Kinderabtreibung
Der nächste ärztliche Pleitefall
Er war ein zufriedener Frauenarzt. Doch dann wurde die lebensunwürdige Emilia Diana (9) geboren. Sie ist kein Mensch, sondern ein Schaden und eine Last für das arische Volk.
(kreuz.net, Wien) Am 14. Juli 1933 verabschiedete der von der ‘Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei’ dominierte Reichsregierung ein Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“.

Damit war der Auftakt zur Ermordung von Behinderten gesetzt.

Im März dieses Jahres kam das Gesetz in Österreich zur Ausreifung.

Das Mädchen Emilia Diana erblickte am 15. März 1997 das Licht der Welt. Ihre Geburt war kein frohes Ereignis.

Emilia ist mongoloid. Sie leidet außerdem an einem schweren Herzfehler und wurde mit einem Darmverschluß geboren.

Der Arzt bemerkte bereits Mitte November 1996 bei der Ultraschalluntersuchung eine auffällige Menge an Fruchtwasser sowie ein unnatürliches Größenverhältnis zwischen dem Brustkorb und dem Bauchraum von Emilia. Die kleine war damals schon fast sechs Monate alt.

Der Arzt überwies die 31jährige Mutter in die Landesklinik Salzburg: „Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz.“

Die Mutter ging vorerst nicht hin.

Erst Ende Januar 1997 entschloß sie sich zu einer vorgeburtlichen Untersuchung. Der behandelnde Primar erkannte in den Anomalien die Behinderung der kleinen Emilia.

Doch für eine Tötung des mongoloiden Kindes war es zu spät. Emilia war schon acht Monate alt. Die Eltern glaubten, daß kein Arzt mehr Hand an das bereits lebensfähige Kind legen würde.

Nach der Geburt klagten die Eltern den Frauenarzt auf Unterhaltszahlungen.

Die Horrormutter erklärte, daß sie ihre kleine Tochter abgetrieben hätte, wenn sie rechtzeitig und vollständig über Emilias Behinderung informiert worden wäre.

Sie forderte vom Arzt monatlich 3.657,26 Euro für den Regelbedarf von Emilia und für die benötigte ständige Pflege.

Ferner soll der Arzt für sämtliche zukünftigen „Vermögensnachteile“ aus der Geburt der Emilia haften.

Der Rechtsanwalt des Arztes brachte in seiner Verteidigung vor, daß er die Mutter zu weiteren Untersuchungen ihrer Tochter „rechtzeitig“ überwiesen habe. Zudem sei eine Abtreibung der Emilia auch noch im achten Monat möglich und erlaubt gewesen.

Ferner habe die Mutter während der Schwangerschaft geraucht, was zu den Schädigungen erheblich beigetragen habe.

Im Übrigen erklärte der Beklagte, daß die Geburt eines behinderten Kindes keinen ersatzfähigen „Vermögensschaden“ darstelle.

Die erste Instanz gab dem Arzt recht. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigte.

Doch der Oberste Volksgerichtshof mit Sitz in Wien gab der Klage der Horroreltern Anfang März diesen Jahres statt.

Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht verletzt. Er hätte die Mutter über Emilias Behinderung verständlicher informieren müssen.

Es wäre auch Pflicht des Arztes gewesen, der Mutter klar zu machen, daß sie „bei Unterlassung der gebotenen genaueren Ultraschalluntersuchung Gefahr laufe, die Geburt eines geistig und körperlich behinderten Kinds nicht mehr verhindern zu können“.

Das Gericht akzeptierte auch das Ansinnen der Mutter, überhaupt keinen Unterhalt für ihr behindertes Kind leisten zu wollen. Damit ist der gesamte Unterhaltsaufwand für die kleine Emilia als „ersatzfähiger Schaden“ zu werten.

Gleichzeitig behauptete das Gericht, daß die unerwünschte Geburt eines Kindes natürlich kein schadensstiftendes Ereignis sei.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist für die weitere Rechtssprechung richtungsweisend.
      
