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Donnerstag, 22. Juni 2006 11:05
Behinderte sind ein Schaden, der beseitigt gehört
Wenn behinderte Menschen nicht rechtzeitig entdeckt und getötet werden, müssen die verantwortlichen Ärzte Schadenersatz zahlen. Ein französisches Horrorurteil.
Behinderte Juden aus dem Konzentrationslager Buchenwald
Behinderte Juden aus dem Konzentrationslager Buchenwald
(kreuz.net, Straßburg) Horrorurteil in Straßburg. Der französische Staat wird zahlen, weil Ärzte staatlicher Spitäler zwei behinderte Kinder vorgeburtlich nicht rechzeitig entdeckt und getötet haben.

Die beiden geschädigten Elternpaare erhalten ein Schmerzensgeld von jeweils 2,4 Millionen Euro.

Das gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekannt.

Damit wird die unterbliebene Schlachtung von zwei behinderten Menschen als gewöhnlicher Haftungsfall betrachtet, der umfangreiche Ersatzansprüche nach sich zieht.

Mit dem Geld soll die lebenslange Pflege der Kinder – deren Geburt nicht rechtzeitig verhindert werden konnte – gewährleistet werden.

Die Eltern hatten sich in Straßburg gegen ein französisches Gesetz gewandt, das Zahlungen für behinderte Kinder erschwerte.

Das Gesetz verstößt – nach Auffassung des Gerichtshofs – gegen den Eigentumsschutz aus dem ersten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Tageszeitung ‘Frankfurter Allgemeine’ weist darauf hin, daß dieses Urteil auch auf unerwünschte gesunde Kinder angewendet werden könnte, die aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation trotzdem lebend geboren werden.

In beiden Fällen hatten Ärzte städtischer Spitäler in Paris eine Fehldiagnose gestellt.

Darum brachte die Mutter Christine Draon im Dezember 1996 ein schwerbehindertes Kind auf die Welt. Ultraschall- und Fruchtwassertests hatten keine Anomalien festgestellt.

Das behinderte Kind muß sein Leben lang intensiv gepflegt werden.

Ein Jahr ließ das Ehepaar Maurice ihr drittes, noch nicht geborenes Kind kontrollieren. Das Ehepaar besaß bereits ein behindertes Kind, das an Muskelschwund leidet.

Ein zweites, das an der gleichen Krankheit zu leiden schien, konnte rechtzeitig durch Abtreibung umgebracht werden.

Das dritte Kind entkam während der Schwangerschaft den Behindertenjägern. Nach einer vorgeburtlichen Untersuchung fand man keine Hinweise auf eine Behinderung.

Doch einige Monate nach der Geburt zeigte auch dieses Baby Symptome von Muskelschwund.

Die Kinder, die nie hätten geboren werden sollen, sind heute acht und neun Jahre alt.
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1…33 von 137 Lesermeinungen:
Donnerstag, 29. Juni 2006 13:29
Pünktchen: Aloah,
sie sind im Recht! Gerade an diesen Nachhutgefechten zeigt sich regelmäßig, wer noch was zur Sache zu sagen hat und wer nicht! – Danke und Wohlauf!
Donnerstag, 29. Juni 2006 12:58
Aloah: ddl der lustige…
>>…Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt. Es hat zwar lange gedauert, aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen – und Sie gleich mit – plärren können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen. Und, wie gesagt: Mir ist es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen.<<

DDl du bist a’ richtiger depp, wäre vor lachen über deinen schmarrn fast vom stuhl gekippt.
Donnerstag, 29. Juni 2006 12:36
DDL: Jaja…
…diese Leutchens, die einem mit hochrotem Kopf und extrem wortreich unter Verwendung von Zitaten ihr „Du interessierst mich nicht, ich finde Dich total unwichtig!“ ins Gesicht brüllten, fand ich schon immer zum Schießen. Und so überzeugend, doch, doch…

Ich, gereizt? Im Gegenteil, ich bin hochentspannt. Es hat zwar lange gedauert, aber vor einer halben Stunde ging mir endlich auf, dass Kamerad Pünktchen – und Sie gleich mit – plärren können, bis Sie meinetwegen ultramarinblau werden – es wird nichts nützen. Und, wie gesagt: Mir ist es sowas von egal, ob, wie und wie oft Sie sich fortpflanzen.

