Staatliche Schikanen
Eine katholische Ordensgemeinschaft bemüht sich seit Jahren, in Deutschland eine Schule zu gründen. Doch die Behörden tun ihr bestes, um das Spiel zu verderben.
(kreuz.net, Lippetal) Die Ordensgemeinschaft ‘Servi Jesu et Mariae’ (SJM) betreibt seit mehreren Jahren
im Haus Assen in Norddeutschland ein Internat für Gymnasiasten.
Das Haus Assen ist ein großes Renaissanceschloß in der Ortschaft Lippetal – fünfzig Kilometer südöstlich von Münster.
Das Gebäude wurde der Ordensgemeinschaft im Jahr 1997 von einem Neffen des Seligen Clemens Augustin Kardinal Graf von Galen geschenkt, um es der Jugendarbeit zukommen zu lassen.
Das Internat ohne eigenen Schulbetrieb trägt deshalb den Namen ‘Kolleg Kardinal von Galen’ und ist unter den besonderen Schutz des Seligen Bischofs gestellt.
Schon lange möchten die Servi Jesu et Mariae im Haus Assen auch ein eigenes Gymnasium betreiben. Doch die Behörden tun ihr bestes, um das zu verhindern.
Bereits im Mai berichtete der gegenwärtige Hausleiter – Pater Raphael von Canstein – in einem Brief an Freunde und Wohltäter von staatlichen Schikanen.
Man habe im letzten Jahr wegen des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen große Hoffnungen gehegt – so der Pater.
Im Mai 2005 erreichten dort die Christdemokraten bei den Landtagswahlen 44 Prozent der Stimmen.
Die gegenwärtigen Machthaber in Düsseldorf hätten den ‘Servi Jesu et Mariae’ vor ihrem Wahlsieg alle Hilfe zugesagt – erinnert sich Pater von Canstein.
Doch im Dezember 2005 hätten sich diese Versprechen im Düsseldorfer Landtag in heiße Luft aufgelöst.
Als Trostpreis wurde dem Orden wenigstens erlaubt, eine Erschließungsstraße zum Haus Assen zu bauen.
Die Straße ist dringend notwendig, weil die Zufahrt zum Internat sonst von der Willkür der Nachbarn abhängt.
Doch nicht einmal diese Zusage erwies sich als ehrlich.
Die Behörden ließen – so Pater von Canstein – „unglaubliche Dinge“ gegen das Haus Assen geschehen, um auch den Bau dieser Straße zu verhindern.
Gegenwärtig ist der Fall vor Gericht. Ein Urteil steht noch aus.
Das sind nicht die einzigen Sorgen im Haus Assen. So berichtet Pater von Canstein, daß es einen Prozeß gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen des staatlichen Sexualkundeunterrichts gebe.
Auch katholische Schüler müssen dort an diesem Unterricht teilnehmen, obwohl Inhalt und Lernziele der Sexualerziehung der kirchlichen Lehre widersprechen.
Darum sandte Pater von Canstein dem Ministerpräsidenten und anderen christlichen Politikern in Düsseldorf eine kommentierte Zusammenfassung des Dokumentes des Päpstlichen Familienrates von 1995 zum Thema: „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfe für die Erziehung in der Familie“.
Zugleich bat der Pater um eine Befreiung seiner Internatszöglinge von diesem umstrittenen Lehrfach. Umsonst.
„Entweder wurden unsere Schreiben nicht beantwortet oder man lobte und verteidigte die staatlichen Richtlinien über die Geschlechtererziehung.“
Schließlich kam es zu einer Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Grund: Verweigerung der Grundrechte auf freie Erziehung und freie Religionsausübung.
Das Internat informierte die zuständigen Bischöfe in Nordrhein-Westfalen und die päpstliche Nuntiatur und bat um Hilfe.
Am 22. März 2006 – zufällig der erste Festtag des neuen Seligen Kardinal von Galen – gab das Gericht zum Fall eine öffentliche Erklärung ab.
Dabei wurden so viele personenbezogene Daten bekanntgegeben, daß nicht nur die Schule und das Internat, sondern auch der betroffene Schüler identifiziert werden konnten. Außerdem sprach das Gericht von „Kreationisten“.
In der Lokalpresse schlug sich das folgendermaßen nieder: „Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts gehören die Eltern den Kreationisten an, und dieser vor allem in den USA verbreitete Fundamentalismus erkennt unter anderem die Evolution nicht an.“
Nach Angaben der monatlich erscheinenden ‘Initiativkreisnachrichten’ gab das Gericht dem Land Ende Juni in erster Instanz Recht. Doch das Internat und die betroffenen Eltern wollen nicht aufgeben.
