Melissa ist siebenjährig – ihr Arzt Pleite
Behinderte sind ein Schaden und eine Schande. Darum gehören sie rechtzeitig euthanasiert. Wer glaubt, daß solche Ansichten der Vergangenheit angehören oder nur von offiziell deklarierten Sozialrassisten vertreten werden, lebt hinter dem Mond.

Das Mädchen wurde mit einem offenen Rücken – medizinisch: Spina bifida – geboren. Melissa ist darum vom Knie abwärts querschnittgelähmt und leidet an Inkontinenz.
Nach der Geburt ihrer Tochter verklagten die Eltern den Frauenarzt, der die Mutter während der Schwangerschaft betreut hatte. Sie forderten von ihm einen Ersatz des Unterhalts für ihr behindertes Mädchen.
Der Gynäkologe habe die Fehlbildung ihres Kindes während der Schwangerschaft nicht rechtzeitig erkannt.
Melissas Horrormutter nahm kein Blatt vor den Mund: Brutal erklärte sie, ihre kleine Tochter bei Kenntnis der Behinderung abgetrieben zu haben.
Das Landgericht wies die Unterhaltsklage ab.
Im März 2004 bestätigte das Oberlandesgericht Hamm im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Berufungsgericht die Zurückweisung der Klage.
Doch der deutsche Bundesgerichtshofs in Karlsruhe – die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren – erklärte die Schadenersatzforderung für das Leben des Kindes Ende Januar diesen Jahres als berechtigt.
Ein Arzt, der eine starke Behinderung des Kindes nicht erkannt hat, könne Eltern gegenüber schadensersatzpflichtig sein. Er hätte die Behinderung aufspüren können und müssen.
Es handle sich um einen groben „Behandlungsfehler“.
Nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen müsse man davon ausgehen, daß bei der Mutter noch heute eine „krankhafte Neurose“ vorliege, die kausal auf die Geburt der behinderten Melissa zurückzuführen sei.
Das Gerichtsurteil spricht von Weltuntergangsstimmung und innerem Chaos.
Die Richter waren überzeugt, daß die Mutter ihre kleine Melissa – wenn sie von deren Behinderung gewußt hätte – rechtmäßig und rechtzeitig umgebracht hätte.
Hier liegt der springende Punkt des Urteils. Die Unterhaltsklage ist dann zulässig:
· wenn zum Zeitpunkt der denkbaren Kinderabtreibung die Voraussetzungen für einen „rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch“ vorgelegen hätten und
· wenn sich die Mutter zu diesem Zeitpunkt für die Abtreibung entschieden hätte. Bei dieser Bewertung können auch Art und der Grad der zu erwartenden Behinderung eine Rolle spielen.
Das Gericht beschwichtigte gleichzeitig, daß die Behinderung des Kindes als solche – selbstverständlich – nicht zu einer Minderung des Lebensschutzes führen dürfe.
Der Grad der zu erwartenden Behinderung des Kindes und dessen Entwicklung nach der Geburt dürfe nicht herangezogen werden.
Die Richter erklärten in einem makabren Spiel mit Worten, daß sich der Schadensersatz allein auf gesundheitliche und psychische Belastungen der Mutter beziehe, die mit der Behinderung und Betreuung des irrtümlich geborenen Kindes verbunden seien.
Das Oberlandesgericht Hamm habe bei seiner Beurteilung die Anforderungen an die Darlegungslast der Mutter überspannt.
Jetzt muß das Oberlandesgericht den genauen Umfang des Schadensersatzes ermitteln.
Juristische Beobachter gehen davon aus, daß der nächste Schritt einer solchen Rechtsprechung darin besteht, daß Gerichte zukünftig irrtümlich geborene Behinderte noch nachträglich einer Euthanasierung zuführen könnten.
Erst kürzlich verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg den französischen Staat zu 2,4 Millionen Euro Schmerzensgeld für zwei behinderte Kinder, die wegen einer Fehldiagnose von ihren Elternpaaren nicht rechtzeitig vernichtet werden konnten.
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Donnerstag, 13. Juli 2006 10:43
aschera: holla holla holla!
Durch seine Auferstehung, die mancher Historiker als das bestbezeugteste Ereignis der Antike anerkennt,
hat Jesus den Tod überwunden.
Das sogenannte „Übernatürliche“ (was auch immer man davon halten mag) ist ein Bereich, in den sich keinE redlicheR HistorikerIn begibt. Glaubensaussagen, wie sie sich z.B. in der Bibel finden, sind nicht als historische Zeugnisse zum Beleg von Übernatürlichem verwendbar. Lernen Sie Geschichtswissenschaft, ehe Sie hier naive Aussagen tätigen!
Aber gut, akademische TheologInnen (including myself) und HistorikerInnen sind bei kreuz.net sowieso fehl am Platz. Von daher hätte ich mir den Imperativ sowieso sparen können. Gute Güte, was tue ich auf dieser Website eigentlich?
