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Montag, 14. August 2006 11:34
Ist die Alte Messe verboten?
Das Lehramt zeigt bis in die jüngste Zeit, daß jeder Priester – unabhängig von der Willkür seines Oberhirten – ein unveräußerliches Recht besitzt, den überlieferten Ritus zu zelebrieren.
Alte Messe im Juli 2004 in Großbritannien
Alte Messe im Juli 2004 in Großbritannien
(kreuz.net) Kürzlich flatterte ein Offener Brief in die Palais der deutschen Bischöfe.

Absender: der Distriktsobere der Priesterbruderschaft St. Pius X. für Deutschland, Pater Niklaus Pfluger.

In seinem Schreiben informierte der geächtete Geistliche die Oberhirten über die Erlaubtheit des Alten Ritus.

Das Schreiben steht im Zusammenhang mit einer DVD-Großaktion, mit der die Piusbruderschaft den deutschen Geistlichen die Zelebration der Alten Messe beibringen will.

In seinem Offenen Brief erklärt Pater Pfluger den Bischöfen, daß der überlieferte Meßritus ein „vergrabener Schatz im Acker“ sei. Seit den Zeiten der frühen Kirche sei er Mittelpunkt und Quelle des katholischen Lebens gewesen.

Dieser Ritus sei niemals abgeschafft worden. Das sei auch gar nicht möglich.

Damit kommt der Lefebvrist zu Schluß: „Also hat jeder Priester – unabhängig eines Indults seines Oberhirten – das unveräußerliche Recht, ihn privat und öffentlich zu zelebrieren.“

Pater Pfluger bittet die Bischöfe, den rechtlich einwandfreien Status des Alten Ritus anzuerkennen. Sie sollen den Priestern – welche die Alte Messe lesen wollen – die Angst vor Maßregelungen nehmen.

Im Brief werden als Beilage zahlreiche Belege angeführt, um die Legitimität des Ritus aller Zeiten zu beweisen:

1. Das Kirchenrecht

Beim Alten Ritus handle es sich um eine Form der heiligen Liturgie, die viele Jahrhunderte alt war und in ihren wesentlichen Elementen gar seit „unvordenklichen Zeiten“ existierte. Darum gelte für ihn die Bestimmung des Kanon 28 des Kirchenrechtes von 1983, der im Kirchenrecht von 1917 ein nahezu identisches Gegenstück besitzt:

„Jedoch widerruft, falls das Gesetz dies nicht ausdrücklich erwähnt, ein Gesetz nicht hundertjähriges oder unvordenkliches Gewohnheitsrecht und ein allgemeines Gesetz kein partikulares Gewohnheitsrecht.“

2. Papst Paul VI. († 1978)

Die Apostolische Konstitution ‘Missale Romanum’ von Papst Paul VI., mit welcher der Novus Ordo Missae am 3. April 1969 eingeführt wurde, kenne kein Verbot anderer Riten. Über der Einführung der Neuen Messe heiße es nur:

„Der Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils entsprechend, haben wir zwar im neuen Meßbuch berechtigter Vielfalt und Anpassung ihren Platz zuerkannt; dennoch geben wir der Hoffnung Ausdruck, daß das neue Buch von den Gläubigen als eine Hilfe zur gegenseitigen Bezeugung und Stärkung der Einheit angenommen werde.“

3. Das Zweite Vatikanum

In der Liturgiekonstitution ‘Sacrosanctum concilium’ wird bei Nr. 4 gesagt:

„Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, daß die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.“

4. Joseph Kardinal Ratzinger

„Die Ächtung der bis 1970 gültigen Form von Liturgie muß aufhören. Wer sich heute für den Fortbestand dieser Liturgie einsetzt oder an ihr teilnimmt, wird wie ein Aussätziger behandelt; hier endet jede Toleranz (…).

Derlei hat es in der ganzen Geschichte nicht gegeben, man ächtet damit ja auch die ganze Vergangenheit der Kirche. Wie sollte man ihrer Gegenwart trauen, wenn es so ist?

Ich verstehe, offen gestanden, auch nicht, warum so viele meiner bischöflichen Mitbrüder sich weitgehend diesem Intoleranzgebot unterwerfen, das den nötigen inneren Versöhnungen in der Kirche ohne einsichtigen Grund entgegensteht.“


(Joseph Kardinal Ratzinger, Gott und die Welt – Glauben und Leben in unserer Zeit, Ein Gespräch mit Peter Seewald, 2. Auflage, München 2000, Seite 357).

„Nach dem Zweiten Vatikanum entstand der Eindruck, der Papst könne eigentlich alles in Sachen Liturgie, vor allem, wenn er im Auftrag eines ökumenischen Konzils handle (…).

Tatsächlich aber hat das Erste Vatikanum den Papst keineswegs als absoluten Monarchen definiert, sondern ganz im Gegenteil als Garanten des Gehorsams gegenüber dem ergangenen Wort: Seine Vollmacht ist an die Überlieferung des Glaubens gebunden – das gilt gerade auch im Bereich der Liturgie.

