Kurienkardinal Castrillon führt weiterhin Gespräche mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. Die Alte Messe sieht er als integrativen Bestandteil des kirchlichen Lebens.
(kreuz.net, Vatikan) Der Vatikan verhandelt immer noch mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. und hoffe
nach wie vor auf eine Versöhnung.
Das sagte Dario Kardinal Castrillon Hoyos – Präfekt der Kleruskongregation –
gegenüber der römischen Nachrichtenagentur ‘I Media’.
Seit dem Jahr 2000 ist Kardinal Castrillon auch
Präsident der Päpstlichen Kommission ‘Ecclesia Dei’, die unter anderem für die vatikanischen Gespräche
mit der Piusbruderschaft zuständig ist.
Die Verhandlungen würden normal voranschreiten. Sie würden
durch die Gründung des ‘Institutes vom Guten Hirten’ nicht beeinträchtig.
Das neue Ecclesia-Dei-Institut
wurde von ehemaligen Priestern und Seminaristen der Piusbruderschaft in der südwestfranzösischen Stadt
Bordeaux errichtet.
Diese Gründung sei nichts Außerordentliches. Sie entspreche dem normalen Leben
der Kirche, gottgeweihten Personen eine juridische Struktur zu bieten.
Die Errichtung des Instituts sei
auch ein Zeichen für die Bereitschaft des Vatikan, Klerikern dabei zu helfen, ein angemessenes Mittel
zu finden, der Kirche zu dienen und dabei ihre „eigene spezielle Identität beizubehalten“.
Auf die Frage,
ob die Anerkennung des neuen Instituts durch den Vatikan die Gespräche mit der Priesterbruderschaft St.
Pius X. gefährde, antwortete der kolumbianische Kurienkardinal: „Ich sehe die Logik in dieser Frage nicht
wirklich.“
Warum solle eine Geste wie die Gründung des ‘Instituts vom Guten Hirten’ – vollendet durch
das Zeichen der Versöhnung und die Wiedererlangung der vollen Einheit mit der Kirche –, einen anderen
Prozeß in Frage stellen, der ebenfalls auf die Versöhnung und die Wiedererlangung der vollen kirchlichen
Gemeinschaft ausgerichtet sei.
Die zwei Gruppen seien verschieden. Sie hätten verschiedene Pläne und
würden deswegen auch verschiedene Wege gehen.
Die Priester des ‘Instituts vom Guten Hirten’ haben das
Recht, ausschließlich die tridentinische Liturgie zu zelebrieren.
Kardinal Castrillon unterstrich in
diesem Zusammenhang, daß sich der Heilige Stuhl den kirchlichen Realitäten stelle, mit denen er konfrontiert
sei.
Der Ritus des Heiligen Papstes Pius V. sei „nie vom Leben der Kirche ausgeschlossen“ gewesen.
Das
sei der Grund, warum das ‘Institut vom Guten Hirten’ den Alten Ritus als ordnungsgemäßen Ritus erhalten
habe – sowohl für seine Mitglieder als auch für die Gläubigen, die sich ihm zugehörig fühlen.
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53 Lesermeinungen
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#55 Manolito 15:32:04 | Freitag, 29. September 2006
Traurig, traurig, traurig Auf welcher Seite bin ich denn hier gelandet? Was sind dies für Beiträge?
Sind hier (bis auf wenige Ausnahmen) nur Egomanen vertreten? Danke, ich suche mir ein anderes Forum!
#49 Karl Murx 14:25:03 | Donnerstag, 28. September 2006
habe es gerade bekommen, im PDF-Format Auch gepackt im RAR-Format erhältlich. Entpacken mit WinAce. Ansonsten
sende ich die PDF-Datei. Bitte um diskrete Mitteilung der E-Mail-Adresse. KM
#48 Criticus 13:16:39 | Donnerstag, 28. September 2006
@Karl Murx Danke, angekommen, ich habe nur noch nicht alles sichten können, bin etwas eingespannt im
Moment. Aber auch das von Ihnen angesprochene Dokument wäre hochinteressant, bitte auch an mich, wenn
Sie es bekommen. Der Auszug aus DictDroitCan ist übrigens unterwegs. Sollte bald eintreffen.
#47 Karl Murx 12:45:01 | Donnerstag, 28. September 2006
Nein, die Liste ging an Euch beide Ich habe noch ein anderes wichtiges Dokument, das sehr selten ist und
fast verloren: Es handelt sich um jene Arbeitsakte, die der Veröffentlichung von „Sacramentum Ordinis“
verausgegangen war. P.Hürth SJ hatte die Akte damals herausgegeben. Das Dokument ist viel länger als
„Sacramentum Ordinis“. Die Zustellung ist aber nicht rein privat gemeint, sondern es wäre wünschenswert,
wenn das Dokument wieder Eingang in Bibliotheken finden könnte, mit denen Sie oft zu tun haben. Ich muß
mir die PDF-Datei neu besorgen. Ich habe das Dokument verloren, ist aber kein Problem. Auch auf das Armenierdekret
wird ausführlich eingegangen.
#46 Tridentinus 12:39:00 | Donnerstag, 28. September 2006
@Murx Ich habe die Liste samt Nachricht, nach der Sie sich bei Criticus erkundigen, erhalten. Sehr interessant
und vielen Dank. Oder war ich ein irrtümlicher Empfänger?
#45 Karl Murx 12:22:07 | Donnerstag, 28. September 2006
Man sollte Atha nicht Quellen kommen,… …den die leist er nicht. Nun gut, für die anderen ist es wichtig.
Verräterisch ist auch die Art und Weise, wie er den Artikel zur kritischen Korrektur der neuen Bischofsweihe
verdaut: er sieht nur „accipe Spiritum Sanctum“, was ja auch im alten Ritus steht und schreit, „anglikanisch“.
Dazu kann er wohl er auch kein Latein, denn sonst hätte er bemerkt, daß in der korregierten Version
das hier die Form ist: Sequens pars orationis formae ab omnibus Episcopis ordinantibus, extensis manibus
ante pectus, profertur, submissa voce tamen, ut vox Episcopi ordinantis principalis clare audiatur: Da,
cordium cognitor Pater, huic servo sacerdotali tuo, quem elegisti ad Episcopatum, ut pascat gregem sanctum
tuum, et per gratiam Spiritus Sancti summum sacerdotium tibi exhibeat sine reprehensione, serviens tibi
nocte et die ; Dabei macht diese Form übrigens deutlich, daß die Gnade des Hl.Geistes nur zur kongruenten
Amtsausübung gegeben wird und nicht das Amt selbst ist: „et per gratiam Spiritus Sancti summum sacerdotium
tibi exhibeat sine reprehensione“. Bei Paul VI. ist fast genau dieser Satz, der doch die Form sein müßte,
legt man die Kriterien der Vindication an, nur eine Significatio in Adjunctis. Die offizielle Form enthält
zudem eine von Can9/Ephesus verurteilte Irrlehre. @Criticus: Die Liste der Formen ist mit der Nachricht
angekommen, ja oder nein?
