Die deutsche Justiz ist zur Erkenntnis gekommen, daß es nicht viel braucht, um einen Kinderabtreiber zu beleidigen. Es genügt, ihm die Wahrheit zu sagen.
(kreuz.net, Karlsruhe) Am 24. Mai veröffentliche und am 22. Juni bestätigte das deutsche Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe ein Urteil gegen Lebensschützer „wegen Beleidigung“.
Die Richter folgten damit dem Obersten
Landesgericht des Freistaates Bayern.
Unter den Verurteilten befindet sich auch der bekannte deutsche
Lebensrechtler Günter Annen.
Alles begann im Oktober 1997.
Damals verteilte eine Gruppe von Menschenrechtlern
in Nürnberg Flugblätter. Auf den Zetteln wurde ein namentlich genannter Kinderabtreiber mit dem Begriff
„Babycaust“ in Verbindung gebracht.
Die Flugblätter wurden außerhalb des ‘Klinikums Nürnberg’ – eines
der größten kommunalen Krankenhäuser Europas – verbreitet. Auf dem Gelände des Klinikums befindet
sich auch der Schlachthof des auf den Handzetteln genannten Kinderabtreibers.
Der Flugblattext lautete:
„Stoppen sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikums. Damals: Holocaust – heute:
Babycaust.“
Das Bundesverfassungsgericht kam jetzt zur Erkenntnis, daß man diese Aussage unterschiedlich
verstehen könne:
Der Ausdruck „Mord“ bedeute im allgemeinen Wortgebrauch Tötung oder bezeichne im rechtlichen
Sinn eine besonders verwerfliche heimtückische Tötung.
Die Aussage „damals Holocaust – heute Babycaust“
sei geeignet, den Kinderabtreiber mit den Nationalsozialisten auf eine Stufe zu stellen – analysierte
das hohe Gericht weiter. Die Äußerung könne aber auch lediglich so verstanden werden, daß die Abtreibung
eine verwerfliche Massentötung sei.
Strafrechtlich sei im Interesse der Meinungsfreiheit im Zweifelsfall
anzunehmen, daß die Lebensschützer die weniger schwerwiegende Aussage gemeint hätten.
Doch im konkreten
Fall reiche der persönliche Vorwurf einer verwerflichen Massentötung für eine Verurteilung wegen Beleidigung
aus.
Über die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes hinaus gab das Bundesverfassungsgericht
auch einer zusätzlichen Unterlassungsklage des Kinderabtreibers statt.
Die Hürde bei einem Unterlassungsanspruch
müsse niedriger hängen als bei einer Verurteilung wegen Beleidigung.
Günter Annen sprach vor ‘kreuz.net’,
von einem „unverständlichen Urteil“ das einen schweren Formfehler enthalte.
Das Bundesverfassungsgericht
sei von der unrichtigen Feststellung ausgegangen, daß die Lebensschützer ihr Material auf dem Gelände
des Klinikums Nürnberg verteilt hätten.
In Wahrheit habe die Aktion auf einer öffentlichen Straße
stattgefunden.
Für Lebensrechtler Annen ist es entscheidend, ob eine Demonstration auf einem öffentlichen
Platz oder auf einem Privatgelände abgehalten wird.
Die unsaubere Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes
läßt Annen vermuten, daß einer der Richter nach jahrelangen Prozessen gegen ihn jetzt „reinen Tisch“
machen wolle.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine „Sammelentscheidung“, bei der mehrere Verfassungsbeschwerden –
auch der Gegenseite – entschieden wurden. So lehnte das Gericht auch andere, spätere Verfahren ab oder
nahm sie gar nicht erst an.
Interessanterweise lehnte der Bundesgerichtshof – die oberste Instanz in
Zivil- und Strafverfahren – im Mai 2000 eine ähnliche Klage eines Kinderabtreibers noch ab.
Damals vertrat
das Gericht die Auffassung, daß eine Aussage, die eine überzogene oder gar ausfällige Kritik enthalte,
deswegen noch nicht als Schmähung betrachtet werden könne.
Damit sei diese Äußerung im Rahmen des
Grundrechtes auf Meinungsfreiheit vertretbar.
Der drastisch überzogene Wortlaut des Flugblattes sei
für sich genommen als überspitzte und überzeichnete Formulierung im politischen Meinungskampf zulässig –
so der Bundesgerichtshof im Jahr 2000.
Ob die Lebensschützer den jüngsten Entscheid des Bundesgerichtshofes
an den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg weiterziehen werden, ist noch nicht entschieden.
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45 Lesermeinungen
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Verfolgung staatsfeidlicher Ziele…! Auf der Alm muß man im Sommer lieben, denn im Herbst wird abgetrieben!