Sie wird nicht von ‘Behörden gemacht’. Auch der Papst kann nur demütiger Diener ihrer rechten Entwicklung und ihrer bleibenden Integrität und Identität sein.“


(Joseph Kardinal Ratzinger, Der Geist der Liturgie, Freiburg im Breisgau 2000, Seite 142f.)

„Es ist überhaupt nicht einzusehen, was [am Alten Ritus] gefährlich oder unannehmbar sein sollte. Eine Gemeinschaft, die das, was ihr bisher das Heiligste und Höchste war, plötzlich als strikt verboten erklärt und das Verlangen danach geradezu als unanständig erscheinen läßt, stellt sich selbst in Frage. Denn was soll man ihr eigentlich noch glauben? Wird sie nicht morgen wieder verbieten, was sie heute vorschreibt?“

(Joseph Kardinal Ratzinger, Salz der Erde, Heyne, 2001, Seite 188)

5. Papst Pius V. († 1572)

Aus der Bulle ‘Quo Primum’ vom 14. Juli 1570, die seit 400 Jahren – bis zur Einführung der Neuen Messe – am Beginn jedes Römischen Meßbuches abgedruckt wurde.

„Kraft apostolischer Vollmacht gestatten und bewilligen wir als heute und immer wirksam gleichfalls für alle Zeiten:

• daß nach eben diesem Meßbuch in jeder beliebigen Kirche die Messe zu singen und zu lesen ist, und zwar ohne jede Unruhe des Gewissens, und ohne in irgendwelche Strafen, Urteilssprüche oder Tadel zu fallen, die nachher irgendwie darauf folgen könnten;

• daß man vielmehr frei und erlaubt davon Gebrauch machen kann und dazu berechtigt ist. Und keine Bischöfe, Amtsträger, Kanoniker, Kapläne und andere Weltgeistliche, (…) dürfen dazu gezwungen werden, die Messe anders zu feiern, als es von Uns festgesetzt worden ist […]. Auch kann das vorliegende Schreiben nie und zu keiner Zeit widerrufen oder anders bestimmt werden.“


6. Die von Johannes Paul II. 1986 eingesetzte Kardinalskommission

Im Jahr 1986 stellte Johannes Paul II. an eine Kommission von neun Kardinälen zwei Fragen. Die Kommission bestand aus: Joseph Kardinal Ratzinger (79), Paul Augustin Kardinal Mayer (95), Silvio Angelo Pio Kardinal Oddi († 2001), Alfons Maria Kardinal Stickler (95), Agostino Kardinal Casaroli († 1998), Bernardin Kardinal Gantin (84), Antonio Kardinal Innocenti (90), Pietro Cardinal Palazzini († 2000) und Jozef Kardinal Tomko (82).

1. Frage: Hat Papst Paul VI. oder irgendeine andere maßgebende Autorität auf legale Weise die weitläufige Zelebration der Tridentinischen Messe in der Gegenwart verboten?

Die Antwort der Kardinäle: „Nein, die Messe des Heiligen Pius V. ist niemals verboten worden.“

2. Frage: Kann irgendein Bischof irgendeinem Priester guten Gewissens die Zelebration des Tridentinischen Ritus verbieten?

Die neun Kardinäle stimmten darüber ein, daß kein Bischof einem katholischen Priester verbieten kann, die Tridentinische Messe zu lesen.

Kardinal Stickler berichtete des weiteren, daß in dieser Kommission acht Kardinäle dafür und nur einer dagegen war, in einem päpstlichen Dekret öffentlich zu machen, daß jeder Priester frei zwischen dem neuen und dem alten Ritus wählen könne.

(Alfons Kardinal Stickler am 20. Mai 1995 bei der Christi Fidelis conference in Fort Lee, New Jersey)

7. Darío Kardinal Castrillón Hoyos

„Im übrigen hat dasselbe Zweite Vatikanische Konzil erklärt, daß «die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, daß diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.» (Sacrosanctum Concilium Nr.4).

Der alte römische Ritus behält also in der Kirche sein Bürgerrecht im Rahmen der Vielfalt der Riten, sowohl der lateinischen wie der orientalischen. Was die Verschiedenheit dieser Riten einigt, ist derselbe Glaube an das eucharistische Geheimnis, dessen Bekenntnis stets die Einheit der heiligen, apostolische Kirche sichergestellt hat.“


(Aus einer Ansprache bei einem Pontifikalamt im Alten Ritus am 24. Mai 2003 in Santa Maria Maggiore.)

8. Jorge Arturo Kardinal Medina Estevéz

„Ich persönlich glaube, daß den katholischen Traditionalisten, die ja nur einem anerkannten und legitimen Ritus zu folgen wünschen, eine umfassende Garantie gegeben werden solle (…).

