Wer schiebt mal deinen Rollstuhl?
In Deutschland werden täglich tausend Kinder exekutiert. Die Verantwortlichen nennen sich selber Ärzte. Kürzlich hat man in Nürnberg über ihre Verbrechen nachgedacht.
(kreuz.net, Nürnberg) Am 14. Juli 2006 veranstaltete der Nürnberger Arbeitskreis ‘Weißer Friede’ zum
siebten Mal eine Kundgebung für das Lebensrecht ungeborener Menschen.Die Demonstration fand vor der evangelischen Lorenzkirche statt. An die Kundgebung schloß sich ein Schweigemarsch an.
Der Arbeitskreis ‘Weißer Friede’ ist ein Zusammenschluß von zehn christlichen Lebensrechtgruppen, die in Nürnberg um das Leben ungeborener Kinder kämpfen.
„In unserer Stadt der Menschenrechte weisen wir auf das Unrecht hin, das durch das Töten von wehrlosen, unschuldigen Kindern im Mutterleib geschieht“ – so der evangelische Pastor Hansjürgen Kitzinger, der den Arbeitskreis leitet:
„Ein einziger Abtreiber in unserer Stadt tötet nach eigenen Angaben 3.000 bis 4.000 Kinder pro Jahr im Mutterleib.“
„In Deutschland werden täglich 1000 Kinder im Mutterleib fertiggemacht – jährlich 300.000.“
Diese Zahl entspricht der Größenordnung einer Stadt wie Nürnberg, die mit diesem Tötungstempo in 18 Monaten ausradiert wäre – so Pastor Kitzinger weiter.
Auch Andreas Späth schlug in die gleiche Kerbe.
Späth ist Vorsitzender der evangelischen ‘Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis’ in Bayern und Mitglied des Landesvorstandes der ‘Christdemokraten für das Leben’ in Bayern:
„Wer schiebt mal deinen Rollstuhl? Wer zahlt mal deine Rente?“, fragte er unter dem Beifall einer gerade angekommenen Touristengruppe im Rentenalter.
Für Späth ist es kein Zufall, daß die Zahl der Neugeburten, die Deutschland bräuchte, um sein Sozialsystem aufrechtzuerhalten, den gegenwärtigen Abtreibungszahlen des Landes entspricht.
„Der Verstoß gegen Gottes Gebote rächt sich. Die böse Tat hat ihre Strafe schon in sich“ – so der Vorsitzende der ‘Kirchlichen Sammlung’.
Neben zahlreichen Ärzten, Erziehern, Pastoren und Pädagogen sprach auch der Vorsitzende des evangelischen ‘Arbeitskreises bekennender Christen’ in Bayern, Rektor Martin Pflaumer.
Er betonte die Notwendigkeit, den namenlosen Embryonen ein Gesicht zu geben und plädierte für mehr Aufklärung in Schule und Familie.
Zu diesem Zweck eigne sich ein Plastikmodell eines zwölf Wochen alten Embryos hervorragend: „Ein vollständiger Mensch“ – konstatierte Rektor Pflaumer – „kein Zellklumpen!“
Das müsse gerade jungen Menschen bewußt gemacht werden.
Am gleichen Tag formierte sich der katholische Verein ‘Gottes kostbare Kinder’ zu einem Gebetsmarsch zur Nürnberger Krankenhausanlage ‘Klinikum Nord’.
Dort ist ein gewisser Andreas Freudemann als Kinderabtreiber tätig.
Dem Schweigemarsch des Arbeitskreises ‘Weißer Friede’ schlossen sich etwa hundert Menschen an.
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Freitag, 4. August 2006 02:51
deusexmachina: @Benedikt
Ich habe nicht behauptet, dass die Ermittlung des Willens „einfach“ sei. Das ändert aber am Grundsatz
nichts. Zudem: Mag sein, dass da manches „schwummrig“ ist, aber warum, bitte, sollte ich denn „im Zweifelsfalle
so, wie Benedikt das möchte“ gelten lassen? Das, werter Benedikt, wäre von meiner Warte aus SCHLIMMER
als „schwummrig“.
Ad Schlussfolgerung: Nun, die, die – aus Sorge – in deutsche Hospize „flüchten“, haben offenkundig die Wahl bzw. eine solche getroffen. Und genau so stelle ich mir das im Prinzip auch vor: Wenn ich in einer Situation bin, die die Frage nach der Euthanasie berührt, dann begebe ich mich dort hin, wo ich sie in meinem Sinne angewendet sehe. Wenn mir das wichtig ist, dann lasse ich VORHER schon keinen Zweifel über meinen Willen (das gibt es ja bei Testamenten, Organspendeausweisen usw.).
Die Sache mit den „Alten als Last“ ist ein weiteres Sekundärproblem, das nachgeordnet ist. Es kann nicht Aufgabe einer gesetzlichen Regelung sein, falsche gesellschaftliche Reaktionen zu berücksichtigen i.d.S., dass man an sich für richtig befundene Maßnahmen daraufhin unterlässt. Positive, also gewollte, Euthanasie ist wünschenswert oder eben nicht, da spielen solche Betrachtungen erst einmal keine Rolle (was nicht heißt, dass es sie nicht zu adressieren gälte). Zudem wird das Phänomen „Alte als Last“ weit mehr durch Rentendebatte & Co. beeinflusst, und Sie würden ja auch nicht ernstlich von der Rente absehen, bloß, weil diese genau dieses Empfinden fördert.