Was mich hier stört ist es hier erst die Kinder auf die Welt zu holen, um sie anschließend verumweltgiften
zu lassen, mit dem Auto tofahren, oder in den Selbsmord treiben zu lassen. Ich vermisse die konfessionellen
Paparatzi, die in Staat und auf den Straßen des ungläubigen Germaniens für die notwendige Ordnung sorgen.
Man kann Moslem oder Evangelisch sein und man wird in einem katholischen Krankenhaus oder einen katholischen
Altersheim keinen Arbeitsplatz bekommen. Ist man aber mit dem Teufel im Bunde, gehört einer organisierten
NSDAP-Nachfolge-Struktur an, treibt mit sekundärem Konditionierungsymbol mit katholischen Dienstwagen
Leute in den Wahnsinn oder Selbstmord, dann hat man dennoch offenbar keine Probleme solche Arbeitsplätze
dauerhaft behalten zu können? Es steht katholisch in den Arbeitspapieren und in diesem Fall muß das
verlorene Schäfchen toleriert werden – weil der liebe Gott es schon richten wird? Die Galaxy ist eine
Scheibe! – Dieser Planet wird irgendwann so oder so verschwunden sein…Robotronic und künstliche Intelligenz
werden die einzigen Möglichkeiten sein, diesen planetarischen Biomurks hier fortentwickeln zu können…
und das Wissen des HomoSaphiensAffen weitergeben zu können der nur eine proteinhaltige Zwischenstufe
bei der Eroberung des Weltalls durch die Intelligenz sein kann! – Die Zukunft gehört den Robotern! …hnkreis.mywap.o2online.de
@ Pünktchen, @ Pater Lingen Ich würde vorschlagen, die dämlichen, möglicherweise koksinspirierten
Einlassungen dieses längst als aufgeblasenen Windbeutel enttarnten kleinen grünen Kläffers einfach
nur noch lachend zur Kenntnis zu nehmen. Jede andere Reaktion streichelt doch nur sein egomanisches Geltungsbedürfnis.
Ab und zu ein paar rote Ohren für diesen grünen Luftballon, das ist für ihn rot-grüne Nostalgie und
tut unserer seelischen Ausgeglichenheit gut. Aber warum mehr? Im übrigen, Pünktchen, kann ich mir gut
vorstellen, daß der Schluß Ihres postings stimmt; psychopathologisch würde das einiges erklären! Und
wir wollen dem Kerlchen auch nicht noch einmal sagen, daß man „à“ la schreibt, weil man sonst zeigt,
daß man in einem vollen halben Jahr Französisch noch nicht einmal das gelernt hat.
DDL = dumm-dreister Lügner Okay, das mit dem Cerebrovakantist haben schon zig andere vorgebracht, ist
also nur ein hirnloser Aufguss einer hirnlosen Verleumdung. Wenn die Argumente fehlen, wird halt diffamiert.
Jemanden, der bewiesenermaßen nicht „hirnlos“ (dumm etc.) ist, als hirnlos darzustellen, ist eine unwahre
Behauptung und somit als Verleumdung strafbar. Dass als Lügen-Sahnehäubchen noch der „Diebstahl“ genannt
wird, ist doppelt bezeichnend. Nicht nur, weil Diebstahl ja definiert ist, sondern weil eine früher eine
ungenaue Bestimmung zur Straffreiheit des Diebes führtem, als jemand die Stromleitung seines Nachbarn
angezapft hatte! Das sollte jeder Jurastudent im ersten Semester wissen. Natürlich gibt es Beleidigungen,
und die sind ja auch sündhaft. www.kirchenlehre.com/ehre.htm Aber die „brd“ WILL diese Unbestimmtheit:
Weil NICHTS definiert ist, kann zwar NICHTS bestraft werden, wird aber faktisch ALLES bestraft, was den
Mächtigen nicht passt. Das ist genau die Masche, mit der die Nazis die Kleriker ins KZ gebracht haben,
cf. die „Verurteilung“ von Pater Lenz „„Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen
durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er
führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin
sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung
zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich“
Tja Pünktchen …schon dumm, wenn man nichts als die eigenen Behauptungen hat, auf die man rekurrieren
kann, nicht? Wie heißt es so schön? „Beleg, sonst Lüge“. Also, noch’mal in aller Deutlichkeit: – Die
besagte Abstimmung hat mich gar nicht genug interessiert, um dort etwas zu manipulieren. Ergo habe ich
mir nicht einmal die Mühe gemacht, nachzusehen, ob man das ohne weiteres KÖNNTE – und habe es entsprechend
auch nicht gemacht. Ihre Plärrerei hat soviel Substanz, als wenn Sie mich als den verantwortlichen Planer
hinter dem Papstattentat wähnen würden. – kreuz.nets ursprüngliche, sehr dilettantische „Sicherheitsabfrage“
habe ich in der Tat umgangen und das bereitwillig angegeben. Passt irgendwie nicht zu der geleugneten
Manipulation, hm? Tatsächlich hat der hiesige Admin seinen Patzer dann ja auch eingesehen ;O) – Meine
Accounts hier heißen „deusexmachina“ sowie die DemonDeLuxe- bzw. DDL-Derivate (derzeit eh’ nur „DDL“).
