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Er freut sich + Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung + Kardinal will mit Taufschein ins Grab + Ex-Regens von St. Pölten zieht nach Straßburg + Opus Dei als Vorbereitung des Konzils
Er freut sich

Vatikan. Heute vormittag wird Papst Benedikt XVI. polnischen Boden betreten. Bei der gestrigen Generalaudienz erklärte der Heilige Vater, daß er sich auf die Reise nach Polen freue. Indes wurde die polnische Hauptstadt geschrubbt, die Straßen neu gepflastert, Blumen gepflanzt und anstößige Werbeplakate diskret überklebt: „Bei den Deutschen muß immer alles blitzblank sein, das weiß doch jeder“ – erklärte eine putzende Warschauerin vor dem ‘Zweiten Deutschen Fernsehen’.

Papst fördert die Herz-Jesu Verehrung

Vatikan. Mitte Mai hob Papst Benedikt XVI. in einem Brief an den Generaloberen der Jesuiten, Pater Peter-Hans Kolvenbach, die Bedeutung des Herz-Jesu-Festes hervor. Es sei eine stets aktuelle Aufgabe für Christen, ihre Beziehung zum Herzen Jesu zu vertiefen. Benedikt XVI. erinnerte an die von Papst Pius XII. am 15. Mai 1956 veröffentlichte Herz-Jesu Enzyklika ‘Haurietis aquas’ – Ihr werdet Wasser schöpfen.

Kardinal will mit Taufschein ins Grab

Deutschland. Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, hat in seinem Testament verfügt, mit seinem Taufschein bestattet zu werden. Das erklärte der Kardinal vor dem Kölner Lokalfernsehsender ‘centre.tv’. Das Dokument solle ihm an der Himmelspforte als Nachweis dienen, daß er getauft sei und somit die Berechtigung besitze, ins Himmelreich aufgenommen zu werden.

Ex-Regens von St. Pölten zieht nach Straßburg

Österreich. Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung des St. Pöltener Ex-Regens Ulrich Küchl im Verfahren gegen das österreichische Boulevardmagazin ‘Profil’ nicht stattgegeben. Im Beisein der Richterin, die den Antrag des Ex-Regens auf eine Entschädigung in erster Instanz abgewiesen hatte, wurde das Urteil kürzlich bestätigt. Doch der Ex-Regens gedenkt nicht aufzugeben. Er hat angekündigt, sich an den ‘Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte’ in Straßburg zu wenden.

Opus Dei als Vorbereitung des Konzils

‘Der Standard’: Kommen wir zum Opus Dei. Sie sind Mitglied dieser innerkirchlichen Vereinigung, die im ‘Sakrileg’ als Mördersekte geschildert wird.

Bischof Klaus Küng von St. Pölten: Das Opus Dei lehrt, in den gewöhnlichen Umständen dieser unserer Welt eine Nachfolge Christi zu verwirklichen. Ich habe durch das Opus Dei gelernt, den Ruf Gottes wahrzunehmen, und zwar in einer Situation von heute. Der Gründer des Opus Dei hat schon vorbereitet, was im Zweiten Vatikanum über die Laien verkündet wurde: die Kirche sind nicht nur die Bischöfe und die Priester, sondern alle Getauften.
