Euthanasie
Ein brillanter Nazi-Film
Hanna Heyt ist jung, lebensfroh und glücklich verheiratet. Die Hauptperson im Film „Ich klage an“ zieht die Sympathie und Faszination des Kinopublikums auf sich. Dann kommt eine jähe Wende.
(kreuz.net) Bei einem Hauskonzert versagt die Hand von Frau Heyt, die am Cembalo sitzt.

Das Trio, das sie zusammen mit Ehemann Dr. Thomas Heyt und Jugendfreund Dr. Bernhard Lang – beide Ärzte – spielt, wird jäh unterbrochen.

Eigentlich ein unbedeutender Zwischenfall.

Doch Frau Heyt macht sich Gedanken: Ist sie vielleicht guter Hoffnung? In diffuser Vorfreude gibt sie sich Träumereien hin. Sie hört schon Kinderlachen.

Kurze Zeit später nimmt Jugendfreund Dr. Lang eine Untersuchung vor. Ein Schock. Frau Heyt leidet an Multipler Sklerose.

Der Arzt prognostiziert den Krankheitsverlauf: Lähmungen an den Beinen, Armen und schließlich an der Zunge. Die Patientin wird wie ein Kind lallen und nicht mehr selbständig essen können. In entsetzlichen Schüben werden schließlich ihre Atmungsorgane gelähmt, bis sie den Erstickungstod erleiden wird.

Der Ehemann tröstet sie: „Ein richtiger Arzt gibt nie auf, und ein richtiger Forscher auch nicht.“

Er sucht fieberhaft nach dem Erreger der Krankheit. Währenddessen verbringt seine Frau einsame Tage und Nächte. Ihre Gesundheit verschlechtert sich zusehends. Frau Heyt will von ihrem Leben „erlöst“ werden.

Eines Tages fleht sie um Euthanasie:

„Ich bitte dich darum – für den Notfall. Ich kann es mir ja ausrechnen. Ich kann nicht immer so liegen! Jahrelang kein Mensch mehr. Nur noch ein Fleischklumpen.“

Ihren Jugendfreund Dr. Lang bittet sie – wenn es schlimmer wird – um eine Flasche mit Arsen: „Du bist doch mein bester Freund. Versprich es mir.“

Doch der Jugendfreund winkt ab. Er sei als Arzt ein Diener des Lebens.

Frau Heyt wendet sich an ihren Mann. Er müsse ihr „helfen, daß ich deine Hanna bleiben kann und nicht etwas anderes, taub und blind und idiotisch“. Sie könnte es nicht ertragen.

Wenn er sie liebe, müsse er sie vorher „erlösen“.

Als Frau Heyt einen Erstickungsanfall bekommt, schickt ihr Mann den hilflosen ärztlichen Jugendfreund ans Klavier.

Dann wendet er sich seiner Frau zu: „Bernhard will dir ein bißchen am Klavier vorspielen. Macht dir das Freude? Ich gebe dir jetzt Medizin, damit du schlafen kannst.“

Die Medizin schmeckt bitterer als sonst: „Jetzt bin ich so ruhig und glücklich. Weißt du noch, Thomas, wie ich damals zu dir kam? Da sind wir auch so gesessen. Ich fühl’ mich so leicht, so glücklich wie noch nie. Ich wünschte, es wäre der Tod.“

„Es ist der Tod, Hanna“ – antwortet ihr Mann.

Die vergiftete Hanna stirbt unter gegenseitigen Liebesbezeugungen.

Anschließend kommt der Jugendfreund aus dem Klavierzimmer und fragt, warum im Krankenzimmer kein Licht brenne. „Hanna ist tot.“ – antwortet der Ehemann.

„Hast du sie getötet?“

„Erlöst.“

„Erlöst? Erlöst nennst du das? Du hast sie gemordet! – Sie hat mich darum gebeten, aber weil ich sie liebte, hab’ ich es nicht getan.“

„Weil ich sie mehr liebte, hab’ ich es getan. Weil ihr Leiden unmenschlich war. Weil der Mensch über dem Tod stehen muß, wenn es darauf ankommt.“

„Aus, Thomas. Ich bin mit dir fertig. Ich will dich nie wieder sehen“ – erklärt der Jugendfreund und verschwindet.

Die alte Amme des Hauses hat das Gespräch hinter der Tür belauscht. Sie erstattet beim nächsten Polizeirevier Anzeige.

Vor Gericht schweigt der Ehemann auf die Fragen des Richters.

Die Zeugen beschreiben ihn einmütig als edlen, pflichttreuen Gelehrten.

Der Kronzeuge Dr. Lang fehlt zunächst. Er ist von Zweifeln geplagt und verlangt, ein Kind zu sehen, das er kürzlich dem Tod entrissen hat. Das gerettete Kind ist zum verblödeten Anstaltskind geworden. Die Begegnung bewirkt ein Umdenken.