Nach Ansicht von Pater Canstein ist der Sexualkundeunterricht auch der eigentliche Grund für die Ablehnung einer Schulgenehmigung für das Haus Assen.
Die Genehmigungsbehörde verlangt ausdrücklich, daß die Betreiber dem vom Land vorgeschriebenen Geschlechtsunterricht zustimmen:
Pater von Canstein ist nicht dagegen, solange der Staat bereit ist, die Binsenwahrheit zu akzeptieren, daß eine katholische Schule im Rahmen der katholischen Lehre unterrichtet.
Das Haus Assen ist ein großes Renaissanceschloß in der Ortschaft Lippetal – fünfzig Kilometer südöstlich von Münster.
Das Gebäude wurde der Ordensgemeinschaft im Jahr 1997 von einem Neffen des Seligen Clemens Augustin Kardinal Graf von Galen geschenkt, um es der Jugendarbeit zukommen zu lassen.
Das Internat ohne eigenen Schulbetrieb trägt deshalb den Namen ‘Kolleg Kardinal von Galen’ und ist unter den besonderen Schutz des Seligen Bischofs gestellt.
Schon lange möchten die Servi Jesu et Mariae im Haus Assen auch ein eigenes Gymnasium betreiben. Doch die Behörden tun ihr bestes, um das zu verhindern.
Bereits im Mai berichtete der gegenwärtige Hausleiter – Pater Raphael von Canstein – in einem Brief an Freunde und Wohltäter von staatlichen Schikanen.
Man habe im letzten Jahr wegen des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen große Hoffnungen gehegt – so der Pater.
Im Mai 2005 erreichten dort die Christdemokraten bei den Landtagswahlen 44 Prozent der Stimmen.
Die gegenwärtigen Machthaber in Düsseldorf hätten den ‘Servi Jesu et Mariae’ vor ihrem Wahlsieg alle Hilfe zugesagt – erinnert sich Pater von Canstein.
Doch im Dezember 2005 hätten sich diese Versprechen im Düsseldorfer Landtag in heiße Luft aufgelöst.
Als Trostpreis wurde dem Orden wenigstens erlaubt, eine Erschließungsstraße zum Haus Assen zu bauen.
Die Straße ist dringend notwendig, weil die Zufahrt zum Internat sonst von der Willkür der Nachbarn abhängt.
Doch nicht einmal diese Zusage erwies sich als ehrlich.
Die Behörden ließen – so Pater von Canstein – „unglaubliche Dinge“ gegen das Haus Assen geschehen, um auch den Bau dieser Straße zu verhindern.
Gegenwärtig ist der Fall vor Gericht. Ein Urteil steht noch aus.
Das sind nicht die einzigen Sorgen im Haus Assen. So berichtet Pater von Canstein, daß es einen Prozeß gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen des staatlichen Sexualkundeunterrichts gebe.
Auch katholische Schüler müssen dort an diesem Unterricht teilnehmen, obwohl Inhalt und Lernziele der Sexualerziehung der kirchlichen Lehre widersprechen.
Darum sandte Pater von Canstein dem Ministerpräsidenten und anderen christlichen Politikern in Düsseldorf eine kommentierte Zusammenfassung des Dokumentes des Päpstlichen Familienrates von 1995 zum Thema: „Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung. Orientierungshilfe für die Erziehung in der Familie“.
Zugleich bat der Pater um eine Befreiung seiner Internatszöglinge von diesem umstrittenen Lehrfach. Umsonst.
„Entweder wurden unsere Schreiben nicht beantwortet oder man lobte und verteidigte die staatlichen Richtlinien über die Geschlechtererziehung.“
Schließlich kam es zu einer Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Grund: Verweigerung der Grundrechte auf freie Erziehung und freie Religionsausübung.
Das Internat informierte die zuständigen Bischöfe in Nordrhein-Westfalen und die päpstliche Nuntiatur und bat um Hilfe.
Am 22. März 2006 – zufällig der erste Festtag des neuen Seligen Kardinal von Galen – gab das Gericht zum Fall eine öffentliche Erklärung ab.
Dabei wurden so viele personenbezogene Daten bekanntgegeben, daß nicht nur die Schule und das Internat, sondern auch der betroffene Schüler identifiziert werden konnten. Außerdem sprach das Gericht von „Kreationisten“.
In der Lokalpresse schlug sich das folgendermaßen nieder: „Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts gehören die Eltern den Kreationisten an, und dieser vor allem in den USA verbreitete Fundamentalismus erkennt unter anderem die Evolution nicht an.“
Nach Angaben der monatlich erscheinenden ‘Initiativkreisnachrichten’ gab das Gericht dem Land Ende Juni in erster Instanz Recht. Doch das Internat und die betroffenen Eltern wollen nicht aufgeben.
