Der Verzicht auf einen kanonischen Prozeß gegen den Ordensgründer der Legionäre Christi sei eine Verharmlosung der klerikalen Unzucht mit Minderjährigen – erklärten die Ankläger.
(kreuz.net) Für die Männer, die den Gründer der aufstrebenden Ordensgemeinschaft der Legionäre Christi,
Pater Marcial Maciel Degollado (86), des sexuellen Mißbrauchs beschuldigen, ist der jüngste Entscheid
des Vatikan zu nachsichtig.
Am 19. Mai bat der Vatikan Pater Maciel angesichts der vielen Anklagen ein
zurückgezogenes Leben des Gebetes und der Buße zu führen und auf jeden öffentlichen Dienst zu verzichten.
Gleichzeitig erklärte der Heilige Stuhl mit Rücksicht auf das Alter und die angeschlagene Gesundheit
von Pater Maciel auf einen kanonischen Prozeß verzichten zu wollen.
Doch die Ankläger des Ordengründers
hatten ein kirchliches Verfahren gefordert, um eine formale Anerkennung der Schuld zu erwirken:
„Daß
die Kirche ihn ziehen läßt und zum Meditieren einlädt, ist kein rechtlicher Prozeß“, stellte einer
der Ankläger, José Barba Marti, vor dem Nachrichtendienst der US-Bischofskonferenz ‘Catholic News Service’
fest.
José Barba Marti ist ein ehemaliges Mitglied der Legion Christi. Er bezichtigt seinen früheren
Oberen, ihn als 16jährigen in Rom sexuell mißbraucht zu haben.
Barba verließ die Legion im Jahr 1962
und arbeitet nun als Geschichtsprofessor an einer Universität in Mexiko City.
Er erklärte auch, sich
mit den anderen Anklägern abgesprochen zu haben und im Namen der ganzen Gruppe zu sprechen: „Wir geben
diese Stellungnahme vereint ab.“
Die Entscheidung der Glaubenskongregation, auf ein kanonisches Verfahren
zu verzichten sende an andere Priester ein gefährliches Signal, daß das „nichts Ernsthaftes“ sei: „Wir
wollen keine Rache.“
Die Ankläger hätten sehr lange gewartet und sich von einer vatikanischen Entscheidung
mehr Kohärenz erhofft. Die Kirche decke den Fall bereits seit den 1940er Jahren.
Die mexikanischen Bischöfe
äußerten sich gespalten: „Keiner der Anklagepunkte gegen Pater Maciel wurde bewiesen“ – meinte der Bischof
von Aguascalientes, Mons. Ramon Godinez Flores (70) vor der Nachrichtenagentur ‘Associated Press’. Die
Stellungnahme des Vatikan dürfe nicht als Bestrafung mißverstanden werden.
Dagegen erklärte der Erzbischof
von Guadalajara, Juan Kardinal Sandoval Iniguez (73), vor der mexikanischen Nachrichtenagentur ‘Notimex’,
daß der Fall die ganze Kirche traurig stimme.
Pater Maciel sei der Gründer einer sehr starken religiösen
Bewegung: „Er kann nur den Händen Gottes anempfohlen werden.“
Email-Adressen der Empfänger
44 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
Pünktchen: P.Marcial Wenn der Angeklagte eine Gegenüberstellung abgelehnt hat, sieht die Sache natürlich
für ihn düster aus. Gleichwohl ergibt sich die Frage nach dem Grund der Ablehnung: war er zum Zeitpunkt
der Forderung schon zu altersschwach? Dann ist die Weigerung immer noch verständlich und wirft die Frage
nach „warum nicht früher?“ auf. Oder wollte er sich im Wissen um seine Unschuld, gedeckt durch JPII,
nicht mit schmutzigen Verleumdern an einenTisch setzen? Es gibt also immer noch offene Fragen! Ich darf
immerhin an den AT-Bericht über die keusche Susanne erinnern. Auch hier schien die Sache klar, bis Daniel
als der rettende Engel aufrat. Gibt es in der Umgebung von P. Marcial niemanden, der überzeugend für
ihn einritt? Sind dort alle von seiner Schuld überzeugt, traut sich niemand, oder hat er sich aus anderen
Gründen zu unbeliebt gemacht? Eine Rehabilitierung müßte im wohlverstandenen Interesse seiner Gemeinschaft
liegen. Im Übrigen ist P. Marcial m. W. nicht suspendiert, man hat ihm lediglich öffentliches Wirken
verboten oder dringend davon abgeraten. Privat zelebrieren darf er vermutlich noch.