Aber es verschafft mir nach all den untergriffigen Anwürfen zugegebenermaßen eine gewisse Genugtuung, zu wissen, dass Sie und besonders der da vor Galle überquellen, weil Sie das umgekehrt nicht so sehen und es Sie schier zum Würgen bringt, dass „mijne vrouw de DDL will nich so als ick dat will“ und Sie haargenau NICHTS dagegen tun können als ohmächtig zu zetern.

Wohl bekomm’s.

Hach, da fühlt sich jede Zelle frisch!
Donnerstag, 29. Juni 2006 12:03
Aloah: ddl ein –-> wichtigheimer
Warum so gereizt, „ach, ähm“ stotterste jetzt angesichts der tatsachen wahrheiten, oder fühlste dich in deinem lügen-stachelturm erkannt.

Mann du lässt aber stark nach, verstehe bei dem schwachen anfang.

Allein die aussage:“…sich sinnlos zu vermehren“ zeugt von einem getriebenen geist der keine ruhe findet, für dich anders formuliert: „Jeder Tat schlägt ihren Täter“.
DDL du bist ein richtiger pampensuhler mehr wirklich nicht, ansonsten unwichtig.
Donnerstag, 29. Juni 2006 11:55
DDL: Von der Redaktion entfernt
Donnerstag, 29. Juni 2006 11:36
Pünktchen: Das Argument der gescheiterten
Verhütung ist KEINES für oder gegen das Leben eines Menschen! Wer etwas anders sagt, ist ein unverantwortlicher Zyniker!
Donnerstag, 29. Juni 2006 11:26
DDL: @Pünktchen
Tja, das mit der tollen Verhütung klären Sie dann doch bitte mit den hier anwesenden Ultrakatholiken ab. Ich bin mir nicht sicher, ob die dem Loblied so vorbehaltlos zustimmen. Viel Spaß beim Diskutieren.

Ach, ähm – Sie sind noch Jungfrau, stimmt’s? Soll gar kein Angriff sein, es ist nur die letzte verbleibende Erklärung für Ihre dummes Geschwafel. Aber egal. Wissen Sie, ich werde SIE nicht daran hindern, sich sinnlos zu vermehren, falls Sie ‘mal eine finden, die das mit sich machen lässt. Und umgekehrt werden Sie MIR nichts vorschreiben (können). ICH kann damit leben. SIE haben ein Problem damit. Wie außerordentlich schade.

Kamillentee?
Donnerstag, 29. Juni 2006 11:25
Pünktchen: Danke Aloah,
aber jetzt müssen wir uns sicher wieder vorhalten lassen, wir interessierten uns für „fremde Betten“, nur weil wir nicht zur Finanzierung eines Unrechtes, einer rechtswidrigen Kindstötung, beitragen wollen! Wer diesen geballten Unsinn nicht als solchen durchschaut, dem ist – argumentativ – auch nicht mehr zu helfen!
Donnerstag, 29. Juni 2006 11:08
Aloah: Pünktchen: Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz
Freilich hat die Frau recht.

Heute im zdf morgen-magazin wurde berichtet das 98% der kosten für einen rechtswidrigen schwangerschafts-abbruch vom staat, also von allen mitbezahlt wird.

Daher erschließt sich mir auch, dass es 219 beratungsstellen mit „schein zu STRAFFREIEN TÖTUNG“ gibt, die kohle stimmt, „herz was willste mehr“.

