Eine 14jährige Prominententochter wünscht sich den wiederverheirateten Finanzminister Österreichs als Firmpaten. Der Ortspfarrer mußte ablehnen und erhielt sogar die Rückendeckung der Wiener Erzdiözese. Doch dann fand man eine Lösung.
(kreuz.net, Weikersdorf am Steinfelde) Der Pfarrer von Weikersdorf am Steinfelde, Hw. Krzysztof Lasota,
erklärte kürzlich dem österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, daß er kein Firmpatenamt
übernehme könne.
Das berichtete die Tageszeitung ‘Oberösterreichischen Nachrichten’ heute Freitag.
Weikersdorf am Steinfelde befindet sich im Süden von Niederösterreich im Bezirk Wiener Neustadt. Kirchlich
gehört der Ort zur Erzdiözese Wien.
Als Grund führte Pfarrer Lasota den Lebenswandel des Finanzministers
an. Er komme als Pate nicht in Frage, weil er von seiner Ehefrau geschieden ist und gegenwärtig mit der
Tiroler Millionenerbin Fiona Swarovski im staatlichen Konkubinat lebt.
Der prominente Patenwunsch stammt
von der 14jährigen Tochter des österreichischen Managers Siegfried Wolf. Wolf ist der Leiter des kanadischen
Autozuliefer-Riesen ‘Magna International’ und gilt als einer der bestbezahlten Manager Österreichs.
Wolf teilte dem Finanzminister den Wunsch seiner Tochter mit. Grasser willigte ein. Doch die Rechnung
der Reichen ging vorerst nicht auf.
Der zuständige Pfarrer Lasota erklärte – offenbar unbeeindruckt
von soviel Prominenz –, daß eine Person, die wie Grasser in öffentlicher Sünde lebe, als Firmpate nicht
in Frage komme.
Die Wiederverheiratung eines Geschiedenen zieht einen Ausschluß von den Sakramenten
nach sich und macht für ein Patenamt ungeeignet.
Auch Interventionen bei höheren kirchlichen Stellen
änderten nichts. Sogar der liberale Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, nahm Pfarrer
Lasota in Schutz.
Der Geistliche habe richtig gehandelt, denn das Patenamt sei nicht nur daran gebunden,
daß der Pate kirchlich getauft und gefirmt, sondern auch – wenn verheiratet – kirchlich vermählt sei.
Leitenberger sprach „von einem schwierigen seelsorgerischen Problem“, vor dem die Katholische Kirche
stehe. Man könne aber auch bei einem Finanzminister keine Ausnahme machen.
Sprach’s und hätte besser
geschwiegen.
Jetzt wird die Tochter des Magna-Chefs mit Finanzminister Grasser als Firmpaten in einer
Nachbarpfarrei – die ebenfalls zur Erzdiözese Wien gehört – gefirmt werden.
Die Letztverantwortung
für den Fall liegt jetzt in den Händen des Erzbischofs von Wien, Christoph Kardinal Schönborn.
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23 Lesermeinungen
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Ich nehme auch an, dass es auch eine/n kanonische/n Paten/Patin gab. Wahrscheinlich wollte diese Person
nicht genannt werden. Außerdem stürzen sich die Medienleute mit Vorliebe auf die Promis BM Grasser und
Fiona Swarovski.
firmzeuge Es gibt Fälle, in denen – analog zur Taufe – jemand als „Firmzeuge“ fungiert, weil er die kanonischen
Voraussetzungen für das Patenamt nicht erfüllt. Das kann aber nur dann rechtens sein (über die Sinnhaftigkeit
einer solchen Regelung sage ich lieber nichts), wenn es jedenfalls einen katholischen Paten gibt. Ein
„Zeuge“ kann einen Paten (weder bei der Taufe noch bei der Firmung) nicht ersetzen! Meines Erachtens ist
jemand, der nach can 874 § 1. 3° bzw. 4° vom Patenamt ausgeschlossen ist (z.B. jemand, der ein zweites
Mal verheiratet ist), auch nicht in der Lage, als „Zeuge“ zu fungieren.