      
29 Lesermeinungen
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#31   turk   14:22:30 | Montag, 29. Mai 2006
HAUPTIRRTUM BEI SCHÜTTEL-JUSTUS: KEINE LÜGNERISCHE ANPRANGERUNG
Nuja, Schüttel-Justus, in der Eile haben Sie also nunmehr zugegeben, daß es doch um die Verteidigung der homosexuellen Privatsphäre („egal welcher Art“) zweier Kleriker geht. Das bedeutet also, Schüttel-Justus, daß Sie in Hinkunft in ganz besonderer Weise die Intimsphäre der nach deutschem (Un-)Recht in Lebenspartnerschaften zusammengeschlossenen gleichgeschlechtlich Fühlenden verteidigen werden. Ihre Lieblingspartei wird daher die FDP oder ein bestimmtes Segment der Grünen sein. Es ist also vorbei mit dem Einwandernwollen in „hochkonservative“ Kreise, die sich zum Teil selbsternannt hier im Forum zeigen, denn diese wollen genau das Gegenteil, wenn sie ehrlich sind: es kann für öffentlich-zölibatäre Priester eben kein Recht mehr auf eine homosexuelle Privatsphäre geben, weil dann die Ablegung des Zölibates sinnlos ist. Das sogenannte Pöltner „Outing“ war bekanntermaßen deswegen nötig, weil die Glaubwürdigkeit der Kirche als ganzer und insbesondere des „hochkonservativen“, ehemals um Bischof Krenn versammelten „Lagers“ (das es so übrigens nie gab) in schwerster Gefahr war. Die Urteile im Fall Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html und Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html zeigen die Berechtigung der Presseberichterstattung, die sich auf die europäische „Pressefreiheit“ berufen kann und auch wird.
Es wäre absurd, wenn nach der Entscheidung Bischof Krenns www.internetpfarre.de/blog/item/21/, daß die Prozeßkosten nicht getragen werden, nun auf einmal wegen der von Anbeginn voraussehbaren Niederlage die Diözese aus Kirchensteuermitteln die gescheiterte Verteidigung und das Unter…
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#30   stat crux   11:04:05 | Montag, 29. Mai 2006
Die Enzyklika
von Pius XII. zur Herz-Jesu-Verehrung gehört, obwohl damals schon nicht gelesen (weil die Adressaten die Theologie nicht selten mit der Ästhetik verwechseln), zu den verkannten Vorbereitungsdokumenten des Vatikanum II, dessen Widerspiegelung die Widmung des Weißen Sonntags als Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit durch den verstorbenen Papst ist. Aus seiner Sicht „zu Recht“ versuchte Mallerais also, die „falsche Religion“ des Papstes am Beispiel der Enzyklika „Dives in misericordia“ zu erweisen. Denn nicht nur die „Modernisten“, auch die „Integralisten“ haben aus Haurietis aquas nichts lernen wollen, wie dieses Forum sattsam beweist.
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#29   Schüttel   09:35:42 | Montag, 29. Mai 2006
Sorry, Herr Höck, Sie missverstehen!
kein „also doch“, sondern mit „Outing“ ist die lügnerische Anprangerung von Priestern als praktizierende Homosexuelle gemeint. Das kann jedem Priester und Zölibatär (auch Ordensschwestern können dann als Lesben bezeichnet werden) in einer sexualisierten Mediengesellschaft genauso passieren – deshalb muss der Fall rechtlich geklärt werden und es wäre Aufgabe der Diözese St. Pölten, die Prozesskosten für ihre beiden Priester zu übernehmen!
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#27   Schüttel   07:33:39 | Montag, 29. Mai 2006
Intelligent?
Es geht um das Menscherecht auf Privatsphäre, egal welcher Art, die die Medien nichts angeht. Es geht um ein widerrechtliches, schamloses und boshaftes „Outing“. Es geht um Medienvorwürfe, weil eine homosexuelle Privatsphäre für einen zölibatären Priester absolut widersprüchlich und tödlich für seine Glaubwürdigkeit ist. Die Beschuldigten müssen sich mit allen gerichtlichen Mitteln dagegen wehren. Sie klagen nicht für das Recht auf hs Privatsphäre wie einige Doofies hier behaupten. Auch Wiederholung macht das nicht wahrer. Und Dr. Otterbeck möge selbst etwas zur Herz-Jesu Verehrung darbieten!
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#26   turk   00:22:02 | Montag, 29. Mai 2006
ÖSTERR. MEDIENURTEILE SIND JEDENFALLS INTELLIGENT
Dr. Otterbeck, ich anerkenne Ihren Wunsch, und ich habe an meinem Wirkungsort die Wiedereinführung des Herz-Jesu-Freitags angeregt, und es ist auch gelungen. Hier aber im Forum geht es zuerst um Sachdiskussion, das ist nun ‘mal die geforderte Qualität, die jeder Diskutant liefern sollte.
