Raus mit der Wahrheit
Die Universität Wien hat jugendlichen Lebensschützern gestern abend untersagt, in einem Vortragssaal über die Folgen der Kinderabtreibung zu informieren. Jetzt wollen gewaltbereite Linksideologen dafür kämpfen, daß die Wahrheit zukünftig aus öffentlichen Lehranstalten verbannt wird.

Die Lebensschützer wollten über das Leiden von Müttern berichten, die durch die Kinderabtreibung geschändet wurden.
Eine Mitarbeiterin eines Wiener Theaters wollte dazu über ihre eigene, bittere Erfahrung sprechen.
Mit dem Vorwand, daß der letzte Vortrag der Lebensschützer an der Universität Wien Mitte Mai durch pöbelnde Linksradikale schwer gestört worden war, verbat der Vizerektor der Universität Wien – Univ.-Prof. Mag. Dr. Johann Jurenitsch – wenige Tage vor der Veranstaltung den Auftritt der Referentin.
Die Vortragende mußte sich mit den interessierten Jugendlichen in die Räumlichkeiten der Katholischen Hochschulgemeinde zurückziehen.
Als Begründung für die Absage des bereits bestätigten Referats führte der Vizerektor „zu erwartende Schwierigkeiten“ an.
Damit dürfte er Störungen gewaltbereiter sowie lebens- und mütterfeindlicher Linksextremisten gemeint haben.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatten die radikale ‘Sozialistische Linkspartei’ und das umstrittene sogenannte ‘Frauenreferat der Österreichischen Hochschülerschaft’ Proteste angekündigt.
Der Homepage der ‘Österreichischen Hochschülerschaft’ ist jetzt zu entnehmen, daß die militanten Abtreibungsleugner eine gezielte Kampagne planen, um Lebensrechtlern den Zugang zu den Universitäten zu verbieten:
„Uns reicht es! Wir wollen diesem Schmafu, der uns einschüchtern, beeindrucken und abschrecken soll, keinen Platz an den Unis oder sonst wo lassen“, heißt es dort.
„Wir wollen nicht nur reagieren, sie an der Verbreitung ihrer Lügenpropaganda hindern. Wir wollen mehr: aktiv ein Zeichen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau setzen. Breit zeigen, daß diese ideologischen Lügen nichts auf den Universitäten verloren haben“, donnern die Feministen.
Die pöbelnden Extremisten versammelten sich zum Zeitpunkt und am Ort, wo die abtreibungsgeschändete Mutter über ihre persönlichen Erfahrungen hätte berichten sollen.
Mit dieser Aktion wollen sie eine Kampagne gegen das Leben planen und die Universität zwingen, die Wahrheit über die Kinderabtreibung zu unterdrücken.
Daß diese Wahrheit an der Universität Wien nicht gerne gehört wird, ist keine Neuigkeit.
Bereits im Jahr 2003 erzählte die abtreibungsgeschändete Theatermitarbeiterin von einem ähnlicher Maulkorb an der Wiener Universität.
Als die etwa 40jährige selbst noch Studentin war, sollte der erschütternde Film „Der Stumme Schrei“ des bekehrten jüdischen Abtreibers Bernard Nathanson, auf der Allgemeinen Universität Wien vorgeführt werden.
Doch dreimal marschierten gewaltbereite Stürmertruppen ein und blockierten die Vorführung. Die Begründung: Man dürfe „den Frauen“ kein schlechtes Gewissen machen.
„Warum darf ich nicht sehen, was wirklich passiert?“ – fragt sich die Abtreibungsgeschändete heute.
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Mittwoch, 22. November 2006 18:01
Ulli: Natürlich
Ich finde es sehr gut, dass der Vortrag in einer katholischen Behausung abgehalten wurde! Die Vorbilder der Katholiken besitzen einen eigenen Staat! Sollen doch alle diese Fundametalisten, welche denken sie müssen ihrem Umfeld ständig Sichtweisen eines erfundenen Gottes aufdrängen ENDLICH in dieses Land der Freiheit ziehen. Dann hätte die Mehrheit endlich einmal ihre Ruhe. Aber solche Fanatiker denken immer, die ganze Welt ist ihr Besitz. Deswegen werfen narrische Mosleme Boben und Katholiken erfinden Schmerzen. Ist doch die Religion des Leidens oder nicht???????????Eine Moral ins Welt posaunen, Geld abkassieren und mit der Vatikanbank viele Kredite verteilen! Und Schuldgefühle basteln, damit dieser Glaube auch aufgeht und die Machthungrigen noch stärker werden!!!!!!!!!!!
Donnerstag, 22. Juni 2006 17:13
semiotico: Schön brav drücken
Wirft kein zu gutes Bild auf sie – ich mache einen Vorschlag: Sie lassen es für immer. Denn sich zuerst zur großen Aufklärerin aufzuspielen und dann feige den Mund zu halten, zeigt genauso hier auch beim Blair-Thema, wie wenig wirkliche Argumente Sie für Ihre ständigen Anschuldigungen haben. Mit Ihnen zu diskutieren macht wirklich Spaß, denn so viele Argumente, die zwar sicher argumentativ sind, nur immer am Ziel vorbeischießen, so viele Anschuldigungen, Dinge gesagt zu haben (ich erinnere an Hod., den sie als Abtreibungsbefürworter hinstellten oder an den teleolgen, den Sie ein par Stunden nach seiner Ankunft als Drittaccount entlarvt haben wollten) und schließlich auch so viele Peinlichkeiten, von Eigentoren und Selbstschüssen ganz zu schweigen – das vertreibt einem wirklich die langweiligste Stunde. Auch wenn es heißt, dass Schweigen Gold ist und Sie es so einstreifen wollen – es gebührt Ihnen wirklich nicht!
Donnerstag, 22. Juni 2006 17:08
Pünktchen: Bester semiotico,
ich glaube wir lassen’s für heute! Schönen Abend!
.
Ihr pünktchen.
.
Ihr pünktchen.
Donnerstag, 22. Juni 2006 16:55
semiotico: Lieber Punkt!
Wirklich lächerlich, wie sie immer detektivisch genau die Zeiten angeben – haben Sie ihren Detiktiv im
Thema um Tony Blair schon begraben?
1) Puh, da muss ich ja wirklich Rechtsexperte sein, um diesen Sachverhalt klarzustellen: Es gibt die sog. Fristenlösung (auch wenn sie in D anders bezeichnet werden mag), das ist der Punkt. Dafür muss ich kein Rechtsexperte sein und irgenwelche Professoren bemühen. Was meinen Sie denn alles studiert zu haben, dass Sie so allwissend sind und aus jeder Disziplin heraus argumentieren?
2) Kant hat sich mit diesem Problem nicht auseinandergesetzt. Auch wenn er über die Abtreibung lamentiert hat, hat er das heutige Problem nie erfasst. Daher ist es nicht sinnvoll, ihn hierfür zu zitieren. Das wird Ihnen jeder Mensch, der ein bischen Gespür für Gesellschafts- und Sozialgeschichte sowie deren Entwicklung hat, bestätigen.
3) Ich sehe im Posting von 13.30 keine rechtsethischen Konsequenzen. Meine Folgerung war lediglich die, dass man es immer tun wird, auch mit Verbot nur dann halt in kriminellem Maße. Wenn Sie das als „Aufschwingen zum Experten“ bezeichnen, muss ihr Niveau sehr niedrig sein. Mit Illegalität ändert sich an der Tatsache nur die Quantität, die Qualität wird in den eintretenden Fällen aber auf jeden Fall schlimmer.
4) Kommt drauf an, was Sie unter Gewalt verstehen – dass sogar der sonst eher auf dieser Linie wandernde Kardinal Schönborn diese gemaßregelt hat, wird als Bestätigung wohl reichen, oder?
1) Puh, da muss ich ja wirklich Rechtsexperte sein, um diesen Sachverhalt klarzustellen: Es gibt die sog. Fristenlösung (auch wenn sie in D anders bezeichnet werden mag), das ist der Punkt. Dafür muss ich kein Rechtsexperte sein und irgenwelche Professoren bemühen. Was meinen Sie denn alles studiert zu haben, dass Sie so allwissend sind und aus jeder Disziplin heraus argumentieren?
2) Kant hat sich mit diesem Problem nicht auseinandergesetzt. Auch wenn er über die Abtreibung lamentiert hat, hat er das heutige Problem nie erfasst. Daher ist es nicht sinnvoll, ihn hierfür zu zitieren. Das wird Ihnen jeder Mensch, der ein bischen Gespür für Gesellschafts- und Sozialgeschichte sowie deren Entwicklung hat, bestätigen.
