Kommentar
Der Gipfel des Absurden
Kürzlich wurde in Deutschland eine Mutter verurteilt, die neun neugeborene Kinder zu Tode kommen ließ. Warum sie verurteilt wurde, weiß niemand. Vielleicht war die Verteidigung inkompetent? Ein Kommentar.
(kreuz.net) Das Landgericht in Frankfurt an der Oder hat eine Mutter wegen achtfachen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte in den Jahren 1988 bis 1998 neun ihrer Kinder direkt nach der Geburt dem Tod überlassen.

Angehörige fanden die sterblichen Überreste der Säuglinge Ende Juli 2005 beim Aufräumen in Gefäßen, die auch als Blumenkübel benützt wurden.

Die Tötung der Kleinkinder ereignete sich in Brieskow-Finkenheerd – im Bundesland Brandenburg an der polnischen Grenze. Damals organisierten die Medien einen internationalen Aufschrei.

Jetzt hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder die Taten der 40jährigen Mutter als Totschlag gewertet.

Einem Gutachten zufolge ist die Angeklagte voll schuldfähig. Ein Sachverständiger schätzte sie als „blitzgescheit“ mit einem sehr hohen Intelligenzquotienten ein.

Vor einer Haftrichterin hatte sie nach ihrer Festnahme erklärt, sich bei Einsetzen der Wehen stets betrunken und ihre neugeborenen Kinder unversorgt gelassen zu haben. Die Säuglinge starben an Unterkühlung.

Dann wickelte sie die Leichen in Badetücher und Plastiksäcke und vergrub sie in Gefäßen auf ihrem Balkon.

Der Ehemann – ein ehemaliger Mitarbeiter DDR-Staatsicherheit – will von den Schwangerschaften und Geburten nichts bemerkt haben.

Das Landgericht hatte die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklage wegen achtfachen Mordes nicht zugelassen.

Dagegen erklärte die Verteidigung, es gebe in sieben Fällen keine Beweise dafür, daß es sich nicht um Totgeburten gehandelt habe.

An diesem Punkt wird die Geschichte unglaublich:

Die Frau hätte ihre Kinder doch schonend, effektiv und nach allen Regeln der Kunst abtreiben können.

Sie hätte dann keine Kinder totgeschlagen, sondern nur sinnloses Schwangerschaftsgewebe beseitigt.

Somit würde sie jetzt nicht als Kindermörderin im Kerker sitzen, sondern wäre ein geachtetes Mitglied der Gesellschaft, das seine legitimen Frauenrechte – vielleicht sogar Menschenrechte – wahrgenommen hat.

Sie würde heute zur fortschrittlichen, aufgeklärten, liberalen, modernen, dynamischen, erleuchteten und befreiten Gesellschaftshälfte gehören. Vielleicht würden die Wochenillustrierten ‘Stern’ oder ‘Spiegel’ sogar ihr Konterfei auf dem Titelblatt veröffentlichen. Dazu der trotzige Spruch: „Ich habe abgetrieben!“

Es sollte anders kommen. Jetzt wird die Frau dem Kerker überliefert. Ihr Fehler: Sie hat eine Do-it-yourself-Methode angewendet. Was ist daran so falsch, da doch „ihr Bauch ihr gehört“?

Auf eine gewisse Weise ist sie sogar eine Heldin. Sie hat ihre Kinder mutterseelenallein zur Welt gebracht und dabei immerhin selber überlebt.

Als Strafe dafür wird sie jetzt die nächsten 15 Jahre im Gefängnis sitzen. Undank ist der Welten Lohn.

Die Verteidigung hat immerhin einen Versuch gemacht, dem vermutlich männerbeherrschten Landgericht Frankfurt an der Oder die Stirne zu bieten: Es gebe in sieben Fällen keine Beweise dafür, daß es sich bei den umgekommenen Kindern nicht um Totgeburten gehandelt habe – gab der Rechtsanwalt der Kindsmutter zu Protokoll.