Andere habe ich hier nie gehabt. Im Gegensatz zu Ihnen brauche ich mich nicht hinter anonymen Kürzeln
zu verstecken. Halten wir also fest, dass Sie sich nicht entblöden, Ihre dämlichen Unterstellungen trotz
völliger Unfähigkeit des Belegs herumzuposaunen. Ich persönlich gehe übrigens davon aus, dass Sie
durchaus WISSEN, was für einen Dummfug Sie da erzählen – was aus schierer Dreistigkeit ausgemachte Niedertracht
werden lässt. Wie erwirbt man eigentlich so einen verbogenen, unlauteren Charakter, Pünktchen? Wie lange
schon meiden Sie Spiegel?
Beleidigen kann natürlich nur, wer überhaupt noch als ernstzunehmendes und zu achtendes Subjekt wahrgenommen
wird! Das kann ein „DDL“ nicht mehr beanspruchen, nachdem er tatsächlich eine Abstimmungsfälschung in
einem österr. Portal vorgenommen hatte, nur um auf ein posting von mir im kreuz.net zu replizieren! (s.
hier www.kreuz.net/…ticle.3331-page.html unter 10. Juli 16:29) Zunächst war dies natürlich nur der
naheliegende Verdacht, dieser erhärtete sich aber zur Gewißheit, als er im kreuz.net für Stunden abtauchte,
an seiner Stelle aber die kurz danach von ihm angelegte (von kreuz.net längst gesperrte) „MadamePompadour“
auftreten ließ, eigens um sich unschuldig erklären zu lassen. DDL, der als Programmierer gerne damit
prahlt, daß er den Webmastern von kreuz.net schon so manches Schnippchen geschlagen habe, hatte sich
dazu hinreißen lassen, eine öffentliche Abstimmung mit der gezielten Abgabe von über 350 Stimmen zu
beeinflussen! DDL (Du darfst lügen), der zu Recht als „Kläffer“ bezeichnet wurde und dem keine Diffamierung
und Manipulation zu billig, keine Lüge zu heikel und keine Wahrheit zu heilig ist, als daß er sie nicht
schänden dürfte, dieser Mann, der nach mir glaubhaften erscheinenden Aussagen eine Minderjährige geschwängert
und zur Abtreibung bewegt hat, dieser Mann kann mich nicht beleidigen!
@Pünktchen Einigen wir uns doch besser darauf, dass Sie die Finger von juristischen Themen lassen sollten –
ich erinnere an §192 StGB, Beleidigung trotz Warheitsbeweises dejure.org/…esetze/StGB/192.html. War
also wieder nix. Selbstverständlich ist „Wahrheit“ zwar typischerweise nicht, u.U. aber eben doch geeignet
zu beleidigen – z.B. dann, wenn sie niemanden etwas angeht (Details aus Ihrem reichen Intimleben etwa)
oder wenn das Aussprechen der „Wahrheit“ in beleidigender Form stattfindet. Wenn z.B. Ihr Nachbar unter
penetrantem Fußschweiß leidet und eine Augenfehlstellung hat, ist „schielender Stinker“ wahr, aber beleidigend.
Im vorliegenden Fall wurde eine Beleidigung erkannt und bestraft. Traurig, dass gewisse „aufrechte Streiter“
so etwas nötig haben, aber Sie finden solche Methoden bekanntermaßen in Ordnung, wie Ihre dümmlcihen
Unterstellungen (Sie erinnern sich? Der hanebüchene Quatsch mit der „Abstimmungsfälschung“? Als Sie
sich angesichts Ihrer peinlichen Lügen wie Sherlock Holmes vorkamen?) ja wunderbar demonstriert haben.
@aschera Danke für diese Perle www.jawz.de/~demondelux/blog/?p=64! :O) @leg Ups, ja, das hatte ich übersehen
(oder mich shon zu sehr dran gewöhnt?) – danke für diese wichtige Ergänzung; Pünktchen wäre nicht
Pünktchen ohne 3a.
aschera Gut, aschera, machen wir ein Ende! Aber messen Sie jetzt bitte an Ihren eigenen Maßstäben: „Wahrheit“
und „Verzicht auf Beleidigung“ Ihre Aussage über meinen angebl. Umkehrschluß: „Erstes Grundgesetz der
Logik: Nicht jeder Umkehrschluss ist genauso richtig wie die zugrundeliegende Schlussfolgerung. Aber trotzdem,
sie haben es geschafft, in wenigen Worten unmissverständliche Auskunft über ihre rationalen Begabungen
zu geben.“ Wieviel Wahrheit steckte darin und wieviel Beleidigungsabsicht?
