In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht
Kürzlich wurde eine Klage des Ex-Regens von St. Pölten vor dem Wiener Oberlandesgericht abgewiesen. Dieses Urteil ist für jeden rechtlich denkenden Menschen – egal, wo er in der Causa Bischof Kurt Krenn steht – ein Angriff gegen Recht und Wahrheit. Von Felizitas Küble, Münster.
(kreuz.net) Das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts vom 24. Mai 2006 ist für jeden rechtlich denkenden
Menschen – egal, wo er in der Causa Bischof Krenn steht – ein Angriff auf Wahrheit und Recht.
Handelt
es sich vielleicht um jene Justizwillkür nach dem Vorbild unseliger Zeiten, in der wesentliche Rechtsgrundsätze
mißachtet wurden?
Mit diesem Urteil hat sich das Gericht selber verurteilt. Deshalb wird es als Skandalurteil
in die Rechtsgeschichte eingehen.
Die Klage von Prälat Ulrich Küchl – dem früheren Regens des Priesterseminars
von Bischof Dr. Kurt Krenn – gegen die Verleumdungen des kirchenfeindlichen Magazins ‘Profil’ wurde zurückgewiesen.
Der Geistliche will nun beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Beschwerde einlegen.
Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal gegen die publizistische Fairneß, die auf der Wahrheitsliebe
und der Achtung der Menschenwürde beruht.
Felizitas Küble:
Dieses Urteil gewährt Narrenfreiheit für
Rufmordaktionen, tritt den bürgerlichen Ehrenschutz mit Füßen und ermöglicht den weiteren Mißbrauch
der Pressefreiheit zugunsten einer enthemmten journalistischen Jagdgesellschaft.
Nicht nur eine abstrakte
„Würde des Menschen“ ist unantastbar, auch seine persönliche Ehre ist ein schützenswertes Gut, das
nicht auf dem Altar sensationslüsterner Reporter geopfert werden darf.
Dieses Urteil gewährt Narrenfreiheit
für Rufmordaktionen, tritt den bürgerlichen Ehrenschutz mit Füßen und ermöglicht den weiteren Mißbrauch
der Pressefreiheit zugunsten einer enthemmten journalistischen Jagdgesellschaft.
Nicht nur das Urteil
selber, auch der Verfahrensablauf erwies sich als Farce, zumal jene Richterin, deren Ersturteil in diesem
Berufungsprozeß überprüft werden sollte, während der gesamten Verhandlung teilweise grinsend dabeisaß.
Es wurde nicht einmal der Anschein erweckt, als ginge es um objektive Rechtsprechung und Wahrheitsfindung.
Stattdessen wurde eine offensichtliche Rechtsbeugung vorgeführt, die ihre skandalöse Krönung in folgender
Urteilsbegründung fand:
Der Vorsitzende des Richtersenats erklärte, für Priester gälte der Schutz
der Menschenrechtskonvention nicht, da die Katholische Kirche selber ständig gegen die Menschenrechte
verstoße.
Diese wahrheitswidrige Unterstellung wurde nicht etwa begründet, sondern nur dummdreist verkündet.
In Wirklichkeit bietet die Kirche als Hüterin der Zehn Gebote seit Jahrtausenden das Fundament und die
Garantie für Menschenwürde, Menschenrechte und Menschen-pflichten.
Zu diesen Pflichten gehört auch
eine faire Rechtssprechung, wie sie in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Offenbar sieht
sich das unqualifizierte Wiener Richterkollegium außerstande, Recht zu sprechen und Menschenrechte zu
respektieren.
Man fragt sich entsetzt, welche Interessengruppen diese Entscheidung wohl herbeigeführt
haben mögen.
Dieser Skandal wird nicht ohne Folgen bleiben. Die Richter werden sich einst vor dem höchsten
Richter verantworten müssen. Nicht die irdische, die göttliche Instanz ist entscheidend.
Christen sind
davon überzeugt: Der endgültige Sieg ist unser, denn Christus ist unser Sieger. Er ist der Richter aller
Menschen, er wird auch einst die Richter richten!
Frau Felizitas Küble, Münster (Westfalen) ist Leiterin
des KOMM-MIT-Jugendverlags und Vorsitzende des Kardinal-von-Galen-Kreises.
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@Justus – Ihre Meldung vom 15. Juni 2006 ist nun definitiv absurd @Justus: Sie hatten unterhalb des obigen
absurden Artikels einer Felizitas Küble am 15. Juni 2006 folgende These aufgestellt: „Ich bleibe dabei:
Groër, Krenn, P. Marcial, Küchl, Rothe und wie sie alle heißen, sind unschuldig – was auch immer der
skandalgierige Mob glauben will.“ Dies ist mittlerweile nachweislich falsch, auch wenn graduelle Unterschiede
zu berücksichtigen sein werden. Von Unschuld kann keine Rede mehr sein, und von der Ausrede des „skandalgierigen
Mob“ auch nicht mehr. Mittlerweile ist es Allgemeinwissen, daß der heutige Papst (= kein skandalgiergier
Mob) nicht nur die von Bischof Klaus Küng über die damaligen Priesterausbildner Küchl und Rothe verhängten
Suspensionen definitiv bestätigte, sondern auch im Fall des Kardinal Groër und des Paters Marcial Maciel
Degollado zu einer klaren negativen Einschätzung gelangte sowie Untersuchungen verlangte. In der gestrigen
Erklärung des Vatikan 212.77.1.245/…letin/news/25486.php?index=25486&la… heißt es: „I gravissimi
e obiettivamente immorali comportamenti di P. Maciel, confermati da testimonianze incontrovertibili, si
configurano, talora, in veri delitti e manifestano una vita priva di scrupoli e di autentico sentimento
religioso.“ Die Rücktrittsgründe im Falle Bischof Krenn wurden vom Apostolischen Visitator öffentlich
benannt. Und von heute aus müssen wir sagen, daß seine Totalverteidigung des Kardinals Groër großen
Schaden mit sich brachte. Als Person ist Krenn aber von den von Ihnen Benannten (mit ihren jeweiligen
Sittendelikten) zu unterscheiden.
Grundsätzlich lohnend Das Thema der Menschenrechtsgeltung für die Kirche ist für ihr Selbstverständnis
von grundsätzlicher Bedeutung. In der Verletzung der Würde des Menschen steht die Würde des Volkes
Gottes auf dem Spiel. Klassisch ausgedrückt: „gratia praesupponit et perficit naturam“. Dh. die Gnade/das
„Ius divinum positivum“ setzt das „Ius divinum naturale“ voraus iS. des natürlichen auch innerkirchlich
indisipensablen Menschenwürde- und Menschenrechtsvernunft-Wesens. Wie auch der Gnade-Same und -Sämann
im Gleichnis unseren fruchtbaren natürlichen Würde-Boden voraussetzt… Der Rechtswesensgehalt der Menschenwürde
hat sich in den klassischen Menschenrechten evoziert – wie er seit Johannes XXIII. auch kirchenamtlich
grundsätzlich Anerkennung findet. Der schwierige Prozess seiner auch innerkirchlichen Verifizierung in
kircheneigenen kirchenrechtsgeschichtlichen Ausdrucksmöglichkeiten (Epikie,Äquitas, Salus animarum,
sensus fidelium, Rezeption…) ist der sog. Rechtstheologie/Rechtsethik im das Kirchenrecht übergreifenden
Begriff der Kirchenordnung (ordo ecclesialis), d.h. dem Kirchenrecht auch unter dem Anspruch der Menschenrechte
(Johannes Paul II) bleibend aufgegeben. Insofern ist die von Frau Küble/Münster vom vorstehenden Fall
Küchl/St.Pöltten aus gestellte Menschenrechtsfrage innerkirchlich und staatskirchenrechtlich grundsätzlich
lohnend. Wer dafür einen wiss. Raum sucht s. das Angebot in den Mitteilungen „Seminar: Besitzt das Kirchenrecht
Menschenrechtsgeltung?“ Karl-Christoph Kuhn
Auf die Schnelle aus dem rechtskräftigen Urteiil Da „wiener“ immer wieder nach der Grundlage des obigen
unsachlichen Beitrages der Frau Küble gefragt hat: ich finde auf die Schnelle eine einzige verwandte
Passage im rechtskräftigen Urteil zu Prälat Küchl gegen „profil“, doch diese berechtigt sicher nicht
zum manipulativen Titel „In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht“: [kursiv]Die
Katholische Kirche leistet über weite Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, bringt ihre (Sexual-)Moralvorstellungen
regelmäßig der gesamten Bevölkerung zur Kenntnis, sodaß es der Allgemeinheit auch zusteht, zu erfahren,
wenn einzelne Organwalter „Wasser predigen und Wein trinken“, sohin nach außen Homosexualität als Sünde
verdammen, dies aber intern ausleben, und zwar sogar zwischen Ausbildnern und Auszubildenden. Zu bedenken
ist auch, daß sich die Sexualmoral der Katholischen Kirche zum Thema „Homosexualität“ in Widerspruch
zum aus Art 8 Abs 1 EMRK abgeleiteten Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und zum Diskriminierungsverbot
stellt, sodaß auch daraus ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung eines konkreten Verdachtes
resultiert, daß kirchliche Würdenträger sich selbst nicht an die gepredigte Sexualmoral ihrer Kirche
halten. Umso mehr ist ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte eines Ausbildenden
mit seinen Schülern zu bejahen. Gerade derartige Abhängigkeitsverhältnisse gebieten besondere Aufmerksamkeit
gegenüber Verstößen gegen elementare Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychisc…
Rituale Romanum ergötzt sich gerade im Kreuzforum an der niedrigsten Neupriesterzahl in Österreich seit
jeher. Das liegt aber sicherlich nicht an der Menschenrechtsfrage. Wahrscheinlich sind es die „gut katholischen“
Familien, die heutzutage Alarm schlagen, wenn ein Söhnchen auf Abwege gerät. Der Priesterberuf ist wahrscheinlich
eine der letzten echten Provokationen in der modernen Welt. Aber die „übrige Kirche“ stützt die Berufungen
mitnichten.
Seriöse Diskussion muß sachlich bleiben Die Anfrage des „wiener“ ist weiterhin berechtigt. Es spricht
Bände, daß jene Diskutanten (siehe unten), die mit der revisionistisch wirkenden Küble in einem kleinen
Boot sitzen, diesen Nachweis für die angebliche und derart platte Äußerung eines Richters nicht erbringen
können. Seriöse Diskussion besteht jedoch darin, Einschätzungen und Behauptungen auch mit klar nachvollziehbaren
Quellenangaben oder logisch nachvollziehbaren Argumenten zu versehen. Herr Justus www.kreuz.net/reader.462.html
ist dazu offenbar nicht in der Lage und begibt sich auf das übliche Niveau der mit Küble und Rothe in
einem Boot Sitzenden, nämlich auf das (Un)niveau der Unsachlichkeit: „Bei soviel Dummheit, Hochmut und
Bosheit erübrigt sich jede weitere Diskussion!“ Soso, dann bringen Sie, Herr Justus, Schritt für Schritt
den Beleg für Ihren sinnlosen Vorwurf. Es entsteht der Verdacht, daß Sie Ihre eigenen Wortmeldungen
www.kreuz.net/reader.462.html besonders zum Fall der Ex-Regenten und zum ganzen Fall St. Pölten gemeint
haben dürften. Wer nach derart intensiven Untersuchungen und einem ernsthaft geführten staatlichen Prozeß
(angestrengt von den Ex-Regenten) noch an der klassischen Unschuldsvermutung festhält, obschon dem Magazin
PROFIL der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen ist, hat seine Vernunft und seinen Hausverstand an irgendeiner
Gehirnwaschstelle abgegeben. Für blöd verkaufen kann man evtl. Einbahn-Soldaten, nicht aber denkende
Diskutanten. Komisch, daß Herr Konrad so rasch abgetaucht ist. In welche Verwirrung ist er gefallen?
noch immer kein beleg!!! noch immer wurde die aussage, auf die sich die aufregung des artikels stützt,
in keiner weise belegt. kann man davon ausgehen, dass die autorin lügt? ich wiederhole: wo bleibt der
nachweis der angeblichen äußerung des richters, dass „menschenrechte nicht für priester gelten“? es
hat bisher keinen nachweis gegeben, dass diese worte so oder sinngemäß tatsächlich gefallen sind. so
lang dies nicht geschieht, ist die aussage des obigen „artikels“, der auch sonst äußerst tendenziös
ist, in den bereich des gerüchtes – ja der verleumdung – zu verweisen. erbringen sie den tatsachenbeweis,
indem sie (wenigstens) eine unabhängige quelle beibringen.