Die dramatisch physischen/psychischen spätschäden für die frau interessiert die GEIER nicht, ebenso wenig wie der zerfall der bestehenden ordnung deren erhalt eigentlich im interesse aller sein sollte.
Donnerstag, 29. Juni 2006 10:41
Pünktchen: Die Sozialministerin Sachsens Helma Orosz
hat natürlich recht mit ihrer Bemerkung:

„Außerdem müssen wir die Frauen zur Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung und der vielfältigen Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar“,

Ungewollte Schwangerschaften fallen im Wissen um das Risiko eines Mißlingens der jeweils gewählten Verhütungsmethode natürlich immer noch in die Verantwortung der Eltern. Jeder Versuch, die Schwangerschaft als eine Form der Influenza oder mangelnden öffentlichen Insektenbekämpfung hinzustellen, ist zynisch und menschenverachtend. In seinem Bett soll jeder machen, was er will, aber es ist nicht einzusehen, daß die Öffentlichkeit für unverantwortliches Verhalten, bzw. Verantwortungsflucht durch rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche zur Kasse gebeten wird, wie das bei den jetzt immer noch gewährten staatlichen Hilfen für Abtreibung der Fall ist. In diese Richtung zielte das Argument der Ministerin, die mit einigen ihrer Länderkollegen der Meinung ist, daß die staatl. Hilfen bei Schwangerschaftsabbrüchen („rechtswidrigen Handlungen“ !) reduziert werden sollten.
Donnerstag, 29. Juni 2006 09:33
DDL: Tja, da hat die werte…
…Sozialministerin offenkundig noch nie den peinlich berührten Moment erlebt, wenn man realisiert, dass ein Gummi geplatzt ist.

…oder dass jemandem urplötzlich einfällt, dass er (vielmehr: sie) gestern womöglich nicht die Pille… „Moment! Ich schau’mal nach!“

Oder, oder, oder.

Immer wieder toll, diese Leute, die vom Leben wie von einem physikalisch idealen System schwatzen.

Und wissen Sie, Pünktchen, da können Sie sich noch so sehr auf den Kopf stellen und empört Herumpelstilzen: SIE werden NIEMALS darüber befinden, wieviele Kinder WIR in die Welt setzen und WANN. Vergessen Sie’s einfach und stecken Sie Ihre Nase in Dinge, die Sie was angehen – also vorzugsweise nicht in anderer Leute Betten.
Donnerstag, 29. Juni 2006 09:12
Pünktchen: „Ungewollte Schwangerschaft“
wurde hier von mehreren mit einem „Verkehrsunfall“ verglichen und als Fahrlässigkeit hingestellt. Abgesehen davon, daß diese Metaphorik die Sexualität entpersonalisiert und zu einem von physikalischen Gesetzen bestimmten Geschehen (inkl. Kollisionen) herabwürdigt, bleibt die Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes bestehen, daß die Abtreibung eines Kindes aus dem Grunde, das es „nicht gewollt“ sei, ein Unrecht darstellt, dem Staat und Gesetze zu wehren haben!

Zum Thema der „ungewollten Schwangerschaften“ wird die sächs. Sozialministerin heute mit den Worten zitiert:
„Außerdem müssen wir die Frauen zur Eigenverantwortung verpflichten, schließlich sind in Anbetracht der umfassenden Aufklärung und der vielfältigen Verhütungsmöglichkeiten ungewollte Schwangerschaften kaum noch vorstellbar.“
(FAZ Nr. 148 vom 29. 6. 06, S. 4)
Dienstag, 27. Juni 2006 16:07
Aloah: Möpmöp Naturrecht
Die Formel lässt sich bis weit in die Antike hinein verfolgen. Wenn Sokrates schon meinte: „Unrecht tun ist schlimmer als Unrecht leiden“ in dem platonischen Dialog Gorgias.
Auch der Hl. Augustinus sagte: „Ein ungerechtes Gesetz ist kein Gesetz“.

Genau an diesem Punkt setzten die heutigen Schwierigkeiten an. Man meint, in einer pluralistischen Gesellschaft könne eine dem Menschen vorgegebene Ordnung nicht angenommen werden.

