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Donnerstag, 27. Juli 2006 11:08
Ein Ausweg aus dem Ehebruch?
Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst die der moderne Moraltheologe kann. Ein Beispiel aus Italien.
(kreuz.net, Mailand) Der Mailänder Moraltheologe, Hw. Alberto Bonandi, präsentierte kürzlich ein Modell, das geschiedene Wiederverheiratete zum Sakramenten- empfang zuläßt.

Dazu publierte der Moraltheologe einen 26seiten Aufsatz in der jüngsten Ausgabe von ‘Teologia’ – der Zeitschrift der theologischen Fakultät von Mailand. Die Nummer beschäftigt sich mit der Kommunionspendung an Ehebrecher.

Mailand ist die zweitgrößte Stadt Italiens und befindet sich in Norditalien.

Hw. Bonandi nimmt in seinem Artikel das Beispiel eines verheirateten Mannes, der nach zehn Ehejahren Frau und Kind im Stich läßt und mit einer Konkubine zusammenzieht.

Etwas später läßt er sich von seiner Ehefrau scheiden und heiratet die Konkubine auf dem Standesamt.

Nach einigen Jahren zeugt der Ehebrecher mit der Konkubine ein Kind. Für sein Kind, das er mit seiner Ehefrau gehabt hat, sorgt er nach wie vor.

Zuguterletzt entdeckt der Ehebrecher das Evangelium und möchte ein ernsthaftes christliches Leben beginnen. Er sucht einen Priester auf und bringt ihm bei, daß seine Lebensbedingungen nicht veränderbar seien.

Er könne sich nicht vorstellen, den Rest seines Lebens ohne Sexualkontakte zu verbringen. Auch seine Konkubine wolle darauf nicht verzichten und wünsche sich zudem ein zweites Kind.

Gleichzeitig anerkennt der Mann vor dem Priester die Schuld des Ehebruchs.

Der Priester stellt fest, daß der bekehrte Ehebrecher seine Sünde verstanden hat und sein Herz wahrhaft bekehren will. Darum ermutigt er ihn, auf dem Weg der Reue und Wiedergeburt fortzuschreiten.

Ausdrücklich erklärt ihm der Geistliche, daß die erste Ehe gültig und eine „zweite Vereinigung als Sakrament der Liebe Christi“ für die Kirche undenkbar sei.

An dieser Stelle wartet Moraltheologe Bonandi mit seiner Neuerung auf:

Wenn der Ehebrecher den Willen zur Versöhnung habe und den Weg des Gebetes und der Buße beschreiten wolle, dann sei sein Ehebruch schuldlos.

Seine Beziehung zur Konkubine trage in diesem Fall einen nicht näher erklärten „Stempel der Sünde“.

Der Ehebrecher könne die Lossprechung und die Eucharistie empfangen, wenn er drei Bedingungen erfülle.

Er müsse die Schwere seines Vergehens gegen die eheliche Treue und Unauflöslichkeit der Ehe anerkennen, die vom Priester auferlegte Buße annehmen und seine Pflichten gegenüber seiner Konkubine und seinen Kindern erfüllen.

Der Vorteil dieser Lösung, auf den der Moraltheologe eigens hinweist: Es ist es nicht notwendig, die neue ehebrecherische Beziehung zu beenden.

Seine Lösung anerkenne das Konkubinat nicht als christlichen Stand – beteuert Hw. Bonandi – sondern würdige nur im Nachhinein die eingegangene Verantwortung des Mannes gegenüber der Konkubine und den Kindern.

Das vorgelegte Beispiel rüttle auch nicht an der Unauflöslichkeit der Ehe – glaubt Hw. Bonandi:

Es wolle lediglich Bedingungen für eine sakramentale Versöhnung von Geschiedenen aufzeigen, die im Ehebruch leben.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 92 Lesermeinungen:
Montag, 31. Juli 2006 09:10
Sie haben recht, wenn Sie sagen: auch ein neues Leben in einer neuen Partnerschaft darf unter dem Segen Gottes stehen!

Diese neue Partnerschaft kann aber kein Sakrament sein – und die Kirche kennt keine nicht-sakramentale Ehe.
Montag, 31. Juli 2006 08:54
Gerhard: Vergebung
Liebe wird ganz sicher nicht verurteilt! Jesus hat sich sehr deutlich gegen die Überheblichkeit mancher Zeitgenossen gewandt, die „andere“ verurteilten! Wenn er sagte, dass man sich allein durch das „Ansehen“ einer anderen Frau „schuldig“ machen könne, dann wollte er damit deutlich machen, dass alle gleich schuldig sind und von daher jede Überheblichkeit fehl am Platz ist! Genau dies wollte ich mit meinem Eintrag vom 28.7. zum Ausdruck bringen!
Dass man dem Partner gegenüber, den man nach was weiß ich wie vielen Ehejahren verläßt, schuldig wird, ist nur ein Beispiel dafür, dass man dieses Leben einfach nicht „schuldlos“ durchlaufen kann. Aber das Schöne ist, dass ich als Christ wissen darf: Gott vergibt uns unsere Schuld! Und auch ein neues Leben in einer neuen Partnerschaft darf unter dem Segen Gottes stehen! Letzteres will man in der (katholischen) Kirche leider nicht sehen!
Sonntag, 30. Juli 2006 02:17
Freitag: Nein Gerhard…
du ziehst bitte nicht diese Schlüsse! Deine Beiträge habe ich bisher immer geschätzt… tue jetzt nichts, was das ändert.
Ich bin fest davon überzeugt, daß es niemanden gibt, der Liebe verurteilt. Sie darf einfach sein. Was aus ihr wird, haben wir vielleicht nicht immer in der Hand, aber sie macht bestimmt nicht schuldig oder gar überheblich.
Freitag, 28. Juli 2006 21:23
Gerhard: Schuld und Vergebung
Die Unauflöslichkeit der Ehe – ein frommer Wunsch? In vielen Fällen leider ja! Wer seinen Partner oder seine Partnerin verläßt, aus welchen Gründen auch immer, wird an ihm/ihr schuldig! Aber auch der, der nur in seiner Phantasie die Frau eines anderen ansieht und sich dabei „mehr“ vorstellt, macht sich schuldig – das hat uns Jesus gesagt, um unserer Überheblichkeit über andere zuvorzukommen! Niemand von uns kommt umhin, Gott um Vergebung seiner Schuld zu bitten! Und – welches Wunder – Gott schenkt Vergebung!
Freitag, 28. Juli 2006 20:38
Stimme aus Wien: Benedikt
Wie ich schon sagte, jeder Mensch wünscht sich eine heile Partnerschaft.

Die kath. Lehre von der Unauflösbarkeit der Ehe kommt nur diesem Wunsch entgegen, denn sie liefert jeder Bemühung, eine Ehe heil zu halten oder zu machen eine übernatürliche Legimitierung.
Freitag, 28. Juli 2006 20:34
Benedikt: @ Wiener Stimme
Es ist meines Erachtens kurzsichtig zu behaupten, eine Regelung würde als Freifahrtschein umgedeutet – eine kath. Ehe ist nicht unauflösbar auf Grund des Verbots der Auflösbarkeit.

Wen würde das denn noch interessieren, wenn es ohne jede Konsequenz wäre?
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