Er freut sich + Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung + Kardinal will mit Taufschein ins Grab + Ex-Regens von St. Pölten zieht nach Straßburg + Opus Dei als Vorbereitung des Konzils
Er freut sich
Vatikan. Heute vormittag wird Papst Benedikt XVI. polnischen Boden betreten. Bei der gestrigen
Generalaudienz erklärte der Heilige Vater, daß er sich auf die Reise nach Polen freue. Indes wurde die
polnische Hauptstadt geschrubbt, die Straßen neu gepflastert, Blumen gepflanzt und anstößige Werbeplakate
diskret überklebt: „Bei den Deutschen muß immer alles blitzblank sein, das weiß doch jeder“ – erklärte
eine putzende Warschauerin vor dem ‘Zweiten Deutschen Fernsehen’.
Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung
Vatikan. Mitte Mai hob Papst Benedikt XVI. in einem Brief an den Generaloberen der Jesuiten, Pater Peter-Hans
Kolvenbach, die Bedeutung des Herz-Jesu-Festes hervor. Es sei eine stets aktuelle Aufgabe für Christen,
ihre Beziehung zum Herzen Jesu zu vertiefen. Benedikt XVI. erinnerte an die von Papst Pius XII. am 15.
Mai 1956 veröffentlichte Herz-Jesu Enzyklika ‘Haurietis aquas’ – Ihr werdet Wasser schöpfen.
Kardinal
will mit Taufschein ins Grab
Deutschland. Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, hat in
seinem Testament verfügt, mit seinem Taufschein bestattet zu werden. Das erklärte der Kardinal vor dem
Kölner Lokalfernsehsender ‘centre.tv’. Das Dokument solle ihm an der Himmelspforte als Nachweis dienen,
daß er getauft sei und somit die Berechtigung besitze, ins Himmelreich aufgenommen zu werden.
Ex-Regens
von St. Pölten zieht nach Straßburg
Österreich. Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung des St.
Pöltener Ex-Regens Ulrich Küchl im Verfahren gegen das österreichische Boulevardmagazin ‘Profil’ nicht
stattgegeben. Im Beisein der Richterin, die den Antrag des Ex-Regens auf eine Entschädigung in erster
Instanz abgewiesen hatte, wurde das Urteil kürzlich bestätigt. Doch der Ex-Regens gedenkt nicht aufzugeben.
Er hat angekündigt, sich an den ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ in Straßburg zu wenden.
Opus Dei als Vorbereitung des Konzils
‘Der Standard’: Kommen wir zum Opus Dei. Sie sind Mitglied dieser
innerkirchlichen Vereinigung, die im ‘Sakrileg’ als Mördersekte geschildert wird.
Bischof Klaus Küng
von St. Pölten: Das Opus Dei lehrt, in den gewöhnlichen Umständen dieser unserer Welt eine Nachfolge
Christi zu verwirklichen. Ich habe durch das Opus Dei gelernt, den Ruf Gottes wahrzunehmen, und zwar in
einer Situation von heute. Der Gründer des Opus Dei hat schon vorbereitet, was im Zweiten Vatikanum über
die Laien verkündet wurde: die Kirche sind nicht nur die Bischöfe und die Priester, sondern alle Getauften.
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29 Lesermeinungen
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HAUPTIRRTUM BEI SCHÜTTEL-JUSTUS: KEINE LÜGNERISCHE ANPRANGERUNG Nuja, Schüttel-Justus, in der Eile
haben Sie also nunmehr zugegeben, daß es doch um die Verteidigung der homosexuellen Privatsphäre („egal
welcher Art“) zweier Kleriker geht. Das bedeutet also, Schüttel-Justus, daß Sie in Hinkunft in ganz
besonderer Weise die Intimsphäre der nach deutschem (Un-)Recht in Lebenspartnerschaften zusammengeschlossenen
gleichgeschlechtlich Fühlenden verteidigen werden. Ihre Lieblingspartei wird daher die FDP oder ein bestimmtes
Segment der Grünen sein. Es ist also vorbei mit dem Einwandernwollen in „hochkonservative“ Kreise, die
sich zum Teil selbsternannt hier im Forum zeigen, denn diese wollen genau das Gegenteil, wenn sie ehrlich
sind: es kann für öffentlich-zölibatäre Priester eben kein Recht mehr auf eine homosexuelle Privatsphäre
geben, weil dann die Ablegung des Zölibates sinnlos ist. Das sogenannte Pöltner „Outing“ war bekanntermaßen
deswegen nötig, weil die Glaubwürdigkeit der Kirche als ganzer und insbesondere des „hochkonservativen“,
ehemals um Bischof Krenn versammelten „Lagers“ (das es so übrigens nie gab) in schwerster Gefahr war.