Der verwandelte Dr. Lang sagt vor Gericht aus: „Er hat sein Liebstes geopfert, um seinem Liebsten zu helfen.“

Schließlich ergreift der Ehemann doch das Wort:

„Ich will nicht länger schweigen. Ich klage an. Ich klage einen Paragraphen an, der Ärzte und Richter daran hindert, dem Volk zu dienen.

Eine Rechtsordnung, die verlangt, daß der unheilbar Kranke sich sinnlos mit seinen Schmerzen zu Tode quälen muß, ohne die Möglichkeit einer wohltätigen Erlösung zu haben.

Eine solche Rechtsordnung ist unmenschlich und unnatürlich. Die Natur läßt das nicht mehr Lebensfähige schnell zugrunde gehen. Wer Nachfolger haben will, der muß vorangehen können.

Ich fühle mich nun nicht mehr als Angeklagter, weil ich durch meine Tat den schwersten Verlust erlitten habe. Nein: Ich klage jetzt an.

Darum will ich auch nicht, daß meine Sache vertuscht wird. Denn wie es auch ausfallen wird. Das Urteil wird ein Signal, ein Weckruf sein.

Ich bekenne: Ich habe mein Frau auf ihren Wunsch von ihrem Leiden erlöst.“

Der Spielfilm „Ich klage an“ wurde 1941 vom damaligen Reichs-Propagandaministers Joseph Göbbels († 1945) in Auftrag gegeben, um für die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme zu werben. Der Streifen, der in Deutschland zur Gruppe der Vorbehaltsfilme zählt, ist dort nur eingeschränkt zugänglich.
      
