Der soll den Zorn Gottes und der Apostelfürsten auf sich ziehen
Am 14. Juli 1570 publizierte Pius V. die noch heute heiß diskutierte Bulle ‘Quo Primum’ zur Einführung des Römischen Meßbuches. Von Papst Pius V.
(kreuz.net) Bischof Pius, Diener der Diener Gottes zum ewigen Gedächtnis.
Seit Unserer Berufung zum
höchsten Apostolischen Amt richten wir Unseren Sinn, Unsere Kräfte und alle Unsere Überlegungen auf
die Reinerhaltung des kirchlichen Kultes und bemühen Uns, das dazu nötige in die Wege zu leiten und
mit Gottes Beistand wirksam zu machen.
Gemäß den Beschlüssen des Heiligen Konzils von Trient hatten
wir über die Herausgabe und die Verbesserung der heiligen Bücher – Katechismus, Missale und Brevier –
zu verfügen.
Nachdem der Katechismus zur Belehrung des Volkes herausgegeben und das Brevier zum schuldigen
Gotteslob mit Gottes Zustimmung verbessert waren, mußten Wir Uns, der noch verbliebenen Aufgabe – der
Herausgabe des Missales – zuwenden, damit das Meßbuch dem Brevier gebührend entspreche, weil es angemessen
ist, daß in der Kirche Gott auf einheitliche Art gelobt und die Messe auf einheitliche Art gefeiert wird.
Wir hielten es für richtig, diese Bürde ausgesuchten Gelehrten zu übertragen.
Nach genauer Untersuchung
der alten Bücher Unserer Vatikanischen Bibliothek und anderer, von überall herbeigeholter, verbesserter
und unverderbter Handschriften sowie nach der Prüfung der Aufzeichnungen der Alten und der Schriften
anerkannter Autoren, die Uns Schriften über die heiligen Riten hinterlassen haben, stellten diese gelehrten
Männer das Missale nach Vorschrift und Ritus der Heiligen Väter wieder her.
Nachdem Wir es geprüft
und verbessert hatten, ordneten wir nach reiflicher Überlegung an, daß es möglichst bald in Rom gedruckt
und herausgegeben werde, damit alle aus dieser Arbeit Nutzen zögen.
Besonders die Priester sollen so
erkennen, welche Gebete sie von jetzt an bei der Meßfeier verwenden und welche Riten und Zeremonien sie
dabei einhalten müssen.
Damit aber alle das von der Heiligen Römischen Kirche – der Mutter und Lehrerin
der übrigen Kirchen – Überlieferte überall erfassen und beachten, setzen Wir durch diese ewig gültige
Konstitution unter Androhung Unseres Unwillens fest und ordnen an:
Von nun an soll in allen kommenden
Zeiten auf dem christlichen Erdkreis in allen Patriarchalkirchen, Kathedralen, Kollegiaten und Pfarreien,
in allen weltlichen, klösterlichen – welchen Ordens und welcher Regel sie auch seien, ob Männer- oder
Frauenklöster – in allen militärischen und ungebundenen Kirchen oder Kapellen, in denen die Messe des
Konvents laut mit Chor oder still nach dem Ritus der Römischen Kirche gefeiert wird oder gefeiert werden
sollte, nicht anders als nach dem von Uns herausgegebenen Missale gesungen oder gelesen werden.
Dies
gilt auch dann, wenn diese Kirchen irgendwelchen Ausnahmeregelungen folgen, durch ein Indult des Apostolischen
Stuhles, durch Gewohnheitsrecht oder Privileg, durch einen Eid oder eine Apostolische Bestätigung oder
andere Besonderheiten bevorzugt sind – außer wenn sie sogleich von ihrer – vom Apostolischen Stuhl gutgeheißenen
Errichtung – an oder aus Tradition bei der Meßfeier ununterbrochen einen mindestens 200jährigen Ritus
in diesen Kirchen eingehalten haben.
Den letzteren wollen Wir das genannte Sonderrecht oder die Tradition
bei der Meßfeier keinesfalls nehmen.