Weil die Links vorher nicht richtig gesetzt wurden, nochmals DAS NUNMEHR IN RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL www.kreuz.net/bookentry.218.html und auch noch das in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html. Hier kann sich jeder selbst ein Bild machen, daß von „Dummheit“ in bezug auf diese ausgewogenen Urteile nicht die Rede sein kann. Jeder, der ein wenig beobachtet und mitgedacht hat, weiß, daß es den Antragstellern nicht um das Medienverfahren als solches ging, sondern daß diese es zweckentfremden wollten, um die katholische (Medien)öffentlichkeit für blöd zu verkaufen und – man staune – die eigene homosexuelle Privatsphäre noch zu verteidigen, obwohl jeder Kleriker mit der öffentlichen Ablegung des Zölibates auf die implizite Einklagung einer solchen sexuellen Privatsphäre auch vor staatlichen Gerichten verzichtet hat. Nur wenn ein Priester öffentlich vom Zölibat abgegangen ist und seiner Berufung nicht mehr folgt, könnte er vor staatlichen Gerichten glaubwürdig diese Privatsphäre verteidigen, wobei aber nach dem Naturrecht es eine solche homosexuelle Privatsphäre, die mit der ehelichen Intimität zwischen Mann und Frau vergleichbar wäre, niemals geben kann oder dar…
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#25   Dr. Otterbeck   20:58:13 | Sonntag, 28. Mai 2006
Herz Jesu
Turk, Schüttel: Vorschlag zur Güte! Jeder von beiden schreibt noch was zur Herz-Jesu-Verehrung. Dazu war nämlich auch was in den Kreuzmeldungen oben.
Gruß
Dr. Otterbeck
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#24   Schüttel   17:28:07 | Samstag, 27. Mai 2006
Gegen Dummheit
kämpfen selbst Götter vergebens: „Es geht nicht um das Recht“ (letztes Postung Schüttels auf dieser Seite) hat turk-Johnnes Paul I nix kapiert.
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#23   turk   16:57:00 | Samstag, 27. Mai 2006
DAMIT AUCH SCHÜTTEL-JUSTUS VERSTEHEN KANN
ZUR OBJEKTIVIERUNG: HIER DAS NUNMEHR IN RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL www.kreuz.net/bookentry.218.html – und hier auch noch das in Kürze ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.218.html.
Herr Schüttel-Justus, Sie haben nicht verstanden, denn nicht nur die Fotos zeigen auf, welche Doppelmoral in St. Pölten vorlag, sondern auch die Aussagen der glaubwürdigen Belastungszeugen. Deshalb sind Sie eingeladen, den bedenkenswerten Beitrag www.kreuz.net/bookentry.263.html von „Johannes Paul I.“ zu lesen und zu verstehen. Im konkreten Fall, da ein Päpstlicher Visitator ein Seminar schloß und eine Propstei ruhend stellte, weiters öffentlich verkündete, daß er aktive homophile Beziehungen vorgefunden hatte, später als Bischof die Ex-Regenten ermahnte, nicht „eine homosexuelle
Beziehung fortzuführen oder zu beginnen oder keine homosexuellen Lokale zu besuchen“, ist es absurd, gegen den Rat (und gegen die aus der Gott sei Dank erfolgten Abdrehung des Geldhahnes herauslesbaren Sinnlosigkeit) noch Medienprozesse zu führen, die – dazu gibt es glaubwürdige Beobachtungen ambrosius.patched.de/logbuch.htm – nur dem Für-Blöd-Verkaufen des eigenen Bischofs und der (katholischen) Öffentlichkeit dienten. Es ist absurd, wenn nach außen im Zölibat verbliebene Kleriker zu einem staatlichen Gericht laufen und dort Schutz einer aufgrund der Belastungslage homosexuellen Privatsphäre verlangen. Dies ist mindestens implizit gegen die unfehlbare und unveränderliche Lehre der Kirche gerichtet, die sich auf das Naturrecht stützt. Wer Küble in ihrer Meinung folg…
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#22   Schüttel   15:33:15 | Samstag, 27. Mai 2006
Es geht nicht um das Recht auf
homosexuelle Privatsphäre, sondern um das Ehrenrecht eines Priesters, dem eine solche homosexuelle Privatspäre von Medien wie „profil“ unterschoben wird aufgrund nicht beweiskräftiger Fotos. Ansonsten wird alles zum Volksgerichthof (heute Mediengerichthof) in der Art Roland Freislers! Auf dem Weg dahin befindet sich turk mit seinem unermüdlichen Einsatz als Ankläger und Richter in einer Person und Ausschaltung jeglichen Verteidigerwortes (und hör endlich auf, wenn das Ganze überhaupt noch einen Sinn haben soll, die Leser mit Schüttel-iustus zu irritieren!). Wir nähern uns der Diktatur der Lüge.