Totgeburten? Neun an einem Stück? Wer will so etwas glauben? Hier hat es der Verteidigung eindeutig an Phantasie gefehlt.

Wenigstens die Hälfte der Kinder hätte man vor Gericht als lebensunwerte Behinderte deklarieren können. Deren nachgeburtliche Tötung durch Unterkühlung ist in Westeuropa bereits eine bewährte Praxis – und de facto legal.

Man hätte die statistische Wahrscheinlichkeit noch weiter bessern können, indem man einige der Kinder als legitime Opfer einer sogenannten Spätabtreibung deklariert hätte.

Kinder, die Spätabtreibungen überleben, können ebenfalls und völlig legal mit der bewährten Unterkühlungsmethode ins Jenseits befördert werden.

Den notwendigen Beratungsschein hätte man sich zweifellos über ein blanko unterschriebenes Formular der Beratungs- und Abtreibungsorganisation ‘Pro familia’ nachträglich besorgen können.

Immerhin kündigte die Verteidigung sofort nach dem Urteil Revision an.
      
26 Lesermeinungen
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#26   aphrodite †   15:57:51 | Dienstag, 13. Juni 2006
@ Otterbeck:
Denn so waren die Menschen von Adam an.Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass es den wirklich gegeben hat???
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#25   Dr. Otterbeck   09:45:55 | Dienstag, 13. Juni 2006
Problem
bei der Weitergabe des Lebens ist wohl, dass es so freiwillig nicht weitergegeben wird, wen man sich z.B. auf den Standpunkt der anglikanischen Lambeth-Konferenz von 1930 stellt (der sich im Protestantismus durchgesetzt hat): Die „Hochherzigkeit“ der Menschen ist nicht so hochherzig zu veranschlagen, dass eine allgemeine „Freundlichkeit“ gegenüber potentiellem Nachwuchs für genug Nachwuchs sorgt. Deshalb gab es keine andere Wahl als jeden arglistigen Kontrollakt zu missbilligen. Dass die Kontrolle dennoch praktiziert würde, war auch Paul VI. klar. Denn so waren die Menschen von Adam an. Aber „ethisch“ hat er den Fall gerade deshalb richtig entschieden.
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#24   Hódmezövásárhelykutasipuszta   09:35:11 | Dienstag, 13. Juni 2006
@ Otterbeck:
Schon mal was vom Naturalistischen Fehlschluss (naturalistic fallacy) gehört? Er bedeutet, aus einem empirischen Sein auf ein moralisches Sollen zu schließen – das ist aber, wie schon die Bezeichnung „Fehlschluss“ sagt, falsch. Ein Paradebeispiel dafür erblicke ich im ständigen Hinweis auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung, aus der dann locker-flockig die moralische Aufforderung zum Kinderzeugen und ein Abtreibungsverbot abgeleitet werden. DAS IST QUATSCH!!!
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#23   Dr. Otterbeck   09:58:48 | Freitag, 9. Juni 2006
Schon in der Schule
lehrte man uns, dass die Bevölkerungspyramide umkippt: Lücken durch Kriege und Inflation etc. Aus der Pyramide wird erst ein Baum, dann eine „Urne“ (erklärte der Lehrer, sozusagen A: H: V). Ein Schüler kommentierte die Bevölkerungsurne: „Im Anfang die Abtreibung, am Ende die Euthanasie.“ Schöne neue Welt! Ich las daraufhin Humanae Vitae Zeile für Zeile und irritierte Verwandte und Freunde, indem ich immer wieder insistierte: Paul VI. hat die Wahrheit gesagt. Jetzt sieht es sogar Helmut Schmidt ein, der 1980 noch stolz war, beim Deutschlandbesuch dem Papst seinen Dissens vorzutragen.
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#22   wolfgang e.   09:49:29 | Freitag, 9. Juni 2006
Übrigens gibt es den Spitalstourismus…
…ja auch in umgekehrter Richtung:
Viele ältere Niederländer ziehen es bereits vor, in einem deutschen Spital behandelt zu werden, man weiß ja nie…
Die Spirale der Kultur des Todes sieht in Europa so aus:
– Abtreibung verboten aber straffrei
– Recht auf Abtreibung (inklusive Bezahlung durch Krankenkassa)
– „therapeutisches“ Klonen und Experimente an Embrionen („verbrauchende Embrionenforschung“)
– Euthanasie auf Wunsch bei kranken, alten Menschen
– Euthanasie generell bei alten Menschen (ausdrücklicher Wunsch steht nur bei 20% fest)
– Euthanasie bei jungen, kranken Menschen
– Euthanasie an behinderten Neugeborenen
bis hierher schon in einigen Staaten der EU realisiert.
Welcher Schritt folgt als nächstes? Wann ist auch mein Leben nicht mehr schützenswert?
Als vernünftiger Mensch muss ich sagen: Wehret den Anfängen.
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#21   Benedikt78   09:19:27 | Freitag, 9. Juni 2006
Zur Diskussion
In einem Punkt muss ich Methusalix zustimmen. Auch wenn ich nicht allzu häufig mit ihm einer Meinung bin. Aber für die Justiz stellt sich schon die Frage Kind/kein Kind. Wobei „kein Kind“ wohl so zu verstehen ist, dass es noch nicht geboren sein muss oder von Ärzten als Kind deklariert wird (siehe Tötung nach Geburt durch Unterkühlung in Spitälern).
Wir müssen uns aber bewusst sein, dass diese Tendenzen noch nicht zu Ende sind! Euthanasie ist ein weiteres Stichwort. In den Niederlanden werden Menschen ohne ihre Zustimmung (schon mit Zustimmung ist schlimm genug) von Ärzten ins Jenseits befördert.
Sehr bald werden die Ärzte nicht mehr das Urteil Kind/kein Kind sondern lebenswert/lebensunwert stellen! Dies ist dann aber nicht als Nazimethode zu bezeichnen – wie es Christen so treffend tun – sondern als Zeichen der Solidarität und der Demokratie!
Das Gute ist böse und das Böse ist gut. Und wer weiss schon was gut oder böse ist? Vielleicht ist es ja umgekehrt?
Solange Europa seine Werte und die christliche Ethik leugnet, wird wohl keine Wende zum Besseren zu erwarten sein.
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#20   Pünktchen   09:16:45 | Freitag, 9. Juni 2006
Auch Methusalix am Ende mit seinem Latein!
Daß „die Justiz“ heute dieses und morgen jenes sagt, das weiß Methusalix nur zu gut. Das Argument, es werde „kein Zurück“ geben zum wirksamen staatlichen Schutz des ungeborenen Lebens, die ewigen kraftmeierischen Beschwörungen („Verlassen Sie sich darauf“ u.ä.) verdecken i.d.T. nur die argumentative Hilflosigkeit jener, die nicht erklären können, WARUM ein Kind wenige Tage vor der Geburt einen geringeren Lebensschutz genießen sollte als Stunden DANACH. Die Ausflucht des M. in reinen Rechtspositivismus („Es ist nun mal so!“) heilt ja nicht den rechtsphilosophischen Begründungsmangel („Und warum ist es so?“). Daß man den Embryonenschutz aufgeben solle, um irgendeinen „Tourismus“ zu verhindern, beweist übrigens auch nur noch einmal, daß hier jemand an drastischen Reflexionsausfällen leidet und – buchstäblich! – das Kind mit dem Bade ausschütten will.
Obwohl er sich als Rechtspositiv geriert, kann M. es nicht verhindern, daß der § 218 vom StGB systematisch unter die Rubrik: „Straftaten gegen das Leben“ gestellt wurde. Abtreibung ist nach wie vor strafbar. Sehr genau bestimmte Konstellationen gelten als nicht tatbestandserfüllend und sind außer Strafe gesetzt worden. Diese Fälle gelten dem BVerfG als „rechtswidrig, aber straffrei“. Ob es dabei bleibt, hängt von uns ab und dem allgemeinen öffentlichen Bewußtsein für Recht und Unrecht.
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#19   Benedikt   01:17:19 | Freitag, 9. Juni 2006