Die Gegenüberstellung hatten die Ankläger gesucht! Marcial war ihr ausgewichen und rief, gestützt auf
päpstliches Wohlwollen und seine ihm zu Gebote stehenden Hilfstruppen, eine Internet-Kampagne ins Leben!
Wieder kehrt sich Ihr Vorwurf gegen diejenigen im Vatikan um, die ein förmliches Verfahren unter fahrlässig-fehlerhafter
Würdigung der bereits vorliegenden Aussagen verhindert und verschleppt haben. (Es gibt 20 Personen, die
berichten, daß sie von Marcial mißbraucht wurden, darunter Universitätsprofessoren, Anwälte, PRIESTER
!!!) Was nun aus dem Vatikan zu hören ist, kommt einem Schuldspruch sehr nahe. Pater M. ist die Ausübung
seiner priesterlichen Funktionen untersagt worden! Er solle sich in Buße üben etc.pp. Ihr Früchteargument
war wohl auch die leitende Überlegung, die Papst Joh.Paul II dazu brachte, alle Anklagen unbeachtet zu
lassen, trotz Warnungen und „zwingender Evidenzen“ (NCR) einer möglichen Schuld von Pater M. Wenn jetzt
gleichwohl so entschieden wurde, wie entschieden wurde, dann gibt es wohl Gravierenderes, was selbst dieses
fromme Wahrscheinlichkeitskalkül aufwiegt.
Pünktchen: P.Marcial Vorsicht! Benedikt XVI kennt lediglich den Umfang der Anklage genauer! Es bleibt
mein Argument, daß von einem schlechten Baum keine guten Früchte kommen können! Sexualvergehen war
immer ein beliebtes Denunzierungsinstrument gegenüber Priesten. Daß sich jetzt eine erschreckend große
Anzahl von Vorwürfen als zutreffend erwiesen hat, bedeutet immer noch nicht, daß alle Vorwürf berechtigt
sind. In jedem einzelnen Fall ist eine einwandfreie und saubere Beweisführung unumgänglich, d. h. eine
Gegenüberstellung von Angeklagtem und Ankläger bzw. dessen Zeugen! Solange es kein rechtskräftiges
Gerichtsurteil gibt, kann man nur von einem Verdacht sprechen! Woher wollen Sie und andere von der Schuld
P. Marcials Übrerzeugte wissen, daß der ganze Vorgang nicht aus Mißgunst und Neid oder sonstigen negativen
Gründen inszeniert wurde?
Glaubwürdigkeitsbewertung eine unterschiedliche „Glaubwürdigkeitsbewertung“ von Pater M. durch die Päpste
Johannes Paul II. und Benedikt XVI. – ja, das stimmt offensichtlich! Wobei allerdings immer noch ins Gewicht
fällt, daß der heutige Papst den ganzen Fall jahrelang auf dem Schreibtisch hatte (und es dort liegenließ!)
und die Fakten wesentlich genauer kennt als sein Vorgänger.
Pünktchen: P. Marcial Dann wäre also das jetzige Vorgehen gegen den Beschuldigten durch den Wechsel
auf dem Stuhle Petri bedingt. Hier liegt offenbar eine unerschiedliche Glaubwürdigkeitsbewertung durch
die beiden Päpste vor. Wir wissen vermutlich nicht, warum Johannes Paul II mehr Vertrauen zu P. Marcial,
als zur Anklage hatte. Meine persönliche Vermutung: ein schlechter Baum bringt keine guten Früchte,
an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Soweit bekannt, ist der Orden aber hoch angesehen, und es ist
nahezu ausgeschlossen, daß ein Sittenstrolch ein solch positives Werk gründet und jahrelang führt.