Laut den NÖN 21/2006 einer niederösterreichischen Wochenzeitung wurde BM Grasser als „Firmzeuge“ zugelassen.
Ist laut Kirchenrecht legitim. Übrigens war das Firmkind im Gegensatz zu manchen Altersgenossinen ordentlich
gekleidet. Angeblich hätte Grasser aber doch die Hand „mitaufgelegt“. Es ist generell das Verständnis
für sakramentale Feiern überhaupt verschwunden. Sie sind ja zu reinen Familien- und Gesellschaftsereignissen,
„Lebenswendenfeiern“ mutiert. Nichts dagegen, aber der erste Zweck der sakramentalen Feiern ist eben ein
anderer.
@ Markus-Antonius: @methusalixMir wurde mein Katholischsein hier auch schon abgesprochen, obwohl ich getauft
und gefirmt bin. Aber leider nur nach dem V2-Ritus,
@methusalix Mir wurde mein Katholischsein hier auch schon abgesprochen, obwohl ich getauft und gefirmt
bin. Aber leider nur nach dem V2-Ritus, und der zählt bei den stadtbekannten Schreiberlingen dieses Forums
natürlich nicht, weil der ja ein Werk des Teufels ist. Macht aber nix, ich gönnen denen ihren AZV-Ritus.
Eigenschaften ein Firmpate muss getauft und gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein…
Punkt! Alles andere sind überzogene Forderungen, die auch nicht überprüft werden könnten. Die Forderung
zB in Polen und Italien, dass zu einer Eheschließung die Firmung verpflichtend ist, bewirkt in D oft
„Zwangsfirmungen“…
Hallo Stefan68! Stefan68: @methusalix Also langsam glaube ich, dass sie wirklich nicht wissen, was man
allgemein unter Unzucht, bzw. Konkubinat versteht. Also ich weiss, was allgemein unter Konkubinat verstanden
wird. Die Frage ist, ob die Sexualtheoretiker der heiligen römisch-katholischen Kirche das auch wissen,
oder ob der Begriff hier einfach in polemischer Weise zur Herabsetzung von ganz normalen, fehlbaren Menschen
(Sündern, wie wir alle) verwendet wird. Überhaupt werden in diesem Forum Begriffe gerne in massloser
Überzogenheit verwendet, die immer wieder an das Gleichnis vom Splitter und dem Balken erinnert. Solange
dies hier praktiziert wird, werde ich gerne daran teilnehmen. Und wenn sie nicht Mitglied irgendeiner
Kirche sind, was scheren sie sich überhaupt darum, ein Urteil abzugeben? dann suchen sie sich doch ein
Politisches Forum wo sie ihren Stuß von sich geben können ! Zur allgemeinen Information, ich bin getauftes
und gefirmtes, praktizierendes Mitglied der römisch-katholischen Kirche. Dass ich manche Dinge anders
sehe als die erzreaktionären und stockkonservativen römisch-katholischen, oder FSP-sonstwas Katholiken
macht ja gerade den Reiz aus, in diesem Froum zu schreiben. Glauben Sie mir, Sie alle sind die Hinterletzten,
die entscheiden, ob ich katholisch bin, oder in die Hölle komme, oder ganz allgemein ein verdammt schlechter
Mensch bin. Das entscheidet Gott ganz alleine (und meine Frau, aber nur in bestimmten Angelegenheiten)!
Firmpate Mein Firmpatin war alles andere als eine integre Persönlichkeit. Eine Lehrerin, die kurze Zeit
nach meiner Firmung die Schule verlassen musste, weil Eltern es nicht mehr zulassen wollten, dass sie
Kinder schlug. Der Pfarrer wusste es aber zu der Zeit schon und hat nichts dagegen unternommen. Geschehen
1961 in Deutschland.
Wäre das Stuss, was Methusalix hier (als Reaktion) mailt, wäre kreuz.net doch sowieso die richtige Adresse
in seiner Funktion als Sammelbecken von rechtsgerichtetem Abfall (Namen typischer Stuss-Poster – en masse
im Verzeichnis). Aber Methusalix hat’s immer noch nicht aufgegeben, frischen Wind in diese Abstellkammer
dumpfer Selbstgerechtigkeit zu bringen. Schon dafür sei ihm Dank ausgesprochen…
@methusalix Also langsam glaube ich, dass sie wirklich nicht wissen, was man allgemein unter Unzucht,
bzw. Konkubinat versteht. Ausserdem sollten sie Behauptungen belegen und nicht einfach in den Raum stellen.
