Den deutschen Kirchen mit ihrem aufgeblähten Sozialapparat geht der Zaster aus. Dagegen will der Staat etwas tun. Die jüdischen Gemeinden werden von ihm schon heute unterstützt.
(kreuz.net) In der SPD- Bundestagsfraktion soll es Pläne geben, von Aktiengesellschaften und GmbHs Kirchensteuer
einzutreiben. Das berichtete gestern die Tageszeitung ‘Financial Times Deutschland’.
Damit soll den Glaubensgemeinschaften
mehr Geld zugeführt werden.
Der sozialdemokratische Steuerexperte Reinhard Schultz schreibt in einem
Papier: „Ähnlich wie die bestehende Ankopplung an die Lohn- und Einkommensteuer könnte auch eine Ankopplung
an die Körperschaftsteuer erfolgen.“
Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer. Inhaber von Personenfirmen
Einkommensteuer und Arbeitnehmer Lohnsteuer.
„Wir müssen die Kirchensteuer auf eine breitere Basis stellen“,
sagte Steuerexperte Schultz der ‘Financial Times Deutschland’.
Schultz will nicht nur die Kirchen besserstellen,
sondern auch für Gerechtigkeit unter den Firmen sorgen.
So ist der Kraftfahrzeug- und Textilzulieferer
Freudenberg mit über 33.000 Mitarbeitern eine Personengesellschaft, die Kirchensteuer bezahlt.
Dagegen
ist Autokonzern DaimlerChrysler eine Kapitalgesellschaft, die keine Kirchensteuer bezahlt.
Allerdings
können Kapitalgesellschaften, die keine Kirchensteuer zahlen wollten, sich nach den von Schultz vorgeschlagenen
Plänen verweigern: „Die öffentliche Aufmerksamkeit wäre der Firma aber sicher.“
Die evangelischen
und katholischen Kirchensteuereinnahmen sind in den letzten Jahren spürbar gesunken.
2001 lag das Aufkommen
noch bei 8,6 Milliarden Euro. 2005 waren es 7,8 Milliarden Euro.
Das lag zum einen am allgemeinen Rückgang
der Gesamtsteuereinnahmen. Zum anderen machen sich die Kirchenaustritte bemerkbar.
Die Steuer macht je
nach Bundesland acht bis neun Prozent der Einkommensteuerschuld aus.
Durch die 2008 geplante Reform der
Unternehmenssteuer könnte sich die Finanzsituation der Kirchen und Synagogen noch verschärfen:
Würde
den Personengesellschaften die Option eingeräumt, von der Einkommensteuer zur Körperschaftsteuer zu
wechseln, könnten den Kirchen nach internen Berechnungen der Bundesregierung bis zu 20 Prozent – 1,5
Milliarden Euro – Steuereinnahmen entgehen.
Für die Kirchen wäre das ein harter Schlag. Die Einnahmen
aus der Kirchensteuer machen bei ihnen zwischen 60 und 85 Prozent des jeweiligen Haushalts aus.
Steuerexperte
Schultz – der selber evangelisch ist – fürchtet, daß die Kirchen bald Bildungs- und Sozialeinrichtungen
wie Kindergärten und Behindertenheime schließen müssen, wenn ihre Einnahmen weiter sinken.
Außerdem
bräuchten künftig noch mehr Glaubensgemeinschaften Geld. Die jüdischen Gemeinden werden schon heute
vom Staat unterstützt.
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blueberry: Kirchensteuer Sie erwähnen immer wieder den Vatikan. Nachdem die Kirchensteuer konkordatsmäßig
festliegt, ist die Aushandlung von Einzelheiten Sache der Deutschen Bischofskonferrenz. Der Vatikan bleibt
da außen vor. Zum Einbezug von juristischen Personen: ich habe das nie gefordert, sondern lediglich Argumente
aufgeführt, die dafür sprechen. So habe ich auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen von kirchlichen und
sonstigen Privatschulen hingewiesen. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage aufgeworfen, ob die Kirchensteuer
für juristische Personen möglicherweise nedriger ist, als ihr Anteil an der Gesamtsteuerbelastung, wenn
die Kirchen ihre der Allgemeinheit dienenden sozialen und wissenschaftliche Tätigkeiten aufgeben, d.
h. der Staat diese Einrichtungen übernimmt, voll finanzieren muß und dafür Steuererhöhung benötigt.
Die nicht von mir aufgeworfene Frage sollte unbefangen nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
geprüft werden, wie ich in einer Antwort an iustitia geäußert habe. Bekanntlich werden im Rahmen von
Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Verbände befragt. Ob deren Sachverstand immer ausreichend brücksichtigt
wird, ist allerdings eine andere Frage.
@ Guttenberger Nur, wann ist das häufiger passiert: heute oder im Mittelalter, als es noch kein so hoch
entwickeltes Rechtssytem gab, wie heute? Wie bereits erwähnt hängt es nicht davon ab ob das Rechtssystem
hoch entwickelt ist oder nicht, sondern nur davon ob die Judikative die Machtmittel besitzt sich durchzusetzen
oder nicht. Dem Kaiser waren häufig die Hände gebunden weil sich die Fürsten immer weiter emazipiert
hatten. Von kirchlicher Seite war diese Emanzipation ab einem gewissen Punkt mit Sicherheit erwünscht.
Da die Anzahl der Christen – sowohl evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer
tatsächlich den Charakter staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht?