Damit wird die objektive Existenz eines Naturrechts einfach bestritten und jede Bemühung um dessen Erkenntnis in den Bereich der Ideologie verwiesen. Leider.

@Pünktchen, Danke für den Link.
Dienstag, 27. Juni 2006 15:12
Pünktchen: Aloah, Naturrecht
Wieso für einen modernen Rechts- und Moralphilosophen die Positionen des Naturrechts, rekonstruiert auf Kantischer Grundlage und im Gespräch mit konkurrierenden Auffassungen, unverzichtbar sind, begründet der bekannte Ethiker Ottfried Höffe in vielen seiner Schriften. Hier eine Rezension!
Dienstag, 27. Juni 2006 14:20
Möpmöp: Aloha
… das Problem an Ihrer Argumentation ist nur, dass das Naturrecht einmal eine rechtsphilosophische Strömung war, im 19 Jhd aber vom Rechtspositivismus verdrängt wurde. Allerdings gebe ich Ihnen insofern Recht, als der Gesetzgeber beim GG sicherlich von den Prinzipien des Naturrechts beeinflusst wurde – allerdings ist wie gesagt die Philosophie des Naturrechts keineswegs mehr vorherrschend in der Rechtsprechung und Lehre, auch wenn der BVerfG immer wieder über den Weg der Radbruch’schen Formel die Prinzipien des Naturrechts in dessen Judikatur einfließen ließ.
Dienstag, 27. Juni 2006 14:12
Pünktchen: „iustitia“
„Iustitia“Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an

Diese Behauptung ist nachprüfbar falsch! 1) hatte nicht ich „lediglich allgemein“ Verkehrsunfälle „eingeführt“, das war ein anderer, 2) hatte ich sehr wohl in Erwiderung darauf sofort ein Fallbeispiel gebracht, in dem eine Tötungshandlung aus Eventualvorsatz erfolgte.

Weitere Bemerkungen unterlasse ich hier, es hat etwas Widerwärtiges und i.d.T. Zermürbendes, sich ständig falsch zitiert und wiedergegeben zu finden und statt zur Sache sprechen zu können, ausschließlich mit der Richtigstellung eigener Aussagen befaßt zu werden.
Dienstag, 27. Juni 2006 14:12
Benedikt: @ möp möp
Dann in der Tat. Aber auch auf Lehrbücher? Wir können an der Uni nur auf Kommentare und Zeitschriften elektronisch zurückgreifen.
Dienstag, 27. Juni 2006 14:09
Aloah: Möp Möp – Menschenrechte
>>Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt.<<

Falsch – Menschenrechte sind Naturrecht, das heißt, sie bestehen vor jeder staatlichen Festlegung und unabhängig davon, ob ein Staat sie anerkennt oder nicht.

Eine Vermischung ist daher unzulässig.

Menschenrechte gelten zeitlich gesehen ewig, räumlich gesehen überall in der Welt; sie sind in der Natur oder in Gottes Schöpfung verwurzelt, sie haben den Charakter der Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit.
Das waren und sind doch alles Ergebnisse nach den Greueln der Diktaturen und der Kriege unseres Jahrhunderts.

Gerade die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte führten zu der bekannten Barbarei.
Und heute: Im ersten Quartal gab es in Deutschland fast 33.000 Abtreibungen, wie damals ein schlachten ohne Ende. ES ist bitter sich über M- Würde oder -Rechte zu streiten!
Dienstag, 27. Juni 2006 14:06
Möpmöp: Lieber Benedikt
Ach nein – ich arbeite in einer seehr großen Rechtsanwaltskanzlei, der Bibliotheksdienst der Kanzlei hat Zugriff auf diverse Datenbanken; ich werde die Kollegen von dort einfach mal bitten, dass sie mir diese besorgen
Dienstag, 27. Juni 2006 14:05
Benedikt: @ Möp Möp
Sicher sicher…

Am einfachsten werden wohl die Gerichtsentscheidungen zu besorgen sein. Möglicherweise sogar auf google?
Dienstag, 27. Juni 2006 14:00
Möpmöp: Lieber Benedikt
Das Thema interessiert mich – daher werde ich versuchen, ob ich in Österreich die von Ihnen genannten Lehrbücher auftreiben kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich – sobald ich mir dieses Thema durchgelesen habe – Sie kontaktieren dürfte zwecks Austauschs!
Dienstag, 27. Juni 2006 13:53
Benedikt: @ Möp Möp
doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen ähnlich.