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#21   turk   14:26:00 | Samstag, 27. Mai 2006
LOGISCHER IRRTUM SCHÜTTELS
Nein, die Ex-Regenten von St. Pölten können aufgrund des von ihnen öffentlich abgeleisteten Zölibates nicht das europäische „Menschrecht“ auf homosexuelle Privatsphäre www.kreuz.net/bookentry.263.html in Anspruch nehmen. Das könnten Sie nur, wenn Sie „aussteigen“ und die Berufung nicht mehr weiterleben.
Die Kirche kann daher nicht die heutige Auslegung der Menschenrechte anerkennen. Und damit haben wir das Absurde: hier werden ein Schüttel-Justus, ein Prälat Küchl, ein Dr. Rothe, eine Frau Küble www.kreuz.net/article.3270.html auf einmal zu linkslinken Verteidigern der heutigen homosexuellen Menschenrechtserrungenschaften Europas, beste Gratulation!
Ihre restlichen Anwürfe richten sich selbst. Niemand hat jemandem abgesprochen, einen Verteidige zu haben. Nur den Ex-Regenten hat dies ja nichts gebracht, sondern diese „Verteidigung“ hat sie noch tiefer in die Erkennbarkeit der Schuld hineinversenkt. Sie können zehn Verteidiger haben, aber die Fakten bleiben Fakten. Eine ehrliche Erklärung, und die Sache ist vom Tisch. Aber daß hier noch von Schüttel-Justus die heuchlerische Verteidigung eines Doppellebens verlangt wird, ist nur noch widerlich. Wer nicht den Weg des Evangeliums für sich anerkennt, wird keine glaubwürdige Zukunft haben. So einfach ist die Geschichte. Die künstliche Abtrennung von Küchl und Rothe ist angesichts der vorliegenden staatlichen Urteile erster Instanz nur noch lächerlich. Dieses Urteil www.kreuz.net/bookentry.218.html ist mittlerweile in Rechtskraft übergegangen.
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#20   Schüttel   13:15:04 | Samstag, 27. Mai 2006
Herr turk
jetzt erinnern Sie in Tonfall und Diktion an Julius Streicher und den „Volksgerichtshof“. Auch wenn hier dann gleich die Zensur einschreitet. In jedem Rechtsstaat mit Menschenrechten, die auch für einen Priester gelten, hat ein Angeklagter Recht auf einen Verteidiger. Auch für die Kirche sollte das gelten. Daran hat andersherum für den Regens (den Schüttel im Gegensatz zum Subregens für den Hauptschuldigen hält) heute Frau Felicitas Küble erinnert.
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#19   turk   11:36:56 | Samstag, 27. Mai 2006
VERLANGTE VERTEIDIGUNG EINES DOPPELLEBENS IST GROTESK
Lustig, Herr Schüttel www.kreuz.net/…der.1454.html-Justus www.kreuz.net/reader.462.html, daß ich gemeinsam mit einem „gotthard“, den ich gar nicht kenne, diese Forum betreibe, harhar. Haben Sie weitere Scherze auf Lager? Kein „Wir“, sondern ein „Ich“, ja, das haben Sie ja am 25. Mai um 13:28 selbst gesagt: „Dann ist Schüttel Justus.“ Zum Narren halten können Sie wen anderen, aber nicht uns angebliche Forumsbetreiber, harhar.
