12:29:34 | Mittwoch, 22. Dezember 2004
Eine Grauzone im deutschen Gesetz ermöglicht es, sogenannte Designerbabys auszuwählen. Zwei selektierte Kinder sind kürzlich in Deutschland geboren. Sind dafür kranke gestorben?
(kreuz.net) Die ‘Bioethik-Nachrichten’ berichten über zwei deutsche Kinder, die in den letzten Wochen
nach einer sogenannten „Polkörper-Diagnostik“ geboren wurden. Ein erstes Kind nach Maß kam in Regensburg
zur Welt, das zweite Kind in Lübeck.
Die Polkörperdiagnostik funktioniert nach folgendem Prinzip. Während
der Entwicklung der Eizelle bilden sich zwei sogenannte „
Polkörperchen“. Mit Hilfe mikrochirurgischer
Techniken werden nach einer künstlichen Befruchtung die Polkörperchen von der befrucheten Eizelle entfernt
und im Hinblick auf ihr Genmaterial analysiert. Die Polkörperchen werden der befruchteten Eizelle im
Zeitraum zwischen dem Eindringen des Spermiums in die Eizelle und der Verschmelzung der Zellkerne entnommen.
Aufgrund dieser Analyse kann zum Beispiel das Vorliegen von Abweichungen in der Chromosomenzahl festgestellt
werden.
Dadurch können bei der künstlichen Befruchtung jene Kinder aussortiert werden, die an von der
Mutter übertragenen Erbkrankheiten leiden.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz – das die Zeugung von
Kindern im Reagenzglas regelt – verbietet die Untersuchung der befruchteten Eizelle. Die künstlich befruchtete
Eizelle besitzt somit vor dem deutschen Gesetz einen rechtlichen Status. Allerdings beginnt dieser rechtliche
Schutz des Menschen erst nach der Kernverschmelzung.
Gesetzlich ungeregelt ist der Zeitraum zwischen
der Befruchtung der Eizelle und der Kernverschmelzung. Diese Gesetzeslücke wird genützt, um behinderte
Kinder – im Fachjargon „fehlerhafte Eizellen“ genannt – mittels der Polkörperchen-Diagnostik auszusortieren.
Die Forschung greift auf die Polkörperchen-Diagnostik zurück, weil die ‘Präimplantations-Diagnostik’
in Deutschland verboten ist. Bei letzterer wird der Embryo erst nach der Verschmelzung der Chromosomen,
meist am 3. Tag nach der Befruchtung, auf sogenannte ‘krankheitsrelevante Merkmale’ untersucht. Zu diesem
Zeitpunkt genießt der Mensch schon den Schutz durch das Embryonenschutzgesetz.
Nach der Meldung der
„Bioethiknachrichten“ sieht der ‘Nationale Ethikrat’ in Deutschland die Polkörperchen-Diagnose „nicht
im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz, weil sie extrem früh, unmittelbar nach der Befruchtung (Zellverschmelzung),
angewandt wird.“ Kritiker sprechen dagegen davon, daß Forscher die lückenhaften Vorgaben des Gesetzgebers
zu ihren Gunsten ausnützten. Die Geschichte zeige, daß eine solche langjährige und ‘erfolgreiche’ Praxis
später argumentativ verwendet wird, um das Experimentieren mit Menschen offiziell zu legitimieren.
Die
Forschung mit Zellen aus menschlichen Embryonen (Stammzellen) sei hierfür ein Beispiel.
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#2
Dolfus 22:25:16 | Mittwoch, 22. Dezember 2004
#1
Dolfus 21:02:00 | Mittwoch, 22. Dezember 2004