Warum nicht? Ich habe nichts dagegen wenn ein Katholik für seine Kirche eine Steuer zahlt oder wenn es
der Evangelische tut. Ich bin selbst katholisch und zahle also Steuern. Wenn man allerdings Beiträge
von Firmen verlangen will, dann ist das Machtpolitik. Das hat nichts mit Finanznot zu tun, schließlich
gibt es auch in Frankreich oder sonst wo eine Kirche. Da geht es um traditionelle Machtpolitik wie sie
im Mittelalter betrieben wurde und wie sie (nicht nur) Deutschland massiv geschadet hat. Davon sollte
sich der Vatikan endlich verabschieden. Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaft, sie sollte keine Machtpolitik
treiben und sich in die Belange von Staaten einmischen, noch dazu wenn darin 70 % gar nicht katholisch
sind.
blueberry: Kirchensteuer Daß heute auch Recht vor Macht kneift, stimmt natürlich. Nur, wann ist das
häufiger passiert: heute oder im Mittelalter, als es noch kein so hoch entwickeltes Rechtssytem gab,
wie heute? Ich schreibe nicht, wie im Hochmittelalter, sondern orientiere mich einzig an der Rechtslage
und an wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Kirchensteuer zahlen bekanntlich nur die Angehöigen der jeweiligen
Kirche. Die von Inen erwähnten Atheisten werden davon also überhaupt nicht berührt! Wie schon festgestellt,
wurden die Kirchen nach 1918 so gut, wie vom gesamten Volk finanziert. Da die Anzahl der Christen – sowohl
evangelisch, als auch katholisch – stark abnimmt, könnte die Kirchensteuer tatsächlich den Charakter
staatlich eingetriebener Vereinsbeiträge bekommen. Nur: ist das erwünscht? Nicht umsonst sind Aufwendungen
für Kirchen genauso, wie Beiträge an soziale und wissenschaftsfördernde Einrichtung einkommen- bzw.
körpersteuerabzugsfähig. D. h. doch, der Staat spart durch die Tätigkeit dieser Einrichtungen so viel
Geld, daß sich diese Förderung lohnt. Bei Fortfall kirchlicher Tätigkeit käme u. U. eine drastische
ESt bzw. KSt-Erhöhung auf uns zu!
@ Guttenberger Denn Durchsetzung von Recht hat damals Macht zur Durchsetzung vorausgesetzt. Ist das heute
anders? Ich würde sagen dass ist heute ganz genauso. Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht
im Gesetz selber, sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden
Parlamentsprotokollen nachzulesen. Ja aber Sie können mit Sicherheit davon ausgehen dass diese Begründungen
je nach Partei und Motivation unterschiedlich aussehen. Die Kirche hat natürlich ein Interesse daran
ihre Position und Forderung möglichst legitim erscheinen zu lassen. Was sich dann eben in den unterschiedlichen
Auffassungen der Parlamentarier äußert. Das Zentrum hatte sicherlich eine andere Auffassung als die
Sozialdemokratie. Sie reden hier als befänden wir uns im Hochmittelalter und als sei der Papst auf der
Höhe seiner Macht. Drei Viertel aller Deutschen sind NICHT katholisch. Was werden die wohl sagen wenn
Sie ankommen und ihnen erklären wollen der kleine Handwerker mit Betrieb der evangelisch ist und der
selbstständige Mauerermeister in Sachsen der schon gar nicht mehr weiß wie eine Kirche aussieht soll
jetzt eine Extrasteuer an den Papst zahlen!? Die werden ihnen sagen:„Die Deutschen sind ja manchmal doof,
aber so doof auch wieder nicht, der Papst soll sich einen anderen Dummen suchen!“.
blueberry: Kirchensteuer ja, siehe Winterkönig in Böhmen, aus schwerwiegendem Grund, aber nicht willkürlich.
Das waren absolute Ausnahmen bei der steigenden Macht der Reichsfürsten war eine Entegungung de facto
ausgeschlossen. Denn Durchsetzung von Recht hat damals Macht zur Durchsetzung vorausgesetzt. Mit dem Hitlerkonkordat
wurde die Kirchensteuer m.W. aber nicht neu eingeführt, denn sonst ergäbe sich die Frage, wovon die
Kirche vorher recht gut gelebt hat. Gesetzesbegründungn stehen, wie schon gesagt, nicht im Gesetz selber,
sondern werden bei Einbringung des Gesetzentwurfes genannt und sind in den entsprechenden Parlamentsprotokollen
nachzulesen. Es sit richtig, daß Bischöfe und Domkapitel nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert werden,
aber damit ist doch nicht das gesamte 1803 enteignete Vermögen entschädigt!
@ Guttenberger Auch sonst konnte der Kaiser wegen dahinschwindender Macht zugesprochene Güter nicht einfach
enteignen. Ja leider! Fürsten des Reichs konnten aber sehr wohl enteignet werden. Dies ist mehrfach geschehen.
Sie sollten nur mal unterscheiden zwischen Staatsleistungen und Kirchensteuer. Bei Staatsleistungen handelt
es sich um Pachtersatzleistungen aus staatlichen Enteignungen. Die Kirchensteuer hat damit gar nichts
zu tun. Im Konkordat zwischen dem Dritten Reich und dem Vatikan wird kein Anlass erwähnt, sondern nur
lapidar festgestellt der Vatikan hätte das Recht Steuern zu erheben.
blueberry: Kirchensteuer „Deutscher Kaiser“: ich habe Ihre Ausführungen vom 25.6.2006 mißverstanden
und bitte um Entschuldigung. Daß Deutschland vom Vatikan regiert wird, habe ich nie behauptet. Ursprünglicher
Anlaß für die mehrfach aktalisierten Konkordate war 1803. Daß der Anlaß nicht bei jeder Aktualisierung
wiederholt wurde, stellt dessen Fortgeltung nicht infrage. Wegen der Kulturhoheit der Länder sind diese
Vertragspartner des Vatikans, wie Sie richtig feststellen. Zwar sind solche Verträge, wie Sie ebenfalls
richtig feststellen, kündbar, soweit vertraglich vereinbart. Bei Kündigung gelten die hierfür vertraglich
vorgesehenen Rechtsfolgen. So einfach, wie Sie behaupten, ist die Sache auch wieder nicht. Vor 1806 gab
es keinen Vatikanstaat, sondern (bis 1870) den Kirchenstaat. Bis 1806 gab es keine Trennung von Kirche
und Staat, sondern nicht bis in alle Einzelheiten festgelegte Gewaltenteilung, wobei Papst und Kaiser
verständlicherweise Machterweiterung versuchten. Kirchliche Reichsfürsten konnten genauso wenig enteignet
werden, wie Weltliche. Immerhin hat es sogar mit Mainz, Köln und Trier drei geistliche Kurfürstentümer
gegeben. Auch sonst konnte der Kaiser wegen dahinschwindender Macht zugesprochene Güter nicht einfach
enteignen.
