Kinderabtreibung
Am falschen Ort geboren
In einer Abtreibungsanstalt in Florida wurde ein Bube lebend geboren. Er wurde kurz darauf von der Polizei im Biomüll gefunden.
(kreuz.net) Ende Juli ging bei der Polizeistation von Hialeah – einem Vorort von Miami im südöstlichen US-Bundesstaat Florida -ein anonymer Notruf ein.

Eine Stimme erklärte, daß in der örtlichen Abtreibungsstation ein Kind lebendig geboren worden sei.

Zuerst verliefen die Untersuchungen der Polizisten im Sand.

Dann erhielten die Beamten einen weiteren anonymen Hinweis, daß das Kind im Biomüll des Kinderschlachthofes gelandet sei. Dort wurde schließlich die Leiche eines fünfeinhalb Monate alten Buben gefunden.

Vor den Lokalnachrichten ‘nbc6’ erklärte ein Polizist, daß man auch die Kindsmutter ausgeforscht habe: „Die 18jährige Frau erklärte, daß sie in der Klinik abtreiben wollte.“

Während sie auf den Kinderabtreiber wartete, habe sie ihren Sohn geboren.

Ein Anwesender erklärte vor der Polizei, daß die Mutter ihr Kind im Warteraum des Kinderschlachthofs geboren habe.

Dann sei der Anstaltsbesitzer selber erschienen: „Er schnitt die Nabelschnur ab, packt das Baby in einen Sack und verschwand damit.“

Am 20. und am 29. Juli gingen die zwei anonymen Telephonanrufe bei der Polizei ein.

Die Rechtsanwältin der Kindertöter erklärte nach dem grauenhaften Fund, daß diese nichts Unredliches getan hätten. Eine 18jährige habe abgetrieben. Es habe keine Komplikationen gegeben: „Das ist ein legales Geschäft.“

Doch Mitte August ergab die Autopsie der Leiche, daß das Kind lebend geboren wurde. Das berichtete die konservative Onlinezeitung ‘WorldNetDaily’.

Ob es zu einer Anklage beziehungsweise Verurteilung wegen Kindsmord kommen wird, ist jedoch ungewiß.

Der stellvertretende Polizeichef von Hialeah glaubt, daß sich die Staatsanwälte wegen eines Interpretationsspielraumes im Bundesgesetz von Florida um die strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens drücken könnte.

Gleichzeitig erklärte der Polizist, daß er sich in einem solchen Fall an die nächsthöhere Instanz wenden und die Medien einschalten wolle.

Im Grunde wäre die Sachlage nach US-Recht eindeutig.

Ein Kind gilt dort als lebendgeboren, wenn es atmet, sein Herz schlägt oder es sich bewegt. Somit wären dem ermordeten Jungen der volle Rechtsschutz und die notwendige medizinische Versorgung zugestanden.

Bereits im April 2005 brachte eine Mutter in einem Kinderschlachthof in Florida ein lebendes Kind zu Welt. Das unversorgte Kind starb trotz Rettungsversuchen der Mutter.

Zur Rechenschaft gezogen wurde niemand.
      
