Der demütige Weg zum Sieg + Medjugorje unter Beobachtung + Den Falschen beleidigt + Zwang zur Kinderabtreibung + Damit die Apologeten des Krieges sehen, wofür sie stehen
Der demütige Weg zum Sieg
Italien. Das Kreuz siege durch Liebe – das erklärte Benedikt XVI. bei einem
Buß- und Gebetsgottesdienst für den Frieden im Nahen Osten. Die Andacht fand in einer Pfarrkirche wenige
Kilometer vom päpstlichen Urlaubsort Les Combes entfernt statt. Der Heilige Vater betonte, daß Gewalt
durch Liebe bis zum Tod beantwortet werden müsse. Das sei der demütige Weg Gottes zum Sieg. Das Netzwerk
der eucharistischen Gemeinschaft überschreite kulturelle Differenzen. Das sei die Kraft des Friedens
in der Welt.
Medjugorje unter Beobachtung
Bosnien. Die geplante Untersuchungskommission für den angeblichen
Marienerscheinungsort Medjugorje wird ihre Arbeit nicht vor September beginnen. Das erklärte der Vorsitzende
der bosnischen Bischofskonferenz, Viko Kardinal Puljic von Sarajevo, vor der US-Nachrichtenagentur ‘CNS’.
Gegenwärtig erwartet der Kardinal von der Glaubenskongregation Vorschläge für die personelle Besetzung
des Gremiums. Die Leitung wird bei den Bischöfen Bosniens liegen.
Den Falschen beleidigt
Schweiz. Im
Februar verteilte ein 47jähriger Schweizer Flugblätter, die Mohammed als Pädophilen darstellten und
das Tolerieren von Kinderschändung als Teil der islamischen Kultur bezeichneten. Darauf wurde der Mann
wegen Diffamierung, Drohung, Nötigung und Rassendiskriminierung verklagt. Das Gericht in der nordwestschweizer
Stadt Freiburg verurteilte den 47jährigen nun zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten.
Das gab das Gericht am Montag bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwang zur Kinderabtreibung
Österreich. Am Donnerstag bedauerte die Lebensorganisation ‘Jugend für das Leben’ das jüngste Urteil
des Obersten Gerichtshofes von Österreich, in dem ein Gynäkologe für die Geburt eines behinderten Kindes
haftbar gemacht wird. Die Entscheidung bedeute, daß ein Arzt dafür hafte, wenn ein Kind nicht getötet
werde: „Das Fatale daran ist, daß Ärzte gezwungen werden, im Zweifelsfall zu einer Abtreibung zu raten
auch wenn das gegen ihr Gewissen verstößt“ – so die Pressesprecherin der Organisation, Frau Jutta Lang.
Damit die Apologeten des Krieges sehen, wofür sie stehen
Es gäbe ein unfehlbares Mittel, um den Krieg
ein für allemal von dieser Erde zu verbannen. Man müßte nur jene, die den Krieg aus sicherer Distanz
beschließen, befehlen oder rechtfertigen, dazu verpflichten, selber an vorderster Front im Kanonenhagel
zu stehen oder ihre leiblichen Söhne dorthin zu schicken. Schlagartig wären alle Pazifisten. Wir sind
solange für die Krieg, als andere darin sterben.
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26 Lesermeinungen
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#26 Babylon † 17:27:42 | Donnerstag, 27. Juli 2006
Letztendlich muß das BVG entscheiden, was verfassungsgemäß ist und was nicht. Diskutieren kann man
viel und lange, aber die Richter müssen irgendwann ein Urteil sprechen. Genauso ist es mit der Priesterweihe
für Frauen: JP II. hat entschieden, aber die Diskussion geht eben doch weiter.
@ MK28 Lesen Sie die entsprechende Entscheidung doch nach. Es ist gerade diese „entsprechende Entscheidung“,
die ich kritisiere. Von daher wird man nicht erwarten, dass ich sie für eine Richtschnur meiner Argumenation
halte. Die Würde des Menschen besteht darin, ihn nicht als Mittel, sondern immer als Zweck zu betrachten.
Art 2 Abs. 1 GG konkretisiert das. Also, von einem Menschenwürdeverstoß habe ich nicht gesprochen. Was
Sie mit Art 2 I GG sagen wollen, ist mir nicht klar. Ich rede vom Recht auf Leben, was sich aus Art 2
II GG ergibt. Der Geiselnehmer wird hier als Störer gezielt in Anspruch genommen. Etwas anderes wäre
es, einen Unschuldigen zu töten, um damit einem Dritten zu helfen. Aber den Störer in Anspruch zu nehmen
ist nichtrechtswidrig; läßt sich die Störung nicht anders beseitigen als durch den gezielten Schuß,
dann muß es eben sein. Die Begründungen für den finalen Rettungsschuss sind mir bekannt, ich bin auch
der Meinung, dass er sinnvoll ist. Das ändert nichts daran, dass die Verfassung eine solche Vorgehensweise
nicht deckt.
