Er war ein zufriedener Frauenarzt. Doch dann wurde die lebensunwürdige Emilia Diana (9) geboren. Sie ist kein Mensch, sondern ein Schaden und eine Last für das arische Volk.
(kreuz.net, Wien) Am 14. Juli 1933 verabschiedete der von der ‘Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei’
dominierte Reichsregierung ein Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“.
Damit war der Auftakt
zur Ermordung von Behinderten gesetzt.
Im März dieses Jahres kam das Gesetz in Österreich zur Ausreifung.
Das Mädchen Emilia Diana erblickte am 15. März 1997 das Licht der Welt. Ihre Geburt war kein frohes
Ereignis.
Emilia ist mongoloid. Sie leidet außerdem an einem schweren Herzfehler und wurde mit einem
Darmverschluß geboren.
Der Arzt bemerkte bereits Mitte November 1996 bei der Ultraschalluntersuchung
eine auffällige Menge an Fruchtwasser sowie ein unnatürliches Größenverhältnis zwischen dem Brustkorb
und dem Bauchraum von Emilia. Die kleine war damals schon fast sechs Monate alt.
Der Arzt überwies die
31jährige Mutter in die Landesklinik Salzburg: „Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz.“
Die Mutter
ging vorerst nicht hin.
Erst Ende Januar 1997 entschloß sie sich zu einer vorgeburtlichen Untersuchung.
Der behandelnde Primar erkannte in den Anomalien die Behinderung der kleinen Emilia.
Doch für eine Tötung
des mongoloiden Kindes war es zu spät. Emilia war schon acht Monate alt. Die Eltern glaubten, daß kein
Arzt mehr Hand an das bereits lebensfähige Kind legen würde.
Nach der Geburt klagten die Eltern den
Frauenarzt auf Unterhaltszahlungen.
Die Horrormutter erklärte, daß sie ihre kleine Tochter abgetrieben
hätte, wenn sie rechtzeitig und vollständig über Emilias Behinderung informiert worden wäre.
Sie
forderte vom Arzt monatlich 3.657,26 Euro für den Regelbedarf von Emilia und für die benötigte ständige
Pflege.
Ferner soll der Arzt für sämtliche zukünftigen „Vermögensnachteile“ aus der Geburt der Emilia
haften.
Der Rechtsanwalt des Arztes brachte in seiner Verteidigung vor, daß er die Mutter zu weiteren
Untersuchungen ihrer Tochter „rechtzeitig“ überwiesen habe. Zudem sei eine Abtreibung der Emilia auch
noch im achten Monat möglich und erlaubt gewesen.
Ferner habe die Mutter während der Schwangerschaft
geraucht, was zu den Schädigungen erheblich beigetragen habe.
Im Übrigen erklärte der Beklagte, daß
die Geburt eines behinderten Kindes keinen ersatzfähigen „Vermögensschaden“ darstelle.
Die erste Instanz
gab dem Arzt recht. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigte.
Doch der Oberste Volksgerichtshof
mit Sitz in Wien gab der Klage der Horroreltern Anfang März diesen Jahres statt.
Der Arzt habe seine
Aufklärungspflicht verletzt. Er hätte die Mutter über Emilias Behinderung verständlicher informieren
müssen.
Es wäre auch Pflicht des Arztes gewesen, der Mutter klar zu machen, daß sie „bei Unterlassung
der gebotenen genaueren Ultraschalluntersuchung Gefahr laufe, die Geburt eines geistig und körperlich
behinderten Kinds nicht mehr verhindern zu können“.
Das Gericht akzeptierte auch das Ansinnen der Mutter,
überhaupt keinen Unterhalt für ihr behindertes Kind leisten zu wollen. Damit ist der gesamte Unterhaltsaufwand
für die kleine Emilia als „ersatzfähiger Schaden“ zu werten.
Gleichzeitig behauptete das Gericht, daß
die unerwünschte Geburt eines Kindes natürlich kein schadensstiftendes Ereignis sei.
Das Urteil des
Obersten Gerichtshofs ist für die weitere Rechtssprechung richtungsweisend.