Doch Wir gestatten, daß die Messen mit Zustimmung des Bischofs
oder Prälaten und des gesamten Kapitels, ungeachtet anderer Bestimmungen, nach Unserem Meßbuch gefeiert
werden, wenn das von Uns herausgegebene Missale besser gefällt.
Allen anderen genannten Kirchen jedoch
nehmen Wir damit den Gebrauch ihrer Missalien.
Wir verwerfen sie von Grund auf und vollständig und setzen
fest, daß diesem Unserem gerade herausgegebenen Missale niemals etwas hinzugefügt, weggenommen oder
an ihm etwas verändert werden darf.
Streng befehlen Wir jedem einzelnen Patriarchen und Verwalter der
vorgenannten Kirchen, allen anderen Personen, gleich welchen Ranges sie auch seien, in der Tugend des
heiligen Gehorsams:
Sie sollen die bisher gewohnten Weisen und Riten – stammen sie auch aus noch so alten
Meßbüchern – in Zukunft ganz und gar aufgeben, völlig verwerfen und die Messe nach Ritus, Weise und
Norm Unseres Meßbuches singen und lesen.
Sie sollen nicht wagen, bei der Meßfeier andere Zeremonien
und Gebete als die in diesem Missale enthaltenen hinzuzufügen oder vorzulesen.
Wir geben kraft Unserer
Apostolischen Vollmacht für jetzt und immer Unsere Bewilligung und Erlaubnis, daß sie in allen Kirchen
bei der gesungenen oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor Strafen, Urteilen und Rügen
von nun an einzig diesem Missale folgen, es unbefangen und rechtens gebrauchen können und dürfen.
Ebenso
setzen Wir fest und erklären:
Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester
und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt
zu feiern.
Er darf auch nicht gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern.
Auch kann
das vorliegende Schreiben niemals widerrufen oder modifiziert werden. Es bleibt vielmehr im vollen Umfang
und für immer rechtskräftig bestehen.
Damit sind alle gegenteiligen früheren Bestimmungen, Apostolischen
Konstitutionen und Ordinationen, alle allgemeinen oder besonderen Konstitutionen und Ordinationen von
Provinzial- oder Synodalkonzilien, auch die Statuten und Gewohnheiten der oben erwähnten Kirchen, selbst
wenn ihr Brauch zwar durch eine sehr alte und ehrwürdige Vorschrift gestützt, aber nicht älter als
zweihundert Jahre ist, außer Kraft gesetzt.
Nach der Veröffentlichung dieser Unserer Konstitution und
des Missales sind die Priester an der Römischen Kurie verpflichtet, die Messe nach Ablauf eines Monats
so zu singen oder zu lesen – die Priester diesseits der Alpen nach drei, die Priester jenseits der Alpen
nach sechs Monaten oder sobald sie dieses Missale käuflich erwerben können.
Damit es auf der ganzen
Erde unverderbt und von Fehlern und Irrtümern rein bewahrt werde, verbieten Wir mit dem vorliegenden
Schreiben kraft Apostolischer Vollmacht allen Buchdruckern in Unserem und im mittel- und unmittelbaren
Herrschaftsbereich der Heiligen Römischen Kirche unter Strafe des Bücherverlusts und einer Strafe von
hundert Golddukaten, die an die Apostolische Kammer zu zahlen sind, den anderen Buchdruckern aber in allen
Teilen der Erde bei Strafe der Exkommunikation im weiten Sinne und anderen Strafen nach unserem Schiedsspruch:
Sie sollen es ohne Unsere oder die ausdrücklich dazu erteilte Erlaubnis eines von Uns an dem betretenden
Ort zu bestellenden Apostolischen Kommissars nicht wagen, das Missale zu drucken, zu verkaufen und überhaupt
anzunehmen, außer wenn dem entsprechenden Buchdrucker vorher durch die erwähnten Kommissare volle Gewißheit
gegeben worden ist, daß das Meßbuchexemplar, das die Norm für den Druck weiterer Exemplare zu sein
hat, mit dem in Rom im Erstdruck hergestellten Missale verglichen worden sei, mit ihm übereinstimmt und
von ihm in keiner Weise abweicht.