@ methusalix
Ach, werter Methusalix ich hatte Sie für etwas emanzipierter gehalten, für einen Bürger, der staatliches Handeln auch kritisch hinterfragen kann und sich eigene Meinungen bildet. Bitte entschuldigen Sie meine Fehleinschätzung. Eine solche Einstellung hat Deutschland vor 70 Jahren in die Katastrophe geführt, ich sehe keinen Anlass, diese unheilige Staatsgläubigkeit fortzusetzen.
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#18   methusalix †   01:07:59 | Freitag, 9. Juni 2006
@benedikt
Benedikt: @ methusalix
Ich stelle fest, dass Sie die Fragen entweder nicht beantworten können oder nicht beantworten wollen, was dann Rückschlüsse auf Ihre wahren Hintergründe zuließe.
Nicht ich habe die Frage zu beantworten, sondern die Legislative und die Judikative. Die haben das getan. Dass Ihnen und Ihren erzreaktionären Genossen dies nicht passt, ist Ihr Problem.
Dass mich hier alle für einen Neffen des leibhaftigen Gottseibeiuns halten, ist ebenso deren Problem. Mein „Hintergrund“ ist ein vollkommen normaler, römisch-katholischer; getauft, gefirmt, kirchlich verheiratet, Kinder getauft und ins Leben entlassen, also was wollen Sie noch hören? Konservatives Gegeifer? Werden Sie von mir nicht bekommen. Frauenfeindliche Lehrsätze? Wenden Sie sich an die Kirchenbeamten. Neurotische Aussagen zur Geschlechtlichkeit? Fragen Sie die katholischen Sexualtheoretiker.
Und jetzt spreche ich mein Nachtgebet und gehe ins Bett.
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#17   Benedikt   00:50:27 | Freitag, 9. Juni 2006
@ methusalix
Ich stelle fest, dass Sie die Fragen entweder nicht beantworten können oder nicht beantworten wollen, was dann Rückschlüsse auf Ihre wahren Hintergründe zuließe.
Ihre Argumentation mit der Auffassung der Justiz ist possierlich, solange Sie den Satz „mein Bauch gehört mir“ für richtig halten. Eine solche Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39,1 verworfen. Mithin vertreten Sie selbst Positionen, die mit der Rechtsauffassung der Justiz, bzew. des obersten deutschen Gerichtes nicht in Einklang stehen.
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#16   methusalix †   00:42:42 | Freitag, 9. Juni 2006
Unsere Justiz sagt:
Kind / kein Kind. Wenn Kind, dann Mord, wenn kein Kind, dann kein Mord. Dass Sie was anderes sagen, zählt für unsere Justiz nicht.
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#15   Benedikt   00:38:23 | Freitag, 9. Juni 2006
@ methusalix
Also Pünktchen, den Bauch der Frauen, wobei es natürlich nicht um den Bauch an sich, sondern um Macht über die Frauen geht
Oh ja, genau darum geht es uns. Wir wollen Macht über Frauen. Dass wir diese Frauen gar nicht kennen, sie vermutlich nie kennenlernen werden und auch gar kein Interesse daran haben, alle Frauen kennenzulernen blenden Sie dabei natürlich völlig aus. Mit Ihren feministischen Parolen wollen Sie bloß vom Kern des Problems ablenken, von der Frage, die Sie in all Ihren gescheiten Beiträgen niemals haben beantworten können, nämlich wie die Tötung eines Kindes im Mutterleib zu rechtfertigen ist. Dieser Frage sind Sie stets ausgewichen und tun es auch hier wieder, in dem Sie die Diskussion auf absurde Bahnen lenken. Ihre Diktion ist von vorgestern, über sie ist längst die Zeit gegangen. Ich habe mich schon oft mit Frauen meines Alters über Abtreibung unterhalten, aber den lächerlichen Vorwurf, ich sei bloß gegen Abtreibung, weil ich sie kontrollieren wolle habe ich dabei noch nie gehört.