Wo nimmt er seine Überzeugungskraft her? Damit ist also noch nichts über den Wahrheitsgehalt der Beschuldigungen
gesagt. Fast jeder, der gerade in der Kirche etwas Positives begründet, hat mit den bösesten Anfeindungen
zu kämpfen, wie die Geschichte zeigt (z. B. Benedikt, Ignatius von Loyola, dessen Gemeinschaft sogar
eine Zeit lang völlig verboten war; auch Thomas v. Aquin hat kurzzeitig auf dem Index gestanden!). Das
gilt sogar für die Kirche selbst, wie die Apostelge-schichte nachweist und sich durch die Christenverfolgungen
aller Zeiten fortsetzt, alles Folge der Macht Satans. Also: die neue Glaubwürdigkeitsbewertung der Anklage
durch den jetzigen Papst sagt noch nichts über die tatsächliche Schuld v. P. Marcial, es fehlt eben
ein ordentliches Gerichtsverfahren mit Gegenüberstellung von Anklägern und Angeklagtem.
Guttenberger Die Entscheidung von Papst Johannes Paul II. ist inzwischen revidiert worden! Vielleicht
ist Ihnen das entgangen? Dies geschah in der Verantwortung desjenigen Mannes auf dessen Schreibtisch die
Sache jahrelang gelegen hatte und der es nicht gewagt hatte, die Sache – gegen den Willen des Papstes –
voranzubringen. Dieser Mann ist jetzt selber Papst und seit Anfang des Jahres gibt es eine Wende in dem
Fall. Ganz sicher ist, daß der jetzige Papst in voller Aktenkenntnis gehandelt hat, wie er gehandelt
hat! Zurück bleibt der fatale Eindruck, daß beide: Vatikan und Marcial ein vitales Interesse daran haben,
daß der Fall nicht weiter verhandelt wird. Kreuz.net ist recht zu geben in seiner damaligen www.kreuz.net/article.1809.html
Einschätzung: etliche der Verteidiger Marcials „könnten ihr schnelles Urteil eines Tages bereuen.“
Pünktchen Woher wissen Sie denn, daß die Angaben im „Catholic National Reporter“ stimmen? Papier ist
bekanntlich geduldig. Wie nun, wenn Johanes Paul II aufgrund besseren Wissens und zuverlässigerer Nachrichtenquellen
enschieden hat?
Damit hier keine Legendenbildung im Guttenbergschen Stil Platz greift: es entspricht nicht den Fakten,
sondern nur den ressentimentbestimmten Mutmaßungen eines Herrn Guttenberger, Köln, daß erst jetzt gegen
den Gründer der Legionäre Christi Anschuldigungen erhoben werden. Faktum ist vielmehr, daß der Papst
schon Mitte der achziger Jahre mit diplomatischer Post von den ungeheuerlichen Vorwürfen Kenntnis bekommen
hatte, sich aber nicht zu den geeigneten Schritten entschließen wollte. Das tat er jedoch gegen zwingende
Evidenzen und wiederholte Warnungen …ionalcatholicreporter.org/update/bn051906.htm von verschiedenen
Seiten. Das Verhalten des Papstes spricht nicht etwa für Marcial, sondern in der Zusammenschau der bekannten
Fakten gegen den Papst, der die Verpflichtung gehabt hätte, die Ankläger anzuhören, was er nicht tat.
So jedenfalls der Catholic National Reporter im oben verlinkten Artikel (alle Artikel im CNR seit den
neunziger Jahren: hier …ionalcatholicreporter.org/…e/maciel_archive.htm!) Aus der Jahrzehnte währenden
Pflichtverletzung vatikanischer Stellen nun eine niederträchtige Strategie der Ankläger zu machen, die
hinterhältig mit ihren Vorwürfen gewartet hätten, bis Marcial alt und gebrechlich ist, ist nachweislich
falsch! Dem Vatikan ist der Fall auch deswegen peinlich, weil er dessen eigenes Versagen offenkundig macht.