#44 Tridentinus 11:57:00 | Donnerstag, 28. September 2006
@Athanaius Eine Allgewalt hat der Papst überhaupt nicht, höchstens eine Höchstgewalt. Selbstverständlich
gab es auf dem Konzil von Trient eine Liturgie der Kirche, eben vielgestaltiger als faktisch, nicht intentionaliter,
nach Trient. Es läßt sich zeigen, daß DH 1613 auf den Novus Ordo angewandt werden kann. Freilich gab
es auch eine zeitgenössische Veranlaßung. Quellenmaterial finden Sie hierzu bei I. Pahl, Coena Domini
I. Besonderer Vergleichspunkt scheint mir die Wormser Deutsche Messe von 1524 zu sein.
#43 Criticus 11:47:41 | Donnerstag, 28. September 2006
Ergänzung zu meiner letzten Äußerung: … per quemcumque ecclesiarum pastorem mutari posse: anathema
sit.“ Was anderes hat Paul VI. denn getan? Er hat den Ordo Missae und die Sakramente in einen Novus Ordo
Missae und neue Sakramente verwandelt. Es hat also einer der Hirten der Kirche, althergebrachte Riten
in neue, andere verwandelt. Klarer geht es tatsächlich kaum. Und dieser unerlaubte Ritus soll katholisch
sein? Und bedenken Sie auch: Wenn der Novus Ordo korrekter römischer Ritus wäre, wieso stehen Sie dann
der „Alten Messe“ so nahe? Die Kirche ist kein Wunschkonzert, man braucht schon guten Grund einen katholischen
Ritus abzulehnen. Gottseidank ist der Novus Ordo kein solcher…
#42 Karl Murx 09:54:05 | Donnerstag, 28. September 2006
Lesen kann er auch nicht Hippolytus, on the contrary, stood uncompromisingly for a real difference between
the Son (Logos) and the Father, but so as to represent the Former as a Divine Person almost completely
separate from God (Ditheism) and at the same time altogether subordinate to the Father (Subordinationism).
Hippolyt war schon im Bußstreit exkommuniziert, schließlich wurde er von Calixtus noch einmal wegen
seiner subordinatianischen Logoslehre verurteilt. (LTHK, BandV, Kol.69) „Schließlich wurde H. selbst
der Häresie beschuldigt. Seine Auffassungen über die Personhaftigkeit des Sohnes schon in der Präexistenz
bei gleichzeitiger Negierung einer Person des Heiligen Geistes trugen ihm den Vorwurf des Ditheismus ein.
Schließlich machte Kaiser Maximinus Thrax (235-238) dem Streit in Rom ein Ende, indem er kurzerhand H.
samt seinem Gegner Pontianus 235 nach Sardinien verbannte.“ www.bautz.de/…l/h/hippolytos.shtml Übrigens,
Google existiert auch für dich. Der antihäretische Anspruch, den Hippolyt vertrat, sagt noch nichts
über die Realität aus. Antihäretiker ist ein Klassifikationsbegriff der Fachliteratur in der antignostischen
Polemik. Jetzt bitte etwas zu Can9/Ephesus
#41 Athanasius 22:41:46 | Mittwoch, 27. September 2006
Wieder ein frei erfundener „Häretiker“ Über die Häresien Hippolyts kannst du in der Catholic Encyclopedia
von 1907 nachlesen Im Artikel steht nichts von einer Häresie oder dass Hippolyts Schreiben Häresien
enthalten sollten. Er wird als anti-häretischer Schreiber sogar umschrieben von den Autoren. Der „Ditheismus“
(die Hippolyt nicht einmal vertrat im klassischen Sinne) und Subordinationismus waren damals nichts als
Häresien verurteilt. Quellen die belegen, die Hippolytus Traditiones enthalten Häresien? Ihre AUtorität
reicht für mich nicht aus, Murx.
#40 Criticus 22:26:24 | Mittwoch, 27. September 2006
@AthanasiusII Das bestimme nicht ich, sondern das Konzil von Trient. Wir kennen alle einen der ältesten
Grundsätze der Kirche in Fragen der Liturgie: lex orandi statuit legem credendi. Dieser Grundsatz gilt
seit Gregor d. Gr., der übrigens beinahe von den Römern gesteinigt worden wäre, weil er die Worte „diesque
nostros in tua pace disponas“ in das Hanc igitur der Messe eingefügt hatte und damit den Kanon anrührte.
Letztesmal wurde besagter Grundsatz von Pius XII. aufgenommen und eine solche ständige Lehre muß als
status ecclesiae gelten und ist somit unfehlbar. Was aber ist nun das Gesetz des Betens? In erster Linie
doch Meßbuch und Brevier. Wenn diese aber das Glaubensgesetz aufstellen, so ist diese Frage nicht eine
der Kirchendisziplin oder zeitabhängiges Beiwerk, sondern grundlegend für Wohl und Wehe des Glaubens:
Neue Liturgie heißt demnach neuer Glaube. Dafür spricht auch, daß keiner der Nachfolger von Pius V.
dessen Dekret aus dem Meßbuch geworfen hat, sondern es dem eigenen sogar vorangestellt hat. Clemens VIII.,
Urban VIII., sie ließen Quo primum stehen, was ein einzigartiger Vorgang in der Kirchengeschichte ist.