3) Ich sehe im Posting von 13.30 keine rechtsethischen Konsequenzen. Meine Folgerung war lediglich die, dass man es immer tun wird, auch mit Verbot nur dann halt in kriminellem Maße. Wenn Sie das als „Aufschwingen zum Experten“ bezeichnen, muss ihr Niveau sehr niedrig sein. Mit Illegalität ändert sich an der Tatsache nur die Quantität, die Qualität wird in den eintretenden Fällen aber auf jeden Fall schlimmer.
4) Kommt drauf an, was Sie unter Gewalt verstehen – dass sogar der sonst eher auf dieser Linie wandernde Kardinal Schönborn diese gemaßregelt hat, wird als Bestätigung wohl reichen, oder?
Donnerstag, 22. Juni 2006 16:18
Pünktchen: Lieber semiotico,
1) Sie hatten am 20. Juni, um 8:45 unter dem hiesigen Artikel gepostet:
Soweit ich weiß bezieht sich das unantastbare Lebensrecht auf geborenes Leben – ungeborenes nur nach einer gewissen Frist. Das ist also die rechtliche Lage…
Kant hat sich m.E. nicht mit diesen Problemen auseinandergestzt…
Inzwischen sehen Sie ja ein, daß Ihre beiden Annahmen unzutreffend waren.
Gestern hatten Sie um 13:10 den Gedanken: a) „Abtreibungen wird es immer geben“ ausgesprochen und b) daraus rechtsethische Konsequenzen abgeleitet, die auf Straffreigabe hinauslaufen. Ich wollte nur auf die nicht bestehende Folgerungsbeziehung von b) aus a) hinweisen, mehr nicht!
Was die Lage in Österreich betrifft, kenne ich mich nicht so gut aus. Es würde mich wundern, wenn die Abtreibungsgegner mit offensiver Gewalt vorgingen, wenn es so wäre, fände es nicht meine Billigung!
Ich lehne es umgekehrt auch ab, wenn man Ethiker, die Extrempositionen vertreten, denen ich heftigst widerspreche, wie Peter Singer, am Reden hindert, wie es in Berlin und Zürich durch Aktivisten von Behindertenorganisationen geschehen ist.
Soweit ich weiß bezieht sich das unantastbare Lebensrecht auf geborenes Leben – ungeborenes nur nach einer gewissen Frist. Das ist also die rechtliche Lage…
Kant hat sich m.E. nicht mit diesen Problemen auseinandergestzt…
Inzwischen sehen Sie ja ein, daß Ihre beiden Annahmen unzutreffend waren.
Gestern hatten Sie um 13:10 den Gedanken: a) „Abtreibungen wird es immer geben“ ausgesprochen und b) daraus rechtsethische Konsequenzen abgeleitet, die auf Straffreigabe hinauslaufen. Ich wollte nur auf die nicht bestehende Folgerungsbeziehung von b) aus a) hinweisen, mehr nicht!
Was die Lage in Österreich betrifft, kenne ich mich nicht so gut aus. Es würde mich wundern, wenn die Abtreibungsgegner mit offensiver Gewalt vorgingen, wenn es so wäre, fände es nicht meine Billigung!
Ich lehne es umgekehrt auch ab, wenn man Ethiker, die Extrempositionen vertreten, denen ich heftigst widerspreche, wie Peter Singer, am Reden hindert, wie es in Berlin und Zürich durch Aktivisten von Behindertenorganisationen geschehen ist.
Donnerstag, 22. Juni 2006 15:55
semiotico: Liebes Pünktchen!
Wenn Sie damit mich zu meinen gedenken, nur so viel:
1) Die Abtreibung ist bis zu einem gewissen Stadium straffrei, d.h. niemand will sie hier straffrei stellen. Ausserdem habe ich nie damit argumentiert, es daher straffrei zu stellen. Wenn Sie genauer nachgelesen hätten, hätten Sie erkannt, dass ich als nicht-Jurist und daher nicht-Experte anders als Sie nicht versucht habe, den Rechtsexperten zu spielen und das Ganze juristisch zu begründen (eine Ausnahme stellt dabei mein StGB-Zitat dar, um Ihre Behauptung, Abtreibung sei p.d. und definitiv „Mord“ zu widerlegen, aber das war nicht allzu schwer). Es ging mir um die Praxis und um Ihre Antwort auf diese Praxis: Abtreibung ist real präsent, und sie wird – ob straffrei oder nicht – immer durchgeführt werden. Nähere Rechtsstreite bitte mit iustitia austragen.
2) Wer die verbalen wie physischen Ausschreitungen der Abtreibungsgegner (youthforlife) in Salzburg gegen LH Burgstaller erlebt hat, der wird nur zu gut wissen, wieso dies Veranstaltung in der Uni nicht erlaubt wurde – einen Eklat wie dort, wo mit Dingen und verbalen Ausbrüchen herumgeworfen wurde wie sonst nur mit Lederkugeln beim Handball, wollte man nicht, und das ist verständlich.
1) Die Abtreibung ist bis zu einem gewissen Stadium straffrei, d.h. niemand will sie hier straffrei stellen. Ausserdem habe ich nie damit argumentiert, es daher straffrei zu stellen. Wenn Sie genauer nachgelesen hätten, hätten Sie erkannt, dass ich als nicht-Jurist und daher nicht-Experte anders als Sie nicht versucht habe, den Rechtsexperten zu spielen und das Ganze juristisch zu begründen (eine Ausnahme stellt dabei mein StGB-Zitat dar, um Ihre Behauptung, Abtreibung sei p.d. und definitiv „Mord“ zu widerlegen, aber das war nicht allzu schwer). Es ging mir um die Praxis und um Ihre Antwort auf diese Praxis: Abtreibung ist real präsent, und sie wird – ob straffrei oder nicht – immer durchgeführt werden. Nähere Rechtsstreite bitte mit iustitia austragen.
2) Wer die verbalen wie physischen Ausschreitungen der Abtreibungsgegner (youthforlife) in Salzburg gegen LH Burgstaller erlebt hat, der wird nur zu gut wissen, wieso dies Veranstaltung in der Uni nicht erlaubt wurde – einen Eklat wie dort, wo mit Dingen und verbalen Ausbrüchen herumgeworfen wurde wie sonst nur mit Lederkugeln beim Handball, wollte man nicht, und das ist verständlich.
Donnerstag, 22. Juni 2006 15:46
Pünktchen: … falsch verstanden von Ihnen!
„…etwas passiert, ALSO stellen wir es straffrei“ gibt es in keiner Rechtsordnung…“
Da gebe ich Ihnen ja gerade recht! Ich hatte die Argumentation derer „zitiert“, die Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellen wollen, weil es sie ja ohnehin gäbe. Allen Ihren Ausführungen dazu kann ich zustimmen!
Wenn der Artikel nicht die Tatsachen völlig verdreht, waren keine „Ausschreitungen“ zu befürchten, sondern einseitige Veranstaltungsbehinderungen von interessierter Seite.
Da gebe ich Ihnen ja gerade recht! Ich hatte die Argumentation derer „zitiert“, die Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellen wollen, weil es sie ja ohnehin gäbe. Allen Ihren Ausführungen dazu kann ich zustimmen!
Wenn der Artikel nicht die Tatsachen völlig verdreht, waren keine „Ausschreitungen“ zu befürchten, sondern einseitige Veranstaltungsbehinderungen von interessierter Seite.
Donnerstag, 22. Juni 2006 15:32
iustitia: Schon wieder was falsch verstanden…
Diese Kausalitätskette „etwas passiert, ALSO stellen wir es straffrei“ gibt es in keiner Rechtsordnung –
die Straffreistellung wird nur dann ermöglicht, wenn sich die betreffende Gesellschaft auf gewisse Ausnahmetatbestände
geeinigt hat, zB Unmündigkeit des Täters oder Volltrunkenheit oder Unzurechnungsfähigkeit, dh es wird
die Tat an sich zwar nicht straffrei gestellt, aber der Gesetzgeber hat erkannt, dass es doch gewisse
Gründe für eine solche Tat geben kann, die diese rechtfertigen (daher heißen die Gründe auch Rechtfertigungsgründe
und Schuldausschließungsgründe). zB Körperverletzung bleibt dann straffrei, wenn man sich selbst in
Notwehr zu verteidigen versucht.
Außerdem wich der Vizerektor der Uni Wien nicht der Gewalt, er wollte das Gebäude der Uni Wien, für das er verantwortlich ist, schützen vor allfälligen Ausschreitungen – die mit ziemlicher Sicherheit gekommen wären, Beispiele sieht man in Wien am Fleischmarkt ja oft genug. Mal abgesehen davon frage ich mich, ob es nicht hin und wieder sinnvoller ist, der Gewalt auszuweichen, als die direkte Konfrontation zu suchen? Vor allem dann, wenn schon vor dieser Konfrontation erkennbar ist, dass eine sinnvolle Diskussion nicht möglich, weil nicht erwünscht ist? Ich für meinen Teil würde einer solchen Zeitverschwendung ebenfalls aus dem Weg gehen.
