10:44:36 | Samstag, 3. Juni 2006
Die Jagd auf Behinderte und ihre anschließende Euthanasierung muß in Deutschland zu einem Ende kommen.
(kreuz.net, Münster) „Minister- präsident Peter Müller gibt denen eine Stimme, die für ihr Lebensrecht
noch nicht selber eintreten können“ – schreibt die Medienbauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’
Monika Hoffmann in einer Stellungnahme.
Der Ministerpräsident des Saarlandes hat eine Neuregelung der
Spätabtreibung verlangt und die Sozialdemokraten in der Koalition aufgefordert, der Union darin entgegenzukommen.
Müller – stellvertretender Vorsitzender der CDU-Grundsatzkommission – sieht insbesondere bei Spätabtreibungen
Handlungsbedarf.
Er verlangt, daß die Diagnose der Behinderung eines Kindes kein Grund für eine Abtreibung
mehr sein dürfe.
Diese Forderung wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 gestützt.
Damals ordnete das Gericht an, die gesetzliche Regelung über die Schwangerschaftsabbrüche einer Beobachtungs-
und Nachbesserungspflicht zu unterstellen.
Wie heute Ministerpräsident Müller, forderte schon dieses
Urteil eine Überprüfung der Reform des Paragraphen 218 des deutschen Strafgesetzbuches, um zu sehen,
ob es den Lebensschutz Ungeborener genügend gewährleiste.
Die derzeitig zulässige Tötung Behinderter
im Mutterleib ist eine Verletzung des absoluten Lebensrechts jedes Menschen. Konsequenterweise ist davon
indirekt auch das Leben geborener Behinderter betroffen.
Warum beschneidet die aktuelle Rechtslage das
Lebensrecht von Behinderten und erlaubt die Spätabtreibung?
Wer seine Rechte
Monika Hoffmann:
Auch die
171 Kinder, die letztes Jahr im Mutterleib nach der 23. Schwangerschaftswoche getötet wurden, besassen
ein uneingeschränktes Recht auf Leben, das weder an ihrer Gesundheit noch an sonst einem Attribut festgemacht
werden darf.
nicht selber wahrnehmen kann, braucht Fürsprecher und noch vielmehr Menschen, die sich tatkräftig
für diese Rechte einsetzen.
Auch die 171 Kinder, die im letzten Jahr im Mutterleib nach der 23. Schwangerschaftswoche
getötet wurden, besaßen ein uneingeschränktes Recht auf Leben, das weder an ihrer Gesundheit noch an
sonst einem Attribut festgemacht werden darf.
„Der Maßstab unserer Verfassung ist eigentlich sehr eindeutig:
Jeder hat ein Recht auf Leben – so muß es auch rechtlich wieder werden – von Anfang an, mit oder ohne
Behinderung“, so die Juristin und Pressesprecherin der ‘Christdemokraten für das Leben’, Monika Hoffmann.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
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Hódmezövásárhelykutasipuszta 17:21:37 | Montag, 12. Juni 2006
#15
methusalix † 17:53:58 | Freitag, 9. Juni 2006
#14
DDL 03:44:57 | Montag, 5. Juni 2006
#13
athanasius1957 21:25:19 | Sonntag, 4. Juni 2006
#12
Gotthard 19:09:55 | Samstag, 3. Juni 2006
#11
Bruder Theophil 17:40:01 | Samstag, 3. Juni 2006
#10
rudolfsohn 16:32:12 | Samstag, 3. Juni 2006
#9
DDL 16:31:31 | Samstag, 3. Juni 2006
#8
Bruder Theophil 14:52:19 | Samstag, 3. Juni 2006
#7
Knecht Dummspecht † 14:41:50 | Samstag, 3. Juni 2006
#6
Bruder Theophil 14:38:56 | Samstag, 3. Juni 2006
#5
Golileo 13:14:48 | Samstag, 3. Juni 2006
#4
DDL 12:16:16 | Samstag, 3. Juni 2006
#3
Firminus 11:48:52 | Samstag, 3. Juni 2006
#2
Allegro † 11:40:21 | Samstag, 3. Juni 2006
#1
DDL 11:34:01 | Samstag, 3. Juni 2006