Pius V. selbst hat geordnet, vereinheitlicht, rückgeführt nicht neu geschaffen. Pius V. hat keinen neuen
Ritus geschrieben und die legitimen Riten der Kirche unangetastet gelassen. Sie haben unrecht: der Papst
hat hier sicher nicht die Allgewalt, wie eben DH 1613 lehrt: „Si quis dixerit, receptos et approbatos
Ecclesiae catholicae ritus (…) in novos alios per quemcumq…
#39 Karl Murx 21:43:40 | Mittwoch, 27. September 2006
Der kapiert’s nicht! Hallo Atha, was ist denn die Traditio apostolica von dem sogenannten Hippolyt? Ein
Konstrukt der Gelehrten, von dem Jean Magne sagt, daß es bald dem Gespött der Fachwelt anheimgegeben
sein wird. Zu Hippolyt von Rom selbst, Du Analphabet: Selbstverständlich war er Häretiker. Schlag mal
dein Messbuch auf! Zufälligerweise war Hippolyt in demselben Bergwerk eingelocht, wie der Papst. Der
kehrte er dann reuig in den Schoß der Kirche zurück. Über die Häresien Hippolyts kannst du in der
Catholic Encyclopedia von 1907 nachlesen www.newadvent.org/cathen/07360c.htm Und noch was: ich habe die
schon Menge brachbarer Links zukommen lassen. Kannst du damit arbeiten? Oder kannst du noch nicht einmal
Englisch? Nur so eine Frage. Hier hast du z.B. die Summa: www.newadvent.org/summa/ Und hier hast du eine
Väterbibliothek: www.newadvent.org/fathers/ Schon mal versucht, was zu entdecken? Mal ganz unter uns:
du postest hier nur Müll. Daß jemand wie du, der glatt behauptet, Theologie sei keine Wissenschaft,
es wagt hier in die Tasten zu hauen. Du bist zum Heulen! Hier die Trostrose :(3
#38 AthanasiusII 21:07:18 | Mittwoch, 27. September 2006
@Criticus Bitte, der Ritus Pauls VI. ist sicher kein katholischer Ritus! Ob die Weihen gültig sind steht
auf einem anderen Blatt, unerlaubt ist der Ritus allemal, denn der Papst darf keinen neuen Ritus schreiben.
Geht aus DH 1613 klar hervor. „quemcumque ecclesiarum pastorem“ schließt auch den Papst mit ein! Und
das bestimmen Sie? Als DH 1613 geschrieben wurde, gab es ja gar nicht „DIE Liturgie“ der Kirche, sondern
überall verschiedene Riten. Der Papst hat die Allgewalt auch in diesen Sachen. Der Ritus von Paul VI.
ist ein katholischer Ritus, oder wollen Sie dem Hl. Hippolytus Häresie vorwerfen? @Murx: Ihre Verbesserungen
sind gut gemeint, aber die Einheit zwischen Materie und Form ist schon gegeben im neuen Ritus. Das zu
leugnen ist Unsinn. Wenn die Auflegung des Evangeliums auch kein moralischer Kontakt ist, dann auch die
byzantinische Ordination mit Hand und Kreuz nicht. Der Ritus ist gut wie er ist. Im Lateinischen mag es
ein Adjektiv geben. Die überlieferte Form der Diakonatsweihe hat auch die Übergabe des hl. Geistes,
für die getreue Ausübung „Deines Dienstes“. Pro Officium. So muss auch das Principalis interpretiert
werden. Übrigens lehnt Ihr neuer „korrigierter“ Ritus der Hippolytisch-inspirierten Bischofsweihe näher
dem Anglikanischen als der von Paul VI. Sie benutzen ein „Receive the Holy Ghost“ am Anfang, was nach
Leo XIII. als Form nicht ausreicht, auch nicht wenn sie später doch der Amtscharakter ausgedrückt wird.
Lesen Sie bitte Apostolicae Curae noch mal genau.
#37 Karl Murx 19:57:13 | Mittwoch, 27. September 2006
Korrektur der neuen Bischofsweihe Hallo Criticus, ich habe einmal eine Gegenüberstellung angefertigt,
in der ich eine Korrektur in 16 Punkten vornehme. Zu Beginn stehen beide Texte in einer Tabelle gegenüber.
Die einzelnen Punkte werden nach einander unterhalb der Tabelle bearbeitet. Korrektur home.arcor.de/…%20Bischofsweihe.rtf
Die Defizite beziehen sich auch auf eine mangelnde Einheit von Materie und Form, wegen der Art und Weise,
wie die Evangelienauflegung vorgenommen wird. Die anderen Punkt behandeln hauptsächlich christologische
und trinitarische Mängel. Der Ritus Pauls VI. paßt vom Schema her in die Irrlehre des Dynamismus, wie
man ihn ihn Abarten noch bei Paul von Samosata finden kann. Guten Abend. KM
#36 Criticus 19:01:48 | Mittwoch, 27. September 2006
@Athanasius: Bitte, der Ritus Pauls VI. ist sicher kein katholischer Ritus! Ob die Weihen gültig sind
steht auf einem anderen Blatt, unerlaubt ist der Ritus allemal, denn der Papst darf keinen neuen Ritus
schreiben. Geht aus DH 1613 klar hervor. „quemcumque ecclesiarum pastorem“ schließt auch den Papst mit
ein!
#35 Karl Murx 16:22:15 | Mittwoch, 27. September 2006
@Atha: Nun sind die besagten Worte in der römischen Abtsegnung aber nicht mit der Materie verbunden.
Zu „principalis“: Ich nehme die Ausdrücke so, wie sie im lateinischen Text stehen und da stehen sie als
Adjektiv. Zum zweiten kann eine Gabe des Hl.Geistes nicht als Amt genommen werden, weil Amt und Gnade
eben verschieden sind. Die Weihe ist ein Sakrament der lebenden. Es bedarf gar keiner Gnade um Priester,
oder Bischof zu werden. In meiner Arbeit weise ich ja auf die Stellen in der Dogmatik hin, während du
es nicht nötig hast, irgendwelche in Hinweise zu liefern. Der Hl.Geist prägt übrigens nicht den Charakter
ein, sondern die ganze Dreifaltigkeit. Will man es einer Person approprieren, so gibt es hier keine Bevorzugung.
Warum sollte man die Einprägung des Charakters dem Hl.Geist mehr zueignen, als dem Vater? Was bitte schön,
hat der Charakter mit dem Besitz des Hl.Geistes zu tun? Nur indirekt und akzidentell! Den Charakter gibt
es mit und ohne Gnade. Was die Significatio in Adjunctis angeht, so müßte genau dieser Teil die Form
sein. Er erfüllt nämlich alle Kriterien. Ich argumentiere übrigens nicht nur mit Apost.Curae, sondern
auch mit der Vindication und Sacramentum Ordinis. Das Consilium, das du übrigens gar nicht kennst, enthält
regelrechte Dokumentenfälschungen. So, und jetzt bitte zu Can9/Ephesus-Can12/Drei-Kapitel-Konz.von Toledo/DH527
Zur Exkommunikation von Hippolyt bitte auch eine Aussage. Apropos Seele: Was ist mit der Unterscheidung
Natur/Person, Potenz/Akt ?
