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Freitag, 30. Juni 2006 09:35
In Deutschland finanziert der Staat rechtswidrige Handlungen
Von 1996 bis 2003 hat der deutsche Staat über 250 Millionen Euro für die vorgeburtliche Endlösung an 800.000 Bundesbürgern ausgegeben.
Abtreibungsleiche, 8 Wochen
Abtreibungsleiche, 8 Wochen
(kreuz.net, Münster) „Schwangerschafts- abbruch als Sozialleistung ist ein Skandal.“

Das bekräftigte die Pressereferentin der ‘Christdemokraten für das Leben’ Monika Hoffmann.

Darum begrüßen die ‘Christdemokraten für das Leben’ den „mutigen Vorstoß der CDU-regierten Länder Sachsen und Thüringen bei der Konferenz der Ländergesundheitsminister, der eine Kürzung der staatlichen Subventionierung rechtswidriger Abtreibungen vorsieht“.

„Der Antrag von Frau Helma Orosz (Sachsen) und Dr. Klaus Zeh (Thüringen) eröffnet wieder die Diskussion, ob der Staat sich finanziell an rechtswidrigen Handlungen beteiligen darf.

Praktisch stellt er die Frage, ob alle Frauen, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, wirklich bedürftig sind.“

Laut geltendem Recht besteht bei Abtreibungen mit sogenannter sozialer Indikation, die rechtswidrig sind, aber straffrei bleiben, wenn die Schwangere sich beraten läßt, kein grundsätzlicher Anspruch auf Kostenübernahme.

Erst „in besonderen Fällen“ sind die Länder verpflichtet, für jene Frauen einzuspringen, welche die Kosten für eine Abtreibung nicht selber aufbringen können.

Seit 2003 ist jedoch bekannt, daß aus der Ausnahme die Regel wurde.

In Niedersachsen werden 90 Prozent der Abtreibungen vom Land finanziert, in Sachsen 98 Prozent, in Bayern 71 Prozent.

Die Frage liegt nahe, ob die verfassungsrechtlich geforderte Bedürftigkeit bei diesen Zahlen tatsächlich vorliegt.

Berechtigt ist es deshalb auch – wie von Thüringen und Sachsen angestrebt – das Einkommen der Väter, das bis heute von der Bedürftigkeitsprüfung ausgenommen war, zu berücksichtigen.
Monika Hoffmann:
Schwangerschaftsabbruch als Sozialleistung ist ein Skandal.


Von 1996 bis 2003 hat der deutsche Staat für mehr als 800.000 Abtreibungen über 250 Millionen Euro ausgegeben.

Die extrem hohen Quoten der staatlichen Finanzierung rechtswidriger Schwangerschaftsabbrüche stehen unverändert und unhaltbar im deutlichen Widerspruch zur Pflicht des Staates, ungeborene Menschen zu beschützen.

Ein Land, das die Tötung seiner eigenen Kinder nicht nur akzeptiert, sondern auch noch finanziell unterstützt, hat keine Zukunft, so Frau Hoffmann.

Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 26 Lesermeinungen:
Dienstag, 4. Juli 2006 13:15
Es ist unumstritten, dass die unantastbare Menschen-Würde, dem Menschen zukommt, nicht erst der Person – und zwar dem Menschen von Anfang an, also selbstverständlich auch dem noch nicht geborenen vor dem 4. Schwangerschaftsmonat.
Machen wir die unantastbare Würde vom „Person sein“ abhängig, so wird unsere Gesellschaft noch grausamer und unmenschlicher als sie ohnehin schon ist.
So folgert Peter Singer aus seinen „Person sein“-Thesen, dass es erlaubt sein müsse, behinderte geborene Babys bis zum Alter von 2 Jahren zu töten, da sie noch „keine Personen“ seien. Es ist ein Skandal, dass er für solche menschenverachtenden Thesen nicht schon längst verhaftet worden ist.
Dienstag, 4. Juli 2006 09:46
Ich orte hier – wieder mal – aus Unwissenheit geborene begriffliche Fehlgriffe. Dass ein Mensch von Anfang an ein Mensch ist und kein Zitteraal oder Braunbär (R.I.P. Bruno), versteht sich von selbst. Worum es tatsächlich geht, ist der Personbegriff. Und der ist heiß diskutiert – man denke z.B. an Peter Singer.
Montag, 3. Juli 2006 14:11
zwobbel: Weiche Satan!
Wie jeder seriöse Wissenschaftler weiß entwickelt sich der Mensch im Mutterleib immer als Mensch von Anfang an. Kein Mensch entwickelt sich zum Menschen. Nur Vollidioten und ideologisch hirnverklebte Hassprediger wiederholen gebetsmühlenartig die Lüge.

Ebenso verhält es sich bei dem Schwachsinn unter dem Begriff „Engelmacher“ (ggf. auch feminin). Auch heute sterben bei den weltweit unter welchem Modus auch immer angeb. „erlaubten“ Morden an ungeborenen Menschen auch Mütter. Als ob die Tatsache ob die Untat bestraft wird oder nicht etwas an den medizinischen Verhältnissen ändern würde. Von denen die überleben tragen viele gesundheitliche Schäden davon. Angerichtet in Deutschland durch Ärzte die von Krankenkassen oder aus dem Steuertopf bezahlt werden. Auch für die psychatrischen Folgen darf die Solidargemeinschaft dann zahlen. Wir wollen auch die extrem hohe Quote von kranken, nämlich alkoholsüchtigen Abtreibern nicht verschweigen. Ach wie „menschenfreundlich“. Aber die globalisierten Geschäftemacher brauchen frische Kleinstkindleichen zur Umsatzmaximierung.