TURK OHNE EINSICHT Daß Turk sich jetzt sogar anmaßt zu entscheiden, für wen die Unschuldsvermutung
gilt und für wen nicht, schlägt doch wohl dem Fass den Boden aus! Bei soviel Dummheit, Hochmut und Bosheit
erübrigt sich jede weitere Diskussion!
Fortsetzung: es gab nicht nur einen Zeugen Dies alles hat mit „Skandalgier“ nichts zu tun, sondern es
geht – um es sinnvollerweise zu wiederholen – einzig um die Glaubwürdigkeit der Kirche, die bekanntermaßen
gegen die „Homoehe“ und ähnliches auftritt und daher sicher nicht Pöltner Weihnachtsparties eines Jahres
2003 einfach so stehen lassen kann. Denn dann müßte konsequenterweise nicht nur der Zölibat abgeschafft
werden, sondern auch jegliche Mann-Frau-Normierung, was aber dem natürlichen Recht und Denken absolut
widerspricht, denn Gott hat eben nur Mann-Frau geschaffen und niemals Mann-Mann vorgesehen. Wer seinen
eigenen Primizprediger derartig (erfolglos) anpatzt www.kreuz.net/article.2924.html, hat jede Berechtigung
verloren, sich in die Reihen eines Kardinal Groer oder eines P. Marcial zu stellen, abgesehen davon, daß
kein vollinformierter Mensch für diese beiden Kleriker die herkömmliche Unschuldsvermutung gelten lassen
kann. Tja, Laurentius2, Sie haben bis jetzt kein einziges Gegenargument für Ihre These einer „Verleumdung“.
Komisch, daß die staatliche Gerichtsbarkeit so deutlich www.kreuz.net/bookentry.212.html zu ihren Ergebnissen
kam. Diese zu übernehmen, ist wahrlich keine Verleumdung. Dort kann man auch die volle Zeugenlage überprüfen.
Das alte 13.-Märchen, daß es nur einen einzigen Zeugen gäbe oder daß es nur die Zeugen gäbe, die
beim staatlichen Gericht auftraten, ist angesichts dessen absurd.
#143 Laurentius2 14:03:18 | Freitag, 16. Juni 2006
Absolut richtig Schande über T RK ! Ich habe noch nie einen größeren Fall von Verleumdung in der Kirche
erlebt ! Wie kann Turk so über Küchl und Rothe urteilen ? Ich wünsche ihm endlich mal eine Portion
Selbstkritik und vor allem Zweifel am sakrosankten Ex-Seminaristen und „liberal-sozialistisch“ natürlich
sehr sehr glaubwürigen Homopornografen Rabiega !!! Vielleicht ist das aber des Rätsels Lösung: Wes
Brot ißt Rabiega momentan ????????????? Na, +
Ablenkung hilft Justus & Co. gar nichts Die Pseudoforderung Herrn Justus’ ist zurückzuweisen. Diese ist
an die falsche Adresse gerichtet. kreuz.net hat – so wird es wohl die Redaktion sehen – im Fall des vatikanischen
Monsignore nach bestem Wissen und Gewissen berichtet www.kreuz.net/article.3327.html und dann neuerlich
berichtet www.kreuz.net/article.3240.html. Für freie Meinungsäußerungen unterhalb des ersten Beitrages
über einen namentlich nicht genannten Priester sind keinerlei Entschuldigungen nötig, da die Unschuldsvermutung
festgehalten wurde und jener Informationsstand galt, der erreichbar war. Im übrigen ist auch diese Ablenkung
Herrn Justus’ durchschaut: wann entschuldigen sich der „13.“ und Dr. Rothe für das zweimalige Geschreibse,
daß sie den St. Pöltner Vizeoffizial quasi auffliegen lassen könnten und dann für die gescheiterte
Anpatzaktion www.kreuz.net/article.2924.html? Niemand ereifert sich über das homosexuelle Verhalten der
beiden Ex-Regenten als solches, sondern hier geht es in Wirklichkeit darum, daß zwei Priester nicht bereit
sind, zu ihrer vor einem staatlichen Gericht bestätigten Geschichte zu stehen. Ein Wort der ehrlichen
Entschuldigung für die mißachtete Verantwortung gegenüber dem Priesterseminar und der Diözese: und
die Sache interessiert keinen Menschen mehr. Jedoch Medien und naive Einzelpersonen in die eigene aufgeflogene
Lügenkampagne www.kreuz.net/bookentry.212.html einzuspannen, Herr Justus, das geht auf keine Kuhhaut
und kann sowohl innerkirchlich als auch die Glaubwürdigkeit der Kirche betreffend niemals akzeptiert
werden. Dies alles hat mit „Skandalgier“ nichts zu tun, sondern es geht – um es sinnvoller…
SCHANDE ÜBER TURK Solange sich Turk nicht für seine Vorverurteilung des verleumdeten vatikanischen Monsignore
entschuldigt, hat er jedes moralische Recht verloren, sich über irgendwelche vermeintlichen moralischen
Verfehlungen anderer zu ereifern. Schande über ihn!
Durchsichtige Verdrehung des Herrn Justus ist seit langem durschaut Hmm, Justus, irgendwie scheinen Sie
auf der Leitung zu stehen. Bei diesem Prozeß gegen PROFIL, den die Ex-Regenten angestrengt haben, könnte
es für die Richterin darum gegangen sein, welche der in der Mehrzahl auftretenden Personen (Kleriker
oder angehende Kleriker) mit homosexueller Vergangenheit glaubwürdig zu ihrer Vergangenheit stehen (zu
den vom Visitator festgestellten aktiven homophilen Beziehungen gehören mindestens zwei Personen!!!)
und welche diese ihre Vergangenheit gegen alles Belastungsmaterial www.kreuz.net/bookentry.212.html aus
durchsichtigen existentiellen (Karriere)motiven (Homosexuelle können sich – wie der Fall St. Pölten
zeigte – wunderbar in hochkonservative Kreise einschleichen, haben aber nach dem Auffliegen für sich
selbst nicht die Ausweichmöglichkeit einer natürlichen Familiengründung) vertuschen und sogar ins unglaubwürdige
Gegenteil verdrehen ambrosius.patched.de/logbuch.htm wollten. Eine Taktik der Verdrehung besteht darin,
sich mit berühmten Fällen in eine Reihe zu stellen, um als klassisches (homosexuelles) Opfer zu gelten.
Die andere Taktik bestand bei Dr. Rothe offenbar darin, einfach seinen Primizprediger ohne jeglichen Beweis
in die Homopfanne zu hauen www.kreuz.net/article.2924.html, damit der eigene Fall nur als einer unter
vielen gelten kann, und sicherheitshalber wiederholt man das Dogma, die eigene Vergangenheit (Zungenkußfoto,
Ringsegnung, homosexuelle Beziehung zu einem zufälligerweise im selben Seminar befindlichen Seminaristen
usw.) nicht kennen zu dürfen. Dies hat mit „Skandalgier“ nichts zu tun, sondern es geht – um es sinnvollerweise
zu wiederholen – einzig um die Glaubwürdigke…
SKANDALGIERIGER MOB Selbstverständlich ist es Turk und jedem anderen unbenommen, sich der Meinung der
österreichischen Justiz anzuschließen und einen Homosexuellen allein schon deswegen für glaubwürdiger
als ein Dutzend anderer Zeugen zu halten, weil Homosexuelle von den bösen Normalen und vor allem von
der menschenfeindlichen katholischen Kirche noch immer diskriminiert und unter Druck gesetzt werden. Ich
bleibe dabei: Groer, Krenn, P. Marcial, Küchl, Rotthe und wie sie alle heißen sind unschuldig- was auch
immer der skandalgierige Mob glauben will.
Sachverhalt geklaert: Kueble, „13.“ & „Justus“ usw. im Vollirrtum No lustig, daß Herr Justus immer dieselben
Märchen auftische möchte. Wiederholung macht jedoch das Lügengebäude nicht zu einem Haus auf dem Fundament
der Wahrheit. Um letzteres hat sich nicht nur eine einzige staatliche Richterin (auf Verlangen der Ex-Regenten!)
bemüht. Den nachvollziehbaren Sachverhalt kann man ohne Problem hier nachlesen www.kreuz.net/bookentry.212.html,
und daß dieses Ergebnis stimmig ist, liest man dann hier nach ambrosius.patched.de/logbuch.htm. Echte
Gegenargumente dazu wurden nicht geboten, denn „bestellte“ Ehrenerklärungen wirkten bei Gericht nicht
nur unglaubwürdig, sondern markierten schon den Grundstein der völligen Unglaubwürdigkeit der beiden
Prozeßantragsteller. Aber offenbar gefällt es Justus, verlogen auftretende Kleriker mit homophiler Vergangenheit
zu verteidigen. Unter dem Knopf „Aktuelles“ findet man bei Rothe aktuell nur den Hetzartikel von Kueble
gegen die in diesem Fall sauber arbeitende österreichische Gerichtsbarkeit. Wer eine Hetzerin wie Kueble
zur „Wahrheitsfindung“ braucht, ist verloren: sie beschimpfte den Visitator sogar als Diktator, wohingegen
sich Otto Normalverbraucher fragte, wie lange die Ortskirche dem verlogenen scheinjuristischen Treiben
der beiden Ex-Regenten www.kreuz.net/bookentry.562.html noch zuschaut. Selbstverständlich werden zu Weihnachten
Rosenkranzringe mit eingravierten Daten gesegnet … Allein diese Aussage zeigt, daß die Überführten
auch noch meinen, daß im „konservativen“ Lager (besser: in den selbsternannten „konservativen“ Lagern)
besonders viele Naivlinge herumkrebsten, welche jeglichen Homosexuelle…
WER MITREDEN WILL, MUSS DIE FAKTEN KENNEN Wer sich mit dem wahren Sachverhalt auseinandersetzen will,
der findet die von mir erwähnten Aussagen auf der Homepage von Dr. Rotthe www.wfrothe.com unter „Aktuelles“.
Ausführliche Augenzeugenberichte über das Gerichtsverfahren gab’s außerdem im „13.“ zu lesen. Warum
das Gericht diese Aussagen ignoriert hat, hat Frau Küble im oben stehenden Artikel wortgewaltig und überzeugend
dargelegt. Nochmals: Alle Zeugen außer dem homosexuellen Ex-Seminaristen Remigius Rabiega haben ausgesagt,
dass die (ein halbes Jahr nach der ominösen Weihnachtsfeier erstmals verbreiteten) Legende von den Homo-Ringen
erlogen ist: Es waren Rosenkränze
Justus Sie schrieben: Die angeblichen „Freundschaftsringe“ waren in Wirklichkeit Rosenkranzringe(= Rosenkränze
in Ringform)! Das haben alle Teilnehmer der Weihnachtsfeier eidesstattlich bestätigt. Ich nehme an, Ihnen
liegt diese Erklärung vor oder Sie haben zuverlässliche Informationen davon. Was mich wundert ist: wieso
wird diese eidesstattliche Bestätigung beim Prozess nicht erwähnt? Oder; wieso konnten oder wollten
die Teilnehmer dieser Weihnachtsfeier diese Aussagen vor der Richterin nicht wiederholen? Glauben Sie
wirklich, die österreichischen Richter können machen was sie wollen (so wie die Überschrift dieses
Artikels uns suggerieren möchte)?
„Justus“ Halten wir fest: ein ordentliches Gericht konstatiert nach intensiver Beweiserhebung und Beratung
abschließend das folgende: Subregens Rothe übergab den Schülern Ringe, die er zuvor segnete, wobei
in die an A. und P. übergebenen Ringe die Initialen der beiden Priesterschüler und das Datum des Beginns
der zwischen ihnen bestehenden Beziehung eingraviert www.kreuz.net/bookentry.212.html Sie, Justus, halten
dagegen: „Die Rosenkranzringe waren natürlich nicht mit irgendwelchen Daten oder Namen graviert – das
alles ist lediglich der schmutzigen Phantasie eines aufgeflogenen Homosexuellen entsprungen.“ Ist Ihnen
klar, Iustus, daß Sie sich damit als jemand outen, der so tief in die Sache involviert ist, daß er gegen
alle Evidenzen den wahren Sachverhalt besser zu kennen vorgibt? Wer sind Sie? Ein Ex-Seminarist? Einer
der Beschuldigten? Was soll der Nickname „Justus“? Hoffen Sie, daß Ihnen hier, im kreuz.net-Forum, endlich
Gerechtigkeit zuteil werde?