Nach Ansicht von Pater Canstein ist der Sexualkundeunterricht auch der eigentliche Grund für die Ablehnung einer Schulgenehmigung für das Haus Assen.
Die Genehmigungsbehörde verlangt ausdrücklich, daß die Betreiber dem vom Land vorgeschriebenen Geschlechtsunterricht zustimmen:
Pater von Canstein ist nicht dagegen, solange der Staat bereit ist, die Binsenwahrheit zu akzeptieren, daß eine katholische Schule im Rahmen der katholischen Lehre unterrichtet.
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Sonntag, 30. Juli 2006 15:58
Jörg Guttenberger, Köln: Jawohl!, Obelix
Jawohl!: Ich bin Jahrgang 1942!!!
Obelix: Ihre Ausführungen über die Beichtpraxis stimme ich vollinhaltlich zu.
Die biologischen Grundlagen hatte ich damals, und das hat der betreffende Priester von mir natürlich gewußt, über Schule, Jugendvorträge im Rahmen einer hiesigen Volksmission und nicht zuletzt durch mir von meiner Mutter geschenkte Lektüre.
Es stimmt in der Tat, damals hat es eine nicht unerhebliche Befangenheit gerade von Eltern gegenüber ihren Kindern gegeben, die sie entweder, wie meine Mutter, durch Schenkung von einschlägiger Lektüre oder durch Erwartung an Religions- und Biologieunterricht sowie Jugendseelsorge überbrückt haben.
Bitte, bedenken Sie, in den 50er und 60er Jahren hat es weit mehr Priester gegeben, als heute, so daß Einzelseelsorge noch möglich war und auch in großem Umfang praktiziert wurde.
Obelix: Ihre Ausführungen über die Beichtpraxis stimme ich vollinhaltlich zu.
Die biologischen Grundlagen hatte ich damals, und das hat der betreffende Priester von mir natürlich gewußt, über Schule, Jugendvorträge im Rahmen einer hiesigen Volksmission und nicht zuletzt durch mir von meiner Mutter geschenkte Lektüre.
Es stimmt in der Tat, damals hat es eine nicht unerhebliche Befangenheit gerade von Eltern gegenüber ihren Kindern gegeben, die sie entweder, wie meine Mutter, durch Schenkung von einschlägiger Lektüre oder durch Erwartung an Religions- und Biologieunterricht sowie Jugendseelsorge überbrückt haben.
Bitte, bedenken Sie, in den 50er und 60er Jahren hat es weit mehr Priester gegeben, als heute, so daß Einzelseelsorge noch möglich war und auch in großem Umfang praktiziert wurde.
Samstag, 29. Juli 2006 20:38
obelix †: Hallo Herr Guttenberger!
Jörg Guttenberger, Köln: Obelix: SexualaufklärungWarum soll man hier nicht den Pfarrer fragen? Meine
hiesigen Ausführungen verdanke ich ja gerade einem katholischen Priester, der mich vor etwa 50 (!) Jahren,
das biologische Wissen zu recht voraussetzend, in diesem Sinne aufgeklärt hat!
Wenn das biologische Wissen schon da war, woher auch immer, ist das doch vollkommen in Ordnung. Gute Priester sind dafür ja geradezu prädestiniert. Auch bin ich der Meinung, dass der Verlust der Ohrenbeichte durch den Missbrauch durch schlechte Priester eine Katastrophe ist. Ein guter Beichtiger erspart einem den Psychiater allemal! Ein schlechter bringt sie geradezu auf seine Couch! Stellen Sie sich aber vor, was Sie mit der geistig/seelischen Aufklärung des Priesters hätten anfangen können, wenn die Grundlagen gefehlt hätten. Viele Eltern trauen sich bis heute nicht ihre Kinder mit den biologischen Tatsachen zu versorgen und ich habe das Gefühl, dass von manchen Katholiken extrem strenger Observanz, das überhaupt nicht gewollt ist, oder wenn, dann erst in der Hochzeitsnacht. Wohin das führt, wissen Sie genauso gut wie ich.