Ende! Kommen wir doch einfach auf Ihr Eingangsstatement zurück! OK, Regel 4 von DDL. A) Ist nicht jede
Beleidigung aus der Sicht des Beleidigenden die Wahrheit? Die Antwort lautet: (…) Ja, wenn der Beleidigende
von der Wahrheit der als Beleidigung aufgefaßten Aussage wirklich überzeugt ist. Davon bin ich ausgegangen,
dass Sie zuerst vom anderen Fall ausgehen, spricht nicht für die Kreise, in denen Sie sich bewegen! B)
Ist nicht jede Wahrheit aus der Sicht des Beleidigten eine Beleidigung? Die Antwort lautet: Ja, wenn (…).
Ansonsten natürlich, nein! Bei der Frage nach „jede“ Wahrheit gehe ich von der Antwort unter „ansonsten“
aus. B) ist kein Umkehrschluß von A) Soll mir recht sein, ist mir eigentlich auch egal. Schließlich
waren es ja Sie, die/der aus dem Umkehrschluss eine Heilige Kuh gemacht hat. Einigen können wir uns hoffentlich
darauf, daß die Wahrheit niemanden beleidigt. Können wir, wenn wir uns auch darauf einigen können,
dass man Wahrheit trotzdem (leider) auch beleidigend formulieren kann und dass rhetorische Übertreibung
und argumentative Überzeichnung nicht gleich Wahrheit ist.
aschera: Die Wahrheit beleidigt nicht! Kommen wir doch einfach auf Ihr Eingangsstatement zurück! Sie
hatten gefragt: A) Ist nicht jede Beleidigung aus der Sicht des Beleidigenden die Wahrheit? Die Antwort
lautet: Nein! Denn es gibt sehr wohl Menschen, die beleidigen und dabei bewußt die Unwahrheit sagen.
Ja, wenn der Beleidigende von der Wahrheit der als Beleidigung aufgefaßten Aussage wirklich überzeugt
ist. B) Ist nicht jede Wahrheit aus der Sicht des Beleidigten eine Beleidigung? Die Antwort lautet: Ja,
wenn er sich als „beleidigt“ wähnt, während ihm tatsächlich nur die Wahrheit gesagt wurde. Ansonsten
natürlich, nein! B) ist kein Umkehrschluß von A) und es handelt sich überhaupt nicht um eine Folgerungsbeziehung
zwischen den Sätzen und auch um keine Umkehrung der Glieder, denn einmal ist von Beleidigern die Rede
und das andere mal von Beleidigten. Einigen können wir uns hoffentlich darauf, daß die Wahrheit niemanden
beleidigt.
–-@DDL Sie haben vergessen: 3.a.: Man bediene sich auch der Kunst der phantastischen Hermeneutik und präzisiere
dadurch die Meinung des Gegenüber. Dabei ignoriere man vollkommen, dass man in völliger Unkenntnis der
Meinung des Gegenüber dadurch nur zu einer unsinnigen Aussage kommen kann. Beispiel: X: Plastikembryonenwerfen
ist doof! P: X propagiert die Abtreibung und tritt dafür ein, dass Frauen wann auch immer sie können,
eine Abtreibung machen sollten!
@aschera Sie haben das Pünktchen-Prinzip verstanden. Das funktioniert so: 1. Man behaupte irgendetwas.
Als Quelle nenne man irgendein honoriges Organ, kapriziere sich dabei aber auf einen (aus dem Kontext
gerissen sinllosen) Nebenaspekt und blase den zur Hauptsache auf. Dass die Realität dem entgegen steht,
ignoriere man geflissentlich. 2. Auf einen Einwand des Gegners erwidere man irgendeinen Blödsinn, der
bereits der logischen Prüfung nicht standhält und ohnehin unbelegt ist. In der Folge streite man die
offenkundige Unlogik beharrlich ab, nur, um den Fokus vom dummerweise berechtigten Gegenargument zu nehmen.