@ Guttenberger …Sie nicht behauptet, der Kaiser hätte der Kirche Rückerstattung angeboten. Hab ich
das? Ich glaube nicht. Es ist nur einfach so dass die Kirche vom Kaiser bestimmte Güter zur Verfügung
gestellt bekam. Inwieweit der Kaiser hier das Recht hatte sie wieder zurück zu fordern oder nicht weiß
ich nicht, da müßte man Gesetze wälzen die aus Zeiten des Hl. Römischen Reiches Dt. Nation stammen.
Grundsätzlich sollten Sie sich einfach mal fragen ob eine derart offensichtliche Zurschaustellung blanker
Habgier der Kirche nutzt oder schadet?! Deutschland ist ein souveräner Staat und wird in Berlin regiert
und nicht vom Vatikan aus. Der Vatikan hat Deutschland jahrhundertelang gedemütigt und ausgebeutet, wenn
also jemand Schadenersatzansprüche geltend machen sollte dann Deutschland und nicht der Vatikan! Die
evangelische und katholische Kirche bekommt vom Staat sogenannte Staatsleistungen bei denen es sich um
rechtliche Verpflichtungen der Bundesländer handelt, die ihre Ursache in staatlichen Enteignungen kirchlicher
Ländereien vor 1918 haben. Sie entsprechen Pachtersatzleistungen. Im Konkordat ist je nach Version nur
geregelt dass die Kirche entweder Steuern erhebn darf oder dass sie als Körperschaft des öffentlichen
Rechts eingestuft ist und somit in den Genuss von Kirchensteuern kommt. Von Schadenersatz steht da gar
nichts. Verträge kann man kündigen, wenn ich mir durchlese welche Habgier sie hier an den Tag legen
würde ich sagen: lieber jetzt als gleich!
blueberry: Kirchensteuer „Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräfte fehlt“.
Bitte, bleiben Sie ruhig, wenn Sie überzeugend wirken wollen! Umfangreiche Kenntnisse besitzen Sie eindeutig
nicht, sonst hätten Sie nicht behauptet, der Deutsche Kaiser hätte der Kirche Rückerstattung der 1803
enteigneten Güter angeboten. Auch sonst fehlt es Ihnen offenbar an Fachwissen. Über Ursache der Kirchensteuer
für beide Kirchen habe ich bereits Stellung genommen. Die Begründung für ein Gesetz steht bekanntlich
nicht im Gesetz selber, sondern wird bei der Einbringung des Gesetzesentwurfs genannt und ist aus den
Protokollen des Gesetzgebungsverfahrens ersichtlich. Die entsprechenden Unterlagen sind sicher in den
entsprechenden Archiven noch verfügbar. Bitte, bemühen Sie sich um Einsichtnahme. Grundlage der Kirchensteuer
sind Konkordate bzw. entsprechende Verträge mit der ev. Kirche. Hieran ist auch der deutsche Gesetzgeber
gebunden. Ansonsten hat der Papst, wie ich ebenfalls schon ausgeführt habe, keinen Einfluß und auch
keinen unmittelbaren Nutzen. Inwieweit sich die Kirchen gegen Vertragsbruch erfolgreich wehren können,
ist allerdings keine Frage des Rechtes, sondern des außerrechtlichen Durchsetzungsvermögens.
@ Guttenberger: Hallo? Leben wir noch auf demselben Planeten? Ich weiß nicht ob ess schon bis nach Köln
durgedrungen ist, aber die Katholische Kirche befindet sich zumindest in Europa und Deutschland in einer
durchaus existenzbedrohenden Krise. Sie sollten genügend Realitätssinn besitzen, um einzusehen dass
der Papst wirklich nicht in der Lage oder Position wäre nach Gusto in anderen Ländern Steuern zu erheben,
zu erhöhen, zu senken oder zu streichen! Die Kirchensteuer wird in Deutschland im Rahmen eines Gesetzes
erhoben dass bestimmte Bedingungen aufstellt wer sie zu zahlen hat und wer sie erhält. Von der Katholischen
Kirche steht da gar nichts. Die Kirche erhält Steuereinnahmen weil sie die Bedingungen erfüllt die das
Gesetz vorsieht. Wenn der Bundestag beschließt das Gesetz abzuschaffen oder zu ändern, wird die Kirche
das nicht ändern können. Wäre es so wie Sie sagen dann müsste es Verträge geben die den Schadenersatz
usw. regeln. Können Sie mir die bitte zeigen. Ansonsten sind das was Sie äußern nur Großmachtfantasien
ohne realen Hintergrund.
iustitia: Kirchensteuer Rechtsgrundlage der Kirchensteuer ist alleine der Reichsdeputationshauptschluß.
Die Frage, inwieweit andere Kirchen im Rahmen des grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichzustellen
ist, ist in Deutschland zugunsten der anderen Kirchen gelöst. Förderung anderer Ehremamtlicher läft
alleine über Steuerermäßigung. Daß Einbezug von juristischen Personen in das Kirchensteuersystem eine
Gesetzesänderung bedeutet, ist auch mir klar. Die Frage ist eben, inwieweit eine solche Gesetzesänderung
im Rahmen der bisher vorgetragenen Argumente sowie weiterer dafür und dagegen sprechender Gründe verfassungsgerecht,
rechtlich verantwortbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Einbezug von rechtsphilosophischen Überlegungen
geht wohl nicht ganz ohne Berücksichtigung weltanschaulichen Hintergrundes, und führt damit u.U. zu
weiteren Problemen. Fortfall der kirchlichen Trägerschaft für Schulen usw. ergibt die Frage, ob die
dadurch verursachte Höherbelastung für alle mehr ausmacht, als der Einbezug von juristischen Personen
in das System für den betroffenen (juristischen) Personenkreis. U.U. stehen sich juristische Personen
durch eine geringere Kirchensteuerbelastung besser, als durch die allgemeine Steuererhöhung für alle.
