Euthanasie
Verendet und verschwiegen
Im Juli wurde eine 54jährige Frau in Deutschland euthanasiert. Ein Präzedenzfall? Die Medienkonzerne deckten das Verbrechen durch ihr Schweigen.
(kreuz.net, Stuttgart) Ende Juni wurde Frau Ingeborg Klein in einem städtischen Altenheim in Stuttgart zu Tode gehungert.

Das berichtete die Lokalzeitung ‘Stuttgarter Nachrichten’ Mitte September.

Die ihrem Schicksal überlassene Stuttgarterin hatte mit 54 Jahren einen Gehirnschlag erlitten und war Anfang November 2002 in ein Wachkoma gefallen.

Nach drei Jahren wollte ihr Sohn nicht länger auf „ein Wunder“ warten.

Er bat, die „lebensverlängernden Maßnahmen“ für seine Mutter abzubrechen. Eine Patientenverfügung von Frau Klein gab es nicht.

Die katholische Moraltheologie betont schon seit Jahren, daß man zwischen „lebensverlängernden“ und „lebenserhaltenden“ Maßnahmen unterscheiden muß.

Frau Klein erhielt keine „lebensverlängernden“, sondern nur „lebenserhaltende“ Maßnahmen, auf die jeder Mensch ein Recht hat.

Um einen hypothetischen Todeswunsch von Frau Klein herbeizuargumentieren, befragte das Vormundschaftsgericht Stuttgart angebliche Freunde und Angehörige der Patientin.

Das Gericht kam zum Schluß, daß Ingeborg Klein eine „künstliche Aufrechterhaltung ihrer Körperfunktionen“ abgelehnt hätte.

Ihr mutmaßlicher Wille sei es, zu verhungern.

Für die Ausführung dieses Planes wurde Frau Klein in das städtische Altenzentrum ‘Zamenhof’ verlegt.

Die Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch (FDP) gab Ende Juni grünes Licht für die Exekution. Frau Klein wurde die künstliche Ernährung verweigert.

Sie verendete im Altenheim.

Nach ihrem Tod schaltete sich der Leiter des Sterbeheimes in Stuttgart, der Mediziner Christoph Student (64), ein. Er warf der liberalen Bürgermeisterin darauf die aktive Tötung eines behinderten Menschen vor.

Student warnte am 6. September in Stuttgart vor der Einstufung von Wachkoma-Patienten als Sterbefälle.

Solche Patienten seien schwer behinderte Menschen.

Frau Klein sei durch den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit zu Tode gebracht worden. Sie sei nicht an den Folgen ihrer Behinderung gestorben, sondern an einer von außen getroffenen Maßnahme.

Der Träger des Stuttgarter Sterbeheimes untersagte dem renommierten Arzt nach seiner öffentlichen Äußerung weitere Stellungnahmen zum Fall.

Dennoch erinnerte dieser Ende September vor der ‘Stuttgarter Zeitung’, an die Gefahr eines Dammbruchs:

„Wenn Ingeborg Klein ein Präzedenzfall ist, dann heißt das im Umkehrschluß: Ich töte diesen Menschen, obgleich ich nicht klären kann, ob er weiterleben will.“

Der Mediziner warnte vor dem Entschluß, behinderte oder demenzkranke Menschen umzubringen: „In Deutschland haben wir angesichts unserer Vergangenheit die Verpflichtung, besonders achtsam zu sein.“

Frau Bürgermeister Müller-Trimbusch sah sich in die Nähe der nationalsozialistischen Euthanasie gerückt: „Herr Student, das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.“

Students Dienstvorgesetzter sieht nun den „konstruktiven Dialog“ mit der Sozialbürgermeisterin erheblich gestört.

Daneben steht dem Mediziner auch noch eine Klage der Stuttgarter Anwältin Petra Vetter ins Haus.

Sie vertritt die Angehörigen der wegen Nahrungsentzug zu Tode gekommenen Frau Klein. Student habe mit dem Vorwurf der „Tötung“ ihre Mandanten verleumdet und deren Ruf geschädigt.

Der Sohn der Verstorbenen, Oliver Klein, behauptete, daß seine Mutter in ihrem Körper lebendig begraben gewesen sei.

