Hochamt im Hotel Maritim
Im September veranstaltet die Piusbruderschaft die Nationalwallfahrt nach Fulda. Dabei gibt es eine Erneuerung der Weihe Deutschlands an das Unbefleckte Herz Mariens, um die sich die Bischöfe seit Jahren drücken.

Fulda befindet sich 100 km nordöstlich von Frankfurt.
Angesichts der immer umfangreicheren politische und gesellschaftliche Zerstörung der Familie soll bei der Nationalwallfahrt die Weihe Deutschlands an das Unbefleckte Herz Mariens erneuert werden.
Erstmals wurde diese Weihe von den deutschen Bischöfen auf dem Katholikentag 1954 in Fulda vorgenommen.
„Eine Erneuerung der Weihe durch die Bischofskonferenz hat es nie gegeben, weil die Muttergottesweihe mit den nachkonziliaren ökumenischen Bestrebungen nicht konform ist“ – so der Gläubige Hans-Werner Kant in einer Stellungnahme:
„1954 hatten die Bischöfe in der Weihe um die Einheit Deutschlands im katholischen Glauben gebeten. Heute sucht man eine andere Einheit.“
Entsprechend fand sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. am 4. September 2004 – zum 50. Jahrestag der Weihe – mutterseelenallein in Fulda ein.
Die Bruderschaft brachte allerdings zum Anlaß 2.500 Gläubigen mit, die dem Aufruf der Priester des deutschen Distrikts folgten.
Die Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens geht auf die Botschaft Unserer Lieben Frau von Fatima zurück. In Fatima sagte die Muttergottes, daß die Offenbarung des Unbefleckten Herzen Mariens der letzte Rettungsanker für unsere Zeit ist.
Diesen Anker ergreift der Christ durch die Weihe an Mariens Herz.
Er lebt danach durch den täglichen Rosenkranz und das Tragen des Skapuliers vom Berge Karmel im Unbefleckten Herzen Mariens.
Das Skapulier ist Ausdruck der persönlichen Weihe an das Unbefleckte Herz Mariens – so Papst Pius XII.
Wie im vergangenem Jahr findet der Großanlaß im barocken Festsaal der Orangerie im Schloßpark gegenüber dem Dom statt.
Die Zeremonien werden am Samstag mittag um 13.00 Uhr vom Parkplatz Ochsenwiese aus – hinter dem Bahnhof – mit einer Fatima-Prozession durch die Bonifatius-Stadt eingeleitet.
Die Prozession mündet in den bis dahin frisch renovierten Festsaal der Orangerie, die dem Hotel Maritim angegliedert ist.
Um 18.30 Uhr wird dort kurz nach der Ankunft ein feierliches Amt zu Ehren des Unbefleckten Herzens Mariens zelebriert. Darauf folgen die Andacht zum Herz-Mariä-Sühnesamstag und eine Sühnegebetsnacht.
In einem Hochamt um Mitternacht wird das 25jährige Priesterjubiläum von Pater Wolfgang Göttler FSSPX aus Stuttgart festlich begangen.
Am Sonntag morgen um 8.00 Uhr hält Pater Stefan Frey – Regens des Priesterseminars Herz Jesu in Zaitzkofen – einen Vortrag zum Thema „Christliche Erziehung Heute“.
Um 9.30 Uhr schließt sich das feierliche Pontifikalamt an, zu dem ein Bischof der Piusbruderschaft, Mons. Richard Williamson, aus Argentinien erwartet wird.
Den krönenden Abschluß der Veranstaltung bildet die feierliche Erneuerung der Weihe Deutschlands an das Unbefleckte Herz Mariens. Dazu werden alle Priester des deutschen Distrikts der Priesterbruderschaft St. Pius X. anreisen.
Priester und Gläubige, die sich der Rettung der Familie verpflichtet fühlen und auf das Unbefleckte Herz Mariens vertrauen, sind herzlich eingeladen, teilzunehmen oder die Weiheerneuerung in Ihren Familien und Pfarreien mitzuvollziehen.
Nähere Informationen zur Weihe von 1954 und zur diesjährigen Erneuerung, sowie Gebets- und Weihetexte finden sich auf einer eigenen Webseite.
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Montag, 24. Juli 2006 10:36
stat crux: Die Feststellungklage ist eine
Klageart, die auf Feststellung für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist. Die häufigere Klageform ist im Zivilrecht die Leistungsklage, im Verwaltungsrecht die Anfechtungsklage während im Strafrecht die Anklageschrift allein vom Staat ausgeht. Richter gibt es hingegen immer, wo geklagt wird; unabhängig vom Klagetyp. Das dazu.