Die Märchengeschichten des Justus Das Ärgernis der nachfolgenden lügenhaften Verdrehung kommt zur versteckten
Homopseudo-Ehe im damaligen St. Pölten noch hinzu. Wer Verhandlungen des von den Ex-Regenten selbst gewollten
unnötigen staatlichen Prozesses verfolgt hat, weiß, daß es nicht nur einen Zeugen gab, der die Wahrheit
glaubwürdig bezeugte, sondern daß andere durch eklatante Unglaubwürdigkeit und durch ihr Umfallen auch
den homosexuellen Grundcharakter der Weihnachtsparty 2003 bezeugt haben. Man lese einfach bei diesem Prozeßbeobachter
nach ambrosius.patched.de/Kueng/kueng_4.htm. September 2005 AKTUELL, und vieles wird klar …: „Der polnische
Ex-Alumne A. beharrt auf der Dolmetscherin (…) Daß er amüsant zu plaudern versteht, erkennt man rasch
(…) Am meisten lachte A. selber, immer wieder, wollte damit unterstreichen, daß doch alle nur Spaß
gemacht hätten, riesigen Spaß! Bei einer Weihnachtsfeier? Na klar, Weihnachten sei doch das Fest der
Freude über die Geburt Christi, antwortete A. (…) Na klar sei ein Datum in den Ringen eingraviert gewesen,
der 24. Dezember 2003 eben, Weihnachten. Und die Ringe seien Rosenkranzringe gewesen, die selbstverständlich
gesegnet würden, wie man das bei Rosenkränzen eben tue. Einen solchen zeigte er nun der Richterin. Natürlich
war es nicht nämlicher. Und ein Spruch sei eingraviert gewesen, so ungefähr wie ‘Gott ist die Treue’
oder so, er könne sich nicht mehr erinnern. Die Schlinge zog“
Rosenkranzringe Die Rosenkranzringe waren natürlich nicht mit irgendwelchen Daten oder Namen graviert –
das alles ist lediglich der schmutzigen Phantasie eines aufgeflogenen Homosexuellen entsprungen. Genügt
Ihnen das?
„Rosenkranzringe“ mit persönlichen Gravierungen, die die Initialen irgendeines „Freundes“ und den Beginn
einer „Beziehung“ zu ihm enthalten? Was wohl die Rosenkranzkönigin dazu sagen würde?
Aufklärung Aber gerne, Domenico Tuttisanti, kläre ich Sie über den wahren Sachverhalt auf, der ja hinlänglich
bekannt und dokumentiert ist: Die angeblichen „Freundschaftsringe“ waren in Wirklichkeit Rosenkranzringe(=
Rosenkränze in Ringform)! Das haben alle Teilnehmer der Weihnachtsfeier eidesstattlich bestätigt. Erst
nachdem einer der Teilnehmer (tatsächlich!) als homosexuell aufgeflogen war, mutierten die Rosenkranzringe
in dessen Aussagen ganz plötzlich zu „Freundschaftsringen“ – immerhin ein halbes Jahr später.
„Freundschaftsringe“ an Priesterseminaren ? . Laurentius 2 und besonders JUSTUS: Sie klären uns aber
doch noch darüber auf, was es mit dem folgenden Programmpunkt auf der berühmten Weihnachtsfeier auf
sich hatte: Subregens Rothe übergab den Schülern Ringe, die er zuvor segnete, wobei in die an A. und
P. übergebenen Ringe die Initialen der beiden Priesterschüler und das Datum des Beginns der zwischen
ihnen bestehenden Beziehung eingraviert war www.kreuz.net/bookentry.212.html .
Wiederholung heilt Fehleinschätzung des Laurentius2 nicht Ihre Empfehlungen sollten Sie am allerbesten
selbst beachten. Sie wiederholen sich in Ihrem ablenkenden Geschreibse. Was auch immer Sie bis jetzt dargeboten
haben, hat die Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Homosumpf St. Pölten, in dem auch die beiden Ex-Regenten
nach sehr gut begründeter Auffassung einer staatlichen Richterin www.kreuz.net/bookentry.218.html ihre
Rolle gespielt haben, nicht nur nicht entkräftet, sondern diese ganze Lügenverteidigung für die beiden
hw. Herren läßt die Richtigkeit der staatlichen Urteile www.kreuz.net/bookentry.562.html noch deutlicher
aufscheinen. Nicht ein turk hat „bezichtigt“ (in Wahrheit hat er sachlich auf die Beweisgrundlagen auch
der Urteile hingewiesen), sondern dem österreichischen Monatsmagazin PROFIL ist wenig überraschend vor
dem staatlichen Gericht der Wahrheitsbeweis gelungen www.kreuz.net/bookentry.212.html, was homosexuelle
Bilder bzw. Vorbilder im Zusammenhang mit den Ex-Regenten betrifft. Nach der Logik des Laurentius2 ist
es offenbar undenkbar, daß selbsternannte „Konservative“ in „Sodomie“ gefallen wären. Wer derart blind
durch die Welt(kirche) läuft, kann hier natürlich nicht ernsthaft mitdiskutieren (wollen). Die lächerliche
Frage nach den längst erbrachten Beweisgrundlagen erübrigt sich. Lesen Sie einfach die beiden Urteile
www.kreuz.net/bookentry.212.html, und es wird klar, was der Päpstliche Visitator zu seinem Schrecken
wohl vorgefunden haben wird. Dies hat er ja auch in seiner öffentlichen Aussage, daß es leider aktive
homophile Beziehungen im damaligen Seminar gegeben hatte, ausgedrückt. Ihre absurden Scheinargumente
mit gekauften „Jungen“ usw. erübrigen sich, denn die Wahrheit würde sich immer wie…
#128 Laurentius2 13:33:15 | Dienstag, 13. Juni 2006
@turk Oh Mann, turk . Als hauptamtlicher Internet-Apologet des ersten Visitators der Kirchengeschichte
der gleichzeitig Nutznießer des gestürzten Bischofs wurde, sollten Sie ab und zu in sich oder zu Ihrem
Beichtvater gehen: Sie bezichtigen die beiden Regenten der Sodomie (biblisch gesprochen – seit 68er Lexik:
nur noch Homosexualität) ! Schämen Sie sich – wo sind die Beweise ? Ein homopornosüchtiger Ex-Seminarist ?
Ich kaufe Ihnen in München Strichjungen, die vor allen Richtern alles beschwören ! In jeder Hinsicht
fragwürdige Abzüge ?Ich stelle Ihnen innerhalb weniger Stunden Abzüge her, auf denen Sie, turk, bei
der laufenden WM auf den Schultern der togolesischen Elf unter die Dusche getragen werden … Daß die
Echtheit der Bilder nicht primär prozessual angegriffen wurde, – leider – heißt doch nicht, daß sie
konkludent zugestanden wurde. Fragen Sie aml einen echten Juristen ! Man kann ohne ausreichende finanzielle
Mittel – Danke Herr Visitator und Nutznießer des Bischofssturzes ! – nicht auf alle möglichen Dinge
gleichzeitig klagen, sondern konzentriert sich nur auf das aussichtsreichste und vorraussichtlich kürzeste
Verfahren. Aber Sie, turk, haben ein ziemlich langes Verfahren am Hals, das verspreche ich Ihnen … (-->
8.Gebot).
Unsachlichkeit Herrn Justus’ faellt auf diesen zurueck Tja, Herr Justus, Sie vergessen Wesentliches. Es
gilt der jeweils aktuelle Informationsstand. Das anonyme Portal kreuz.net hat berichtet, auch italienische
Medien haben berichtet. Unter der Voraussetzung der Stimmigkeit dieser Meldungen waren meine Meinungen
zum damaligen Fall www.kreuz.net/…ticle.3327-page.html (der Monsignore wurde namentlich nicht genannt!)
absolut korrekt. Luege waere das wissentliche Verdrehen, was nicht der Fall ist. Dies jedoch tut Herr
Justus www.kreuz.net/reader.462.html im Fall St. Poelten aus eigenen Interessen, nur was er uebersieht,
ist, dass ihm dies nichts hilft, weil die Selbstbeschaeftigung mit dem Fall St. Poelten und das Verteidigen
homophiler Bilder und Verhaltensweisen im Jahr 2006 knapp zwei Jahre nach einer Visitation nur noch als
grotesk angesehen werden kann. Im uebrigen sind saemtliche Postings unterhalb des italienischen Falles
zusammenzuschauen. Das Verhalten des Herrn Justus ist durchschaubar. Jeder von St. Poelten weit entfernte
Fall wird manipulativ herbeigezogen, um wieder behaupten zu koennen, es waere in Poelten nichts gewesen.
Doch in diesem Fall haben ein Paepstlicher Visitator und ein staatliches Gericht www.kreuz.net/bookentry.212.html
untersucht … Spaetestens seit damals ist klar, dass Priester nicht von vorneherein glaubwuerdig sind,
da die beiden zivilen Prozessantragsteller als unglaubwuerdig aufgeflogen sind.
TURK LÜGT Turk postete am 22. Mai 2006 um 17:06 Uhr folgenden Leserbrief, der ihn nicht nur als notorischen
Verleumder, sondern jetzt auch noch als schamlosen Lügner entlarvt: „Das offensichtliche Lügengebäude
ist in diesem neuen Fall wohl schneller zusammengebrochen als erwartet, nachdem die Vorgesetzten die Sachlage
rasch erkannte hatten. Deshalb wurde auch die Presseerklärung alten Stiles rasch zurückgezogen. Nun
also muß der Monsignore räumen und vorläufig in eine Bendiktinerabtei siedeln. Man darf hoffen, daß
es eine ist, die sich in Klarheit schon in der Vergangenheit an die logischen Inhalte der Instruktion
zur Verhinderung homosexueller Kleriker gehalten hat.“
Durchsichtige Luegenpropaganda des Justus No Herr Justus, sehr nett, dass Sie die Verlinkung angeben.
Wie Sie leicht erkennen koennen, ist Ihre Behauptung so falsch wie Ihre ganze Luegenpropaganda, was die
homosexuellen Vorfaelle im Zusammenhang mit den beiden Ex-Regenten Kuechl und Rothe betrifft, bei denen
dıe herkoemmliche Unschuldsvermutung nicht mehr gelten kann. Bei dem italienıschen Monsıgnore hatte
turk am 22. Mai allerdings gepostet: Naja, von Lüge kann man für den Vatikan nicht sprechen, sondern
eher davon, daß zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Erklärung noch nicht die volle Sachlage bekannt
war. Hinzu kommt, daß der betroffene Monsignore von Anbeginn und möglicherweise auch jetzt noch alles
leugnet. Hier werden die entsprechenden Stellen eben weiter untersuchen müssen. Bis zur vollen Aufklärung
des aktuellen Falles gilt im Angesichte weiterer fehlender Primärquellen selbstverständlich und mindestens
formalrechtlich die Unschuldsvermutung, was in anderen längst mehrfach wiedergekäuerten Fällen ja nicht
mehr der Fall sein kann. Also, nicht Aepfel und Birnen verwechseln, sondern differenzierter lesen und
schreiben, aber das faellt Herrn Justus so schwer, weil er nicht einmal homophile Bilder als solche eingestehen
moechte, nur weil es sich um vorgeblich um selbsternannte Konservative handelte.
Turk’sche Tragikomödie Turk sollte mal den Mund nicht gar so voll nehmen . Immerhin wurde er gerade
als Verleumder geoutet , der nicht mal den Mumm hat, sich zu entschuldigen . Siehe www.kreuz.net/article.3327.html
Subtile Zeugenunterdrueckung im Sinne der Wahrheit gescheitert Wiener hat mit seiner Nachfrage durchaus
recht. Nuja, Herr Justus, wenn dann das zweite Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html auch rechtskraeftig
sein wird, haette sich dann auch ein ganzes Richterkollegium (nochmals) derart stark geirrt. Das Gegenteil
ist aber wahr: die vom ehem. Subregens ausgehende Drucksituation zur Verhinderung wahrer Zeugenaussagen
im Falle des genannten Ex-Seminaristen, der nicht mehr beim doppelmoralischen Abdeckungs- und Verleugnungsspiel
mitmachen wollte, konnte gut nachvollzogen werden. Wer das Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html liest,
sieht, dass die Aussagen dieses Seminaristen sich harmonisch in die anderen Beweismittel einfuegen, z.
B. in die homophilen Fotos und anderen Aussagen, die glaubwuerdig wahren. Aber gut, wer homosexuelle Wangenkuesse
verteidigungswuerdig findet, …
ceterum censeo … ich frage erneut: wo bleibt der nachweis der angeblichen äußerung des richters, dass
„menschenrechte nicht für priester gelten“? es hat bisher keinen nachweis gegeben, dass diese worte so
oder sinngemäß tatsächlich gefallen sind. so lang dies nicht geschieht, ist die aussage des obigen
„artikels“, der auch sonst äußerst tendenziös ist, in den bereich des gerüchtes – ja der verleumdung –
zu verweisen. erbringen sie den tatsachenbeweis, indem sie (wenigstens) eine unabhängige quelle beibringen.
