Kirchensteuer für Konzerne?
Den deutschen Kirchen mit ihrem aufgeblähten Sozialapparat geht der Zaster aus. Dagegen will der Staat etwas tun. Die jüdischen Gemeinden werden von ihm schon heute unterstützt.
(kreuz.net) In der SPD- Bundestagsfraktion soll es Pläne geben, von Aktiengesellschaften und GmbHs Kirchensteuer
einzutreiben. Das berichtete gestern die Tageszeitung ‘Financial Times Deutschland’.Damit soll den Glaubensgemeinschaften mehr Geld zugeführt werden.
Der sozialdemokratische Steuerexperte Reinhard Schultz schreibt in einem Papier: „Ähnlich wie die bestehende Ankopplung an die Lohn- und Einkommensteuer könnte auch eine Ankopplung an die Körperschaftsteuer erfolgen.“
Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. Inhaber von Personenfirmen Einkommensteuer und Arbeitnehmer Lohnsteuer.
„Wir müssen die Kirchensteuer auf eine breitere Basis stellen“, sagte Steuerexperte Schultz der ‘Financial Times Deutschland’.
Schultz will nicht nur die Kirchen besserstellen, sondern auch für Gerechtigkeit unter den Firmen sorgen.
So ist der Kraftfahrzeug- und Textilzulieferer Freudenberg mit über 33.000 Mitarbeitern eine Personengesellschaft, die Kirchensteuer bezahlt.
Dagegen ist Autokonzern DaimlerChrysler eine Kapitalgesellschaft, die keine Kirchensteuer bezahlt.
Allerdings können Kapitalgesellschaften, die keine Kirchensteuer zahlen wollten, sich nach den von Schultz vorgeschlagenen Plänen verweigern: „Die öffentliche Aufmerksamkeit wäre der Firma aber sicher.“
Die evangelischen und katholischen Kirchensteuereinnahmen sind in den letzten Jahren spürbar gesunken.
2001 lag das Aufkommen noch bei 8,6 Milliarden Euro. 2005 waren es 7,8 Milliarden Euro.
Das lag zum einen am allgemeinen Rückgang der Gesamtsteuereinnahmen. Zum anderen machen sich die Kirchenaustritte bemerkbar.
Die Steuer macht je nach Bundesland acht bis neun Prozent der Einkommensteuerschuld aus.
Durch die 2008 geplante Reform der Unternehmenssteuer könnte sich die Finanzsituation der Kirchen und Synagogen noch verschärfen:
Würde den Personengesellschaften die Option eingeräumt, von der Einkommensteuer zur Körperschaftsteuer zu wechseln, könnten den Kirchen nach internen Berechnungen der Bundesregierung bis zu 20 Prozent – 1,5 Milliarden Euro – Steuereinnahmen entgehen.
Für die Kirchen wäre das ein harter Schlag. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer machen bei ihnen zwischen 60 und 85 Prozent des jeweiligen Haushalts aus.
Steuerexperte Schultz – der selber evangelisch ist – fürchtet, daß die Kirchen bald Bildungs- und Sozialeinrichtungen wie Kindergärten und Behindertenheime schließen müssen, wenn ihre Einnahmen weiter sinken.
Außerdem bräuchten künftig noch mehr Glaubensgemeinschaften Geld. Die jüdischen Gemeinden werden schon heute vom Staat unterstützt.
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Mittwoch, 28. Juni 2006 15:09
Jörg Guttenberger, Köln: blueberry: Kirchensteuer
Sie erwähnen immer wieder den Vatikan. Nachdem die Kirchensteuer konkordatsmäßig festliegt, ist die
Aushandlung von Einzelheiten Sache der Deutschen Bischofskonferrenz. Der Vatikan bleibt da außen vor.
Zum Einbezug von juristischen Personen: ich habe das nie gefordert, sondern lediglich Argumente aufgeführt, die dafür sprechen. So habe ich auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen von kirchlichen und sonstigen Privatschulen hingewiesen. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage aufgeworfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen möglicherweise nedriger ist, als ihr Anteil an der Gesamtsteuerbelastung, wenn die Kirchen ihre der Allgemeinheit dienenden sozialen und wissenschaftliche Tätigkeiten aufgeben, d. h. der Staat diese Einrichtungen übernimmt, voll finanzieren muß und dafür Steuererhöhung benötigt.