Wenn die österreichische Judikatur so ist, dass billigende Inkaufnahme keinen Vorsatz beinhaltet, so ist das nicht haltbar. Ich kann Ihnen zusätzlich zu den schon genannten Quellen auch noch BGH NStZ 98,615 nennen, mit noch weitergehender („bloße Inkaufnahme“) Anmerkung von Roxin, BGH NStZ 99,507 oder auch beliebige Lehrbücher wie Maurauch/ Zipf AT § 22 Rn 36, Wessels/ Beulke § 7 Rn 220 usw usf.

Alle stufen billigende Inkaufnahme als Eventualvorsatz ein.
Dienstag, 27. Juni 2006 13:47
_Ungläubig-: Die deutsche Definition
Fahrlässigkeit im § 276 Abs 2 BGB Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. (Das Strafrecht orientiert sich an dieser Norm)

§ 6 Abs 2 öStGB könnte man gleichsetzen mit der bewussten Fahrlässigkeit in Deutschland. Der Handelnde rechnet zwar mit dem möglichen Eintritt des Schadens, vertraut aber darauf, dass er nicht eintreten wird.

Der Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB entspricht dem deutschen bedingten Vorsatz.
Dienstag, 27. Juni 2006 13:20
Möpmöp: Liebes Pünktchen
Zum Einen habe ich nur betont, dass der Begriff „Menschenwürde“, so wie Sie ihn verwenden, in der Rechtswissenschaft nicht verwendet wird – mit dem Begriff „Menschenwürde“, wie er im GG verwendet wird, ist jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status, also Anspruch auf das, was man gemeinhin als „Menschenrechte“ kennt. Wie Sie sehen, gab der Gesetzgeber damals selbst keinen wirklich brauchbaren Hinweis darauf, was unter „Menschenwürde“ zu verstehen ist, daher sind die allgemeinen Gesetzesauslegungsregeln anzuwenden (Wortlaut/Grammatik, systematische Auslegung, teleologische Auslegung, historische bzw. verfassungskonforme Auslegung, …)
Zum anderen haben Sie mit Ihrem Beispiel den Verkehrsunfall in die Diskussion gebracht, nicht ich oder iustitia – wir beide haben nur versucht, anhand Ihres Beispiels Vorsatz und Fahrlässigkeit von einander zu trennen, um die Diskussion wieder zu versachlichen.
Dienstag, 27. Juni 2006 13:08
Pünktchen: Möpmöp
.
Vieleicht nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, daß
die Achtung vor der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben ist:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Die ganze Verkehrs(unfall)metaphorik halte ich für zynisch und in der Sache für verfehlt. Sie bezweckt offensichtlich eine Verantwortungsleugnung für Akte, die sehr wohl in die Verantwortung einer menschlichen Person fallen.

Das BVerfG ist in diesem Punkte auch ganz eindeutig. Es stellt fest:

