Zweifellos lieben sich die zwei alten Damen Joyce (88) und Sybil (81). Seit Jahrzehnten leben sie im selben Haus und sorgen füreinander. Trotzdem möchte sie der britische Staat Homosexuellen gegenüber diskriminieren.
(kreuz.net, Marlbourough) Joyce Burden (88) und ihre Schwester Sybil (81) verlangen dieselben Steuervorteile
wie zwei Frauen, die miteinander homosexuelle Unzucht treiben.
Vor dem ‘Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte’ fechten sie deswegen derzeit das britische Zivilpartnerschaftsgesetz an.
Die beiden Schwestern
pflegten in ihrem Haus in Marlbourough ihre Eltern, sowie zwei Tanten bis zu deren Tod.
Marlbourough
befindet sich im Süden Englands, 60 km östlich von Bristol.
Nun unterstützen sich die beiden gegenseitig.
Aber wenn eine der Frauen stirbt, wird die andere mit einer saftigen Erbschaftssteuerrechnung konfrontiert
werden.
Es besteht sogar Grund zu befürchten, daß die Überlebende dann das Haus ihrer Eltern verkaufen
müßte.
Wenn vererbter Besitz dagegen von einem Ehegatten an den anderen weitergegeben wird, ist die
Erbschaft steuerfrei.
Im letzten Dezember hat Großbritannien diese Steuerbegünstigung von Ehepaaren
und Zivilpartnerschaften auch auf Homo-Konkubinate ausgedehnt.
Doch Geschwister und Nachfahren dürfen
sich vor dem britischen Staat nicht als Zivilpartner registrieren lassen. Deswegen kommen sie auch für
Steuervorteile nicht in Frage.
Bei ihrer Anhörung in Straßburg sagte Joyce Burden: „Ich habe nicht
den Status einer Lesbe. Doch das ist eine Beleidigung für einen Single, der sich um seine alten Eltern
gekümmert hat. Ich finde das ist ungerecht.“
Ein Regierungssprecher meinte, daß die Entscheidung, Geschwister
und Nachfahren aus der Steuerbefreiung herauszunehmen, gerechtfertigt sei, weil sie durch Blutverwandtschaft
verbunden seien.
Verehelichte Paare und gleichgeschlechtliche Zivilpartner hingegen würden ihre Verwandtschaft
von sich aus wählen.
Ein Anwalt der beiden Schwestern kontert, daß diese Behauptung der Tatsache nicht
gerecht werde, daß seine Klientinnen ihr ganzes Leben lang gemeinsam gewohnt und wie ein verheiratetes
Paar füreinander gesorgt haben.
Er argumentierte, daß zwar nicht alle Geschwister steuerfrei erben
sollten, aber doch jene, die für eine bestimmte Zeit miteinander gelebt haben.
Als man im letzten Dezember
in Großbritannien über das Homo-Konkubinat abstimmte, beschloß das Britische Oberhaus, auch nahen Verwandten
über dreißig, die zumindest zwölf Jahre lang gemeinsam gelebt hatten, Steuererlasse zuzugestehen.
Der Beschluß wurde jedoch vom Britischen Unterhaus zu Fall gebracht.
In der Diskussion um die steuerliche
Diskriminierung des Schwesternpaars wurde auch das Problem vorgebracht, daß es bei einer Steuernachlaßregelung
für Geschwister angeblich schwierig sei, die Grenzen zu ziehen.
Die Frage sei, wie lange diese Geschwister
zusammen gelebt haben müssen und was mit Stief- oder Halbgeschwistern passiere.
Gleichzeitig müsse
man sich aber auch die Frage stellen, warum man eine fürsorgliche Beziehung zwischen einer Mutter und
ihrer Tochter nicht als Zivilpartnerschaft registrieren lassen könne.
Die beiden könnten ebensowenig
Kinder zeugen wie Homosexuelle.
Email-Adressen der Empfänger
10 Lesermeinungen
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#10 cairochon 22:57:37 | Donnerstag, 21. September 2006
@Benedikt Habe ich gesagt das ich etwas gegen Inzest habe? Abgesehen von den möglichen gesundheitlichen
Folgen für den eventuellen Nachwuchs habe ich kein Problem damit. Wo die Liebe hinfällt. Die Diskriminierungen
denen sich die Schwestern aus dem Artikel ausgesetzt fühlen hat übrigens nichts damit zu tun das sie
gegenüber homosexuellen Paaren benachteiligt werden. Homosexuelle Geschwister dürfen sich genausowenig
heiraten bzw. verpartnern. Wo ist da jetzt das Problem? Cairochon
#7 Gunsenum 13:53:12 | Donnerstag, 21. September 2006
RECHTSCHAFFENHEIT… ist doch ihre Domäne bei den piussens. Sie treten doch so sehr für das strikte
Befolgen staatlicher und moralischer Regelungen ein. Beides mißbrauchen die genannten alten Damen im
Artikel doch: Einerseits müßte ihnen doch ÜBELST aufstoßen, dass das „Homokonkubinat“ anscheinend
doch auch für Otto Normalbürger positive Zwecke erfüllt. Andererseits betrügen die Damen ganz klar
und unterlaufen Sinn und Buchstaben des Gesetzes, wenn sie allein aus ökonomischen Bestreben handeln.
