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Mittwoch, 26. Juli 2006 08:45
kreuzmeldungen
Der demütige Weg zum Sieg + Medjugorje unter Beobachtung + Den Falschen beleidigt + Zwang zur Kinderabtreibung + Damit die Apologeten des Krieges sehen, wofür sie stehen
Der demütige Weg zum Sieg

Italien. Das Kreuz siege durch Liebe – das erklärte Benedikt XVI. bei einem Buß- und Gebetsgottesdienst für den Frieden im Nahen Osten. Die Andacht fand in einer Pfarrkirche wenige Kilometer vom päpstlichen Urlaubsort Les Combes entfernt statt. Der Heilige Vater betonte, daß Gewalt durch Liebe bis zum Tod beantwortet werden müsse. Das sei der demütige Weg Gottes zum Sieg. Das Netzwerk der eucharistischen Gemeinschaft überschreite kulturelle Differenzen. Das sei die Kraft des Friedens in der Welt.

Medjugorje unter Beobachtung

Bosnien. Die geplante Untersuchungskommission für den angeblichen Marienerscheinungsort Medjugorje wird ihre Arbeit nicht vor September beginnen. Das erklärte der Vorsitzende der bosnischen Bischofskonferenz, Viko Kardinal Puljic von Sarajevo, vor der US-Nachrichtenagentur ‘CNS’. Gegenwärtig erwartet der Kardinal von der Glaubenskongregation Vorschläge für die personelle Besetzung des Gremiums. Die Leitung wird bei den Bischöfen Bosniens liegen.

Den Falschen beleidigt

Schweiz. Im Februar verteilte ein 47jähriger Schweizer Flugblätter, die Mohammed als Pädophilen darstellten und das Tolerieren von Kinderschändung als Teil der islamischen Kultur bezeichneten. Darauf wurde der Mann wegen Diffamierung, Drohung, Nötigung und Rassendiskriminierung verklagt. Das Gericht in der nordwestschweizer Stadt Freiburg verurteilte den 47jährigen nun zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten. Das gab das Gericht am Montag bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwang zur Kinderabtreibung

Österreich. Am Donnerstag bedauerte die Lebensorganisation ‘Jugend für das Leben’ das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes von Österreich, in dem ein Gynäkologe für die Geburt eines behinderten Kindes haftbar gemacht wird. Die Entscheidung bedeute, daß ein Arzt dafür hafte, wenn ein Kind nicht getötet werde: „Das Fatale daran ist, daß Ärzte gezwungen werden, im Zweifelsfall zu einer Abtreibung zu raten auch wenn das gegen ihr Gewissen verstößt“ – so die Pressesprecherin der Organisation, Frau Jutta Lang.

Damit die Apologeten des Krieges sehen, wofür sie stehen

Ein Krankenhaus genügt, um zu zeigen, was Krieg ist.
Ein Krankenhaus genügt, um zu zeigen, was Krieg ist.
Es gäbe ein unfehlbares Mittel, um den Krieg ein für allemal von dieser Erde zu verbannen. Man müßte nur jene, die den Krieg aus sicherer Distanz beschließen, befehlen oder rechtfertigen, dazu verpflichten, selber an vorderster Front im Kanonenhagel zu stehen oder ihre leiblichen Söhne dorthin zu schicken. Schlagartig wären alle Pazifisten. Wir sind solange für die Krieg, als andere darin sterben.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 26 Lesermeinungen:
Donnerstag, 27. Juli 2006 17:27
Babylon †: Letztendlich
muß das BVG entscheiden, was verfassungsgemäß ist und was nicht.

Diskutieren kann man viel und lange, aber die Richter müssen irgendwann ein Urteil sprechen.

Genauso ist es mit der Priesterweihe für Frauen: JP II. hat entschieden, aber die Diskussion geht eben doch weiter.
Donnerstag, 27. Juli 2006 15:13
Benedikt: @ MK28
Lesen Sie die entsprechende Entscheidung doch nach.

Es ist gerade diese „entsprechende Entscheidung“, die ich kritisiere. Von daher wird man nicht erwarten, dass ich sie für eine Richtschnur meiner Argumenation halte.

Die Würde des Menschen besteht darin, ihn nicht als Mittel, sondern immer als Zweck zu betrachten. Art 2 Abs. 1 GG konkretisiert das.