In Anbetracht der Schwierigkeit, das vorliegende Schreiben an alle
Orte des christlichen Erdkreises und gerade in der ersten Zeit allen zur Kenntnis zu bringen, schreiben
Wir vor:
Es soll in herkömmlicher Weise an den Türflügeln der Basilika des Apostelfürsten und der
Apostolischen Kanzlei und an der Spitze des Campus Florae [in Rom] öffentlich angeschlagen werden.
Man
soll auch den gedruckten Exemplaren dieses Schreibens, die von einem öffentlichen Notar handschriftlich
unterzeichnet und mit dem Siegel eines kirchlichen Würdenträgers versehen sind, bei allen Völkern und
allenorts denselben unbezweifelten Glauben schenken, den man dem vorliegenden Schreiben schenken würde,
wäre es sichtbar ausgestellt.
Es ist folglich niemandem erlaubt, dieses Blatt, auf von Uns dem Erlaubnis,
Beschluß, Anordnung, Auftrag, Vorschrift, Bewilligung, Indult, Erklärung, Wille, Festsetzung und Verbot
aufgezeichnet sind, zu verletzen oder ihm im unbesonnenem Wagnis zuwiderzuhandeln.
Wenn aber jemand sich
herausnehmen sollte, dies anzutasten, so soll er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und
Seiner Heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.
Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, im 1570.
Jahre der Geburt des Herrn, am 1. Juli – alter Kalender – im fünften Jahre Unseres Pontifikats.
Email-Adressen der Empfänger
22 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
kein Modernismus 1.) man lese doch einmal die Eröffnungsrede Johannes XXIII, 2.) man lese doch einmal
das Buch Kardinal Beas, 3.) man prüfe doch einmal das Verhalten der rheinischen Allianz und wenn’s nicht
reicht, dann lese man Yves Congar’s: Le Concile de Vatican II, son église, peuple de Dieu et Corps du
Christ. Natürlich waren die Verfasser schlau genug nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, sondern
so zu tun, als wolle nur Unbedeutendes ändern. Wilhelm Furtwängler, der grösste musikalische Hermeneut
des letzten Jahrhunderts pflegte zu sagen, dass man den grossen Dirigenten an seiner Fähigkeit erkennen
könne, zwischen den Noten zu lesen. Auch so muss das Konzil gelesen werden und dann wird einem der Bruch
in die Augen springen. Ich wiederhole es bis zum Ueberdruss, aber vielleicht sitzt es einmal. Wenn der
Frevler Montini zusammen mit dem Erzbischof von Canterbury – einem gemäss apostolicae curae nichtgeweihten
Laien und Feimaurer – in Sankt Paul ausser den Mauern auftritt und die dort anwesenden Gläubigen und
von beiden gesegnet werden, so verletzt er auf diese Weise eine Bestimmung seines Vorgängers Leo XIII
und so etwas heisst einen Bruch vollziehen. SE Bischof Lefebvre nennt es ein Faktum, das auf den ersten
Anblick unbedeutend erscheint bei näherem Hinsehen jedoch höchste Verwirrung stiftet (Il colpo da maestro
di Satana 73)
@Dr. Otterbeck Es macht einen schlechten Eindruck, wenn man fanatisch den Modernismus von V2 verteidigt
und im gleichen Atemzug behauptet, es gäbe ihn nicht. Stehen Sie doch zu ihrem Modernismus, probieren
Sie doch einfach aus, wohin es führt, wenn man affirmativ an teuflischen Irrlehren festhält. Zeigen
Sie mal faustisches Format und echte existentialistische Größe!
Carlo Athansio Mazzella Was ihr so alle für Modernismus haltet! Das Konzil enthält nicht eine einzige
Zeile Modernismus (siehe: Dei Verbum), nicht eine einzige Zeile „nouvelle theologie“ (siehe: Lumen Gentium).