Die Urteile im Fall Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html und Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html
zeigen die Berechtigung der Presseberichterstattung, die sich auf die europäische „Pressefreiheit“ berufen
kann und auch wird. Es wäre absurd, wenn nach der Entscheidung Bischof Krenns www.internetpfarre.de/blog/item/21/,
daß die Prozeßkosten nicht getragen werden, nun auf einmal wegen der von Anbeginn voraussehbaren Niederlage
die Diözese aus Kirchensteuermitteln die gescheiterte Verteidigung und das Unter…
Die Enzyklika von Pius XII. zur Herz-Jesu-Verehrung gehört, obwohl damals schon nicht gelesen (weil die
Adressaten die Theologie nicht selten mit der Ästhetik verwechseln), zu den verkannten Vorbereitungsdokumenten
des Vatikanum II, dessen Widerspiegelung die Widmung des Weißen Sonntags als Sonntag der Göttlichen
Barmherzigkeit durch den verstorbenen Papst ist. Aus seiner Sicht „zu Recht“ versuchte Mallerais also,
die „falsche Religion“ des Papstes am Beispiel der Enzyklika „Dives in misericordia“ zu erweisen. Denn
nicht nur die „Modernisten“, auch die „Integralisten“ haben aus Haurietis aquas nichts lernen wollen,
wie dieses Forum sattsam beweist.
Sorry, Herr Höck, Sie missverstehen! kein „also doch“, sondern mit „Outing“ ist die lügnerische Anprangerung
von Priestern als praktizierende Homosexuelle gemeint. Das kann jedem Priester und Zölibatär (auch Ordensschwestern
können dann als Lesben bezeichnet werden) in einer sexualisierten Mediengesellschaft genauso passieren –
deshalb muss der Fall rechtlich geklärt werden und es wäre Aufgabe der Diözese St. Pölten, die Prozesskosten
für ihre beiden Priester zu übernehmen!
Intelligent? Es geht um das Menscherecht auf Privatsphäre, egal welcher Art, die die Medien nichts angeht.
Es geht um ein widerrechtliches, schamloses und boshaftes „Outing“. Es geht um Medienvorwürfe, weil eine
homosexuelle Privatsphäre für einen zölibatären Priester absolut widersprüchlich und tödlich für
seine Glaubwürdigkeit ist. Die Beschuldigten müssen sich mit allen gerichtlichen Mitteln dagegen wehren.
Sie klagen nicht für das Recht auf hs Privatsphäre wie einige Doofies hier behaupten. Auch Wiederholung
macht das nicht wahrer. Und Dr. Otterbeck möge selbst etwas zur Herz-Jesu Verehrung darbieten!
ÖSTERR. MEDIENURTEILE SIND JEDENFALLS INTELLIGENT Dr. Otterbeck, ich anerkenne Ihren Wunsch, und ich
habe an meinem Wirkungsort die Wiedereinführung des Herz-Jesu-Freitags angeregt, und es ist auch gelungen.
Hier aber im Forum geht es zuerst um Sachdiskussion, das ist nun ‘mal die geforderte Qualität, die jeder
Diskutant liefern sollte. Weil die Links vorher nicht richtig gesetzt wurden, nochmals DAS NUNMEHR IN
RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL www.kreuz.net/bookentry.218.html und
auch noch das in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html.