3. Wenn alles nichts hilft, erzähle man ein wenig verleumderischen Unfug über das Gegenüber, von dem
man eigentlich gar nichts weiß, aber über den man der Länge und der Breite nach spekulieren kann. Man
preise jeden, der den eigenen Quatsch goutiert, ob seines Intellektes. 4. Man übe sich fortwährend in
der noblen Kunst, die Worte des Gegners zu verdrehen und Wochen später als angeblich peinliche Aussage
dessen auszugeben. Man benehme sich also wie ein Troll mit offener Hose. @Lingen Sind Sie sicher, dass
Sie nicht eher Cerebrovakantist sind? Ihre „Argumentation“ bzgl. Beleidigung ist jedenfalls bejammernswert
(Denkanstoß: Auch z.B. Diebstahl ist – im Gesetzestext! – „nicht definiert“), erinnert mich an diese
gottvollen Einlassungen á la „Das Deutsche Reich existiert noch immer“. Sie scheinen die Mindermeinung
um der Mindermeinung willen zu lieben
Ich fühle mich nicht beleidigt, ich bin nicht beleidigt und ich habe auch nie angedeutet, beleidigt zu
sein. Wenn Sie meinen, dass es Ihnen dadurch besser gehen würde, wenn ich beleidigt wäre, brauchen Sie
es nur zu sagen, dann kann ich gerne für Sie so tun, als ob. Wenn Sie es aber auch so schaffen, dann
wäre es mir recht, wenn ich auf derartige Vortäuschungen verzichten könnte. Im übrigen, ein kleiner
Tipp von mir: Bevor Sie jemandem etwas unterstellen, lesen Sie genau und denken Sie nach, denn mag gut
sein, dass andere darauf etwas anders reagieren und sie selbst dann einen Grund hätten, beleidigt zu
sein. Also: !:) + o^/ = :)3 Aber: o^/ – !:) – ?:) =
aschera, die „beleidigte Leberwurst“! Die Logik beleidigt niemanden, sie züchtigt aber manchmal! Daß
Sie gezüchtigt wurden UND sich beleidigt fühlen, liebe aschera, ist ihr Problem!
@Pünktchen Ich bin ja nicht besonders Firm in Griechischer Geschichte, aber neben ihnen komme ich mir
immer wie eine Marathonläuferin vor, die eine besiegte feindliche Flotte schnell einholen muss, weil
diese sonst nach Athen fahren würde und laut verkünden „Hurra, wir haben gewonnen!“
Illusion „Beleidigung“ Nulla poena sine lege – eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit
schon zur Zeit ihrer Ausführung gesetzlich bestimmt war. „Beleidigung“ ist überhaupt nicht „gesetzlich
bestimmt“. D.h.: Jeder „Verurteilung“ wegen „Beleidigung“ ist absolut rechtsungültig. Allerdings haben
sowohl Ankläger als auch Richter ein Justizverbrechen begangen. Zu diesem Phantomdelikt „Beleidigung“
gibt es eine ganze Reihe von Studien, die allesamt unwiderlegt geblieben sind. Hier nur ein Hinweis: „Beleidigung“ –
der unbestimmte Rechtsbegriff (am Ende von www.saar-echo.de/de/art.php?a=31674) Wenn man gar nichts gegen
jemanden vorbringen kann, wird die „Beleidigung“ aus dem Hut gezaubert. www.kirchenlehre.com/hanni.htm
Wer sich mit diesen Justizverbrechen abfindet oder sie gar anerkennt, macht sich mitschuldig an dem Verbrecherregime.
Oh, Nan! Die Logik ist eine zuverlässige, aber unbarmherzige Freundin: sie verzeiht keine Fehler und
straft ohne Ansehen der Person. Wer sich zu Unrecht auf sie beruft, verfällt der Höchststrafe: LÄCHERLICHKEIT! –
So viel dazu!
annen sei dank… lieber günther, du gehst irgendwann mal ins gefängnis, weil ich zu feige bin auf der
strasse meine meinung zu sagen. als wir einmal am tag der unschuldigen kinder zusammen betend durch koblenz
moselweis gingen und vor demdortigen krankenhaus betend rast hielten, da überflog die angemeldete und
genehmigte demonstration ein hubschrauber der rheinlandpfälzischen polizei, wir wurden gefilmt und manchem
frommen beter gingen gedanken durch den kopf: lande ich jetzt im verfassungsschutzbericht??? was scheucht
den staat eigendlich so auf, wenn einige dutzend beter vor einem abtreibungszentrum auf öffentlichem
gebiet beten??? warum kommt eine ganze abwehrmaschinerie ins rollen und bemüht oberste gerichte, nur
weil ein paar flugblätter irgendwo im lande verteilt wurden??? kann es sein, daß die „beleidigungen“
die wahrheit darstellen. ist die grundlage all dieser täter nicht ein mehr oder weniger stark gelebter
darwinismus:das gute und starke überlebt nur weil das schlechte und schwache, das kränkelnde und unnütze
ausgemerzt wird: ich der gute und starke habe damit automatisch das recht über leben und tod des schwachen
und unnützen???oh wie tief verwurzelt findet sich diese denkart auch in so vielen vertretern der christlichen
kirchen, alle werden sie auf die seite der böcke gestellt werden, dereinst, am jüngsten tag, du, lieber
günther wirst das mit heiligem grauen von der rechten seite aus verfolgen können.danke für alles
aschera Ihr Versuche bleiben rührend hilflos, aschera, denn wenn Sie schreiben: Der von mir formulierte
Satz „Jede Beleidigung ist in den Augen des Beleidigenden die Wahrheit“ hält jeder logischen Überprüfung
stand, denn wer eine Beleidigung ausspricht tut das doch nicht, wenn er selbst der Meinung ist, dass diese
beleidigende Aussage falsch ist. schließen Sie aus, daß jemand bewußt wahrheitswidrig Beleidigungen
ausspechen könnte. Dies kommt aber tatsächlich häufig vor. Ihr Satz muß keiner „logischen Überprüfung“
standhalten, er ist schon empirisch falsch! Der provozierend von mir Ihnen entgegengehaltende Satz: „Jede
Wahrheit erscheint dem Beleidigten als Beleidigung“ hätte Sie auf die richtige Spur bringen können:
er gilt natürlich nur für den vermeintlich Beleidigten, der in Wahrheit durch eine Aussage zutreffend
charakterisiert wurde. Beide Aussagen sind falsch, wenn man sie falsch liest. Mit Hilfe von Anführungszeichen
läßt sich dies verdeutlichen, so wären beide Aussagen nämlich wahr: Erscheint nicht jede Beleidigung
dem Beleidigenden als „Wahrheit“ (die sie nicht sein muß)? Erscheint nicht jede Wahrheit dem „Beleidigten“
(der es nicht sein muß) als Beleidigung?
