Kirchensteuer
Beim Geld wird es ernst
Die deutschen Bischöfe haben für Sünder viel Verständnis. Doch wenn diese ihre Kirchensteuer nicht mehr bezahlen, hört der Spaß auf.
(kreuz.net) Wer in Deutschland beim Standesamt seinen Kirchenaustritt erklärt, wird von der Kirche auf der Stelle exkommuniziert.

Das ist – nach einem gestrigen Bericht von ‘Radio Vatikan’ – die Quintessenz einer Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz zu Spekulationen, die das deutsche Kirchensteuersystem durch eine Vatikanische Note in Frage gestellt sahen.

Der Päpstliche Rat für die Auslegung von Gesetzestexten hatte Mitte März in einem Schreiben an den Vorsitzenden der US-Bischofskonferenz erklärt, daß eine Kirchenaustrittserklärung, die nur vor einer staatlichen Behörde abgegeben wurde, kirchenrechtlich nicht wirksam ist.

Anlaß des Briefs waren eherechtliche Fragen.

Jetzt haben sich die deutschen Bischöfe beeilt, mit einer Erklärung klarzustellen, daß die deutsche Praxis angeblich den Anforderungen des weltweit geltenden Kichenrechts genügt – so der Kirchenrechtler Pater Markus Graulich.

Pater Graulich ist Salesianer und unterrichtet an der Ordensuniversität in Rom.

Um einen formalen Akt des Abfalls von der Kirche zu setzen, sind kirchenrechtlich drei Bedingungen notwendig: die innere Entscheidung, das äußere Bekenntnis und dessen Entgegennahme durch die kirchliche Autorität.

Im Kirchenrecht stehe nicht geschrieben – so Pater Graulich etwas sophistisch –, daß die Austrittserklärung „direkt“ entgegengenommen werden müsse.

Die deutschen Bischöfe hätten nun „aufgrund der Gewohnheit“ – die in Deutschland „seit vielen vielen Jahren“ bestehe – erklärt, daß die geforderte Entgegennahme der Austrittsentscheidung auch gültig sei, wenn sie nur vor dem Staat erfolgte.

Wirksam werde der Austritt in diesem Fall durch die staatliche Zuleitung der Austrittserklärung an die kirchliche Autorität.

Der so erfolgte Austritt wird durch eine – kirchenrechtlich umstrittene – Eintragung im Taufbuch dokumentiert.

Ein Austritt wegen der Kirchensteuer stelle als „Verweigerung der solidarischen Beitragspflicht“ eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Communio dar und mindere die Rechtsfolgen nicht – glauben die deutschen Bischöfe mit ungewohnter Strenge.

Als „einzige Alternative“ zum gegenwärtigen deutschen System sieht Pater Graulich eine Art doppelter Kirchenaustritt, bei dem man am Standesamt ein weiteres Schreiben unterzeichnen würde.
      