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18 Lesermeinungen
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Realist Abtreibung – Mord Ich will auch nichtwegdefinieren, sondern auf das strafrechtliche Verständnis
hinweisen, damit man Abtreibung nicht mit Hinweis auf auf den gesetzlichen sachverhalt verharmlost. Deswegen
auch mein Hinweis auf die Aussage von Papst Johanns Paul II! In der Sache sind wir uns einig. Statt „Mord“
sollte wir besser den Begriff „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ benutzen. Hierbei können wir uns auf
den Papstes berufen!
Mord kann man nicht weg definieren! Worin sollen sich denn Nazimord und Abtreibung unterscheiden? 1. Vom
Abtreibungsmord wissen mehr – nahezu alle- zeitgenössisch lebenden Mensch und es sind mehr Menschen aktiv
daran beteiligt (gewesen)! 2. Der Abtreibungsmord hat ein vielfaches der Opfer gefordert! 3. Das politische
System und die Gesellschaft der Abtreibung gehen viel skrupellosen mit Menschenleben um als historisch
erforschte Gesellschaften. […] Fraglich ist nur ob diese Unterscheidungen, welche Mordbefürworter immer
treffen wollen sinnvoll sind – ihrer Argumentation helfen sie sicher nicht. Im übrigen ist es auch völlig
absurd irgendwelche teleologischen „Ethiken“ auf die Abtreibung anzuwenden, wenn man das nicht auch für
andere geplante Massenmorde tut, die nach den aktuellen Ethikern wahrscheinlich auch gar keine mehr sind
bzw. waren…
Abtreibung – Mord Es trifft zu, daß Abtreibung im deutschen Strafgesetzbuch nicht unter Mord behandelt
wird, sondern ein eigener Straftatbestand ist. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Aussage
von Papst Johannes Paul II, der Abtreibung ein verabscheuungswürdiges Verbrechen genannt hat. Die Frage
gehört zwar nicht zum hier behandelten Thema, drängt sich aber in diesem Zusammenhang auf: das Umbringen
von alten, kranken und möglicherweise hilflosen Meschen ist im (deutschen) Srafrecht nicht gesondert
geregelt. Damit stellt sich die Frage, inwieweit es sich hier, wie z. B. in Holland praktiziert, im Einzelfall
oder grundsätzlich um Mord handelt.
aber erst der: – Mohr im Hemd – Indianer die: – „Burenwurst“ – „Krainer“ und durch nichts getoppt: der
„Berliner“ (fühlst sich nun JFK diskriminiert – wo immer er auch sei)
DDLs Korrekt-Sprech Zumal ich nicht verstehe, warum man nicht „mongoloid“ saghen soll. Beleidigt man die
Behinderten durch den Vergleich mit dem minderwertigen Nomadenvolk? Beleidigt man die Mongolen, wenn man
sie mit den lebensunwerten Schwachsinnigen assoziiert? Muß nachdenken. Ich esse jetzt erstmal einen Negerkuß.
#11 wolfgang e. 14:39:10 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Tja, so ist das heute. „mongoloid“ darf man natürlich nicht mehr sagen, das ist diskriminierend. Aber
jemanden mit „Down-Syndrom“ kurz vor der Geburt umbringen ist ganz ok. Wenigstens unsere Sprache ist sauber.
ddl, du bist doch ein denkender Mensch (ich glaube nicht an „böse Absichten“ deinerseits, wie andere
Schreiberlinge hier des öfteren Vermuten). Denke auch hier ein bisschen mehr in die Tiefe. Bitte.
… Ich rede mir schon lange den Mund fusselig über solche Dinge. Da ich keine Lust habe, einen ganzen
Aufsatz über teleologische Ethik zu schreiben, weil der hier ohnehin nicht ernstgenommen wird, hier ein
paar Stichworte: – Mensch = Individuum, nicht Spezialfall eines Allgemeinen – daher: jede Handlung ist
individuell zu beurteilen – und zwar nach: wer handelt, Intention des Handelnden, konkrete Handlungsumstände
– das ethische urteil erfolgt nach Güterabwägung (sittliche und vorsittliche Güter).