Wenn Sie von Menschenrechten reden, so ist bedauerlicherweise anzumerken, daß dem gefallenen Subregens vor seinem Fall solche nur dann in den Sinn gekommen sein sollen, wenn es um seine „Freunde“ oder seine „Karriere“ gegangen ist. Dort, wo alte Kameraden auf Unterstützung gewartet hätten, war er vor lauter künstlicher Krenn-Hysterie dem Vernehmen nach ein Vergiß-Mein-Nicht. Schließlich kam noch die Unvorsicht dazu, die zu den eindeutig homosexuellen Fotos führte und sogar zur Verkennung der SItuation, als ob heute wie im Jahr 1930 Zeugen mit derart primitiven Mitteln niedergehalten werden könnten. So aber ist die ganze Wahrheit aufgeflogen www.kreuz.net/bookentry.212.html, und in Kürze wird das staatliche Urteil erster Instanz rechtskräftig werden. Dort haben sich dei Ex-Vorsteher quasi selbst angeklagt ambrosius.patched.de/logbuch.htm, jeder normale Rechtsanwalt hätte dringend vom Zu-Ende-Führen eines aussichtslosen Prozesse geraten – nein, die Herren schlitterten sich selbst anklagend in die totale Niederlage. Tja, wenn nicht wenigstens daraus Ehrlichkeit und Umkehr erwachsen, wann dann?
Das mit dem Verteidiger ist lächerlich, Sie können zehn Verteidiger haben, aber die Fak…
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#18   Schüttel   08:14:33 | Samstag, 27. Mai 2006
Guten morgen!
turk und gotthard, ihr betreibt anscheinend dieses Forum. Schüttel ist kein „Wir“, auch nicht mit „Justus“ – was soll dieser Quatsch? Er gibt zu, dass ihn ein Menschenschicksal berührt, so wie das des ehemaligen Subregenten, dessen Situation vor euch Anklägern geradezu kafkaesk ist. Jeder Angeklagte darf einen Verteidiger haben.
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#17   Dr. Otterbeck   07:57:03 | Samstag, 27. Mai 2006
Wahrscheinlich
sollte bei irgendeiner Gelegenheit die Bedeutung der Taufe betont werden. Ich denke nicht, dass der Kardinal eine entsprechende Letztwillige Verfügung getroffen hat.
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#16   Jörg Guttenberger, Köln   01:06:00 | Samstag, 27. Mai 2006
Kardinal will mit Taufschein ins Grab
Ist das ernst gemeint?
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#15   Gotthard   00:40:17 | Samstag, 27. Mai 2006
@schüttel
Schüttel gibt zu, dass ihn der Fall des Sekretärs berührt.
warum nicht sofort „Wir geben zu …“?
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#14   turk   23:56:59 | Freitag, 26. Mai 2006
WOLLEN SIE ERSTMALS SACHLICH DISKUTIEREN?
Hallo Schüttel! Um Ihre Frage vollständig zu beantworten, müßte ich sämtliche Aufsätze lesen. Vielleicht gelingt es bis Ende des Jahres, und dann kann ich Ihnen gerne eine Würdigung zukommen lassen. Problematisch halte ich es derzeit auf jeden Fall, wenn ausgerechnet ein Mann kanonistische Ratschläge per Abhandlung erteilen möchte, der durch sein Verhalten (und zwar vor allem in der Reaktion auf das Auffliegen) eine denkbar schlechte Figur abgegeben hat, um es noch milde zu formulieren. Diese sinnlose Rechthaberei bei einem öffentlichen Medienprozeß, der nun kurz vor der endgültigen Niederlage (= Rechtskraft des hervorragend begründeten Urteils der ersten Instanz) steht, zeigt jedem unvoreingenommenen Prozeßbeobachter, daß hier jemand (= der Antragsteller) ganz offensichtlich gelogen hat. Das Groteske am Ganzen: die „Kläger“ benahmen sich wie „Angeklagte“.