#34 Athanasius 15:58:36 | Mittwoch, 27. September 2006
Pastoralis officii culmen Zum zehnten Male gebe ich hier Kund, daß „spiritus principalis“ sich auch in
der koptischen Abtsegnung mit Handauflegung findet. Na und? Sie haben selber ja auch bestaetigt, dass
die ueberlieferte Abtssegnung des roemischen Ritus mit senier Bezeichnung „pastoralis officii culmen“
auch, wenn Materie und Form naeher verbunden waeren in den Rubriken, als Sakrament der Bischofsweihe fungieren
koennten. Principalis Spiritus ist der Hl. Geist fuer das Amt des Bischofs, der Spiritus consilii fuer
das Amt des Priesters. Amtscharakter (princeps, Erster, 1. Offizium) ist somit nicht deutschgermanisch
als Adjektiv zu interpretieren, sondern als Bezeichnung fuer das Amt wozu der hl. Geist verliehen wird,
Der ja auch den Charakter imprimiert in die zu weihende Seele des Klerikers. Deswegen enthaelt der Ritus
Pauls VI. sowohl Amtscharakter wie Vermittlung des Geistes Gottes und ist sie vollstaendig als Bischofsweihe,
als gueltige, anzusehen. Von der significatio ex adiunctis wird, vor allem durch die Einfuegung von „
summum sacerdotium“ vom Consilium, jede Zweifel weggenommen: es handelt sich beim Ritus von Paul VI. um
eine katholische Zeremonie fuer die Weihe eines Kirchenfuersten (Principis), also eines Bischofs (episcopi),
der zugleich und vor allem auch Hoherpriester (Summus sacerdos). Mit Apostolicae Curae argumentieren ist
gefaehrliche fuer Ihre Ungueltigkeitstheorie, Murx, denn die Enzyklika Leo XIII. war Quelle fuer das Consilium,
das extra noch das summum sacerdotium einfuegte.
#33 Karl Murx 13:56:10 | Mittwoch, 27. September 2006
Athas Ermahnungen sind wirklich rührend Der Diskussion hier, ist er kaum gefolgt. Ständig wiederholt
er halb gelesenes und halb verdautes. Meine Argumente kann er eigentlich kaum wiedergeben, seine eigenen
nicht mit konkreten Zitaten untermauern. Dann spricht er immer von Hippolyt, ohne zu beachten, daß alle
Texte, in vielen Versionen existieren und eigentlich alle nur Rekonstruktionen sind. Von was für einem
mutmaßlichen Hippolyt-Text soll denn die Rede sein? OrEcL, OrEcAe, CHipA, RegAp, OrApL, OrApS etc.? Wie
„principalis“ als Adjektiv zu „Spiritus“ das Bischofsamt bezeichnen soll, ist mir schleierhaft. Wenn schon,
dann das Substantiv „Princeps“; was aber nicht vorkommt. Als Adjektiv ist es nur eine nähere Bestimmung
zu „Spiritus“. Auf diese Weise könnte „spiritus principalis“ vielleicht die bischöfliche Standesgnade
bezeichnen, wobei diese Gnaden, die an die heiligmachende Gnade gekoppelt sind, eben nicht dem Amt identisch
sind. Amt und Amtsgnade sind real verschieden. Das Amt ist mit dem Charakter identisch und heiligt die
Person, während die Gnade die Natur heiligt. Zum zehnten Male gebe ich hier Kund, daß „spiritus principalis“
sich auch in der koptischen Abtsegnung mit Handauflegung findet. Atha wird auch gebeten einmal zu Can9/Ephesus,
Can12/Drei-Kapitel, Konzil von Toledo Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf die Stellen bei Diekamp und
Scheeben, bitte hier schauen. home.arcor.de/…%20als%20solcher.rtf
@priest Die Neue Messe von Paul VI ermöglicht es das aus vielen Katholischen Priestern katholische Pastoren
geworden sind. Da die Messe so aufgelockert wurde. Jetzt gibt es Messwein-Verkostungen, Man darf von der
Hostie des Priesters kosten und das Meßopfer ist eine Massenabfertigung. Heutzutage bekommt jeder eine
Hostie. Egal welcher Religion er angehört. Die würden ja sogar *****kranz eine Hostie geben Bei uns
im Rheinland hiess der Priester auch schon vorm Konzil „Herr Pastor“, allerdings mit der Betonung hinten.
Und dann: Ist die Hostie des Priesters besser als die der anwesenden Gläubigen? Ist da mehr Christus
drin, als in den den Anwesenden gespendeten Hostien, gmäß dem Motto aus der Werbung: Jetzt mit mehr
20 %Christus?
#30 Jawohl! 20:17:52 | Dienstag, 26. September 2006
Ojeojeoje Ansonsten sind für mich die Weisungen der Bibelkommission maßgeblich. Damit stehen Sie aber
dann ziemlich alleine da. Und nicht nur heute! (Vgl. schon z. B. Christian Pesch, in seinen berühmten
Praelectiones zum Comma Johanneum… Das war vor 100 Jahren!)
#29 Karl Murx 20:15:00 | Dienstag, 26. September 2006
Ach, der schon wieder! Weist Du, Atha, es geht hier erst einmal um die Fälschung eines Dokumentes und
nicht, was es trotz der Fälschung immer noch aussagt. Das Dokument ist gewollt gefälscht und es verschweigt
eine wichtige Vollmacht, die der authentische koptische Ritus nennt. Wozu macht man das? Mache doch mal
so etwas in einer Arbeitsgruppe an der UNI. @Jawolllll! Da sich der Hl.Petrus immer durch seine Interpreten
und Sekretäre Ausdruck verschaffen mußte, dürfte auch Silvanus beim zweiten, wie beim ersten Brief
mitgeschrieben haben. Ansonsten sind für mich die Weisungen der Bibelkommission maßgeblich. Ob es eine
konstantinische Schenkung gegeben hat, oder nicht, ist zweitrangig. Fakt ist, seit dem Weggang Konstantins
standen die Päpste an der Spitze Roms und Latiums. Nach der Reichsteilung residierten die westlichen
Kaiser in Ravenna, oder Mailand. Es ist wohl etwas anderes, wenn eine Fälschung einen lange bestehenden
Zustand rechtfertigt, oder, ob die Fälschung ausgerechnet beim Priestertum am Beginn einer Reform steht
und zudem noch von antikirchlichen Wühlmäusen ins Werk gesetzt wird.