Übrigens, liebes Pünktchen: Habe andere
Kommentare von die auch gelesen, in einigen Foren stehen noch Antworten/Reaktionen/Entschuldigungen/…
deinerseits aus
Außerdem wich der Vizerektor der Uni Wien nicht der Gewalt, er wollte das Gebäude der Uni Wien, für das er verantwortlich ist, schützen vor allfälligen Ausschreitungen – die mit ziemlicher Sicherheit gekommen wären, Beispiele sieht man in Wien am Fleischmarkt ja oft genug. Mal abgesehen davon frage ich mich, ob es nicht hin und wieder sinnvoller ist, der Gewalt auszuweichen, als die direkte Konfrontation zu suchen? Vor allem dann, wenn schon vor dieser Konfrontation erkennbar ist, dass eine sinnvolle Diskussion nicht möglich, weil nicht erwünscht ist? Ich für meinen Teil würde einer solchen Zeitverschwendung ebenfalls aus dem Weg gehen.
Donnerstag, 22. Juni 2006 15:22
Pünktchen: iustitia: Okay,
der Präventionsgedanke ist ja auch bei mir nicht der entscheidende Punkt, iustitia, sondern ich argumentiere
gegen den Topos: die und die Straftat kommt vor, ALSO laßt sie uns straffrei stellen.
Die Uni Wien ist tatsächlich frei in Ihrer Entscheidung, Veranstaltungen von außeruniversitären Veranstaltern zuzulassen oder nicht, bzw. zugelassene wieder – sogar kurzfristig – abzusetzen! darin sind wir uns einig. Im vorliegenden Fall hatte aber der Vizrektor als Begründung angegeben, er tue es „wegen zu erwartender Schwierigkeiten“. Er spielte damit auf Gewaltsamkeiten bei früheren Veranstaltungen an, die nicht von den Veranstaltern ausgingen. Aus diesem Grunde muß ich leider sagen, er hat dem Druck der Gewalt nachgegeben! Das Signal ist klar: Gewalt siegt!
Die Uni Wien ist tatsächlich frei in Ihrer Entscheidung, Veranstaltungen von außeruniversitären Veranstaltern zuzulassen oder nicht, bzw. zugelassene wieder – sogar kurzfristig – abzusetzen! darin sind wir uns einig. Im vorliegenden Fall hatte aber der Vizrektor als Begründung angegeben, er tue es „wegen zu erwartender Schwierigkeiten“. Er spielte damit auf Gewaltsamkeiten bei früheren Veranstaltungen an, die nicht von den Veranstaltern ausgingen. Aus diesem Grunde muß ich leider sagen, er hat dem Druck der Gewalt nachgegeben! Das Signal ist klar: Gewalt siegt!
Donnerstag, 22. Juni 2006 15:05
iustitia: Also noch mal von vorne…
Folgendes: Es gibt keinen statistisch beweisbaren Zusammenhang zwischen „ein Tatbestand ist strafbar,
daher wird diese Tat seltener begangen“ und „ein Tatbestand ist nicht strafbar, daher häufiger zu finden“ –
die Strafgesetzgebung ist Ausfluss der moralisch-ethischen Vorstellungen einer Gesellschaft, auch die
Strafzumessungen werden von der Gesellschaft vorgeschrieben, weil man früher man davon ausging, dass
es eine Art „Generalprävention“ gäbe, heute hat man erkannt, dass eine Strafe bestenfalls spezialpräventiven
Charakter entwickeln kann, dh Ihre Vorstellungen gehen (mal wieder) an der Realität vorbei.
Und: Die Uni Wien kapitulierte nicht vor der Gewalt, sondern machte lediglich von ihrem Recht Gebrauch, gewisse Veranstaltungen zu untersagen. Liebes Pünktchen, es gibt nicht nur das aktive Koalitionsrecht (dh Erlaubnis zu Zusammenschlüssen zur Vertretung einer gemeinsamen Position) und das aktive Recht auf freie Meinungsäußerung, es gibt auch das negative Koalitionsrecht (dh Recht darauf, einer solchen Versammlung nicht beizuwohnen bzw. eine solche Versammlung im eigenen privaten Einflussbereich zu unterbinden) und ein „negatives“ Recht auf Meinungsäußerung (dh ich kann nicht gezwungen werden, mir jeden Schwachsinn anhören zu müssen, den irgendein Hassprediger so von sich gibt). Die Uni Wien als nicht-staatliche Institution hat daher vollkommen legitimerweise von diesen Rechten Gebrauch gemacht, mehr nicht.
Und: Die Uni Wien kapitulierte nicht vor der Gewalt, sondern machte lediglich von ihrem Recht Gebrauch, gewisse Veranstaltungen zu untersagen. Liebes Pünktchen, es gibt nicht nur das aktive Koalitionsrecht (dh Erlaubnis zu Zusammenschlüssen zur Vertretung einer gemeinsamen Position) und das aktive Recht auf freie Meinungsäußerung, es gibt auch das negative Koalitionsrecht (dh Recht darauf, einer solchen Versammlung nicht beizuwohnen bzw. eine solche Versammlung im eigenen privaten Einflussbereich zu unterbinden) und ein „negatives“ Recht auf Meinungsäußerung (dh ich kann nicht gezwungen werden, mir jeden Schwachsinn anhören zu müssen, den irgendein Hassprediger so von sich gibt). Die Uni Wien als nicht-staatliche Institution hat daher vollkommen legitimerweise von diesen Rechten Gebrauch gemacht, mehr nicht.
Donnerstag, 22. Juni 2006 14:46
Pünktchen: Hódmezövásárhelykutasipuszta
.
ad 1) Das häufig gehörte Argument, „Abtreibung“ habe es schließlich „schon immer gegeben“, kann keine „Legalisierung“ derselben rechtfertigen. Die meisten anderen Tatbestände, die das Strafrecht aufführt, hat es ebenso schon „immer gegeben“, durch „Legalisierung“ würden Sie nicht verringert, sondern vermehrt.
ad 2 und 3) Die Menschenwürdegarantie des GG Art.1, die allem menschl. Leben vom Zeitpunkt seiner Entstehung an gilt, verdankt sich – wie gesagt – moralphilosoph. u. rechtsethischer Reflexion: der Würdebegriff kennzeichnet dabei die entscheidende Grenze, die alles staatliche und menschliche Handeln zu respektieren hat. „Würde“ (im Unterschied zu „Wert“) kennt kein Mehr oder Weniger, es gilt absolut! Die Würde des Menschen, die Personwürde, ist nun nicht an empirische Gegebenheiten geknüpft, sondern sie wird jedem zugebilligt (und jedem ganz!), der – als identifizierbare Entität in einer Potentialität auf die Entwicklung von Selbstbewußtsein, Geistigkeit usw. sich befindet – als „jemand“ in der Rechtsgemeinschaft gelten muß. Es reicht die Zugehörigkeit eines Einzelwesens zur „Menschheit“, die es zum Träger von „Würde“ macht, andernfalls, wenn das Vorliegen von willkürlichen empir. Kriterien entschiede, müßten Sie auch Neugeborenen und Kleinkindern, die das von Ihnen genannte Kriterium nicht erfüllen, den Würdestatus absprechen (und wohl auch manchem „Leser“ im kreuz.net !!!).
ad 4) die Entscheidung der Uni Wien ist eine Kapitulation vor der Gewalt!
ad 1) Das häufig gehörte Argument, „Abtreibung“ habe es schließlich „schon immer gegeben“, kann keine „Legalisierung“ derselben rechtfertigen. Die meisten anderen Tatbestände, die das Strafrecht aufführt, hat es ebenso schon „immer gegeben“, durch „Legalisierung“ würden Sie nicht verringert, sondern vermehrt.
ad 2 und 3) Die Menschenwürdegarantie des GG Art.1, die allem menschl. Leben vom Zeitpunkt seiner Entstehung an gilt, verdankt sich – wie gesagt – moralphilosoph. u. rechtsethischer Reflexion: der Würdebegriff kennzeichnet dabei die entscheidende Grenze, die alles staatliche und menschliche Handeln zu respektieren hat. „Würde“ (im Unterschied zu „Wert“) kennt kein Mehr oder Weniger, es gilt absolut! Die Würde des Menschen, die Personwürde, ist nun nicht an empirische Gegebenheiten geknüpft, sondern sie wird jedem zugebilligt (und jedem ganz!), der – als identifizierbare Entität in einer Potentialität auf die Entwicklung von Selbstbewußtsein, Geistigkeit usw. sich befindet – als „jemand“ in der Rechtsgemeinschaft gelten muß. Es reicht die Zugehörigkeit eines Einzelwesens zur „Menschheit“, die es zum Träger von „Würde“ macht, andernfalls, wenn das Vorliegen von willkürlichen empir. Kriterien entschiede, müßten Sie auch Neugeborenen und Kleinkindern, die das von Ihnen genannte Kriterium nicht erfüllen, den Würdestatus absprechen (und wohl auch manchem „Leser“ im kreuz.net !!!).
ad 4) die Entscheidung der Uni Wien ist eine Kapitulation vor der Gewalt!