Das aber allein Frage nüchterner wirtschaftlicher Kalkulation.
Kirchensteuer für Konzerne unsinnig Sehr geehrter Herr Guttenberger, die Kirchen erbringen diese Dienstleistungen
zur Gänze freiwillig (meist mit dem Hintergedanken, die christlichen Wertvorstellungen „unters Volk zu
bringen“) – wenn die Kirchen dem Staat die Aufgabe der Schulbildung abnehmen wollen, bitte sehr. Das rechtfertigt
aber noch lang keine Kirchensteuer auf Unternehmensebene. Ihrer Argumentation zufolge müsste es nämlich
dann auch auf Unternehmensebene Abgaben für all die ehrenamtliche Tätigkeit im Sanitätswesen geleistet
werden, von denen die Unternehmen ebenso mittelbar profitieren wie von Ihren Schulen. Nur: Das Sanitätswesen
ist zumindest in Österreich Länder- bzw. Gemeindesache, dh Gemeinde und Land kommen dafür auf. Sehen
Sie die Widersprüche in Ihrer Argumentation?
blueberry: Kirchensteuer 1. Was hat Schadenersatz mit Ideologie bzw. Trennung von Kirche und Staat zu
tuen? Soweit die evangelische Kirche enteignet wurde, hat sie selbstverständlich dieselben Ansprüche.
Wer ist schon ein begeisterter Schadenersatzzahler? 2. Was hat der Papst mit den Schadeneratzansprüchen
der deutschen r.-k. Kirche zu tuen? 3. Wann hat der Deutsche Kaiser der r.-k- Kirche Rückgabe des eneigneten
Besitztes und womöglich Rückgabe der seinerzeitigen geistlichen Fürstentümer angeboten? Schließlich
war er kein Absoluter Monarch (1848!!!!!) und hätte selbst für Preußen die Zustimmung des Landtages
benötigt. Für das ganze Reich wäre Zustimmung von Reichstag, Bundesrat und je nach Verfassung der Reichsfürsten
notwendig gewesen! 4. Ich fordere keine Kirchensteuer für Körperschaften sondern halte eine solche Steuer
lediglich unter den genannten dafür sprechenden Argumenten für erwägenswert. Hinzu kommt der wachsende
Ersatz von Menschen durch Maschinen, durch den der Schadenersatzanspruch der r.-k. Kirche zunehmend ins
Leere geht. Sofern die Kirchen ihre soziale Tätigkeit z. B. in Schule und Kindergarten einstellen, müßte
der Staat einspringen, d. h. Steuererhöhungen für sowohl natürliche als auch juristische Personen wären
unerläßlich. Bei Einbezug auch juristischer Personen in die Kirchensteuerverpflichtung kommen womöglich
alle günstiger weg. Das ist aber eine Frage der Wirtschaftlichkeit und nicht der Ideologie!
@ Guttenberger die von Ihnen genannten Inkosequenzen treffen zu! Eigentlich müßte der gesamte Staat
für die Vermögenschäden der r.-k. Kirche aufkommen. Hier geben Sie doch selbst zu dass ihre Argumentation
ideologisch bedingt ist. In Deutschland gibt es eine klare Trennung zwischen Staat und Religion, die Mehrheit
der Bundesbürger (verglichen mit dem prozentualen Anteil von Protestanten und Katholiken) zählt sich
zum Atheismus, bzw. zur Konfessionslosigkeit. Und der Anteil dieser Menschen wächst von Jahr zu Jahr.
Sie werden sicherlich verstehen dass dieser wachsende Bevölkerungsteil keinerlei Verständnis dafür
aufbringen wird wenn die deutsche Wirtschaft nun im globalen Wettbewerb nachhaltig geschwächt werden
soll nur weil sich der Papst nicht von seinen Machtansprüchen verabschieden kann. Die Forderung auch
juristische Personen mit in die Kirchensteuer einzubeziehen ist ideolgiebedingt insofern als die Trennung
zwischen Staat und Kirche verwässert werden soll. Insofern: völlig undurchführbar. Wenn der Vatikan
kein Geld hat ist das allein sein Problem. Das Papsttum hat in Dtl. schon genug Schaden gestiftet. Abgesehen
davon: die Güter die im Rahmen der napoleonischen Erobrungen säkularisiert wurden, wurden der Kirche
vom Kaiser (also von Dtl.) zur Verfügung getellt. Sie konnten also jederzeit wieder zurück gefordert
werden. Was ist denn mit den protestantischen Besitztümern? Wann fordert die Kirche eine Neuauflage des
Restitutionsedikts?
semiotico und blueberry semiotico: Ich habe nie das Konzil bzw. die Homosexuellen für Fehlentwicklungen
verantwortlich gemacht! Das Konzil nehme ich sogar ausdrücklich in Schutz, wie Sie wissen. Bei dem fraglichen
Artikel habe ich bezüglich Kirchenfeindlichkeit lediglich eine Vermutung geäußert, bedingt durch allzu
umfängliche sachliche Fehler der beiden Beiträge von Hodmez… und iustitia! Ich habe nicht Kirchenfeindlichkeit
als erwiesene Tatsache hingestellt, das wäre in der Tat anmaßend. Blueberry: die von Ihnen genannten
Inkosequenzen treffen zu! Eigentlich müßte der gesamte Staat für die Vermögenschäden der r.-k. Kirche
aufkommen. Der Staat hat aber nur das Geld, das er von seinen Bürgern in Form von Steuern einnmmt. Gleichzeitig
bestehen traditionsbedingte Verpflichtungen gegenüber der ev. Kirche. Es handelt sich wohl um eine Vereinfachungsregelung,
daß man beide Kirchen durch ihre jeweiligen Mitglieder, als Staatsbürger, kirchensteuerlich alimentieren
läßt. Da, wie schon gesagt, 1918 außer den Juden, nahezu alle Deutschen einer der beiden Großkirchen
angehörten, war die Regelung damals im Ergebnis weitestgehend in Ordnung. Gemäß Gleichbehandlungsgebot
des GG könnten analog der bisherigen Kirchensteuerrregelung andere Kirchen bzw. Religionsgemenschaften
Kirchensteuer fordern. Wie mir in den 70er Jahren bekannt wurde, hat die russisch orthodoxe Auslandsirche
hierauf verzichtet, weil man das System damals im Rahmen der 68er Unruhen nicht für zukunftsträchtig
hielt.
