mit sicherheit nicht.
dennoch darf das seelische trauma der vergewaltigten frau nicht ausser acht gelassen werden.
an das werdende leben zu denken, ist löblich, es sollte aber auch an das existierende leben gedacht werden.
die argumentation, eine vergewaltigte frau könne das kind ja austragen und später zur adoption freigeben, greift hier bei aller liebe zu kurz.
versuchen sie doch einmal, sich vorzustellen, wie es ist, tagtäglich an eines der schlimmsten verbrechen der menschheit, deren opfer sie geworden sind, neun monate lang erinnert zu werden.
wie wir heute wissen, ist die bindung mutter-kind, das liebevolle verhältnis der mutter zum ungeborenen kind von eklatanter wichtigkeit.
obwohl ich selber eine abtreibungsgegnerin bin, sehe ich hier doch den rahmen einer erlaubten abtreibung bei strengster indikationsstellung im falle einer vergewaltigung für gegeben, so denn ein nachweislich psychischer schaden, der sich auf das kind auswirkt, vorhanden ist oder einzutreten droht.
gleichwohl derart vehement gegen jede abtreibungswillige in’s feld zu ziehen, erinnert schon fast an inquisitorische massnahmen, hier sollte doch ein wenig mehr mitmenschlichkeit, verständnis für die situation und augenmass angebracht sein.
alles liebe, maia-kybele
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