Benedikt: Unsinn! Tut mir leid, Benedikt, aber Ihre Auffassung zum finalen Rettungsschuß ist einfach
falsch. Lesen Sie die entsprechende Entscheidung doch nach. Die Würde des Menschen besteht darin, ihn
nicht als Mittel, sondern immer als Zweck zu betrachten. Art 2 Abs. 1 GG konkretisiert das. Der Geiselnehmer
wird hier als Störer gezielt in Anspruch genommen. Etwas anderes wäre es, einen Unschuldigen zu töten,
um damit einem Dritten zu helfen. Aber den Störer in Anspruch zu nehmen ist nichtrechtswidrig; läßt
sich die Störung nicht anders beseitigen als durch den gezielten Schuß, dann muß es eben sein. Das
Schweizer Urteil ist natürlich eine Sauerei.
Liberal und „liberal“ Wir leben nun mal nicht in einer Theokratie. In Deutschland hat es noch nie eine
Theokratie gegeben. Dadrum bin ich dankbar, daß die Richter des BVG liberal sind, im besten Sinne des
Wortes. Nein liberal wirklich in des Wortes gutem Sinn war nicht das BVG, sondern der BGH. Der war der
Hort der Bürgerfreiheit. Das ist aber seit der – uns natürlich als „liberal“ verkauften – Justizreform
der Rot-Grünen Vergangenheit. Seither dürfen sie sich nur noch um die „Fortentwicklung des Rechts“,
aber nicht mehr um die Einzelfallgerechtigkeit kümmern. Das BVG kümmert sich ja nicht einmal um seine
eigenen Sprüche. MfG Christoph Heger
@ Babylon Die Herleitung des finalen Rettungsschusses ist mir durchaus klar. Ich bezweifle nur, dass sie
verfassungskonform ist, aus den genannten Gründen. Dies ist zwar meine Privatmeinung, aber durchaus kein
Hirngespinst sondern zumindest in der Rechtslehre ein vieldiskutiertes Thema. Ansonsten sollte man den
Richtern des BVG auch mal vertrauen: Das sind wirklich kundige Leute, die nicht davor zurückschrecken,
unpopuläre Entscheidungen zu treffen (manchmal unpopulär bei Politik und Regierung, manchmal beim „gesunden
Volksempfinden“). Unpopulär meist nur, wenn es den Staat nichts kostet. Kostet es den Staat zufällig
mal doch etwas, so setzt er das Urteil einfach nicht um. In wirklich wichtigen Fragen der politischen
Opportunität, politischen Leitlinien etc hat sich das Gericht noch nie gegen den Staat gewandt.
#21 Babylon † 14:05:13 | Donnerstag, 27. Juli 2006
Wir sind hier zwar alle keine Juristen (nehme ich mal an, auch wenn ich etwas Ö-Recht-angebrütet bin),
aber beim finalen Rettungsschuß kommt es wieder zu einer Grundrechtskollision. Nämlich Leben z.B. eines
Geiselnehmers und das der Geisel. Bei der Güterabwägung entscheidet sich die Polizei für das der Geisel.
Ansonsten sollte man den Richtern des BVG auch mal vertrauen: Das sind wirklich kundige Leute, die nicht
davor zurückschrecken, unpopuläre Entscheidungen zu treffen (manchmal unpopulär bei Politik und Regierung,
manchmal beim „gesunden Volksempfinden“). @ Heger: Wir leben nun mal nicht in einer Theokratie. Dadrum
bin ich dankbar, daß die Richter des BVG liberal sind, im besten Sinne des Wortes.
