[ « 330 331 332 333 334 » ]
Samstag, 27. Mai 2006 10:28
In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht
Kürzlich wurde eine Klage des Ex-Regens von St. Pölten vor dem Wiener Oberlandesgericht abgewiesen. Dieses Urteil ist für jeden rechtlich denkenden Menschen – egal, wo er in der Causa Bischof Kurt Krenn steht – ein Angriff gegen Recht und Wahrheit. Von Felizitas Küble, Münster.
Prälat Ulrich Küchl
Prälat Ulrich Küchl
(kreuz.net) Das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts vom 24. Mai 2006 ist für jeden rechtlich denkenden Menschen – egal, wo er in der Causa Bischof Krenn steht – ein Angriff auf Wahrheit und Recht.

Handelt es sich vielleicht um jene Justizwillkür nach dem Vorbild unseliger Zeiten, in der wesentliche Rechtsgrundsätze mißachtet wurden?

Mit diesem Urteil hat sich das Gericht selber verurteilt. Deshalb wird es als Skandalurteil in die Rechtsgeschichte eingehen.

Die Klage von Prälat Ulrich Küchl – dem früheren Regens des Priesterseminars von Bischof Dr. Kurt Krenn – gegen die Verleumdungen des kirchenfeindlichen Magazins ‘Profil’ wurde zurückgewiesen.

Der Geistliche will nun beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Beschwerde einlegen.

Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal gegen die publizistische Fairneß, die auf der Wahrheitsliebe und der Achtung der Menschenwürde beruht.
Felizitas Küble:
Dieses Urteil gewährt Narrenfreiheit für Rufmordaktionen, tritt den bürgerlichen Ehrenschutz mit Füßen und ermöglicht den weiteren Mißbrauch der Pressefreiheit zugunsten einer enthemmten journalistischen Jagdgesellschaft.
Nicht nur eine abstrakte „Würde des Menschen“ ist unantastbar, auch seine persönliche Ehre ist ein schützenswertes Gut, das nicht auf dem Altar sensationslüsterner Reporter geopfert werden darf.

Dieses Urteil gewährt Narrenfreiheit für Rufmordaktionen, tritt den bürgerlichen Ehrenschutz mit Füßen und ermöglicht den weiteren Mißbrauch der Pressefreiheit zugunsten einer enthemmten journalistischen Jagdgesellschaft.

Nicht nur das Urteil selber, auch der Verfahrensablauf erwies sich als Farce, zumal jene Richterin, deren Ersturteil in diesem Berufungsprozeß überprüft werden sollte, während der gesamten Verhandlung teilweise grinsend dabeisaß.

Es wurde nicht einmal der Anschein erweckt, als ginge es um objektive Rechtsprechung und Wahrheitsfindung. Stattdessen wurde eine offensichtliche Rechtsbeugung vorgeführt, die ihre skandalöse Krönung in folgender Urteilsbegründung fand:

Der Vorsitzende des Richtersenats erklärte, für Priester gälte der Schutz der Menschenrechtskonvention nicht, da die Katholische Kirche selber ständig gegen die Menschenrechte verstoße.

Diese wahrheitswidrige Unterstellung wurde nicht etwa begründet, sondern nur dummdreist verkündet.

In Wirklichkeit bietet die Kirche als Hüterin der Zehn Gebote seit Jahrtausenden das Fundament und die Garantie für Menschenwürde, Menschenrechte und Menschen-pflichten.

Zu diesen Pflichten gehört auch eine faire Rechtssprechung, wie sie in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte. Offenbar sieht sich das unqualifizierte Wiener Richterkollegium außerstande, Recht zu sprechen und Menschenrechte zu respektieren.

Man fragt sich entsetzt, welche Interessengruppen diese Entscheidung wohl herbeigeführt haben mögen.

Dieser Skandal wird nicht ohne Folgen bleiben. Die Richter werden sich einst vor dem höchsten Richter verantworten müssen. Nicht die irdische, die göttliche Instanz ist entscheidend.

Christen sind davon überzeugt: Der endgültige Sieg ist unser, denn Christus ist unser Sieger. Er ist der Richter aller Menschen, er wird auch einst die Richter richten!

Frau Felizitas Küble, Münster (Westfalen) ist Leiterin des KOMM-MIT-Jugendverlags und Vorsitzende des Kardinal-von-Galen-Kreises.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 153 Lesermeinungen:
Sonntag, 5. November 2006 15:36
karl-christoph kuhn: Grundsätzlich lohnend
Das Thema der Menschenrechtsgeltung für die Kirche ist für ihr Selbstverständnis von grundsätzlicher Bedeutung. In der Verletzung der Würde des Menschen steht die Würde des Volkes Gottes auf dem Spiel. Klassisch ausgedrückt: „gratia praesupponit et perficit naturam“. Dh. die Gnade/das „Ius divinum positivum“ setzt das „Ius divinum naturale“ voraus iS. des natürlichen auch innerkirchlich indisipensablen Menschenwürde- und Menschenrechtsvernunft-Wesens. Wie auch der Gnade-Same und -Sämann im Gleichnis unseren fruchtbaren natürlichen Würde-Boden voraussetzt… Der Rechtswesensgehalt der Menschenwürde hat sich in den klassischen Menschenrechten evoziert – wie er seit Johannes XXIII. auch kirchenamtlich grundsätzlich Anerkennung findet. Der schwierige Prozess seiner auch innerkirchlichen Verifizierung in kircheneigenen kirchenrechtsgeschichtlichen Ausdrucksmöglichkeiten (Epikie,Äquitas, Salus animarum, sensus fidelium, Rezeption…) ist der sog. Rechtstheologie/Rechtsethik im das Kirchenrecht übergreifenden Begriff der Kirchenordnung (ordo ecclesialis), d.h. dem Kirchenrecht auch unter dem Anspruch der Menschenrechte (Johannes Paul II) bleibend aufgegeben.

