[ « 294 295 296 297 298 » ]
Donnerstag, 13. Juli 2006 13:18
Der nächste ärztliche Pleitefall
Er war ein zufriedener Frauenarzt. Doch dann wurde die lebensunwürdige Emilia Diana (9) geboren. Sie ist kein Mensch, sondern ein Schaden und eine Last für das arische Volk.
Propaganda der Nationalsozialisten für die Euthanasie von Behinderten
Propaganda der Nationalsozialisten für die Euthanasie von Behinderten
(kreuz.net, Wien) Am 14. Juli 1933 verabschiedete der von der ‘Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei’ dominierte Reichsregierung ein Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“.

Damit war der Auftakt zur Ermordung von Behinderten gesetzt.

Im März dieses Jahres kam das Gesetz in Österreich zur Ausreifung.

Das Mädchen Emilia Diana erblickte am 15. März 1997 das Licht der Welt. Ihre Geburt war kein frohes Ereignis.

Emilia ist mongoloid. Sie leidet außerdem an einem schweren Herzfehler und wurde mit einem Darmverschluß geboren.

Der Arzt bemerkte bereits Mitte November 1996 bei der Ultraschalluntersuchung eine auffällige Menge an Fruchtwasser sowie ein unnatürliches Größenverhältnis zwischen dem Brustkorb und dem Bauchraum von Emilia. Die kleine war damals schon fast sechs Monate alt.

Der Arzt überwies die 31jährige Mutter in die Landesklinik Salzburg: „Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz.“

Die Mutter ging vorerst nicht hin.

Erst Ende Januar 1997 entschloß sie sich zu einer vorgeburtlichen Untersuchung. Der behandelnde Primar erkannte in den Anomalien die Behinderung der kleinen Emilia.

Doch für eine Tötung des mongoloiden Kindes war es zu spät. Emilia war schon acht Monate alt. Die Eltern glaubten, daß kein Arzt mehr Hand an das bereits lebensfähige Kind legen würde.

Nach der Geburt klagten die Eltern den Frauenarzt auf Unterhaltszahlungen.

Die Horrormutter erklärte, daß sie ihre kleine Tochter abgetrieben hätte, wenn sie rechtzeitig und vollständig über Emilias Behinderung informiert worden wäre.

Sie forderte vom Arzt monatlich 3.657,26 Euro für den Regelbedarf von Emilia und für die benötigte ständige Pflege.

Ferner soll der Arzt für sämtliche zukünftigen „Vermögensnachteile“ aus der Geburt der Emilia haften.

Der Rechtsanwalt des Arztes brachte in seiner Verteidigung vor, daß er die Mutter zu weiteren Untersuchungen ihrer Tochter „rechtzeitig“ überwiesen habe. Zudem sei eine Abtreibung der Emilia auch noch im achten Monat möglich und erlaubt gewesen.

Ferner habe die Mutter während der Schwangerschaft geraucht, was zu den Schädigungen erheblich beigetragen habe.

Im Übrigen erklärte der Beklagte, daß die Geburt eines behinderten Kindes keinen ersatzfähigen „Vermögensschaden“ darstelle.

Die erste Instanz gab dem Arzt recht. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigte.

Doch der Oberste Volksgerichtshof mit Sitz in Wien gab der Klage der Horroreltern Anfang März diesen Jahres statt.

Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht verletzt. Er hätte die Mutter über Emilias Behinderung verständlicher informieren müssen.

Es wäre auch Pflicht des Arztes gewesen, der Mutter klar zu machen, daß sie „bei Unterlassung der gebotenen genaueren Ultraschalluntersuchung Gefahr laufe, die Geburt eines geistig und körperlich behinderten Kinds nicht mehr verhindern zu können“.

Das Gericht akzeptierte auch das Ansinnen der Mutter, überhaupt keinen Unterhalt für ihr behindertes Kind leisten zu wollen. Damit ist der gesamte Unterhaltsaufwand für die kleine Emilia als „ersatzfähiger Schaden“ zu werten.