@ Ungläubig Art 2 Abs 2 GG enthält einen Gesetzesvorbehalt und der Finale Rettungsschuss ist im Polizeigesetz
geregelt. Das ist irrelevant. Nach Art 19 GG darf ein Grundrecht nicht so weit eingeschränkt werden,
dass von ihm nichts mehr bleibt. Genau das aber ist bei einem Todesschuss der Fall. Vom Lebensrecht bleibt
da nämlich nichts mehr. Außerdem könnte man mit Art 19 GG viele Gesetze als verfassungswidrig bezeichnen.
zB Warum wurde der Kanibale verklagt? Sowohl Täter als auch Opfer haben doch nur von ihrem Recht aus
Art 2 GG gebrauch gemacht. Die Einwilligung des Opfers hat man dem Kannibalen nicht abgenommen. Auch in
diesem Fall spielte öffentlicher Druck sicher eine Rolle, ob das Ergebnis sachgerecht ist, kann sicher
diskutiert werden. Der Fall ist weit davon weg, „klar“ zu sein. Art 2 ist zudem eingeschränkt, eine Tötung
auf Verlangen auch strafbar. Das hat nichts mit Art 19 zu tun.
@Babylon: GG und Logik Du kannst doch sagen, was Du willst. Dieses Recht ist inzwischen schon über jedes
vernünftige Maß eingeschränkt. Stell Dich nicht als Verfolgten dar. Bin ich bisher noch nicht, aber
gibt die Hoffnung nicht auf! Du kannst auf Mohammeds Biographie hinweisen und sie in Grund und Boden kritisieren.
Jedenfalls noch. Nur gibt es ab einem gewissen Punkt eine Grenze, so wie das bei jedem Grundrecht der
Fall ist. Und diesen Punkt bestimmen natürlich „liberale“ Richter, wie in dem Schweizer Fall, nach ihrem
Geschmack. Das einzige Grundrecht, das nicht einschränkbar ist, ist die Würde des Menschen. Das ist
natürlich Blabla. Wenn in der BR Deutschland zum ersten Male in der gesamten Geschichte Deutschlands
zum ersten Male das Lebensrecht Unschuldiger in die Entscheidung eines Dritten gelegt wird (rechtswidrig,
aber straffrei!), ist es lächerlich von „Würde des Menschen“ zu schwafeln. Alle (!) anderen sind durch
ausdrückliche oder immanente Schranken beschränkt, weil es sonst zur Grundrechtskollision kommt. Zu
Grundrechtskollisionen kommt es immer. Das GG ist kein widerspruchsfreies Axiomensystem, so daß man alles,
auch das Gegenteil von allem daraus ableiten kann. Wer meint, Menschenopfer unter Berufung auf die Religionsfreiheit
darbringen zu dürfen, verletzt ein anderes Grundrecht, nämlich das Recht auf Leben. Solange er nur „meint“,
nein! Solche nur imaginierten Grundrechtsverletzungen wurden bisher auch nicht verfolgt. MfG Christoph
Heger
#18 _Ungläubig- 09:29:08 | Donnerstag, 27. Juli 2006
Verfassungswidrig? Der finale Rettungsschuss ist somit verfassungswidrig, und wird aus rechtspolitischen
Gründen mit absurden juristischen Winkelzügen gerechtfertigt. Art 2 Abs 2 GG enthält einen Gesetzesvorbehalt
und der Finale Rettungsschuss ist im Polizeigesetz geregelt. Also kann man hier nicht von absurden juristischen
Winkelzügen sprechen. Außerdem könnte man mit Art 19 GG viele Gesetze als verfassungswidrig bezeichnen.
zB Warum wurde der Kanibale verklagt? Sowohl Täter als auch Opfer haben doch nur von ihrem Recht aus
Art 2 GG gebrauch gemacht.
@ Babylon Ich habe gewusst, dass jemand damit kommen würde. Art 2 GG garantiert jedem das Recht auf Leben
Art 19 Abs 2 sagt: In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. So. Wenn
ich aber einen Menschen von der Polizei erschießen lasse, was bleibt dann noch vom Recht auf Leben aus
Art 2? Nichts! Der Mensch ist tot. Der finale Rettungsschuss ist somit verfassungswidrig, und wird aus
rechtspolitischen Gründen mit absurden juristischen Winkelzügen gerechtfertigt. Verstehen Sie mich nicht
falsch: Ich bin durchaus der Meinung, dass der finale Rettungsschuss ein wirksames Mittel ist, Unschuldige
zu retten, etwa bei einer bewaffneten Geiselnahme. Nur gibt die Verfassung das eben nicht her. Das ist
mE ganz klar.
#16 Babylon † 00:15:56 | Donnerstag, 27. Juli 2006
@ Benedikt: Doch, das Recht auf Leben kann eingeschränkt werden und wird es auch. In vielen Bundesländern
z.B. darf die Polizei den „finalen Rettungsschuß“ anwenden.