12 Lesermeinungen
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#12   Soramonas   18:36:11 | Samstag, 15. Januar 2011
Nie wieder Euthanasie! www.bueso.de/…ie-wieder-euthanasie
www.bueso.de/…ie-wieder-euthanasie
Nie wieder Euthanasie!
Euthanasie und grüne Bewegung
www.bueso.de/…e-und-grune-bewegung
Aufruf! Operation „Nie wieder Euthanasie!“
Als 1945 das ganze Ausmaß der Verbrechen der Nationalsozialisten deutlich wurde, äußerte sich das Entsetzen in der ganzen Welt und in Deutschland in dem Satz, der zugleich eine heilige Verpflichtung sein sollte: Nie wieder Euthanasie! Nur 65 Jahre später sind wir heute wieder mit einer potentiell gleichen Politik konfrontiert, die von einer klammheimlichen Rationierung bei der medizinischen Versorgung zu einer offenen „Regelung“ übergeht, bestimmte Kategorien von Patienten schon lange nicht mehr gut und nun nicht einmal mehr ausreichend zu versorgen. mehr
www.bueso.de/node/9458
_Nie wieder Euthanasie.pdf
135.01 KB
www.bueso.de/webfm_send/3902
Die Verfasserin führte mit Professor Hoppe während des 33. Ärztetages in Mainz ein Interview zu diesem Themenkomplex, das in der Neuen Solidarität 22/2009 veröffentlicht wurde (siehe www.solidaritaet.com/…2009abo/22/hoppe.htm). Darin wurde auch die folgende Frage gestellt:
„Frage: Besteht nicht die Gefahr, daß, wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise massiv weiter zunimmt, eine Art Triage oder Rationierung im Gesundheitswesen notwendigerweise aus Kostengründen wieder zu Euthanasiepraktiken führen wird – wie bei den Nazis?
www.bueso.de/…e-und-grune-bewegung
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#11   St.Meyer   15:43:06 | Mittwoch, 6. September 2006
@ Evelin, methusalix, Regina …
Meine uneingeschränkte Zustimmung!
Tagtäglich erlebe ich es live, wie Wald- u. Wiesenärzte ihren Pat. dieses letzte Stück Lebensqualität verwehren u. deswegen von vielen Betroffenen der Tod als Erlösung sehnlichst herbeigewünscht wird.
Fragen Sie nicht, wie oft ich deswegen schon mit Vorgesetzten u. Ärzten „zusammen-gerückt“ bin, weil ich mich für diese Pat. um eine adäquate Versorgung mit Analgetika bemühte.
In einem Fall war dämlichste Empfehlung eines PDL, ich solle mich weniger emotional einbringen u. mir mehr Abstand zu dieser Patientin verschaffen. Nicht im Sinne von mentaler Entfernung, sondern Wechsel in eine andere Pflegegruppe. – Toll, nicht wahr?
Die Quintessenz daraus: als ich nach ein paar Tagen aus meinem „Frei“ kam, war die Patientin inzw. verstorben – weil sie sich mental fallen ließ – vermutl. aus Enttäuschung darüber, was man (Ärzte, PDL) ihr versprach u. in realitas davon gehalten hatte: nichts.
Trotzdem … ich ruhe nicht im Bemühen darum, diesen Pat. das zukommen zu lassen, was ihnen m.E. zusteht: Lebensqualität, durch angemessene Pflege u. die Vermittlung einer ordentlichen Versorgung durch ihre Ärzte.
Für eine „aktive Sterbehilfe“ könnte ich mich gedanklich (!!!) nur erwärmen, wenn es nach Ausschöpfung aller derzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnissen u. Mittel keine andere Wahl mehr gäbe.
Allerdings sehe ich es so, daß dies niemals in mein Ressort fallen würde.
.
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#10   Evelin   13:03:23 | Mittwoch, 6. September 2006
Palliativmedizin
Es scheint zwei Extreme zu geben: nach Auskunft eines befreundeten Facharztes in Ausbildung wird in manchen Kliniken/ Abteilungen zuviel gespritzt – sodass man durchaus von einer Lebensverkürzung sprechen kann, außerdem sind die Patienten ständig quasi „sediert“ und können ihre persönlichen Dinge nicht mehr ordnen.
Andererseits sparen manche Abteilungen aus übertriebener Ängstlichkeit wieder zu viel bei den sehr stark wirksamen Analgetika. Zum Beispiel auch nach Operationen. Statt einer ganzen Ampulle Dipidolor nur die Hälfte und dass bei einer schwergewichtigen Person. Ein Studium der beiliegenden Fachinformation (dazu ist sie da) und regelmäßige Vitalzeichenkontrolle (die keinesfalls lästige Routine ist) würde abhelfen – sollte ja normal sein. Monitore sind sehr hilfreich.
Ich wäre auch dafür, dass es in jedem Krankenhaus eine Palliativstation oder bei kleineren KH wenigstens ein paar Palliativzimmer gäbe – mit Seelsorger, Psychologen inklusive. Wo der Pat. auch sagen kann, dass er heute einmal nicht gewaschen werden möchte. Wo es kein Problem ist, dass Angehörige bei Pat. übernachten – wie es z. B. bei türk. Pat. üblich ist.
Es gibt auch schmerzhafte chronische Zustände, die nicht unbedingt zum Tod führen müssen.
Dafür gibt es gute Schmerzpumpen, die der Patient selber bedienen kann – z. B. bei Trigeminusschmerzen (diese sollen wirklich entsetzlich sein!) Die Möglichkeiten gibt es ja – man muss sie nur nutzen.
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#9   methusalix †   11:56:01 | Mittwoch, 6. September 2006
Das ist richtig, Regina! Allerdings sieht die Realität erschreckend anders aus!
…dessen letzte Tage und Stunden würdevoll und eventuell mit Hilfe der Palliativmedizin gestalten kann. Würden die modernen Medikamente so eingesetzt, wie es wirklich nötig wäre, gäbe es viel weniger Geschrei nach „Euthanasie“…