Die bösen Kirchenfeinde Jaja, alles was falsch ist, resultiert aus Kirchenfeindlichkeit. Alle Mißstände
resultieren aus dem Konzil. Und Schuld an allem sind sowieso die Homosexuellen… Ich schätze Ihre Argumentationen
sehr, aber ich bitte Sie, zerstören Sie dieses positive Bild nicht durch solche unbegründeten Anschuldigungen,
die Sie aus wenigen Worten zu schließen gedenken.
hodmez… und iustitia Beide Beiträge wimmeln von – vermutlich kirchenfeindlichkeitsbedingten – Fehlern!
Wenn Schulgründung auch nicht Zweck der Kirche ist, so ist sie dennoch, wie jede andere natürliche bzw.
juristische Peron, hierzu berechtigt (Dienstleistungsfreiheit!). Nicht nur Klöster, sondern auch Bistümer
unterhalten Schulen und haben hierin eine lange Tradition (s. regula Benedicti sowie Kathedralschulen
im Mittelalter). Bis zur Gründung der 1. juristischen Fakultät in Bologna waren alle Professoren Priester,
wie Sie als Jurist eigentlich wissen müßten! In Deutschland herrscht bekanntlich Schulgeldfreiheit.
Damit werden die Eltern nur zur Finanzierung der Privatschulen herangezogen, die sich ausnahmsweise, wie
die Waldorfschulen, nicht an staatlich vorgegebene Lehrpläne halten. Im Übrigen spart der Staat durch
solche Privatinitiativen eine Menge Geld. Den Nutzen auch der Kaitalgesellschaften durch die Privatschulen:
s. meinen letzten Beitrag! Denselben Beitrag, den die KSt zur Kirchenfinanzierung leistet, leistet auch
die ESt. Daß Kirchensteuer im Gegensatz zu sonstigen Steuern in die verfassungsrechtliche Gewerbefreiheit
eingreift, ist eine Behauptung von iustitia. Warum sollen daher nicht auch juristische Personen unmitttelbar
zur Kirchensteuer veranlagt werden? Zur Entstehungsgeschichte der Kirchensteuer: s. meinen letzten Beitrag.
Ihre Auffassung entspricht – jedenfalls hinsichtlich der r.-k. Kirche in Deutschland – nicht den Tatsachen.
@ Guttenberger Was haben Sie dagegen, daß die beiden kirchensteuer eintreibenden Kirchen ihren Unterhalt
ausschließlich von ihren eigenen Mitgliedern beziehen? Ich habe überhaupt nichts dagegen. Nur sollten
Sie sich mal entscheiden um was es sich jetzt handeln soll: Schadenersatz oder Unterhalt? Wenn es Schadenersatz
wäre, wie Sie sagen, dann stellt sich die Frage warum nur die Deutschen Schadenersatz leisten sollen?
Und von den Deutschen dann nur die Katholiken? Wieso sollten die Katholiken Schadenersatz leisten für
Schaden den ihre Kirche und damit ja sie selbst erlitten haben? Das ist ja grotesk. Das ist so wie wenn
die Entschädigungszahlungen für jüdische Zwangsarbeit nur von deutschen Juden geleistet werden müsste.
Hallo? Mal abgesehen davon, rein rechtlich wäre es durchaus möglich dass auch andere Religionsgemeinschaften
in den Genuss staatlicher Unterstützungen kämen sofern diese es schaffen würden entsprechende Bedingungen
zu erfüllen.
Wie wahr, liebste liustitia – Schließlich ist Sinn und Zweck der katholischen Kirche grundsätzlich nicht
jener, Schulen zu erhalten – Ergänzung: Und schon gar nicht, sich in sie einzumischen. So viel nur dazu…
Klassischer Fall von „über drei Ecken ist auch nicht richtig“ Sehr geehrter Herr Guttenberger, die Kirchensteuer
in Deutschland und Österreich sind als Einzelleistung des einzelnen erwerbsfähigen Staatsbürgers konzipiert,
wobei die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer abgeführt wird. Sinn und Zweck dieser Aktion
ist es, bestimmten Glaubensgemeinschaften Zuwendungen zufließen zu lassen; dies hat auch kirchenhistorische
Gründe (ehemals sehr starker Einfluss der Kirche auf die Herrscherhäuser). Steuern sind (bis auf die
Mehrwertsteuer vielleicht) nach dem „Verursacherprinzip“ konzipiert, dh derjenige, der den direkten Nutzen
von einer staatlichen Leistung hat, soll dafür auch Steuern zahlen. Von Glaubensgemeinschaften profitieren
Kapitalgesellschaften allerdings keineswegs, auch wenn Sie von irgendwelchen Orden geführte Schulen als
Beispiel anführen. Schließlich ist Sinn und Zweck der katholischen Kirche grundsätzlich nicht jener,
Schulen zu erhalten Im Übrigen werden solche Schulen ohnehin durch die Beiträge der Eltern erhalten
bzw. durch staatliche Zuschüsse – zu diesen Zuschüssen leisten die Kapitalgesellschaften bereits jetzt
einen wichtigen Beitrag über die Körperschaftsteuer. Für eine Kirchensteuer, die auf Ebene der Körperschaftsteuer
eingehoben wird, fehlt jegliche rechtliche Grundlage und würde ein solcher Eingriff einen unzulässigen
Eingriff in verfassungsrechtliche die Erwerbsfreiheit darstellen.
justitia: Kirchensteuer für juristische Personen Es stimmt: juristische Personen können die Dienstleistungen
der Kirchen – zumindest nicht unmittelbar – in Anspruch nehmen. Trotzdem zählen sie mittelbar zu deren
Nutznießern: denken Sie z. B. an den ausgezeichneten Ruf kirchlicher Schulen, den selbige sicher nicht
zu Unrecht genießen. Warum drängen wohl auch Nichtkatholiken und kirchlich völlig Ungebundene zur Aufname
ihres Nachwuchses in katholische Schulen? Gut ausgebildete Berufsanfänger liegen im ureigensten Interesse
der Wirtschaft. Somit besteht durchaus ein mittelbarer Nutzen an kirchlichen Dienstleistungen, und warum
sollen deren Nutznießer auch als juristische Personen die Kosten nicht mittragen?