Rechtl. Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.
Dienstag, 27. Juni 2006 13:07
Möpmöp: Lieber Benedikt
Iustitia sitzt hier neben mir, hat aber keine Lust mehr, sich in diesem Forum zu äußern – siehe Diskussion mit Pünktchen. Daher erlaube ich mir zu antworten.
Leider muss ich Ihnen widersprechen – ich habe vor meinem Posting über die deutsche Sprachregelung einen deutschen Juristen, der sein Referendariat in Österreich macht, Rücksprache gehalten (keine Sorge, ich äußere mich grundsätzlich nur bei Rechtsgebieten, wo ich vorher an der Uni eine entsprechende Ausbildung genossen habe oder wo ich mir an wissender Stelle Auskunft geholt habe ). Er meinte, im dStGB gäb’s keine der österreichischen Regelung vergleichbare Bestimmung, doch wäre die Definition von Fahrlässigkeit und Vorsatz nach deutscher Judikatur der österreichischen ähnlich.
Nein, im österreichischen Strafrecht gibt’s den Begriff „Billigung“ nicht, im Gesetzestext steht ausdrücklich, dass er die Verwirklichung nicht will (§ 6 Abs.2 öStGB) – würde er die Verwirklichung ernstlich für möglich halten und sich mit der Verwirklichung abfinden bzw. er es, Ihrem Beispiel nach, dem Zufall überlassen, ob die Verwirklichung eintritt oder nicht, wäre das Eventualvorsatz nach § 5 Abs. 1 öStGB.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:58
iustitia: Liebes Pünktchen
Da muss ich Ihnen leider widersprechen – den Eventualvorsatz haben Sie erst jetzt hereingebracht, aus Ihrer Schilderung ging das keineswegs hervor; siehe auch Möpmöp’s Beitrag, das ja auch ungerechtfertigt von Ihnen angeschüttet wurde.
Weiter unten in der Debatte führten Sie lediglich allgemein Verkehrsunfälle an – diese werden von der herrschenden Lehre und Judikatur stets als Fahrlässigkeitsdelikte behandelt (auch wenn man meiner Ansicht nach in den meisten Fällen auch über Eventualvorsatz diskutieren könnte – aber ich werde diese Judikatur leider nicht ändern können). Kann schon sein, dass Sie genaue Argumentation nervt, aber wie Sie aus der untenstehenden Diskussion vielleicht gelernt haben, sind derartige Feinheiten für die Beurteilung eines rechtlichen Sachverhalts unerlässlich.
Abgesehen davon gebe ich es jetzt definitiv auf, mit Ihnen diskutieren zu wollen, da Sie offenbar gesteigerten Wert darauf legen, Ihren Gegenüber unsachlich und untergriffig beschimpfen zu müssen. Ich hätte mich, wie gesagt, sehr gefreut, mich mit Ihnen auf anderem Niveau auszutauschen, aber auf „Nitschaktionen“ (Maler Nitsch ist bekannt für seine Schüttbilder) habe ich echt keine Lust mehr.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:57
Benedikt: @ iustitia
bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung

Ach so, Sie kommen aus Österreich. Nun, ich versichere Ihnen, dass das in Deutschland nicht so ist, sondern so, wie ich Ihnen sagte. Ich helfe natürlich auch gern bei der Recherche: RGSt 76, 115; BGHSt 36,1; BGHSt 44, 99.

Aber eine Frage:
Fahrlässig handelt (…) wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB)

Soll hierin nach Auffassung der österreichischen Richter etwa eine Billigung vorliegen? Billigung kann doch nicht mehr bedeuten, dass er den Erfolgseintritt nicht will, vielmehr ist es ihm egal bzw er überlässt es dem Zufall, ob der von ihm für möglich gehaltene Erfolg tatsächlich eintritt. Eine solche Auffassung ist mir nicht ganz klar.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:54
Aloah: Pünktchen – Menschenwürde
>>Möpmöp hatte behauptet, daß der Begriff der „Menschenwürde“ nur in der Ethik vorkomme! Peinlicher Irrtum!<<

Pünktchen, da haste recht!

Menschenwürde kommt allen Menschen qua ihres Menschseins zu.

Durch den begriff der Menschenwürde wird ein verhältnis der menschen zueinander festgestellt. Sie sind gleich an menschenwürde, unabhängig von rasse, geschlecht oder herkunft.

Das genau ist aber auch der problempunkt am begriff, weshalb ihn auch einige ethiker als nutzlos oder falsch ablehnen.