Kabarettreif Und wie gelangte das hohe Gericht zu seiner tollen Erkenntnis? Man – auch Turk – lese das
Urteil: Indem es einem homopornosüchtigen Ex-Seminaristen Glauben schenkte und alle anderen Zeugen für
unglaubwürdig erklärte. Das Wiener Skandalurteil ist (wenigstens) kabarettreif – Turks Postings hingegen
und .
Konrad kann nicht lesen? Im nach Meinung von Johannes Paul I. www.kreuz.net/bookentry.562.html bald rechtskraeftigen
Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html heisst es zur Irrmeinung des Herrn Konrad: Es wurde(n) Weihnachtsbäckerei
gegessen, Sekt getrunken, das Evangelium gelesen, gesungen und Geschenke zwischen den Anwesenden ausgetauscht.
Subregens Rothe übergab den Schülern Ringe, die er zuvor segnete, wobei in die an A. und P. übergebenen
Ringe die Initialen der beiden Priesterschüler und das Datum des Beginns der zwischen ihnen bestehenden
Beziehung eingraviert war. Bei der Feier wurde(n) von Daniel P. fotografiert und unter anderem die beiden
inkriminierten Fotos aufgenommen. Während der Feier kam es wiederholt zum Austausch von Zungenküssen
zwischen dem Antragsteller und Karl K., aber auch zwischen den beiden Priesterschülern Albert A. und
Daniel P. Zu diesen Feststellungen gelangte das Gericht aufgrund der oben bezogenen Beweismittel. Die
Feststellungen zum Bedeutungsinhalt des Artikels beruhen auf Wort- und grammatikalischer Interpretation
im Gesamtzusammenhang des Textes und der beiden bezughabenden Fotos unter Berücksichtigung des angesprochenen
Leserkreises. Wollen Sie, Herr Konrad, jetzt zum indirekten Verteidiger eines Pseudorechtes auf eine Homo-Pseudo-Ehe
(im katholischen Klerus!) mutieren?
@ turk: danke! danke für diese sätze: Geht es vielleicht auch einmal ohne Rueckgriff auf derart Geschmackloses?
Es ist ein Hohn gegenueber allen Opfern des NS-Regimes, hier staendig Vergleiche zu ziehen mit dieser
Zeit im Angesicht eines Urteils, das nach neuesten Informationen ueber den Sachverhalt des Falles St.
Poelten absolut in Ordnung geht. und nochmals die frage an alle, besonders an die autorin obigen „artikels“:
wo bleibt der nachweis der angeblichen äußerung des richters, dass „menschenrechte nicht für priester
gelten“? es hat bisher keinen nachweis gegeben, dass diese worte so oder sinngemäß tatsächlich gefallen
sind. so lang dies nicht geschieht, ist die aussage des obigen „artikels“, der auch sonst äußerst tendenziös
ist, in den bereich des gerüchtes – ja der verleumdung – zu verweisen. erbringen sie den tatsachenbeweis,
indem sie (wenigstens) eine unabhängige quelle beibringen. ps: und hört bitte mit der diskussion zungenkuss –
foto – weihnachtskuss – segnung von ringen etc. auf. alles dazu ist schon mehrmals und bis zum überdruss
gesagt worden (und gerichtlich geklärt). schüttel/justus und wie sie (er) alle heißen (sich nennen)
mögen, werden das immer abstreiten. lieber turk, ich bin mir sicher, dass du mit deiner zeit besseres
anzufangen hast als zu versuchen, völlig verstockte und uneinsichtige zu überzeugen.
sacerdos helveticus liegt richtig, das ist die noetige Sachlichkeit Herr Schuettel ist nun schon sehr
verdaechtig in NS-Terminologie verfangen. Geht es vielleicht auch einmal ohne Rueckgriff auf derart Geschmackloses?
Es ist ein Hohn gegenueber allen Opfern des NS-Regimes, hier staendig Vergleiche zu ziehen mit dieser
Zeit im Angesicht eines Urteils, das nach neuesten Informationen ueber den Sachverhalt des Falles St.
Poelten absolut in Ordnung geht www.kreuz.net/bookentry.562.html. Tja, Herr Schuettel, aus den Urteilen
wird entnommen, dass von homosexuellen Beziehungen der Ex-Regenten mit wohl jeweils – nehmen wir jetzt
den besten Fall an – einem Seminaristen fuehrten, wie lange auch immer. Besser waere es daher, dazu zu
stehen, und Umkehr zu geloben. Nur dieser Schritt fehlt, ansonsten ist nicht einzusehen, dass im kreuz.net-Forum
die User, vor allem die Neueinsteiger, fuer bloed verkauft werden sollten. sacerdos helveticus www.kreuz.net/reader.492.html
ist vorbehaltlos zuzustimmen. Das ist ein Diskussionsniveau, von dem sich andere Herrschaften etwas abschauen
koennen anstatt staendig laengst Widerlegtes wiederzukaeuern. Tja, Herr Konrad, so nennen Sie doch die
Komponenten des sog. Medienskandals von St. Pölten. Es gibt keine glaubwuerdige Entlastung, was z. B.
die homosexuelle Weihnachtszungenkussparty mit priesterlicher Segnung homosexueller Quasi-Ehe-Ringen www.kreuz.net/bookentry.212.html
betrifft.
Jetzt auch noch Sodomie? Schüttel: Das wird immer verwirrender, aber waren bei diesen sexuellen Betätigungen
zwischen Seminarleitern und Seminaristen nun gar noch Tiere mit dabei?
Wieviele sacerdotes gibt es in Helvetias Seminaren? Nur wenn diese Frage beantwortet wird, hat s.h. das
Recht, Schüttel oder Konrad eine Lehmann-Kritik zu verbieten! Im übrigen wäre interessant, ob turk
die Version von s.h. mit „Wangenküssen“ nun endlich übernimmt. Schüttel hat nie die Unklugheiten der
Regenten bestritten, sondern nur die Unterstellung aktiver sodomitischer (kreuz.net-Jargon) Beziehungen
mit Seminaristen. Das aber tun turk und Konsorten in verleumderischer Weise ohne Unterlass.
Entschuldigung fehl am Platze Wer sich aber nicht von solchen Weihnachtsparties wie in Poelten distanziert,
hat jedes Recht verloren, an Kardinal Lehmann & Co. herumzukritisieren. -dem ist ohne Vorbehalt zuzustimmen.
Leider hat der verdienstvolle Bischof Kurt Krenn in der Anfangsphase die Sache -wohl aus Gutgläubigkeit
oder Uninformiertheit- in objektiv sträflicher Weise verharmlost und dadurch die Sache arg verschlimmert.
Ein Regens oder Subregens – die sich von ihren Untergebenen auf die Wange (nehmen wir das die vorteilshafteste
Variante an) küssen lassen -mit Seminaristen feucht-fröhliche Weihnachtspartys feiern -sich im Unterhemd
vor ihren Seminaristen zeigen -Partikularfreundschaften mit Seminaristen haben -mit einem Seminaristen
in die privaten Ferien auf Mallorca gehen gehören sofort abgesetzt und am Besten für längere Zeit in
ein Demeritenhaus ( klerikale Besserungsanstalt;gab es in glorreicheren Zeiten der Kirche) oder wären
höchstens noch als Seelsorger in einem Schwesternkonvent zu verwenden (leider nur die zweitbeste Lösung,
da man dort im Allgemeinen recht viel freie Zeit hat, die leicht auf dumme Gedanken kommen lässt).
Küble: Skandalurteil in St. Pölten Frau Küble kennt die Gepflogenheiten in der österreichischen Gesellschaft
offenbar nicht genug, sonst würde sie sich nicht mehr wundern. Anstatt dieses Skandalurteil – was es
in Wahrheit wohl ist – zu kritisieren, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, die Zusammenhänge zwischen
den „handelnden Personen“ einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Man würde sich dann noch mehr wundern,
oder vielleicht zornig werden. Es ist mE eine alte Krankheit im Kath. Bereich, daß man sich zwar über
etwas „furchtbar“ aufregt, aber leider nicht in die Tiefe geht. Schon der Versuch einer Antwort auf die
Frage „Wem nützt es“ (gemeint ist diese Gerichtsentscheidung) würde helfen, neue Erkenntnisse in der
Causa des HH. Bischofs Prof. Kurt Krenn zu gewinnen. Freilich nützen Erkenntnisse wiederum wenig, wenn
sie dann wiederum nicht in Maßnahmen münden. -rif-
Gratulation Turk zum antipolnischen Rassismus und zur St. Pöltener Homophobie. Wahrscheinlich möchten
Sie Ihre Gegner am liebsten in einem KZ vergasen wenn sie nicht Ihre Perspektive auf die Fotos übernehmen.
Auf die Gefahr hin, dass Gotthard das ganze (nicht ohne Grund!) wieder als Kabarett bezeichnet: Kehren
Sie um oder gehen Sie zum Psychiater! Ihr Fegefeuer möchte ich nicht erleben müssen!
Ex-Regenten sind polnische Staatsbuerger, na sowas … Zur Erinnerung und Versachlichung die hervorragend
argumentierten und unabhaengigen Urteile erster Instanz der staatlichen Richterin, davon das erste bereits
rechtskraeftig: (1) www.kreuz.net/bookentry.218.html (2) www.kreuz.net/bookentry.212.html – ausserdem
die unterhaltsam-traurige Prozessbeobachtung ambrosius.patched.de/logbuch.htmund ein hervorragender Kommentar
von Johannes Paul I. www.kreuz.net/bookentry.562.html, zu dem bisher niemandem ein Gegenargument unterhalb
eingefallen ist. Selbstverstaendlich (!!!) waren und sind Dr. Rothe und sein damaliger Freund am Foto
polnischer Herkunft bzw. sogar verkrampfte polnische Staatsbuerger. Glauben denn die Herren Schuettel
www.kreuz.net/…der.1454.html-Justuswww.kreuz.net/reader.462.html und Konrad www.kreuz.net/reader.231.html
wirklich, das irgendein normal denkender Mensch dieser irdischen Sphaere noch ein Wort ernstnimmt, was
diese Herren posten? Wenn man sich so durchliest, was Konrad von sich gibt, so wird man ernsthaft sagen
muessen: ein Selbstwiderspruch. Wer sich aber nicht von solchen Weihnachtsparties wie in Poelten distanziert,
hat jedes Recht verloren, an Kardinal Lehmann & Co. herumzukritisieren.
Ja wo bleibt Turk? Das wäre doch fatal, wenn Schüttel das letzte Wort behielte im offenkundigen Medienskandal
St. Pölten, der böswilligen Fehlinterpretation zweier ungeschickter Partyfotos zwecks Absetzung Bischof
Krenns. Nuja, zwei Jahre danach wird man nüchterner, siehr die Dinge aus Distanz. man merkst die Absicht
und ist verstimmt. Bischof Küng wird froh und dankbar sein, über die ehemaligen Regenten weiterhin als
Priester zu verfügen, zumal der eine ein exzellenter Kirchenrechtler zu sein scheint.
Auf dem Foto ist kein Mundkuss und kein Zungenkuss, sondern nur die Andeutung eines versuchten Wangenkuss
zu erkennen, wie er unter polnischen Menschen an Weihnachten üblich ist. Eine Steifheit und Verkrampfung
kann unnatürlich wirken. Das ist alles, was unverdorbene Augen sehen. Turk und Konsorten, ihr seid auf
dem Holzweg und solltet mal vor der eigenen Tür kehren. Ob Frau Küble „rechtsradikal“ ist spielt keine
Rolle für die Beurteilung des St. Pöltener Medienskandals, der zwecks Absetzung Bischof Krenns inszeniert
wurde. Ihr obiger Artikel ist jedenfalls ein Pfeil gegen die aufgeblasene Lüge von TURK-PROFIL.
Blind oder ignorant mit Absicht? Nuja, Schuettel, lies mal nach bei Bonjour www.kreuz.net/reader.1529.html
unterhalb und bei Aphrodite www.kreuz.net/reader.1565.html. Bei erstem Posting finden Sie einen Abdruck
der besagten Fotos, worauf jeder sofort erkennt, was hier los ist. Wer abseits des Lebens steht, kriegt
natuerlich gar nichts mit. Hinzu kommen die Zeugenaussagen, die eben – selbstverstaendlich rein zufaellig –
mit dem auf dem Bild Dargestellten uebereinstimmen. Schon bloed, dass es also nicht die Phantasie tausender
Medien war. Bei Aphrodite nun ist eine harte, aber durchaus angebrachte Kritik an obigem Artikel und an
obiger Autorin zu lesen. Als Ergaenzung passt dazu optimal die Meinung von Johannes Paul I. www.kreuz.net/bookentry.562.html
Wenn zwei Menschen sich küssen dann kann man nicht erkennen, ob dies ein Zungenkuss ist oder nicht. Das
kann nur turk und eine durch Medien aufgehetzte Masse.