Die nicht von mir aufgeworfene Frage sollte unbefangen nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden, wie ich in einer Antwort an iustitia geäußert habe.
Bekanntlich werden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Verbände befragt. Ob deren Sachverstand immer ausreichend brücksichtigt wird, ist allerdings eine andere Frage.
Zum Einbezug von juristischen Personen: ich habe das nie gefordert, sondern lediglich Argumente aufgeführt, die dafür sprechen. So habe ich auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen von kirchlichen und sonstigen Privatschulen hingewiesen. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage aufgeworfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen möglicherweise nedriger ist, als ihr Anteil an der Gesamtsteuerbelastung, wenn die Kirchen ihre der Allgemeinheit dienenden sozialen und wissenschaftliche Tätigkeiten aufgeben, d. h. der Staat diese Einrichtungen übernimmt, voll finanzieren muß und dafür Steuererhöhung benötigt.
Die nicht von mir aufgeworfene Frage sollte unbefangen nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden, wie ich in einer Antwort an iustitia geäußert habe.
Bekanntlich werden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Verbände befragt. Ob deren Sachverstand immer ausreichend brücksichtigt wird, ist allerdings eine andere Frage.
Dienstag, 27. Juni 2006 22:53
blueberry: @ Guttenberger
Nur, wann ist das häufiger passiert: heute oder im Mittelalter, als es noch kein so hoch entwickeltes
Rechtssytem gab, wie heute?
Wie bereits erwähnt hängt es nicht davon ab ob das Rechtssystem hoch entwickelt ist oder nicht, sondern nur davon ob die Judikative die Machtmittel besitzt sich durchzusetzen oder nicht. Dem Kaiser waren häufig die Hände gebunden weil sich die Fürsten immer weiter emazipiert hatten. Von kirchlicher Seite war diese Emanzipation ab einem gewissen Punkt mit Sicherheit erwünscht.
Da die Anzahl der Christen – sowohl evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer tatsächlich den Charakter staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht?
Warum nicht? Ich habe nichts dagegen wenn ein Katholik für seine Kirche eine Steuer zahlt oder wenn es der Evangelische tut. Ich bin selbst katholisch und zahle also Steuern. Wenn man allerdings Beiträge von Firmen verlangen will, dann ist das Machtpolitik. Das hat nichts mit Finanznot zu tun, schließlich gibt es auch in Frankreich oder sonst wo eine Kirche. Da geht es um traditionelle Machtpolitik wie sie im Mittelalter betrieben wurde und wie sie (nicht nur) Deutschland massiv geschadet hat. Davon sollte sich der Vatikan endlich verabschieden. Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaft, sie sollte keine Machtpolitik treiben und sich in die Belange von Staaten einmischen, noch dazu wenn darin 70 % gar nicht katholisch sind.
Wie bereits erwähnt hängt es nicht davon ab ob das Rechtssystem hoch entwickelt ist oder nicht, sondern nur davon ob die Judikative die Machtmittel besitzt sich durchzusetzen oder nicht. Dem Kaiser waren häufig die Hände gebunden weil sich die Fürsten immer weiter emazipiert hatten. Von kirchlicher Seite war diese Emanzipation ab einem gewissen Punkt mit Sicherheit erwünscht.
Da die Anzahl der Christen – sowohl evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer tatsächlich den Charakter staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht?
Warum nicht? Ich habe nichts dagegen wenn ein Katholik für seine Kirche eine Steuer zahlt oder wenn es der Evangelische tut. Ich bin selbst katholisch und zahle also Steuern. Wenn man allerdings Beiträge von Firmen verlangen will, dann ist das Machtpolitik. Das hat nichts mit Finanznot zu tun, schließlich gibt es auch in Frankreich oder sonst wo eine Kirche. Da geht es um traditionelle Machtpolitik wie sie im Mittelalter betrieben wurde und wie sie (nicht nur) Deutschland massiv geschadet hat. Davon sollte sich der Vatikan endlich verabschieden. Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaft, sie sollte keine Machtpolitik treiben und sich in die Belange von Staaten einmischen, noch dazu wenn darin 70 % gar nicht katholisch sind.