Sirilo: Richtigstellung Es muß natürlich „Legionäre Christi“ heißen. Leider habe ich bei meiner Antwort
Ihren unter Pünktchens Stellungnahme stehenden berichtigenden Hinweis übersehen. Herzlichen Dank für
Ihre Mitteilng und Entschuldigung für das Versehen! Pünktchen: Selbstverständlich bedarf es auch juristischer
Kenntnisse zur Tatbesatandserhebung. Ich habe ja nicht behauptet, daß alleine juristische Kenntnisse
schon ausreichen. Oder glauben Sie, Kriminalbeamte kämen ohne Rechtswissen aus?
Guttenberger unterscheidet nicht sauber zwischen Tatbestandsermittlung und -bewertung und den Schmarrn
mit der „Legio Mariae“ wiederholt er auch noch! Und das alles am Hochfest der Ausgießung des Hl. Geistes,
Herr laß Hirn regnen!
Pünktchen Kardinal Groer und der Gründer der Legio Mariä Wie wollen Sie ohne juristische Fachkenntnisse
die zur Tatbestandsermittlung führenden Hinweise angemessen werten? In der Tat erübrigt sich zu Ihren
Ausführungen jeder Kommentar!
@Guttenberger: Legion Mariens Der Gründer der „Legion Mariens“ (einer katholischen Laienorganisation)
war der irische Laie Frank Duff. Sie meinen wohl den Gründer der „Legionäre Christi“.
Pünktchen Kardinal Groer und der Gründer der Legio Mariä Wer wiederholt denn? Ihnen fehlen wohl die
juristischen Fachkenntnisse zur angemessenen Tatbestandsermittlung, geschweige die Tatbestände zutreffend
zu beurteilen!
Pünktchen Kardinal Groer und der Gründer der Legio Mariä Wenn Ihnen die Argumente ausgehen, denunzieren
Sie die Auseinndersetzung als Zeiverschwendung!
Pünktchen Kardinal Groer und der Gründer der Legio Mariä Als gegen Kardinal Groer Anklage in dem bekannten
Umfang Anklage erhoben wurde, stand er kurz vor seiner Pensionierung, war also schon weit über 70. Werden
Sie erst einmal so alt, dann können Sie mitreden. Haben Sie sich schon einmal danach erkundigt, warum
Johannes Paul II in beiden Fällen keinen Prozeß haben wollte? Könnte es nicht sein, daß er den Anklagen
keine ausreichende Glaubwürdigkeit beigemessen hat? Bitte erst Tatbestandsaufnahme, dann Sellungnahme!
Sie haben behauptet, gegen Kardinal Groer sind schon vor seiner Ernennung zum Erzbischof Bedenken geäußert
worden. Offenbar klangen díe Vorbehalte schon damals nicht besonders überzeugend. Im Übrigen ist Kardinal
Groer vor dem letzten Konklave verstorben, so daß Johannes Paul II die Causa Groer alleine verantwortet.
Benedikt XVI hat nichts damit zu tuen. Im Übrigen muß (in beiden Fällen) die Schuld und nicht die Unschuld
bewiesen werden. Als Verteidiger der Unschuld kann ich mich auf Unglaubwürdigmachung der Anklage beschränken!
Guttenberger Sie befassen sich wohl nur sehr oberflächlich mit den hier genannten Fällen und wollen
Ihr Vorurteil nicht revidieren!? Groer war nicht altersschwach und wehrlos, als die Anklagen erhoben wurden,
sondern er war amtierender Erzbischof von Wien! Gegen Marcial wurden Anklagen schon in den fünfziger
Jahren erhoben und er ist deswegen auch schon vorübergehend gemaßregelt worden! Papst Johannes Paul
II verhinderte, daß auch innerkirchlich Anklage erhoben wurde. Seit neuestem haben wir einen neuen Papst,
der von Amts wegen seit Jahren (als Präfekt !) mit der causa befaßt war. DA haben Sie Ihre Erklärung,
warum erst jetzt gehandelt wird … Ihre postings sind ärgerlich, weil sie in offenkundigem Widerspruch
zu recherchierbaren Tatsachen stehen und lediglich einem Ressentiment (die armen unschuldigen Kleriker!)