Donnerstag, 22. Juni 2006 12:29
Hódmezövásárhelykutasipuszta: Pünktchen, Pünktchen, …
also ich muss Ihnen schon sagen, Sie sind hartnäckig im sinnlosen Beispielbringen…
1.) Ja, Mord hat es immer gegeben. Wird es auch immer geben. Und selbst wo es verboten ist, geschieht es immer wieder. Was wollen Sie damit belegen? semioticos Aussage? Das ist gelungen! Selbes gilt für alle anderen Beispiele.
2.) Schon wieder Kant – also entweder sie haben eine (hoffentlich nur höchst platonische) Beziehung mit diesem Typen (oder seinen Nachfahren), oder Sie trauern einfach nur der guten alten Zeit nach, in der man alles kategorisch lösen konnte. Kant ist tot, wissen Sie das schon? Kant hat Postulate aufgestellt, die allerdings keine Argumente sind bzw. mehr sein können.
3.) Ich will hier nicht direkt auf ihre Konversation mit semiotico eingehen (der wegen seiner dezimierten Schreibaktivität entweder in Urlaub oder längst runtergesperrt ist, wie ich), und sag daher nur so viel: Leben hat nicht nur eine biologische Wurzel (das sollten doch gerade Sie wissen bzw. glauben), sondern auch eine geistige, soziale etc. etc. etc. Fehlt diese Wurzel, ist das Leben auch kein Leben mehr. Weiteres mit semiotico besprechen.
4.) Um nochmal zum Artikel zurückzukehren: Der Vortrag wurde zurecht abgelehnt, weil es sich dabei um Propaganda gehandelt hätte. Eine sachliche Diskussion über dieses Thema war schon aus dem Grund nicht zu erwarten, weil Betroffene gar nicht zu Wort gekommen wären. So ist es.
1.) Ja, Mord hat es immer gegeben. Wird es auch immer geben. Und selbst wo es verboten ist, geschieht es immer wieder. Was wollen Sie damit belegen? semioticos Aussage? Das ist gelungen! Selbes gilt für alle anderen Beispiele.
2.) Schon wieder Kant – also entweder sie haben eine (hoffentlich nur höchst platonische) Beziehung mit diesem Typen (oder seinen Nachfahren), oder Sie trauern einfach nur der guten alten Zeit nach, in der man alles kategorisch lösen konnte. Kant ist tot, wissen Sie das schon? Kant hat Postulate aufgestellt, die allerdings keine Argumente sind bzw. mehr sein können.
3.) Ich will hier nicht direkt auf ihre Konversation mit semiotico eingehen (der wegen seiner dezimierten Schreibaktivität entweder in Urlaub oder längst runtergesperrt ist, wie ich), und sag daher nur so viel: Leben hat nicht nur eine biologische Wurzel (das sollten doch gerade Sie wissen bzw. glauben), sondern auch eine geistige, soziale etc. etc. etc. Fehlt diese Wurzel, ist das Leben auch kein Leben mehr. Weiteres mit semiotico besprechen.
4.) Um nochmal zum Artikel zurückzukehren: Der Vortrag wurde zurecht abgelehnt, weil es sich dabei um Propaganda gehandelt hätte. Eine sachliche Diskussion über dieses Thema war schon aus dem Grund nicht zu erwarten, weil Betroffene gar nicht zu Wort gekommen wären. So ist es.
Donnerstag, 22. Juni 2006 08:17
Pünktchen: „Hart an der Grenze“ bewegen sich alle
Diskussionen, in denen einer Menschengruppe durch eine andere das Lebensrecht aberkannt wird.
@semiotico:
1) Wenn Sie Illegalität damit bekämpfen wollen, daß Sie entspechende Strafbestände außer Strafe stellen oder gar „legalisieren“, dann können Sie ganz ebenso ja mit den übrigen Strafbeständen des StGB verfahren! „Abtreibung hat es immer gegeben!“, Ja: Mord, Raub, Diebstahl, Erpressung hat es auch schon immer gegeben!
2) An Ihrem Fallbeispiel wird die Grenzwertigkeit solcher Kalküle, wie Sie sie vornehmen, tatsächlich sichtbar. Sie könnten doch nicht „das Leben“ einer erwachsenen Frau für das eines Ungeborenen „opfern“, meinten Sie. Da es sich in Ihrem Beispiefall aber nicht um ein medizinisches Problem der Mutter handelte, wodurch vielleicht eine echte „Konkurrenz zweier Leben“ auftreten kann, opfern Sie nicht das Leben der Mutter, sondern in Abwägung geraten Lebensumstände der Mutter gegen das fundamentale Recht auf Leben des ungeborenen Kindes. Hat man sich überhaupt erst auf die schiefe Bahn solcher Kalküle begeben, dann kommen auch „Lebenswert“-kriterien ins Spiel, wie Ihre Bemerkung, daß die Mutter doch „mitten im Leben“ stünde, nahelegt. Die Lebenswürdegarantie des GG, die aus den Prinzipien der gesamten abendländischen Kultur in ihren sowohl christlichen wie aufklärerischen Wurzeln (Kant!) resultiert, will es gerade verhindern, daß Menschen über den Lebenswert anderer menschlicher Wesen „urteilen“.
@semiotico:
1) Wenn Sie Illegalität damit bekämpfen wollen, daß Sie entspechende Strafbestände außer Strafe stellen oder gar „legalisieren“, dann können Sie ganz ebenso ja mit den übrigen Strafbeständen des StGB verfahren! „Abtreibung hat es immer gegeben!“, Ja: Mord, Raub, Diebstahl, Erpressung hat es auch schon immer gegeben!
2) An Ihrem Fallbeispiel wird die Grenzwertigkeit solcher Kalküle, wie Sie sie vornehmen, tatsächlich sichtbar. Sie könnten doch nicht „das Leben“ einer erwachsenen Frau für das eines Ungeborenen „opfern“, meinten Sie. Da es sich in Ihrem Beispiefall aber nicht um ein medizinisches Problem der Mutter handelte, wodurch vielleicht eine echte „Konkurrenz zweier Leben“ auftreten kann, opfern Sie nicht das Leben der Mutter, sondern in Abwägung geraten Lebensumstände der Mutter gegen das fundamentale Recht auf Leben des ungeborenen Kindes. Hat man sich überhaupt erst auf die schiefe Bahn solcher Kalküle begeben, dann kommen auch „Lebenswert“-kriterien ins Spiel, wie Ihre Bemerkung, daß die Mutter doch „mitten im Leben“ stünde, nahelegt. Die Lebenswürdegarantie des GG, die aus den Prinzipien der gesamten abendländischen Kultur in ihren sowohl christlichen wie aufklärerischen Wurzeln (Kant!) resultiert, will es gerade verhindern, daß Menschen über den Lebenswert anderer menschlicher Wesen „urteilen“.
Mittwoch, 21. Juni 2006 23:03
legeslegmegszentségtelenithetetlenségeskedéseitekért †: hart an der Grenze
Diese Diskussion ist inzwischen hart an der Grenze zur Cerebralonanie angelangt.
Auch mit dieser Methode werden sich Postulate allerdings nicht in Argumente umwandeln lassen.
Der Vizerektor hatte letztlich schon recht damit, die Veranstaltung zu untersagen. Pünktchen lieferte hier den besten beweis: Wenn das eine Diskussion von Angesicht zu Angesicht gewesen wäre, hätte es wahrscheinlich schon angefangen zu kratzen und zu beißen.
Auch mit dieser Methode werden sich Postulate allerdings nicht in Argumente umwandeln lassen.
Der Vizerektor hatte letztlich schon recht damit, die Veranstaltung zu untersagen. Pünktchen lieferte hier den besten beweis: Wenn das eine Diskussion von Angesicht zu Angesicht gewesen wäre, hätte es wahrscheinlich schon angefangen zu kratzen und zu beißen.
Mittwoch, 21. Juni 2006 13:32
Aloah: @Pünktchen Du hast recht.
5. Juni 1974
Der bundestag verabschiedet mit einer knappen sozialistischen und liberalen mehrheit die fristenendlösung. Der sozialistische kanzler Willy Brandt († 1992) entzieht sich der abstimmung, indem er den raum verläßt. Er ist angeblich gegen die kinderabtreibung. Die christdemokraten legen eine verfassungsbeschwerde ein. Das gericht setzt das gesetz per einstweiliger verfügung außer kraft – bis zur entscheidung des bundesverfassungsgerichts.