Offenbar notwendig, dass ich mich mal wieder zu Wort melde ad sacerdos helveticus: Was heißt, ein Mitglied
einer Glaubensgemeinschaft hätte mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen? Und was ist mit einer allfälligen
Klage auf Exekution? Sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat eine Glaubensgemeinschaft das Recht,
ausständige Kirchensteuerbeträge vor Gericht einzuklagen – wohl eine deutlich effizientere Methode,
als es der Ausschluss aus der Gemeinde wäre (jemand wird wohl nicht bereit sein zu zahlen, wenn er sich
ohnehin nicht mehr in der Gemeinschaft verankert sieht; würde er ausgeschlossen, würde man ihm wahrscheinlich
noch einen Gefallen tun). Mal abgesehen davon, dass für mich rechtswissenschaftlich nicht ganz erklärlich
ist, warum juristische Personen Kirchensteuer zahlen sollten – aus rechtsphilosophischer Sicht ist dieser
Vorschlag unsinnig, schließlich kann eine AG die Angebote der Glaubensgemeinschaften auch nicht „persönlich“
in Anspruch nehmen, sondern bestenfalls deren Arbeitnehmer – dann sollten jedoch auch diese als „Nutznießer“
die Kirchensteuer zahlen.
Parzival: Schadenersatzleistungen Ihre Erwiderung ist erst recht Humbug! Sie unterstellen Äpfel mit Birnen
vergleichend einfach drauflos! Natürlich habe ich nichts gegen Entschädigung der Juden auf Dauer unter
Berücksichtigung der umfangreichen nachkrieglichen Leistungen an Israel. Bei nachkrieglichem Lastenausgleich
stehen sich NS-Geschädigte ohnehin besser. Die vielen ermordeten Juden sind rein wirtschaftlich nicht
erfaßbar. Durch Ausrufung der Republik 1918 hat der Adel im Gegensatz zur Kirche 1803 jede öffentliche
Funktion verloren. Aufgrund der begleitenden Gesetze ist seine Behandlung gemäß bürgerlichem Recht
in Ordnung. Die Kirchen haben hingegen ihre öffentliche Bedeutung (z. B. caritative Aufgaben) behalten
und benötigen damit verständlicherweise Ersatz für entgangene Einnahmen. Damit alleine ist die Rechtsgrundlage
schon grundlegend anders, als beim Adel, der seinen Privatbesitz 1918 im Gegensatz zur Kirche 1803 ungeschmählert
behalten hat. Was haben Sie dagegen, daß die beiden kirchensteuer eintreibenden Kirchen ihren Unterhalt
ausschließlich von ihren eigenen Mitgliedern beziehen? 1918 hat fast jeder Deutsche mit Ausnahme der
Juden einer der beiden Großkirchen angehört. Durch umfangreiche Kirchenaustritte und massenhaften Zuzug
von Mitgliedern anderer Konfessionen und Religionen stellt sich die Frage in Ihrem Sinne allerdings neu.
Schließlich stehen die kirchlichen Dienstleistungen (z. B. Kindergärten, Altenheime, Schulen usw.) nicht
nur ihren Mitgliedern zur Verfügung.
@ Guttenberger Es geht hier um Schadenersatzleistungen für entgangene Einnahmen. So lange der Staat aus
den enteigneten Gütern selber Rendite bezieht, warum soll er davon nicht für unbegrenzte Zeit an den
Enteigneten abgeben? Mit der gleichen Begründung können Sie bis in alle Ewigkeit Schadenersatz für
enteigneten jüdischen Besitz während des Dritten Reiches leisten. Ich gehe wohl recht in der Annahme
dass sie das was dagegen hätten oder? Schadenersatz ja bitte, aber nur für die Katholische Kirche! Alles
andere ist schlimmes Unrecht! Ihre Begründung ist Humbug! Der Staat zahlt enteigneten Adeligen wie den
Hohenzollern oder sonst wem schließlich auch keinen Schadenersatz dafür dass sie heute leider nicht
mehr über Preußen herrschen. Das wäre ja noch schöner! Selten so gelacht! Können Sie mir vielleicht
auch den Grund nennen warum sich die Höhe des „Schadenersatzes“ nach der Zahl der Kirchenmitglieder richtet?
Schließlich zahlen doch nur die „Schadenersatz“? Warum sollen nur Katholiken „Schadenersatz“ leisten?
Warum nicht auch Atheisten?
Parzival: Schadenersatzleistungen Es geht hier um Schadenersatzleistungen für entgangene Einnahmen. So
lange der Staat aus den enteigneten Gütern selber Rendite bezieht, warum soll er davon nicht für unbegrenzte
Zeit an den Enteigneten abgeben? Die Finanzmathematik kennt durchaus die ewige Rente. Es handelt sich
um den Fall, daß die entnommenen Beträge so niedrig sind, daß das vorhandene Kapital zumindest nicht
aufgezehrt wird. In unserem Fall sind die an die katholische Kirche gezahlten Beträge niedriger, als
die abgeworfene Gesamtrendite, so daß hier ganz eindeutig eine ewige Rente vorliegt. Es gibt übrigens
noch ältere solche Verträge: so zahlt ein Weingut in Franken (der Name ist mit entfallen) noch heute
an das Haus Habsburg Abgaben, deren Rechtsgrund noch in der Zeit des hl. römischen Reiches deutscher
Nation geschaffen wurden.