Der Unterschied, den die Justiz hier macht ist (nicht ganz einfach zu verstehen, für schlichte Gemüter, ich weiss) der, dass die ermordeten Kinder geboren, also nicht mehr „im Bauch, der ihr gehört“ waren.
Sehr elegant, wie Sie sich hier vor der Beanwortung der Frage drücken, wo denn der Unterschied zwischen eine gerade noch nicht geborenen und einem soeben geborenen Kind besteht. Sie werfen Ihren Gegenübern einfach Schlichtheit vor. Applaus :)3
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#14   methusalix †   00:27:53 | Freitag, 9. Juni 2006
@Pünktchen
Pünktchen: Nein methusalix,
wir sprachen nicht über das Embryonenschutzgesetz, sondern über die §§ 218 und 211…
Also Pünktchen, den Bauch der Frauen, wobei es natürlich nicht um den Bauch an sich, sondern um Macht über die Frauen geht, hat die kreuz.net Redaktion ins Spiel gebracht. Dass erzreaktionären Politikern und Lobbyisten der stockkkonservativen Seite die ganze Art des § 218 Strafgesetzbuch nicht in den Kram passt und sie nach Revision schreien ist allen klar.
Das sogenannte Embryonenschutzgesetz habe ich in die Diskussion gebracht, um zu zeigen, dass es lediglich einen Trourismus der Frauen zeitigt, wie ihn der alte Paragraf 218 StgB in der Adenauerrepublik erzeugt hat, als die Frauen noch zum Schwangerschaftsabbruch nach Holland fuhren, so wie die Frauen aus dem katholischen Irland nach England fahren, um ihre Schwangerschaft zu beenden.
Das stereotype Argument, daß die Gesetzgebung nicht irgendwohin „zurück“ gehen könne, hat natürlich gar kein … Gewicht…Ich gebe dem konsequenten Lebensschutz auf lange Sicht eine gute Chance,
Wenn Sie damit nicht die Beseitigung der Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch und deren Zahl ist Legion, meinen, sondern einen „umfassenden, strengen Lebenschutz“ vermittelst des Strafgesetzbuches, was ich sehr befürchte, dann werden Sie nicht erfolgreich sein. Vielleicht in der Beruhigung konservativer Gemüter, aber sicher nicht in der Zahl der Abbrüche.
Rest von der Begrenzung gefressen
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#13   bonifatius   23:29:38 | Donnerstag, 8. Juni 2006
@apex: Unwürdig für gute Worte.@methusalix
ad methusalem: Wenn sie Atheist sind – und das entnehme ich den Inhalten ihrer postings- dann sind mir ihre Äusserungen erklärlich. Nur eiern sie in diesem katholischem Forum herum und wollen den Dekalog und die zugrundeliegenden Werte in Fage stellen. Suchen sie sich doch ein Forum, das ihren Intentionen entspricht.
Grüß Gott und gute Nacht!
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#12   Pünktchen   17:15:06 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Nein methusalix,
wir sprachen nicht über das Embryonenschutzgesetz, sondern über die §§ 218 und 211. Den Inhalt des § 218 (selbst in seiner sog. „liberalisierten“ Form) haben Sie durchaus falsch wiedergegeben, als Sie ihn als rechtliche Ausgestaltung des Satzes „mein Bauch gehört mir!“ hingestellt hatten. Beide Paragraphen gehören systematisch im StGB unter die Rubrik „Straftaten gegen das Leben“. Das stereotype Argument, daß die Gesetzgebung nicht irgendwohin „zurück“ gehen könne, hat natürlich gar kein inhaltliches Gewicht. Als mit dem Untergang des III. Reiches die Nürnberger Rassengesetze fielen, ist man auch wieder auf den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz zurückgekommen! Ich gebe dem konsequenten Lebensschutz auf lange Sicht eine gute Chance, so wie in unserer Gesellschaft auch nicht mehr darüber diskutiert wird, ob wir uns Kinder, sondern ob wir uns Kinderlosigkeit länger leisten können.