Gleichzeitig behauptete das Gericht, daß die unerwünschte Geburt eines Kindes natürlich kein schadensstiftendes Ereignis sei.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist für die weitere Rechtssprechung richtungsweisend.
Endstation. Herzlich Willkommen.
Endstation. Herzlich Willkommen.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 18 Lesermeinungen:
Samstag, 15. Juli 2006 13:15
methusalix †: Schwangerschaftsabbrüche und katholischer Neusprech
Vorschlag zur verzweifelten Suche nach Bezeichnungen für S.: gefühlter Mord.
Freitag, 14. Juli 2006 16:49
Jörg Guttenberger, Köln: Realist Abtreibung – Mord
Ich will auch nichtwegdefinieren, sondern auf das strafrechtliche Verständnis hinweisen, damit man Abtreibung nicht mit Hinweis auf auf den gesetzlichen sachverhalt verharmlost. Deswegen auch mein Hinweis auf die Aussage von Papst Johanns Paul II! In der Sache sind wir uns einig. Statt „Mord“ sollte wir besser den Begriff „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ benutzen. Hierbei können wir uns auf den Papstes berufen!
Donnerstag, 13. Juli 2006 23:38
Realist: Mord kann man nicht weg definieren!
Worin sollen sich denn Nazimord und Abtreibung unterscheiden?
1. Vom Abtreibungsmord wissen mehr – nahezu alle- zeitgenössisch lebenden Mensch und es sind mehr Menschen aktiv daran beteiligt (gewesen)!
2. Der Abtreibungsmord hat ein vielfaches der Opfer gefordert!
3. Das politische System und die Gesellschaft der Abtreibung gehen viel skrupellosen mit Menschenleben um als historisch erforschte Gesellschaften.
[…]

Fraglich ist nur ob diese Unterscheidungen, welche Mordbefürworter immer treffen wollen sinnvoll sind – ihrer Argumentation helfen sie sicher nicht.

Im übrigen ist es auch völlig absurd irgendwelche teleologischen „Ethiken“ auf die Abtreibung anzuwenden, wenn man das nicht auch für andere geplante Massenmorde tut, die nach den aktuellen Ethikern wahrscheinlich auch gar keine mehr sind bzw. waren…
Donnerstag, 13. Juli 2006 20:49
Jörg Guttenberger, Köln: Abtreibung – Mord
Es trifft zu, daß Abtreibung im deutschen Strafgesetzbuch nicht unter Mord behandelt wird, sondern ein eigener Straftatbestand ist. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Aussage von Papst Johannes Paul II, der Abtreibung ein verabscheuungswürdiges Verbrechen genannt hat.

Die Frage gehört zwar nicht zum hier behandelten Thema, drängt sich aber in diesem Zusammenhang auf: das Umbringen von alten, kranken und möglicherweise hilflosen Meschen ist im (deutschen) Srafrecht nicht gesondert geregelt. Damit stellt sich die Frage, inwieweit es sich hier, wie z. B. in Holland praktiziert, im Einzelfall oder grundsätzlich um Mord handelt.
Donnerstag, 13. Juli 2006 15:16
mahner: aber erst der:
– Mohr im Hemd
– Indianer
die:
– „Burenwurst“
– „Krainer“

und durch nichts getoppt:

der „Berliner“ (fühlst sich nun JFK diskriminiert – wo immer er auch sei)
Donnerstag, 13. Juli 2006 15:06
Sulpicius: @Ansgar
Zumal ich nicht verstehe, warum man nicht „mongoloid“ saghen soll

Weil DDL auf seine Weise ein kleiner Goebbels ist.
Alle Lesermeinungen anzeigen 12 weitere Lesermeinungen
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen sowie Leser aus der Debatte auszuschließen.
Copyright © 2008 kreuz.net