Vielleicht doch Prälat? Falls Küchl doch Päpstlicher Prälat (her vielleicht nur Monsignore; so nennt
er sich wenigstens auf der Homepage der Propstei) wäre, so zeigt dies generell, dass der Vatikan bei
der Verleihung dieser Titel oft zu sehr diese „auf Bestellung“ des zuständigen Ortsbischofs verleiht.
Wenn ein Bischof um eine solche Verleihung bittet und sie begründet, wird sie in der Regel gewährt.
Dass ein Titel wieder aberkannt wird, kommt scheinbar nahezu nie vor. Hier sollte Rom strenger sein und
nicht nur bei disziplinären Verstössen, sondern auch bei heterodoxen Äusserungen sofort intervenieren:
Eine Verwarnung und dann Titelentzug. Leider gibt es zuviele Prälaten, die zum Beispiel von Frauenordination
u.ä. schwafeln. Dass Titel kaum jemals entzogen werden, zeigt das Beispiel des Offizials einer deutschen
Diözese der vor einigen Jahren scheinbar wegen Verstrickung in homosexuelle Dinge sein Amt verlor, aber
die Prälatenwürde bis zu seinem Tod besass (ob er die Privilegien weiter in Anspruch nahm, weiss ich
jedoch nicht).
#104 aphrodite † 22:55:32 | Donnerstag, 1. Juni 2006
Lächerlich Dieser Artikel ist der lächerlichste seit Langem. Nicht nur, dass die gute Frau ihre eigene
Sprache nicht beherrscht, (die Form „gälte“ kommt bitte genau von welchem Verb?) hat sie sich offenbar
so in Rage geschrieben, dass sie nicht mehr weiß, wovon sie spricht: Den ganzen Artikel über mokiert
sie sich, dass das Gericht ein Urteil gefällt hat, und dann das: Offenbar sieht sich das unqualifizierte
Wiener Richterkollegium außerstande, Recht zu sprechen und Menschenrechte zu respektieren. Was jetzt –
sie haben sich doch im Stande gesehen, Recht zu sprechen. Nur der Dame passte das Ergebnis nicht. Naja,
wenn man betriebsblind mit zweierlei Maß misst, kein Wunder. Aber wenn man nachsieht und bemerkt, dass
die Kommentare der Frau von der Neo-Nazi-Initiative „Deutschland-Bewegung“ auf ihrer Homepage veröffentlicht
werden, dann ist wohl alles klar. Möglicherweise ist diese Frau ja auf dem Weg, die deutsche Ausgabe
von Martin Humer abzugeben! Offenkundig fehlt diesem Land nämlich noch eine Witzfigur diesen Formates.
Prälat Er ist meines Wissens nicht Päpstlicher Prälat (habe das Annuario aber z.Zt. nicht gtiffbereit),
sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde in Eisgarn. diese widerliche Titelsucht
in der Kirche …
www.kreuz.net/bookentry.562.html Es ist wohl mit Johannes Paul I. www.kreuz.net/reader.183.html davon
auszugehen, dass der Spuk bald zu Ende www.kreuz.net/bookentry.562.html ist. Auch durch Wiederholung werden
die Behauptungen nicht wahr, dass die Fotos nicht das darstellen, was jedem sofort einleuchtet. Sie wurden
weltweit publiziert, weshalb dem Fragesteller zu raten ist, einfach im Netz und sonstwo zu suchen. Er
wird sie wohl finden koennen. Der „13.“ entbloedete sich vor einigen Monaten, die Zungenkussfotos zu bringen,
und zwar mit dem Beisatz, dass es ein Wangenkuss waere. Seitdem wissen wir um die Verwirrung in der dortigen
Redaktion. Meines Wissens ist Kuechl im Annuario Pont. als Praelat gefuehrt, er erhielt diese Wuerde kurz
vor dem Ausbruch der Poeltner Doppelmoral-Aufdeckung homosexueller Einfaerbung. Allerdings koennte Rom
ihm den Titel wieder nehmen.
Auweia Kussfotos unterm Mistelzweig und Kontrollgriff am Johannes eines „Alumnen“. Hier auch mal für
die Allgemeinheit (nicht ganz auf… halber Höhe) ambrosius.patched.de/…riesterseminar12.htm Ich verstehe
Sie wirklich nicht, Schüttel, Laurentius & Justus: sieht doch wirklich echt aus?
Ach, eine unendliche Geschichte oder – mit „JPI“ – ein endloser Spuk. Turk kann es nicht sein lassen,
von nicht-existenten Zungenküssen zu schwadronieren. Es ist pervers, was er hier bietet!
Prälat? Der im Kirchenrecht beschlagene Mitbruder turk nennt Küchl andauernd Prälat. Bereits vor einigen
tagen bemerkte ich jedoch: Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls? Er ist meines Wissens
nicht Päpstlicher Prälat (habe das Annuario aber z.Zt. nicht gtiffbereit), sondern beansprucht diesen
Titel wohl wegen seiner Propstwürde in Eisgarn. Ist die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ (dies
ist eine Verfügung von Exz. Küng) , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“?? Verhält es
sich bei dem Prälatentitel Küchls nicht analog den Generalvikaren, die während ihrer Amtszeit den Monsignoretitel
tragen dürfen, ihn aber bei Amtsende verlieren, falls sie nicht etwa (was oft der Fall ist) einen päpstlich
verliehenen Titel besitzen. Ebenso hat ja die zuständige Kongregation erklärt, Hw. Wach (Gründer der
Gemeinschaft Christus König…) nenne sich zu unrecht Monsignore, da er dies nur durfte, solange er Generalvikar
einer (afrikanischen) Diözese war. Was sagen die Kirchenrechtler?
Nur interessehalber Lassen Sie sich in Ihrem Disput bitte nicht stören, ich will da gar nicht uninformiert
dazwischenquatschen… nur: Kann man diese Fotos irgendwo begutachten? Sind sie öffentlich zugänglich?
Bei Fragen der möglichen Bildmanipulation erwacht bei mir immer Interesse.
Laurentius2 kennt die Digitalfotografie noch nicht Da scheint ein schweres Missverstaendnis zu bestehen
auf Ihrer Seite, Herr Laurentius2, denn das von Ihnen wohl gemeinte Gutachten hat sich einzig darauf bezogen,
auf Basis einer vorher vorgenommenen Interpretation, dass es sich angeblich um keinen Zungenkuss handeln
wuerde, Anhaltspunkte zu finden, dass es z. B. nur ein Wangenkuss gewesen waere … Sie sehen also, alles
absurd. Und Sie sehen auch, dass sogar das Gutachten von der Echtheit der Fotos ausgeht. Alle Beteiligten
beim zivilen Medienprozess der hw. Herren Praelat Kuechl und Dr. Rothe gingen immer von der Echtheit der
Fotos aus, weshalb die Beschaffung von Negativen nicht noetig war. Bekanntlich gibt es in der Digitalfotografie
solche aber nicht. Haetten die Ex-Regenten von der ersten Stunde an die Echtheit der Fotos bestritten,
koennten wir das alles diskutieren. Doch von Anbeginn haben Sie es zugegeben und den Bischof Krenn quasi
hineingetrieben, von Weihnachtskuessen und Bubendummheiten zu reden. Mir kommt jedenfalls diese Diskussion
ueber ein unwichtiges Detail auch sehr bubenhaft vor, sorry. Wenn es so einfach waere, Herr Laurentius2,
waere dies alles schon aufgeflogen. So aber sind die echten Fotos Beweisstuecke, aufgewertet durch die
Ex-Regenten selbst und ihr ziviles Herumprozessieren, das nichts gebracht hat.
#96 Laurentius2 13:06:22 | Donnerstag, 1. Juni 2006
@turk / Unechte Fotos T rk, der Boden der Wirklichkeit ist das Ergebnis des Gutachtens, wonach die Echtheit
der Abzüge wissenschaftlich in Frage gestellt wird. Auch bei zivilen Verhandlungen gingen die Beteiligten
offensichtlich nicht von der Echtheit der Bilder aus. Nochmal die Frage, Herr turk: Wenn die Fotos echt
wären, dann wäre es doch kein Problem, die Negative etc. heranzuschaffen, oder ? ?:) Unglaublich, daß
die ganze Welt auf ein paar Abzüge unterm Fußabtreter eines bischöflichen Nicht-Sympathisanten (Weihbischof
Fasching) hereinfällt … bzw. hereinfallen will (-->zu Bischof Krenns Ungunsten).
Unsachlichkeit richtig sich selbst, Herr Laurentius2 Tja, Laurentius2, schon amuesant, zu sehen, wie Sie
mit dem Begriff Halb- und Unwahrheitenherumschlagen. Sie haben mein letztes Statement in keinem Punkt
widerlegen koennen, also bleiben Sie bitte am Boden der Tatsachen und der Realitaet. Kein Mensch hat bisher
nachweisen koennen, dass entgegen der schriftlichen Erklaerung des Photographen, dass er die Photos genauso
und persoenlich aufgenommen habe, die dann erschienen sind, eine Faelschung waeren. Ihre These ist absurd,
aber um die falsche und verlogene Strategie des Zudeckelns noch bis zuletzt vertreten zu koennen, werden
jetzt abstruseste Theorien entwickelt. Das kann niemand mehr ernstnehmen. Das sogenannte Fotogutachten
geht eben davon aus, dass die Fotos echt sind. Und jetzt der Hammer: Fotogrammetrie ist ueberhaupt erst
moeglich, wenn ich vom Hausverstand her weiss, was am Foto dargestellt ist. Das Ganze beisst sich selbst
hinein. Von den absurden zivilen Prozessen haben kluge Kameraden und insbesondere der zustaendige Bischof
abgeraten. Wer trotzdem einen solchen Weg geht und meint, es wuerden sich schon keine Zeugen trauen, auszusagen,
nimmt das Risiko voellig zu Recht selbst in Kauf. Auch Bischof Krenn wurde nie so informiert, weshalb
er von den Weihnachtskuessen und Bubendummheiten zu sprechen begann, leider. Vor Gericht erwiesen sich
die Antragsteller darueber hinaus als unglaubwuerdig. Bleiben wir also am Boden der Wirklichkeit.
#94 Laurentius2 10:01:54 | Donnerstag, 1. Juni 2006
@turk und seine Unwahrheiten T rk arbeitet hier bewußt mit Halb- und Unwahrheiten. Er weiß genau, wie
komplex die Prozeßsituation ist und daß die beiden Geistlichen die sogenannten Fotos sofort juristisch
angegriffen haben. Zunächst jedoch nur bezüglich ihres ehrabschneidenden Charakters. Die darüber hinaus
vorliegende und weder von Küng noch von einem zivilen Richter jemals bezweifelte Fälschung bzw. Manipulation
haben sie ebenfalls juristisch angegriffen in Form eines teuren Gutachtens. Das alles meineserachtens
ein kleines Wunder, denn für juristischen Beistand haben die beiden wegen der zielgerichteten Kürzung
ihres Gehalts durch den Bischof eigentlich gar kein Geld ! Sie sparen es sich also sozusagen vom Mund
ab und können nicht wie T rk sowohl zeitlich als auch finanziell aus dem Vollen schöpfen. In diesem
Sinne noch einmal vielen Dank an den gerechten Oberhirten, der ja erstmals in der jüngeren Kirchengeschichte
zugleich Richter wie auch Nutznießer eines Bischofs-Sturzes ist ! T rk, sein Gehilfe, weiß dies alles
und verkauft die katholischen Leser aber bewußt für dumm, wenn er hier die Unwahrheit behauptet, die
beiden Priester hätten sich niemals gegen die Echtheit der merkwürdigen Abzüge gewandt (s.u.). Wem
glauben wir ? Turk, Küng und ihrem Homovideos besitzenden Kronzeugen – oder den unwiderlegten Aussagen
eines Bischofs und seiner beiden Regenten ?
Komisch, was Laurentius2 entgangen ist: FOTOS ECHT Ganz richtig, das Naturrecht weist die wahren Menschenrechte
auf und die falschen ab. Nuja, Laurentius2, schon dumm, dass Sie nicht einmal wissen, dass die beiden
Antragsteller beim Prozess die Echtheit der vorgelegten Fotos nie bestritten haben. Auch das unnoetige
Fotogutachten setzt die Echtheit voraus. Es ist also klar, dass Sie mindestens fehlinformiert sind. Offenbar
sind Sie zu faul, auch dieses in den Urteilen der ersten Instanz nachzulesen, z. B. im rechtskraeftigen
Urteil www.kreuz.net/bookentry.218.html betreffend Praelat Kuechl: … daß das mitveröffentlichte Foto
authentisch ist, die damalige Realität abbildet und vor der Veröffentlichung auch nach der Aussage des
Antragstellers nicht manipuliert wurde …, aber auch im noch nicht zweitinstanzlich endueberprueften
Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html betreffend Dr. Rothe: Die Feststellungen zum Ablauf der Weihnachtsfeier,
bei der die inkriminierten Fotos aufgenommen wurden, beruhen auf den den objektiven Ablauf der Feier Ueberdies
kann und muss zur Klaerung vieler Fragen dieser Diskussion der Artikel von Johannes Paul I. www.kreuz.net/bookentry.562.html
empfohlen werden.