Würde Dr. Rothe ein ehrliches Wort der Einsicht sprechen, die längst nachgewiesenen Anschuldigungen im Kern eingestehen und einen echten Neubeginn versprechen, könnten auch die Abhandlungen welcher Art auch immer mittelfristig in ihrem sachlichen Wert wieder zur Geltung kommen. Es ist mir ein Rätsel, wie „man“ ständig allen Christen abverlangt, ehrlich zu sein, aber als Priester über Monate es nicht schafft, den Weg trotz eines herzensguten Bischofs zu finden. Aber: es ist nie zu spät.
Die Sendung über den ehemaligen St. Pöltner KMB-Diözesansekretär ambrosius.patched.de/ im ORF – Wiederholung ja heute nacht um 01:30 Uhr – habe ich nicht gesehen…
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#13   Schüttel   23:38:12 | Freitag, 26. Mai 2006
Was ist z.B. an den kirchenrechtlichen
Aufsätzen von Dr. Rothe „nicht ernstnehmbar“? Antworten turk, und zwar sachlich! Schüttel gibt zu, dass ihn der Fall des Sekretärs berührt. Wenn es stimmt, dass Bischof Krenn jemand zuerst holt und ihn dann fallen lässt, widerspricht dies seinem bisherigen Bild von ihm. Schüttel (weder im Ärger-, noch in sonst einem Rausch)
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#12   turk   17:21:50 | Freitag, 26. Mai 2006
SIND SIE WIRKLICH NÜCHTERN?
Komisch, Schüttel, daß Sie extra betonen müssen, „völlig nüchtern“ zu sein. Warum wohl? Nüchtern können Sie eine derart absurde Feststellung wie „Eifersucht auf den ehemaligen Subregens“ kaum treffen. Schüttel-Justus ist offenbar unfähig, zur Kenntnis zu nehmen, daß Fakten zusammengestellt werden können, ohne daß dies mit „Haß“ verbunden wäre. Daß dies bei Ihnen selbst, Schüttel-Justus, so sein könnte, darf nicht dazu führen, daß Sie von sich auf andere schließen.
Hier noch ein weiterführender Link zur ORF-Sendung:
ambrosius.patched.de/eine_chronologie.htm
Bischof Krenn selbst war kaum ein „böser Machtmensch“, sondern eher einer, der alles gemütlich laufen ließ (und somit auch durchaus Mobbing tolerierte). Auch bei Pater Udo ließ er die Sache dann einfach laufen. Den fehlbaren Eindruck des „bösen Machtmenschen“ (das sind Ihre Worte) bekam man am ehesten bei seinem ehemaligen Sekretär. Aber diese Zeit ist dank aufmerksamer Beobachter gerade noch rechtzeitig beendet worden. Zusätzlich half dann eine Päpstliche Visitation, die Sachlage zu klären. Nur Schüttel-Justus, Prälat Küchl und Dr. Rothe gehören offenbar zu den letzten Uneinsichtigen, die das eigene Wohl über jenes der Ortskirche stellen. Es wird Zeit, Schüttel-Justus, daß auch der von Ihnen als künstliches Unschuldslamm verteidigte Dr. Rothe einsieht, was jedem Christen ansteht: Umkehr, Buße und echter Neubeginn. Wer jedoch die eigenen Schwächen und öffentlich aufgeflogenen Doppelbödigkeiten wegwischt – wider alle Erkenntnis – wird auch in anderen Fragen nicht ernstnehmbar sein. Es gibt daher keinen ernstnehmbaren „Streit“, sondern es gibt nur eines: die Uneinsichtigkeit der genannten Skandalveran…
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#11   Schüttel   16:40:53 | Freitag, 26. Mai 2006
Völlig nüchtern trifft Schüttel die Feststellung
dass turk und Konsorten den emeritierten Bischof von St. Pölten aus Eifersucht auf seinen ehemaligen Sekretär und Subregens, den sie durch Hinweis auf eine weltliche Richterin unmöglich zu machen versuchen, geradezu hassen. Warum sonst weist turk hier auf die ORF-Sendung hin? Welchen Erkenntniseffekt soll das haben? Doch nur den, den ehemaligen Diözesanbischof neuerlich zu attackieren und als bösen Machtmenschen hinzustellen. Aber die österreichisch-wienerische Charakterlosigkeit an turk und Konsorten ist offensichtlich. Bischof Krenn hatte Charakter und deshalb war er für Österreich-Wien unerträglich geworden – bis heute (aber mit Ausnahme von Günther Nenning, Karl Moik und vielen anderen). Möge sein Nachfolger bald den öffentlichen, wenn auch anonymen Streit um Dr. Rothe, das mögliche Opfer Küchls im Skandal www.theologisches.net/naypoelten.htm, schlichten.
