Gentechnik
Will sich die EU an ungeborenen Menschen vergreifen?
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist umstritten und in ihrem Nutzen zweideutig. Dennoch gibt es Bestrebungen in der EU, dafür weitere Menschenopfer darzubringen.
(kreuz.net, Münster) „Forschung am Embryo – also auf Kosten menschlichen Lebens – ist eine Menschenrechts- verletzung und in einer Demokratie nicht hinnehmbar.

Das 7. EU-Forschungs- rahmenprogramm muß daher eine finanzielle Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen ausschließen“.

Das fordert Monika Hoffmann, die Medienbeauftragte der ‘Christdemokraten für das Leben’.

Das EU-Parlament entscheidet heute Mittwoch über die Vergabe und Verwendung der Fördermittel.

„In einigen Ländern der EU – zum Beispiel in Großbritannien – wird schon Forschung mit embryonalen Stammzellen betrieben. Dabei sind die Heilungsaussichten beim Einsatz adulter Stammzellen nicht nur größer: Es müssen dafür auch keine menschlichen Embryonen zuerst im Labor erzeugt und anschließend getötet werden.“

In Deutschland ist die Embryonenforschung verboten.

Jetzt hat der ‘Ausschuß für Industrie, Forschung und Energie’ (ITRE) einen Änderungsantrag eingebracht, nach dem eine EU-Finanzierung von Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ausdrücklich vorgesehen ist.

Sollten die EU-Parlamentarier dem Antrag folgen, würde der deutsche Steuerzahler gezwungen, eine in Deutschland verbotene Forschung mitzufinanzieren.

Dagegen hat der Rechtsausschuß (JURI) des Europäischen Parlaments – der im Zusammenhang mit den neuen Technologien für ethische Fragen zuständig ist – in seiner Sitzung vom 4. Mai dafür gestimmt, Forschungen, welche Menschen-Embryonen oder Menschen-Stammzellen gebrauchen oder herstellen, von der Finanzierung auszunehmen.

Der Deutsche Bundestag hat sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Förderung der verbrauchenden Forschung am Menschen ausgesprochen.

Er ist nun herausgefordert, die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips zu verlangen.

Dieses besagt auch, daß EU-Gelder für Technologien, die in den Mitgliedstaaten kontrovers diskutiert oder gar verboten sind, nicht eingesetzt werden dürfen.

Neben Deutschland kritisieren Polen, Slowenien, die Slowakei, Österreich, Malta und Luxemburg den Vorschlag des ‘Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie’.

„Ein Ausschluß der embryonalen Stammzellforschung soll auch Menschenrechtsverletzungen und der Ausbeutung von Frauen als Eizellspenderinnen, vorbeugen wie dies in Rumänien durch englische Forscher und auch in Korea geschah“, so Frau Hoffmann.

„Es gibt keine einsichtigen Gründe, eine Forschung zu bewilligen, die das EU-Parlament in einer anderen Resolution verboten hat.

Statt dessen sollten nur ethisch einwandfreie, erfolgversprechende Alternativen, wie die adulte Stammzellforschung oder Forschung an Stammzellen aus der Nabelschnur, gefördert werden.

Angesichts der weitreichenden Konsequenzen ist zu hoffen, daß das EU- Parlament und die Deutsche Bundesregierung hier an der Unantastbarkeit der Menschenwürde festhalten.“

Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
      
1 Lesermeinung
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#1   Pünktchen   13:15:10 | Mittwoch, 14. Juni 2006
Merkwürdige Logik
Embryonen sind nach Meinung derGRÜNEN www.gruene.landtag.nrw.de/…001/pm01/pm54-01.htm aus Gründen der Menschenwürde zu schützen – und was gilt für Föten im Falle der Abtreibung?
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