Die Kirche braucht doch keine Menschenrechte! Es genügen doch die seit alters her bekannten Naturrechte!
Und diese sind doch tiefgreifender und umfassender! !:) ?:)
@turk Danke, turk , jetzt haben Sie -in bezug auf die Fotos und die angeblichen Äußerungen der beiden
Priester – eindeutig die Unwahrheit gesagt ! Also , erst beichten , dann wieder zur Kommunion bzw. sogar
zur priesterlichen Wandlung antreten …
Gelungen: www.kreuz.net/bookentry.562.html www.kreuz.net/bookentry.562.html Damit hat Johannes Paul I.
wohl eine abschließende Analyse geliefert, die einige künstliche Zweifel beantwortet. Anwürfe eines
Schüttel-Justus brauchen nicht beantwortet zu werden, das richtet sich von selbst. Und wenn Laurentius2
noch immer nicht weiß, daß sogar die Prozeßantragsteller die Echtheit der Fotos von Anbeginn vorausgesetzt
haben, kann ihm hier kaum noch wer helfen. Die Wahrheit bricht sich die Bahn, danke an Johannes Paul I. www.kreuz.net/bookentry.562.html
@turk Turk , sie sollten weniger nujanujahen , sondern lieber mal auf die Fakten wirklich eingehen:
Beispiel Fotos: Es existiert ein Sachverständigengutachten, das die Echtheit der Fotos unter Bischof
Faschings Fußabtreter in Frage stellt ?:) , darüber hinaus aber nachweist, daß die Position der Abgebildeten
keinesfalls auf einen Zungenkuß hindeutet ! Gut -Herr Inquisitor – erweisen Sie der frühneuzeitlichen
Inquisition die Ehre und schaffen Sie die Negative oder Originalspeicherchips heran. Dann kann das endlich
wissenschaftlich festgestellt werden !:) Aber wie ich Sie kenne, werden Sie als hauptamtlicher Internet-Apologet
der Usurpatorneclique weiter nujanujahen …
@Stimme aus dem Tradiland: Unbedingte Geltung Die österreichischen Gesetze gelten für jeden, der österreischischem
Recht unterworfen ist. Die hiermit gegebenen Rechte und Pflichten sind – abgesehen von strafrechtlichen
Einschränkungen – in keiner Weise an Bedingungen geknüpft, die die Person oder der Personenverband,
dem diese Person angehört, erfüllen müßte. Ob also die katholische Kirche Menschenrechtsprinzipien,
die dem österreichischen Recht zugrunde liegen, bejaht oder nicht, ist hier völlig gleichgültig. Wenn
es anders wäre, könnte man ja hier lebenden Muslimen das Recht auf freie Religionsausübung absprechen,
da der Islam sie ablehnt. Die von Frau Felizitas Küble aus der mündlichen Verhandlung berichtete Äußerung
der österreichischen Richterin disqualifiziert sie also vollständig. Die Frage ist nur, ob sie diese
Äußerung tatsächlich getan hat. Das kann nicht dem Urteil und wahrscheinlich nicht einmal dem Verhandlungsprotokoll
entnommen werden, sondern muß durch Zeugenaussagen entschieden werden. MfG Christoph Heger
konrad & coe nun ja, konrad, schüttel-justus und alle blinde dieser vereinigung. mein blindes huhn kann
euch mehr an sinn zusammen krähen als ihr dies jemals anscheinend in der lage sein werdet zu tun. zu
den fakten: es ist schon schaurig-dämmlich zu beobachten, dass oben genannte aliaspersonen keinerlei
sachargumente für ihre thesen erbringen können. ab in die wüste… zu schimpfen und personen zu verunglimpfen,
dafür seid ihr euch so ziemlich gut… dunkkelheit mit pseudowissen zu paaren scheint eine hohe kunst
zu sein. in der badewanne fließt wasser und die frösche fühlen sich wohl… ob der klugheit?
Was hat unsereins mit dem 13. zu tun den gibt es nur in Österreich. Er interessiert nicht. Aber es reicht,
turk, mit Ihrer Besserwisserei. Beten wäre wichtiger auch am 30. Mai 2006: Hl. Johanna von Orleans, bitte
für uns! Dienerin Gottes Maria Ward, bitte für uns! Mutter der Menschen, der Kirche und aller Priester,
bitte für uns!
Nu, fühlen sich die Herren immer angegriffen? Dies war allgemein gesprochen. Aber es ist schon interessant,
wie „betroffen“ die Herren Anonym-User reagieren. Lagerismen interessieren mich nicht. Freunde gibt es
nur wenige, aber anzuerkennen sind alle Menschen, die sich nichts vorlügen, sondern für sich selbst
und andere die Wahrheit suchen und anzuerkennen. Ich bleibe dabei: wären solche homosexuellen Fotos wie
im Fall St. Pölten in einer sog. progressiven Diözese aufgeflogen, hätten der „13.“ und einige User
hier gewettert, was das Zeug hält. Jetzt, weil das ganze unter Bischof Krenn passierte, sollte die uralten
Zudeckungsmaschinerie funktionieren, und alle „nützlichen Idioten“ sollten zum „Wohle Kurt Krenns“ mitwirken …
für blöd verkaufen können die Herren Konrad, Schüttel-Justus und alle „Verwandten“ wen anderen.
Turk, vgl. Posting Konrads von heute, 9.18 Uhr da ist alles zu den „schwulen Modernisten“ gesagt. Aber
das hat turk entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Auffallend, worauf turk eingeht und was er
übergeht. Alles ihm Unangenehme übergeht er, um an seinem pharisäischen Fundamentalismus festzuhalten.
Bei der Wahrheit bleiben Sacerdos helveticus schrieb: Habe ich Recht? Hochwürden, wir selber dürfen
in diesem anonymen Forum zwar keine Zuordnung von Realnamen an beteiligte Pseuonyme vornehmen, was gut
ist (deswegen wurde Ihre Frage zensuriert), aber schauen Sie einfach im Archiv via „Lesernamen“ nach,
denn Hochwürden Turk hat intensiv über den – ihm einst noch unklaren – Sinn von Pseudononymen hier im
Kommentarbereich diskutiert, u.a. mit mir, und dort dann finden Sie eine Antwort auf Ihre Frage. Traditionsstimme
schrieb: Ich fürchte mich schon vor dem ersten großen Homo-Skandal im Tradibereich. Einen kleinen gab
es schon (Johannes-Gemeinschaft in den USA), einen wesentlich größeren befürchte ich. Ecclesia Dei
gehört zwar nur zum Pseudo-Tradi-Bereich mit der konzilsrömischen „licence to kill the true tradition“,
aber natürlich werden die Feinde der Kirche jeden Skandal für ihre gottwidrigen Ziele ausschlachten,
wie man im vorliegenden Kreuznet-Artikel sieht. Ein einflußreicher Mgr. von Ecclesia Dei ist dennoch
überfällig: mehrmals öffentlich gelogen über die Tradition, muß er nun gestoppt werden. Und er wird,
wie die Spatzen von den Dächern pfeifen. Das wird auch leider unverhindererbarer Skandal, aber ob mit
Homo oder nicht, ist mir unbekannt.
GEHT AUF KEINE KUHHAUT Tja, Herr Konrad, im Gegensatz zu einer „Hetze“ gibt es in meinen Postings überprüfbare
Sachinformationen und Warnungen vor Verblendung und Blödheit. Vor allem vor einer Naivität, die sich
von Homosexuellengrüppchen welcher äußerlichen Herkunft auch immer einspannen läßt. Herr Konrad,
ich kann Sie erst dann ernstnehmen, wenn Sie auch bei sogenannten Modernisten monatelange vorher überlegen,
bevor Sie wegen falscher Liturgie, falscher Glaubensverkündigung usw. Kritik üben, denn Sie wissen:
bei Äußerungen muß immer getrachtet werden, ob nicht doch etwas Wahres gesagt werden wollte. Erst wenn
Herr Konrad auch modernistische Schwule in ihren europäischen Pseudorechten auf Privatsphäre verteidigt,
ist überhaupt irgendein Satz zum Thema ernstnehmbar. Entweder Gnade für alle oder für keinen. Da gibt
es gewaltigen Lernbedarf für einige „Hochkonservative“ … um es auf den entscheidenden Punkt zu bringen.
Aber zuerst gegen alles Linkskatholische hetzen und dann plötzlich in homosexuellen Situationen Aufgeflogene
derart verdächtig zu verteidigen, das geht auf keine Kuhhaut.
turk [v.d.Red.zens.]Der Sache nach tendiere ich zu turk und nicht zu Schüttel und Unterstützern. Die
beiden Regenten sind untragbar geworden und gehören für längere Zeit jeden kirchlichen Amtes enthoben.
Früher besass die Kirche für solche Fälle Demeritenhäuser, das heisst Besserungsanstalten für Kleriker.
Durch ihr Verhalten haben diese der Kirche (auch ihrem Bischof Exz. Krenn) grossen Schaden zugefügt.
Durch ihre Gerichtsprozesse, die an einen Amoklauf erinnern , vergrössern ihn nur noch mehr. Auch wenn
z.B. Hw. Küchl sich nicht homosexuell betätigt haben sollte, so genügen meines Erachtens schon Partikularfreundschaften
mit bestimmten Seminaristen und ein gemeinsamer Urlaub auf Mallorca mit einem Seminaristen um einen solchen
Mann fristlos zu entlassen. Wie steht es eigentlich mit dem Prälatentitel Hw. Küchls? Er ist meines
Wissens nicht Päpstlicher Prälat, sondern beansprucht diesen Titel wohl wegen seiner Propstwürde. Ist
die Propstei in Eisgarn jedoch „ruhendgestellt“ , wäre dann nicht auch der Prälatentitel „ruhend“ (ähnlich
den Generalvikaren, die während ihrer Amtstitel den Monsignoretitel tragen dürfen)? Was sagen die Kirchenrechtler?
Wenn alles wirklich (!) so ist und war wie turk und das österreichische „Urteil“ darlegen, dann um so
schlimmer für alle. Dann ist die Glaubwürdigkeit schon erledigt und der Schaden immens. Wenn die Regenten
offen hs-Beziehungen auslebten (nicht nur in Eisgarn, sondern bis nach Spanien), dann schlimm. Aber wo
ist es bewiesen? Ein Priester der ehrlichen Gewissens erklärt, dass er keine hs-Beziehungen hat oder
hatte, sollte nicht als solcher in Medien angeprangert werden aufgrund nicht beweiskräftiger Fotos. Über
P.Maciel, den Gründer der LC, liest man heute in der „Tagespost“ nachdenkliche Leserbriefe. Aber auch
hier kennt turk wohl keine Gnade.
Es geht um die Glaubwürdigkeit der Hl. Kirche! Noch ein Satz zu den Fakten: Dass im St. Pöltner Priesterseminar
unter der Verantwortung von Bischof Krenn, Regens Küchl und Subregens Rothe hs. Akte nicht nur vorgekommen
sind, sondern von den beiden letzteren solche Akte auch gesetzt wurden, ist nach der bestehenden Beweislage
als erwiesen anzusehen. Daran wird auch der Europ. Menschenrechtsgerichtshof nichts ändern, selbst wenn
er das Pseudomenschenrecht auf Privatsphäre anders interpretieren sollte als die österr. Gerichte. @ Marcel:
Genauso ist es. Unverteidigbares ist vergebliche (Liebes-)Müh. Hier steht die Glaubwürdigkeit der Hl.
Kirche überhaupt auf dem Prüfstand. Ich fürchte mich schon vor dem ersten großen Homo-Skandal im Tradibereich.
Einen kleinen gab es schon (Johannes-Gemeinschaft in den USA), einen wesentlich größeren befürchte
ich. Ich glaube, die gut informierten Homo-Freunde schauen nur zu, um dann die gesamte Ecclesia-Dei-Tradition
„bei Bedarf“ hochgehen lassen zu können.
Über Fundamentale und andere -isten Konrad schrieb: Aber turk ist ein Fundamentalist und sein Dogma heisst
Hier werden nur noch Schlagworte herumgeworfen, Inhaltliches verliert sich. Die Keule, die man so gerne
schwingt, fällt auf die Schwinger zurück. Hüben wie drüben. Z.B.: Hw. Turk ein „Funda-mentalist“?