Moral + Gesetz sind verletzt…müsste sie doch ärgern?! Weiterhin empfehle ich ihnen nicht vom Homokonkubinat
zu sprechen. Ein Konkubinat bezeichnet nämlich immereine (institutionell) nicht abgesicherte heimliche
Beziehung. Durch die Schaffung der entsprechenden Gesetze, ist die „Gleichgeschlechtliche Partnerschaft“
aber nicht mehr a) der Heimlichkeit, b) der rechtlichen Nichtdefinition und c) der Institutionalisierung
abhold. Und sie erwähnen ja immer das Staat X das LePartGesetz geschaffen hat. Mtihin geben sie sich
der sprachlichen Lächerlichkeit und Inkosequenz hin, wenn sie gleich im nächsten Halbsatz von „KONKUBINAT“
reden. Seien sie wenigstens einmal konsequent!!!
#6 duc in altum 13:41:55 | Donnerstag, 21. September 2006
Vielleicht können sie aber auch Folgendes machen: Beweisen, daß sie gar keine Schwestern sind, z.B.
durch DNA-Analyse nach Exhumierung der Eltern, und dann heiraten. Dann gehts. Obwohl ich selbst gar nicht
mal dagegen bin, daß auch homosexuelle Personen eine gewisse Absicherung erhalten, wenn die Lebensabschnitsspartner
sterben, muss auch gewährleistet sein, daß bei den Schwestern, die ja eine nicht unerhebliche familiäre
Leistung erbracht haben, ebenfalls eine Absicherung gewährleistet wird. Grundmaß für eine stattliche
Unterstützung durch Steuervorteile, rechtliche Absicherungen usw. sollte immer die familiäre Leistung
sein, wie immer die auch aussieht und nicht eine bloße Pimpergemeinschaft.
#5 antiHomoLobby 11:10:35 | Donnerstag, 21. September 2006
mal wieder ein Stück aus dem Tollhaus „… Joyce Burden (88) und ihre Schwester Sybil (81) verlangen
dieselben Steuervorteile wie zwei Frauen, die miteinander homosexuelle Unzucht treiben…“ gut formuliert!
Volltreffer!! Wahrscheinlich müssen sie erst mal lesbisch werden und eben jene Unzucht nachweisen (statt
sich ihrer zu schämen, wenn es sie denn gäbe), um auch in den Genuss gleicher Vorteile wie Homosexuelle
www.magnusbeckerblog.de/…e-gegen-csd-in-koeln/ zu kommen. Erschreckendes Europa…
#3 wi-bi 10:38:11 | Donnerstag, 21. September 2006
derfux Gute Frage. Ich denke Kreuz.net rudert zurück und zeigt endlich einmal auf, wie das Leben von
verpartnerten Homosexuellen in Deutschland so ist. Schließlich gibt es für uns hier auch keine Steuervorteile –
selbst bei geschlossener Homo-Ehe und darauf folgen exakt die selben Probleme wie bei den beiden Schwestern.
Erbschaftssteuern, die dazu führen den gemeinsamen Besitz verkaufen zu müssen. Verschwiegen wurde allerdings,
dass Erbschaftssteuern innerhalb einer Familie sowieso äußerst gering sind. Aber man soll ja nicht nur
über Geld reden. Krankenbesuchsrechte, Zeugnisverweigerungsrechte und erweiterte Mietrechte sind bei
einer eLP ja auch von Vorteil – aber das haben die Schwestern ja sowieso auch. So what? Was wolt Ihr uns
eigentlich damit sagen?
#1 Pünktchen 10:06:22 | Donnerstag, 21. September 2006
Robert Spaemann in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2000, Nr. 62, S. 49 „…der Wille, nur solche
Menschen zu privilegieren, die eine gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehung miteinander haben. Genau
dies aber entbehrt jeder einsichtigen Begründung. Die Abschaffung der Strafdrohung für homosexuelle
Beziehungen ebenso wie die Abschaffung des Kuppeleiparagraphen wurde seinerzeit damit begründet, dass
der Staat sich nicht in Intimbeziehungen und ins Schlafzimmer einzumischen habe. Das Schlafzimmer hat
den liberalen Staat nur insoweit zu interessieren, als es der potentielle Ort für die Weitergabe menschlichen
Lebens und also der Reproduktion des Menschengeschlechts ist. Darüber hinaus muss der Staat die Intimsphäre
schützen, also Vergewaltigung bestrafen und eine Schädigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
verhindern. Dazu gehört übrigens auch, dass das Wohl des Kindes und nicht das Interesse von Erwachsenen
darüber zu entscheiden hat, in welche Gemeinschaften Kinder zur Adoption freigegeben werden. Im Übrigen
aber sind sexuelle Beziehungen kein Gesichtspunkt für die Privilegierung einer exklusiven Lebensgemeinschaft.
Zwar sollen solche Beziehungen nach den vorliegenden Plänen nicht ausdrücklich beim Namen genannt werden.
Aber wenn es nicht um diese und nicht nur um diese ginge, warum soll es dann keine solche anerkannte Lebensgemeinschaft
zwischen einem Bruder und seiner Schwester geben – solche Gemeinschaften gibt es doch –, zwischen der
Mutter und einem Sohn, zwischen dem Vater und …“