@Pünktchen, Aloah Ich kann ja fast nur wiederholen, was deus ex machina schon gesagt hat, während ich
die Sonne in Gottes freier Natur genoss… – ihre Replik auf meinen Satz unterstellt, dass die Beleidigung
eine Wahrheit sei. Das ist nicht zwingend der Fall (sondern wahrscheinlich eher die Ausnahme). – der von
mir formulierte Satz „Jede Beleidigung ist in den Augen des Beleidigenden die Wahrheit“ hält jeder logischen
Überprüfung stand, denn wer eine Beleidigung ausspricht tut das doch nicht, wenn er selbst der Meinung
ist, dass diese beleidigende Aussage falsch ist. Ich sage niemandem, er sei ein Trottel, wenn ich nicht –
zumindest in diesem Augenblick – fest davon überzeugt bin, dass dies zutreffend ist. Ist Ihnen nun klar,
dass ihre Umkehrung unsinnig ist. Dass Aloah das nicht versteht, ist schon logisch. Hat sich auch nicht
wirklich die Mühe gemacht, sich das überhaupt durchzulesen, sondern nur wie ein Papagei (oder ein moderner
copy-paste-Papagei?) ihre Selbstbestärkungen nachgeplappert.
Zu „Soldaten sind Mörder“ Es ging bei diesem – damals Furore machenden – Urteil schlussendlich darum,
ob dieser Spruch als Tucholsky-Zitat erlaubt oder nicht erlaubt sei. Will sagen, das war ein komplett
anderer Sachverhalt, die Heranziehung in DIESEM Fall hier ist nicht wirklich sinnvoll. Die Frage der Öffentlichkeit
wurde damals nicht diskutiert, weil die Öffentlichkeit gegeben war, warum also hätte man sich mit hypothetischen
Fragen befassen sollen, die gar nicht Gegenstand der Untersuchung waren? Und noch ein Punkt, in dem das
„Mörder-Urteil“ unvergleichbar ist: Es ging um konkret diese Aussage, also eine ALLGEMEINE Aussage (Gattungsbeurteilung).
Diese KANN keine „Beleidigung“ i.S.d. StGB sein, denn die ist persönlich (wie im vorliegenden Fall).
WANN sie es sein kann, kann man erfahren, wenn man zu einem Soldaten „Du bist ein Mörder“ sagt – und
verknackt wird. Also bitte nicht immer so die Fälle und vor allem Tatbestände durcheinanderwerfen. Übrigens:
Wer Tippfehler in dem Posting von eben (von d.e.m.) findet, darf sie behalten (ich frage mich ja immer
wieder, wie ich mit DER üblen Tipperei überhaupt coden kann…).
#23 deusexmachina 19:30:47 | Donnerstag, 6. Juli 2006
Da rollen sich einem ja die Zehennägel auf Pünktchens vermeintlich so geniale Replik sit schlicht und
einfach Dummfug. 1. Handelt es sich um eine pure Tautologie, denn das das Beleidgende in einem Beleidigungsfall
als beleidigend empfunden wird, ist eine völlig redundante Aussage, quasi Pünktchen put. 2. Unterstellt
die Replik vollkommen unbelegt, DASS das Beleidigende wahr wäre. Das ist nicht nur einfach ‘mal so frech
in den Raum gestellt und als Tatsache behauptet, sondern stellt auch den juristischen Ausnahmefall dar
(aber „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ muss) Pünktchen jetzt erst einmal nachgooglen). Ascheras
Aussage ist zwar ebenfalls eine Hypothese, folgt aber in Gegensatz zu Ihrer der beobachtbaren Realität.