18 Lesermeinungen
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#18   methusalix †   13:15:24 | Samstag, 15. Juli 2006
Schwangerschaftsabbrüche und katholischer Neusprech
Vorschlag zur verzweifelten Suche nach Bezeichnungen für S.: gefühlter Mord.
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#17   Jörg Guttenberger, Köln   16:49:13 | Freitag, 14. Juli 2006
Realist Abtreibung – Mord
Ich will auch nichtwegdefinieren, sondern auf das strafrechtliche Verständnis hinweisen, damit man Abtreibung nicht mit Hinweis auf auf den gesetzlichen sachverhalt verharmlost. Deswegen auch mein Hinweis auf die Aussage von Papst Johanns Paul II! In der Sache sind wir uns einig. Statt „Mord“ sollte wir besser den Begriff „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ benutzen. Hierbei können wir uns auf den Papstes berufen!
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#16   Realist   23:38:09 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Mord kann man nicht weg definieren!
Worin sollen sich denn Nazimord und Abtreibung unterscheiden?
1. Vom Abtreibungsmord wissen mehr – nahezu alle- zeitgenössisch lebenden Mensch und es sind mehr Menschen aktiv daran beteiligt (gewesen)!
2. Der Abtreibungsmord hat ein vielfaches der Opfer gefordert!
3. Das politische System und die Gesellschaft der Abtreibung gehen viel skrupellosen mit Menschenleben um als historisch erforschte Gesellschaften.
[…]
Fraglich ist nur ob diese Unterscheidungen, welche Mordbefürworter immer treffen wollen sinnvoll sind – ihrer Argumentation helfen sie sicher nicht.
Im übrigen ist es auch völlig absurd irgendwelche teleologischen „Ethiken“ auf die Abtreibung anzuwenden, wenn man das nicht auch für andere geplante Massenmorde tut, die nach den aktuellen Ethikern wahrscheinlich auch gar keine mehr sind bzw. waren…
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#15   Jörg Guttenberger, Köln   20:49:38 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Abtreibung – Mord
Es trifft zu, daß Abtreibung im deutschen Strafgesetzbuch nicht unter Mord behandelt wird, sondern ein eigener Straftatbestand ist. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Aussage von Papst Johannes Paul II, der Abtreibung ein verabscheuungswürdiges Verbrechen genannt hat.
Die Frage gehört zwar nicht zum hier behandelten Thema, drängt sich aber in diesem Zusammenhang auf: das Umbringen von alten, kranken und möglicherweise hilflosen Meschen ist im (deutschen) Srafrecht nicht gesondert geregelt. Damit stellt sich die Frage, inwieweit es sich hier, wie z. B. in Holland praktiziert, im Einzelfall oder grundsätzlich um Mord handelt.
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#14   mahner   15:16:12 | Donnerstag, 13. Juli 2006
aber erst der:
– Mohr im Hemd
– Indianer
die:
– „Burenwurst“
– „Krainer“
und durch nichts getoppt:
der „Berliner“ (fühlst sich nun JFK diskriminiert – wo immer er auch sei)
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#13   Sulpicius   15:06:44 | Donnerstag, 13. Juli 2006
@Ansgar
Zumal ich nicht verstehe, warum man nicht „mongoloid“ saghen soll
Weil DDL auf seine Weise ein kleiner Goebbels ist.
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#12   Ansgar   15:05:40 | Donnerstag, 13. Juli 2006
DDLs Korrekt-Sprech
Zumal ich nicht verstehe, warum man nicht „mongoloid“ saghen soll. Beleidigt man die Behinderten durch den Vergleich mit dem minderwertigen Nomadenvolk? Beleidigt man die Mongolen, wenn man sie mit den lebensunwerten Schwachsinnigen assoziiert?
Muß nachdenken. Ich esse jetzt erstmal einen Negerkuß.
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#11   wolfgang e.   14:39:10 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Tja, so ist das heute.
„mongoloid“ darf man natürlich nicht mehr sagen, das ist diskriminierend. Aber jemanden mit „Down-Syndrom“ kurz vor der Geburt umbringen ist ganz ok.
Wenigstens unsere Sprache ist sauber.
ddl, du bist doch ein denkender Mensch (ich glaube nicht an „böse Absichten“ deinerseits, wie andere Schreiberlinge hier des öfteren Vermuten).
Denke auch hier ein bisschen mehr in die Tiefe. Bitte.
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#10   aschera   14:36:03 | Donnerstag, 13. Juli 2006