Hier kann sich jeder selbst ein Bild machen, daß von „Dummheit“ in bezug auf diese ausgewogenen Urteile
nicht die Rede sein kann. Jeder, der ein wenig beobachtet und mitgedacht hat, weiß, daß es den Antragstellern
nicht um das Medienverfahren als solches ging, sondern daß diese es zweckentfremden wollten, um die katholische
(Medien)öffentlichkeit für blöd zu verkaufen und – man staune – die eigene homosexuelle Privatsphäre
noch zu verteidigen, obwohl jeder Kleriker mit der öffentlichen Ablegung des Zölibates auf die implizite
Einklagung einer solchen sexuellen Privatsphäre auch vor staatlichen Gerichten verzichtet hat. Nur wenn
ein Priester öffentlich vom Zölibat abgegangen ist und seiner Berufung nicht mehr folgt, könnte er
vor staatlichen Gerichten glaubwürdig diese Privatsphäre verteidigen, wobei aber nach dem Naturrecht
es eine solche homosexuelle Privatsphäre, die mit der ehelichen Intimität zwischen Mann und Frau vergleichbar
wäre, niemals geben kann oder dar…
Herz Jesu Turk, Schüttel: Vorschlag zur Güte! Jeder von beiden schreibt noch was zur Herz-Jesu-Verehrung.
Dazu war nämlich auch was in den Kreuzmeldungen oben. Gruß Dr. Otterbeck
Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens: „Es geht nicht um das Recht“ (letztes Postung Schüttels
auf dieser Seite) hat turk-Johnnes Paul I nix kapiert.
DAMIT AUCH SCHÜTTEL-JUSTUS VERSTEHEN KANN ZUR OBJEKTIVIERUNG: HIER DAS NUNMEHR IN RECHTSKRAFT GELANGTE
URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL www.kreuz.net/bookentry.218.html – und hier auch noch das
in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.218.html.
Herr Schüttel-Justus, Sie haben nicht verstanden, denn nicht nur die Fotos zeigen auf, welche Doppelmoral
in St. Pölten vorlag, sondern auch die Aussagen der glaubwürdigen Belastungszeugen. Deshalb sind Sie
eingeladen, den bedenkenswerten Beitrag www.kreuz.net/bookentry.263.html von „Johannes Paul I.“ zu lesen
und zu verstehen. Im konkreten Fall, da ein Päpstlicher Visitator ein Seminar schloß und eine Propstei
ruhend stellte, weiters öffentlich verkündete, daß er aktive homophile Beziehungen vorgefunden hatte,
später als Bischof die Ex-Regenten ermahnte, nicht „eine homosexuelle Beziehung fortzuführen oder zu
beginnen oder keine homosexuellen Lokale zu besuchen“, ist es absurd, gegen den Rat (und gegen die aus
der Gott sei Dank erfolgten Abdrehung des Geldhahnes herauslesbaren Sinnlosigkeit) noch Medienprozesse
zu führen, die – dazu gibt es glaubwürdige Beobachtungen ambrosius.patched.de/logbuch.htm – nur dem
Für-Blöd-Verkaufen des eigenen Bischofs und der (katholischen) Öffentlichkeit dienten. Es ist absurd,
wenn nach außen im Zölibat verbliebene Kleriker zu einem staatlichen Gericht laufen und dort Schutz
einer aufgrund der Belastungslage homosexuellen Privatsphäre verlangen. Dies ist mindestens implizit
gegen die unfehlbare und unveränderliche Lehre der Kirche gerichtet, die sich auf das Naturrecht stützt.
Wer Küble in ihrer Meinung folg…
Es geht nicht um das Recht auf homosexuelle Privatsphäre, sondern um das Ehrenrecht eines Priesters,
dem eine solche homosexuelle Privatspäre von Medien wie „profil“ unterschoben wird aufgrund nicht beweiskräftiger
Fotos. Ansonsten wird alles zum Volksgerichthof (heute Mediengerichthof) in der Art Roland Freislers!
Auf dem Weg dahin befindet sich turk mit seinem unermüdlichen Einsatz als Ankläger und Richter in einer
Person und Ausschaltung jeglichen Verteidigerwortes (und hör endlich auf, wenn das Ganze überhaupt noch
einen Sinn haben soll, die Leser mit Schüttel-iustus zu irritieren!). Wir nähern uns der Diktatur der
Lüge.