Insofern ist die von Frau Küble/Münster vom vorstehenden Fall Küchl/St.Pöltten aus gestellte Menschenrechtsfrage innerkirchlich und staatskirchenrechtlich grundsätzlich lohnend.
Wer dafür einen wiss. Raum sucht s. das Angebot in den Mitteilungen „Seminar: Besitzt das Kirchenrecht Menschenrechtsgeltung?“

Karl-Christoph Kuhn
Dienstag, 20. Juni 2006 23:59
turk: Auf die Schnelle aus dem rechtskräftigen Urteiil
Da „wiener“ immer wieder nach der Grundlage des obigen unsachlichen Beitrages der Frau Küble gefragt hat: ich finde auf die Schnelle eine einzige verwandte Passage im rechtskräftigen Urteil zu Prälat Küchl gegen „profil“, doch diese berechtigt sicher nicht zum manipulativen Titel „In Österreich gelten die Menschenrechte für die Kirche nicht“:

[kursiv]Die Katholische Kirche leistet über weite Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, bringt ihre (Sexual-)Moralvorstellungen regelmäßig der gesamten Bevölkerung zur Kenntnis, sodaß es der Allgemeinheit auch zusteht, zu erfahren, wenn einzelne Organwalter „Wasser predigen und Wein trinken“, sohin nach außen Homosexualität als Sünde verdammen, dies aber intern ausleben, und zwar sogar zwischen Ausbildnern und Auszubildenden. Zu bedenken ist auch, daß sich die Sexualmoral der Katholischen Kirche zum Thema „Homosexualität“ in Widerspruch zum aus Art 8 Abs 1 EMRK abgeleiteten Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und zum Diskriminierungsverbot stellt, sodaß auch daraus ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung eines konkreten Verdachtes resultiert, daß kirchliche Würdenträger sich selbst nicht an die gepredigte Sexualmoral ihrer Kirche halten. Umso mehr ist ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte eines Ausbildenden mit seinen Schülern zu bejahen. Gerade derartige Abhängigkeitsverhältnisse gebieten besondere Aufmerksamkeit gegenüber Verstößen gegen elementare Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychisc…
Montag, 19. Juni 2006 13:47
stat crux: Rituale Romanum
ergötzt sich gerade im Kreuzforum an der niedrigsten Neupriesterzahl in Österreich seit jeher. Das liegt aber sicherlich nicht an der Menschenrechtsfrage. Wahrscheinlich sind es die „gut katholischen“ Familien, die heutzutage Alarm schlagen, wenn ein Söhnchen auf Abwege gerät. Der Priesterberuf ist wahrscheinlich eine der letzten echten Provokationen in der modernen Welt. Aber die „übrige Kirche“ stützt die Berufungen mitnichten.
Montag, 19. Juni 2006 13:37
„… langes Verfahren am Hals (8.Gebot) …“
Samstag, 17. Juni 2006 15:18
turk: Seriöse Diskussion muß sachlich bleiben
Die Anfrage des „wiener“ ist weiterhin berechtigt. Es spricht Bände, daß jene Diskutanten (siehe unten), die mit der revisionistisch wirkenden Küble in einem kleinen Boot sitzen, diesen Nachweis für die angebliche und derart platte Äußerung eines Richters nicht erbringen können.

Seriöse Diskussion besteht jedoch darin, Einschätzungen und Behauptungen auch mit klar nachvollziehbaren Quellenangaben oder logisch nachvollziehbaren Argumenten zu versehen. Herr Justus ist dazu offenbar nicht in der Lage und begibt sich auf das übliche Niveau der mit Küble und Rothe in einem Boot Sitzenden, nämlich auf das (Un)niveau der Unsachlichkeit: „Bei soviel Dummheit, Hochmut und Bosheit erübrigt sich jede weitere Diskussion!“ Soso, dann bringen Sie, Herr Justus, Schritt für Schritt den Beleg für Ihren sinnlosen Vorwurf. Es entsteht der Verdacht, daß Sie Ihre eigenen Wortmeldungen besonders zum Fall der Ex-Regenten und zum ganzen Fall St. Pölten gemeint haben dürften.

Wer nach derart intensiven Untersuchungen und einem ernsthaft geführten staatlichen Prozeß (angestrengt von den Ex-Regenten) noch an der klassischen Unschuldsvermutung festhält, obschon dem Magazin PROFIL der Wahrheitsbeweis im Kern gelungen ist, hat seine Vernunft und seinen Hausverstand an irgendeiner Gehirnwaschstelle abgegeben. Für blöd verkaufen kann man evtl. Einbahn-Soldaten, nicht aber denkende Diskutanten. Komisch, daß Herr Konrad so rasch abgetaucht ist. In welche Verwirrung ist er gefallen?
Samstag, 17. Juni 2006 14:00
wiener: noch immer kein beleg!!!
noch immer wurde die aussage, auf die sich die aufregung des artikels stützt, in keiner weise belegt.
kann man davon ausgehen, dass die autorin lügt?

ich wiederhole:

wo bleibt der nachweis der angeblichen äußerung des richters, dass „menschenrechte nicht für priester gelten“? es hat bisher keinen nachweis gegeben, dass diese worte so oder sinngemäß tatsächlich gefallen sind. so lang dies nicht geschieht, ist die aussage des obigen „artikels“, der auch sonst äußerst tendenziös ist, in den bereich des gerüchtes – ja der verleumdung – zu verweisen. erbringen sie den tatsachenbeweis, indem sie (wenigstens) eine unabhängige quelle beibringen.
Alle Lesermeinungen anzeigen 147 weitere Lesermeinungen
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net