Uns wenn sie nicht Mitglied irgendeiner Kirche sind, was scheren sie sich überhaupt darum, ein Urteil
abzugeben? dann suchen sie sich doch ein Politisches Forum wo sie ihren Stuß von sich geben können !!
Danke kurt usar mit Ihrer Erlaubnis schaue ich meine Frau gleich noch lieber an. Ändert leider nichts
an der Tatsache, dass die Sexualtheoretiker der heiligen römisch-katholischen Kirche behaupten, man könnte
auch mit der eigenen Ehefrau Unzucht betreiben. Daher meine Mutmassung, dass ich mit meiner Frau seit
fast vierzig Jahren im kirchlichen Kokubinat lebe.
methusalix was,bitte,schreiben sie da? sie dürfen,auch und gerade um 1 00 nachts ,ihre frau so oft und
so wie sie wollen anschauen; was hat das zu tun mit leuten,die in 3. „ehe“ 15 kinder von 10 verschiedenen
männern zur welt gebracht haben?
staatliches Konkubinat finde ich entzückend! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn ich
es recht überlege, dann leben meine Frau und ich im kirchlichen Konkubinat. Und das seit fast vierzig
Jahren. Da haben wir römisch-katholisch geheiratet. Da wir uns aber immer noch und immer lieber lüstern
anschauen (und…) müssen wir im kirchlichen Konkubinat leben, weil das ja keine römisch-katholischerseits
erlaubte Eheführung sein kann. Hat doch einer der grossen Sexualtheoretiker unter den Kirchenbeamten
abgesondert, dass es schon Unzucht (oder sagte er Unkeuschheit, oder Ehebruch?) sei, die eigene Ehefrau
auch nur lüsternen Blickes zu anzuschauen.
Klare Sache! Die von einem Firmpaten verlangten Voraussetungen sind klar, es sind die gleichen, wie sie
von einem Taufpaten verlangt werden. Das Kirchenrecht (CIC cann. 893 u. 874) verlangt u.a. Folgendes:
-Mindestalter 16 Jahre (Bischöfe können ein höheres Alter festsetzen, Taufspender kann hier Ausnahme
zulassen) -Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Empfang der Erstkommunion und Firmung -er muss „ein
Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.“(can. 874, 3) -Freisein von
kanonischen Strafen -er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. Betr.: Zugehörigkeit zur katholischen
Kirche: Da bei der Taufe in der Regel eine Patin und ein Pate bestellt wird, aber eigentlich eine Person
genügt, ist es bei der Taufe möglich, einen Katholiken als Paten oder Patin zu nehmen sowie zusätzlich
einen nichtkatholischen Christen, der dann aber nur Taufzeuge ist (als solcher auch im Taufbuch einzutragen).
keine Fakten Gibt es keine Fakten, was potentielle Firmpaten an Unterlagen und Nachweisen vorlegen müssen?
Ohne diese Fakten sind alle Kommentare Windeier.
das sind die zustände in der diözese des adeligen beschwichtigungshofrat alles kewine konsequenz und
der bischof mit dem schlechten charakter hat es vor einigen jahren gewagt von moralischer gewissheit zu
sprechen wunderbar diese zustände des konzilsfrühling
Was denn nun? Der Artikel bezeichnet Herrn. einmal als „kirchlich wiederverheiratet“ und einmal als „im
staatlichen Konkubinat lebend“. Ist das wirklich dasselbe? Wenn nicht, was stimmt dann?
Lustig Jetzt wird die Tochter des Magna-Chefs mit Finanzminister Grasser als Firmpaten in einer Nachbarpfarrei –
die ebenfalls zur Erzdiözese Wien gehört – gefirmt werden. Aha, das ist also die EInheit der Kirche,
wie man sie in Wien versteht. Klingt eher nach us-amerikanischen Freikirchen.