LOGISCHER IRRTUM SCHÜTTELS Nein, die Ex-Regenten von St. Pölten können aufgrund des von ihnen öffentlich
abgeleisteten Zölibates nicht das europäische „Menschrecht“ auf homosexuelle Privatsphäre www.kreuz.net/bookentry.263.html
in Anspruch nehmen. Das könnten Sie nur, wenn Sie „aussteigen“ und die Berufung nicht mehr weiterleben.
Die Kirche kann daher nicht die heutige Auslegung der Menschenrechte anerkennen. Und damit haben wir das
Absurde: hier werden ein Schüttel-Justus, ein Prälat Küchl, ein Dr. Rothe, eine Frau Küble www.kreuz.net/article.3270.html
auf einmal zu linkslinken Verteidigern der heutigen homosexuellen Menschenrechtserrungenschaften Europas,
beste Gratulation! Ihre restlichen Anwürfe richten sich selbst. Niemand hat jemandem abgesprochen, einen
Verteidige zu haben. Nur den Ex-Regenten hat dies ja nichts gebracht, sondern diese „Verteidigung“ hat
sie noch tiefer in die Erkennbarkeit der Schuld hineinversenkt. Sie können zehn Verteidiger haben, aber
die Fakten bleiben Fakten. Eine ehrliche Erklärung, und die Sache ist vom Tisch. Aber daß hier noch
von Schüttel-Justus die heuchlerische Verteidigung eines Doppellebens verlangt wird, ist nur noch widerlich.
Wer nicht den Weg des Evangeliums für sich anerkennt, wird keine glaubwürdige Zukunft haben. So einfach
ist die Geschichte. Die künstliche Abtrennung von Küchl und Rothe ist angesichts der vorliegenden staatlichen
Urteile erster Instanz nur noch lächerlich. Dieses Urteil www.kreuz.net/bookentry.218.html ist mittlerweile
in Rechtskraft übergegangen.
Herr turk jetzt erinnern Sie in Tonfall und Diktion an Julius Streicher und den „Volksgerichtshof“. Auch
wenn hier dann gleich die Zensur einschreitet. In jedem Rechtsstaat mit Menschenrechten, die auch für
einen Priester gelten, hat ein Angeklagter Recht auf einen Verteidiger. Auch für die Kirche sollte das
gelten. Daran hat andersherum für den Regens (den Schüttel im Gegensatz zum Subregens für den Hauptschuldigen
hält) heute Frau Felicitas Küble erinnert.
VERLANGTE VERTEIDIGUNG EINES DOPPELLEBENS IST GROTESK Lustig, Herr Schüttel www.kreuz.net/…der.1454.html-Justuswww.kreuz.net/reader.462.html, daß ich gemeinsam mit einem „gotthard“, den ich gar nicht kenne, diese
Forum betreibe, harhar. Haben Sie weitere Scherze auf Lager? Kein „Wir“, sondern ein „Ich“, ja, das haben
Sie ja am 25. Mai um 13:28 selbst gesagt: „Dann ist Schüttel Justus.“ Zum Narren halten können Sie wen
anderen, aber nicht uns angebliche Forumsbetreiber, harhar. Wenn Sie von Menschenrechten reden, so ist
bedauerlicherweise anzumerken, daß dem gefallenen Subregens vor seinem Fall solche nur dann in den Sinn
gekommen sein sollen, wenn es um seine „Freunde“ oder seine „Karriere“ gegangen ist. Dort, wo alte Kameraden
auf Unterstützung gewartet hätten, war er vor lauter künstlicher Krenn-Hysterie dem Vernehmen nach
ein Vergiß-Mein-Nicht. Schließlich kam noch die Unvorsicht dazu, die zu den eindeutig homosexuellen
Fotos führte und sogar zur Verkennung der SItuation, als ob heute wie im Jahr 1930 Zeugen mit derart
primitiven Mitteln niedergehalten werden könnten. So aber ist die ganze Wahrheit aufgeflogen www.kreuz.net/bookentry.212.html,
und in Kürze wird das staatliche Urteil erster Instanz rechtskräftig werden. Dort haben sich dei Ex-Vorsteher
quasi selbst angeklagt ambrosius.patched.de/logbuch.htm, jeder normale Rechtsanwalt hätte dringend vom
Zu-Ende-Führen eines aussichtslosen Prozesse geraten – nein, die Herren schlitterten sich selbst anklagend
in die totale Niederlage. Tja, wenn nicht wenigstens daraus Ehrlichkeit und Umkehr erwachsen, wann dann?
