Papst wie vor Gericht + Eingeschüchtertes Deutschland + Ärzte und Mütter in Panik + Kirchliche Klimaprobleme + Damit die Apologeten des Krieges sehen, wofür sie stehen
Mittwoch, 16. August 2006 13:21
stat crux: Gleichfalls späte Antwort:
Der einzige Gläubige hat nicht die Kompetenz, einer „Häresie des Papstes“ gewahr zu werden. Jedenfalls nicht im Sinne eines subjektiven Anspruchs. Das ist gerade der Kern des christozentrisch katholischen Amts begriff. Dominus prope. SOLLTE der extrem unwahrscheinliche Fall eintreten, DASS ein Papst sich hartnäckig im Irrtume bewegt, so ist mit Widerständen charismatischer Art (Catharina gegen Avignon) zu rechnen, die zu einer Selbstkorrektur des Amtes führen. Dies ist hinsichtlich der Liturgiereform mit Indult u. Ecclesiqa Dei aber bereits geschehen. Wer jetzt noch „mehr“ will, setzt sich dem Verdacht aus, auf fremde Rechnung zu wirtschaften, aber nicht pro Ecclesia et pontifice.
Sonntag, 13. August 2006 13:32
Dr. Christoph Heger: @Dr. Otterbeck: Häretischer Papst
Mit etwas Verspätung werde ich Ihrer Antwort gewahr:
tja, wegen Häresie. Aber wer beurteilt das?
Das hatte ich ja schon anerkannt, daß es keinen Gerichtshof gibt, der über den Papst urteilen könnte – obwohl es in der Geschichte Beispiele dafür gibt: Die Synode von Sutri unter Vorsitz von Kaiser Heinrich III. hat nach meiner Erinnerung drei (Gegen-)Päpste wegen Häresie abgesetzt.
Es geht aber nicht nur darum, daß der Satz „ein häretischer Papst ist abgesetzt / ist abzusetzen“ (Robert Bellarmin) wegen Mangels eines Gerichtshofs leerläuft. Es geht auch darum, daß jeder Gläubige, der zur Erkenntnis einer häretischen Lehre des Papstes gekommen ist, ihm zumindest insoweit nicht folgen darf.
Was die Behauptung einer extremen Seltenheit häretischer Aussagen eines Papstes angeht, so kommt mir das als eine sachlich nicht begründete Beruhigungspille vor. Die von Christus verheißene Irrtumslosigkeit des kirchlichen Lehramtes wird man nicht so kurzschlüssig auf alle Aussagen eines Papstes anwenden können.
MfG
Christoph Heger
tja, wegen Häresie. Aber wer beurteilt das?
Das hatte ich ja schon anerkannt, daß es keinen Gerichtshof gibt, der über den Papst urteilen könnte – obwohl es in der Geschichte Beispiele dafür gibt: Die Synode von Sutri unter Vorsitz von Kaiser Heinrich III. hat nach meiner Erinnerung drei (Gegen-)Päpste wegen Häresie abgesetzt.
Es geht aber nicht nur darum, daß der Satz „ein häretischer Papst ist abgesetzt / ist abzusetzen“ (Robert Bellarmin) wegen Mangels eines Gerichtshofs leerläuft. Es geht auch darum, daß jeder Gläubige, der zur Erkenntnis einer häretischen Lehre des Papstes gekommen ist, ihm zumindest insoweit nicht folgen darf.
Was die Behauptung einer extremen Seltenheit häretischer Aussagen eines Papstes angeht, so kommt mir das als eine sachlich nicht begründete Beruhigungspille vor. Die von Christus verheißene Irrtumslosigkeit des kirchlichen Lehramtes wird man nicht so kurzschlüssig auf alle Aussagen eines Papstes anwenden können.
MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 10. August 2006 10:08
Agiafortuni: Dr. Otterbeck: hier steh ich, schaffe eine Kirche nach meinem Bilde
wenn die katholische Kirche diejenige sein soll, die sie ständig ausmalen, dann kann ich nur sagen, arme Kirche. Eine solche Kirche ist nichts anderes als ein Haufen zum Denken unfähiger Jasager und ein gefundenes Fressen für Demagogen wie Sie. Dass es schlimm um Sie bestellt ist, lässt sich daran erkennen, dass den Erzbischof, Luther und Hitler in einen Topf werfen. Solche Aussagen lassen jede Verhältnismässigkeit vermissen und ich kann nur wiederholen, jeder rechtgläubige Katholike muss froh darüber sein, nicht mehr einer Gemeinschaft anzugehören, wo Leute wie Sie das Sagen haben.
Dienstag, 8. August 2006 13:34
Dr. Otterbeck: wegen Häresie?