22 Lesermeinungen
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#22   Hypatia   17:38:26 | Samstag, 26. August 2006
@ Römisch-katholisch
Es sind 15 Jahre
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#21   Bonjour   17:29:32 | Samstag, 26. August 2006
Athanasius
„Freiheit. Was ist denn eigentlich Freiheit? Freiheit zu tun was man will? Wohl kaum. Dás bindet einen.“
Das verstehe ich nicht. WAS, um Himmels Willen, wollen SIE denn alles so tun, dessen Sie sich enthalten müssen?
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#20   Römisch-Katholisch   18:09:21 | Freitag, 25. August 2006
@??????
Nein, ich meine nicht lebenslänglich bis zum Tod, sondern mit lebenslänglich meine ich das, was bei uns das höchste mögliche Urteil ist und das sind doch in unseren Breitengraden etwa 20 Jahre.
Aber einen Unterschied zwischen Abtreibern und anderen Mördern sollte man nicht machen.
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#19   セルジュ †   22:33:32 | Donnerstag, 24. August 2006
Ist das dein Ernst?!
Glaubst du wirklich, jeder Mörder muss lebenslang hinter Gitter?
Dank bitte nach, bevor du Stumpfsinn verzapfst der nicht in der Bibel steht. :-!
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#18   Römisch-Katholisch   19:07:25 | Donnerstag, 24. August 2006
Kindermorde
Herzlichen Dank an Maledica und Benedikt78 für ihre Aussagen.
Gibt es ein grösseres Verbrechen und etwas Widernatürlicheres auf dieser Welt als Abtreibung? Nein, für mich nicht!!! Mir ist einfach diese Logik nicht klar. Vom Zeitpunkt der Geburt an ist es Mord, aber ist das Kind noch ein paar Monate jünger ist es legal, wenn es getötet wird??? Wie geht das???
Abtreibung ist das schlimmste Verbrechen auf Erden. Sie ist feige und äusserst primitiv. Wer ein Kind abtreibt oder abtreiben lässt, der gehört für mich lebenslang hinter Gitter, genauso wie jeder andere Mörder auch lebenslang hinter Gitter muss.
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#17   Rudolfssohn   18:36:02 | Donnerstag, 24. August 2006
Danke, Benedikt78, für Deinen Gedankengang
Man bedenke: Sollte ein Mann gleich nach der Zeugung sterben, dann ist das gerade erst gezeugte Kind erbberechtigt. Also es besitzt Rechte nach dem Gesetz! Erstaunlich ist aber, dass es Erbrechte, aber kein Lebensrecht besitzt! Da stimmt einfach etwas nicht!
In dieser Prägnanz war mir das noch gar nicht bewusst.
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#16   virOblationis   16:20:31 | Donnerstag, 24. August 2006
si vix iustus sit securus
Zitat:
„Zur Rechenschaft gezogen wurde niemand.“
Noch nicht. – Aber welch unvorstellbares Ausmaß wird das Strafgericht haben, das unweigerlich hereinbrechen wird.
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#15   Benedikt78   15:53:10 | Donnerstag, 24. August 2006
@ Maledica
Nach der Zeugung entwickelt der Embryo sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch!!!
Eine sehr gute Erklärung! Genau so ist es! Das muss ich mir merken.
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#14   Maledica   15:30:02 | Donnerstag, 24. August 2006
Leben von Anfang an
Bei der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle entsteht ein neuer, einmaliger und unwiederholbarer Mensch.
aktion-leben.de/
Zu finden unter: Abtreibung, Leben oder Tod
Nach der Zeugung entwickelt der Embryo sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch!!!
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#13   Athanasius   15:29:54 | Donnerstag, 24. August 2006
Es lebe der Nihilismus (dás besagt das Photo)
„Eigene Wahl für jede Frau allemal!“
„Chef des eigenen Bauches!“
Es lebe die Freiheit. Freiheit. Was ist denn eigentlich Freiheit? Freiheit zu tun was man will? Wohl kaum. Dás bindet einen. Die Alten Juden wussten es schon: der Mensch ist gebunden an der Sünde. Je mehr er sich vom Gesetz entfernt, desto mehr wird er ‘frei’: der Sünde angekettet.
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#12   landorganist   15:25:25 | Donnerstag, 24. August 2006
Was hat
das Foto von den Nürnberger Prozessen mit diesem Artikel zu tun?
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#11   Pünktchen   14:45:30 | Donnerstag, 24. August 2006
Der betriebliche Zweck einer Abtreibungsambulanz