18 Lesermeinungen
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#18   Benedikt   16:28:13 | Samstag, 17. Juni 2006
@ Gatte
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es notwendig ist, sich mit Ihnn noch über kirchliche Sakramente zu unterhalten. Die Ehe ist ein Sakrament, dass sich die Eheleute selbst spenden unter Assistenz eines Priesters. Ein Kirchenaustritt ist genauso wie Schisma, Apostasie oder Häresie kein Sakrament, eine entsprechende Willenserklärung verwirklicht die Tatbestände und löst die Tatstrafen aus.
Bei Sakramenten bedarf es zur Gültigkeit jedoch der Einhaltung der Form. Eine Willenserklärung à la „ich firme dich jetzt“ ist auch völlig irrelevant, wenn der Spender Laie ist.
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#17   Evelin   14:27:17 | Samstag, 17. Juni 2006
@ Benedikt
Wieso eigentlich nicht ernstgemeint? Jemand, der vor dem Standesamt heiratet, gibt ja auch vor dem Standesamt die Willenserklärung ab, verheiratet sein zu wollen. Die Kirche hält solche Ehen bei Konfessionslosen, Protestanten und wohl auch Moslems grundsätzlich für gültig.
Aber bei den Katholiken sagen die Kirche: Na hallo, so geht das nicht: Sakramentenspendung von Katholiken nur unter Aufsicht des – noch dazu örtlich etc. zuständigen – Priesters. Ganz strenge Formvorschrift bei Sanktion der Nichtigkeit.
Aber beim „Kirchenaustritt“, wo es noch viel mehr ums Heil des Gläubigen geht (weswegen die Kirche als Ganzes auch Sakrament genannt wird), da genügt uns das „Kaspapierl“ der staatlichen Behörde. D.h.: Die hw. Herren richten es sich, wie es ihnen in den Kram paßt – was Rom sagt, ist denen sowieso egal – das Seelenheil der Gläubigen ist ohne Belang.
Da treten dann „Barmherzigkeits- und Nächstenliebe-Spezialisten“ vom Schlage Benedikts auf den Plan und sagen: Wer für den V2-NOM-Mist nichts zahlen will, hat sein Seelenheil verwirkt, basta, egal was seine Motive (die sonst theologisch bei jeder Sünde zu berücksichtigen sind) sind oder wären.
Erstaunlich, dass solche Soldknechte der V2-Kirche davon ausgehen, ernst genommen zu werden…
Der Gatte der Evelin
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#16   Benedikt   03:14:38 | Samstag, 17. Juni 2006
Vermutlich…
…keine ernst gemeinte Wortmeldung.
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#15   nu2yu   01:55:43 | Samstag, 17. Juni 2006
Sakrament durch das Standesamt
Wie wäre es, wenn der Standesbeamte dem Kollegen Pfarrer eine Kopie der vor dem Beamten geschlossenen Ehe weiterreichte. Würde doch einen Haufen Arbeit und Aufwand ersparen. Wenn es beim Kirchenaustritt geht, warum dann nicht auch bei der Eheschliessung von zwei Katholiken? o.O
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#14   Ralf B. †   15:05:47 | Freitag, 16. Juni 2006
@Benedikt
Sehr richtig. Dem Staat ist es völlig egal, wie die Kirche damit umgeht, wenn jemand vor dem Amtsgericht seinen „Kirchenaustritt“ erklärt.
Aber dass die Kirche jemanden exkommuniziert, der öffentlich – in welchem Kontext auch immer – erklärt: „Ich gehöre nicht zur Kirche“ bzw. „Ich will nicht zur Kirche gehören“ bzw. „Ich will von einer Behörde nicht als Mitglied der Kirche angesehen werden“, das halte ich für selbstverständlich.
Was würde „Stimme“ wohl sagen, wenn die Lefebvre-Religionsgemeinschaft einen Vertrag mit dem Staat abschlösse, wonach ihre Mitglied per staatlicher Steuer einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen hätten, und dann würde ein Lefebvrianer sich ein Schild um den Hals hängen „Ich bin kein Lefebvrianer“? Ich bin sicher, „Stimme“ wäre einer der ersten, der die Exkommunikation aus der Lefebvre-Religionsgemeinschaft forden würde.
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#13   Benedikt   13:15:53 | Freitag, 16. Juni 2006
@ Stimme
Das geschieht auch nicht beim Austritt. Der Austretende gibt eine Willenserklärung ab und wird deshalb von der Kirche exkommuniziert.
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#12   Stimme aus dem Tradiland   13:09:16 | Freitag, 16. Juni 2006
Der Staat muß katholisch sein, versteht sich!
@ Benedikt: Dass der Staat katholisch sein muß, war Sinn und Zweck meiner einschlägigen Postings. Nie bin ich davon ausgegangen, dass der atheistische Staat Maßnahmen setzt, die über die Mitgliedschaft eines Gläubigen zur Hl. Kirche entscheiden soll/kann.