DDL und Andere: Kirchensteuer Die Kirchensteuer-Kritiker übersehen geflissentlich die Ursache der Kirchensteuer
zumindest für die katholische Kirche: den Reichsdeputationshauptschluß von1803! Die Einnahmen durch
die Kirchensteuer decken nicht einmal die Rendite der enteigneten Ländereien, so daß der Staat durch
den Vermögenzuwachs immer noch ordentlich bereichert ist. Da es sich hier um Schadenersatzleistungen
handelt, können sich andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
berufen. So hat die staatlich anerkannte russisch-orthodoxe Auslandskirche nie Kirchensteuer beantragt.
Der Klerus der hiesigen griechisch-orthodoxen Kirche wird m. W. vom griechischen Staat besoldet. Da die
Reichsfürsten für die nie Territorialherrin gewesene evangelische Kirche gleichzeitig Kirchenoberhäupter
waren, haben sie die Kirche in ihren Territorien alimentiert. Im Rahme der Trennung von Kirche und Staat
nach 1918 hat man beide Kirchen bei unterschiedlicher Rechtsgrundlage grundgesetzgemäß gleichgestellt.
@ DDL Die von Ihnen genannten 10% sind definitiv falsch. Außerdem erinnere ich mal aus (offenbar?) gegebenem
Anlass daran, dass die Kirche keine reine Wohlfahrtsorganisation ist, die lediglich Gelder an Arme umverteilt.
Sie ist auch eine Gemeinschaft von Gläubigen, und dieses Gemeinschaftsleben kostet mitunter auch Geld.
Ihr Vorschlag ist daher genauso gut als würde man den Bundeshaushalt von 256 Mrd € einfach auf die
Bürger zurückverteilen.
Immer dieselben Pappkameraden „Steuerexperte Schultz – der selber evangelisch ist – fürchtet, daß die
Kirchen bald Bildungs- und Sozialeinrichtungen wie Kindergärten und Behindertenheime schließen müssen,
wenn ihre Einnahmen weiter sinken.“ Sobald man sich kirchenkritisch oder gar (was meist viel stärkeren
Protest auslöst) kirchensteuerkritisch äußert, sind sofort wieder die unglaublich umfangreichen sozialen
Leistungen der Kirchen auf dem Tapet, die angeblich ohne Kirchen, geschweige denn ohne Kirchensteuer,
auf gar keinen Fall von irgendwem sonst erbracht würden oder werden könnten. Dass in Wahrheit sowohl
katholische als auch evangelische Kirche (in Deutschland) gerade 10% ihrer Kirchensteuereinnahmen in sog.
„karitative Projekte“ stecken, bleibt dabei regelmäßig unerwähnt, da nicht allzu schmeichelhaft für
die, die eben noch die Kirchen als reine Wohltäter darstellen wollten. Konkret: Würde etwa die Kirchensteuer
GANZ abgeschafft und stattdessen ein, sagen wir, „Ethikabschlag“ i.H. von 20% der jetzigen Kirchensteuer
erhoben, der direkt karitativen Zwecken zugeführt würde, so wäre diesen doppelt so sehr geholfen wie
jetzt. Es sind ewig wiedergekäute und dabei so leicht zu durchschauende Pseudoargumente wie dieses, die
eine gewisse Unglaubwürdigkeit und Unredlichkeit vermitteln.
Mutloses Besitzstandsdenken Es wäre der katholischen Kirche in Deutschland zu wünschen, dass sie sich
nicht an Konkordate klammert, sondern mutig eine gerechtere Praxis anstrebt. Dies wäre auch zu ihren
Gunsten. Das deutsche Prinzip ist vor allem auch deswegen nicht von Ungerechtigkeiten frei, weil ausser
in Deutschland und Österreich (teilweise auch in der Schweiz) in fast allen Ländern ein Katholik zwar
moralisch aufgefordert ist, die Kirche finanziell zu unterstützen (gemäss allgemeinem Kirchenrecht),
er aber sonst keine Konsequenzen zu tragen hat, wenn er dieser Forderung nicht nachkommt, das heisst nicht
in seinen kirchlichen Gliedschaftsrechten beeinträchtigt ist, wenn er nicht bezahlt. Für die Erbringung
bestimmter Dienste (z.B. Taufe, Bestattung) können dann natürlich jedoch gewisse Gebühren verlangt
werden. Ein gutes Modell wäre meines Erachtens das italienische System der Kirchenfinanzierung.
@ Benedikt Über was regen Sie sich denn eigentlich so auf? Ich hab doch überhaupt nichts gesagt. Ich
wollte nur eine Begründug dafür liefern warum die jüdische Gemeinde Geld vom Staat bekommt, nachdem
hier Leute wie Bruder Theophil das offensichtlich als im höchsten Maße zu verurteilende Ungerechtigkeit
hingestellt haben. Mehr nicht. Das die islamischen Gemeinden teilweise auch selber nichts fertig bringen,
bzw. sich nicht einigen können ist eine andere Sache.
@ blueberry Was glauben Sie, wie viele staatliche Leistungen es gibt, für die kein Cent bezahlt werden
muss und die ebenfalls an nur wenige ausbezahlt werden? Nehmen Sie es mir nicht übel, es mag ja sicher
Argumente gegen die Kirchensteuer geben, aber meist lässt sich schnell erkennen, dass es lediglich eine
Scheinargumente sind und in Wirklichkeit die Kirche getroffen werden soll. Ich will jetzt nicht sagen,
dass das auch bei Ihnen so ist, aber meist ist es eben so. Das können Sie leicht erkennen, wenn Sie den
Wikipediaartikel Kirchensteuer lesen: ZB Kritikpunkte, vorgetragen vom IBKA: [Die Kirchensteuer] diskriminiert
andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diesen Status entweder nicht erwerben können
oderaus Glaubensgründen nicht erwerben wollen. So eine Argumentation ist doch ein Scherz. Wenn ich eine
Leistung aus religiösen Gründen nicht will, dann ist es ungerecht, wenn sie andere bekommen? Absurd.
