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Montag, 17. Juli 2006 18:08
Der Henkerstrick für den deutschen Abtreibungsparagraphen
Am 21. März 1947 kam es im Rahmen eines Euthanasieprozesses zum legendären Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Es ist heute als das Hadamar-Urteil bekannt. Auszug des Textes.
Dresdener Euthanasie-Prozeß im Jahr 1947
Dresdener Euthanasie-Prozeß im Jahr 1947
(kreuz.net) Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß.

Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat.

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.

Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden.

Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit des menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben.


Hadamar-Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes im Euthanasieprozeß vom 21. März 1947, Aktenzeichen: 4 Kls 747.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 31 Lesermeinungen:
Freitag, 21. Juli 2006 13:03
esistkrieg †: Von der Redaktion entfernt
Donnerstag, 20. Juli 2006 00:23
DDL: Ach ja, „Der stumme Schrei“ dieses merkwürdigen Dr. Nathanson…
Ich bin ja immer wieder erstaunt, mit welcher Hingabe gläubige Katholiken an den Lippen eines Mannes hängen, der seiner eigenen Partnerin ein von ihm selbst gezeugtes Kind abgetrieben hat – ein Geanke, der den meisten pro-choice’lern „the creeps“ gibt, aus wohl nicht erklärungsbedürftigen, ethischen Gründen.

Er scheint mit seiner getürkten Story vom „stummen Schrei“ ein klitzekleines bisschen in der Mindermeinung zu sein:

„Das Kleinhirn erreicht seine endgültige Form im 7. Monat. Die Umhüllung (Myelinisierung) des Rückenmarks und des Gehirns beginnt zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche. Diese und andere Entwicklungen des Nervensystems müssen stattgefunden haben, ehe der Foetus Schmerz empfinden kann“(Erklärung der Vereinigung der amerikanischen Frauenärzte).

Wenn wir von der Entwicklung des Gehirns sprechen, sollten wir uns aber vielleicht auf die Aussagen von jemandem stützen, der sich auf die Entwicklung des Gehirns spezialisiert hat, meinen Sie nicht?

„Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer «Wahrnehmung» oder einer «bewussten Reaktion» des Foetus zu sprechen“.
(Maria Fitzgerald, Prof. für Neurobiologie, London)

Da baumelt dann ein von mir aus noch-so-fertiger Trigeminus (ich hab’ das nicht ‘mal geprüft, da belanglos) und hat so gar kein funktionsfähiges Gehirn, an das er irgendwelche Reize melden könnte. Sowas aber auch…
Mittwoch, 19. Juli 2006 23:24
franco.felice: Godwin’s Law’s eine Einbahnstraße? Oder …„Wer aus der Geschichte nicht lernen will, den …
In Wirklichkeit, passend zur Schwere des Verbrechens, das fast weltweit praktiziert wird, ist dieses Gesetz ein weiterer Arm des Maulkorbparagrafen 130 StGB. Fehlen nur noch STASI, NKWD, etc. um die Spitzelarbeit zu übernehmen.

Die meisten Leser haben Filme wie „Der stumme Schrei“ gesehen. Ihnen können also auch „Sachverständige“ nichts vormachen, die weissagen, das menschliche Leben beginne pünktlich nach Ablauf von 90 Tagen und vorher sei das Ungeborene nur ein Zellhaufen und man könne erst nach Ablauf dieser Frist von menschlichem Leben sprechen.

Aber was geschieht, was fühlt das Ungeborene bei der Abtreibung?

Der Abtreiber (!!) injiziert eine Salzlösung. Das Kind trinkt sie mit dem Fruchtwasser, und wird innerlich und äußerlich verbrannt. Diese grausame Methode quält das Kind mehrere Stunden bis der Tod eintritt. Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, fühlt die „Mutter“ sogar, wie das Kind im Todeskampf um sich tritt.

Im Übrigen: Bereits nach 4 Wochen existiert u. a. der Nervus trigeminus. Das Kind kann dann bereits Schmerzen empfinden. Mit Hilfe von Ultraschall lassen sich sogar Pulsbeschleunigungen beim Ungeborenen nachweisen, die auf 200 hochschnellen, wenn – bspw. bei Abtreibung über Kaiserschnitt – der Mutterleib gewaltsam geöffnet wird.