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#11   Benedikt   12:54:28 | Freitag, 16. Juni 2006
@ Stimme
Dafür kommen Sie auf einmal mit einer strikten Trennung von Kirche und Staat. Passt auch nicht zu Ihren sonstigen Erklärungen.
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#10   Stimme aus dem Tradiland   10:02:17 | Freitag, 16. Juni 2006
Kirchenbeitrag ist das antikatholische System des GröFaZ
Es hat entgegen Ralf B und anderen Pressesprechern der DBK nichts mit nicht anders möglichen Finanzierungsmöglichkeiten zu tun. Die Bischofskonferenzen wollen das Geld der Gläubigen, aber nicht das tun, was Christus gesagt und die Kirche angeordnet hat. Z.B. die häretisch-schismatische Übersetzung von „pro multis“ im Meßcanon des NOM, welche diese ungültig macht (von wegen Hl. Meßopfer, Belisar – ahnungslos!). Z.B. die immer noch nicht korrigierte häretisch-schismatische Königsteiner Erklärung, die ihren katastrophalen Beitrag zur Zerstörung von Ehe, Familie und Moral geleistet hat.
Und dann ist die Auslegung auch nicht katholisch: Wieso soll eine Erklärung vor einer staatl. Behörde vor der Hl. Kirche Wirksamkeit haben – wie kommt man überhaupt auf diese absurde Idee? Bekommt man beim Staat auch die Sakramente, insb. die Hl. Taufe?
Ein Kirchenaustritt kann nur gegenüber Ortspfarrer und Ortsbischof erklärt werden, genau das sagen die römischen Behörden seit Jahren – da auf einmal vergessen Benedikt und Konsorten, dass sie katholisch sind. Da sind sie auf einmal episkopalistisch zugunsten der treulosen deutschen Bischöfe!
Ich würde bei einem Kirchenaustritt meinem Bischof das unterschrieben konstantinopol. Glaubensbekenntnis unterschrieben schicken – wenn ich nicht ohnedies meine Kirchenbeiträge an die FSSPX zahlen könnte, was in Österreich möglich ist… :)3 o^/ :-]
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#9   sacerdos helveticus   09:22:30 | Freitag, 16. Juni 2006
Die Schweiz nicht vergleichbar
Benedikt78 meinte zur Frage von Kirchensteuer und Kirchenaustritt: Übrigens, in der Schweiz ist es die gleiche Anwendung wie in Deutschland.
Dies stimmt glücklicherweise nicht. Wenn auch die sogenannten Kantonalkirchen (staatskirchliche Strukturen) gerne die deutsche Sicht übernähmen, dass der sogenannte Austritt aus der Kirche mit Glaubensabfall gleichzusetzen wäre (zwecks Systemerhalt) , so haben sich die Bischöfe der Schweiz mehr oder weniger differenziert hierzu geäussert.
Beispielsweise hat der Bischof von Chur im vergangenen Jahr Richtlinien erlassen, nach denen der Austritt aus der Kirchgemeinde (damit enfällt dann die Steuerpflicht) nur dann als Glaubensabfall mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Konsequenzen zu werten ist, nachdem das bischöfliche Ordinariat nach Vorlage durch den Pfarrer den Einzelfall geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass der Betreffende sich nicht nur der Kirchensteuer entziehen wollte, sondern auch die Gemeinschaft mit der Kirche aufkündigen will.
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#8   Ralf B. †   16:19:26 | Mittwoch, 14. Juni 2006
@Belisar
Danke, Ihren Worten kann ich mich vorbehaltlos anschließen.
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#7   Artois †   16:00:06 | Mittwoch, 14. Juni 2006
@Benedikt
eine Willenserklärung, mit welcher der Betreffende erklärt, nicht mehr zur Kirche gehören zu wollen. Sich bloß von irgendeiner Amtskirche zu verabschieden, im „Rest“ aber verbleiben zu wollen geht nicht und entspricht nicht der vor dem Standesamt abgegebenen Erklärung…
DAs ist leider ein Irrtum und zwar ein böswilliger. Wer vor dem Standesbeamten seinen steuerrechtlichen Status ändert [r-k] tritt nur dann aus der Kirche aus, wenn dies tatsächlich das Ziel seiner Handlung war. Andernfalls bleibt er selbstverständlich Mitglied der r-k Kirche und zwar mit allen Konsequenzen. Seinen Willen zum solidarischen Tragen der pekuniären Lasten kann er auf geeignete Weise verdeutlichen, sei es durch Finanzierung seriner Pfarrgemeinde, seines Bistums o.ä. Jede Errklärung der Exkommunikation ist jedenfalls widerrechtlich.
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#6   Benedikt   15:45:36 | Mittwoch, 14. Juni 2006