Dienstag, 27. Juni 2006 22:02
Jörg Guttenberger, Köln: blueberry: Kirchensteuer
Daß heute auch Recht vor Macht kneift, stimmt natürlich. Nur, wann ist das häufiger passiert: heute
oder im Mittelalter, als es noch kein so hoch entwickeltes Rechtssytem gab, wie heute?
Ich schreibe nicht, wie im Hochmittelalter, sondern orientiere mich einzig an der Rechtslage und an wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur die Angehöigen der jeweiligen Kirche. Die von Inen erwähnten Atheisten werden davon also überhaupt nicht berührt!
Wie schon festgestellt, wurden die Kirchen nach 1918 so gut, wie vom gesamten Volk finanziert. Da die Anzahl der Christen – sowohl evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer tatsächlich den Charakter staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht? Nicht umsonst sind Aufwendungen für Kirchen genauso, wie Beiträge an soziale und wissenschaftsfördernde Einrichtung einkommen- bzw. körpersteuerabzugsfähig. D. h. doch, der Staat spart durch die Tätigkeit dieser Einrichtungen so viel Geld, daß sich diese Förderung lohnt. Bei Fortfall kirchlicher Tätigkeit käme u. U. eine drastische ESt bzw. KSt-Erhöhung auf uns zu!
Ich schreibe nicht, wie im Hochmittelalter, sondern orientiere mich einzig an der Rechtslage und an wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur die Angehöigen der jeweiligen Kirche. Die von Inen erwähnten Atheisten werden davon also überhaupt nicht berührt!
Wie schon festgestellt, wurden die Kirchen nach 1918 so gut, wie vom gesamten Volk finanziert. Da die Anzahl der Christen – sowohl evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer tatsächlich den Charakter staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht? Nicht umsonst sind Aufwendungen für Kirchen genauso, wie Beiträge an soziale und wissenschaftsfördernde Einrichtung einkommen- bzw. körpersteuerabzugsfähig. D. h. doch, der Staat spart durch die Tätigkeit dieser Einrichtungen so viel Geld, daß sich diese Förderung lohnt. Bei Fortfall kirchlicher Tätigkeit käme u. U. eine drastische ESt bzw. KSt-Erhöhung auf uns zu!
Dienstag, 27. Juni 2006 21:35
blueberry: @ Guttenberger
Denn Durchsetzung von Recht hat damals Macht zur Durchsetzung vorausgesetzt.
Ist das heute anders? Ich würde sagen dass ist heute ganz genauso.
Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht im Gesetz selber, sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden Parlamentsprotokollen nachzulesen.
Ja aber Sie können mit Sicherheit davon ausgehen dass diese Begründungen je nach Partei und Motivation unterschiedlich aussehen. Die Kirche hat natürlich ein Interesse daran ihre Position und Forderung möglichst legitim erscheinen zu lassen. Was sich dann eben in den unterschiedlichen Auffassungen der Parlamentarier äußert. Das Zentrum hatte sicherlich eine andere Auffassung als die Sozialdemokratie.
Sie reden hier als befänden wir uns im Hochmittelalter und als sei der Papst auf der Höhe seiner Macht. Drei Viertel aller Deutschen sind NICHT katholisch. Was werden die wohl sagen wenn Sie ankommen und ihnen erklären wollen der kleine Handwerker mit Betrieb der evangelisch ist und der selbstständige Mauerermeister in Sachsen der schon gar nicht mehr weiß wie eine Kirche aussieht soll jetzt eine Extrasteuer an den Papst zahlen!?
Die werden ihnen sagen:„Die Deutschen sind ja manchmal doof, aber so doof auch wieder nicht, der Papst soll sich einen anderen Dummen suchen!“.