25. Februar 1975
„Auch dem bundesverfassungsgericht beugen sich die frauen nicht“
Das bundesverfassungsgericht erklärt die Fristenendlösung als mit dem Grundgesetz unvereinbar.Sechs richter berufen sich auf die „Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen“. Zwei richter meinen in einem minderheitenvotum, die fristenlösung sei verfassungskonform.
Las dich von den utilitaristen nicht einschüchtern, das sind alles entwurzelte subjekte ohne bestehende substanz. Nur „Kick-knaller“.
Der bundestag verabschiedet mit einer knappen sozialistischen und liberalen mehrheit die fristenendlösung. Der sozialistische kanzler Willy Brandt († 1992) entzieht sich der abstimmung, indem er den raum verläßt. Er ist angeblich gegen die kinderabtreibung. Die christdemokraten legen eine verfassungsbeschwerde ein. Das gericht setzt das gesetz per einstweiliger verfügung außer kraft – bis zur entscheidung des bundesverfassungsgerichts.
25. Februar 1975
„Auch dem bundesverfassungsgericht beugen sich die frauen nicht“
Das bundesverfassungsgericht erklärt die Fristenendlösung als mit dem Grundgesetz unvereinbar.Sechs richter berufen sich auf die „Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen“. Zwei richter meinen in einem minderheitenvotum, die fristenlösung sei verfassungskonform.
Las dich von den utilitaristen nicht einschüchtern, das sind alles entwurzelte subjekte ohne bestehende substanz. Nur „Kick-knaller“.
Mittwoch, 21. Juni 2006 13:25
semiotico: Sehe ich da etwa…
…ein „geringeres Übel“ hervorblinzeln? Auweh, Pünktchen, schön langsam beißt sich die Katze in ihren
eigenen Schwanz. Ich habe nie bestritten, dass dadurch das Leben vieler Kinder „gerettet“ (wie sie meinen)
werden könnte, aber für mich ist das genauso ein geringeres Übel wie das Verwenden von Verhütungsmittel:
Sterben weniger Ungeborene, ist es besser (was könnte denn noch besser sein?). Dass dafür die Kriminalität
steigt, ist mir wurscht! Verstehen Sie, es geht hier nicht darum, das Leben Ungeborener zu schützen,
koste es was es wolle. Wenn ich die Entscheidung treffen müsste, einer Frau die Abtreibung zu verbieten
und sie dafür in die Kriminalität (illegale Abtreibung) und der Gewissensfolgen regelrecht zu „treiben“,
ich wüßte sofort, für was ich mich entscheiden würde, denn das Leben der erwachsenen Frau, die mitten
in ihrem Leben steht, kann ich nicht für ein ungeborenes Kind opfern. Oder was meinen Sie?
PS: Die Entschuldigung unter „Tony Blair ist besorgt“ steht noch immer aus – gedenken Sie diese noch nachzureichen oder sind sie endgültig vergrämt?
PS: Die Entschuldigung unter „Tony Blair ist besorgt“ steht noch immer aus – gedenken Sie diese noch nachzureichen oder sind sie endgültig vergrämt?
Mittwoch, 21. Juni 2006 13:19
Pünktchen: semiotico
Denn selbst wenn die Abtreibung völlig illegal wäre – es würde sie 1) in anderen Ländern noch geben
und 2) in unserem Land in illegaler Form.
Dennoch aber würde in der Bilanz wenigstens das Leben Tausender Kinder gerettet, wie Sie ja auch selber zugeben! Das müßte doch Sie als Vertreter teleolog. Moralbegründung überzeugen!
Dennoch aber würde in der Bilanz wenigstens das Leben Tausender Kinder gerettet, wie Sie ja auch selber zugeben! Das müßte doch Sie als Vertreter teleolog. Moralbegründung überzeugen!
Mittwoch, 21. Juni 2006 13:10
semiotico: Darum…
geht es auch nicht! Hier wird nicht der Brauch diskutiert, dass man machen soll, was man machen kann –
völliger Blödsinn, lesen Sie doch bitte!
Es geht hier darum (um es für Sie verständlich zu formulieren), dass jeder um diese Möglichkeit weiß. Verbiete ich sie, wird sie illegal genutzt. Natürlich würde die Zahl der Abtreibungen weniger werden, aber ehrlich gesagt, bevor ich mir dann vorwerfen muss, die illegalen Machenschaften mancher Mediziner gestärkt zu haben und die sich dadurch ein goldenes Näschen verdienen, dann hab ich moralisch mindestens genauso schlechtes Gewissen. Abtreibung gibt es, und es wird sie immer geben. Anstatt wirkliche Alternativen (Förderung von jungen Müttern, Erziehungsbeihilfen, spezielle (kirchliche) Beratung etc.) zu fördern (im Gegenteil: immer mehr zu kürzen bzw. zu beschmutzen, siehe letztes Beispiel), wird hier immer nur gefordert, gefordert, gefordert. Das, liebes Pünktchen, ist keine Lösung. Denn selbst wenn die Abtreibung völlig illegal wäre – es würde sie 1) in anderen Ländern noch geben und 2) in unserem Land in illegaler Form. Und das nur, weil die meisten Mädchen eine Alternative gar nicht kennen und die Abtreibungsgegner diese Alternativen auch nur ständig mit Plastikembryonen bewerfen. So ist das.
PS: Sie schulden beim Tony noch jemandem eine Entschuldigung für eine Ihrer Peinlichkeiten!
Es geht hier darum (um es für Sie verständlich zu formulieren), dass jeder um diese Möglichkeit weiß. Verbiete ich sie, wird sie illegal genutzt. Natürlich würde die Zahl der Abtreibungen weniger werden, aber ehrlich gesagt, bevor ich mir dann vorwerfen muss, die illegalen Machenschaften mancher Mediziner gestärkt zu haben und die sich dadurch ein goldenes Näschen verdienen, dann hab ich moralisch mindestens genauso schlechtes Gewissen. Abtreibung gibt es, und es wird sie immer geben. Anstatt wirkliche Alternativen (Förderung von jungen Müttern, Erziehungsbeihilfen, spezielle (kirchliche) Beratung etc.) zu fördern (im Gegenteil: immer mehr zu kürzen bzw. zu beschmutzen, siehe letztes Beispiel), wird hier immer nur gefordert, gefordert, gefordert. Das, liebes Pünktchen, ist keine Lösung. Denn selbst wenn die Abtreibung völlig illegal wäre – es würde sie 1) in anderen Ländern noch geben und 2) in unserem Land in illegaler Form. Und das nur, weil die meisten Mädchen eine Alternative gar nicht kennen und die Abtreibungsgegner diese Alternativen auch nur ständig mit Plastikembryonen bewerfen. So ist das.
PS: Sie schulden beim Tony noch jemandem eine Entschuldigung für eine Ihrer Peinlichkeiten!
Mittwoch, 21. Juni 2006 13:00
Pünktchen: Die techn. Möglichkeiten massenhafter
Abtreibung lagen auch schon vor, als das Strafrecht das ungeborene Leben noch wirksamer schützte! Alleine
daraus können Sie ersehen, daß man nicht machen muß, was man machen kann! Die Abtreibungszahlen lagen
vor der Liberalisierung des Abtreibungsrechtes deutlich niedriger. Aus diesem Grunde ist zum Lebensschutz
auch an die Revision des § 218 StGB im Sinne der hier besprochenen Menschenwürdegarantie des GG und
seiner lebensschutzrechtl. Folgerungen zu denken.
Sozialpolitische Maßnahmen z.B. zugunsten Alleinerziehender mit Kind sind ja in jedem Falle zu fordern, sei es nun mit oder ohne liberalisierter Abtreibung.
Sozialpolitische Maßnahmen z.B. zugunsten Alleinerziehender mit Kind sind ja in jedem Falle zu fordern, sei es nun mit oder ohne liberalisierter Abtreibung.
Mittwoch, 21. Juni 2006 12:49
semiotico: Das ist keine…
…Antwort auf die Frage unseres „Neuen“, den ich hiermit noch mal herzlich willkommen heißen will!
1) Aus dem Vorhandensein techn. Möglichkeiten folgt keine sittliche Zulässigkeit. Das hat er nich behauptet. Er hat lediglich festgestellt, dass es diese Möglichkeit gibt und wir die Zeit nicht einfach so weit zurückdrehen können, bis wir da anstehen, wo Abtreibungen noch nicht möglich waren. Das ist nur mal so.
2) Sie reden schon wieder von ganz anderen Dingen. Welche Eide wie und wo geschworen wurden als Argument zu bringen, ist doch banal – Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Einhalten eine andere Sache ist.