Und jetzt halten Sie ‘mal den Sabbel, Pünktchen – Ihr Herumreiten auf der lexikalischen Bedutung von
„Umkehrschluss“ (denn dass man umgangssprachlich etwas durchaus anderes damit meinen kann, wissen Sie)
dient doch nur der Verschleireung des völlig sinn- und hirnlosen Charakters Ihrer eigentlichen Aussage.
Sie haben Recht: Das ist alles andere als „formale Logik“, sondern himmelschreiender Quatsch. Wenn Sie
von „Logik „reden, weiß man immer schon, dass Sie genau wissen, was für einen Mist Sie wieder verzapft
haben, und dass Sie sich in dümmliche Sophismen zu retten versuchen – in aller Regel erfolglos und unter
immer weiterem Abbau Ihrer Glaubwürdigkeit.
Pünktchen >>Das „jede“ in beiden Fällen ist natürlich auf den konkreten Beleidigungssachverhalt und
die darin in Frage stehenden Aussagen (d.h. sämtliche Aussagen, die beleidigende Qualität haben könnten)
bezogen, sonst wären nämlich beide Sätze blödsinnig!<< Pünktchen genauso ist es. Wenn man sich ein
bisschen mit dem Induktivismus oder der Induktion beschäftigt ergeben sich doch folgende nach der induktiven
Logik und Wahrscheinlichkeiten diese Haupttypen: direkter Schluss, Voraussageschluss ,Analogieschluss,
inverser Schluss und der Allschlußss. Jetzt ist Schluss, heute steht noch ein Vortrag über das Hohelied
an. Abendliche Grüße, Aloah
#21 virOblationis 17:10:47 | Donnerstag, 6. Juli 2006
auf den Kopf gestellte Werte Benedikt schrieb: „Der Ausdruck ,Mord’ … bezeichne im rechtlichen Sinn
eine besonders verwerfliche heimtückische Tötung. [-] Wie wahr. Bei dem Urteil zu dem Spruch ,Soldaten
sind Mörder’ war dem Gericht diese Auffassung jedoch völlig egal.“ So ist es. Soldaten, die bereit sind,
unter Einsatz ihres eigenen Lebens das Vaterland zu schützen, dürfen als Mörder beschimpft werden.
Zugleich aber darf man Leute, die ungeborene Menschen tatsächlich töten, dies nicht – in polemischer
Zuspitzung – als Teilnahme an einem Babycaust vorhalten.
Markus-Antonius Hier nochmals zum Überdenken: Jede Beleidigung erscheint dem Beleidigenden als Wahrheit.
(aschera) Jede Wahrheit erscheint dem Beleidigten als Beleidigung. Das „jede“ in beiden Fällen ist natürlich
auf den konkreten Beleidigungssachverhalt und die darin in Frage stehenden Aussagen (d.h. sämtliche Aussagen,
die beleidigende Qualität haben könnten) bezogen, sonst wären nämlich beide Sätze blödsinnig!
Danke Aloah, es ist schon lachhaft zu sehen, daß hier Leute mit aufgeblasenen Bäckchen sich als Lehrer
der Logik aufspielen wollen, die nicht einmal die Umkehrung eines Satzes von einem „Umkehrschluß“ unterscheiden
können! Ein „Schluß“ ist immer ein logisches Folgeverhältnis. Zwischen dem Satz von a. und meinem Satz
bestand und besteht aber kein solches Verhältnis (in beide Richtungen nicht!).Wie peinlich muß es berühren,
wenn solche formal-logischen Debutanten sich eine Urteilskompetenz anmaßen über die „Intelligenz“ ihrer
Argumentationsgegner. „arschera“ war natürlich eine Freudsche Fehlleistung! Vielleicht weil so manche
Hervorbringungen von ihr so dünnschissig sind?
@aloah, pünktchen Wieso reiten Sie ständig auf der wikipedia-Definition eines Umkehrschlusses herum?
Wenn Sie sich so gescheit vorkommen, dann erklären Sie doch, warum ihre Schlussfolgerung ein Umkehrschluss
sein sollte oder eben nicht oder was auch immer sie in ihrem Wirrsinn gerade behaupten. Dass dem Beleidigenden
die Beleidigung als Wahrheit erscheint ist logisch, dass „jede“(!) Wahrheit dem Beleidigten als Beleidigung
scheint ist blödsinn! Damit haben sich alle Umkehrschlussdebatten erübrigt! Sie könnten aber durchaus
auch erklären, warum sie mich für „beleidigt“ halten, wenn sie die potentielle Beleidigung aber erst
zeitgleich mit dieser Behauptung posten. Das würde mich wahrlich interessieren.
