14:10:08 | Donnerstag, 8. Juni 2006
Kürzlich wurde in Deutschland eine Mutter verurteilt, die neun neugeborene Kinder zu Tode kommen ließ. Warum sie verurteilt wurde, weiß niemand. Vielleicht war die Verteidigung inkompetent? Ein Kommentar.
(kreuz.net) Das Landgericht in Frankfurt an der Oder hat eine Mutter wegen achtfachen Totschlags zu 15
Jahren Haft verurteilt. Sie hatte in den Jahren 1988 bis 1998 neun ihrer Kinder direkt nach der Geburt
dem Tod überlassen.
Angehörige fanden die sterblichen Überreste der Säuglinge Ende Juli 2005 beim
Aufräumen in Gefäßen, die auch als Blumenkübel benützt wurden.
Die Tötung der Kleinkinder ereignete
sich in Brieskow-Finkenheerd – im Bundesland Brandenburg an der polnischen Grenze. Damals organisierten
die Medien einen internationalen Aufschrei.
Jetzt hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder die Taten
der 40jährigen Mutter als Totschlag gewertet.
Einem Gutachten zufolge ist die Angeklagte voll schuldfähig.
Ein Sachverständiger schätzte sie als „blitzgescheit“ mit einem sehr hohen Intelligenzquotienten ein.
Vor einer Haftrichterin hatte sie nach ihrer Festnahme erklärt, sich bei Einsetzen der Wehen stets betrunken
und ihre neugeborenen Kinder unversorgt gelassen zu haben. Die Säuglinge starben an Unterkühlung.
Dann
wickelte sie die Leichen in Badetücher und Plastiksäcke und vergrub sie in Gefäßen auf ihrem Balkon.
Der Ehemann – ein ehemaliger Mitarbeiter DDR-Staatsicherheit – will von den Schwangerschaften und Geburten
nichts bemerkt haben.
Das Landgericht hatte die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklage
wegen achtfachen Mordes nicht zugelassen.
Dagegen erklärte die Verteidigung, es gebe in sieben Fällen
keine Beweise dafür, daß es sich nicht um Totgeburten gehandelt habe.
An diesem Punkt wird die Geschichte
unglaublich:
Die Frau hätte ihre Kinder doch schonend, effektiv und nach allen Regeln der Kunst abtreiben
können.
Sie hätte dann keine Kinder totgeschlagen, sondern nur sinnloses Schwangerschaftsgewebe beseitigt.
Somit würde sie jetzt nicht als Kindermörderin im Kerker sitzen, sondern wäre ein geachtetes Mitglied
der Gesellschaft, das seine legitimen Frauenrechte – vielleicht sogar Menschenrechte – wahrgenommen hat.
Sie würde heute zur fortschrittlichen, aufgeklärten, liberalen, modernen, dynamischen, erleuchteten
und befreiten Gesellschaftshälfte gehören. Vielleicht würden die Wochenillustrierten ‘Stern’ oder ‘Spiegel’
sogar ihr Konterfei auf dem Titelblatt veröffentlichen. Dazu der trotzige Spruch: „Ich habe abgetrieben!“
Es sollte anders kommen. Jetzt wird die Frau dem Kerker überliefert. Ihr Fehler: Sie hat eine Do-it-yourself-Methode
angewendet. Was ist daran so falsch, da doch „ihr Bauch ihr gehört“?
Auf eine gewisse Weise ist sie
sogar eine Heldin. Sie hat ihre Kinder mutterseelenallein zur Welt gebracht und dabei immerhin selber
überlebt.
Als Strafe dafür wird sie jetzt die nächsten 15 Jahre im Gefängnis sitzen. Undank ist der
Welten Lohn.
Die Verteidigung hat immerhin einen Versuch gemacht, dem vermutlich männerbeherrschten
Landgericht Frankfurt an der Oder die Stirne zu bieten: Es gebe in sieben Fällen keine Beweise dafür,
daß es sich bei den umgekommenen Kindern nicht um Totgeburten gehandelt habe – gab der Rechtsanwalt der
Kindsmutter zu Protokoll.
Totgeburten? Neun an einem Stück? Wer will so etwas glauben? Hier hat es der
Verteidigung eindeutig an Phantasie gefehlt.
Wenigstens die Hälfte der Kinder hätte man vor Gericht
als lebensunwerte Behinderte deklarieren können. Deren
nachgeburtliche Tötung durch Unterkühlung ist
in Westeuropa bereits eine bewährte Praxis – und de facto legal.
Man hätte die statistische Wahrscheinlichkeit
noch weiter bessern können, indem man einige der Kinder als legitime Opfer einer sogenannten Spätabtreibung
deklariert hätte.
Kinder, die Spätabtreibungen überleben, können ebenfalls und völlig legal mit
der bewährten Unterkühlungsmethode ins Jenseits befördert werden.
Den notwendigen Beratungsschein
hätte man sich zweifellos über ein
blanko unterschriebenes Formular der Beratungs- und Abtreibungsorganisation
‘Pro familia’ nachträglich besorgen können.
Immerhin kündigte die Verteidigung sofort nach dem Urteil
Revision an.
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apex 14:36:56 | Donnerstag, 8. Juni 2006
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