3) Sie haben keine Lösung gebracht, sondern wieder nur erzählt, was nicht alles wie aufgebauscht ist und insofern wieder nur gesagt, was keine Lösung ist. Sie reden in Negativa, und das die ganze Zeit!
Ich wiederhole die Frage vom teleogen: Was ist für Sie eine Lösung, die alle ihre so oft und so ausführlich dargebrachten Argumente gegen die Abtreibung stützt und gleichzeitig noch das ganze Problem aus der Welt schafft? Ach ja: Alle Mädls missioniern, dann sind sie brave Christen und haben Sex erst in der Ehe. Bravo!
1) Aus dem Vorhandensein techn. Möglichkeiten folgt keine sittliche Zulässigkeit. Das hat er nich behauptet. Er hat lediglich festgestellt, dass es diese Möglichkeit gibt und wir die Zeit nicht einfach so weit zurückdrehen können, bis wir da anstehen, wo Abtreibungen noch nicht möglich waren. Das ist nur mal so.
2) Sie reden schon wieder von ganz anderen Dingen. Welche Eide wie und wo geschworen wurden als Argument zu bringen, ist doch banal – Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Einhalten eine andere Sache ist.
3) Sie haben keine Lösung gebracht, sondern wieder nur erzählt, was nicht alles wie aufgebauscht ist und insofern wieder nur gesagt, was keine Lösung ist. Sie reden in Negativa, und das die ganze Zeit!
Ich wiederhole die Frage vom teleogen: Was ist für Sie eine Lösung, die alle ihre so oft und so ausführlich dargebrachten Argumente gegen die Abtreibung stützt und gleichzeitig noch das ganze Problem aus der Welt schafft? Ach ja: Alle Mädls missioniern, dann sind sie brave Christen und haben Sex erst in der Ehe. Bravo!
Mittwoch, 21. Juni 2006 12:38
Pünktchen: Darf man alles machen, was man machen
kann?
Daran (gemeint die massenhafte Abtreibung) wird sich nichts ändern, weil die medizinische Möglichkeit da ist
Welche medizinischen Möglichkeiten gibt es nicht noch. Aus dem Vorhandensein techn. Möglichkeiten folgt keine sittliche Zulässigkeit. Die Medizin kann das Ende des Lebens sowohl vorgeburtlicher als auch geborener Menschen in vielfältiger Weise herbeiführen, die Frage ist, ob sie das darf und soll! Der Berufsstand der Mediziner ist durch Eid auf ein ganz anderes Ziel verpflichtet als Menschentötung.
Das Freigeben einer Straftat wird niemals die Anzahl der Straftaten senken, sondern im Gegenteil! Die Wiedereinführung eines Strafrechtsschutzes für alle Ungeborenen wird die Zahl der Abtreibungen senken, das ist so sicher wie die Tasache, daß das Argument massenhafter illegaler Abtreibungen quantitativ von interessierter Seite gigantisch aufgebauscht war und ständig aufgebauscht wird! Interessant übrigens, daß etliche derjenigen prominenten Frauen, die sich damals an der Kampagne für die Liberalisierung beteiligt hatten mit der plakativen Behauptung: „Auch ich habe abgetrieben!“ heute zugeben, daß das gelogen war, um eine entsprechende Stimmung zu erzeugen. (in „Cicero“ !)
Daran (gemeint die massenhafte Abtreibung) wird sich nichts ändern, weil die medizinische Möglichkeit da ist
Welche medizinischen Möglichkeiten gibt es nicht noch. Aus dem Vorhandensein techn. Möglichkeiten folgt keine sittliche Zulässigkeit. Die Medizin kann das Ende des Lebens sowohl vorgeburtlicher als auch geborener Menschen in vielfältiger Weise herbeiführen, die Frage ist, ob sie das darf und soll! Der Berufsstand der Mediziner ist durch Eid auf ein ganz anderes Ziel verpflichtet als Menschentötung.
Das Freigeben einer Straftat wird niemals die Anzahl der Straftaten senken, sondern im Gegenteil! Die Wiedereinführung eines Strafrechtsschutzes für alle Ungeborenen wird die Zahl der Abtreibungen senken, das ist so sicher wie die Tasache, daß das Argument massenhafter illegaler Abtreibungen quantitativ von interessierter Seite gigantisch aufgebauscht war und ständig aufgebauscht wird! Interessant übrigens, daß etliche derjenigen prominenten Frauen, die sich damals an der Kampagne für die Liberalisierung beteiligt hatten mit der plakativen Behauptung: „Auch ich habe abgetrieben!“ heute zugeben, daß das gelogen war, um eine entsprechende Stimmung zu erzeugen. (in „Cicero“ !)
Mittwoch, 21. Juni 2006 12:19
teleologe: Es ist langweilig
ständig darüber zu diskutieren, wann das Leben beginnt und wann nicht. Liebes Pünktchen, sie stehen
auf dem einen STandtpunkt, und DDL auf dem anderen, da wird sich nichts bewegen. Viel wichtiger ist es,
einzusehen, dass es die Abtreibung real, existent, gegenwärtig, praktisch (und was weiß ich noch für
Wörter für „es gibt sie“) gibt. Daran wird sich nichts ändern, weil die medizinische Möglichkeit da
ist – oder meinst du etwa, weil der Papst sagt „Das ist so böse“ werden alle aufhören, abtreiben zu
gehen? Blödsinn. Selbst die rechtliche Illegitimierung würde nur die Zahl der illegalen Abtreibungen
und der sich dabei dumm und dämlich verdienenden Ärzte steigern – auch nicht gerade eine rosige Aussicht.
Ich frage daher: Was ist deine Lösung, liebes Pünktchen (und zitiere dafür bitte nicht Kant)? Was würdest du, wenn du so diktatorisch entscheiden könntest, wie du das ja bei Bewertungen von Neu-Usern tust, tun?
Ich frage daher: Was ist deine Lösung, liebes Pünktchen (und zitiere dafür bitte nicht Kant)? Was würdest du, wenn du so diktatorisch entscheiden könntest, wie du das ja bei Bewertungen von Neu-Usern tust, tun?
Mittwoch, 21. Juni 2006 12:13
Pünktchen: „Individuell“ war
in einem qualitativen Sinn der „genetischen Identität“ gemeint gegenüber anderen genetischen Identitäten, nicht im nummerativen Sinne einer Nicht-Mehr-Teilbarkeit! Der Verfassungsrechtler Prof. Starck hatte das in seinem Zitat aber klar ausgesprochen! Daher bleibt es dabei, daß mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ein individueller Prozeß beginnt, den man klar von allen anderen individuellen Prozessen gleicher Art (aber verschiedener genetischer Identität) unterscheiden kann. Dieser Prozeß ist der Beginn eines (genetisch einzigen und einzigartigen, aber numerisch noch teilbaren) menschlichen Lebens. Die gezeugte Person (ggf. Personen) steht prinzipiell unter dem Grundrechtsschutz auf Leben, wenn auch das liberalisierte Abtreibungsrecht dieses Prinzip aushöhlt.
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:52
DDL: @Pünktchen
Wenn man Sie ein bisschen kennt und von Ihrem schieren Unvermögen, einen Irrtum oder erst recht eine
Lüge einzugestehen (Sie würden sich eher ein Bein abbeißen), weiß, dann weiß man auch, dass Ablenkungsmanöver
wie das eben Ihre Art sind zu sagen: „Verdammt, da hat er mich – na egal, klatsche ich ihm irgendwas anderes
um die Ohren, bloß nie irgendwas zugeben, immer schön weiterhangeln, tarnen, täuschen, verdrehen, aus
dem Kontext reißen…“
Wenn Sie nicht so einen ekligen Duktus hätten – Sie wären glatt niedlich in Ihrem verzweifelten Bemühen, überlegen zu wirken und es dabei so gar nicht zu sein
P.S.: Sie wollten noch sagen, wieviele Kinder Sie selber haben.
Wenn Sie nicht so einen ekligen Duktus hätten – Sie wären glatt niedlich in Ihrem verzweifelten Bemühen, überlegen zu wirken und es dabei so gar nicht zu sein
P.S.: Sie wollten noch sagen, wieviele Kinder Sie selber haben.
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:43
Pünktchen: Dr. Heger
es muß ein gewisses Subjekt schon sehr schmerzen, darüber belehrt zu werden, daß ausgerechnet Immanuel
Kant in keiner Weise für seine Positionen als Gewährsmann dient. Es war ihm schon beim Thema der regulativen
Vernunftideen bitter aufgekommen, daß Kant in seinen Vernunftbegriff Gott, Freiheit und Unsterblichkeit
aufnimmt. (Im Unterschied zum Verstandesbegriff)
Und nun der worst case für ihn: Kant ist auch noch Abtreibungsgegner, aus moralphilosoph. und rechtsethischen Gründen, die bis heute nachvollziehbar sind und die sogar die Basis des deutschen Verfassungsrechtes bilden!