#28 laikos 20:12:50 | Dienstag, 26. September 2006
Neue Messe? Die Neue Messe von Paul VI ermöglicht es das aus vielen Katholischen Priestern katholische
Pastoren geworden sind. Da die Messe so aufgelockert wurde. Jetzt gibt es Messwein-Verkostungen, Man darf
von der Hostie des Priesters kosten und das Meßopfer ist eine Massenabfertigung. Heutzutage bekommt jeder
eine Hostie. Egal welcher Religion er angehört. Die würden ja sogar *****kranz eine Hostie geben
#27 Athanasius 20:03:21 | Dienstag, 26. September 2006
@Murx Der Herr Murx vergisst dabei zu erwähnen, dass das Consilium auch anstatt „primatus sacerdotii“
extra ganz klar den katholischen Terminus für das Bischofsamt in den neuen Ritus Pauls VI. implementiert
hat um klar zu stellen, es handle sich um ein Opferpriesterschaft. „Summum sacerdotium“ steht im Ritus
von Paul VI., Hippolytus erwähnt nur „primatus sacerdotii“. „Summum sacerdotium“, vom Consilium mit Recht
implementiert, finden wir zurück in einer ganz wichtigen Enzyklika, die K. Murx leider falsch interpretiert
und gebraucht. Apostolicae Curae. Der Ritus von Paul VI. sagt direkt „Summum sacerdotium“. Hippolytus
nicht, auch spricht Hippolytus nicht von der Weihe von Klerikern. Übrigens ist die Erwähnung der Weihevollmacht
nicht notwendig, so Sacramentum Ordinis (1947). Die „Fülle Deines Dienstes“ (in antiquo rito romano)
sagt ja auch explizit nichts zur Weihemacht. Das „principalem“ in der Essentialform der Zeremonie von
Paul VI. bedeutet klar die Übergabe des Heiligen Geistes „pro officium episcopi“. Principalis wird in
den Wörterbüchern auch mit Hegemonicus und Episcopalis übersetzt. Natürlich sagt auch Episcopalis
an sich nichts, „Überseher“. Wie im alten RItus für Priesterweihe Roms steht „Presbyterri dignitatem“
„Würde eines Ältesten“, wird auch Princeps-principalem erst ex adjunctis deutlich. Aber dennoch. Der
Ritus Pauls VI. ist ein katholischer Ritus. Häresienfreierfindung passt da nicht, Herr Murx.
#25 Karl Murx 19:33:36 | Dienstag, 26. September 2006
Gehören Lügen zum lebendigen Lehramt der Kirche? Es ist doch wohl absolut einmalig, daß man diese Lügen
bin ins „Consilium“, der Arbeitsakte der Vorbereitungskommssion, weiter verfolgen kann. Uns liegen alle
Akten und handschriftlichen Notizen vor, welche die Mitglieder auf die Unterlagen gekriztelt haben. Das
ganze kulminiert dann in der unrichtigen Behauptung Pauls VI. in seiner Promulgation, daß Kopten und
Westsyrer nachwie vor in großen Teilen, – magna ex parte –, seine Bischofsweihe benutzen würden. Vor
allem das Arbeitspapier im Consilium zum koptischen Ritus ist entlarvend. Das hat man tatsächlich genau
jene Wendung gestrichen, worin die Vollmacht des Bischofs, „Kleriker für das Heiligtum zu weihen“, vermerkt
ist. Die Auslassung wurde noch nicht einmal mit ‘…’ gekennzeichnet. Der Satz wurde einfachzusammen gezogen,
so daß für unwissende Mitglieder dieser Kommission der Eindruch entstand, der Text sei vollstandig.
Ich weise mal darauf hin, wenn ich in einer Arbeitsgruppe bin, in der Verwaltung, oder einer Firma, und
ich lasse solche Dinge zirkulieren, dann verliere ich nicht nur meine Arbeit, ich mache mich nach zivilem
Recht auch strafbar. Man nehme diese Kopien auf der Seite 11 dieser PDF-Datei in persönlichen Augenschein. www.rore-sanctifica.org/…e_Ritus_Coptorum.pdf
#24 Jawohl! 19:10:55 | Dienstag, 26. September 2006
Jawohl! Dom Cagin, Dom Botte und Lécuyer benutzen einen Text, den sie für ihre Bedürfnisse geschaffen
hatten und der ging dann als „syrische Bischofsweihe“ durch. Das ist richtig. – Na und? Wir vertrauen
dem LEBENDIGEN Lehramt der Kirche.
#23 Karl Murx 19:03:46 | Dienstag, 26. September 2006
Es geht hier gar nicht um unfehlbare Bewertungen Sondern um den Text des Testamentums an sich: Und der
liturgische Text des westsyrischen und auch jakobitischen Inthronisierungsgebetes hat z.B. die völlig
einwandfreie Wendung: Concede ei (dem Kandidaten), Deus, Spiritum tuum Sanctum, qui datus fuit sanctis
tuis (Denz./Ritus Orientalium/Seite 220, Assemani/Cod.Liturg/Seite 107, Vööbus/Synodikon/Seite 14: foto.arcor-online.net/…6330393064623631.jpg
Dom de Smet/L’OrientSyrien Vol.VIII/1963/Seite 203) Auf syrisch lautet die Wendung so: « hab ruho haw
dilokh, aloho qadisho, haw d-ethiheb la-hsayo diloch… » (Plural) Dagegen wird in Rahmanis nichtliturgischem
Text, Seite 30/31 (Codex von Mossul, Octateuch) aus „sanctis tuis“ ein Singular, „Sancto tuo – l-hasyo
dilokh“. „Concede ei, Deus, Spiritum tuum Sanctum, qui datus fuit Sancto tuo (dem Sohn?).“ Aber genau
das steht eben in gar keinem liturgischen Text. Dom de Smets Übersetzung von Patr. Tappunis Pontifikale
aus den 50er Jahren schreibt auch auf Seite 203 im Plural: „Accordez, ô Dieu, votre Esprit qui et Saint,
et qui a été donné à vos saints“. Daß Avrillé, aber schon Dom Cagin, weiter oben im syrischen Text
ein „quem“ statt „quam setzen und sich dabei auf sich dabei fälschlicherweise auf Denzinger beziehen,
wurde schon früher erzählt. Diese Variante findet sich nämlich nirgendwo. Dom Cagin, Dom Botte und
Lécuyer benutzen einen Text, den sie für ihre Bedürfnisse geschaffen hatten und der ging dann als „syrische
Bischofsweihe“ durch.
#22 Jawohl! 18:27:49 | Dienstag, 26. September 2006
Supplementum Wie auch immer, alle diese Gebete zeigen nirgendwo trinitarische Häresien, nur eine nichtliturgische
Apokryphe (TESTAMENTUM, Version Octateuch,Rahmani) tut das. Eine andere Version im Synodikon (Vööbus,
Seite 14) enthält keine Häresie. Erst recht nicht der liturgische Text, Denz. Seite 220, Assem. Cod.Lit.
S.107 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch Rahmani als Arbiter haeresium nicht unfehlbar ist.
Ebenso wenig auch Hammerschmidt (in seiner Testamentum-Ausgabe).