Ausdruck geben. Zeitverschwendung!
Pünktchen: audiatur et altera pars Wenn es wirklich so war, wie Sie bzw. die angegebene Quelle schreiben,
warum hat sich die Anklage erst durchgesetzt, als die Beschuldigten aufgrund hohen Alters wehrlos waren?
Christlicher Ungehorsam hat Tradition, und sofern die Beschuldigungen etwa stimmen sollten, war mangelndes
Aufbegehren gegen die römische Protektion verantwortungslos. Nicht Entscheidungen Roms, sondern das eigene
Gewissen ist in solchen Fällen höchste subjektive Norm. Oder waren sich die Ankläger doch nicht sicher?
Bitte erst denken, dann schreiben, Pünktchen!
Guttenberger In beiden Fällen genossen die Beschudigten höchste Protektion durch Papst Johannes Paul
II, der sich in beiden Fällen über die zahlreichen auch früher schon ruchbar gewordenen Anschuldigungen
hinweggesetzt hat. (Im Falle der Ernennung Groers GAB es solche Bedenken, die auch geäußert wurden.
Der Papst hat aber diesen Kandidaten gegen alternative Personalvorschläge durchgesetzt!) Der Grundsatz
„audiatur et altera pars“ ist nicht von den Anklägern verletzt worden, sondern eher von der beklagten
Seite! Vielleicht informieren www.kreuz.net/article.1809.html Sie sich erst mal, bevor Sie sich reflexhaft
auf die beschuldigte Seite schlagen …
Sacerdos helvetica, Jörg G. Köln, Gotthard Man kann nur Gott auf Knien danken, dass es in dieser rk-Kirche
noch klare Denker wie SIE BEIDE gibt. Kein Wunder, in Anbetracht der „denkenden Klerikalstruktur“des nord-atlantischen
Raumes, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil der Priester, Bischöfe und die Lehrkräfte
in den rk-theologischen Fakultäten an schweren Formen von Sexual-Neurosen leiden. Nur haben diese Psychopathen
nicht den Mut ihre Existenzgrundlage (Berufe in der Kirche) aufzugeben, deshalb treiben sie ihr Unwesen
im Untergrund der Pseudonym-Anonymität. Abgesehen von der medizinisch belegbaren Unfähigkeit solcher
Psychopathen, niemals eine gesunde Urteilsfähigkeit zu errreichen, erlebt die Kirche in diesen Tagen
die Schärfe ihrer eigenen Unfähigkeit Recht zu sprechen. Die Christen leben in einer Zeit, in der das
„Gewissen der Welt“ die Sünde nicht mehr mit Gehorsam verwechselt.
Abwesend? Nuja, Schuettel, offenbar kennen Sie die echten Fotos nicht. Bei der Diskussion unter einem
anderen Artikel www.kreuz.net/…e.3270-page.htmlgibt es einen Link zu den Fotos der Ex-Regenten. Offenbar
wollen Sie sich nicht informieren. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
Nuja, turk dieses Foto des Paters beweist genauso angebliche „Zungenküsse“ wie das Foto des Subregenten.
„Verfolgungswahn“ haben aber eher „turk und Konsorten“, weil sie kein Posting Schüttels und anderer Kritiker
des St. Pöltener Medienskandals unkommentiert lassen!!
Gotthard: Anzeige Um selbst noch durch die von Ihnen völlig zu recht empfohlene Anzeige aktiv zu werden,
ist der Pater wohl schon zu altersschwach und hält einen solchen Prozeß gesundheitlich nicht durch.
