09:50:44 | Dienstag, 5. September 2006
Kirchliche Gerichte urteilten über viele Hexen. Todesurteile waren sehr selten. Üblicherweise wurde eine wegen Hexerei verurteilte Person mit der Exkommunikation, einer Buße oder mit Haft bestraft. Von Jenny Gibbons.

(kreuz.net) Über Jahre wurde die Verantwortung für die große Hexenjagd der Katholischen Kirche in die
Schuhe geschoben. Historiker des 19. Jahrhunderts führten die Verfolgung auf eine religiöse Hysterie
zurück.
Als Margaret Murray die These vorbrachte, daß Hexen Mitglieder einer heidnischen Sekte waren,
trompeteten Divulgatoren, daß die Große Hexenjagd keine bloße Panik war, sondern vielmehr ein bewußter
Versuch des Christentums, eine rivalisierende Religion auszurotten.
Heute wissen wir, daß es für diese
Theorie kein Beweismaterial gibt.
Als die Kirche auf dem Höhepunkt ihrer Macht stand – im 11. bis 14.
Jahrhundert – starben sehr wenige Hexen.
Bis nach der
Die Zeit der Hexenverbrennungen
Als die Kirche auf
dem Höhepunkt ihrer Macht stand – im 11. bis 14. Jahrhundert – starben sehr wenige Hexen.
Reformation –
als die Katholische Kirche ihre Position als die unangefochtene moralische Autorität Europas verlor –
erreichten die Verfolgungen keine epidemischen Ausmaße.
Außerdem wurden die meisten Tötungen von weltlichen
Gerichten durchgeführt.
Kirchliche Gerichte urteilten über viele Hexen. Aber gewöhnlich sprachen sie
keine Todesurteile aus. Eine der Hexerei beschuldigte Person konnte mit der Exkommunikation bestraft werden,
eine Buße erhalten oder eingekerkert werden. Aber sie wurde selten getötet.
Die Inquisition vergab
fast jeder Hexe, die ein Bekenntnis ablegte und bereute.
Wir können dazu den Fall in York – England –
anführen, der von Keith Thomas in seinem Werk „Religion und der Niedergang der Magie“ beschrieben wird:
Auf der Höhe der Großen Hexenjagd (1567-1640) wurde dort die Hälfte aller Hexenfälle, die vor kirchliche
Gerichte gebracht wurde, wegen Mangel an Beweisen abgewiesen.
Folter wurde keine verwendet und der Angeklagte
konnte seinen Namen reinwaschen, indem er vier bis acht Zeugen vorbrachte, die schworen, daß die betreffende
Person keine Hexe sei.
Nur 21% der Fälle endeten mit Verurteilungen. Die Kirche sprach dabei keine Körper-
oder Todesstrafen aus.
Generell wurde die große Mehrheit der Hexen von weltlichen Gerichten verurteilt.
Ironischerweise waren örtliche Gerichte die schlimmsten.
Einige Autoren wie Anne Llewellyn Barstow –
in ihrem Werk „Hexenwahn“ – führen den Anstieg der Todesraten auf einen Niedergang der „gemeinschaftsbezogenen“
mittelalterlichen Gerichtshöfe zurück und auf das Aufkommen zentralisierter „nationaler“ Gerichtshöfe.
Nichts ist von der Wahrheit weiter entfernt.
Ohne Folter:
Die Inquisition vergab fast jeder Hexe, die ein
Bekenntnis ablegte und bereute.
„Gemeinschaftsbezogene“ Gerichte erwiesen sich häufig als eigentliche
Schlachthöfe, die für die Tötung von 90% aller angeklagten Hexen verantwortlich waren. Nationale Gerichte
verurteilten nur etwa 30% der Angeklagten.
Warum war die Anzahl der Hinrichtungen so unterschiedlich?
Zivile Gerichte behandelten tendenziell die Fälle von „schwarzer“ Magie. Das waren Prozesse, die sich
auf magische Morde, Brandstiftung und andere Gewaltverbrechen bezogen.
Kirchliche Gerichte behandelten
eher die „weiße“ Magie, also Fälle von magischen Heilungen, Vorhersagen und Schutzmagie. Gerichtsdokumente
zeigen, daß die kirchlichen Gerichte Heilungen immer milder behandelten als Verfluchungen.
Außerdem
dienten die weltlichen und die kirchlichen Gerichtshöfe zwei unterschiedlichen Zielsetzungen.
Zivile
Gerichte „schützen“ die Gesellschaft, indem sie verurteilte Verbrecher bestraften und töteten.
In der
Theorie war das kirchliche Gerichtssystem dazu bestimmt, einen Verbrecher „zu retten“, ihn also wieder
zu einem guten Christen zu machen. Nur Sünder, die keine Reue zeigten, sollten hingerichtet werden.
Die Unterschiede zwischen örtlichen und nationalen Gerichtshöfen sind ebenfalls leicht zu erklären.
Fälle von Hexerei waren gewöhnlich von allgemeinen Angstausbrüchen und öffentlichen Protesten begleitet.
Die Mitglieder „gemeinschaftsbezogener“ Gerichtshöfe stammten aus jener Menschengruppe, die von der Panik
betroffen war.
Nationale Gerichtshöfe besaßen eine größere Distanz zu den Hysterien.
Außerdem beschäftigten
nationale Gerichtshöfe in der Regel professionelle und ausgebildete Mitarbeiter, bei denen die Wahrscheinlichkeit
geringer war, daß sie eilig „Gerechtigkeit“ schaffen und dabei wichtige gesetzliche Leitplanken vernachlässigen
würden.
Jenny Gibbons, die Autorin des Beitrages studierte Mittelalterliche Geschichte und ist Anhängerin
eines modernen Hexenkultes.Nächstes Mal: Das Märchen von der hexenjagenden Inquisition
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