ist es, die Mutter von ihrem Ungeborenen zu „befreien“. Kommte es nun in den Räumen der Abtreibungsambulanz zu einer Lebendgeburt vor einer geplanten Abtreibung, so ist das aus der Sicht der Ambulanz wohl ein „Betriebsunfall“.
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#10   Benedikt78   14:34:59 | Donnerstag, 24. August 2006
@ Karl Murx
Ihre Geschichte ist ja wirklich UNGLAUBLICH!!! Ich möchte glauben, dass sie nicht stimmt. Leider vermute ich, dass dies genauso passiert ist… Grauenhaft!
Also wenn einige Forumsteilnehmer meinen, dass ein Kind nur ein Alter hat, wenn es geboren wurde, dann ist das schon etwas willkürlich. Wir haben im Moment bei uns im Geschäft mehrere Frauen, die schwanger sind. Da reden wir auch immer davon, dass es nun 5 Monate alt ist. Ab dem Zeitpunkt der Zeugung gerechnet! Oder hat jemand einen schlaueren Vorschlag? Dann bitte bringen und nicht reklamieren.
Man bedenke: Sollte ein Mann gleich nach der Zeugung sterben, dann ist das gerade erst gezeugte Kind erbberechtigt. Also es besitzt Rechte nach dem Gesetz! Erstaunlich ist aber, dass es Erbrechte, aber kein Lebensrecht besitzt! Da stimmt einfach etwas nicht!
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#9   Pünktchen   14:33:21 | Donnerstag, 24. August 2006
Nein, centesimus, ich
spekuliere gar nicht! Deswegen sagte ich ja: „Gesetzt den Fall…“ etc.
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#8   centesimus annus   14:30:41 | Donnerstag, 24. August 2006
Gesetzt den Fall, daß die Sachverhaltsschilderung in dem Artikel zutrifft
Das ist aber ein bisschen viel an Spekulation :-]
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#7   Pünktchen   14:28:57 | Donnerstag, 24. August 2006
Der Hinweis von Sirilo auf den Sprachgebrauch
ist berechtigt. Ich sehe aber für die moralische Bewertung des Kindsmordes keinen Unterschied darin, ob das Kind wenige Minuten/Stunden oder fünf Monate alt ist: in beiden Fällen handelt es sich um ein von unserer Fürsorge abhängigen, wehrlosen Menschen, der mit Vorsatz und Heimtücke umbegebracht wurde. (Gesetzt den Fall, daß die Sachverhaltsschilderung in dem Artikel zutrifft!)
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#6   Frasim   14:28:21 | Donnerstag, 24. August 2006
@Sirilo
Ihre Rechnerei nach der Geburt gibt doch hier keinen Sinn. Lesen Sie den Artikel nochmal. Wie zählen Sie denn während einer Schwangerschaft? Da sagt man doch logischerweise auch, das (werdende) Kind ist zB 3 Wochen, 5 Monate alt, oder?
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#5   zwobbel   14:17:48 | Donnerstag, 24. August 2006
+ + + + + + +
Sirilo: @Frasim
Wenn man von einem geborenen Kind sagt, es sei fünfeinhalb Monate alt, dann bedeutet das: fünfeinhalb Monate ab der Geburt.
Mann, sind Sie intolerant. Andere Leute zählen eben anders. Ihre Engstirnigkeit macht mich tief betroffen.
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#4   Sirilo   14:12:43 | Donnerstag, 24. August 2006
@Frasim
Wenn man von einem geborenen Kind sagt, es sei fünfeinhalb Monate alt, dann bedeutet das: fünfeinhalb Monate ab der Geburt.
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#3   Frasim   14:03:19 | Donnerstag, 24. August 2006
Antwort
im Mutterbauch, würde ich jetzt mal ganz spontan tippen…
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#2   Karl Murx   14:03:02 | Donnerstag, 24. August 2006
Ist auch schon vor Jahren in Deutschland passiert
Eine Krankenschwester in einer gynäkologischen Klinik, wo nicht nur Geburten, sondern auch Kinderschlachtungen stattfanden, entdeckte eines Tages lebendige Neugeborene im Müll. Die Krankenschwester, die in die Schlachtungen nicht involviert gewesen war, informierte die Polizei.
Der Frau, wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft Bescheid gegeben, sie hätte sich durch die Anzeige strafbar gemacht, weil sie als Krankenschwester in die Schweigepflicht des verantwortlichen Arztes, ihres Vorgesetzten, eingebunden sei. Die Staatsanwaltschaft bot ihr an, die Sache fallen zu lassen, falls das nicht mehr vorkommen sollte.
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#1   Sirilo   13:58:36 | Donnerstag, 24. August 2006
Frage
Das Kind war fünfeinhalb Monate alt. Wo ist es die fünfeinhalb Monate gewesen?
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