Das mit dem Verteidiger ist lächerlich, Sie können zehn Verteidiger haben, aber die Fak…
Guten morgen! turk und gotthard, ihr betreibt anscheinend dieses Forum. Schüttel ist kein „Wir“, auch
nicht mit „Justus“ – was soll dieser Quatsch? Er gibt zu, dass ihn ein Menschenschicksal berührt, so
wie das des ehemaligen Subregenten, dessen Situation vor euch Anklägern geradezu kafkaesk ist. Jeder
Angeklagte darf einen Verteidiger haben.
Wahrscheinlich sollte bei irgendeiner Gelegenheit die Bedeutung der Taufe betont werden. Ich denke nicht,
dass der Kardinal eine entsprechende Letztwillige Verfügung getroffen hat.
WOLLEN SIE ERSTMALS SACHLICH DISKUTIEREN? Hallo Schüttel! Um Ihre Frage vollständig zu beantworten,
müßte ich sämtliche Aufsätze lesen. Vielleicht gelingt es bis Ende des Jahres, und dann kann ich Ihnen
gerne eine Würdigung zukommen lassen. Problematisch halte ich es derzeit auf jeden Fall, wenn ausgerechnet
ein Mann kanonistische Ratschläge per Abhandlung erteilen möchte, der durch sein Verhalten (und zwar
vor allem in der Reaktion auf das Auffliegen) eine denkbar schlechte Figur abgegeben hat, um es noch milde
zu formulieren. Diese sinnlose Rechthaberei bei einem öffentlichen Medienprozeß, der nun kurz vor der
endgültigen Niederlage (= Rechtskraft des hervorragend begründeten Urteils der ersten Instanz) steht,
zeigt jedem unvoreingenommenen Prozeßbeobachter, daß hier jemand (= der Antragsteller) ganz offensichtlich
gelogen hat. Das Groteske am Ganzen: die „Kläger“ benahmen sich wie „Angeklagte“. Würde Dr. Rothe ein
ehrliches Wort der Einsicht sprechen, die längst nachgewiesenen Anschuldigungen im Kern eingestehen und
einen echten Neubeginn versprechen, könnten auch die Abhandlungen welcher Art auch immer mittelfristig
in ihrem sachlichen Wert wieder zur Geltung kommen. Es ist mir ein Rätsel, wie „man“ ständig allen Christen
abverlangt, ehrlich zu sein, aber als Priester über Monate es nicht schafft, den Weg trotz eines herzensguten
Bischofs zu finden. Aber: es ist nie zu spät. Die Sendung über den ehemaligen St. Pöltner KMB-Diözesansekretär
ambrosius.patched.de/ im ORF – Wiederholung ja heute nacht um 01:30 Uhr – habe ich nicht gesehen…
Was ist z.B. an den kirchenrechtlichen Aufsätzen von Dr. Rothe „nicht ernstnehmbar“? Antworten turk,
und zwar sachlich! Schüttel gibt zu, dass ihn der Fall des Sekretärs berührt. Wenn es stimmt, dass
Bischof Krenn jemand zuerst holt und ihn dann fallen lässt, widerspricht dies seinem bisherigen Bild
von ihm. Schüttel (weder im Ärger-, noch in sonst einem Rausch)
SIND SIE WIRKLICH NÜCHTERN? Komisch, Schüttel, daß Sie extra betonen müssen, „völlig nüchtern“ zu
sein. Warum wohl? Nüchtern können Sie eine derart absurde Feststellung wie „Eifersucht auf den ehemaligen
Subregens“ kaum treffen. Schüttel-Justus ist offenbar unfähig, zur Kenntnis zu nehmen, daß Fakten zusammengestellt
werden können, ohne daß dies mit „Haß“ verbunden wäre. Daß dies bei Ihnen selbst, Schüttel-Justus,
so sein könnte, darf nicht dazu führen, daß Sie von sich auf andere schließen. Hier noch ein weiterführender
Link zur ORF-Sendung: ambrosius.patched.de/eine_chronologie.htm Bischof Krenn selbst war kaum ein „böser
Machtmensch“, sondern eher einer, der alles gemütlich laufen ließ (und somit auch durchaus Mobbing tolerierte).