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#11   Raimund von Toulouse †   16:57:01 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Keiner kam zurück
Es geschah, dass in einem Schoß Zwillingsbrüder empfangen wurden. Die Zeit verging und die Knaben wuchsen heran. „Sag, ist es nicht großartig, dass wir empfangen wurden, nicht wunderbar, dass wir leben?!“ Die Zwillinge begannen, ihre Welt zu entdecken. Als sie aber die Schnur fanden, die sie mit ihrer Mutter verband und die ihnen die Nahrung gab, da sangen sie vor Freude: „Wie groß ist die Liebe unserer Mutter, dass sie ihr eigenes Leben mit uns teilt!“
Als die Wochen vergingen und zu Monaten wurden, merkten sie wie sehr sie sich verändert hatten. „Was bedeutet das?“ fragte der eine. „Das heißt“, antwortete der andere, „dass unser Zeit in dieser Welt bald zu Ende geht“. „Aber ich will nicht gehen“, sagte der eine. „Wir haben keine Wahl“ sprach der andere, „aber vielleicht gibt es ein Leben nach der Geburt“. „Wie könnte dies sein?“ fragte der erste, „wir werden unsere Lebensschnur verlieren und sterben“. Und außerdem haben vor uns andere diesen Schoß verlassen, und niemand ist zurückgekommen und hat uns gesagt, dass es ein Leben nach der Geburt gibt. So fiel der eine in Kummer und sagte: „Wenn die Empfängnis mit der Geburt endet“, welchen Sinn hat dann das Leben im Schoß? Womöglich gibt es keine Mutter hinter allem.“ „Aber sie muss existieren“, rief der andere, „wie sollten wir hierher gekommen sein? Und wie könnten wir am Leben bleiben?“ – „Hast du je unsere Mutter gesehen?“, fragte der eine. „Vielleicht lebt sie nur in unserer Vorstellung“.
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#10   methusalix †   16:44:22 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Nein Pünktchen,
da haben Sie mich falsch verstanden. Den „Tourismus“ der Frauen können Sie nicht mit einer strengen Verschärfung des §§ 218 StgB, sondern nur mit einer Lockerung des „Embryonenschutzgesetzes“( das ja die Embryonen keineswegs schützt, sondern nur die Macht über die Frauen aufrecht erhalten soll, die Männer sind da ja, wie bein 218er aussen vor) aufhalten.
Auch wenn Ihnen die ganze Richtung nicht passt: es führt kein Weg zurück in die verlogene und verkommene Adenauerrepublik mit seinen „Kirchenparagrafen“
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#9   Pünktchen   16:25:02 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Wir sind uns also einig, der § 218 StGB ist
dringend revisionsbedürftig!
Nur die Richtung, in der diese Revision gehen soll, sehen wir verschieden! Ihre Bemerkung, daß nach dem Gesetz „der Bauch ihr (gemeint: der schwangeren Frau)“ gehöre, ist natürlich falsch! Der Gesetzgeber macht nämlich einen Unterschied zwischen dem „Bauchinhalt“ vor und nach 3 Schwangerschaftsmonaten. Die Entfernung des ganz gewissen „Inhaltes“ vor dieser Zeit wird auch nicht als „Recht“ bezeichnet, sondern als straflose Rechtswidrigkeit. Diese Festlegung ist rein willkürlich, wie alles hier:
Der Gipfel des Absurden eben, wie kreuz.net am Beispiel dieses Falles sehr schon vor Augen führt!
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#8   methusalix †   16:13:59 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Richtig Pünktchen!
auch ein Schwangerschaftsabbruch bis kurz vor der Geburt ist, in kritischen Ausnahmefällen, nach deutschem Strafrecht nicht strafbar. Zu diesem Punkt versuchen reaktionäre Kräfte seit einiger Zeit erfolglos eine Revision zu erreichen.
Bin gespannt wie das ausgeht.