Das sogenannte „Übernatürliche“ (was auch immer man davon halten mag) ist ein Bereich, in den sich keinE redlicheR HistorikerIn begibt. Glaubensaussagen, wie sie sich z.B. in der Bibel finden, sind nicht als historische Zeugnisse zum Beleg von Übernatürlichem verwendbar. Lernen Sie Geschichtswissenschaft, ehe Sie hier naive Aussagen tätigen!
Aber gut, akademische TheologInnen (including myself) und HistorikerInnen sind bei kreuz.net sowieso fehl am Platz. Von daher hätte ich mir den Imperativ sowieso sparen können. Gute Güte, was tue ich auf dieser Website eigentlich?
Mittwoch, 12. Juli 2006 17:49
Burgorus: An deusexmachina:
Frauen, die sich der „Operation“ Mord unterzogen haben, werden ihr Leben lang vom schlechten Gewissen geplagt. Das ist das Schlimme am Post-Abortion-Syndrom, das bei einer natürlichen Fehlgeburt nicht auftritt. Warum sind Frauen, die am Post-Abortion-Syndrom leiden, so fix und fertig, dass sie nicht mehr leben möchten? Ihrer Meinung nach haben diese sich ja mit dem Post-Abortion-Syndrom vor der „Operation“ eingehend befasst. Ich sage Ihnen, viele, die sich dieser „Operation“ unterzogen haben, wussten nicht einmal davon.
Mittwoch, 12. Juli 2006 12:41
Aloah: deusexmachina: erbärmlicher zynist
>>…Aber es geht nicht darum, ob Ihre Kinder ein Recht auf Leben haben, sondern darum, welche Schicksalsschläge
man ihnen (UND sich selbst) erspart, wenn man es denn kann.<<
Nein dir geht es natürlich nicht darum ob ein Kind ein RECHT auf leben hat, du windiger nützlichkeitsethiker!
Deine entschuldigung „wenn man es denn kann“ ist ein zynismus pur, der ohnehin bei dir die regel ist.
Nein dir geht es natürlich nicht darum ob ein Kind ein RECHT auf leben hat, du windiger nützlichkeitsethiker!
Deine entschuldigung „wenn man es denn kann“ ist ein zynismus pur, der ohnehin bei dir die regel ist.
Mittwoch, 12. Juli 2006 12:19
deusexmachina: @Regina1961
So lange wir Menschen der allgewaltigen Natur auf Gedeih und Verderb ausgeliefert waren, so lange war
das Leben in vielerlei Hinsicht tatsächlich nicht planbar und gab es „Schicksalsschläge“, die primär
aufgrund ihrer Unwägbarkeit als solche erschienen.
Heute WISSEN wir mehr und wir KÖNNEN planen. Wir können das tun, was sich Milliarden unserer Vorfahren so oft sehnlichst gewünscht haben: Wir können „Schicksalsschläge“ vermeiden. Nicht alle, aber manche.
Selbstverständlich haben Ihre Kinder ein „Recht auf Leben“. Das haben Sie einmal so entscheiden, das ist unwiderruflich. Und doch, haben Sie sich nie gefragt, wie es wäre, wenn Sie anders entschieden hätten und später zwei gesunde Kinder gehabt hätten? Vermutlich haben Sie das. Aber es geht nicht darum, ob Ihre Kinder ein Recht auf Leben haben, sondern darum, welche Schicksalsschläge man ihnen (UND sich selbst) erspart, wenn man es denn kann.
@Burgorus
Eine Frau, die eigenverantwortlich über Abtreibung ja oder nein bestimmen kann, halte ich auch für in der Lage, sich über die möglichen Konsequenz des Post-Abortion-Syndroms im Klaren zu sein. Das ist eine Abwägung wie bei JEDER Operation.
Im übrigen ist dieses Syndrom nicht abtreibungsspezifisch, sondern wird, in sehr ähnlicher Form, auch von Frauen mit ganz natürlichen Fehlgeburten erlebt (wie ich aus der eigenen Familie weiß). Konkret wie nennt man eigentlich die psychische Verfassung einer Mutter wider Willen? „postnatal syndrome“?
Heute WISSEN wir mehr und wir KÖNNEN planen. Wir können das tun, was sich Milliarden unserer Vorfahren so oft sehnlichst gewünscht haben: Wir können „Schicksalsschläge“ vermeiden. Nicht alle, aber manche.
Selbstverständlich haben Ihre Kinder ein „Recht auf Leben“. Das haben Sie einmal so entscheiden, das ist unwiderruflich. Und doch, haben Sie sich nie gefragt, wie es wäre, wenn Sie anders entschieden hätten und später zwei gesunde Kinder gehabt hätten? Vermutlich haben Sie das. Aber es geht nicht darum, ob Ihre Kinder ein Recht auf Leben haben, sondern darum, welche Schicksalsschläge man ihnen (UND sich selbst) erspart, wenn man es denn kann.
