kreuzmeldungen
Er freut sich + Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung + Kardinal will mit Taufschein ins Grab + Ex-Regens von St. Pölten zieht nach Straßburg + Opus Dei als Vorbereitung des Konzils
Er freut sichVatikan. Heute vormittag wird Papst Benedikt XVI. polnischen Boden betreten. Bei der gestrigen Generalaudienz erklärte der Heilige Vater, daß er sich auf die Reise nach Polen freue. Indes wurde die polnische Hauptstadt geschrubbt, die Straßen neu gepflastert, Blumen gepflanzt und anstößige Werbeplakate diskret überklebt: „Bei den Deutschen muß immer alles blitzblank sein, das weiß doch jeder“ – erklärte eine putzende Warschauerin vor dem ‘Zweiten Deutschen Fernsehen’.
Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung
Vatikan. Mitte Mai hob Papst Benedikt XVI. in einem Brief an den Generaloberen der Jesuiten, Pater Peter-Hans Kolvenbach, die Bedeutung des Herz-Jesu-Festes hervor. Es sei eine stets aktuelle Aufgabe für Christen, ihre Beziehung zum Herzen Jesu zu vertiefen. Benedikt XVI. erinnerte an die von Papst Pius XII. am 15. Mai 1956 veröffentlichte Herz-Jesu Enzyklika ‘Haurietis aquas’ – Ihr werdet Wasser schöpfen.
Kardinal will mit Taufschein ins Grab
Deutschland. Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, hat in seinem Testament verfügt, mit seinem Taufschein bestattet zu werden. Das erklärte der Kardinal vor dem Kölner Lokalfernsehsender ‘centre.tv’. Das Dokument solle ihm an der Himmelspforte als Nachweis dienen, daß er getauft sei und somit die Berechtigung besitze, ins Himmelreich aufgenommen zu werden.
Ex-Regens von St. Pölten zieht nach Straßburg
Österreich. Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung des St. Pöltener Ex-Regens Ulrich Küchl im Verfahren gegen das österreichische Boulevardmagazin ‘Profil’ nicht stattgegeben. Im Beisein der Richterin, die den Antrag des Ex-Regens auf eine Entschädigung in erster Instanz abgewiesen hatte, wurde das Urteil kürzlich bestätigt. Doch der Ex-Regens gedenkt nicht aufzugeben. Er hat angekündigt, sich an den ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ in Straßburg zu wenden.
Opus Dei als Vorbereitung des Konzils
‘Der Standard’: Kommen wir zum Opus Dei. Sie sind Mitglied dieser innerkirchlichen Vereinigung, die im ‘Sakrileg’ als Mördersekte geschildert wird.
Bischof Klaus Küng von St. Pölten: Das Opus Dei lehrt, in den gewöhnlichen Umständen dieser unserer Welt eine Nachfolge Christi zu verwirklichen. Ich habe durch das Opus Dei gelernt, den Ruf Gottes wahrzunehmen, und zwar in einer Situation von heute. Der Gründer des Opus Dei hat schon vorbereitet, was im Zweiten Vatikanum über die Laien verkündet wurde: die Kirche sind nicht nur die Bischöfe und die Priester, sondern alle Getauften.
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Montag, 29. Mai 2006 14:22
turk: HAUPTIRRTUM BEI SCHÜTTEL-JUSTUS: KEINE LÜGNERISCHE ANPRANGERUNG
Nuja, Schüttel-Justus, in der Eile haben Sie also nunmehr zugegeben, daß es doch um die Verteidigung
der homosexuellen Privatsphäre („egal welcher Art“) zweier Kleriker geht. Das bedeutet also, Schüttel-Justus,
daß Sie in Hinkunft in ganz besonderer Weise die Intimsphäre der nach deutschem (Un-)Recht in Lebenspartnerschaften
zusammengeschlossenen gleichgeschlechtlich Fühlenden verteidigen werden. Ihre Lieblingspartei wird daher
die FDP oder ein bestimmtes Segment der Grünen sein. Es ist also vorbei mit dem Einwandernwollen in „hochkonservative“
Kreise, die sich zum Teil selbsternannt hier im Forum zeigen, denn diese wollen genau das Gegenteil, wenn
sie ehrlich sind: es kann für öffentlich-zölibatäre Priester eben kein Recht mehr auf eine homosexuelle
Privatsphäre geben, weil dann die Ablegung des Zölibates sinnlos ist. Das sogenannte Pöltner „Outing“
war bekanntermaßen deswegen nötig, weil die Glaubwürdigkeit der Kirche als ganzer und insbesondere
des „hochkonservativen“, ehemals um Bischof Krenn versammelten „Lagers“ (das es so übrigens nie gab)
in schwerster Gefahr war. Die Urteile im Fall Küchl und Rothe zeigen die Berechtigung der Presseberichterstattung,
die sich auf die europäische „Pressefreiheit“ berufen kann und auch wird.