Ich habe sorgfältig die Fragen einer Abrogation (Abschaffung) des Ritus von Pius V. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil studiert (…). Auf der Basis meiner Untersuchung kann ich nicht schließen, daß der Ritus des Heiligen Pius V. jemals abrogiert wurde.“


(In einem Interview mit dem italienischen Journalisten Alessandro Zangrandi abgedruckt in der US-Zeitschrift ‘The Latin Mass’, Oktober 2004)


Die Piusbruderschaft hat für Ihre DVD-Großaktion eine bleibende Webseite eingerichtet.
Alle Lesermeinungen anzeigen 6 von 65 Lesermeinungen:
Montag, 21. August 2006 16:01
nur so eine frage: was bedeutet in diesem Zusammenhang überpolitisch?
Das klingt mir irgendwie wie der Rückzug nach vorne, die runde Ecke und der flache Hügel!
Freitag, 18. August 2006 14:05
stat crux: Privatissimum
Es geht tatsächlich um die Reichweite öffentlicher Religion. Die Reformation hielt das kirchliche Amt für eine Art „Schadenszauber“ und vertraute die Ordnung der Religion daher den Fürsten an. Aus heutiger Sicht ein furchtbarer Irrweg, an dem auch der Protestantismus leidet. Das Christentum braucht eine öffentliche Wahrnehmbarkeit seines überprivaten und (!) überpolitischen Charakters.
Freitag, 18. August 2006 13:57
legeslegmegszentségtelenithetetlenségeskedéseitekért †: privat wie ein protestant? was hat es jetzt geschlagen?
Also das letzte, was ich der protestantischen Kirche vorwerfen würde, ist privatisierung des christentums. das ist doch eher ein problem der katholischen kirche, in der immer mehr tendenzen in diese richtung immer mehr einfluss gewinnen und jegliche form der politischen theologie diskreditieren und ihr protestantismus vorwerfen wollen.

lnagnsam habe ich das gefühl, dass man einfach immer, wenn einem was nicht passt, sagen kann „wie bei den protestanten“ und das argument zieht völlig unreflektiert immer und überall, zumindest heir im forum.

und wenn ich meinen glauben privatisieren wollte, würde ich auch für die messe ohne feiergemeinschaft eintreten, für die wiedereinführung des messbuches vor seiner überarbeitung, das privatmesse und turbo-zelebration zugelassen hat, das sogar die liturgische sprache so gewählt hat, dass ich mir in meinen privaten glauben nichts dreinreden lassen brauche davone …
Freitag, 18. August 2006 13:39
stat crux: Möchtegern:
Wenn Sie ihren Glauben nicht nur „privat“ leben wollen (wie ein Protestant) werden Sie anerkennen müssen, dass der Katholizismus die Amtsbindung der Konfession lehrt. Ohne diese gibt es keine supranationale Entität namens Kirche, in der Christus realpräsent wirkt, ja auch in amtlichen Entscheidungen. Die „alte Messe“ hat heute den Charakter eines Zugeständnisses an jene, die ihre Frömmigkeit in der neuen, amtlichen Form nur unvollkommen wiederfinden. Damit ist weder ihre Bedeutung bestritten noch voll ausgeschöpft. Tatsache ist aber, dass die Kirche erst am ANFANG einer liturgischen Besinnung steht, deren Fortführung AUCH dem amtlichen Gottesdienst jene Tiefe vermitteln wird, die voreilige NOM-Gegner heute vermissen. Verglichen werden muss aber amtlicher Text mit amtlichem Text bzw. schludrige Praxis mit schludriger Praxis, nicht aber eine Idealisierung der alten mit einer Verteufelung der neuen Form des römischen Ritus.
Donnerstag, 17. August 2006 15:34
Benedikt: @ Romano
Stimme Ihrer Analyse zu. Ihre Hoffnung kann ich nicht ganz teilen.
Donnerstag, 17. August 2006 15:27
Romano: @ Benedikt
Vermutlich haben die Bischöfe die ersten drei Punkte gelesen und den Brief dann ob der dortigen Fehler in die Ablage Zeitverschwendung einsortiert.

Da mögen Sie Recht haben. Die Fehler/Ungenauigkeiten in dem Brief der FSSPX sind aber nicht nur peinlich und werfen ein ernüchterndes Licht auf Kompetenz und Ausbildung der Piusbrüder. Viel bedauerlicher ist m.E., dass damit eine – an sich sehr begrüßenswerte – Aktion unnötig diskreditiert wird. Wenn man wirklich etwas erreichen will, darf man sich doch in der Sache nicht solche Blößen geben (und schon aus taktischen Gründen jedes „Glatteis“ vermeiden). Wie konnte das bloß passieren?

Trotz dieses denkbar schlechten Starts hoffe ich sehr darauf, dass die Aktion etwas Positives bewirkt.
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