Aber was kümmert das die Bösen, die es zu allen Zeiten gab …
Dienstag, 18. Juli 2006 22:53
DDL: @franco
Ah ja, „so einen wie mich“ – Sie wissen zwar nichts von mir, aber dass Sie mich „in der Luft zerreissen“ köönten, da sind Sie sich sicher. Na fein, derlei pralle Sprüche haben hier ja Hochkonjunktur – bliebe noch zu klären, wieso Sie und Ihre gevattern es dann nicht einfach TUN, dieses „in der Luft zerreissen“, mit all uns „pro choice“-Schuften? Soweit ich weiß, gibt es die §§218ff immer noch, also entweder sind Ihre Zerrissqualitäten nicht ganz so genial, wie Sie das behaupten, oder sie haben sich überraschend in den letzten Wochen entfaltet und werden in den nächsten Tagen den Gesetzgeber erreichen.

Wenn Sie meinen, dass ich mich über Ihre Hybris lustig mache, haben Sie wohl Recht.

Zu Ihrem heiligen Dr. Nathanson gibt’s übrigens auch ganz interessante Artikel – nett auch, dass er unverhohlen einen Mord an einem Lebenden zugunsten eines Ungeborenen gutheißen würde. Jaja, die Moral der Moralisten von eigenen Gnaden…
Dienstag, 18. Juli 2006 22:25
Jörg Guttenberger, Köln: antihomoLobby, francofelice
a.: es gibt keine abtreibenden Frauen, sondern lediglich abtreibende Mütter. Die Rede von abtreibenden Frauen führt zu einer sachfremden Verharmlosung.

f.: ein Mensch, der sich vor Gott verantwortlich weiß, wird ganz sicher nicht morden.

Abtreibung fällt zumindest nach deutschem Strafrecht nicht unter Mord, sondern ist ein im Strafgesetzbuch gesondert geregelter Straftatbestand. Diesen Sachverhalt sollten wir beachten, damit uns nicht jeder Rechtskenner zwecks Verharmlosung mangelndes Urteilsvermögen vorwirft. JPII hat zutreffend von einem verabscheuungswürdigen Verbrechen gesprochen, und diesen Beriff sollten wir verwenden. In der Sache stimme ich Ihnen vollinhaltlich zu.
Dienstag, 18. Juli 2006 22:11
Ernsthafter Disput, mit Ihnen?

In diesem Forum haben inzwischen genügend Leute erfahren, was Sie unter einem ernsthaften Disput verstehen.

Himmel, Toussaint, wie oft soll ich Ihnen noch die schnelle, aber unglaublich zutreffende Analyse meines Cousins um die Ohren hauen?

Es gibt einen Weg, aus Ihrer Verstrickung herauszukommen. Der heißt: Erkenntnis, Reue, Umkehr. Mit Ihrer Intelligenz (auch wenn das im Moment, im Moment! in Ihrer Sprache kontraproduktiv ist) könnten Sie das. Machen Sie sich frei!

Ihre Beziehung zu dem Mädel könnte dann auch eine Qualität gewinnen, die beiden entspricht. Vor allem ihr. (Bitte, nehmen Sie es meinem Freund in Bischofsheim nicht übel.). Aber eine solche Qualität müssen Sie, als der weitaus ältere, anstreben. Sie sind da in einer Verantwortung, wenn Sie ein Mann sind. Ein Mann. Und nicht jemand, der…

poenitentiam age.

Ich habe bisher nichts getan, Sie auffordern zu dürfen, „poenitentiam age“ für sich nachzuschlagen. In Ihrem Interesse aber: tun Sie es!! Notfalls trotz mir. Oder um es mir um die Ohren zu hauen.

He, Toussaint, Sie sind jetzt gefordert! Als M A N N!

Und wenn Sie das in Ruhe lesen können, sehen Sie leicht: das ist keine Provokation, sondern ein Schrei. Um Sie. Um Sie und das Mädel. I c h bin dabei völlig uninteressant.

Ich bin Moritz.
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