Ich rede mir schon lange den Mund fusselig über solche Dinge. Da ich keine Lust habe, einen ganzen Aufsatz über teleologische Ethik zu schreiben, weil der hier ohnehin nicht ernstgenommen wird, hier ein paar Stichworte:
– Mensch = Individuum, nicht Spezialfall eines Allgemeinen
– daher: jede Handlung ist individuell zu beurteilen
– und zwar nach: wer handelt, Intention des Handelnden, konkrete Handlungsumstände
– das ethische urteil erfolgt nach Güterabwägung (sittliche und vorsittliche Güter).
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#9   deusexmachina   14:31:40 | Donnerstag, 13. Juli 2006
„mongoloid“
…ist ein Begriff, den man heute nicht mehr verwendet, aus Gründen, die eigentlich jedem ersichtlich sein sollte.
Das Krankheitsbild heißt „Down-Syndrom“ oder auch „Trisomie 21“. Aber wer mit unpassenden und peinlichen Holocaustbezügen um sich wirft, von dem darf man soviel Anstand des Ausdrucks vermutlich nicht erwarten.
Inhaltlich ist mir dieser Murks von einem Artikel keinen weiteren Kommentar wert. „Volksgerichtshof“, na klar…
Und da wundern sich die Schreiberlinge hier, dass Wikipedia nichts mit ihnen zu tun haben will?
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#8   wolfgang e.   14:26:10 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Bitte nicht Gleichsetzen mit Vergleichen gleichsetzen!
Ich setzte nicht gleich, ich entdecke Ähnlichkeiten, die man vergleichen kann.
Vergleichen heißt: Sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede erkennen.
Wird denn die Hilflosentötung zu etwas besserem, wenn sie nicht das gleiche wie der Holocaust ist?
Sollen wir die Hilflosentötung deswegen wieder einführen?
Soll ich die Tötung eines Behinderten etwa gutheißen, weil es knapp vor und nicht knapp nach der Geburt geschah?
Es ist nicht das gleiche.
Aber wo, bitte, ist hier der esenzielle Unterschied?
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#7   aschera   14:22:39 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Klärung II:
Aber die unterscheidung ist für dich äußerst wichtig, na denn…!
Sie ist nicht nur wichtig, sondern notwendig, weil nur Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandelt werden muss. Ohne eine solche Einsicht ist eine wissenschaftlich-ethische Diskussion der heutigen Abtreibungsproblematik schlechterdings unmöglich; stattdessen findet dann regelmäßig der Regress in haarsträubende Gefühlsduselei (auf kreuz.net verschärft: Appellation an die niedrigsten Instinkte) und Begriffsverdrehung statt („Abtreibung ist Mord“ und anderer Unsinn).
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#6   Martin Humer   14:21:27 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Unterschied?
Worin unterscheiden sich die beiden Systeme?
– damals und heute –
Wo ist der Unterschied der geistigen Qualität?
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#5   Aloah   14:16:01 | Donnerstag, 13. Juli 2006
aschera’s Klarstellung
>>Hilflosentötung, wie sie die Nazis betrieben haben, und Holocaust (mit KZs, Zwangsarbeit etc.) sind nicht identisch. Bitte klar unterscheiden! Und bitte die Methoden der Nazis nicht mit der Abtreibungspraxis heute gleichsetzen!!!<<
Nein natürlich NICHT – leider kommen aber bei all diesen „METHODEN“ die menschen um, ob im vorgeburtlichen stadium oder danach!!!
Aber die unterscheidung ist für dich äußerst wichtig, na denn…!
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#4   aschera   14:09:07 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Klarstellung:
Hilflosentötung, wie sie die Nazis betrieben haben, und Holocaust (mit KZs, Zwangsarbeit etc.) sind nicht identisch. Bitte klar unterscheiden! Und bitte die Methoden der Nazis nicht mit der Abtreibungspraxis heute gleichsetzen!!! :-@
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#3   wolfgang e.   14:05:28 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Tatsächlich Schande
Schande für unsere Wohlstandsgesellschaft, die für Menschen, die der Norm nicht entsprechen, keinen Platz hat.
Meine Tante war mongoloid. Sie wurde Anfang 1945 geboren. Der Arzt und meine Großeltern riskierten für dieses Kind ihr Leben, da sie die „lebensunwürdige Fehlbildung“ nicht meldeten. Eine Meldung hätte meiner Tante sofort das Leben gekostet.
Ich finde hier den Vergleich absolut angebracht.
Tut mir leid, ich kann nicht anders.
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#2   aschera   13:50:24 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Bitte nicht schon wieder!
Und zum 103.254. Mal Abtreibung und Holocaust gleichgesetzt. Schande, Schande, Schande!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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#1   Graf von Galen   13:34:35 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Wider den Mord an Ungeborenen
Dies ist also die schöne, neue Zeit, die uns von gottlosen, menschenverachtenden Massenmedien und den Parteien von CSU bis PDS, von ÖVP bis Grüne beschert wurde.
Spätere Generationen, sollten diese denn noch geboren
werden, werden sie hierfür verurteilen, so wie heute die NSDAP für den Mord an den Juden verantwortlich gemacht wird.
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