Wenn das biologische Wissen schon da war, woher auch immer, ist das doch vollkommen in Ordnung. Gute Priester sind dafür ja geradezu prädestiniert. Auch bin ich der Meinung, dass der Verlust der Ohrenbeichte durch den Missbrauch durch schlechte Priester eine Katastrophe ist. Ein guter Beichtiger erspart einem den Psychiater allemal! Ein schlechter bringt sie geradezu auf seine Couch! Stellen Sie sich aber vor, was Sie mit der geistig/seelischen Aufklärung des Priesters hätten anfangen können, wenn die Grundlagen gefehlt hätten. Viele Eltern trauen sich bis heute nicht ihre Kinder mit den biologischen Tatsachen zu versorgen und ich habe das Gefühl, dass von manchen Katholiken extrem strenger Observanz, das überhaupt nicht gewollt ist, oder wenn, dann erst in der Hochzeitsnacht. Wohin das führt, wissen Sie genauso gut wie ich.
Samstag, 29. Juli 2006 15:41
Jawohl!: zu Herrn Guttenberger
Warum soll man hier nicht den Pfarrer fragen? Meine hiesigen Ausführungen verdanke ich ja gerade einem
katholischen Priester, der mich vor etwa 50 (!) Jahren, das biologische Wissen zu recht voraussetzend,
in diesem Sinne aufgeklärt hat!
Dann dürften Sie jetzt stramm auf die 80 zugehen!
Dann dürften Sie jetzt stramm auf die 80 zugehen!
Samstag, 29. Juli 2006 15:15
Jörg Guttenberger, Köln: Obelix: Sexualaufklärung
Warum soll man hier nicht den Pfarrer fragen? Meine hiesigen Ausführungen verdanke ich ja gerade einem katholischen Priester, der mich vor etwa 50 (!) Jahren, das biologische Wissen zu recht voraussetzend, in diesem Sinne aufgeklärt hat!
Samstag, 29. Juli 2006 09:20
Abu: @ wunderkind2
Nur zu Ihrer Information: Deutschland ist kein laizistisches Land. Im üblichen deutschen Verhältnis Staat-Kirche spricht man nicht von Trennung sondern von Unterscheidung. Deshalb gibt es in staatlichen Schulen auch Religionsunterricht, dessen Inhalt die jeweilige Kirche bestimmt und nicht der Staat. Es gibt auch evangelische und katholische, aber auch anthroposophische und muslimische Schulen, und zwar nicht nur auf einem Schild vor der Tür, diese Schulen sind davon auch geprägt.
Samstag, 29. Juli 2006 00:31
1.ja stimmt. es sind allgemeingültige und allgemein bekannte plätze.
seiner als richtig erkannnten Wertordnung zu sichern…
ja aber de römisch- katholische glaube ist nun mal nicht staatsdoktrien. das hätten sie nur gerne so.
2.Auch in Sexualkunde kann man entweder im Sinne eines unbefangenen, verantwortungsbewußten Umgangs oder eines hemmungslosen Konsums unterrichten, unter Vermittlung ansonsten derselben wissenschaftlichen Tatsachen
nein es ist doch eben der punkt das egal wer die schule leitet, er seine private, religiöse anschauung nicht einfließen lassen darf um den lehrplan abzuändern.
eine interpretation der lehrpläne ist zum beispielim fach biologie beim thema sexualkunde eben nicht möglich.
entweder man bringt die fakten, oder man bringt sie nicht (zum beispiel bei der verhütung). es kann also in einer religiös verbrämten schule nicht umgangen werden lehrpläne zu vernachlässigen.
haben sie persönlich eine staatliche schule besucht?
die frage stelle ich weil sie offensichtlich keine ahnung vom sexualkundeunterricht dort haben.
3. Wer diese Wertvorstellungen ablehnt, kann eine staatliche Schule besuchen.naja womit wir wieder bei der dikriminierung wären.
seiner als richtig erkannnten Wertordnung zu sichern…
ja aber de römisch- katholische glaube ist nun mal nicht staatsdoktrien. das hätten sie nur gerne so.
2.Auch in Sexualkunde kann man entweder im Sinne eines unbefangenen, verantwortungsbewußten Umgangs oder eines hemmungslosen Konsums unterrichten, unter Vermittlung ansonsten derselben wissenschaftlichen Tatsachen
nein es ist doch eben der punkt das egal wer die schule leitet, er seine private, religiöse anschauung nicht einfließen lassen darf um den lehrplan abzuändern.
eine interpretation der lehrpläne ist zum beispielim fach biologie beim thema sexualkunde eben nicht möglich.
entweder man bringt die fakten, oder man bringt sie nicht (zum beispiel bei der verhütung). es kann also in einer religiös verbrämten schule nicht umgangen werden lehrpläne zu vernachlässigen.
haben sie persönlich eine staatliche schule besucht?
die frage stelle ich weil sie offensichtlich keine ahnung vom sexualkundeunterricht dort haben.
3. Wer diese Wertvorstellungen ablehnt, kann eine staatliche Schule besuchen.naja womit wir wieder bei der dikriminierung wären.
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