Ihr legt retrospektiv De Nieuwe Katechismus (Holland 1966) in das Konzil hinein. Das habnen zwar auch
viele Therologen verbrochen (und es gibt ja kaum noch Nachwuchs, deswegen!). Aber das ist nicht V 2; lesen!
Babylon’s Fälschungen wenn frühere Päpste sich Fälschungen geleistet haben soll, weshalb sollen die
Konzilspäpste davon ausgenommen sein. Vermutet man etwa der heilige Geist habe bis zu V 2 geschlafen
@ ottaviani daß das meßbch von 1570 nie verboten wurde stellte eine kardinalskomission 1986 fest es
steht zu hoffen das der hl. vater entsprechende maßmahmen trifft Wie wahr. Allerdnigs beschneidet Quo
Primum eben nicht das Recht der höchsten Autorität, die Liturgie zu verändern. Ganz abgesehen davon,
dass eine Bulle nicht unaufhebbar wäre.
@ Atha: Du mußt Dich schon mal entscheiden! Erst willst Du „Quellen“. Was passiert? Es handele sich um
einen „Hyperliturgiker“, der einen doch gar nicht weiter interessieren sollte. Ich hätte viel interesanter
gefunden, wenn Du inhaltlich die Äußerung von Nocent widerlegt hättest und nicht durch persönliche
Abqualifizierung. Zum Thema Kreuzesopfer empfehle ich Dir mal Ratzes „Einführung“ zu lesen: Da räumt
er nämlich mit der Vulgärtheologie seit dem 6. Jh. gründlich auf. Das Opfer geht von oben nach unten,
von dem Gott zu den Menschen, nicht andersrum. Das Frühmittelalter hat viele Verfälschungen in die kath.
Theologie gebracht, auch in den röm. Meßkanon zur karolingischen Zeit (um 800), wo durch Einfügung
des „pro quibus tibi offerimus“ (nämlich wir = die Priester). Dadurch wurde aus der Gemeinde – bis dahin
das Subjekt der Liturgie – das Objekt für priesterliche Heilsvermittlung. Die Allg. Einführung in das
neue Meßbuch sagt mit freundlichen Worten übrigens dasselbe wie Nocent: Das Missale von 1570 ist fast
identisch mit dem Kurienmissale aus den 1470er Jahren. www.liturgie.de/aem.html Von Reformwillen oder
Sachverstand kann da wohl wirklich keine Rede sein. Quellen: Wäre schön, wenn Du auch mal welche bringst.
Prophetische Voraussicht eines Hohenpriesters Der hl. Pius V. spricht wie ein Prophet (vgl. Joh. 11, 51),
der die viel später heraufziehende Krise vorhersieht: „Wir geben kraft Unserer Apostolischen Vollmacht
für jetzt und immer Unsere Bewilligung und Erlaubnis, daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen oder
gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor Strafen, Urteilen und Rügen von nun an einzig diesem
Missale folgen, es unbefangen und rechtens gebrauchen können und dürfen… Kein Vorsteher, Verwalter,
Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden,
die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern. Er darf auch nicht gezwungen und veranlaßt werden,
dieses Missale zu verändern. Auch kann das vorliegende Schreiben niemals widerrufen oder modifiziert
werden. Es bleibt vielmehr im vollen Umfang und für immer rechtskräftig bestehen.“
#11 AthanasiusII 00:21:35 | Freitag, 21. Juli 2006
Nocent Das Zitat in meinem Beitrag unten ist natürlich nicht aus AEM, sondern von Nocent „La messe avant
et après Pie V.“. Was interessiert uns hier irgenein hyperliturgischer Autor, der auch noch schwere Irrtümer
verkündet. Daß dieser Mann als Hochmutiger Mensch der Kommission für Liturgie vom Trienter Konzil die
Sachkundigkeit absprechen möchte, darf er versuchen. Aber ich glaube keinen, der wie P. Adrien Nocent
häretisch behauptet, daß die Erlösung durch die Auferstehung bekommen wurde und nicht durch das hl.