#21 Karl Murx 18:22:15 | Dienstag, 26. September 2006
@Tridentinus: Weitere Eine weitere falsche Tatsachenbehauptung findet sich auf Seite 100, LE SEL DE LA
TERRE, N°54. Da wird unter anderem die koptische Metropolitenweihe als sakramental gültig hingestellt.
Sie ist aber nach dem Willen der Kopten gar kein Sakrament, sondern ein der Bischofsweihe angehängter
Ritus zur Erteilung der Dignität des Mutran (Metropolit) Denz. Ritus Orientalium, Band 2, Seite 33. Man
beachte die Rubriken. Im Falle einer sakramentalen Patriarchenweihe der koptisch-orthodoxen, wenn der
Kandidat ein Priester ist, wird dieses Gebet genommen und das Wort Metropolit wird durch das Wort Pontifex,
Archiereus, ersetzt und unter der Handauflegung des ältesten Bischofs gebetet, zuzüglich jenes Gebetes,
welches wir weiter oben dargestellt haben „imponimus manus nostras etc. Seite 35, aber auch Seite 56 ebenda
bei Denz. Wo diskutiert Avrillé alle Handauflegungen und deren Gebete? Ebenfalls auf Seite 100 wird neben
der koptischen Metropolitenweihe, auf ein Gebet der maronitischen Metropolitenweihe als Beweis für die
Gültigkeit des Ritus nach dem Paul VI. verwiesen. Schaut auf Seite 200 bei Denz. nach, so handelt es
sich um ein nichtsakramentales Gebet zur Ölung des Hauptes. Wie auch immer, alle diese Gebete zeigen
nirgendwo trinitarische Häresien, nur eine nichtliturgische Apokryphe (TESTAMENTUM, Version Octateuch,Rahmani)
tut das. Eine andere Version im Synodikon (Vööbus, Seite 14) enthält keine Häresie. Erst recht nicht
der liturgische Text, Denz. Seite 220, Assem. Cod.Lit. S.107
#20 Dr. Otterbeck 16:56:18 | Dienstag, 26. September 2006
@Atha57 Danke für die ergänzenden Hinweise. Die bloße Duldung von „Nischen“ für ältere Überlieferungen
scheint mir aber noch keine geradlinige Akzeptanz liturg. Vielfalt zu sein. Diesbezüglich scheint mir
eine praktikable „Erfolgsformel“ (die zugleich Chaos vermeidet) noch nicht gefunden zu sein.
#19 Karl Murx 16:36:40 | Dienstag, 26. September 2006
@Tridentinus: Hab mich verlesen Da steht im PDF-Zähler ganz unten: 24 of 68. Es ist also Seite 24. Als
ich noch mit Pater Gaudron diskutiert hatte, war Diekamp die alleinige Grundlage. Inzwischen beziehe ich
eben auch auf Kanon 9, Ephesus und die Drei Kapitel und Toledo. Dörmann ist auch eine Quelle, wobei er
jedoch „Domin. et Vivific.“ auslegt. Band II, 3, Seite 127. Dieser Hinweis wurde mir zugespielt und ich
habe ihn nicht überprüft, weil ich genau dieses Buch nicht habe. Weiterhin hatte P.Gaudron früher gefrotzelt
welcher Theologe denn meine Kritik teile. Dörmann kennt er doch wohl. Zudem kam mit Lécuyer die große
Entdeckung. Ausgerechnet gegen diesen Mann hatte Mgr Lefèbvre eine Akte zur Anklage beim Hl.Offiz. zusammengestellt,
wegen Häresieverdacht. Dann wurde Lécuyer Generaloberer der Spiritaner und er wurde auch der Macher
der neuen Bischofsweihe. Von Seiten der Dominikaner ist besonders schäbig die Fälschung von Zitaten,
welche das syrische Inthronisierungsgebet auf die Theologie der neuen Weihe zurechtschustern. Sowohl Rahmanis
Edition des TESTAMENTUMS (Seite 30), als auch Denzingers Text in „Ritus orientalium“, Band 2, Seite 220,
sind falsch wiedergegeben worden. Varianten des TESTAMENTUMS, wie sie zwischen Rahmani (Seite 30 – 31)
und Vööbus (Synodikon, Seite 14, syrischer Band) bestehen, wurden nicht erörtert. Der letzere Text
und auch der echte liturgische Text enthalten eben nicht die in Can9, Ephesus verurteilte Häresie. Für
Avrillé waren nur oberflächliche Gemeinsamkeiten wichtig.
#18 Tridentinus 15:17:52 | Dienstag, 26. September 2006
@Murx Ich danke für diese Antwort. Meinten Sie Seite 67? Seite 68 bringt nur „recent books“. Jedenfalls
müßte Häresie und nicht nur Häresieverdacht vorliegen, damit Sie sich auf Thomas stützen können.
Ich glaube, es war P. Gaudron, der Ihnen zugestand, man könne die fragliche Passage so interpretieren,
wie Sie es tun. Zwangsläufig ist das aber scheinbar nicht, und so ergibt sich schlimmstenfalls wieder
‘nur’ Häresieverdacht. Halten Sie es übrigens nicht für möglich, daß ein und der selbe Ausdruck abhängig
vom Kontext (Ritus als Gesamtgefüge, significatio ex adiunctis) einmal sakramental und ein anderes Mal
nichtsakramental (zeremoniell-ausdeutend) (verwendet) sein kann?
#17 athanasius1957 15:12:31 | Dienstag, 26. September 2006
@ dr. otterbeck Dr. Otterbeck: Dass Rom eine legitime Vielfalt in der Liturgieakzeptiert, ist ja bereits
ein Ergebnis des Vatikanum II. „Vorkonziliar“ in Haltung und Mentalität („Carabiniere“ Ottaviani et al.)
war ja sogar noch der Versuch, das Missale 1970 möglichst so einheitlich zur Anwendung zu bringen wie
das MR 1570 ff. es seit 1917 (CIC!) war. Ihrer obigen Aussage muß zum Teil widersprochen werden, da es
allein in Europa bis 1965 eine Vielzahl von lateinischen Riten gegeben hat. Die lateinischen Riten waren:
ambrosianisch (Lombardei), mozarabisch (Toledo), glagolitisch an der Küste des heutigen Kroatiens (Tridentinisch
in Altslawisch), sarisch (England und Schottland), dominikanisch und andere ordenseigene Riten… nicht
eingerechnet hab ich aber die griechisch-katholischen Riten (armenisch, ukrainisch, rumänisch, russisch!,
koptisch, …) Eine Wiederbelebung hat mit dem Indult der Bonner Eigenritus erfahren dürfen. Einer der
neuesten Riten, welcher dem tridentinischen weitaus näher steht als das MR 1969 in Englisch, ist aber
der Rite of Anglican Use, welcher das Book of Prayer von anglikanischen Häresien gereinigt verwendet.
