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Freitag, 19. Mai 2006 10:10
Billige Entschuldigung
Vor einem Jahr wurde der Austragungsort einer lange zuvor genehmigten Großdemonstration von Lebensschützern in Linz in letzter Minute amtlich auf einen Nebenschauplatz verlegt. Nun hat sich der Staat dafür eine billige Entschuldigung einfallen lassen.
Die Demonstranten mußten sich auf den abgelegenen Domplatz zurückziehen.
Die Demonstranten mußten sich auf den abgelegenen Domplatz zurückziehen.
(kreuz.net, Linz) Die österreichische Volksanwaltschaft hat einer Beschwerde der Lebensschutzorganisation ‘Jugend für das Leben’ recht gegeben.

Die Volksanwaltschaft ist eine Ombudsstelle, die bei vermuteter ungerechter Behandlung zwischen Bürgern und Behörden vermitteln soll.

Die jugendlichen Lebensschützer hatten sich darüber beschwert, daß im vergangenen Jahr eine Linzer Großdemonstration von der Bundespolizeidirektion kurzfristig verlegt wurde.

Linz ist die Hauptstadt des Bundeslandes Oberösterreich.

Der kurzfristige Verweis vom vereinbarten Ort sei für die monatelang geplante und beworbene Kundgebung ein herber Rückschlag gewesen – hieß es in einer Pressemitteilung der ‘Jugend für das Leben’.

Die von den Behörden behinderte Veranstaltung war als Demonstration gegen 30 Jahre Fristentötung ungeborener Menschen in Österreich angekündigt.

Sie hätte ursprünglich am zentral gelegenen Linzer Hauptplatz stattfinden sollen. Dann wurde sie vor den Neuen Dom – einem abgelegenen Nebenschauplatz – verbannt.

Am 4. Juni 2005 – zwei Tage vor der Großdemonstration – zog die Bundespolizeidirektion ihre zuvor gegebene Genehmigung für die Veranstaltung unerwartet zurück.

Grund: Die Kundgebung für die ungeborenen Menschen könne nicht zugleich neben einer weiteren Veranstaltung – einem Urologenkongreß – zugelassen werden.

Die Urologie ist jene medizinische Wissenschaft, die sich mit Erkrankungen der Harnorgane befaßt.

Die Behörden drohten der ‘Jugend für das Leben’ eine Untersagung der Versammlung, sofern sie sich weigern sollte, die lange zuvor angemeldete und bewilligte Kundgebung an einen anderen Ort zu verlegen.

Wegen Verdacht auf Amtsmißbrauch der Behörden wandten sich die erpreßten Lebenschützer darum nach der Demonstration an die Wiener Volksanwaltschaft.

In einem Schreiben vom 5. April 2006 erklärte Volksanwalt Mag. Ewald Stadler die Beschwerde für berechtigt:

„Den Stellungnahmen der Frau Bundesministerin für Inneres ist zu entnehmen, daß ein Kommunikations- und Koordinationsproblem auf Seiten der involvierten Behörden – der Bundespolizeidirektion und dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz – zu der kritisierten Notwendigkeit geführt hat, den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig zu ändern. Die betroffenen Behörden haben die Fehlleistung erkannt.“

Zwischen Polizei und Linzer Behörden habe es inzwischen ein Einvernehmen gegeben, daß derartige Kommunikationsprobleme in Zukunft möglichst zu verhindern seien.

Darum habe sich die Bundespolizeidirektion vorgenommen, in Versammlungsangelegenheiten „noch mehr als bisher üblich“ mit den Linzer Behörden in Kontakt zu treten und eine bessere interne Vorabklärung zu veranlassen.

Ein Lebensrechtler, der bei der Demonstration am 4. Juni anwesend war, erklärte vor ‘kreuz.net’, daß diese Entschuldigung nicht genüge:

„In Wahrheit war nicht die Kommunikation zwischen Polizei und Stadtbehörden das Problem, sondern die Tatsache, daß Jugendliche für das Lebensrecht ungeborener Menschen und gegen ein Gesetz demonstriert haben, das den Kindermord legalisiert.“

Die Entschuldigung der Behörden sei lächerlich.

Dem Verein stehe eine saftige Entschädigung finanzieller Natur zu.

© Bild: corss-press.net
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 57 Lesermeinungen:
Dienstag, 23. Mai 2006 12:13
stat crux: mit Nachtrag:
Marcellus I und Marcellus II waren übrigens beides Päpste, die ihren bürgerlichen Namen behielten, während „Marcel“ ihn verschweigt.