Ist das heute anders? Ich würde sagen dass ist heute ganz genauso.
Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht im Gesetz selber, sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden Parlamentsprotokollen nachzulesen.
Ja aber Sie können mit Sicherheit davon ausgehen dass diese Begründungen je nach Partei und Motivation unterschiedlich aussehen. Die Kirche hat natürlich ein Interesse daran ihre Position und Forderung möglichst legitim erscheinen zu lassen. Was sich dann eben in den unterschiedlichen Auffassungen der Parlamentarier äußert. Das Zentrum hatte sicherlich eine andere Auffassung als die Sozialdemokratie.
Sie reden hier als befänden wir uns im Hochmittelalter und als sei der Papst auf der Höhe seiner Macht. Drei Viertel aller Deutschen sind NICHT katholisch. Was werden die wohl sagen wenn Sie ankommen und ihnen erklären wollen der kleine Handwerker mit Betrieb der evangelisch ist und der selbstständige Mauerermeister in Sachsen der schon gar nicht mehr weiß wie eine Kirche aussieht soll jetzt eine Extrasteuer an den Papst zahlen!?
Die werden ihnen sagen:„Die Deutschen sind ja manchmal doof, aber so doof auch wieder nicht, der Papst soll sich einen anderen Dummen suchen!“.
Dienstag, 27. Juni 2006 14:39
Jörg Guttenberger, Köln: blueberry: Kirchensteuer
ja, siehe Winterkönig in Böhmen, aus schwerwiegendem Grund, aber nicht willkürlich. Das waren absolute
Ausnahmen bei der steigenden Macht der Reichsfürsten war eine Entegungung de facto ausgeschlossen. Denn
Durchsetzung von Recht hat damals Macht zur Durchsetzung vorausgesetzt.
Mit dem Hitlerkonkordat wurde die Kirchensteuer m.W. aber nicht neu eingeführt, denn sonst ergäbe sich die Frage, wovon die Kirche vorher recht gut gelebt hat. Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht im Gesetz selber, sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden Parlamentsprotokollen nachzulesen.
Es sit richtig, daß Bischöfe und Domkapitel nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert werden, aber damit ist doch nicht das gesamte 1803 enteignete Vermögen entschädigt!
Mit dem Hitlerkonkordat wurde die Kirchensteuer m.W. aber nicht neu eingeführt, denn sonst ergäbe sich die Frage, wovon die Kirche vorher recht gut gelebt hat. Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht im Gesetz selber, sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden Parlamentsprotokollen nachzulesen.
Es sit richtig, daß Bischöfe und Domkapitel nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert werden, aber damit ist doch nicht das gesamte 1803 enteignete Vermögen entschädigt!
Montag, 26. Juni 2006 23:10
blueberry: @ Guttenberger
Auch sonst konnte der Kaiser wegen dahinschwindender Macht zugesprochene Güter nicht einfach enteignen.
Ja leider! Fürsten des Reichs konnten aber sehr wohl enteignet werden. Dies ist mehrfach geschehen.
Sie sollten nur mal unterscheiden zwischen Staatsleistungen und Kirchensteuer. Bei Staatsleistungen handelt es sich um Pachtersatzleistungen aus staatlichen Enteignungen.
Die Kirchensteuer hat damit gar nichts zu tun. Im Konkordat zwischen dem Dritten Reich und dem Vatikan wird kein Anlass erwähnt, sondern nur lapidar festgestellt der Vatikan hätte das Recht Steuern zu erheben.
Ja leider! Fürsten des Reichs konnten aber sehr wohl enteignet werden. Dies ist mehrfach geschehen.
Sie sollten nur mal unterscheiden zwischen Staatsleistungen und Kirchensteuer. Bei Staatsleistungen handelt es sich um Pachtersatzleistungen aus staatlichen Enteignungen.
Die Kirchensteuer hat damit gar nichts zu tun. Im Konkordat zwischen dem Dritten Reich und dem Vatikan wird kein Anlass erwähnt, sondern nur lapidar festgestellt der Vatikan hätte das Recht Steuern zu erheben.
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