#9 deusexmachina 14:31:40 | Donnerstag, 13. Juli 2006
„mongoloid“ …ist ein Begriff, den man heute nicht mehr verwendet, aus Gründen, die eigentlich jedem
ersichtlich sein sollte. Das Krankheitsbild heißt „Down-Syndrom“ oder auch „Trisomie 21“. Aber wer mit
unpassenden und peinlichen Holocaustbezügen um sich wirft, von dem darf man soviel Anstand des Ausdrucks
vermutlich nicht erwarten. Inhaltlich ist mir dieser Murks von einem Artikel keinen weiteren Kommentar
wert. „Volksgerichtshof“, na klar… Und da wundern sich die Schreiberlinge hier, dass Wikipedia nichts
mit ihnen zu tun haben will?
#8 wolfgang e. 14:26:10 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Bitte nicht Gleichsetzen mit Vergleichen gleichsetzen! Ich setzte nicht gleich, ich entdecke Ähnlichkeiten,
die man vergleichen kann. Vergleichen heißt: Sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede erkennen. Wird
denn die Hilflosentötung zu etwas besserem, wenn sie nicht das gleiche wie der Holocaust ist? Sollen
wir die Hilflosentötung deswegen wieder einführen? Soll ich die Tötung eines Behinderten etwa gutheißen,
weil es knapp vor und nicht knapp nach der Geburt geschah? Es ist nicht das gleiche. Aber wo, bitte, ist
hier der esenzielle Unterschied?
Klärung II: Aber die unterscheidung ist für dich äußerst wichtig, na denn…! Sie ist nicht nur wichtig,
sondern notwendig, weil nur Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandelt werden muss. Ohne eine
solche Einsicht ist eine wissenschaftlich-ethische Diskussion der heutigen Abtreibungsproblematik schlechterdings
unmöglich; stattdessen findet dann regelmäßig der Regress in haarsträubende Gefühlsduselei (auf kreuz.net
verschärft: Appellation an die niedrigsten Instinkte) und Begriffsverdrehung statt („Abtreibung ist Mord“
und anderer Unsinn).
aschera’s Klarstellung >>Hilflosentötung, wie sie die Nazis betrieben haben, und Holocaust (mit KZs,
Zwangsarbeit etc.) sind nicht identisch. Bitte klar unterscheiden! Und bitte die Methoden der Nazis nicht
mit der Abtreibungspraxis heute gleichsetzen!!!<< Nein natürlich NICHT – leider kommen aber bei all diesen
„METHODEN“ die menschen um, ob im vorgeburtlichen stadium oder danach!!! Aber die unterscheidung ist für
dich äußerst wichtig, na denn…!
Klarstellung: Hilflosentötung, wie sie die Nazis betrieben haben, und Holocaust (mit KZs, Zwangsarbeit
etc.) sind nicht identisch. Bitte klar unterscheiden! Und bitte die Methoden der Nazis nicht mit der Abtreibungspraxis
heute gleichsetzen!!!
#3 wolfgang e. 14:05:28 | Donnerstag, 13. Juli 2006
Tatsächlich Schande Schande für unsere Wohlstandsgesellschaft, die für Menschen, die der Norm nicht
entsprechen, keinen Platz hat. Meine Tante war mongoloid. Sie wurde Anfang 1945 geboren. Der Arzt und
meine Großeltern riskierten für dieses Kind ihr Leben, da sie die „lebensunwürdige Fehlbildung“ nicht
meldeten. Eine Meldung hätte meiner Tante sofort das Leben gekostet. Ich finde hier den Vergleich absolut
angebracht. Tut mir leid, ich kann nicht anders.
Bitte nicht schon wieder! Und zum 103.254. Mal Abtreibung und Holocaust gleichgesetzt. Schande, Schande,
Schande!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wider den Mord an Ungeborenen Dies ist also die schöne, neue Zeit, die uns von gottlosen, menschenverachtenden
Massenmedien und den Parteien von CSU bis PDS, von ÖVP bis Grüne beschert wurde. Spätere Generationen,
sollten diese denn noch geboren werden, werden sie hierfür verurteilen, so wie heute die NSDAP für den
Mord an den Juden verantwortlich gemacht wird.