@ FritzG Falsch geraten und böswillig dazu. Meine Aussage bezieht sich auf das „einzige“. Die Würde
des Menschen ist nicht das einzige Grundrecht, dass nicht eingeschränkt werden darf, jedenfalls nach
den Buchstaben des Gesetzes. Das Recht auf Leben darf vom Staat ebenfalls nicht eingeschränkt werden,
weil immer ein Grundgehalt (Wesensgehalt) des Grundrechts erhalten bleiben muss, eine Einschränkung des
Lebensrechtes jedoch stets final ist. Warum Sie glauben, dass es „katholische Weise“ wäre, dass das Grundrecht
auf Würde einschränkbar ist, wird auf ewig Ihr Geheimnis bleiben. Offenbar sind Sie in Ihren Ressentiments
schon zu sehr gefangen.
@ Benedikt: Sehr doppeldeutig formuliert! Ich interpretiere ihre Aussage mal auf katholische Weise: Sie
finden, das die Würde des Menschen einschränkbar ist, und fänden es schlimm, wenn sie uneinschränkbar
wäre.
@ Herger: Das ist doch Quatsch. Du kannst doch sagen, was Du willst. Stell Dich nicht als Verfolgten dar.
Du kannst auf Mohammeds Biographie hinweisen und sie in Grund und Boden kritisieren. Nur gibt es ab einem
gewissen Punkt eine Grenze, so wie das bei jedem Grundrecht der Fall ist. Das einzige Grundrecht, das
nicht einschränkbar ist, ist die Würde des Menschen. Alle (!) anderen sind durch ausdrückliche oder
immanente Schranken beschränkt, weil es sonst zur Grundrechtskollision kommt. Bsp.: Wer meint, Menschenopfer
unter Berufung auf die Religionsfreiheit darbringen zu dürfen, verletzt ein anderes Grundrecht, nämlich
das Recht auf Leben. Bei der Grundrechtsabwägung würde das Recht auf Leben höher gewertet. Absolut
logische, immanente Grundrechtsschranken. Dies gilt auch für die Meinungsfreiheit. Kannst Deinen Triumphalismus
gegen die liberale Grundrechtslehre also wieder einpacken, weil unrichtig.
Wenn diese Frau Christus als Kinderschänder dargestellt hätte, wäre sie wahrscheinlich nicht einmal
belangt worden und wenn, hätte sie sich auf die Meinungsfreiheit berufen können und hätte recht bekommen.
@virOblationis: Zitat: „Es ist lächerlich, wenn unsere Liberalen je nach Geschmack solche Warnungen in
der einen Richtung als ,Aufklärung’ belobigen und in der anderen Richtung als ,zum Haß aufrufen’ strafbar
machen wollen.“ Der gemeinsame Nenner beider Bewertungen ist wohl die Ausrichtung gegen das Christentum,
d.h. die kath. Kirche. Ja, natürlich! Es ist nur so hübsch, wie man ihnen jetzt ihre eigene Inkonsistenz
(nach gehabter Verbal-Inkontinenz) um die Ohren schlagen kann. MfG Christoph Heger
liberale Bewertungen Zitat: „Es ist lächerlich, wenn unsere Liberalen je nach Geschmack solche Warnungen
in der einen Richtung als ,Aufklärung’ belobigen und in der anderen Richtung als ,zum Haß aufrufen’
strafbar machen wollen.“ Der gemeinsame Nenner beider Bewertungen ist wohl die Ausrichtung gegen das Christentum,
d.h. die kath. Kirche.
@Babylon: Irrelevant war es nicht Abraham der seine Frau als Prostituierte vermittelte? War es nicht Noah,
der es mit seinen Töchtern trieb? usw. Das mag stimmen oder auch nicht. Es ist irrelevant. Es geht ja
auch nicht darum, was ein möglicherweise unhistorischer Muhammad an Verbrechen begangen hat. Es geht
darum, daß das von den Muslimen geglaubte Verbrechen ihres Propheten gerechtfertigt wird und zur Quelle
des islamischen Gesetzes geworden ist, das den Mißbrauch von Mädchen ab dem 9. Lebensjahr (Mondjahr)
unter dem Titel einer „Ehe“ erlaubt. Auf diese Schändlichkeit hinzuweisen ist eine notwendige Warnung
und verdienstvoll. Es ist lächerlich, wenn unsere Liberalen je nach Geschmack solche Warnungen in der
einen Richtung als „Aufklärung“ belobigen und in der anderen Richtung als „zum Haß aufrufen“ strafbar
machen wollen. Diese Lächerlichkeit zeigt einmal mehr, daß der Liberalismus nicht in sich konsistent
ist – mit anderen Worten: seit jeher ein Betrug. MfG Christoph Heger
Medjugorje wird ja dann wohl endlich dichtgemacht. Das darf ich jetzt schon annehmen. Schlimm nur, daß
dort viele vom Glauben weggeführt wurden und (vielleicht) unwissend auf falsche Wege geraten sind – nämlich
alle, die meinten „zur Kirche“ gefunden zu haben – bleibt abzuwarten, was die Kommission feststellen wird.