Gott zum Gruß
#16 Karl Murx 14:59:54 | Dienstag, 26. September 2006
@Tridentinus:Ja, mir geht es um Häresieverdacht Wenn eine trinitarische Häresie in eine Form, sagen
wir, die Taufe, eingebettet ist, dann wird die Taufe ungültig. Der hl.Thomas bemerkt zur Gültigkeit
einer Form am Beispiel der Taufe in III q. 60 a. 8 im Corpus, daß eine Subordinierung des Sohnes unter
den Vater die Taufe ungültig machen muß: III q.60 a. 8 www.newadvent.org/summa/406008.htm Weiterhin
kann ich auch Siebel nicht zustimmen, denn der Ausdruck „pneumatos hegemonikos“ kommt genausogut in der
koptischen Abtsegnung mit Handauflegung vor. Denz. „Ritus Orientalium“, Band 2, Seite 17. Das Argument
mit den „Significationes in Adjunctis“ kann ich auch nicht akzeptieren, denn genau jener Satz, der auf
die offizielle Form folgt, hätte die eigentliche Form sein müssen. Man stelle sich ein Messbuch vor,
bei dem die Rubriken das Gebet „Quam oblationem“ als Form ausweisen, während die eigentlichen Wandlungsworte
durch die dieselben Rubriken zu Beiwerk degradiert werden. Leo XIII., Pius XII. aber auch die Vindication
der englischen Bischöfe (1898) legen genau die Kriterien der Form fest. Diese soll eben nicht nur die
Gnade ausdrücken, sondern auch das Amt. Nun sind aber Amtsgnade und Amt real unterschieden. Amt und Charakter
sind identisch, aber nicht Amt und Standesgnade. Beide müssen durch die Form ausgedrückt werden. Lesen
Sie die Vindication auf Seite 68 im PDF-Format www.rore-sanctifica.org/…licae_Curae_1898.pdf Aber selbst
nach einer solchen Korrektur, muß trinitarische Häresie aus dem Satz der derzeitigen offiziellen Form
verschwinden
#15 Tridentinus 14:36:09 | Dienstag, 26. September 2006
@Murx Zunächst finde ich, Sie sind hier einer der wenigen, der theologisch sachlich, gutorientiert und
nicht emotionalisiert argumentiert. Schade, daß bei Schlußfolgerungen doch die Emotion manchmal mit
Ihnen durchgeht und die Diktion unsachlich wird. 1. Der Ausdruck Spiritus principalis scheint mir durch
die Untersuchung G. Siebels annehmbar. Außerdem gibt es 2. eine significatio ex adiunctis, aus der auch
im NOM deutlich wird, daß es darum geht, einen Bischof zu konsekrieren. Sollte sich 3.Ihr pneumatologisch-christologischer
Häresieverdacht erhärten lassen, stellte sich für mich die Frage, ob durch Begünstigung oder Bekundung
einer Häresie ein (Weihe)ritus zwangsläufig ungültig wird. Habe ich das Problem deutlich genug formuliert?
Ich bitte um Ihre Stellungnahme dazu. Herzlichen Dank und Gruß!
#14 Karl Murx 14:12:25 | Dienstag, 26. September 2006
@Romano: Mit Verlaub, im Zweifel gilt die Vulgata Ap. 10, 38: Jesum a Nazareth: quomodo unxit eum Deus
Spiritu Sancto, et virtutute, qui pertransiit benefaciendo, et sanando omnes oppressos a diabolo; quoniam
Deus erat cum illo. Soweit ich erkennen kann, stehen „Spiritu Sancto“ und „virtute“ im Ablativ. Dann steht
dort weiterhin „Deus“, was gar nicht die Person des Vaters bedeuten muß, sondern die ganze Trinität,
die in der Menschwerdung nach außen wirkt. Der Ablativ ist ein einfacher Ablativus instrumentalis. Da
steht also folgendes: „Jesus von Nazareth: auf welche Weise ihn Gott gesalbt hatte durch den Hl. Geist
und durch Kraft, der dann umhergezogen ist um Gutes zu tun, um alle vom Teufel bedrückten zu heilen,
denn Gott war mit ihm.“ Die Menschwerdung als Sendung ist eine Sendung durch den Vater. Faßt man aber
die Menschwerdung unter dem Aspekt der Heiligung der Menschheit Jesu auf, so kann die Salbung der menschlichen
Natur Jesu mit der Gottheit des Sohnes dem Hl.Geist zugeeignet werden, was aber nicht heißt, Jesus hätte
vom Vater den Hl.Geist empfangen. Der Realität nach ist die Menschwerdung als Schöpfung aber ein Werk
der ganzen Trinität Die Behauptung, Jesus hätte den Hl.Geist als externes Prinzip seiner Macht empfangen
und dadurch Wunder gewirkt, als wäre es nicht sein eigener Geist, wird vom Kanon 9 des Konzils von Ephesus
mit Anathema belegt.
#13 clemens 13:20:09 | Dienstag, 26. September 2006
Riesengroßer Unterschied: zwischen Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft: Die Piusbruderschaft ist
nicht darauf angewiesen, nur dort die trident. Messen zu feiern, wo die Petrusbruderschaft schon eine
Kapelle hat, um deren Gläubige abzuziehen, was andersherum eher die Regel ist. Daher ist das Apostolat
viel deutlicher. Daß das viele stört, sieht man in diesem Forum. Ein wirklich häretischer Bischof,
der in der Moon-Sekte landet, ist nicht mehr das Thema hier, sondern nach altem Pavlow’schen Reflex die
FSSPX. Das zeigt schon, daß diese etwas Wert ist!!!
#11 Romano 12:55:09 | Dienstag, 26. September 2006
@ Karl Murx Wie verstehen Sie denn dann Apg 10, 37 f.? „Ihr wisst, was im ganzen Land der Juden geschehen
ist, angefangen in Galiläa, nach der Taufe, die Johannes verkündet hat: wie Gott Jesus von Nazaret gesalbt
hat mit dem Heiligen Geist und mit Kraft, wie dieser umherzog, Gutes tat und alle heilte, die in der Gewalt
des Teufels waren; denn Gott war mit ihm.“
#10 Maledica 12:42:47 | Dienstag, 26. September 2006
Nur??? Manolito Der Unterschied zwischen Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft ist nicht nur ein kleiner
Der Unterschied ist riesengroß. Der Gehorsam und die volle sichtbare Einheit mit Rom sind nicht nur ein
Klacks, welchen man nebenbei mal zwischen Tür und Angel bespricht. Der Ungehorsam und das mangelnde Vertrauen
in den Hl. Geist ist das Grundproblem der Piusbrüder!