Montag, 24. Juli 2006 10:21
Agiafortuni: stat crux. feststellen ist nicht richten
Im Recht wird zwischen der Feststellungsklage und dem Urteil des Richters unterschieden. Es ist Aufgabe der Kirche Abweichungen festzustellen und auf ihre Sanktionsträchtigkeit (schreckliches Wort) hinzuweisen. Richten ist jedoch allein Gottes Sache und daher gilt, richtet nicht wenn ihr wünscht gerichtet zu werden
Montag, 24. Juli 2006 10:21
Artois †: Mein lieber Otterbeck,
auch wenn sie es 100x in ihrem primitiven Staats-Rundfunk gehört haben, es heißt nicht „abstrafen“.
Also, mal wieder ein richtiges Buch lesen um an die deutsche Sprache herangeführt zu werden.
Daß Modernisten in der Hölle landen ist klar, wer das nicht glaubt, landet selbst darinnen, auch wenn er kein Moderniste ist. Ich weine denen auch absolut keine Träne nach. Der liebe Gott war zu keiner Zeit mit einem „repressiven Regime“ verwechselbar, so etwas können nur Vollidioten behaupten und schreiben. Dies ist ein Aufruf zur Liebe: Dilige et quod vis fac!
Daß Modernisten in der Hölle landen ist klar, wer das nicht glaubt, landet selbst darinnen, auch wenn er kein Moderniste ist. Ich weine denen auch absolut keine Träne nach. Der liebe Gott war zu keiner Zeit mit einem „repressiven Regime“ verwechselbar, so etwas können nur Vollidioten behaupten und schreiben. Dies ist ein Aufruf zur Liebe: Dilige et quod vis fac!
Montag, 24. Juli 2006 09:30
stat crux: Sanktionen!
Geht es Ihnen also ums Abstrafen? Müssen die Andersdenkenden in der Hölle enden (am besten schon lebzeitig), damit Ihre Körpertemperatur ausgeglichen ist? Ein englischer Jesuit schrieb davon, dass die „tridentinische Repression“ habe korrigiert werden müssen. Man müsste präzisieren: Angesichts der totalitären Erfahrungen des 20. Jahrhunderts musste die Kirche dafür Vorsorge tragen, dass sie für alle Zukunft nicht mit einem repressiven Regime verwechselbar ist. Die Autorität des Evangelums aber hat das Vatkanum II um so nachhaltiger eingeschärft („allgemeine Berufung zur Heiligkeit“), als Aufruf zur Liebe.
Samstag, 22. Juli 2006 10:51
Agiafortuni: stat crux: Die Tradition als Privatmeinung
Privatmeinungen werden von „stat crux“ immer so dargestellt, als ob es sich um Gehirngespinste handeln würde, aber wenn er nur eine Ahnung von Recht hätte, wüsste er zwischen Naturalobligation und Anspruch zu unterscheiden. Eine Naturalobligation ist ein Sollen, dass sich aus einer Norm begründen lässt. Die Ablehnung der oekumenischen Ausrichtung der Konzilskirche lässt sich ohne weiteres aus Mortalium Animos begründen jedoch nicht durchsetzen. Sollte hingegen ein späterer katholischer Papst in einem lehramtlichen Schreiben den Oekumenismus ablehnen, wird man gestützt auf ein solches Schreiben Sanktionen gegen jeden, der den Oekumenismus vertritt, anwenden können.
Samstag, 22. Juli 2006 10:46
Artois †: @Regina 1961
Leider sind die Verfasser der Texte des „VII“ sehr wohl Personen, die nicht nur „dem Zeitalter des Modernismus
verfallen sind“, sondern die sogar höchstpersönlich fanatische Modernisten waren. Dies ist eine erwiesene
Tatsache und bedarf nun nach über 40 Jahren, gottlob, keines Beweises mehr.
Hier hat also nicht die Kirche geredet, sondern der Feind der Kirche, der sich als treuloser Judas eingeschlichen hat.
Ihr „pfui“ sollte also denjenigen gelten, die mit hartnäckigem Eifer diese gottwidrigen Lehren weiter vertreten und in der Kirche dominant zu machen suchen. Diese Personen finden Sie in ihrer nächsten Umgebung, setzen Sie sich doch einmal spaßeshalber einmal mit ihnen auseinander, da werden sie recht schnell feststellen, wes Geistes Kind sie sind, des Geistes, der stets verneint nämlich.
Hier hat also nicht die Kirche geredet, sondern der Feind der Kirche, der sich als treuloser Judas eingeschlichen hat.
Ihr „pfui“ sollte also denjenigen gelten, die mit hartnäckigem Eifer diese gottwidrigen Lehren weiter vertreten und in der Kirche dominant zu machen suchen. Diese Personen finden Sie in ihrer nächsten Umgebung, setzen Sie sich doch einmal spaßeshalber einmal mit ihnen auseinander, da werden sie recht schnell feststellen, wes Geistes Kind sie sind, des Geistes, der stets verneint nämlich.
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