Oder kirchenreformerische Gruppen Nur ca. 30 Prozent der Kirchenmitglieder tragen per Kirchensteuer zur
Finanzierung der Kirchen bei. Auch ein dolles Argument. Betrachtet man die sinkende Zahl sozialabgabenpflichtiger
Jobs in Deutschland, dann kann man diese Abgaben demnächst mit Hilfe dieses Arguments streichen. usw.
Also wie gesagt: Es mag Argumente geben, aber oft sind die wahren Interessen doch sehr durchsichtig.
@ Benedikt …außerdem kommt jede Religionsgemeinschaft in diesen Genuß, die als Körperschaft des öffentlichen
Rechts anerkannt wird. Es ist also nicht per se auf die christlichen Kirchen beschränkt. Die Finanzierungsart
der jüdischen Gemeinden ist vom Kirchensteuerprinzip nicht wirklich verschieden. Habe ich etwas anderes
gesagt? Ich habe nur bemängelt dass in Dtl genau zwei Religionen in den Genuss dieses Verfahrens kommen.
@ blueberry In Deutschland sind Staat und Kirche getrennt. Ja, auf dem Papier. In Wirklichkeit ist das
Prinzip aber aus historischen Gründen nicht strikt durchgehalten, wobei Ausnahmen von dem Prinzip mehr
auf Gewohnheiten beruhen als auf Gesetzen. Gleichzeitig zieht der Staat für die Kirche Steuern und stellt
ihr das Geld zur Verfügung. Hier liegt eine ungerechte Bevorzugung der christlichen Religion vor. Warum
denn das? Die Kirche bezahlt schließlich für diesen Service, außerdem kommt jede Religionsgemeinschaft
in diesen Genuß, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wird. Es ist also nicht per
se auf die christlichen Kirchen beschränkt. Die Finanzierungsart der jüdischen Gemeinden ist vom Kirchensteuerprinzip
nicht wirklich verschieden. Oder aber man schafft die Kirchensteuer ganz ab. Das wäre wohl die beste
Lösung. Aus welchem Grund denn?
@ Bruder Theophil In Deutschland sind Staat und Kirche getrennt. Gleichzeitig zieht der Staat für die
Kirche Steuern und stellt ihr das Geld zur Verfügung. Hier liegt eine ungerechte Bevorzugung der christlichen
Religion vor. Um einen Ausgleich zu schaffen, leitet der Staat anderen anerkannten Religionsgemeinschaften
Finanzmittel zu. Da in Deutschland nur noch das Judentum (seltsamerweise aber bspw. nicht der Islam) als
Religionsgemeinschaft anerkannt ist, ist es die einzige Religion neben dem Christentum dass vomn Staat
mit Geld versorgt wird. Ungerecht daran ist höchstens dass die islamischen Gemeinden kein Geld bekommen.
Oder aber man schafft die Kirchensteuer ganz ab. Das wäre wohl die beste Lösung.
@Bruder Theophil Wie Sie ihrem Sohn den Judenmord der Nationalsozialisten erklären (oder auch nicht)
ist nicht mein Problem. Fakt ist, dass damals Millionen von Menschen starben, primär getötet durch Deutsche
(auch wenn es bei weitem nicht alle waren, aber das ist was anderes). Dass ein wohlhabendes Land wie Deutschland
50 Jahre (das ist nicht viel) nach dieser Katastrophe eine gewisse Wiedergutmachung leistet, ist doch
wohl sonnenklar, oder? Ich weiß ja nicht, wie alt ihr Sohn ist und ob und wie er die Ausmaße der Judenverfolgungen
(kennen)gelernt und verstanden hat – aber ich sehe es nicht als Bevorzugung an, wenn eine fast ausgerottete,
noch dazu heute sehr kleine Gruppe einen Beitrag erhält, der zumindest in kleinster Weise zeigt, was
damals geschehen ist. Wieder gut machen kann man das ohnehin nie. Und wenn Sie schon so gerne von „Bevorzugung“
reden, dann erklären Sie ihm vielleicht einmal, wie sehr die Juden „benachteiligt“ wurden – und ob nicht
dieser „Vorteil“ (wie sie meinen) heute mehr als nur angebracht ist. Aber das will ich gar nicht sagen:
Es ist keine Bevorzugung, sondern ein Akt, der zeigt, dass man sehr wohl verstanden hat, was man angerichtet
hat. Und wieso das ihren Sohn so brennend interessiert, versteh ich sowieso nicht – ist er etwa Finanzminister?
In der Schweiz Praxis In der Schweiz zahlen in manchen Kantonen zum Beispiel Aktiengesellschaften als
juristische Personen Kirchensteuern. Da eine juristische Person aber eo ipso kein Bekenntnis hat, stellt
sich die Frage, welcher Konfession die Steuer zukommt. Im Kanton Zürich wird die Kirchensteuer der juristischen
Personen nach dem Verhältnis der am Steuerdomizil vertretenen öffentlich-rechtlich anerkannten Konfessionen
verteilt. Ein Kirchenaustritt einer juristischen Person ist nicht möglich.
Unterstützung der jüd. Gem. Diese Unterstützung resultiert aus den Vebrechen des Nazi-Regimes und ist
eine Art „Wiedergutmachung“, auch bekannt als „Schadenersatzzahlung“. Angesichts der Verbrechen, die von
der deutschen Regierung der 30er und 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts an den Juden verübt wurden,
ist eine „Bevorzugung der jüdischen Religionsgemeinschaft“ so ziemlich das schrecklichste, was man behaupten
kann.
@Loc Fetyr Der Zusatz ist nicht „sinnlos“, sondern bezieht sich (1) auf einen unterschwellig angedeuteten
Lösungsvorschlag für die Finanzierung der anderen Religionsgemeinschaften und (2) deutet er darauf hin,
daß hier eine Bevorzugung der jüdischen Religionsgemeinschaft vorliegt.
Das geht doch gar nicht Nur normale Personen können Mitglied einer Kirche sein, und nicht Gesellschaften.
Personengesellschaften, wie die meine, zahlen nicht ALS Gesellschaft Kirchensteuer, sondern ich als Inhaber
des Unternehmens zahle Kirchensteuer.