Es fällt auf, daß die Beschuldigungen überhaupt erst laut wurden, als er das Ruhestandsalter erreicht
hatte, obwohl die angeblichen Untaten schon weit zurückliegen. Warum ist man nicht sofort gegen ihn tätig
geworden, als er sich im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte noch wehren konnte? Dasselbe
gilt für Kardinal Groer. Jeder hätte Verständnis gehabt, wenn berechtigte Anklagen gegen ihn anläßlich
seiner Ernennung zum Erzbischof von Wien erhoben worden wären. Auch hier hat man bis kurz vor seiner
Pensionierung gewartet. Anschließend ist es erst richtig los gegangen. Das wirft die Frage auf, ob man
in beiden einen verdienten Mann fertig machen wollte und deswegen gewartet hat, bis sich die Beschuldigten
aus Altersschwäche nicht mehr wehren konnten. In beiden Fällen ist die mit einem Prozeß verbundene
Gegenüberstellung von Anklägern und Angeklagten unterblieben, in beiden Fällen wurde gegen den zwingenden
Rechtsgrundsatz „audiatur et altera pars“ verstoßen!
wenn man das hier von kreuz.net präsentierte Foto des von turk und Konsorten angeklagten Paters sieht,
dann traut man ihm alles mögliche zu, sogar Zungenküsse.
Weitere canones Der Fragesteller, der ja von einer ungültigen Absolution sprach, meinte wohl eher folgenden
canon: Sollte ein Priester mit jemandem eine Sünde gegen das 6. Gebot begehen und dabei in Aussicht stellen,
er würde nachcher davon absolvieren, so wäre diese Absolution sogar ungültig: can. 977 Die Absolution
des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist ungültig, ausser in Todesgefahr. Wichtig
ist jedoch auch folgender canon, der wohl den Priester schützen will vor verleumderischer Behauptung:
can. 982 Wer bekennt, fälschlich einen unschuldigen Beichtvater bei der kirchlichen Autorität des Vergehens
der im zusammenhang mit der Beichte geschehenen Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des
Dekalogs bezichtigt zu haben, darf erst absolviert werden, wenn er vorher in aller Form die falsche Anzeige
zurückgezogen hat und bereit ist, angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Ausserdem zieht der Verleumder
sich nach can. 1390 das Interdikt als Tatstrafe zu.
Dies war wohl gefragt: can. 1387 CIC Can. 1387 CIC (1983): Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes
oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste
Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten,
mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.
Mir fehlt aber jetzt die Zeit, auch noch im 17er-Codex nachzusehen, der vor 1983 galt. Gruesse von turk
#14 Cypripedium † 17:59:13 | Donnerstag, 1. Juni 2006
Die Pädos teilt man wohl wie sämtliche sexuellen Destinationen in homo- und hetero-sexuelle Pädophile.
Unter den homosexuellen Pädophilen gibt es halt auffällig viele rk Repräsen-tanten, unter den heterosexuellen
hingegen erstaunliche viele Familien-Väter. Beides passt der Faltigen Scheinheiligkeit hier nicht in
ihren Kram…
ich bin schon wieder erstaunt… …wo bleiben die nimmer müden Verfechter der These alle Pädophilen
seien homosexuelle Menschen? Nun dies würde bedeuten das auch dieser Pater eine schwuler Mann wäre,
folgt man der Argumentation, was ich nicht tue.
#12 Kreuzfidel 16:27:13 | Donnerstag, 1. Juni 2006
Wozu Anklage? Sind für so eine Anklage die Medien der geeignete und rechte Weg? Gestürzt ist der ewige
Ankläger der Tag und Nacht am Thron Gottes die Gerechtigkeit einklagt. Wer falsch aussagt und/oder nicht
verzeihen kann, wird ebenso stürzten.