Ad Schlussfolgerung: Nun, die, die – aus Sorge – in deutsche Hospize „flüchten“, haben offenkundig die Wahl bzw. eine solche getroffen. Und genau so stelle ich mir das im Prinzip auch vor: Wenn ich in einer Situation bin, die die Frage nach der Euthanasie berührt, dann begebe ich mich dort hin, wo ich sie in meinem Sinne angewendet sehe. Wenn mir das wichtig ist, dann lasse ich VORHER schon keinen Zweifel über meinen Willen (das gibt es ja bei Testamenten, Organspendeausweisen usw.).
Die Sache mit den „Alten als Last“ ist ein weiteres Sekundärproblem, das nachgeordnet ist. Es kann nicht Aufgabe einer gesetzlichen Regelung sein, falsche gesellschaftliche Reaktionen zu berücksichtigen i.d.S., dass man an sich für richtig befundene Maßnahmen daraufhin unterlässt. Positive, also gewollte, Euthanasie ist wünschenswert oder eben nicht, da spielen solche Betrachtungen erst einmal keine Rolle (was nicht heißt, dass es sie nicht zu adressieren gälte). Zudem wird das Phänomen „Alte als Last“ weit mehr durch Rentendebatte & Co. beeinflusst, und Sie würden ja auch nicht ernstlich von der Rente absehen, bloß, weil diese genau dieses Empfinden fördert.
Freitag, 4. August 2006 02:11
methusalix †: @demon und benedikt
demon:
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme…
…Im Prinzip müsste man nur noch versuchen, diese Wahlfreiheit INNERHALB eines Landes zu ermöglichen – et voilá! Jeder, wie er will.
Keine Lösung für Sie?
Für mich absolut. Habe eben nur sehr schlechte Erfahrungen mit dem katholischen Extrem gemacht. Meine Grosstante war hier nur die Spitze des Eisberges. Ich habe genügend Einblick in die Betten vieler Kliniken und Pflegeheime in Deutschland und drum rum, um zu wissen, dass die streng katholische Maximalforderung (Sie wissen schon, diese Absolutsetzung des Lebens) oft genug Menschen leiden und qualvoll verenden lässt. Daher wehre ich mich massiv gegen diesen Machtanspruch über mein Leben und meinen Körper.
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme…
…Im Prinzip müsste man nur noch versuchen, diese Wahlfreiheit INNERHALB eines Landes zu ermöglichen – et voilá! Jeder, wie er will.
Keine Lösung für Sie?
Für mich absolut. Habe eben nur sehr schlechte Erfahrungen mit dem katholischen Extrem gemacht. Meine Grosstante war hier nur die Spitze des Eisberges. Ich habe genügend Einblick in die Betten vieler Kliniken und Pflegeheime in Deutschland und drum rum, um zu wissen, dass die streng katholische Maximalforderung (Sie wissen schon, diese Absolutsetzung des Lebens) oft genug Menschen leiden und qualvoll verenden lässt. Daher wehre ich mich massiv gegen diesen Machtanspruch über mein Leben und meinen Körper.
Freitag, 4. August 2006 02:02
Benedikt: @ DDL
Fragen wie die, wie man den „wirklichen“ Willen ermitteln und sichern kann, sind nachgeordnet, aber grundsätzlich
lösbar: Wir gehen ja auch in allen anderen Rechtsaspekten davon aus, den „wirklichen Willen“ eines Menschen
ermitteln zu können, warum also nicht auch hier?
Das ist aber schon da nicht gerade einfach – oft wird sich bei der Auslegung von Willenserklärungen an der Verkehrssitte etc orientiert. Wollen Sie sich bei SO EINER Frage auch auf derart schwummrige Kriterien verlassen?
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme.
Bei so einer Frage sollte man aus Gründen der Risikovermeidung, dass es zu einer Überredung etc kommt, einfach auf eine Regelung verzichten. Der Bund macht das ähnlich, wenn es um Notstände geht…
So gesehen, sind die „Angstflüchtlinge“ ein Beleg dafür, dass der eigene Wille Berücksichtigung findet.
Diese Schlussfolgerung ist mir nicht klar.
Keine Lösung für Sie?
Nein. Ich bestreite nicht, dass es Fälle gibt, in denen der Patient sich Erlösung wünscht. Ich glaube aber, dass nicht erstrebenswert ist, ein solches System zu schaffen. Alte als Last zu empfinden, die sich doch bitte im Dienste der Allgemeinheit selbst töten („sozialverträgliches Frühableben“) ist für mich hier kein alarmistisches Geschrei, sondern durchaus eine naheligende Entwicklung. Der Jugendwahn weist ja schon in diese Richtung.
Das ist aber schon da nicht gerade einfach – oft wird sich bei der Auslegung von Willenserklärungen an der Verkehrssitte etc orientiert. Wollen Sie sich bei SO EINER Frage auch auf derart schwummrige Kriterien verlassen?