Auch bei Pater Udo ließ er die Sache dann einfach laufen. Den fehlbaren Eindruck des „bösen Machtmenschen“
(das sind Ihre Worte) bekam man am ehesten bei seinem ehemaligen Sekretär. Aber diese Zeit ist dank aufmerksamer
Beobachter gerade noch rechtzeitig beendet worden. Zusätzlich half dann eine Päpstliche Visitation,
die Sachlage zu klären. Nur Schüttel-Justus, Prälat Küchl und Dr. Rothe gehören offenbar zu den letzten
Uneinsichtigen, die das eigene Wohl über jenes der Ortskirche stellen. Es wird Zeit, Schüttel-Justus,
daß auch der von Ihnen als künstliches Unschuldslamm verteidigte Dr. Rothe einsieht, was jedem Christen
ansteht: Umkehr, Buße und echter Neubeginn. Wer jedoch die eigenen Schwächen und öffentlich aufgeflogenen
Doppelbödigkeiten wegwischt – wider alle Erkenntnis – wird auch in anderen Fragen nicht ernstnehmbar
sein. Es gibt daher keinen ernstnehmbaren „Streit“, sondern es gibt nur eines: die Uneinsichtigkeit der
genannten Skandalveran…
Völlig nüchtern trifft Schüttel die Feststellung dass turk und Konsorten den emeritierten Bischof von
St. Pölten aus Eifersucht auf seinen ehemaligen Sekretär und Subregens, den sie durch Hinweis auf eine
weltliche Richterin unmöglich zu machen versuchen, geradezu hassen. Warum sonst weist turk hier auf die
ORF-Sendung hin? Welchen Erkenntniseffekt soll das haben? Doch nur den, den ehemaligen Diözesanbischof
neuerlich zu attackieren und als bösen Machtmenschen hinzustellen. Aber die österreichisch-wienerische
Charakterlosigkeit an turk und Konsorten ist offensichtlich. Bischof Krenn hatte Charakter und deshalb
war er für Österreich-Wien unerträglich geworden – bis heute (aber mit Ausnahme von Günther Nenning,
Karl Moik und vielen anderen). Möge sein Nachfolger bald den öffentlichen, wenn auch anonymen Streit
um Dr. Rothe, das mögliche Opfer Küchls im Skandal www.theologisches.net/naypoelten.htm, schlichten.
Hui, Schüttel ist im Ärger-Rausch … Keine Ahnung, Schüttel, warum Sie plötzlich vom „gehaßten Bischof
Krenn“ sprechen? Ist das der neueste unbrauchbare Schritt Ihrer Dialektik? Gerade Sie, da Sie einen ehamligen
Bischofssekretär wie ein Unschulds-Dogma verteidigen, der meiner Einschätzung nach den armen Bischof
Krenn auch mit gezielten (Nicht)informationen zu steuern und instrumentalisieren suchte, machen sich lächerlich,
wenn Sie über einen Sekretär der Katholischen Männerbewegung schreiben: „Ein Sekretär hat seinem Bischof
nicht vorzuhalten, wie er mit liberalen Gegnern umzugehen hat.“ Sie verteidigen die homosexuelle Illoyalität
zweier Ex-Regenten, denen der arme Bischof Krenn leider völlig vertraute. Bei besseren Beratern wäre
alles anders gekommen. Besonders lustig aber, wie plötzlich Schüttel-Justus an anderer Stelle im Forum
über „kreuz.net“ herzieht, nur weil „kreuz.net“ für niemanden eine Hofberichterstattung à la „13.“
zu machen scheint. Zu dumm nur und sehr komisch, daß Dr. Rothe seit Monaten „kreuz.net“ zur Lektüre
empfiehlt! Die staatliche Einzelrichterin hat das Lügengerüst der Antragsteller Prälat Küchl und seines
engsten Mitarbeiters Dr. Rothe rasch durchschaut. Sie ist bereits als mutige Wahrheitssucherin in die
Geschichte eingegangen. Der Senatsvorsitzende hat bei der Zurückweisung des Berufung Küchls am 24. Mai
festgestellt, daß ihre Beweiswürdigung bemüht und differenziert www.kreuz.net/bookentry.218.html gewesen
sei.
