15:40:03 | Mittwoch, 19. Juli 2006
Hans-Jürgen Papier ist ein hohes Tier. Er ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und seit kurzem glücklicher Empfänger eines Briefes des Pornojägers. Von Martin Humer.
(kreuz.net) Mit großem Interesse verfolgen wir die Arbeit des Lebensschützers Günter Annen in Deutschland.
Auch ist uns die denkwürdige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 bekannt.
Die
bedeutende Aussage in dieser Entscheidung: Abtreibung ist rechtswidrig.
Auch die
jüngste Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts gegen Colline Hoffer und Günter Annen sind uns bekannt.
Die Bedeutung
der letztgenannten Entscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht versucht darin, die Rechtsunsicherheit
zu beseitigen, die seit dem Jahre 2000 durch abweichende Rechtsmeinungen der Gerichte entstanden ist.
Die Kinderabtreiber haben gegen den Lebensschützer Günter Annen viele Prozesse angestrengt – sowohl
Strafprozesse als auch Zivilprozesse – sogenannte Unterlassungsklagen.
Die Gerichtshöfe und Gerichte
Deutschlands haben sehr unterschiedlich geurteilt.
Die Rechtsmeinung der Einzelrichter als auch der Senate
wurde weniger vom Gesetz als von den persönlichen Wertauffassungen bestimmt.
Primäre Aufgabe eines
Verfassungsgerichts ist es, zu prüfen, ob neue Gesetze im Sinne der Verfassung rechtmäßig sind. Es
ist nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen.
Aber die unterschiedlichen
Rechtsmeinungen der Richter veranlaßten das Bundesverfassungsgericht, Rechtsunsicherheiten zu beheben.
Pornojäger Martin Humer:
Alle anderen Grundrechte sind zwar nicht zweitrangig. Aber sie ordnen sich dem
Recht auf Leben unter.
Es ist jedoch zu sagen, daß das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung
vom 28. Mai 1993 die Rechtsunsicherheit ans Licht gebracht hat, indem es erkannte, daß die Kinderabtreibung
„rechtswidrig“ ist.
Das Abtreibungsgesetz, das Volksvertreter im Deutschen Bundestag 1974 beschlossen,
verlor dadurch als „positives Recht“ an Bedeutung.
Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, ist null und
nichtig und darf daher in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.
Dazu kommt: Das Leben des Menschen
ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden. Ebenso das Recht auf Leben.
Auch der ungeborene Mensch
besitzt eine unveräußerliche Würde. Er wird bereits im Römischen Reich und später im § 22 des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches als Person anerkannt.
„Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer
Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. Insoweit es um ihre Rechte zu tun ist, werden
sie als Geborene angesehen.“
Ungeborene sind sogar erbberechtigt.
In den Anträgen bei Gericht verweisen
die Kinderabtreiber dagegen auf ihre eigenen „Rechte“ wie:
Recht auf Entfalten der Persönlichkeit
Persönlichkeitsrecht
des Klägers
Recht auf freie Gestaltung der Persönlichkeit und Menschenwürde
Recht auf einen autonomen
Bereich privater Lebensgestaltung
Recht auf Wahrung seiner Rechte als Arzt
Recht auf eine Rehabilitierung
verletzter Persönlichkeitsrechte
Recht auf ein unbeschädigtes Arzt-Patientenverhältnis
Recht auf
unbelästigte Patienten
Recht auf den eingerichteten und ausgeübten GewerbsbetriebDoch für einen
vernunftbegabten, kulturbewußten, zivilisierten Menschen ist das
Recht auf Leben das schutzwürdigste
Rechtsgut.
Alle anderen Grundrechte sind zwar nicht zweitrangig. Aber sie ordnen sich dem
Recht auf Leben
unter.
„Das Leben des Menschen darf »nie wieder« verfügbar werden, alles andere ist ein neuer Weg
nach Auschwitz und Mauthausen“, sagte Günter Annen.
Günter Annen:
Das Leben des Menschen darf „nie wieder“
verfügbar werden, alles andere ist ein neuer Weg nach Auschwitz und Mauthausen.
Naturwissenschaftlich
ist für jedermann, der es wissen will, zweifelsfrei bestätigt, daß das noch nicht geborene Kind in
jeder Phase seiner Entwicklung ein Mensch ist.
Die Multivariaten-Analyse sagt ferner aus, daß es sich
um einen Menschen handelt, den es noch nie gegeben hat.
Doch jetzt rügte das Bundesverfassungsgericht
den Lebensschützer Annen, weil er durch die Aneinanderreihung der Begriffe Holocaust-Babycaust den damaligen
Massenmord mit dem heutigen Massenmord vergleicht.
Dieser Vergleich ist tatsächlich nicht korrekt.
Die Kommandanten der Konzentrationslager und ihre Henker haben meistens wehrhafte Menschen ermordet.
In den Abtreibungskliniken ermorden Tötungskommandos die denkbar wehrlosesten Menschen.
Nach diesem
Vergleich zu urteilen, scheinen mir die Kinderabtreiber noch größere Verbrecher zu sein, als die Kommandanten
der Konzentrationslager.
Die Massenmörder lassen sich heute für ihre Mordgeschäfte auch noch gut bezahlen.
Herr Andreas Freudemann, Flurstraße 17, in 90419 Nürnberg verrichtet seine Blutgeschäfte im großen
Krankenhaus ‘Klinikum Nord’. Er ermordet dort, nach eigenen Angaben, jährlich 3.500 bis 4.000 ungeborene
Menschen und kassiert dafür pro Mord ungefähr 400 Euro
3500 x 400 Euro sind beinahe 1,5 Millionen Euro.
Monatlicher Umsatz ungefähr 116.676 Euro.
Dieser Kinderabtreiber tötet bereits seit 1994 im ‘Klinikum
Nord’. Das Blutgeschäft hat ihm bisher summa summarum 17 Millionen Euro eingetragen
Ob die Nationalsozialisten
ihre Henker auch so gut bezahlten?
Ich habe Verständnis für die Kinderabtreiber, wenn sie nicht zulassen
wollen, daß jemand ihre Geschäfte als Mord bezeichnet.
Wer von den Schikimikis möchte schließlich
ein Mörder sein?
Geldeinstecken, ja. Aber doch nicht den guten Ruf verlieren.
Der Vollständigkeit
halber scheint es mir wichtig, die Frage zu beantworten, was Mord ist?
,,Mord ist das vorsätzliche ZU
TODE BRINGEN eines unschuldigen Menschen“.
Der Lebensschützer Klaus Günter Annen ist deutscher Staatsbürger.
Er hat weder die Verbrechen der Konzentrationslager noch das Verbrechen von Dresden vergessen.
,,Nie
Wieder“ nennt er seinen Verein, den er gründete.
Die Staatsform einer Demokratie erlaubt es mir und
gibt mir die Möglichkeit, auch als einzelner Staatsbürger gegen Verbrechen einzuschreiten.
Diese Möglichkeit
wird vom
Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 21. März 1947 Aktenzeichen 4 Kls. 7/ 47 (Hadamar)
bestätigt.
Ich werde mich daher auch von niemandem hindern lassen. Ich will als Deutscher dieser Zeit
kein neues „Auschwitz“ verantworten.
Martin Humer ist Vorsitzender der ‘Christlich Soziale Arbeitsgemeinschaft
Österreichs’
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