Hier bei den widerwärtigen nützlichkeitethikern oder utilitaristen besteht die gefahr, dass der begriff „MENSCH“, der dem begriff der menschenwürde zugrunde liegt, so gut wie nichts mehr mit dem konkreten menschen zu tun hat und diese folglich auch nicht mehr schützen kann.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:52
Möpmöp: Liebes Pünktchen
Den Begriff „Menschenwürde“ gibt’s tatsächlich nur in der Ethik – jedenfalls in dem Sinn, wie Sie dieses Wort gebrauchen.
Und nun zu Ihrem Autounfallbeispiel: Wenn Sie auf eine alte Frau mit hohem Tempo zufahren, um herauszufinden, ob’s die alte Dame noch rechtzeitig auf den Gehsteig schafft, müssen Sie mir erst noch erklären, ob Sie wirklich möchten, dass Sie die Frau durch einen Zusammenstoß umbringen. Wenn Sie wirklich die Absicht haben, diese alte Frau umzubringen, dann handeln Sie tatsächlich mit Vorsatz und dann sind Sie wegen Verstoßes gegen § 75 öStGB (Mord) strafbar, auch dann, wenn Sie den Tod der alten Dame in Betracht ziehen und sich damit abfinden (Eventualvorsatz, s.u.). Halten Sie allerdings den Tod der alten Dame für möglich, in Wirklichkeit möchten Sie den Tod jedoch nicht herbeiführen (Sie möchten nur sehen, ob sie’s eh noch auf den Gehsteig schafft – Marke „wird scho nix passieren“), dann handeln Sie fahrlässig – zugegeben, diese Konstruktion ist im Falle des Todes der alten Dame extrem zynisch, aber rein rechtlich bleibts bei der Fahrlässigkeit.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:50
Pünktchen: „iustitia“
„Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet“

Genau einen solchen Eventualvorsatz hatte ich in meinem Beispielfall aus dem Straßenverkehr präsentiert. Sie hätten sich also viel Schreiberei ersparen können, wenn Sie erkannt hätten, daß möpmöp, offensichtlich im Widerspruch zum von mir beschriebenen Sachverhalt, die normalen Fahrlässigkeitsdelikte im Straßenverkehr ansprach.

Bitte erst lesen, dann schreiben! Ihre Beiträge liefern immer wieder Wissensausbreitung ohne argumentativen Sachbezug!
Dienstag, 27. Juni 2006 12:46
gehts doch schwimmen, das wetter ist schön.
diese juristische wortspalterei bringt doch nichts.
wenn billigend und vorsätzlich das selbe wären, wieso würde es dann zwei wörter dafür geben.
der artikel ist doch außerdem schon längst verstaubt.
Dienstag, 27. Juni 2006 12:41
iustitia: Lieber Benedikt
Nein, es tut mir leid, aber die herrschende Lehre geht immer noch davon aus, dass bei bloßer billigende InkaufnahmeFahrlässigkeit anzunehmen ist.
Offenbar habe ich mich in meinem letzten Posting nicht deutlich genug ausgedrückt (kann auch mir mal passieren ), daher noch einmal:
Vorsätzlich handelt, wer einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklichen möchte. Eventualvorsatz hat, wer diese Verwirklichung für ernstlich möglich hält und sich mit dieser Verwirklichung abfindet (vgl. etwa § 5 Abs. 1 öStGB – bei euch Deutschen gibt’s übrigens eine ähnliche Sprachregelung ); dann gibt’s noch weitere „schwerere“ Vorsatzformen, nämlich Absichtlichkeit und Wissentlichkeit – diese müssen aber vom Gesetzgeber explizit auf der inneren Tatseite vorgesehen werden, sonst, wenn der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt, reicht auch der Eventualvorsatz.
Fahrlässig handelt hingegen zum einen, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und deshalb nicht erkennt, dass er einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt verwirklicht (§ 6 Abs. 1 öStGB) und zum anderen wer es für möglich hält, einen solchen Sachverhalt zu verwirklichen, diesen aber in Wahrheit nicht verwirklichen will (§ 6 Abs. 2 öStGB). Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist daher stets auf der inneren Tatbildseite zu treffen.
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