Frau Maischberger hat in dieser Woche übrigens wieder ein „heyss Eisen“ angefasst: Gentechnik, Klonen, Versuche mit Embryonen und Präimplantationsdiagnsotik.
Da wurde die ganze Schizophrenie unserer Gesetzgebung sonnenklar dargestellt.
Ein Embryo von wenigen Zellen geniesst praktisch absoluten Schutz des Strafrechtes, während ein Fötus oder bereits ausgebildetes Kind abgetrieben werden darf.
Dieses, inzwischen fünfzehn Jahre alte, Gesetz begründet die nächste „Tourismuswelle“ ins Ausland.
So wie fürher Frauen zum Abbruch nach Holland gefahren sind, fahren sie heute ins Ausland, um ihre Embryonen auf Schwerstbehinderungen prüfen zu lassen.
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#7   Pünktchen   15:54:22 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Wo methusalix recht hat, hat er recht!
Hätte die Frau dafür gesorgt, daß ihr Kind wenige Tage vor der Geburt in ihrem Körper zu Tode kommt, dann hätte sie eine straffreie Todgeburt gehabt … o.O ???
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#6   methusalix †   15:48:12 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Unterschied §§211 u. §§218 StgB
kreuz.net:
Es sollte anders kommen. Jetzt wird die Frau dem Kerker überliefert. Ihr Fehler: Sie hat eine Do-it-yourself-Methode angewendet. Was ist daran so falsch, da doch
„ihr Bauch ihr gehört“?
Der Unterschied, den die Justiz hier macht ist (nicht ganz einfach zu verstehen, für schlichte Gemüter, ich weiss) der, dass die ermordeten Kinder geboren, also nicht mehr „im Bauch, der ihr gehört“ waren.
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#5   Pünktchen   15:20:11 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Die Kindsmörderin aus Brieskow-Finkenheerd
ist in einer Gesellschaft (DDR) aufgewachsen, in der Abtreibung als eine Variante von Verhütung erscheinen konnte. Sie hat den Gedanken nur fortgeführt und erkannte im postnatalen Mord eine Variante von Abtreibung.
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#4   v2   14:59:36 | Donnerstag, 8. Juni 2006
@apex
ausgrenzen
abqualifizieren
beschimpfen
ist das der hier vorherrschende – vom katholisch christlichen menschenbild – geprägte umgansstil?
ich hoffe nicht…
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#3   apex   14:36:56 | Donnerstag, 8. Juni 2006
@ V2 mit seiner Weisheit
Wenn es dir hier nicht gefällt, dann hör auf zu jammern und verschwinde!
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#2   Pünktchen   14:36:50 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Postnatale Abtreibung
Ein sehr rühriger und sattsam bekannter Leser von kreuz.net, der sich als Abtreibungsbefürworter betätigt, erklärt uns immer wieder, wir sollten doch die Frauen allein darüber entscheiden lassen, ob ihr Kind leben darf, weil sie doch „1000x besser Bescheid“ wüßten über ihren Körper (manchmal, wenn er genug Zeichenvorrat hat, heißt es auch : „10 000 x besser“) als andere!
Ebendies kann die Kindmörderin aus Brieskow-Finkenheerd auch für sich in Anspruch nehmen! Über ihren Körper und die Vorgänge bei der Geburt wußte sie so gut Bescheid, daß sie sogar der fachärztlichen Hilfe entbehren konnte. Und über den Inhalt ihrer Blumentöpfe wußte sie auch 10000 x besser Bescheid als jeder andere!
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#1   v2   14:24:05 | Donnerstag, 8. Juni 2006
willkommen
bei humer.net
solche beiträge disqualifizieren doch die ganze seite hier
( noch mehr als diese abstruse homophobe zeug )…
peinlich!
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