Stefan Fischer Ich nehme an, Sie, Herr Fischer hatten schon die Gelegenheit, allen Anklägern persönlich
in die Augen zu schauen? Und wieso deutet sich in Rom eine Kursänderung an auch bei den jenigen hochrangigen
Geistlichen, die mit der causa Marcial befaßt waren und den Anklägern sehr wohl persönlich in die Augen
geschaut haben … ? Hier nochmals meine Frage an die kanonist. gebildeten Leser: wenn ein Priester Jugendliche
zur Unzucht verleitet unter der Vorab-Zusage, diese Sünden nach der Begehung im Bußsakrament absolvieren
zu wollen, hat er damit die Strafe der Exkommunikation heraufbeschworen verwirklicht … ?
@pünktchen Tja! wenn es denn so wäre. Ich empfehle allen Marcial-Verurteilern hier persönlich Ankläger
und Angeklagten zu besuchen und in die Augen zu schauen. Dann wollen wir mal schaun, wie schnell SIE ALLE
plötzlich die Hosen voll haben und vor P. Maciel erröten müssen.
Fischer … „über den Rücken Streichen; an der Schulter fassen u.s.f…“ die Ankläger haben aber was
ganz anderes berichtet. Demnach hätte Pater M. den jugendlichen Gespielen für das von ihm eingefordete
Treiben sogar im vorhinein die Absolution in Aussicht gestellt. Ich bin kein Kanonist, aber ich habe irgendwo
gelesen, daß dafür die Exkommunikation vorgesehen ist… Vielleicht kann uns einer der Kanonisten unter
den Lesern (turk z.B.) Auskunft geben …?
Ich wusste nicht… …dass es unter den Legionären von P. Maciel auch solche Schreiberlinge gab. Wenn
Maciel schuldig ist, muss er verurteilt werden. Ohne weiteres. Trotz seiner – für Novus Ordo-Begriffe –
konservative und fruchtbare Kongregation.
Der Vatikan wird Vater Marcial rehabilitieren müssen! Ist es Missbrauch eines Ordensgründers, wenn er
Verständnis für die homosexuellen, psycho-somatopathologischen Anlagen seiner ehemaligen Ankläger-Zöglinge
aufgebracht hat und in väterlicher Manier z. B. Trost mit einer Umarmung spendete, wie es eben nur ein
Vater tun kann? Dass homosexuelle Neurotiker als schwer gestörte Psychopathen (Spaltpersönlichkeit)
existentiell im religiösen Fluchtventil eines Ordens (Kirche) mit Emotionen und natürlichen Handlungen
(über den Rücken Streichen; an der Schulter fassen u.s.f.) ihres gleichgeschlechtlichen Ordensgründers
nicht zurechtkommen, beweist die konspirativ feige Vorgehensweise der Ankläger, alias Ex-Mitglieder.
Ganz entschieden! lehnt P.Maciel die „nebulösern“ Beschuldigungen ab. Hier bitte nachzulesen, wer noch
den Verstand besitzt zwischen „Gut & Böse“ zu unterscheiden. (www.legionaryfacts.org <www.legionaryfacts.org/>)
Wenn Rom ernsthaft an der Wahrheit interessiert ist, wird Vater Marcial rehabilitiert werden müssen.
Es gibt kein „Jein“ im Christentum!
Man lese dazu die Leserstellungnahmen in der „Tagespost“ vom 30. Mai! Legionäre Christi und Regnum Christi
betreiben ein breites und anerkanntes Apostolat unter Kinder und Jugendlichen. Nun soll dies unter Hinweis
auf angebliche Verfehlungen des Gründers in den 50er Jahren an Ex-Mitglieder niedergewalzt werden. Cui
bono? Das Ergebnis wird sein, dass niemand mehr seine Kinder und Jugendlichen Zölibatären in der Freizeit
anvertraut.
beschämend! aber leider stellvertretend für den umgang mit diesem thema innerhalb der kirche eine ausnahme,
die allerdings auch die brisanz dieses themas aufzeigt : auf der internetseite des erzb. berlin gibt es
mittlerweile eine offizielle anlaufstelle für jugendliche, die von geistlichen missbraucht wurden…