Das ist zum Kugeln. Fehlt nur noch das „Vulgärtradi“ an Hochwürdens Adresse durch den wenig gelassenen
Konrad. Dabei ist es doch üblicherweise Hochwürden, der die „Fanaten“ verteilt. :) Den Neo-/Konservativen
hier empfehle ich, nicht am Unverteidigbaren festzuhalten. Der nicht nur schwimmtechnisch wendige Hochwürden
Turk irrte zwar schon manches Mal, aber wenn er richtig liegt, sollte man ihn doch gewähren lassen.
IRRTUM: STAATLICHES GERICHT „WIRFT“ VOR Niemand spricht vom Mißbrauch abhängiger Seminaristen, sondern
laut der von den Ex-Regenten erbetenen Urteile ginge es um konsensuelle homosexuelle Verhältnisse. Konrad,
Ihre Interpretation („Verbrechen“) zeigt, wie wichtig es ist, daß gerade in „konservativen“ Kreisen eine
solche Doppelmoral wie in St. Pölten nicht toleriert werden kann. Das rhetorische Stehen zur Lehre der
Kirche genügt nicht, sondern wird sogar zum Ärgernis, wenn dann gleichzeitig homosexuelle Fotos als
„Bubendummheiten“ und „Unklugheiten“ verkauft werden. Es ist wirklich fast schon dämonisch, wenn derartiges –
nur weil es nicht im eigenen „Lager“ sein darf, kann es natürlich nie stattgefunden haben – so verniedlicht
verkauft wird. Konrad, Sie können noch so oft herumreden und die Dinge verdrehen, aber an der Wahrheit
der Fakten ändert es gar nichts. Mir liegt gar nichts am Anklagen. Sie haben verkannt, daß es nicht
um zwei Priester geht, sondern um die Glaubwürdigkeit der Kirche, die in keinem Skandalfall von der Wahrheit
abweichen darf. Dies hat vor allem das Beispiel des Gründer der Legiönäre gezeigt. Weltweit wurde die
Presseerklärung veröffentlicht. Und Sie faseln herum, was denn das alles bedeuten würde, obwohl ein
Gericht derart gewissenhaft den Fragen nachgegangen ist. Die Kirche muß zur Wahrheit stehen, auch wenn
es unangenehm ist. Es gibt kein Recht auf ein kanonisches Verfahren, wenn sowieso schon alles gut dokumentiert
ist. Und beim staatlichen Gericht haben Zeugen unter Eid ausgesagt. Hier in…
Zum Pseudomenschenrecht auf Privatsphäre Der Vorsitzende des Richtersenats erklärte, für Priester gälte
der Schutz der Menschenrechtskonvention nicht, da die Katholische Kirche selber ständig gegen die Menschenrechte
verstoße. Dieses Zitat dürfte eher schon eine Interpretation der Autorin oder ihres/r Informanten darstellen
als das genaue Zitat. Da Christoph Heger diesen Satz besonders kritisiert und ins Zentrum seiner kritischen
Überlegungen zu dem jetzigen Urteil des Oberlandesgerichtes Wien gestellt hat, wende ich mich jetzt vorrangig
an ihn, der er persönlich nicht betroffen und grundsätzlich gut gesinnt ist. Richtig wäre der Satz
des Richters – ähnlich aber nicht gleich – folgerndermaßen: … erklärte, für Priester gälte der
Schutz der Menschenrechtskonvention (ergänzt: auf Schutz auch der homosexuellen Privatsphäre) nicht,
da die Katholische Kirche selbst ständig gegen ein solches – dem Naturrecht und den Geboten Gottes widersprechendes –
„Menschenrecht“ ankämpft. Somit sich genau – richtiger Weise – in jene gesellschaftliche Auseinandersetzung
begibt, die Gegenstand einer Berichterstattung im demokratischen System (auch wenn ich es nicht schätze)
sein soll und muß. Anders ausgedrückt: Wenn die Hl. Kirche in ihrer Lehre selbst gegen homosexuelle
Akte spricht und agitiert, dann kann sie sich hinsichtlicher einzelner ihrer Amtsträger, insb. der Kleriker,
nicht darauf berufen, dass deren hs. Verhalten die Medien nichts anginge. Der einzelne Betroffene kann
das ebensowenig.
Profil-Fundamentalist turk der Konrad zynisch Tolerierung linker „Bubendummheiten“ vorhält, sollte wissen,
was er tut: Er wirft den beiden Regenten nicht nur Homosexualität vor, sondern Verbrechen: denn als „konservative
Priester“ stehen sie zur klaren sittlich-moralischen Lehre der Kirche. Wenn sie diese, zumal gegenüber
untergebenen Seminaristen, nicht einhalten, sind sie nicht bloss Homosexuelle, die sich nicht beherrschen
können und einer unnatürlichen Neigung nachgeben, sondern dämonische Verbrecher. Wissen Sie turk, was
das heisst? Und wenn Sie selbst ein Priester sind: was liegt Ihnen so sehr am „Anklagen Ihrer Brüder“,
Tag und Nacht, seit Wochen und Monaten? Es geht hier nicht nur um Moral und/oder Heuchelei, sondern um
das Glaubensgeheimnis des katholischen Priestertums. Deshalb ist ein homosexuell-praktizierender Progressist,
der davon keine Ahnung hat, auch anders zu werten. Bei ihm geht es bloss um eine Verfehlung, da er letztlich
„nicht weiss, was er tut“. Aber ein gläubiger Priester weiss es, und wenn er dennoch Seminaristen sexuell
missbraucht (das Alter spielt keine Rolle), dann ist er eben ein dämonischer Verbrecher. Will turk das
auf immer vorwerfen? Ist er dann nicht selbst dämonisch erfasst?
Schweigen Der beste Beleg dafür, dass an den Vorwürfen gegen Prälat Küchl etc. nichts dran ist, ist
die schlichte Tatsache, dass Bischof Küng ihm einen kirchlichen Strafprozess verweigert. Turk und Konsorten
sollten sich an ihrem vielgepriesenen Bischf Küng ein Beispiel nehmen – und endlich schweigen!
KONRADS FEHLSCHLÜSSE: VERNUNFT WIRD GETRETEN Nuja, Konrad, wenn Sie ein nicht an das Sittengesetz gebundene
„Anwalt“ der beiden Priester wären, dann könnte man Ihr Statement in einem anonymen Forum einfach stehen
lassen, weil eben ein solcher noch irgendetwas sagen muß. Aber da Sie selbst auf den Leim gegangen sind –
wider alle greifbare Informationen www.kreuz.net/bookentry.218.html – wird in diesem Forum von vielen
eine solche Art Geschichtsrevisionismus sicher nicht toleriert wwerden. Niemand hat gesagt oder gechrieben,
daß die Regenten dauerhaft praktizierende Homosexuelle waren oder sind, sondern sie sind in homosexuellen
Situationen www.kreuz.net/bookentry.212.html aufgeflogen zum Schaden ihres Bischofs. Wer die in ihrer
Echtheit nicht bestrittenen Bilder, die sie darstellen, und die glaubwürdigen Zeugen ambrosius.patched.de/logbuch.hmt
(die nicht einmal noch alle vor dem staatlichen Gericht ausgesagt haben) einfach wegwischt, verkauft den
mit Hausverstand denkenden Menschen für blöd. DIE KIRCHE ABER KANN EIN LÜGENGERÜST AUCH NICHT ZUR
„VERTEIDIGUNG“ TOLERIEREN. Bei der Aufarbeitung eines Skandals ist es nicht gestattet, solche Mittel einzusetzen
und sogar mit Angriffen auf bisher in keiner Weise von Beweismitteln und Zeugen belastete Mitbrüder zu
veranstalten. www.kreuz.net/article.2918.html Hätten die Ex-Regenten nach christlicher Lehre und der
von ihnen selbst verlangten Verkündigung des Evangeliums von Anbeginn ehrlich das eingestanden, was unleugbar
ist – bald wird auch das zweite Urteil www.kreuz.net/bookentry.212.html rechtskräftig sein – dann würde
dies alles niemanden mehr interessieren. So aber geht es um das Zeugnis der Wahrheit, und jeglicher Geschichtsrevisioni…
nachweis erbringen! bisher wurde noch kein nachweis gebracht, dass die von der autorin behauptete aussage:
Der Vorsitzende des Richtersenats erklärte, für Priester gälte der Schutz der Menschenrechtskonvention
nicht, da die Katholische Kirche selber ständig gegen die Menschenrechte verstoße. tatsächlich wörtlich
oder sinngemäß gefallen ist. in keinem österreichischen medium wurde eine derartige (wäre sie gefallen:
skandalöse) äußerung wiedergegeben. daher bezweifle ich den wahrheitsgehalt der behauptung in dem artikel –
zudem der artikel ja durchaus tendenziös zu nennen ist (eine aussage als „dummdreist“ zu punzieren spricht
nicht gerade für eine seriöse berichterstattung).
Sollten die Regenten wirklich wie das wunderbar-objektive Magazin PROFIL schreibt, praktizierende Homosexuelle
sein, dann ist immer noch der diskriminierende Umgang turks mit ihnen fast derselbe wie der Umgang russischer
Nationalisten mit Volker Beck. Wenn es stimmt und turk davon so überzeugt ist, warum lässt er dann den
anonymen Postern Konrad-Schüttel-iustus nicht gelassen ihre begründete (Irr-)Meinung? Aber turk ist
ein Fundamentalistund sein Dogma heisst: Die Regenten sind schuldige Homosexuelle, die dies heuchlerisch
abstreiten, PROFIL ist unfehlbar, die Visitation ein Glanzstück der Kirchengeschichte, die österreichischen
Gerichte voller Gerechtigkeit und Wahrheit. Diese Dogmen braucht kein Katholik zu glauben!
ACH JA: KONRAD VERTEIDIGT LINKE „BUBENDUMMHEITEN“, BRAVO … Dies, Konrad, muß deshalb gesagt werden,
weil es einen derart absurden Verleugnungsversuch wie von Seiten der Ex-Regenten noch selten in dieser
öffentlich nachprüfbaren Weise gegeben hat. Problem ist, daß es sich bei Prälat Küchl www.kreuz.net/bookentry.218.html
und Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html nicht um Mutmaßungen handelt, sondern um einen seitens
PROFIL kraft glaubwürdiger Zeugen und Beweismittel erbrachten Wahrheitsbeweis im Kern. Es ist übrigens
egal, wer den Wahrheitsbeweis erbringt. Auch hier muß gelten: „lagerunabhängig“ sind die Ergebnisse
zu akzeptieren, von wem sie auch immer schlüssig erbracht werden. Komischerweise ergibt sich zwischen
der sinnlos beklagten Profilberichterstattung, den Aussagen des Päpstlichen Visitators und den Urteilen
des staatlichen Gerichtes kein substantieller Widerspruch. Hinzu kommen noch die glaubwürdigen Beobachtungen
des Prozesses ambrosius.patched.de/logbuch.htm. Und immer noch schuldet Herr Konrad dem Forum die Sachargumente,
denn die Auflistung irgendwelcher Meinungen ohne entlastendes Material ist Zeitvergeudung. Hier scheinen
einfach bestimmte Leute im Dunstkreis der auf-gefallenen Ex-Regenten Minderwertigkeitskomplexe zu haben.
Jeder, der auf seine Karriere schauen würde, würde nicht einmal ansatzweise an den Sumpf von St. Pölten
anstoßen wollen. Es darf daher nur um eines, um die Sache der Wahrheit, und hier muß die Kirche Vorbild
für die Gesellschaft sein. Vernebler à la Schüttel, Justus und Konrad schaden der Glaubwürdigkeit
der Kirche massiv.
Selbstverständlich darf auch einem „progressiven“ Kleriker oder Ordensmann nicht aufgrund von Mutmassungen
eine homosexuelle Privatsphäre unterstellt werden. Turks Ermahnungen sind vollkommen abwegig. Es gelten
die aufgezeigten Sachargumente für alle „Fälle“ in allen „Lagern“! Aber warum muss dies hier überhaupt
gesagt werden?
Konrad, in welchem Umerziehungslager waren Sie? ZUR OBJEKTIVIERUNG HIER DAS IN RECHTSKRAFT GELANGTE URTEIL
ZU EX-REGENS PRÄLAT KÜCHL / PROFIL www.kreuz.net/bookentry.218.html – und hier auch noch das in Kürze
ebenso Rechtskraft erlangende Urteil zu Ex-Subregens Dr. Rothe www.kreuz.net/bookentry.212.html. Nuja,
Konrad, wo sind jetzt Ihre Sachargumente. Wollen Sie sich selbst und alle anderen für blöd verkaufen?