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#10   turk   15:41:12 | Freitag, 26. Mai 2006
Hui, Schüttel ist im Ärger-Rausch …
Keine Ahnung, Schüttel, warum Sie plötzlich vom „gehaßten Bischof Krenn“ sprechen? Ist das der neueste unbrauchbare Schritt Ihrer Dialektik? Gerade Sie, da Sie einen ehamligen Bischofssekretär wie ein Unschulds-Dogma verteidigen, der meiner Einschätzung nach den armen Bischof Krenn auch mit gezielten (Nicht)informationen zu steuern und instrumentalisieren suchte, machen sich lächerlich, wenn Sie über einen Sekretär der Katholischen Männerbewegung schreiben: „Ein Sekretär hat seinem Bischof nicht vorzuhalten, wie er mit liberalen Gegnern umzugehen hat.“ Sie verteidigen die homosexuelle Illoyalität zweier Ex-Regenten, denen der arme Bischof Krenn leider völlig vertraute. Bei besseren Beratern wäre alles anders gekommen.
Besonders lustig aber, wie plötzlich Schüttel-Justus an anderer Stelle im Forum über „kreuz.net“ herzieht, nur weil „kreuz.net“ für niemanden eine Hofberichterstattung à la „13.“ zu machen scheint. Zu dumm nur ;-) und sehr komisch, daß Dr. Rothe seit Monaten „kreuz.net“ zur Lektüre empfiehlt! Die staatliche Einzelrichterin hat das Lügengerüst der Antragsteller Prälat Küchl und seines engsten Mitarbeiters Dr. Rothe rasch durchschaut. Sie ist bereits als mutige Wahrheitssucherin in die Geschichte eingegangen. Der Senatsvorsitzende hat bei der Zurückweisung des Berufung Küchls am 24. Mai festgestellt, daß ihre Beweiswürdigung bemüht und differenziert www.kreuz.net/bookentry.218.html gewesen sei.