Extra für Sie, Dr. Heger, stat crux nochmal unter Klarname: tja, wegen Häresie. Aber wer beurteilt das? Kompetenz ist eine Kompetenzordnung und nicht ein Weisheitsgrad. Also nicht „Kompetenz“ macht kompetent, sondern Kompetenz. Der extrem seltene Fall eines härtetischen Papstes (wird m.E. für Honorius, Liberius und teilw. für Johannes XXII. diskutiert) ist wohl dem Vertrauen auf die göttliche Vorsehung für Seine Kirche anvertraut. Durch die kann sich autorisiert „fühlen“ wer will, rechtlich betrachtet sind Luther, Lefebvre und Hitler allesamt „outlaws“. Der römisch-katholische Amtsbegriff ist nunmal nicht charismatisch überblendbar. Oder nach preußisch-allgemeinem Landrecht: „Wo kämen wir hin?“
Dienstag, 8. August 2006 12:49
Dr. Christoph Heger: @Dr.Otterbeck: Der Papst wird von niemandem gerichtet
Dieser Rechtssatz gilt nach meiner Kenntnis mit einer Einschränkung: „es sei denn wegen Häresie“. !:)
Wie auch immer – daß es kein Gericht gibt, dem der Papst unterstünde heißt ja nicht, daß sich niemand ein Urteil über ihn bilden könnte, selbst wenn dieses Urteil für den Papst wenig schmeichelhaft wäre oder seinen Claqueuren nicht gefallen sollte.
MfG
Christoph Heger
Wie auch immer – daß es kein Gericht gibt, dem der Papst unterstünde heißt ja nicht, daß sich niemand ein Urteil über ihn bilden könnte, selbst wenn dieses Urteil für den Papst wenig schmeichelhaft wäre oder seinen Claqueuren nicht gefallen sollte.
MfG
Christoph Heger
Dienstag, 8. August 2006 11:42
stat crux: Der Papst wird von niemandem gerichtet (Gregor VII., 1075),
aber vor 1975 wurde z.B. Paul VI. von jedermann symbolisch „hingerichtet“; vielleicht sollte ein Papst keine Interviews mehr geben. Es ist gut gemeint, aber solche Kreuzverhöre (falls die Nachricht stimmt) sind vielleicht zu viel des Entgegenkommens. Solange kein Journalist fähig ist zu begreifen, dass z.B. die Entscheidung zur Unmöglichkeit der Frauenordination definitiv ist, haben solche Erörterungen keinen pastoralen Sinn.
Dienstag, 8. August 2006 09:14
Dr. Christoph Heger: Neues vom „demokratischen Rechtsstaat“
Verurteilung eines Kollegen auf Unterhalt für ein fälschlicherweise geborenes behindertes Kind durch
den Obersten Gerichtshof in Wien.
Man erinnert sich wohl noch an das verlogene Gerede bei der Propagandierung der Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung, es werde ja niemand gezwungen. Aber selbstverständlich wird auf den Arzt größter Zwang ausgeübt. Er ist ja unter Androhung existenzvernichtender „Schadens“ersatzforderungen gezwungen, an dieser Kindstötung mitzuwirken.
MfG
Christoph Heger
Man erinnert sich wohl noch an das verlogene Gerede bei der Propagandierung der Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung, es werde ja niemand gezwungen. Aber selbstverständlich wird auf den Arzt größter Zwang ausgeübt. Er ist ja unter Androhung existenzvernichtender „Schadens“ersatzforderungen gezwungen, an dieser Kindstötung mitzuwirken.
MfG
Christoph Heger
Dienstag, 8. August 2006 08:50
methusalix †: Haben die Ärzte vorher alle geschlafen,
Schon beim geringsten Verdacht auf eine mögliche Behinderung überweisen Frauenärzte ihre Patientinnen
an die Risikoambulanz. Grund dafür ist die jüngste Verurteilung eines Kollegen auf Unterhalt für ein
fälschlicherweise geborenes behindertes Kind durch den Obersten Gerichtshof in Wien. Die Ärzte finden
seit dem Urteil bei jedem vierten Kind im Mutterleib Hinweise auf eine nicht optimale Entwicklung.
oder mit voller Absicht eine derart schlampige Diagnostik betrieben? Man stelle sich vor, dass Ärzte jede vierte schwere Erkrankung nicht diagnostizieren würden. Dann wäre aber Feuer am Dach der Medizinerverbände und solche Urteile, wie das jüngste aus Wien, wäre an der Tagesordnung und die Hälfte aller Ärzte wäre „eingnaht“.
oder mit voller Absicht eine derart schlampige Diagnostik betrieben? Man stelle sich vor, dass Ärzte jede vierte schwere Erkrankung nicht diagnostizieren würden. Dann wäre aber Feuer am Dach der Medizinerverbände und solche Urteile, wie das jüngste aus Wien, wäre an der Tagesordnung und die Hälfte aller Ärzte wäre „eingnaht“.
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