09:36:28 | Donnerstag, 27. Juli 2006
Heute ist in staatlichen Schulen fast alles möglich. Doch wenn ein muslimisches Kopftuch daherkommt, wird man plötzlich empfindlich.
(kreuz.net, Stuttgart) Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat im sogenannten
Kopftuchstreit die schriftliche
Urteilsbegründung vorgelegt.
Das berichtete die ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ gestern Mittwoch.
Vorausgehend gestattete das Gericht einer deutsch-muslimischen Lehrerin das Kopftuchtragen im Unterricht.
Kritiker des Urteils hatten behauptet, daß das islamische Kopftuch nicht nur eine religiöse Bedeutung
habe, sondern auch für eine politische Botschaft stehe.
Dagegen erklärt die Urteilsbegründung, daß
die klagende Lehrerin nach glaubhaften Darlegungen mit ihrem Kopftuch keine politische Botschaft vermitteln
wolle.
Die Richter sind der Auffassung, daß das Kopftuchtragen und die Nonnentracht im Schuldienst gleich
zu behandeln seien.
Zwar bekräftigen die Richter, daß die in der von der „Klägerin getragenen Kopfbedeckung
enthaltene Bekundung“ geeignet sei, „die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder
den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören“.
Das
baden-württembergische Schulgesetz verbiete sowohl religiöse wie auch politische Bekundungen.
Die Richter
halten es demnach für zulässig, auch abstrakte Gefährdungen der schulischen Neutralität zu benennen
und ihnen vorzubeugen.
In der Urteilsbegründung wird sogar zugestanden, daß die ständige Konfrontation
mit einem solchen Kopftuch im Unterricht auch eine andere Qualität als das bloße Wissen um die islamische
Glaubenszugehörigkeit einer Lehrerin habe.
Die Klägerin könne sich deshalb nicht mit Erfolg darauf
berufen, daß es an ihrer Schule wegen des Kopftuchs nie Schwierigkeiten gegeben habe. Auch könne sie
nicht behaupten, ihre Religion sei allgemein bekannt, so daß das Kopftuchverbot nichts mehr bewirke.
Denn es gehe dem Landesgesetzgeber im Schulgesetz um die Vermeidung abstrakter Gefahren, die vom Tragen
des Kopftuchs ausgingen.
Doch dann stellt das Gericht fest, daß die Verwaltungspraxis des Landes gegen
das Gleichbehandlungsgebot verstoße, wenn an einer staatlichen Grundschule in Baden-Baden Nonnen in ihrem
Ordenshabit allgemeinbildende Fächer unterrichteten.
Das Nonnenhabit sei – ebenso wie das islamische
Kopftuch oder die jüdische Kippa – Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses.
Während der Landesgesetzgeber
eine Privilegierung christlicher und jüdischer Bekenntniszeichen schaffen wolle, müsse das Schulgesetz
im Sinne strikter Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften ausgelegt werden.
Der mit der Prozeßvertretung
des Landes beauftragte Tübinger Verfassungsrechtler Ferdinand Kirchhof glaubt, daß das Verwaltungsgericht
mit dieser Argumentation die Intention des Gesetzgebers konterkariere.
Kirchhof wird darum beim Verwaltungsgericht
Stuttgart eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegen.
Wenn dieser stattgegeben wird,
ist der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof Mannheim als nächste Instanz anzurufen.
Der frühere
Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hält indessen die strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften
für unerläßlich.
Um den Weg in die Laizität nicht zu ebnen, der mit einer Verdrängung der Religion
ins Private einherginge, hält Böckenförde das Kopftuchtragen einer muslimischen Lehrerin für möglich,
sofern sie damit keine Indoktrination verbindet.
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Aldo Carigiet 09:28:17 | Donnerstag, 17. August 2006
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MK28 10:51:19 | Montag, 31. Juli 2006
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Benedikt 17:59:41 | Freitag, 28. Juli 2006
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Babylon † 16:22:27 | Freitag, 28. Juli 2006
#24
Benedikt 16:12:17 | Freitag, 28. Juli 2006
#23
Babylon † 15:59:44 | Freitag, 28. Juli 2006
#22
Benedikt 15:31:53 | Freitag, 28. Juli 2006
#21
santa rita 14:53:27 | Freitag, 28. Juli 2006
#20
MK28 12:55:01 | Freitag, 28. Juli 2006
#18
MK28 11:40:58 | Freitag, 28. Juli 2006
#16
santa rita 10:22:22 | Freitag, 28. Juli 2006
#15
Aloah 18:11:03 | Donnerstag, 27. Juli 2006
#14
MK28 17:50:24 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Babylon † 17:19:25 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Sulpicius 16:39:14 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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methusalix † 16:30:12 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Benedikt 15:28:40 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Beobachterin 15:20:40 | Donnerstag, 27. Juli 2006
#7
timpressum † 15:19:22 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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aschera 14:47:20 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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MK28 14:41:21 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Pünktchen 14:34:41 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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aschera 14:26:54 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Babylon † 14:18:49 | Donnerstag, 27. Juli 2006
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Benedikt 12:40:02 | Donnerstag, 27. Juli 2006