Also, von einem Menschenwürdeverstoß habe ich nicht gesprochen. Was Sie mit Art 2 I GG sagen wollen, ist mir nicht klar. Ich rede vom Recht auf Leben, was sich aus Art 2 II GG ergibt.

Der Geiselnehmer wird hier als Störer gezielt in Anspruch genommen. Etwas anderes wäre es, einen Unschuldigen zu töten, um damit einem Dritten zu helfen. Aber den Störer in Anspruch zu nehmen ist nichtrechtswidrig; läßt sich die Störung nicht anders beseitigen als durch den gezielten Schuß, dann muß es eben sein.

Die Begründungen für den finalen Rettungsschuss sind mir bekannt, ich bin auch der Meinung, dass er sinnvoll ist. Das ändert nichts daran, dass die Verfassung eine solche Vorgehensweise nicht deckt.
Donnerstag, 27. Juli 2006 14:51
MK28: Benedikt: Unsinn!
Tut mir leid, Benedikt, aber Ihre Auffassung zum finalen Rettungsschuß ist einfach falsch. Lesen Sie die entsprechende Entscheidung doch nach.

Die Würde des Menschen besteht darin, ihn nicht als Mittel, sondern immer als Zweck zu betrachten. Art 2 Abs. 1 GG konkretisiert das. Der Geiselnehmer wird hier als Störer gezielt in Anspruch genommen. Etwas anderes wäre es, einen Unschuldigen zu töten, um damit einem Dritten zu helfen. Aber den Störer in Anspruch zu nehmen ist nichtrechtswidrig; läßt sich die Störung nicht anders beseitigen als durch den gezielten Schuß, dann muß es eben sein.

Das Schweizer Urteil ist natürlich eine Sauerei.
Donnerstag, 27. Juli 2006 14:40
Dr. Christoph Heger: Liberal und „liberal“
Wir leben nun mal nicht in einer Theokratie.

In Deutschland hat es noch nie eine Theokratie gegeben.

Dadrum bin ich dankbar, daß die Richter des BVG liberal sind, im besten Sinne des Wortes.

Nein liberal wirklich in des Wortes gutem Sinn war nicht das BVG, sondern der BGH. Der war der Hort der Bürgerfreiheit. Das ist aber seit der – uns natürlich als „liberal“ verkauften – Justizreform der Rot-Grünen Vergangenheit. Seither dürfen sie sich nur noch um die „Fortentwicklung des Rechts“, aber nicht mehr um die Einzelfallgerechtigkeit kümmern.

Das BVG kümmert sich ja nicht einmal um seine eigenen Sprüche.

MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 27. Juli 2006 14:15
Benedikt: @ Babylon
Die Herleitung des finalen Rettungsschusses ist mir durchaus klar. Ich bezweifle nur, dass sie verfassungskonform ist, aus den genannten Gründen. Dies ist zwar meine Privatmeinung, aber durchaus kein Hirngespinst sondern zumindest in der Rechtslehre ein vieldiskutiertes Thema.

Ansonsten sollte man den Richtern des BVG auch mal vertrauen: Das sind wirklich kundige Leute, die nicht davor zurückschrecken, unpopuläre Entscheidungen zu treffen (manchmal unpopulär bei Politik und Regierung, manchmal beim „gesunden Volksempfinden“).

Unpopulär meist nur, wenn es den Staat nichts kostet. Kostet es den Staat zufällig mal doch etwas, so setzt er das Urteil einfach nicht um.

In wirklich wichtigen Fragen der politischen Opportunität, politischen Leitlinien etc hat sich das Gericht noch nie gegen den Staat gewandt.
Donnerstag, 27. Juli 2006 14:05
Babylon †: Wir sind hier zwar alle keine Juristen
(nehme ich mal an, auch wenn ich etwas Ö-Recht-angebrütet bin), aber beim finalen Rettungsschuß kommt es wieder zu einer Grundrechtskollision.

Nämlich Leben z.B. eines Geiselnehmers und das der Geisel. Bei der Güterabwägung entscheidet sich die Polizei für das der Geisel.

Ansonsten sollte man den Richtern des BVG auch mal vertrauen: Das sind wirklich kundige Leute, die nicht davor zurückschrecken, unpopuläre Entscheidungen zu treffen (manchmal unpopulär bei Politik und Regierung, manchmal beim „gesunden Volksempfinden“).

@ Heger: Wir leben nun mal nicht in einer Theokratie. Dadrum bin ich dankbar, daß die Richter des BVG liberal sind, im besten Sinne des Wortes.
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