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#9   Schüttel   15:22:02 | Freitag, 26. Mai 2006
Es freut sich turk, den gehassten Bischof Krenn
wieder in den Schmutz zu ziehen. Ein Sekretär hat seinem Bischof nicht vorzuhalten, wie er mit liberalen Gegnern umzugehen hat. Bei solcher Illoyalität hilft kein „Ruf Gottes“, sondern Entlassung. Ein tragischer Fall, aber eher für einen Therapeuten als für ein Gericht, auf das sich turk, der Scharfrichter, so gern fixiert: „In dieser Ausgabe von „Schauplatz Gericht“ geht es um dramatische Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist und deren Schicksal in dramatischer Weise von einem einzigen Urteil abhängt.“ :-#
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#8   turk   13:24:08 | Freitag, 26. Mai 2006
Soeben gefunden: heute abend ORF-Beitrag St. Pölten
Soeben sehe ich auf der Internetseite des ORF unter tv.orf.at/…526/374876801/226242/ daß heute abend um 21:20 Uhr bzw. dann morgen in der Nacht um 01:30 Uhr jeweils im zweiten Programm in der Sendung „Schauplatz Gericht“ offenbar auch ein Pöltner Gerichtsfall aufgegriffen wird: „Dem Ruf Gottes gefolgt … Herr W. war einst ein erfolgreicher Manager in der Papierindustrie. Heute lebt der Vater von acht Kindern auf zehn Quadratmetern in einem heruntergekommenen Kammerl in einem Studentenheim. Dazu ist es gekommen, weil der streng gläubige Katholik „dem Ruf Gottes“ gefolgt ist und 1993 eine Stelle als Sekretär in der Diözese St. Pölten angenommen hat. Dort geriet er im Streit zwischen Bischof Kurt Krenn und liberalen Kirchenkreisen zwischen die Fronten. Weil er dem Bischof vorwarf, mit seinen Gegnern zu tolerant umzugehen, wäre er gemobbt und schließlich gekündigt worden. Herr W. hat die Diözese und den Bischof auf über 200.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Sendung läuft ingesamt unter dem Motto: „MIT DEM RÜCKEN ZUR WAND. IIn dieser Ausgabe von „Schauplatz Gericht“ geht es um dramatische Lebenssituationen, um Menschen, bei denen einiges schief gelaufen ist und deren Schicksal in dramatischer Weise von einem einzigen Urteil abhängt.[kursiv]“
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#7   gunther maria michel   00:54:47 | Freitag, 26. Mai 2006
+++++
Ich denke, man muß im Buch des Lebens eingetragen sein. Der Taufschein allein genügt nicht.
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#6   Marcel   22:27:52 | Donnerstag, 25. Mai 2006
Taufschein genügt…
… um in den Himmel zu kommen?
Das ist mir neu.
Wurde hier der Kardinal falsch zitiert oder sagte er das tatsächlich? Sagte er das vielleicht für einen Loriot-Beitrag?
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#5   Gotthard   21:40:56 | Donnerstag, 25. Mai 2006
Interessant
Ist er auch ein Taufscheinkatholik?
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#4   monti   21:30:08 | Donnerstag, 25. Mai 2006
Mit Taufschein ins Grab
Kardinal Meisner scheint ja wenig Vertrauen in die himmlische Buchführung zu haben.
Ich gehe davon aus, dass man dort auch ohne mitgeführten Taufschein weiss, wer hineingehört und wer nicht!
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#3   Johannes Paul I.   16:26:33 | Donnerstag, 25. Mai 2006
Zug nach Straßburg ist sinnlos
langsam wird man sich fragen, aus welchem unerfindlichen grund ein zug nach straßburg erfolgreich erfolgen könnte. darf ich in diesem zusammenhang auf meine leserzeitung verweisen:
www.kreuz.net/bookentry.263.html
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#2   turk   12:40:58 | Donnerstag, 25. Mai 2006
Gerne, solange Uneinsichtigkeit bei letzten Geschichtsrevisionisten anhält
Natürlich kann die sinnlose Diskussion fortgesetzt werden. Grotesk am Ganzen ist tatsächlich die verräterische Uneinsichtigkeit des Users Schüttel www.kreuz.net/…der.1454.html-Justus www.kreuz.net/reader.462.html, der einfach die auf kreuz.net nachlesbaren Argumente – um es noch milde zu formulieren – nicht in ihrer unaufhebbaren Gegebenheit akzeptieren möchte. Die Urteile erster Instanz (1) www.kreuz.net/bookentry.218.html und (2) www.kreuz.net/bookentry.212.html sind nachvollziehbar und zeigen klar auf, wo die Wahrheit des Geschehenen liegen muß. Es wäre daher von Anbeginn für Prälat Küchl und Dr. Rothe besser gewesen, ehrlich zu ihrer Verantwortung individuell und sozial zu stehen, was das Seminar und ihr Doppelleben betrifft, als einen Visitator und einem Gericht diese und jenes vorzugaukeln.
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