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme.
Bei so einer Frage sollte man aus Gründen der Risikovermeidung, dass es zu einer Überredung etc kommt, einfach auf eine Regelung verzichten. Der Bund macht das ähnlich, wenn es um Notstände geht…
So gesehen, sind die „Angstflüchtlinge“ ein Beleg dafür, dass der eigene Wille Berücksichtigung findet.
Diese Schlussfolgerung ist mir nicht klar.
Keine Lösung für Sie?
Nein. Ich bestreite nicht, dass es Fälle gibt, in denen der Patient sich Erlösung wünscht. Ich glaube aber, dass nicht erstrebenswert ist, ein solches System zu schaffen. Alte als Last zu empfinden, die sich doch bitte im Dienste der Allgemeinheit selbst töten („sozialverträgliches Frühableben“) ist für mich hier kein alarmistisches Geschrei, sondern durchaus eine naheligende Entwicklung. Der Jugendwahn weist ja schon in diese Richtung.
Freitag, 4. August 2006 01:40
DDL: @Benedikt – Ich denke, man kann
Halten wir zunächst fest:
Wer getötet, wird, obwohl er leben will, dem geschieht Unrecht.
Wer zum Leben gezwungen wird, obwohl er sterben will, dem geschieht Unrecht.
Das als Grundsatz. Fragen wie die, wie man den „wirklichen“ Willen ermitteln und sichern kann, sind nachgeordnet, aber grundsätzlich lösbar: Wir gehen ja auch in allen anderen Rechtsaspekten davon aus, den „wirklichen Willen“ eines Menschen ermitteln zu können, warum also nicht auch hier?
BEIDE Extrempositionen (unbedingte Lebenserhaltungs vs. liberale Euthanasie) bedingen ein Maximum an Unrecht auf dem jeweils anderen Ende der Skala.
Daher gilt es m.E., eine Mittelposition einzunehmen, die vor allem die Wahlfreiheit des Individdums berücksichtigt. Klar muss sein: Einen Weg, der 100% fehlerfrei funktioniert, gibt es nicht (vertrauen Sie da einem alten Programmierhasen – wer „100%“ fordert, wird immer scheitern).
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme. Possierlicherweise ist das, bis zu einem gewissen Grad, gerade durch die unterschiedliche Gesetzgebung der Staaten gegeben: Es GIBT eine Wahl. So gesehen, sind die „Angstflüchtlinge“ ein Beleg dafür, dass der eigene Wille Berücksichtigung findet. Im Prinzip müsste man nur noch versuchen, diese Wahlfreiheit INNERHALB eines Landes zu ermöglichen – et voilá! Jeder, wie er will.
Keine Lösung für Sie?
Wer getötet, wird, obwohl er leben will, dem geschieht Unrecht.
Wer zum Leben gezwungen wird, obwohl er sterben will, dem geschieht Unrecht.
Das als Grundsatz. Fragen wie die, wie man den „wirklichen“ Willen ermitteln und sichern kann, sind nachgeordnet, aber grundsätzlich lösbar: Wir gehen ja auch in allen anderen Rechtsaspekten davon aus, den „wirklichen Willen“ eines Menschen ermitteln zu können, warum also nicht auch hier?
BEIDE Extrempositionen (unbedingte Lebenserhaltungs vs. liberale Euthanasie) bedingen ein Maximum an Unrecht auf dem jeweils anderen Ende der Skala.
Daher gilt es m.E., eine Mittelposition einzunehmen, die vor allem die Wahlfreiheit des Individdums berücksichtigt. Klar muss sein: Einen Weg, der 100% fehlerfrei funktioniert, gibt es nicht (vertrauen Sie da einem alten Programmierhasen – wer „100%“ fordert, wird immer scheitern).
Gesucht wird der Modus, bei dem die zu erwartende Fehlerquote an beiden Skalenenden geringer ist als bei einem der beiden Extreme. Possierlicherweise ist das, bis zu einem gewissen Grad, gerade durch die unterschiedliche Gesetzgebung der Staaten gegeben: Es GIBT eine Wahl. So gesehen, sind die „Angstflüchtlinge“ ein Beleg dafür, dass der eigene Wille Berücksichtigung findet. Im Prinzip müsste man nur noch versuchen, diese Wahlfreiheit INNERHALB eines Landes zu ermöglichen – et voilá! Jeder, wie er will.
Keine Lösung für Sie?
Freitag, 4. August 2006 01:12
Benedikt: @ methusalix
Doch, das kann ich. Ich bezweifle aber, dass man dem, wie es DDL fordert Rechnung tragen kann. Wegen der Finalität dieser Frage bin ich daher dagegen.
Freitag, 4. August 2006 01:08
methusalix †: @demon
Es gibt hier gar kein „wahr“ oder „falsch“, weil dies letztlich im Denken und Wollen des betroffenen Menschen
verankert ist.
Dem stimme ich zu, bezweifle aber, dass Bendikt das auch kann.
Dem stimme ich zu, bezweifle aber, dass Bendikt das auch kann.
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