Falls kreuz.net wirklich im Umfeld von „Philipp Neri“ (Berlin) beheimatet ist, wird es sicher eng für das Institut, egal wie es mit den Finanzen aussieht.
Samstag, 20. Mai 2006 17:54
Dr. Otterbeck: Marcel hat sich doch schon als Wich
tigsttuer geoutet!! Siebenfache Tiara für Möchtegernpapst Marcellus III.!
Samstag, 20. Mai 2006 17:46
_xyz_: Marcel******* „dialogfähig“????
Die Referenz auf den Artikel von P. Prosinger FSSP zur Frage der Religionsfreiheit muß ich mir merken, wenn ich das nächste Mal jemanden erklären muß, warum die Petrusbrüder V.II-Katholiken sind.

Hier kann ich dem Tradi-Tratsch-Administrator „Marcel*******“ ausnahmsweise zustimmen! Die Referenz beweist tatsächlich, daß die FSSP römisch-katholisch ist, d.h. auch auf dem Fundament des letzten Konzils steht und dieses in der erforderlichen kirchlichen Hermeneutik rezipiert, nämlich „im Lichte der Tradition“. Dafür ist P. Prosingers Beitrag über die Religionsfreiheit ein gutes Beispiel und er soll daher hier erneut verlinkt werden.

Was dem Sieben-Sterne-General mit der „Lizenz zum Löschen“ zum Thema „Dialogfähigkeit“ einfällt, ist so unerheblich wie sein Tratsch-Forum zum Gähnen !
Samstag, 20. Mai 2006 15:55
Karl Murx: Kratz, kratz, kratz am Öhrchen
Das war mir jetzt neu:

Also, von den einzelnen Mitgliedern der V2-Sekte kann man kein Bekenntnis fordern, es ist auch keines zu haben. Wenn die Kirche also dort ist, wo die Sakramente zelebriert werden, dann ist sie überall, wo wenigstens materiell die apostolische Suzession besteht, in den Ostkirchen der V2-Sekte, bei den schismatischen Kopten, in einer Moskauer Kirche des russisch-orthodoxen Patriarchats usw.

Da es aber nun aber heißt: „ein Glaube, eine Taufe“, und der Unglaube einen vom Sakramentenempfang ausschließt, ja aus der Kirche selbst ausschließt und einen zum Apostaten macht, bedeutet das: kein Glaube, keine Hoffnung, keine übernatürliche Liebe, kein würdiger Sakramentenempfang.
Es gibt als, wie Sie selber zugeben, kein gemeinsames Bekenntnis der V2-Sektenuser. Also kann es auch keine Kirche sein. Schon in bezug auf Verhütungsmittel ist man sich uneins. Reden wir nicht von denen, die sie manchmal aus Schwäche benutzen. Reden wir von jenen Praktizierenden, die sagen, es sei ihr gutes Recht. Sind die in der Mehrheit, wenigstens in Deutschland, oder in der Minderheit? Was ist die Voraussetzung für den Sakramentenempfang? Die privaten religiösen Überzeugungen, oder ein gemeinsames Glaubensbekenntnis? Wieviele unterschreiben denn Ihr Credo des Gottesvolkes?
Samstag, 20. Mai 2006 15:13
Dr. Otterbeck: Ha Ha Hasenhüttel?
Wer liest denn Hasenhüttl? Der ist doch nur wegen seiner Provokation beachtet worden. Das Credo des Gottesvolkes vom 30. Juni 1968 lehrte:

„Der Herr Jesus Christus lässt seine Kirche in der Zeit Gestalt annehmen durch die Sakramente, die aus seiner göttlichen Fülle hervorgehen.“

Praktizierender Katholik ist nicht, wer einen Gesinnungs-TÜV bewältigt hat, sondern in der sakramentalen Kirche lebt. Ein Glaube: eine Taufe.
Samstag, 20. Mai 2006 14:56
Karl Murx: Schön, wie Sie ablenken können
Legen wir also das Puto Hans Küngs neben das Credo von Klaus Küng:
Von denen, welche die samstagabendliche Synaxis besuchen, werden sich, differenziert nach neokatholischer Gruppenzugehörigkeit von Opus bis Frau’n-Power-Gruppe und je nach Alter, wie viele für welche Version entscheiden? Für Hänschen oder für Kläuschen? Solche Umfragen finden doch durchaus statt und werden auch von der V2-Sekte durchgeführt, die Ergebnisse veröffentlicht. Da gibt es zum Beispiel Umfragen unter Religionslehrern, oder Schülern usw. Ich denke mal, daß ein Mitglied von „Communione e Liberazzione“ es mit dem Kläuschen hält, die durchschnittliche Studentengemeinde mit dem Hänschen, eine Taizé-Gruppe weder noch. Wie sieht es mit den Seminaristen aus? Jene, die sich an den von Priesterbruderschaft organisierten Priesterkreisen orientieren werden wohl was anderes unterzeichnen, als jene, die mit Begeisterung Hasenhüttl lesen. Gehe ich recht in der Annahme, daß man die User der V2-Sekte gar nicht über einen Kamm scheren kann, weil es gar keinen gemeinsamen Glauben gibt? Worin kommen alle überein?
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