15:50:31 | Freitag, 14. Juli 2006
Wer die Wirklichkeit verändern will, der tut gut daran, zuerst die alten Begriffe durch neue zu ersetzen, um so seinen Gegner zu verwirren.
(kreuz.net/
Christdemokraten für das Leben, Münster) Der Nationale Ethikrat Deutschlands ist ein reines
Diskussionsforum.
Dennoch sucht dieses Gremium öffentlich den Eindruck zu erwecken, er sei eine Institution,
deren Aussagen Verbindlichkeit beanspruchen könnten.
Ablehnung oder Minderheitenmeinungen werden dort
nicht gleichwertig dargestellt.
Kürzlich hat sich der Ethikrat mit der Stellungnahme „Selbstbestimmung
und Fürsorge am Lebensende“ zu Wort gemeldet.
Darin versucht er – bezüglich des Handelns oder Unterlassens
Dritter an Menschen, die dem Tode nahe sind – die Begriffe von „aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe“
zu ersetzen.
Die vorgeschlagene Terminologie beinhaltet aber keine Klärung, sondern vermehrt die Unsicherheit,
weil in ihr sittlich gebotenes und sittlich unerlaubtes Handeln vermengt wird. Das ist gefährlich.
Der
Mensch ist nicht aus sich selber hervorgegangen, sondern geschaffen. Er muß sein Leben als hohes Gut
achten und es erhalten.
Der Nationale Ethikrat suggeriert aber, es gäbe ein allgemeines Verfügungsrecht
des einzelnen über sich selber. Das trifft nicht zu.
Menschliches Leben ist in allen Lebensphasen unverfügbar –
auch für den Menschen selber. Deshalb kann einer Patientenverfügung keine bindende Wirkung zukommen.
Offenbar sieht der Nationale Ethikrat eine Patientenverfügung auch nur als eine einseitige Verfügung
zum Tode an.
Denn er betont zwar ihre Verbindlichkeit, fordert aber gleichzeitig bei Sterbebegleitung
und Therapien am Lebensende, daß Ärzten erlaubt sein sollte, Aspekte „der Lebensqualität des Patienten“
über solche „der maximalen Verlängerung seines Lebens“ stellen zu dürfen, „ohne strafrechtliche Verfolgung
befürchten zu müssen.“
Der Nationale Ethikrat spricht davon, daß die Erhaltung des Lebens „in Zweifelsfällen“
Vorrang habe.
Er verschweigt aber, daß Ärzte – denen eine Lebensverlängerung bezüglich der Lebensqualität
des Patienten nicht mehr sinnvoll erscheint – keine Zweifel an ihrer Entscheidung haben, den Patienten
nicht weiter zu versorgen, ihn so sterben zu lassen oder gar zu töten – wie das in Holland bereits der
Fall ist.
Auch mit seiner Stellungnahme zum Selbstmord leistet der Nationale Ethikrat einen weiteren
Beitrag zur Entwertung des menschlichen Lebens und zur Aufkündigung menschlicher Solidarität.
Denn
der Selbstmordversuch ist ein Zeichen von Hilflosigkeit, das man nicht einfach zuschauend zur Kenntnis
nehmen darf.
Die jetzige Stellungnahme öffnet im übrigen auch Straftaten, die als Selbstmord getarnt
werden, Tür und Tor.
Die Alternative zu den Thesen des Nationalen Ethikrats kann nur die Verstärkung
menschlicher Solidarität gegenüber allen Schwachen in der Gesellschaft sein.
Diese Schwachen sind:
die ungeborenen, die behinderten, die alten und die sterbenden Menschen.
Am Umgang mit ihnen zeigt sich
die Kultur eines Volkes.
Die ‘Christdemokraten für das Leben’ sind eine Lebensrechtsinitiative innerhalb
der CDU/CSU.
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#10
Roderick 10:23:29 | Sonntag, 16. Juli 2006
#9
Gallowglas 08:31:31 | Samstag, 15. Juli 2006
#8
bonifatius 21:41:29 | Freitag, 14. Juli 2006
#7
Gotthard 20:00:15 | Freitag, 14. Juli 2006
#6
obelix † 18:16:59 | Freitag, 14. Juli 2006
#5
Gotthard 18:11:23 | Freitag, 14. Juli 2006
#3
Gallowglas 17:50:29 | Freitag, 14. Juli 2006
#2
-Agnostiker- 17:10:29 | Freitag, 14. Juli 2006
#1
Beobachterin 16:25:31 | Freitag, 14. Juli 2006