Es wäre absurd, wenn nach der Entscheidung Bischof Krenns, daß die Prozeßkosten nicht getragen werden, nun auf einmal wegen der von Anbeginn voraussehbaren Niederlage die Diözese aus Kirchensteuermitteln die gescheiterte Verteidigung und das Unter…
Es wäre absurd, wenn nach der Entscheidung Bischof Krenns, daß die Prozeßkosten nicht getragen werden, nun auf einmal wegen der von Anbeginn voraussehbaren Niederlage die Diözese aus Kirchensteuermitteln die gescheiterte Verteidigung und das Unter…
Montag, 29. Mai 2006 11:04
stat crux: Die Enzyklika
von Pius XII. zur Herz-Jesu-Verehrung gehört, obwohl damals schon nicht gelesen (weil die Adressaten die Theologie nicht selten mit der Ästhetik verwechseln), zu den verkannten Vorbereitungsdokumenten des Vatikanum II, dessen Widerspiegelung die Widmung des Weißen Sonntags als Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit durch den verstorbenen Papst ist. Aus seiner Sicht „zu Recht“ versuchte Mallerais also, die „falsche Religion“ des Papstes am Beispiel der Enzyklika „Dives in misericordia“ zu erweisen. Denn nicht nur die „Modernisten“, auch die „Integralisten“ haben aus Haurietis aquas nichts lernen wollen, wie dieses Forum sattsam beweist.
Montag, 29. Mai 2006 09:35
Schüttel: Sorry, Herr Höck, Sie missverstehen!
kein „also doch“, sondern mit „Outing“ ist die lügnerische Anprangerung von Priestern als praktizierende Homosexuelle gemeint. Das kann jedem Priester und Zölibatär (auch Ordensschwestern können dann als Lesben bezeichnet werden) in einer sexualisierten Mediengesellschaft genauso passieren – deshalb muss der Fall rechtlich geklärt werden und es wäre Aufgabe der Diözese St. Pölten, die Prozesskosten für ihre beiden Priester zu übernehmen!
Montag, 29. Mai 2006 08:08
_xyz_: Schüttel:
>> Es geht um ein widerrechtliches, schamloses und boshaftes „Outing“. <<
Also doch ?!
Also doch ?!
Montag, 29. Mai 2006 07:33
Schüttel: Intelligent?
Es geht um das Menscherecht auf Privatsphäre, egal welcher Art, die die Medien nichts angeht. Es geht um ein widerrechtliches, schamloses und boshaftes „Outing“. Es geht um Medienvorwürfe, weil eine homosexuelle Privatsphäre für einen zölibatären Priester absolut widersprüchlich und tödlich für seine Glaubwürdigkeit ist. Die Beschuldigten müssen sich mit allen gerichtlichen Mitteln dagegen wehren. Sie klagen nicht für das Recht auf hs Privatsphäre wie einige Doofies hier behaupten. Auch Wiederholung macht das nicht wahrer. Und Dr. Otterbeck möge selbst etwas zur Herz-Jesu Verehrung darbieten!
Montag, 29. Mai 2006 00:22
turk: ÖSTERR. MEDIENURTEILE SIND JEDENFALLS INTELLIGENT
Dr. Otterbeck, ich anerkenne Ihren Wunsch, und ich habe an meinem Wirkungsort die Wiedereinführung des
Herz-Jesu-Freitags angeregt, und es ist auch gelungen. Hier aber im Forum geht es zuerst um Sachdiskussion,
das ist nun ‘mal die geforderte Qualität, die jeder Diskutant liefern sollte.
Weil die Links vorher nicht richtig gesetzt wurden, nochmals DAS NUNMEHR IN RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL und auch noch das in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe. Hier kann sich jeder selbst ein Bild machen, daß von „Dummheit“ in bezug auf diese ausgewogenen Urteile nicht die Rede sein kann. Jeder, der ein wenig beobachtet und mitgedacht hat, weiß, daß es den Antragstellern nicht um das Medienverfahren als solches ging, sondern daß diese es zweckentfremden wollten, um die katholische (Medien)öffentlichkeit für blöd zu verkaufen und – man staune – die eigene homosexuelle Privatsphäre noch zu verteidigen, obwohl jeder Kleriker mit der öffentlichen Ablegung des Zölibates auf die implizite Einklagung einer solchen sexuellen Privatsphäre auch vor staatlichen Gerichten verzichtet hat. Nur wenn ein Priester öffentlich vom Zölibat abgegangen ist und seiner Berufung nicht mehr folgt, könnte er vor staatlichen Gerichten glaubwürdig diese Privatsphäre verteidigen, wobei aber nach dem Naturrecht es eine solche homosexuelle Privatsphäre, die mit der ehelichen Intimität zwischen Mann und Frau vergleichbar wäre, niemals geben kann oder dar…
Weil die Links vorher nicht richtig gesetzt wurden, nochmals DAS NUNMEHR IN RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL und auch noch das in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe. Hier kann sich jeder selbst ein Bild machen, daß von „Dummheit“ in bezug auf diese ausgewogenen Urteile nicht die Rede sein kann. Jeder, der ein wenig beobachtet und mitgedacht hat, weiß, daß es den Antragstellern nicht um das Medienverfahren als solches ging, sondern daß diese es zweckentfremden wollten, um die katholische (Medien)öffentlichkeit für blöd zu verkaufen und – man staune – die eigene homosexuelle Privatsphäre noch zu verteidigen, obwohl jeder Kleriker mit der öffentlichen Ablegung des Zölibates auf die implizite Einklagung einer solchen sexuellen Privatsphäre auch vor staatlichen Gerichten verzichtet hat. Nur wenn ein Priester öffentlich vom Zölibat abgegangen ist und seiner Berufung nicht mehr folgt, könnte er vor staatlichen Gerichten glaubwürdig diese Privatsphäre verteidigen, wobei aber nach dem Naturrecht es eine solche homosexuelle Privatsphäre, die mit der ehelichen Intimität zwischen Mann und Frau vergleichbar wäre, niemals geben kann oder dar…
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