Der Hlg. Geist möge die Kommission sicher und resolut führen!
@ Heger: war es nicht Abraham der seine Frau als Prostituierte vermittelte? War es nicht Noah, der es
mit seinen Töchtern trieb? War es nicht David, der den Mann seiner Geliebten im Krieg verheizen ließ,
damit er freie Bahn hatte? Die Reihe ließe sich fortsetzen. Nach kath. Auffassung sind die aber alle
im Himmel…dann ja wohl auch Mohammed! Schlimmer als Papst Alexander VI. (ja genau der, der das neu
entdeckte Amerika auf Portugal und Spanien aufteilte, obwohl es ihm natürlich gar nicht gehörte), der
es mit seiner Schwester und seinen Kindern trieb, war der auch nicht. Liberalität bedeutet gerade nicht,
zum Haß aufrufen zu dürfen(Vorsicht, Kreuz.net!). Sachlich vorgetragene Kritik am Islam und Mohammed
ist aber kein Problem. Also worüber beschwerst Du Dich?
Was der Papst lehrt Der Heilige Vater betonte, daß Gewalt durch Liebe bis zum Tod beantwortet werden
müsse. Das sei der demütige Weg Gottes zum Sieg. Völlig zurecht weist der Heilige Vater also darauf
hin: Der Weg, den kreuz.net beschreitet, und der Weg, den Christus beschreitet, sind miteinander unvereinbar.
Entweder Christus oder Hass – beides zugleich geht nicht.
Evangelium des Tages EVANGELIUM Matthäus 13, 1-9 An jenem Tag verließ Jesus das Haus und setzte sich
an das Ufer des Sees. Da versammelte sich eine große Menschenmenge um ihn. Er stieg deshalb in ein Boot
und setzte sich; die Leute aber standen am Ufer. Und er sprach lange zu ihnen in Form von Gleichnissen.
Er sagte: Ein Sämann ging aufs Feld, um zu säen. Als er säte, fiel ein Teil der Körner auf den Weg
und die Vögel kamen und fraßen sie. Ein anderer Teil fiel auf felsigen Boden, wo es nur wenig Erde gab,
und ging sofort auf, weil das Erdreich nicht tief war; als aber die Sonne hochstieg, wurde die Saat versengt
und verdorrte, weil sie keine Wurzeln hatte. Wieder ein anderer Teil fiel in die Dornen und die Dornen
wuchsen und erstickten die Saat. Ein anderer Teil schließlich fiel auf guten Boden und brachte Frucht,
teils hundertfach, teils sechzigfach, teils dreißigfach. Wer Ohren hat, der höre!
Richtiges über den Falschen Im Februar verteilte ein 47jähriger Schweizer Flugblätter, die Mohammed
als Pädophilen darstellten und das Tolerieren von Kinderschändung als Teil der islamischen Kultur bezeichneten.
Ach ja, unsere Liberalen! Die Freiheit, die sie meinten, war offenbar nur die für sie selbst. Im übrigen
hat der Verurteilte in der Sache Recht. Zwar wissen wir über „Muhammad“ (selbst wenn es eine historische
Person gewesen sein sollte, hat er sicher nicht so geheißen) nichts Sicheres. Aber die von den Muslimen
geglaubte Biographie ihres „Propheten“ hält eindeutig fest, daß er die 6 Jahre alte Aischa „geheiratet“
und die „Ehe“ mit ihr „vollzogen“ habe als sie 9 Jahre alt war (wohlgemerkt: kürzere Mondjahre!). Die
islamische Traditionsliteratur enthält auch mehr oder weniger geschmackvolle Angaben über die Art des
Geschlechtsverkehrs. Der Verurteilte hat auch insofern Recht, als dieses „Vorbild“ („sunna“, arab. „Brauch“)
ihres Propheten für die Muslime Quelle ihres Rechts ist, so daß nach Scharia-Recht schon 9 (Mond-)Jahre
alte Mädchen in die „Ehe“ gegeben werden können. Es ist zu hoffen, daß ein höheres Gericht mit mehr
Sachverstand arbeitet. MfG Christoph Heger