Nun hat ein unabhängiges Richterkollegium bereits das erste staatliche Medienurteil www.kreuz.net/bookentry.218.html
rechtskräftig bestätigt, in welchem der Wahrheitsbeweis (!) von Seiten des PROFIL als erbracht anerkannt
wird. Und Sie phantasieren, daß es keine Beweise gäbe. Wir werden Sie beim Wort nehmen: wenn Sie derart
homosexuell aufgeflogene Kleriker immer – also auch mit „progressiver“ Ausrichtung – derart überzeugt-einäugig
verteidigen, erst dann wäre Ihr Gerede glaubwürdig. Dann aber sind Sie im linksliberalen Schwulenrechte-Lager
der FDP gelandet, viel Spaß bei so viel Zungenkußtoleranz. Und Weihnachten ist übrigens primär keine
Weihnachtsmann-Party. Seit wann braucht es einen Visitationsbericht? Das Priesterseminar wurde mit öffentlicher
Begründung geschlossen (aktive homophile Beziehungen, Pornosucht), Eisgarn wurde ruhend gestellt, die
Ex-Regenten wurden vieler Ämter enthoben, es ergingen klare Ermahnungen, nicht homosexuell zu leben.
Und die glaubwürdigen Zeugen ambrosius.patched.de/logbuch.htm sind sogar öffentlich – mutig! – unter
Eid bei einem staatlichen Gericht aufgetreten. Einem staatlichen Gericht sind zudem angebliche innerkirchliche
„Karriere- und Profilierungsinteressen“ vollkommen egal. Hier scheinen einfach bestimmte…
konrads sachargumente nun herr konrad: ihre argumente scheinen ehe eine lahme ente zu sein um wahrganeommen
zu werden. zwischen ihnen und schüttel-justus scheint auf der geistigen ebene eine ähnlichkeit zu geben.
eure argumentationsweise ähneln einander sehr: leere phrasen und aufgeblasene kaugummizutaten. das priesternetzwerk
könnte auch etwas niveauvolleres bieten; dies geschieht anscheinend nicht. est ist auf jeden fall besser,
mit echten argumenten aufzutreten und den gegner in die wüste schicken als etwas jemandem nachzueifern.
dr. pytliks auftritt vermisst jegliche spuren des karrieredenkens. ob der klarheit?
Sachargumente 1. Es gibt keine Beweise für praktizierte Homosexualität der Regenten, nur Vermutungen
und Unterstellungen aufgrund von Partyfotos. 2. Es gibt keinen öffentlichen und überprüfbaren Visitationsbericht.
3. Es gibt keinen glaubwürdigen Zeugen. 4. Es gibt Karriere- und Profilierungsinteressen bei den Anklägern,
bei turk (…) speziell. Deshalb: CETERUM CENSEO (s.u.)
Kabarett Kabarett ist eine langweile und lahme und völlig uninteressante Veranstaltung im Vergleich zu
dieser „causa St. Pölten“… wie sie hier abgehandelt wird. Während jeder nur entfernt schwul scheinende
Mann auf dieser Seite sofort fast gesteinigt wird, werden andererseits Eiertänze aufgeführt, um aufgedeckte
schwule Beziehungen im Seminar verbal unter die Decke zu kehren … ich muss jedes Mal neu laut lachen
…
Sachargumente, alles andere ist sinnlos Hui, wer ist Konrad www.kreuz.net/reader.231.html? Könnten Sie
vielleicht Sachargumente bringen? Nur sinnlose Forderungen zu stellen und Schüttel www.kreuz.net/…der.1454.html-Justuswww.kreuz.net/reader.462.html nachbeten, ist ein bißchen wenig. Angesichts der Urteile des Staates –
die von den Ex-Regenten um jeden Preis begehrt wurden – ist ein präziser Abschlußbericht eines Visitators
nur noch müßig. Im Fall Küchl-Rothe-Pölten angesichts beeideter öffentlicher Aussagen, echter Fotos
und ausgewogener staatlicher Urteile noch vom Bruch der Menschenrechte zu reden, ist so grotesk, daß
der Gang zum Psychiater wohl für einige revisionistische Fanaten angesagt sein wird. Kirchenhistorisch
wird man anmerken müssen, daß ohne das mutige ORF-Interview eines Seminaristen und ohne die Profilberichterstattung
kaum je die ausgerechnet unter Bischof Krenn aufgekommene Doppelmoral beendet worden wäre. Es wird auch
in Hinkunft gelten: es ist intolerabel, einerseits Homosexualität in der Theorie zu verurteilen, aber
dann bei klaren homosexuellen Vorfällen von „Bubendummheiten“, „Weihnachtsküssen“ und „Unklugheiten“
zu sprechen. Wer St. Pölten bei der Behandlung des Themas innerkirchlich-klerikaler Homosexualität ausläßt,
übersieht ein besonders gefährdetes Segment: ausgerechnet sich selbst als hochkonservativ verkaufende
Kleriker decken u. U. durch den Hyperkonservativismus die gelebte Homosexualität zu. Dies ist in Hinkunft
nicht mehr tolerabel, siehe hier www.kreuz.net/article.2287.html.
CETERUM CENSEO: DIE VISITATION MUSS REVIDIERT WERDEN, DIE ZEUGEN NEU AUF IHRE GLAUBWÜRDIGKEIT HIN UNTERSUCHT
WERDEN. DER VISITATOR MUSS EINEN PRÄZISEN BERICHT VORELEGEN. DIE REGENTEN SIND ZU REHABILITIERN (wenn
auch nicht in vollem Umfang, da sie Unklugheiten begangen haben, was aber etwas anders ist als das was
turk ihnen vorwirft).
UNLOGISCH: EX-REGENTEN RANNTEN ZUM STAATLICHEN GERICHT Welthysterie? Nein, St. Pölten war und ist eine
Chance für die Kirche ingesamt. Man konnte und kann daraus viel lernen. Vor allem, daß es nicht angehen
kann, allen Christen Umkehr zu predigen, aber als Ex-Regenten im Angesicht der Belastungslage einfach
so zu tun, als wäre nie etwas passiert. Daß Fotos vor der Tür des Weihbischofs landen, ist für Sie
„Arbeit“? Was wollen Sie damit überhaupt sagen. Wollen Sie jetzt den Weihbischof verdächtigen, daß
er die Fotos in die Presse gegeben hat? Und wenn ja, was wäre daran Ihrer Meinung nach falsch gewesen?
Von einer Menschenrechtsverletzung wird auch in Straßburg nie die Rede sein. Denn die Pressefreiheit
geht dort noch weiter als in Österreich, vor allem, weil Wahres berichtet wurde. Daß Schüttel * plöztlich *
an einer Unschuldsvermutung für Regens Küchl festhält, überrascht nur den Neueinsteiger, der noch
nicht weiß, daß Schüttel wohl Justus sein müßte und daß Justus ja der gegen die österreichische
Gerichtsbarkeit hetzende Frau Küble in der Diskussion „beigestanden“ ist. Offenbar will es in einige
Betonköpfe nicht hinein, daß die nüchterne Würdigung der Sachlage wohl fast genau zu den Ergebnissen
führt, die eine Richterin vorbildhaft erforscht hat und ihrem Urteil zugrundelegte. Schüttel-Justus
macht seine Situtation nur noch schlimmer: die NS-Keule hilft nichts mehr. Auch die Weihbischöfe Schönborn
und Krätzl verteidigten damit im ersten Moment den damaligen Wiener Erzbischof und erkannten rasch, wie
schlimm sie sich irrten. Im …
Ja, es ist 2004 gelungen eine Welthysterie auszulösen. Das war gekonnte Arbeit mit den Fotos vor der
Tür des Weihbischofs. Bravo, vielleicht hat turk daran mitgewirkt. Aber nicht ein Gericht in Hinterindien,
sondern Strassburg wird über die Verletzung der Menschenrechte unbescholtener Priester urteilen (und
letztlich Gott allein, der alles weiss!). Es ist turk gelungen, dass Schüttel nun auch für Regens Küchl
an der Unschuldsvermutung entschieden festhält
Schüttel-Justus’ Rekord an VERBLENDENDEN AUSREDEN … Nuja, Schüttel: „österreichische Medienhysterie“,
„Bubendummheiten“, „Rehabilitation der Regenten“ – in welchem Traumland leben Sie? Da die Fotos, welche
Prälat Küchl und Dr. Rothe in homosexuellen Situationen darstellten, echt waren und in ihrer Darstellung
sofort erkannt wurden, gingen sie um die ganze Welt als ein aufgeflogenes Beispiel einer kirchlichen Doppelmoral.
Wollen Sie uns jetzt vielleicht auch noch das Märchen einer „weltweiten Medienhysterie“ erzählen? Die
Kirchenbeitragszahler sind dem emeritierten Bischof Krenn sicherlich dankbar, daß er den Geldhahn für
die sinnlosen – und wie sich jetzt heraustellt, auch chancenlosen – Medienprozesse schnell abzudrehte.
Denn eine solche Komödie, wie sie die Antragsteller (die sich bei Gericht wie Angeklagte verhielten,
obwohl sie die Zeitschrift geklagt hatten) aufführten, hat wirklich keinen Cent an Unterstützung verdient,
man lese bei Herrn Ambrosius ambrosius.patched.de/logbuch.htm nach. Nuja, Schüttel, Sie kehren also neuerlich
zurück zur Verharmlosung der homosexuellen Vorfälle in St. Pölten. Das bedeutet also, daß für Sie
auch alle homosexuellen Vorfälle in progressivem Umfeld selbstverständlich immer nur „Bubendummheiten“
waren und sind, insbesondere wenn fast 40jährige Subregenten daran teilnehmen. Das Spiel ist durchsichtig:
alle Gerichtshöfe der Welt sollen offenbar nur noch eine Sache bearbeiten, das ständige Neuaufrollen
des Falles St. Pölten, bis irgendein Gericht in Hinterindien aufgrund mangelnder Vernehmungserfahrung
das Ergebnis bringt, da…
schüttel-justus tja, tja, schüttel-justus. träume sind gesund, wenn diese den boden der realität nicht
vermissen. bei ihnen jkedoch scheint nicht nur die zeit stehen geblieben zu sein, sondern auch ihre sehnsüchte…
ich wünsche ihnen herr schüttel-justus, eine gereinigte psyche neben einem behobenen fehler ihrer sichtweise…ob
der reinigung?
Der verblendete turk ist im Jahr 2004 stehengeblieben. In der österreichischen Medienhysterie, die auch
eine objektive Visitation verunmöglichte (so wurde gleich erreicht, dass die Regenten keine Prozesskosten
erstattet erhielten, weil man Bischof Krenn in die Enge trieb und auf sein treffendes und damals undiplomatisches
Wort „Bubendummheit“ neurotisiert reagierte). ANTRAG: NEUE SICHT DER VISITATIONSPROTOKOLLE. NEUE ZEUGENVERNAHME.
UNABHÄNGIGEN VISITATOR. REHABILITATION DER REGENTEN UND DES BISCHOFS KRENN!
In welchem Jahr sind Sie stehengeblieben? Es liegt alles offen Offenbar, Laurentius2, sind Sie nicht in
der Lage oder einfach nicht willens, die öffentlich vorliegenden Informationsquellen (Aussagen des Visitators,
des neuen Bischof von St. Pölten, Urteile der staatlichen Gerichte und Prozeßbeobachter) zu nützen
und daraus zu erkennen, daß es nicht nur einen Seminaristen www.kreuz.net/bookentry.212.html gibt, der
unter der damals mitaufgeflogenen Schar homosexueller Pölten-Seminaristen entschied, das Spiel der Doppelmoral
nicht mehr mitzumachen und einfach das zu sagen, was er gesehen, gehört und empfunden hat. Daß diese
seine Aussagen neben jenen der anderen in den Urteilen benannten glaubwürdigen Zeugen und Beweisstücken
die Richterin und ein ganzes Richterkollegium zur Einschätzung seiner Glaubwürdigkeit führen, überrascht
den geschulten Vernehmungsrichter überhaupt nicht mehr. Wenn Sie, Laurentius2, nach einem rechtskräftigen
Urteil www.kreuz.net/bookentry.218.html der von den Ex-Regenten angerufenen österreichischen Gerichtsbarkeit
noch von „Zweifel“ reden, zeigen Sie einfach jene Form der Uneinsichtigkeit auf, die eben auf derzeit
offenbar kaum heilbaren Geschichtsrevisionismus deutet. Ein unwichtiger User wie „turk“ braucht keine
Beweise „heranschaffen“, da diese Beweise längst von einem Päpstlichen Visitator und jetzt – gegen den
Rat desselben Visitators – von staatlichen Gerichten gewürdigt wurden. Machen Sie sich also nicht lächerlich –
auch Ihre „Erfolgstheorie“ ist absurd. Offenbar will es in einige Betonköpfe nicht hinein, daß die nüchterne
Würdigung der Sachlage wohl fast genau zu den Er…