18:22:54 | Donnerstag, 7. September 2006
„Wenn was schief geht mit der Verhütung“ empfiehlt die Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ die Pille danach und legt eine Tötung des heranwachsenden Menschen nahe. So einfach ist das. Von Lisa Abelin.
(kreuz.net) „Leidenschaftliches“ Beischlafverhalten zum frühest möglichen Zeitpunkt.
Das ist eine Botschaft,
die in der Aufklärungsbroschüre „about YOU“ von der Abtreibungsorganisation ‘pro familia’ für 13- bis
16jährige propagiert wird.
Keine Wunder, daß Verhütungsmittel und Verhütungsmethoden aufgrund dieser
Frühsexualisierung in den Mittelpunkt gerückt werden müssen.
Die Autoren des Heftes empfehlen mechanische
und chemische Verhütungsmittel als „sehr sicher“ und „sicher in jeder Hinsicht“, während von natürlicher
Empfängnisregelung – im Einklang mit Körper und Biorhythmus – als unsicher abgeraten wird.
Aber egal,
„welches Verhütungsmittel benutzt wird, ein kleines Restrisiko bleibt immer“.
Das ist die Überleitung
zum Kapitel Abtreibung.
Zu Beginn unterschlägt der Abschnitt die Tatsache, daß eine befruchtete Eizelle
der Beginn eines neuen menschlichen Lebens ist.
Selbst das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1993 spricht
der befruchteten Eizelle die „Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit“ des Menschseins zu: „Wo menschliches
Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“.
Waren Sie auch einmal ein „Gebärmutterinhalt“?
Menschenverachtend
wird das im Mutterleib heranwachsende Kind in einer ‘pro familia’-Broschüre als „Gebärmutterinhalt“
bezeichnet.
Dagegen degradieren die ‘pro familia’-Autoren das unantastbare menschliche Leben bewußt
zu einer Biomasse, die sie „Gebärmutterinhalt“ nennen.
Nach der semantischen Entsorgung des heranwachsenden
menschlichen Lebens als unerwünschter Teil des Körpers kann die reale blutige Vernichtung eingeleitet
werden.
„Wenn was schiefgegangen ist mit der Verhütung, gilt es möglichst schnell gemeinsam zu handeln.
Denn es gibt noch die Pille danach und die Spirale danach… Die Pille verhindert, daß sich eine befruchtete
Eizelle in der Gebärmutter einnistet.“
Mit diesem Satz wird die abtreibende Wirkung der Tötungspille
danach offenbar. Doch die Broschüre versucht diese Tötung vor den jungen Lesern zu verschleiern.
Die
Kinderabtreibung wird so erklärt:
„Schwangerschaftsabbruch (…) heißt, daß die oberste Schicht der
Gebärmutterschleimhaut und mit ihr die (mehr oder weniger weit entwickelte) befruchtete Eizelle aus der
Gebärmutter entfernt werden. Das kann durch Absaugen oder Ausschaben geschehen oder durch die Einnahme
einer Pille, die die Abstoßung des Gebärmutterinhalts bewirkt“. (Seite 73)
Dieser Satz bedeutet, daß
‘pro familia’ den Jugendlichen die Tötung eines Embryos nahelegt.
Bundesverfassungsgericht
Der Schwangerschaftsabbruch
ist immer Tötung menschlichen Lebens.
Die Kinderabtreibung wird mehr oder weniger als eine künstlich
herbeigeführte Regelblutung dargestellt und verharmlost.
Dagegen stellt das Bundesverfassungsgericht
fest, daß „Schwangerschaftsabbruch immer Tötung menschlichen Lebens ist“.
Die rechtliche Dimension
von Schwangerschaft und Abtreibung wird von ‘pro familia’ völlig verdreht, wenn sie in das Belieben der
Schwangeren stellt, „ob Mädchen oder Frau das Kind haben will oder nicht“.
In den „Leitsätzen“, eine
Art Zusammenfassung des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1993, heißt es dagegen:
„Rechtlicher Schutz
gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter (…). Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs
und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des
verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes“.
Es gibt in der ‘pro-familia’-Broschüre noch weitere Verschleierungen.
So heißt es dort, daß eine Kinderabtreibung vorgenommen werden dürfe, „wenn eine Notlage vorliegt“
(Seite 73).
In der Bundesverfassungsgericht-Grundsatzentscheidung von 1993 wird der Staat dagegen ausdrücklich
verpflichtet, „darauf hinzuwirken, daß eine Schwangerschaft nicht wegen einer bestehenden oder nach der
Geburt des Kindes drohenden materiellen Notlage abgebrochen wird“.
Bei der staatlichen „Schwangerschaftskonfliktberatung“
stellt sich ‘pro familia’ radikal gegen Recht und Gesetz, wenn die Autoren behaupten, daß eine Abtreibungsentscheidung
ganz allein eine subjektive Entscheidung der Schwangeren nach subjektiven Kriterien sei.
Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, daß von der vorgeschriebenen Beratung eine „Schutzwirkung für
das ungeborene Leben“ ausgehen soll, bei der die „normative Orientierung auf den Schutz des ungeborenen
Menschen nicht entfallen“ darf.
Die ‘pro-familia’-Broschüre macht das Gegenteil, orientiert nicht auf
den Schutz der ungeborenen Kinder.
Deutsches Recht
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat, den rechtlichen
Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.“
Nach Weisung
des Verfassungsgerichts muß „der verfassungsmäßige Rang des Rechtsguts des ungeborenen menschlichen
Lebens“ sowohl im allgemeinen Rechtsbewußtsein als auch in den Beratungssituationen „weiterhin gegenwärtig
bleiben“.
„Zu den notwendigen Rahmenbedingungen eines Beratungskonzepts gehört es an erster Stelle,
daß die Beratung (…) darauf ausgerichtet ist, die Frau zum Austragen des Kindes zu ermutigen“.
Vor
allem sollte der umstrittenen Organisation ‘pro familia’ ins Stammbuch geschrieben werden, was das höchste
deutsche Gericht 1993 verkündet und zur Pflicht gemacht hat:
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat
schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu
erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den
Schutz des Lebens eintreten.
Das betrifft auch und gerade die Lehrpläne der Schulen.
Öffentliche Einrichtungen,
die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder Sexualaufklärung betreiben, haben allgemein
den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken.“Zusammenfassend muß festgestellt werden,
daß die ‘pro-familia’-Broschüre „about YOU“ eine egoistisch-hedonistische Lebensorientierung propagiert
sowie gegen die gültige Rechts- und Gesetzes-Ordnung agitiert.
Das Heft muß von den Kultusministerien
ausdrücklich für den Schulgebrauch gesperrt werden.
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