18:34:49 | Dienstag, 5. September 2006
Hanna Heyt ist jung, lebensfroh und glücklich verheiratet. Die Hauptperson im Film „Ich klage an“ zieht die Sympathie und Faszination des Kinopublikums auf sich. Dann kommt eine jähe Wende.

(kreuz.net) Bei einem Hauskonzert versagt die Hand von Frau Heyt, die am Cembalo sitzt.
Das Trio, das
sie zusammen mit Ehemann Dr. Thomas Heyt und Jugendfreund Dr. Bernhard Lang – beide Ärzte – spielt, wird
jäh unterbrochen.
Eigentlich ein unbedeutender Zwischenfall.
Doch Frau Heyt macht sich Gedanken: Ist
sie vielleicht guter Hoffnung? In diffuser Vorfreude gibt sie sich Träumereien hin. Sie hört schon Kinderlachen.
Kurze Zeit später nimmt Jugendfreund Dr. Lang eine Untersuchung vor. Ein Schock. Frau Heyt leidet an
Multipler Sklerose.
Der Arzt prognostiziert den Krankheitsverlauf: Lähmungen an den Beinen, Armen und
schließlich an der Zunge. Die Patientin wird wie ein Kind lallen und nicht mehr selbständig essen können.
In entsetzlichen Schüben werden schließlich ihre Atmungsorgane gelähmt, bis sie den Erstickungstod
erleiden wird.
Der Ehemann tröstet sie: „Ein richtiger Arzt gibt nie auf, und ein richtiger Forscher
auch nicht.“
Er sucht fieberhaft nach dem Erreger der Krankheit. Währenddessen verbringt seine Frau
einsame Tage und Nächte. Ihre Gesundheit verschlechtert sich zusehends. Frau Heyt will von ihrem Leben
„erlöst“ werden.
Eines Tages fleht sie um Euthanasie:
„Ich bitte dich darum – für den Notfall. Ich
kann es mir ja ausrechnen. Ich kann nicht immer so liegen! Jahrelang kein Mensch mehr. Nur noch ein Fleischklumpen.“
Ihren Jugendfreund Dr. Lang bittet sie – wenn es schlimmer wird – um eine Flasche mit Arsen: „Du bist
doch mein bester Freund. Versprich es mir.“
Doch der Jugendfreund winkt ab. Er sei als Arzt ein Diener
des Lebens.
Frau Heyt wendet sich an ihren Mann. Er müsse ihr „helfen, daß ich deine Hanna bleiben
kann und nicht etwas anderes, taub und blind und idiotisch“. Sie könnte es nicht ertragen.
Wenn er sie
liebe, müsse er sie vorher „erlösen“.
Als Frau Heyt einen Erstickungsanfall bekommt, schickt ihr Mann
den hilflosen ärztlichen Jugendfreund ans Klavier.
Dann wendet er sich seiner Frau zu: „Bernhard will
dir ein bißchen am Klavier vorspielen. Macht dir das Freude? Ich gebe dir jetzt Medizin, damit du schlafen
kannst.“
Die Medizin schmeckt bitterer als sonst: „Jetzt bin ich so ruhig und glücklich. Weißt du noch,
Thomas, wie ich damals zu dir kam? Da sind wir auch so gesessen. Ich fühl’ mich so leicht, so glücklich
wie noch nie. Ich wünschte, es wäre der Tod.“
„Es ist der Tod, Hanna“ – antwortet ihr Mann.
Die vergiftete
Hanna stirbt unter gegenseitigen Liebesbezeugungen.
Anschließend kommt der Jugendfreund aus dem Klavierzimmer
und fragt, warum im Krankenzimmer kein Licht brenne. „Hanna ist tot.“ – antwortet der Ehemann.
„Hast
du sie getötet?“
„Erlöst.“
„Erlöst? Erlöst nennst du das? Du hast sie gemordet! – Sie hat mich darum
gebeten, aber weil ich sie liebte, hab’ ich es nicht getan.“
„Weil ich sie mehr liebte, hab’ ich es getan.
Weil ihr Leiden unmenschlich war. Weil der Mensch über dem Tod stehen muß, wenn es darauf ankommt.“
„Aus, Thomas. Ich bin mit dir fertig. Ich will dich nie wieder sehen“ – erklärt der Jugendfreund und
verschwindet.
Die alte Amme des Hauses hat das Gespräch hinter der Tür belauscht. Sie erstattet beim
nächsten Polizeirevier Anzeige.
Vor Gericht schweigt der Ehemann auf die Fragen des Richters.
Die Zeugen
beschreiben ihn einmütig als edlen, pflichttreuen Gelehrten.
Der Kronzeuge Dr. Lang fehlt zunächst.
Er ist von Zweifeln geplagt und verlangt, ein Kind zu sehen, das er kürzlich dem Tod entrissen hat. Das
gerettete Kind ist zum verblödeten Anstaltskind geworden. Die Begegnung bewirkt ein Umdenken.
Der verwandelte
Dr. Lang sagt vor Gericht aus: „Er hat sein Liebstes geopfert, um seinem Liebsten zu helfen.“
Schließlich
ergreift der Ehemann doch das Wort:
„Ich will nicht länger schweigen. Ich klage an. Ich klage einen
Paragraphen an, der Ärzte und Richter daran hindert, dem Volk zu dienen.
Eine Rechtsordnung, die verlangt,
daß der unheilbar Kranke sich sinnlos mit seinen Schmerzen zu Tode quälen muß, ohne die Möglichkeit
einer wohltätigen Erlösung zu haben.
Eine solche Rechtsordnung ist unmenschlich und unnatürlich. Die
Natur läßt das nicht mehr Lebensfähige schnell zugrunde gehen. Wer Nachfolger haben will, der muß
vorangehen können.
Ich fühle mich nun nicht mehr als Angeklagter, weil ich durch meine Tat den schwersten
Verlust erlitten habe. Nein: Ich klage jetzt an.
Darum will ich auch nicht, daß meine Sache vertuscht
wird. Denn wie es auch ausfallen wird. Das Urteil wird ein Signal, ein Weckruf sein.
Ich bekenne: Ich
habe mein Frau auf ihren Wunsch von ihrem Leiden erlöst.“
Der Spielfilm „Ich klage an“ wurde 1941 vom
damaligen Reichs-Propagandaministers Joseph Göbbels († 1945) in Auftrag gegeben, um für die nationalsozialistischen
Euthanasieprogramme zu werben. Der Streifen, der in Deutschland zur Gruppe der Vorbehaltsfilme zählt,
ist dort nur eingeschränkt zugänglich.
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