So sieht die Wirklichkeit aus. Frauenfeindlich bis zum Abwinken.
Montag, 3. Juli 2006 13:23
Der Tradition verbunden: @ddl,deusexmachina,etc.
Nur zwei Nicknames verwenden Sie? Und was ist mit „demondeluxe“, „deus ex machina“, „Mme. Pompadour“ ? Nein, die sind natürlich nicht von Ihnen…
1. Ungeborene Kinder sind Menschen. In §1Abs.1 des GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Genau das trifft laut BVG auf ungeb. Kinder zu. Und das impliziert, dass es sich um Bürger handelt (s. Beitrag von Jörg Guttenberger).
Erklären Sie Ihre Behauptung mal einem Biologen bzw. Mediziner. Die werden nur den Kopf über Sie schütteln. Nennen Sie mir bitte den Zeitpunkt, ab dem ungeb. Kinder Menschen sind, führen Sie dafür naturwissenschaftl. Belege an.
Ein Mensch entwickelt sich immer als Mensch und nicht „zum Menschen“.
2. Am 15.Mai schrieben Sie: „Allerdings gibt es auch (seltener vorkommende) Konstellationen, bei denen in der Tat „Straffreiheit“ vorliegt, der Tatbestand des §218 also besteht, von einer Bestrafung aber abgesehen wird. Das gilt NICHT für den „fristgerechten Abruch nach Beratung“.
Das ist eine eindeutig falsche Behauptung von Ihnen. Denn gerade der „fristgerechte Abbruch nach Beratung“ ist laut Entscheidung des BVG rechtswidrig. Soll ich Ihnen die entspr. Passage der BVG-Entscheidung noch mal zitieren?
Mein Rat an Sie: Anstatt Ihre Behauptungen immer nur mit Ihren nervenden Bekräftigungsformeln („Punkt.“, „Is that understood?“, etc.) zu „untermauern“, führen mal lieber mehr Zitate, Belege bzw. Verweise an.
Samstag, 1. Juli 2006 23:16
DDL: @Der Tradition verbunden
Beschwerden bzgl. meiner 2 Nicknames richten Sie bitte an die kreuz.net-Redaktion, die beide Accounts beschränkt. MIR wäre es auch lieber, ich könnte einfach einen Namen verwenden. Damit hätten wir Ihre seltsamen Unterstellungen dann wohl abgehakt, nicht?

Und dann wenden wir uns noch Ihren Begriffsverwirrungen zu: Ich habe in diesem Thread explizit die Bezeichnung BÜRGER kritisiert; Sie faseln hier von „Menschen“. Das eine ist ein juristischer, das andere ein primär biologischer Begriff. Wenn man Begriffe verwendet, sollte man das korrekt tun.

1. Ungeborene sind keine Menschen – sie werden welche. Dem stehen die vom BVG zuerkannten Menschenrechte nicht entgegen.

2. Ungeborene sind keine Bürger. Nie gewesen. Und das BVG hat nie auch nur das Geringste in diese Richtung gesagt – weil es juristischer Blödsinn wäre, die würden sich hüten, so einen Quatsch zu sagen.

Vielleicht machen SIe sich erst einmal schlau, bevor Sie so aggressiv andere der Unwissenheit und Falschaussage bezichtigen?

P.S.: Dass Abtreibung als „rechtswidrig“ angesehen wird, ist bekannt – wo genau haben Sie denn die „wenigen Ausnahmefälle“ her, hm? Mal wieder Pappkameraden aufgestellt? Sie wollen so gut sein, mir das, was Sie mir hier zueignen, zu zeigen. Sie quatschen nämlich gerade massiv dummes Zeug.
Samstag, 1. Juli 2006 22:40
Der Tradition verbunden: @DDL, deusexmachina,…
…oder wie auch immer Sie sich sonst hier noch nennen.
Wer in einem Forum mehrere Identitäten benötigt um sich selbst Schützenhilfe zu geben, hat sich schon disqualifiziert.
Darüberhinaus disqualifizieren Sie sich aber noch mit Ihrer Arroganz, Ihrem Unwissen und Ihren falschen Tatsachenbehauptungen, die Sie mit einer Überheblichkeit als endgültig hinstellen, die hier viele anwidert.
Sie behaupteten, Kinder im 3.Schwangerschaftsmonat seien „keine Menschen“ und haben in Ihrer Arroganz auch noch „Gesetzgebung und Wissenschaft“ dafür beansprucht. Sowohl das BVG als auch Wissenschaftler (Biologen u. Mediziner) haben klargestellt, dass es sich um Menschen handelt, denen das gleiche Recht auf Leben zukommt wie allen andern auch. Dieses leuchtet im übrigen auch jeden Laien, der gesunden Menschenverstand hat, ein.
Sie behaupteten, dass es nur in „wenigen Ausnahmefällen“ rechtswidrige Abtreibungen gäbe. Falsch, über 90% der in Deutschland durchgeführen Abtreibungen erfolgen nach der Beratungsregelung und sind damit rechtswidrig.
Ihre unqualifizierten, falschen Tatsachenbehauptungen können Sie nie belegen. Anstatt sich mal Wissen anzueignen, eignen Sie sich hier nur neue Identitäten an, mit denen Sie sich selbst unterstützen wollen.
Sehr schwach, DDL, deusexmachina, etc. !
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