@ Isidor
Es gibt in Deutschland keine Staatskirche. Bei der Erklärung vor dem Standesamt handelt es sich um eine Willenserklärung, mit welcher der Betreffende erklärt, nicht mehr zur Kirche gehören zu wollen. Sich bloß von irgendeiner Amtskirche zu verabschieden, im „Rest“ aber verbleiben zu wollen geht nicht und entspricht nicht der vor dem Standesamt abgegebenen Erklärung. Es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden, es gibt auch keine zwei Kirchen.
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#5   Belisar   15:39:30 | Mittwoch, 14. Juni 2006
@ Ralph B.
Da haben Sie wahrscheinlich recht, dieser Arktikel ist doch wirklich sehr negativ gegen die deutschen Bischöfe geschrieben, dabei sagen die doch nichts falsches.
Die meisten Leute bekommen, falls sie eine Steuererklärung machen, das Geld eh wieder zurück, wer meckert denn am meisten? Bestimmt nicht die Armen die eh kaum etwas haben, sondern die Reichen die sich Steuerberater leisten können und so was.
Zurück zum Artikel dieser Anfang ist einfach eine Zumutung, „beim Geld wird es ernst“, das soll wohl wieder zeigen wie Geldgierig die Kirche sei wahrscheinlich dann wieder in irgendeinen Artikel wie lieb und toll irgendwelche Abspalter sind, nein wer sich von der Kirche trennt aus welchen Gründen auch immer, der ist exkommuniziert, also ehrlich die paar Groschen mehr die ich zahle sind nichts dagegen für die Gnade die ich durch den Kommunionempfang und die Sakramente überhaupt bekomme das ist unvergleichlich, außerdem hat ein Arbeiter recht auf seinen Lohn wie wir gestern gehört haben, irgendwie müssen doch die Priester, Ordensleute, Caritas etc. versorgt werden. Warum regen sich denn die Leute auf über vielleicht 200.000€ die ein Bischof hat und nicht über die Millionen die irgendwelche Anwälte, Firmenchefs etc bekommen?
P.S.: Der Staat hat die Kirchensteuer eingeführt, damit er nicht für die Kirche aufkommen muss wegen dem Konkordats.
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#4   Isidor   15:21:27 | Mittwoch, 14. Juni 2006
Einiges Reinigungsmittel der deutsch-katholischen Kirche – Austritt aus der Staatskirche
Richtig – wer sich von der Staatskirche trennt – braucht sich noch lange nicht von der r-k Kirche trennen. Man sollte sein Geld auf gemeindeeigene Konten einzahlen um die jeweiligen Gotteshäuser/Heiligtümer offen zu halten.
Dazu braucht es mehr MUT in Deutschland – nicht einfach immer wieder dieser profane Ausspruch „…ich/wir können ja doch nichts ändern!“ –---aber gerade doch – keine finanzielle Unterstützung unserer überbezahlten Kirchenfunktionäre mehr – Trennung von der Staatskirchensteuer ! …und dann wird man sehen wer noch in seinem Amte bleibt …1% oder 2 % des sogenannten Klerus???
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#3   Benedikt78   14:59:52 | Mittwoch, 14. Juni 2006
Andererseits
Die Entrichtung einer Steuer kann doch nicht das Mass der Entscheidung sein, ob man Katholik ist oder nicht. Also ich bin mit den meisten Schweizer Bischöfen nicht einverstanden. Wenn ich ihr liberales Treiben nicht mehr unterstützen will, könnte ich theoretisch aus der Kirche austreten und das Geld nicht mehr dem Bistum, sondern anderen Orden spenden. Und dann sollte ich nicht mehr Katholik sein???
Übrigens, in der Schweiz ist es die gleiche Anwendung wie in Deutschland.
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#2   Ralf B. †   14:02:00 | Mittwoch, 14. Juni 2006
@Benedikt
Nach authentischer Lehrmeinung von kreuz.net, jenem anonymen Überpapst, der seine Identität mit tapferem Bekennermut hinter irgendeinem amerikanischen Server verbirgt, ist alles, was die deutschen Bischöfe tun, ein Verbrechen gegen den Glauben. Würden die deutschen Bischöfe morgen öffentlich verlautbaren, Jesus Christus sei von den Toten auferstanden, würde kreuz.net das mit Entschiedenheit ins Reich der Häresie verweisen.
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#1   Benedikt   13:38:25 | Mittwoch, 14. Juni 2006
Nun ja…
…ich wüsste auch nicht, warum man jemanden weiterhin als Kirchenmitglied betrachten sollte, wenn dieses vor dem Standesamt erklärt hat, dass es genau das nicht mehr sein will.
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