Beim Abtreibungsthema will er nämlich möglichst „die katholische Karte“ spielen und wiederholt bis zur Kohleverflüssigung die längst widerlegte Tatsache, daß es sich bei der Abtreibungsgegnerschaft lediglich um unerhebliche „Privatmeinungen“ aus katholischem Kontext handele!
DDL: „Den Kant lassen Sie bei dieser Gelegenheit besser ‘mal stecken“
Das könnte ihm so passen!
Und nun der worst case für ihn: Kant ist auch noch Abtreibungsgegner, aus moralphilosoph. und rechtsethischen Gründen, die bis heute nachvollziehbar sind und die sogar die Basis des deutschen Verfassungsrechtes bilden!
Beim Abtreibungsthema will er nämlich möglichst „die katholische Karte“ spielen und wiederholt bis zur Kohleverflüssigung die längst widerlegte Tatsache, daß es sich bei der Abtreibungsgegnerschaft lediglich um unerhebliche „Privatmeinungen“ aus katholischem Kontext handele!
DDL: „Den Kant lassen Sie bei dieser Gelegenheit besser ‘mal stecken“
Das könnte ihm so passen!
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:26
DDL: Toll gegooglet
Wenn Sie jetzt noch merken würden, dass Sie am Thema vorbei-copy-pasten, weil meine Einrede einzig Ihrer
unsachgemäßen bzw. unangebrachten Verwendung des Wortes „individuell“ galt?
Eben von dieser individuellen Lebensgeschichte eines Menschen (Ihre Worte) kann anfangs eben noch nicht die Rede sein – Ihre jüngste Einlassung versucht krampfhaft, darüber bzw. über Ihren Fehler hinwegzutäuschen.
Kriegen Sie doch bitte erst einmal die Fakten auf die Reihe, bitte, bevor Sie sich zu moralischen Ableitungen aufschwingen. Diese (ich vermute: gezielt) knapp neben der Wahrheit liegenden Begrifflichkeiten sind für Ihre Äußerungen leider kennzeichnend. Das deutet nicht eben darauf hin, dass Sie selbst Ihre Argumentation auf Basis der Realität als stichhaltig empfinden – dann hätten Sie soclhe Scharaden nämlich nicht nötig.
Eben von dieser individuellen Lebensgeschichte eines Menschen (Ihre Worte) kann anfangs eben noch nicht die Rede sein – Ihre jüngste Einlassung versucht krampfhaft, darüber bzw. über Ihren Fehler hinwegzutäuschen.
Kriegen Sie doch bitte erst einmal die Fakten auf die Reihe, bitte, bevor Sie sich zu moralischen Ableitungen aufschwingen. Diese (ich vermute: gezielt) knapp neben der Wahrheit liegenden Begrifflichkeiten sind für Ihre Äußerungen leider kennzeichnend. Das deutet nicht eben darauf hin, dass Sie selbst Ihre Argumentation auf Basis der Realität als stichhaltig empfinden – dann hätten Sie soclhe Scharaden nämlich nicht nötig.
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:16
Pünktchen: Dr. Heger
Ihre Auffassung, Herr Dr. Heger, steht in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung der deutschen
Verfassungsrechtler:
Hier ein Zitat :
Potentialität des Embryos ist also eine aktive Potentialität mit einem fertigen Programm, das nicht erst bei der Einnistung vervollständigt wird, sondern schon vollständig vorliegt…
Die genetische Identität zwischen Embryo und späterem Menschen wird mit dem Argument bestritten, daß zunächst noch eine Zwillingsbildung möglich sei. Solange eine solche Teilungsmöglichkeit bestehe, könne nicht behauptet werden, durch die Vernichtung eines Embryos werde ein bestimmter potentieller Mensch getötet. Ersichtlich ist dagegen, daß wegen der Möglichkeit der Zwillingsbildung evtl. sogar zwei potentielle Menschen getötet werden, die genetisch identisch sind, gleichwohl aber später als eigenständige Individuen Grundrechtsträger sind. Identität sei nur in der Kombination von psychologischer Kontinuität mit der Kontinuität eines biologischen Organismus begründet. Da das Gehirn physiologische Grundlage der psychologischen Kontinuität sei, könne die Konstitution individueller personaler Identität erst mit der Ausdifferenzierung des Gehirns angesetzt werden. Da aber die Entwicklung des Gehirns im Embryo seit seiner Entstehung durch Kernverschmelzung als Programm angelegt ist, ist der Embryo von der Kernverschmelzung an schutzwürdig.
Hier ein Zitat :
Potentialität des Embryos ist also eine aktive Potentialität mit einem fertigen Programm, das nicht erst bei der Einnistung vervollständigt wird, sondern schon vollständig vorliegt…
Die genetische Identität zwischen Embryo und späterem Menschen wird mit dem Argument bestritten, daß zunächst noch eine Zwillingsbildung möglich sei. Solange eine solche Teilungsmöglichkeit bestehe, könne nicht behauptet werden, durch die Vernichtung eines Embryos werde ein bestimmter potentieller Mensch getötet. Ersichtlich ist dagegen, daß wegen der Möglichkeit der Zwillingsbildung evtl. sogar zwei potentielle Menschen getötet werden, die genetisch identisch sind, gleichwohl aber später als eigenständige Individuen Grundrechtsträger sind. Identität sei nur in der Kombination von psychologischer Kontinuität mit der Kontinuität eines biologischen Organismus begründet. Da das Gehirn physiologische Grundlage der psychologischen Kontinuität sei, könne die Konstitution individueller personaler Identität erst mit der Ausdifferenzierung des Gehirns angesetzt werden. Da aber die Entwicklung des Gehirns im Embryo seit seiner Entstehung durch Kernverschmelzung als Programm angelegt ist, ist der Embryo von der Kernverschmelzung an schutzwürdig.
Mittwoch, 21. Juni 2006 11:05
DDL: @Heger
„Diese Behauptung ist allerdings grundsätzlich nicht belegbar.“
Genau das ist sie, und wenn Sie sich die Mühe machen würden, das, was Sie kritisieren, auch zu lesen, dann hätten Sie einen der wichtigsten Belege schon weiter unten bemerken können.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Es ist noch einige Tage nach der Nidation eine Spaltung in mehrere Individuen möglich. Vorher von einem Individuum zu reden, ist ganz schlicht falsch, weil bloße Behauptung.
Den Kant lassen Sie bei dieser Gelegenheit besser ‘mal stecken – man sagt, seine embryologischen Kenntnisse seien ein wenig unkomplett gewesen…
Ich hasse es, wenn Leute wie Sie Kant vergewaltigen, wirklich. Ich kannte ‘mal einen DVU-Heini, der ständig Heine im Mund führte, das war genauso peinlich.
Genau das ist sie, und wenn Sie sich die Mühe machen würden, das, was Sie kritisieren, auch zu lesen, dann hätten Sie einen der wichtigsten Belege schon weiter unten bemerken können.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Es ist noch einige Tage nach der Nidation eine Spaltung in mehrere Individuen möglich. Vorher von einem Individuum zu reden, ist ganz schlicht falsch, weil bloße Behauptung.
Den Kant lassen Sie bei dieser Gelegenheit besser ‘mal stecken – man sagt, seine embryologischen Kenntnisse seien ein wenig unkomplett gewesen…
Ich hasse es, wenn Leute wie Sie Kant vergewaltigen, wirklich. Ich kannte ‘mal einen DVU-Heini, der ständig Heine im Mund führte, das war genauso peinlich.
Mittwoch, 21. Juni 2006 10:42
Dr. Christoph Heger: Beginn des Personseins
Pünktchen hatte gesagt,
„daß mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle die individuelle Lebensgeschichte eines Menschen beginnt.“
Darauf DDL: „Genau das tut sie nicht.“
Diese Behauptung ist allerdings grundsätzlich nicht belegbar.
Wie schon Immanuel Kant richtig gesagt hat, ist es der menschlichen Vernunft nicht vorstellbar, wie durch einen Naturprozeß aus etwas, das nicht Person ist, eine Person wird. Es bleibt daher keine andere Möglichkeit als die unwiderlegliche (rechtliche) Vermutung, daß dieser Beginn des Personseins mit dem Beginn des Lebewesens zusammenfällt.
MfG
Christoph Heger
„daß mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle die individuelle Lebensgeschichte eines Menschen beginnt.“
Darauf DDL: „Genau das tut sie nicht.“
Diese Behauptung ist allerdings grundsätzlich nicht belegbar.