Bis Ihre Forderung in vollem Umfang erfüllt ist, vergehen in Deutschland noch einige Jahrzehnte, wenn es überhaupt so weit kommt. Das liegt mit daran, dass von unseren konservativen Politikern und Ärzten der Gebrauch von hochpotential-Analgetika derartig verteufelt wird, dass kaum ein Hausarzt noch weiss, wo sein BTM-Rezeptblock überhaupt ist. Da wird sogar moribunden Patienten die vom Schmerz erlösenden Dosis MST verwehrt, mit dem Hinweis, man dürfe die Patienten ja nicht abhängig machen! Palliativ-Stationen sind rar; googeln Sie mal wieviele es im deutschen Sprachruam gibt. Nicht einmal ein Tropfen auf den heissen Stein.
Erst wenn dieses Übel beseitigt ist, wird die Diskussion um Sterbehilfe abflachen. Bis dahin ist es ein Kampf gegen Windmühlen.
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#8   Regina 1961   09:58:31 | Mittwoch, 6. September 2006
Recht auf Sterben?
In meinen Augen hat kein Mensch das Recht, sein Leben zu beenden. Denn was lebenswert und was lebensunwert ist wird immer mehr von Bildern in der Gesellschaft vorgegeben. Es orientiert sich nicht im geringsten an dem was Gott vorgibt. ER ist derjenige, der zu bestimmen har, wann ein Mensch in das Leben kommen darf, und ER bestimmt, wann der Zeitpunkt da ist, daß man diese Welt verlassen kann. Niemals der Mensch selbst!
Vielmehr sollten sich die Menschen Gedanken darüber machen, wie man einem Menschen, von dem man weiß, daß er todkrank ist, dessen letzte Tage und Stunden würdevoll und eventuell mit Hilfe der Palliativmedizin gestalten kann. Würden die modernen Medikamente so eingesetzt, wie es wirklich nötig wäre, gäbe es viel weniger Geschrei nach „Euthanasie“. Und gäbe es nicht so viele einsame und einsam Sterbende wäre die Situatiuon noch ganz anders. Möge Gott verhindern, daß das Wort „Euthanasie“ noch lange vor allem von jenen in den Mund genommen werde, die darin einen wirklich „guten Tod“ sehen.
Regina 1961
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#7   St.Meyer   03:53:51 | Mittwoch, 6. September 2006
M.C. / Moritz …
Wohl zum ersten Mal, daß ich Ihnen (unter Vorbehalt!) zustimme.
Falls Sie mit ihrem Posting Ihre Abscheu ausdrücken wollen, welch niederträchtige Absicht zugrunde lag, diesen Film zu machen, um damit die Euthanasie zu proklamieren.
(Aber bitte, ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse …)
Das Recht zu leben, schließt auch automatisch ein Recht aufs Sterben ein.
Eigentlich ja, m.E. gar kein Thema.
Doch was, wenn wie im Beispiel, dieses Recht auf diese Selbstbestimmung vom Betroffenen selbst nicht mehr wahrgenommen werden kann?
Wer dürfte es dann übernehmen?
Vor allem, wer würde es dann übernehmen wollen?
Und wo liegen die Grenzen?
Der Tod ist auf Erden immer etwas end-gültiges.
Aus, Ende, Vorbei … kein Zurück mehr.
Was aber mit denjenigen, die den Tod, auf ausdrücklichen Wunsch des Getöteten, herbeigeführt haben, falls irgendwelche Zweifel auftreten?
In meinem Beruf, der den Auftrag zum Inhalt hat, zu helfen, habe ich oft mit Menschen zu tun, die sich den Tod lieber wünschen, als dieses Leben, das sie fristen. Ein Leben, das oft nicht mehr viel mit „Leben“ gemein hat.
Bei all dem Elend, das ich dabei mitbekomme, möge Gott mich davor bewahren, jemals den Gedanken zu fassen …
Warum das so ist, weiß ich nicht – aber mit Feigheit hat das nichts zu tun.
Eher damit, daß ich nicht Richter über Leben oder Tod sein kann u. weil ich denke, alles im Leben hat einen Sinn u. somit auch das Sterben bzw. der Tod selbst.
.
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#6   Benedikt   22:56:33 | Dienstag, 5. September 2006
Recht zu Sterben
Ein solches Recht muss gar nicht konstitutiert werden. Es ergibt sich schon aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
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#5   Maurice Corvisier   21:58:24 | Dienstag, 5. September 2006
tja, soll man dazu
noch was sagen?
Sie marschieren, mit ruhig festem Tritt!
Maran atha!!!!!!
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#4   DDL   21:54:19 | Dienstag, 5. September 2006
Ein „Recht auf Leben“
…ist nur dann etwas wert, wenn es ein „Recht auf Sterben“ gibt.
Ansonsten ist es nichts als eine „Pflicht zum Leben“, um jeden Preis. Wann genau dieser aber zu hoch ist, das hat jeder Mensch selbst zu entscheiden.
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#3   Maurice Corvisier   21:39:18 | Dienstag, 5. September 2006
tja; was soll man dazu
noch sagen?
Sie marschieren, mit ruhig festem Tritt!
Maran atha!!!!!!
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#2   Loc Fethyr   21:33:28 | Dienstag, 5. September 2006
Damals ist nicht heute
Und die Geschichte des Films hat auch nichts mit den abscheulichen Taten der Nazis zu tun, sondern zeugt von Menschlichkeit. Es war ihr Wunsch – man sollte den freien Weillen eines Menschen respektieren.
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#1   FritzG   18:42:14 | Dienstag, 5. September 2006
Download macht glücklich…
Der Spielfilm „Ich klage an“ wurde 1941 vom damaligen Reichs-Propagandaministers Joseph Göbbels († 1945) in Auftrag gegeben, um für die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme zu werben. Der Streifen, der in Deutschland zur Gruppe der Vorbehaltsfilme zählt, ist dort nur eingeschränkt zugänglich.
Leute mit eMule www.emule-project.net/ klicken bitte [link]hier[link]ed2k://|file|III.%20Reich%20Movie%20Collection%20-%20Ich%20klage%20an%201v2%20(1941).mpg|838351628|5A3E980FEAAC6DB555AB408B0FB2C325|/[link] und [link]hier[link]ed2k://|file|III.%20Reich%20Movie%20Collection%20-%20Ich%20klage%20an%202v2%20(1941).mpg|449730668|696E13AA73010B7F611567E6440D4BD7|/[link].
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