@Burgorus
Eine Frau, die eigenverantwortlich über Abtreibung ja oder nein bestimmen kann, halte ich auch für in der Lage, sich über die möglichen Konsequenz des Post-Abortion-Syndroms im Klaren zu sein. Das ist eine Abwägung wie bei JEDER Operation.
Im übrigen ist dieses Syndrom nicht abtreibungsspezifisch, sondern wird, in sehr ähnlicher Form, auch von Frauen mit ganz natürlichen Fehlgeburten erlebt (wie ich aus der eigenen Familie weiß). Konkret wie nennt man eigentlich die psychische Verfassung einer Mutter wider Willen? „postnatal syndrome“?
Mittwoch, 12. Juli 2006 11:48
Burgorus: An Obelix
Hinsichtlich „Erstens“ und „Zweitens“ möchte ich mich entschuldigen: Ihre Frage:
„Was, um Cosmas und Damians willen, wollen Sie damit sagen? Dass es, wenn es kein Himmelrich gibt, von dessen Existenz sich wohlgemerkt noch kein Mensch auf Erden überzeugen konnte, auch keine Schwangerschaftsabbrüche oder keine postagressions-Traumata geben kann?“
war durchaus intelligent und durchdacht. Meine damalige Antwort an die betreffende Person basierte auf einfacheren Gedanken. Die Tatsache, dass eine Frau, die ihr Kind umbringen ließ, zeit ihres Lebens von Post-Abortion-Traumata geplagt ist, ist sicherlich ein gewisses Indiz dafür, dass der Mensch so etwas wie eine Seele haben muss, in der etwas geistig Höheres (Gottes Stimme) niedergelegt ist. Aber andere würden das sicherlich anders auslegen.
Auch wollte ich Cosmas und Damian nicht beleidigen. Wessen Glaube nur so groß wie ein Senfkorn ist, kann unter Berufung auf sie alle heilen. Wie klein muss also unser Glaube sein!
Übrigens, das meiste in meiner letzten Mail bezieht sich nicht auf Privatoffenbarungen (historische Tatsache der Auferstehung, Evangelien, ZDF-Bericht Hiroshima, Lanciano, Januarius-Blut), sondern auf Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit Jesu stärker untermauern als die Privatoffenbarungen, die ich bewusst nicht weiter ausgeführt habe. Aber wenn Sie mir schon das Recht zugestehen, Privatoffenbarungen zu glauben, warum sprechen Sie mir dann die Fähigkeit ab, mich von der Existenz des Himmelreiches überzeugt zu haben?
„Was, um Cosmas und Damians willen, wollen Sie damit sagen? Dass es, wenn es kein Himmelrich gibt, von dessen Existenz sich wohlgemerkt noch kein Mensch auf Erden überzeugen konnte, auch keine Schwangerschaftsabbrüche oder keine postagressions-Traumata geben kann?“
war durchaus intelligent und durchdacht. Meine damalige Antwort an die betreffende Person basierte auf einfacheren Gedanken. Die Tatsache, dass eine Frau, die ihr Kind umbringen ließ, zeit ihres Lebens von Post-Abortion-Traumata geplagt ist, ist sicherlich ein gewisses Indiz dafür, dass der Mensch so etwas wie eine Seele haben muss, in der etwas geistig Höheres (Gottes Stimme) niedergelegt ist. Aber andere würden das sicherlich anders auslegen.
Auch wollte ich Cosmas und Damian nicht beleidigen. Wessen Glaube nur so groß wie ein Senfkorn ist, kann unter Berufung auf sie alle heilen. Wie klein muss also unser Glaube sein!
Übrigens, das meiste in meiner letzten Mail bezieht sich nicht auf Privatoffenbarungen (historische Tatsache der Auferstehung, Evangelien, ZDF-Bericht Hiroshima, Lanciano, Januarius-Blut), sondern auf Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit Jesu stärker untermauern als die Privatoffenbarungen, die ich bewusst nicht weiter ausgeführt habe. Aber wenn Sie mir schon das Recht zugestehen, Privatoffenbarungen zu glauben, warum sprechen Sie mir dann die Fähigkeit ab, mich von der Existenz des Himmelreiches überzeugt zu haben?
Dienstag, 11. Juli 2006 22:25
obelix †: @burgorus
Burgorus: An Obelix
Seien Sie mir also nicht beleidigt, wenn ich ihm mehr glaube als Ihnen.
Beleidigt nicht, ein wenig verwundert schon. Aber Sie haben natürlich alles recht der Welt Ihren Privatoffenbarungen zu trauen.
Seien Sie mir also nicht beleidigt, wenn ich ihm mehr glaube als Ihnen.
Beleidigt nicht, ein wenig verwundert schon. Aber Sie haben natürlich alles recht der Welt Ihren Privatoffenbarungen zu trauen.
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