Kreuzesopfer. Modernisten sind schlechte Historiker und nicht systematisch. Nocent ist zudem höchst subjektiv,
da er mehrfach angab, die alte Messe nicht zu wollen. Er hat ja auch im Consilium gearbeitet. Er ist Propagator
der Bruchtheologie. Vatikanum II. und seine Kommission wußte alles besser als Trient und seine Kommissionen,
und wie Nicäa und seine curae. Aber ich glaube nicht am Nocentismus, sondern an Jesus-Christus und Seine
ewige Kirche, gegründet auf Petrus, nicht nur auf Johannes-Paul II. oder Paul VI…
verscheissert da sieht man (und liest man) wie seit P6 die katholischen herrscher inkl. B16 ihre untertanen
verscheissern mit dem neuen ritus, den bugnini vor gut 30 jahren runtergetippt hat.
@Babylon Nochmals eine Bitte: geben Sie mir eine Quelle für Ihre frechen Behauptungen. Die Dominikaner
haben wie Thomas gewisse Teile des Dogmas eher bestritten, aber die Glaubenswahrheit als solches sicher
verteidigt und niemals bestritten. Nur Formeln. Sie aber verharren, nach Dogma-Erklärung, noch immer
darin, dieses Dogma abzulehnen oder zu verspotten. Das bedeute eigentlich, Sie sind kein Katholik.
Doch, ich hab Respekt vor Pius V. weil er 1568 das Fest der Unbefleckten Empfängnis verbot, wie sich
das für einen guten Dominikaner gehört, die noch bis 1854 dagegen waren!
#6 QUIS UT DEUS 22:47:12 | Donnerstag, 20. Juli 2006
@Babylon tssssss Sie haben Nie respekt nicht mal vor dem grossen hl.Papst Pius V! Für Sie kann man nur
noch beten! Salve Regina ,mater misericordiae;vita, dulcedo et spes nostra,salve.Ad te clamamus éxsules
filii Hevae.Ad te suspiramus geméntes et flentes in hac lacrimarum valle.Eja ergo ,advocata nostra, illos
tuos misericordes oculos ad nos convérte.Et Jesum benedictum fructum ventris tui,nobis post hoc exsilium
ostende.O clemens o pia o dulcis Virgo Maria. Ora pro nobis,sancta Dei Genetrix. Ut digni efficiamur promissionibus
Christi.
danke an kreuznet für den Artikel und eine bemerkung: daß das meßbch von 1570 nie verboten wurde stellte
eine kardinalskomission 1986 fest es steht zu hoffen das der hl. vater entsprechende maßmahmen trifft
@ Babylon… …Davor mögen mich Wotan, Donar und Ziu und alle anderen Asen und Wanen bewahren!… –
Zitat von einem anderen Artikel – damit haben Sie sich klar geoutet – Um hier mitzudiskutieren fehlt Ihnen
einfach der Zugang – Sie können gar nicht verstehen um was es hier geht! Oder sind Sie sogar einer der
Wenigen, die genau wissen worum es geht, und deswegen so gehässig (kommt von „Haß“) sind!
Nachtrag: Das Zitat in meinem Beitrag unten ist natürlich nicht aus AEM, sondern von Nocent „La messe
avant et après Pie V.“. Sonst gibt’s hier wieder Beschwerden. Wenn ich Papst wär und mich so wichtig
nähme, schriebe ich auch unter jedes Dokument von mir: „Auf ewig! In alle Zeit und Ewigkeit! Sonst Hölle!!!“
Was bedeutet das schon?
Na ja, eine Bulle von anno dazumal. „Unam sanctam“ von 1302 hat man schließlich auch im Orkus der Geschichte
verschwinden lassen. Warum nicht auch „Quo primum“? Zumal diese Bulle in der Allg. Einführung zum Neuen
Meßbuch zwar Erwähnung findet, dann aber darauf hingewiesen wird, daß man wissenschaftlich nicht über
das Mittelalter hinausgekommen war. „Die Arbeit der Kommission war keineswegs von großem Reformwillen
und Sachverstand geprägt, wie dies die Bulle Papst Pius’V. suggeriert…“ Kein Wunder: Es war im wesentlichen
das Kurienmissale aus den 1470er Jahren.