Pünktchen >>Den von Ihnen zitierten Satz kann ich daher nur wieder an Sie zurückgeben! Offensichtlich
hatte Ihnen das schon jemand ins Poesiealbum geschrieben, gell?: „Die Dummheit hat einen wesentlichen
intellektuellen Vorteil! Sie ist nicht logisch durchschaubar, weil sie nicht an die Gesetze der Logik
gebunden ist.“<< Pünktchen, gut ausformuliert. Schrieb der alte Solon um 600 n. Chr. schon: Ihr habt
euch selber euer Los geschaffen, so gebt den Göttern nicht die Schuld daran. Dummheit und Feigheit bieten
selbst die Waffen, dass freche Niedertracht sie knechten kann. Fuchsschlau ein jeder für die eigenen
Ziele, seid ihr als Ganzes für das Ganze blind und gaukelt noch mit eitlem Redespiele, wenn dreiste Taten
schon im Werke sind. [Preisendanz]
Markus-Antonius Wissen Sie auch nicht, was ein Umkehrschluß ist? Schauen Sie doch mal bei der Wikipedia
rein! Ein bißchen formale Logik kann ja nichts schaden!
Sie haben offensichtlich keine Ahnung davon, was in der formalen Logik als „Umkehrschluß“ bezeichnet
wird, aschera! Sonst hätten Sie meine Formulierung weiter unten nicht als Umkehrschluß irgendeiner Formulierung
von Ihnen bezeichnet! Den von Ihnen zitierten Satz kann ich daher nur wieder an Sie zurückgeben! Offensichtlich
hatte Ihnen das schon jemand ins Poesiealbum geschrieben, gell?: „Die Dummheit hat einen wesentlichen
intellektuellen Vorteil! Sie ist nicht logisch durchschaubar, weil sie nicht an die Gesetze der Logik
gebunden ist.“
Pünktchen … Ich lehne es ab, Diskussionen zu führen, deren Ausmaß größer ist als das des diskutierten
Gegenstandes. Daher lasse ich mich auf eine Debatte ihrer Intelligenz nicht ein. Was ich am Rande schmunzelnd
zur Kenntnis nehme, ist dass sie in einem Posting gleichzeitig ihr wahres geistiges Niveau bezeugen (Zitat:„arschera“),
sich sodann darüber lustig machen, dass ich beleidigt wäre (was -wenn überhaupt- erst mit diesem Posting
geschehen sein könnte) und meine angeblich beleidigte Reaktion auf eine erst später erfolgende angebliche
Beleidigung noch als diskursiven Triumph auskosten. In diesem Punkt haben sie einen großen, intellektuellen
Vorteil, den der (leider weitgehend unbekannte) schweizer Kabarettist Hans Hinter beschrieben hat: „Die
Dummheit hat einen wesentlichen intellektuellen Vorteil! Sie ist nicht logisch durchschaubar, weil sie
nicht an die Gesetze der Logik gebunden ist.“
arschera Nach all den Proben Ihrer logischen „Befähigungen“ kann ich über Ihr Urteil nur lachen! Daß
Sie darüberhinaus einen Beleg dafür liefern, daß „Beleidigte“ oft nur Leute sind, die die Wahrheit
nicht ertragen, stellen wir amüsiert am Rande fest!
Hódmezövásárhelykutasipuszta oh ja in der Tat. Das Nürnbergersiegertribunal und die dort herrschenden
Methoden mit dem Bundesverfassungsgericht in Zusammenhang zu bringen ist schon heftig. Oder soll ein Zusammenhang
mit den dort Angeklagten suggeriert werden (Bildtext)? Oder beides? Oder soll Günter Annen in diesen
Zusammenhang gebracht werden? Oder oder …? Die Bildwahl ist sehr mehrdeutig, aber durchaus denkanregend.
Na sowas Der Ausdruck „Mord“ bedeute im allgemeinen Wortgebrauch Tötung oder bezeichne im rechtlichen
Sinn eine besonders verwerfliche heimtückische Tötung. Wie wahr. Bei dem Urteil zu dem Spruch „Soldaten
sind Mörder“ war dem Gericht diese Auffassung jedoch völlig egal.
Pünktchen … Erstes Grundgesetz der Logik: Nicht jeder Umkehrschluss ist genauso richtig wie die zugrundeliegende
Schlussfolgerung. Aber trotzdem, sie haben es geschafft, in wenigen Worten unmissverständliche Auskunft
über ihre rationalen Begabungen zu geben.
Nürnberger Prozesse Die Bildauswahl ist wieder göttlich! Zur Illustration eines Ehrenbeleidigungsprozesses
wird ein Bild von den Nürnberger Prozessen verwendet. Interessant auch die Aufschrift, die erscheint,
wenn man mit der Maus drüberfährt. Spricht für sich selbst, diese redaktionelle Entscheidung!
Mir ist nicht ganz klar was der Ort, an dem eine Beleidigung geäußert wird, damit zu tun hat. Das ist
doch totaler Quatsch. Ob ich jemanden auf seinem Grundstück oder woanders beleidige, ist ja wohl sowas
von unerheblich… Das BVG begehe schwere Formfehler…na klar…sind ja alles gescheiterte Jurastudenten
da… Schlechter Verlierer!