11:35:31 | Montag, 4. September 2006
Ein emeritierter Kurienkardinal sprach mit einer Tageszeitung über die Restriktionen gegen Pater Marcial Maciel: „Wenn es eine schwerwiegende Tat gibt, die faktisch gut belegt ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden.“
(kreuz.net) Bereits am 25. Mai sprach der emeritierte chilenische Kurienkardinal Jorge Medina Estevez
(79) mit der chilenischen Tageszeitung ‘La Tercera’ über die vatikanischen Restriktionen gegen den Gründer
der Legionäre Christi, Pater Marcial Maciel Degollado (76).
Pater Maciel wird von ehemaligen Mitgliedern
der von ihm gegründeten Ordensgemeinschaft beschuldigt, sie sexuell mißbraucht zu haben. Einige der
Ankläger sind Priester.
Die Anschuldigungen reichen zum Teil bis in die fünfziger Jahre zurück. Ebenfalls
war von Drogenmißbrauch die Rede.
Am 19. Mai dieses Jahres veröffentlichte die Pressestelle des Heiligen
Stuhls ein Schreiben, worin Pater Maciel gebeten wird, sich
aus allen öffentlichen Funktionen zurückzuziehen.
„Ich glaube, daß das eine Entscheidung des Heiligen Vaters ist, die er getroffen hat, nachdem er lange
abgewägt hat“ – kommentierte Kardinal Medina den Schritt.
Papst Benedikt XVI. sei in seinen Urteilen
sehr vorsichtig. Er urteile nicht überstürzt: „Wenn er so handelte, heißt das, daß er sehr schwerwiegende
Gründe dafür hatte.“
Die Restriktionen gegen Pater Maciel seien eine „kluge administrative und pastorale
Maßnahme“. Aus Rücksichtnahme auf sein Alter und seine Gesundheit sei aus Barmherzigkeit kein kirchenrechtlicher
Prozeß gegen den Priester eröffnet worden.
Dennoch. Der Papst hätte ohne „ziemlich erhebliche“ Gründe
nie eine Entscheidung dieser Art getroffen.
Es sei wichtig, dem Papst zu vertrauen. Wenn er eine Entscheidung
solchen Ausmaßes treffe, glaube er vor seinem Gewissen und vor Gott, daß es die beste Lösung sei, mit
der er einem öffentlichen und beständigem Problem begegnen könne.
Er wolle auch unterstreichen, daß
der Heilige Stuhl einen sündenlosen Menschen höchstwahrscheinlich nicht ungerecht bestrafe.
„Wenn es
eine schwerwiegende Tat gibt, die faktisch gut belegt ist, dann müssen Maßnahmen ergriffen werden.“
Nichts sollte die Ausübung der Autorität behindern.
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#3
FritzG 04:13:57 | Mittwoch, 6. September 2006
#2
ExBochumer † 14:10:58 | Dienstag, 5. September 2006
#1
Gotthard 12:58:16 | Montag, 4. September 2006