Wie schon Immanuel Kant richtig gesagt hat, ist es der menschlichen Vernunft nicht vorstellbar, wie durch einen Naturprozeß aus etwas, das nicht Person ist, eine Person wird. Es bleibt daher keine andere Möglichkeit als die unwiderlegliche (rechtliche) Vermutung, daß dieser Beginn des Personseins mit dem Beginn des Lebewesens zusammenfällt.
MfG
Christoph Heger
Mittwoch, 21. Juni 2006 09:28
Pünktchen: „Güterabwägung“
Das Güterabwägungskalkül, das der „Gewissensfreiheit“ der Schwangeren als dem sittlichen Gut in der
Abwägung zum Lebensrecht des Ungeborenen als einem angeblich außersittlichen Gut den Vorrang gibt, unterstellt,
daß das Gut der Gewissenfreiheit durch das Lebensrecht eines anderen menschlichen Wesens gefährdet werden
könnte. Andernfalls wäre ja eine Abwägung von in Konkurrenz stehenden Gütern nicht denkbar. Beide
Güter berufen sich bemerkenswerterweise auf eine Fundierung in der Menschenwürde. Bis auf wenige Grenzfälle
ist eine solche Gefährdung der Gewissensfreiheit der Mutter (durch Schwangerschaft und Geburt) aber nicht
erkennbar. Sehr wohl aber stehen andere Freiheitsmomente – von außersittlicher Natur – zur Disposition,
die jedoch nicht mit der „Gewissensfreiheit“ identifiziert werden können und auch nicht das Gewicht haben,
das Lebensrecht einer ungeborenen Person aufzuwiegen.
Hinzu kommt, daß das Güterabwägungskalkül ein sittliches Gut in Abwägung bringt (Gewissensfreiheit, Menschenwürde), das selber nicht nach dem Modell ethischer Begründung aus den Handlungsfolgen begründet ist.
(Warum man einen Grundrechtsschutz auch für befruchtete Eizellen vor der Einnistung bejahen muß: s. hier!)
Hinzu kommt, daß das Güterabwägungskalkül ein sittliches Gut in Abwägung bringt (Gewissensfreiheit, Menschenwürde), das selber nicht nach dem Modell ethischer Begründung aus den Handlungsfolgen begründet ist.
(Warum man einen Grundrechtsschutz auch für befruchtete Eizellen vor der Einnistung bejahen muß: s. hier!)
Mittwoch, 21. Juni 2006 09:10
DDL: @Pünktchen
„daß mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle die individuelle Lebensgeschichte eines
Menschen beginnt.“
Genau das tut sie nicht. Schlagen Sie ‘mal den Begriff „präembryonales Stadium“ nach – bis zum 14. Tag nach der Nidation existiert sowieso schon’mal kein „Individdum“, kann auch gar nicht, da noch Mehrlingsentwicklung möglich ist. Man weiß also noch nicht einmal, ob man es mit einem oder mehreren zukünftigen Menschen zu tun hat.
War wohl wieder nix.
Genau das tut sie nicht. Schlagen Sie ‘mal den Begriff „präembryonales Stadium“ nach – bis zum 14. Tag nach der Nidation existiert sowieso schon’mal kein „Individdum“, kann auch gar nicht, da noch Mehrlingsentwicklung möglich ist. Man weiß also noch nicht einmal, ob man es mit einem oder mehreren zukünftigen Menschen zu tun hat.
War wohl wieder nix.
Mittwoch, 21. Juni 2006 08:51
teleologe: Ui, da gehts ja ab!
Also, ich muss schon sagen, letz fetz! Aber mal im ernst: Diese ganzen religiösen und philosophischen
Herumdudeleien wann denn das Leben beginnt mögen schön und gut sein, aber ich glaub sie sind inzwischen
so ausgelatscht, dass es keinen SInn mehr hat, sie noch weiter zu zerren.
@Abtreibungsgegner: Es gibt die Abtreibung und sie ist eine Tatsache. Sie wird nicht verschwinden, denn selbst wenn man sie verbietet, wird es illegal geschehen, und das ist noch viel schlimmer als legal. Es gilt nicht – wie schon so oft gesagt – ein Verbot auszusprechen, an das sich ohnehin niemand hält, sondern Alternativen zu präsentieren, ohne sie aufzuzwängen. semiotico hat es eine positive Argumentation genannt, und genau das sollte es sein. Heißt es denn nicht „pro life“? Ich lese hier nur „contra abortion“…
@Abtreibungs“befürworter“: Auf religiöse Argumente kann man nicht antworten, dass sollte inzwischen feststehen, da diese unbeweglich und argumentativ nicht zu umgehen sind: Religiöse Argumente haben von sich aus die Angewohnheit, keine zu sein.
@Pünktchen: Schön, was du alles (nicht) zitierst, aber ich muss ehrlich sagen: Eine durchgehende Argumentation ist es nicht, sondern eine durchgehende Apologie deiner Meinung.
@Abtreibungsgegner: Es gibt die Abtreibung und sie ist eine Tatsache. Sie wird nicht verschwinden, denn selbst wenn man sie verbietet, wird es illegal geschehen, und das ist noch viel schlimmer als legal. Es gilt nicht – wie schon so oft gesagt – ein Verbot auszusprechen, an das sich ohnehin niemand hält, sondern Alternativen zu präsentieren, ohne sie aufzuzwängen. semiotico hat es eine positive Argumentation genannt, und genau das sollte es sein. Heißt es denn nicht „pro life“? Ich lese hier nur „contra abortion“…
@Abtreibungs“befürworter“: Auf religiöse Argumente kann man nicht antworten, dass sollte inzwischen feststehen, da diese unbeweglich und argumentativ nicht zu umgehen sind: Religiöse Argumente haben von sich aus die Angewohnheit, keine zu sein.
@Pünktchen: Schön, was du alles (nicht) zitierst, aber ich muss ehrlich sagen: Eine durchgehende Argumentation ist es nicht, sondern eine durchgehende Apologie deiner Meinung.
Mittwoch, 21. Juni 2006 07:09
Pünktchen: semiotico
Ihre Behauptung, ich würde meine Position auf den KKK stützen und diesen sogar „zitieren“ möchte ich
von Ihnen anhand eines einzigen meiner postings unter diesem Artikel „Raus mit der Wahrheit“ belegt haben!
Die Menschenwürdegarantie des GG, die nach der geltenden Auffassung des BVerfG auch das ungeborene Leben umfaßt, trägt als normative und rechtsethische Position der empirischen Tatsache Rechnung, daß mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle die individuelle Lebensgeschichte eines Menschen beginnt. Auf der normativen Ebene hat sich dabei der Gedanke durchgesetzt, daß die unbedingte Menschen- und Personwürde nicht vom Vorliegen willkürlichen Bedingungen, wie z.B. dem Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums, Größe, Alter oder anderer Parameter abhängig gemacht werden kann. (s. bes. „Menschenwürde“ 18. Juni, 17:24!)
Wenn Sie mutmaßen, daß es biolog. / humanwiss. Erkenntnisse gebe, die mit dieser normativen Position nicht harmonisierten, dann begehen Sie nicht nur einen naturalistischen Fehlschluß, sondern Sie verkennen auch, daß gerade Biologie und Genetik den Beginn des individuellen Entwicklungsprozesses ebendort ansetzen, wo auch das GG und die Kantsche Ethik (und außerdem auch die kathol. und die evangel. Kirche … und, und, und) den Anfangspunkt zu respektierender Menschenwürde ausmachen: bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.
Die Menschenwürdegarantie des GG, die nach der geltenden Auffassung des BVerfG auch das ungeborene Leben umfaßt, trägt als normative und rechtsethische Position der empirischen Tatsache Rechnung, daß mit der Verschmelzung von menschlicher Ei- und Samenzelle die individuelle Lebensgeschichte eines Menschen beginnt. Auf der normativen Ebene hat sich dabei der Gedanke durchgesetzt, daß die unbedingte Menschen- und Personwürde nicht vom Vorliegen willkürlichen Bedingungen, wie z.B. dem Erreichen eines bestimmten Entwicklungsstadiums, Größe, Alter oder anderer Parameter abhängig gemacht werden kann. (s. bes. „Menschenwürde“ 18. Juni, 17:24!)
Wenn Sie mutmaßen, daß es biolog. / humanwiss. Erkenntnisse gebe, die mit dieser normativen Position nicht harmonisierten, dann begehen Sie nicht nur einen naturalistischen Fehlschluß, sondern Sie verkennen auch, daß gerade Biologie und Genetik den Beginn des individuellen Entwicklungsprozesses ebendort ansetzen, wo auch das GG und die Kantsche Ethik (und außerdem auch die kathol. und die evangel. Kirche … und, und, und) den Anfangspunkt zu respektierender Menschenwürde ausmachen: bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle.
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