Es freut sich turk, den gehassten Bischof Krenn wieder in den Schmutz zu ziehen. Ein Sekretär hat seinem
Bischof nicht vorzuhalten, wie er mit liberalen Gegnern umzugehen hat. Bei solcher Illoyalität hilft
kein „Ruf Gottes“, sondern Entlassung. Ein tragischer Fall, aber eher für einen Therapeuten als für
ein Gericht, auf das sich turk, der Scharfrichter, so gern fixiert: „In dieser Ausgabe von „Schauplatz
Gericht“ geht es um dramatische Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist
und deren Schicksal in dramatischer Weise von einem einzigen Urteil abhängt.“
Soeben gefunden: heute abend ORF-Beitrag St. Pölten Soeben sehe ich auf der Internetseite des ORF unter
tv.orf.at/…526/374876801/226242/ daß heute abend um 21:20 Uhr bzw. dann morgen in der Nacht um 01:30
Uhr jeweils im zweiten Programm in der Sendung „Schauplatz Gericht“ offenbar auch ein Pöltner Gerichtsfall
aufgegriffen wird: „Dem Ruf Gottes gefolgt … Herr W. war einst ein erfolgreicher Manager in der Papierindustrie.
Heute lebt der Vater von acht Kindern auf zehn Quadratmetern in einem heruntergekommenen Kammerl in einem
Studentenheim. Dazu ist es gekommen, weil der streng gläubige Katholik „dem Ruf Gottes“ gefolgt ist und
1993 eine Stelle als Sekretär in der Diözese St. Pölten angenommen hat. Dort geriet er im Streit zwischen
Bischof Kurt Krenn und liberalen Kirchenkreisen zwischen die Fronten. Weil er dem Bischof vorwarf, mit
seinen Gegnern zu tolerant umzugehen, wäre er gemobbt und schließlich gekündigt worden. Herr W. hat
die Diözese und den Bischof auf über 200.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Sendung läuft ingesamt
unter dem Motto: „MIT DEM RÜCKEN ZUR WAND. IIn dieser Ausgabe von „Schauplatz Gericht“ geht es um dramatische
Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist und deren Schicksal in dramatischer
Weise von einem einzigen Urteil abhängt.[kursiv]“
Taufschein genügt… … um in den Himmel zu kommen? Das ist mir neu. Wurde hier der Kardinal falsch
zitiert oder sagte er das tatsächlich? Sagte er das vielleicht für einen Loriot-Beitrag?
Mit Taufschein ins Grab Kardinal Meisner scheint ja wenig Vertrauen in die himmlische Buchführung zu
haben. Ich gehe davon aus, dass man dort auch ohne mitgeführten Taufschein weiss, wer hineingehört und
wer nicht!
Zug nach Straßburg ist sinnlos langsam wird man sich fragen, aus welchem unerfindlichen grund ein zug
nach straßburg erfolgreich erfolgen könnte. darf ich in diesem zusammenhang auf meine leserzeitung verweisen: www.kreuz.net/bookentry.263.html
Gerne, solange Uneinsichtigkeit bei letzten Geschichtsrevisionisten anhält Natürlich kann die sinnlose
Diskussion fortgesetzt werden. Grotesk am Ganzen ist tatsächlich die verräterische Uneinsichtigkeit
des Users Schüttel www.kreuz.net/…der.1454.html-Justuswww.kreuz.net/reader.462.html, der einfach die
auf kreuz.net nachlesbaren Argumente – um es noch milde zu formulieren – nicht in ihrer unaufhebbaren
Gegebenheit akzeptieren möchte. Die Urteile erster Instanz (1) www.kreuz.net/bookentry.218.html und (2)
www.kreuz.net/bookentry.212.html sind nachvollziehbar und zeigen klar auf, wo die Wahrheit des Geschehenen
liegen muß. Es wäre daher von Anbeginn für Prälat Küchl und Dr. Rothe besser gewesen, ehrlich zu
ihrer Verantwortung individuell und sozial zu stehen, was das Seminar und ihr Doppelleben betrifft, als
einen Visitator und einem Gericht diese und jenes vorzugaukeln.