@manolito Auch ich glaube, daß die Unterschiede zwischen den Priesterbruderschaften St.Petrus und St.Pius
X. nicht so schwerwiegend sind, wie einzelne Priester manchmal hervorheben. Als Gläubiger unterstütze
ich jedenfalls unbedenklich beide Kongregationen und gehe bei beiden zur heiligen Messe.
#8 Karl Murx 12:11:10 | Dienstag, 26. September 2006
Wie die Herren es alle eilig haben! Seltsamerweise ist hier gar keiner, der die Gültigkeit der neuen
Weiheriten beweisen kann und eilig scheint es in diesem Falle keiner zu haben. Ich darf hier wirklich
wie der alte Cato mein „Ceterum censeo“ anfügen: Wie paßt die neue Form der Bischofsweihe zum Kanon
9 des Konzils von Ephesus? Das nervt, nicht wahr? Der heilige Athanasius hatte die Leute mit einem einzigen
„i“ genervt, daß er in einem Wort nicht sehen wollte: homoiousios konnte er gar nicht leiden. Und ich
erlaube mir die Sichtweise des Konzils von Ephesus, des II. Konzils von Konstantinopel, des 11. Konzils
von Toledo zuzulegen und von Hadrian I.: Die Person des Hl. Geistes geht nicht vom Vater zum Sohn aus,
der Vater hat dem Sohn niemals den Hl.Geist gegeben, die Menschheit Christi hat auch in der Taufe niemals
den Hl.Geist empfangen, noch ist die geschaffene Gnade Christi vermehrt worden. Die ungeschaffene Gnade
Christi ist seine eigene personale Existenz, nicht der Hl.Geist. Die Salbung Christi ist die hypostatische
Union und der daraus hervorgehende Duft (Filioque), der HL.Geist. Eine „Person des Gottesknechtes“ gibt
es gar nicht, schon gar keine, die, wie JPII in „Dominum et Vivificantem 17“ sagt, den Geist als Gabe
empfangen habe. Man lese hierzu die Nummern 309-313 im alten Denzinger und auch Dörmanns Kommentare zu
„Dom. et Vivific.“
#7 thaumaturgos 11:44:30 | Dienstag, 26. September 2006
@aragorn Träumen Sie einfach weiter, die kirchkliche Wirklichkeit ist eine andere und wie eine Schwalbe
noch keinen Sommer macht so auch ein Kardinal noch keine gesamtkirchliche Vorschrift …
#6 Aragorn 11:27:16 | Dienstag, 26. September 2006
schluss mit dem herumgerede! Es wird schon viel zu lange herumgeredet und herumverhandelt. Dabei liegen
die Dinge doch klar auf der Hand: Volle liturische Unabhängigkeit der Piusbruderschaft vom jeweiligen
Ortsbischof (Personalprälatur ähnlich Opus Dei), Gereralerlaubnis zur Feier der Alten Messe für alle
Diözesanpriester, die dies wollen, kritische Durchsicht der Dokumente des V II, wie es Papst Benedikt
auch selber vorgesehen hat, notwendige Korrekturen und Abschaffung aller Misstände am Ordo Novus (Handkommunion,
Celebratio versus populum, liturigische Willkürakte), Aufhebung der Exkommunikationen gegen den Erzbischof
und der von ihm geweihten Weihbischöfe. Die Piusbruderschaft kann gewiss alles anerkennen, was am V II
katholisch ist. Tut also endlisch Butter bei die Fische, Leute!
#5 Dr. Otterbeck 11:21:46 | Dienstag, 26. September 2006
Dass Rom eine legitime Vielfalt in der Liturgie akzeptiert, ist ja bereits ein Ergebnis des Vatikanum
II. „Vorkonziliar“ in Haltung und Mentalität („Carabiniere“ Ottaviani et al.) war ja sogar noch der Versuch,
das Missale 1970 möglichst so einheitlich zur Anwendung zu bringen wie das MR 1570 ff. es seit 1917 (CIC!)
war. Eine praktikable Erfolgsformel für Inhalt und Grenzen dieser liturg. Pluralität wird wohl im Nachsinnen
über das Verhältnis von päpstlichem Primat und Ortsbischof (!) in der Liturgie gelingen können. Wo
ein Ordensoberer oder anderweitiger Praepositus existiert, könnte eine solche Legitimitätsformel analog
gelten.
#4 Benedikt 11:14:59 | Dienstag, 26. September 2006
@ clemens Und welche Pflichten? Anerkennung V2? Selbstverständlich. Das ist die Pflicht jedes Katholiken.
Konzelebrationen? Hierzu ist niemand verpflichtet (can 902 CIC).
#3 Dr. Otterbeck 11:09:53 | Dienstag, 26. September 2006
Integrativer Bestandteil? „Integrativ“ ist doch wohl ein Verhalten, das integriert. „Integraler“ Bestandteil
ist etwas, das nicht hinweggedacht werden kann. Insoweit kennzeichnen die Bemühungen für einen rechtmäßigen
und auch integrativen (!) Ort für die alte Messe, dass diese nicht völlig „beseitigt“ werden konnte.
Der „kleine Unterschied“ zwischen der Petrusbruderschaft und der dem Irrtum des Integralismus weithin
anheimgefallenen Lefebvrewerk scheint doch der zu sein, das erstere das wirkliche Papsttum anerkennt,
während die SSPX einer virtuellen „Papstidee“ nachtrauert, dem sich das wirkliche Amt erst einmal fügen
soll, bevor es zur Versöhnung kommt. Dieser absolut falsche Traditionsbegriff (Paul VI. am 11.10.1976
an Lefebvre) erschwert jedwede integrierende Lösung für die vaganten SSPX-Kleriker.
#2 Manolito 11:01:16 | Dienstag, 26. September 2006
Pius X / Petrusbruderschaft ?? Kann mir jemand erklären was die Gemeinschaft Pius X. von der Petrusbruderschaft
unterscheidet, ausser die Nicht-Gemeinschaft mit Rom? Bei soviel Gemeinsamkeiten fehlt doch nur mehr der
gute Wille für diesen kleinen Schritt!
#1 clemens 10:38:48 | Dienstag, 26. September 2006
Rechte und Pflichten Die Priester des ‘Instituts vom Guten Hirten’ haben das Recht, ausschließlich die
tridentinische Liturgie zu zelebrieren. Und welche Pflichten? Anerkennung V2? Konzelebrationen?