Er habe versucht, mit Gerüchen, Gesang und Vorgelesenem Kontakt mit seiner Mutter aufzunehmen: „Ich bin nicht an sie herangekommen.“

Erst jetzt fühle er sich wieder frei: „Es waren die schlimmsten Jahre meines Lebens, eine einzige Quälerei.“
      
6 Lesermeinungen
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#6   obelix †   23:59:11 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
Frage an Dorothea
Dorothea: Frage an Sirilio
Lesen Sie die Stuttgarter Zeitung? Wußten Sie von der Ermordung?
Diese Schreckensbotschaft sollte wohl tatsächlich von den Medienkonzernen – nicht nur einer Lokalzeitung – aufgegriffen worden sein.
Die Geschichte Deutschlands scheint sich zu wiederholen.
Vielleicht haben die Redakteure der Stuttgarter Zeitung, ebenso wie Tomke Beddies, dies nicht als strafbare Handlung nach §§ 211 StgB gesehen, sondern als Schmerztherapie, wie unten beschrieben?
Die Geschichte Deutschlands wird sich nicht wiederholen, da müssen Sie keine Angst haben Dorothea. Wir passen schon auf, dass solche wahnsinnigen Sadisten wie priest nichts entscheiden dürfen. Da können sie ganz beruhigt sein. Auch die schwarzbraune Mafia, die immer wieder mit grossem Getöse zeter und mordio schreit, wenn es um ihren Einfluss geht, hat bei demokratischen Wahlen überhaupt nichts zu melden. Das bewegt sich beinahe im Promillebereich. So wie Schizophrenie und Paranoia.
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#5   methusalix †   23:53:33 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
sagen Sie mal, Sie wahnsinniger priest,
…Leiden, Schmerzen, Aufopferung ist Heilig
haben Sie einen Hobby-Folterkeller, in dem Sie Ihre sadistischen Triebe ausleben können? Oder sind Sie eher Masochist, den es zur Domina treibt, um sich die tägliche Tracht Prügel abzuholen?
Vielleicht ist dies auch der Hintergrund für die verbissene Ablehnung eines schmerzfreien Sterbens. Weh muss es tun, so wie unser Wahnsinnsknabe hier schreibt.
priest: Sterbehilfe ist Vorsätzlicher Totschlag
Wenn ein Mensch in der Absicht Sterbehilfe leistet den Patienten zu töten um ihn zu „erlösen“ dann ist dies ein Verstoß gegen du sollst nicht Töten. Somit handelt es sich um eine Todsünde welche mit der Hölle bestraft wird wenn der Arzt nicht Gott um Vergebung bittet.
Also ganz langsam und von vorne, speziell für unseren Obersadisten priest: ein sterbenskranker Patient hat, wie zum Beispiel bei Tumorpatienten im finalen Stadium üblich, wahnsinnige Schmerzen. Der Arzt spritzt ihm gegen diese unerträglichen Schmerzen ein Opioid. Der Patient hat kaum noch Schmerzen; gut. Die Schmerzen kehren zurück, mit nochmals gesteigerter Intensität. Darf der Arzt, mit priests Erlaubnis selbstredend, dem Patienten eine Dosis des Opioides spritzen, das ihm die Schmerzen nimmt, auch wenn die Gefahr besteht, dass der Patient in eine Apnoe gerät und stirbt? Der Arzt will den Patienten ja nicht vom Leben erlösen, sondern nur von seinen Schmerzen. Ist das jetzt Mord oder Therapie? Was sagt unser Beruffsadist dazu?
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#4   laikos   21:41:10 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
Sterbehilfe ist Vorsätzlicher Totschlag
Wenn ein Mensch in der Absicht Sterbehilfe leistet den Patienten zu töten um ihn zu „erlösen“ dann ist dies ein Verstoß gegen du sollst nicht Töten. Somit handelt es sich um eine Todsünde welche mit der Hölle >:) bestraft wird wenn der Arzt nicht Gott um Vergebung bittet. Gott hohlt die Menschen sowieso um sie zu Richten. Nur Gott darf Richten der Mensch niemals :-| Bei Abtreibung verhält es sich natürlich genau so, da ja erzte nach sehr langem Studium bis ins kleinste Detail wissen was sie da tun :-|
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#3   Sirilo   17:45:21 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
@Dorothea
Die Stuttgarter Zeitung ist keine „Lokalzeitung“, sondern eine Regionalzeitung, und zwar die bedeutendste in Baden-Württemberg. Sie gehört der Stuttgarter Medien Holding GmbH, und die ist ein Medienkonzern (u.a. mit Anteilen an den Stuttgarter Nachrichten und der Süddeutschen Zeitung).
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#2   ExBochumer †   12:51:35 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
Wie weit …
ist es in Deutschland schon gekommen, wenn die Rechtsprechung gezielt manipuliert wird und sie sich anmaßt, „Richter“ über Leben und Tod zu sein?
Pfui, Spinne.
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#1   Sirilo   11:25:01 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
„Die Medienkonzerne…
…deckten das Verbrechen durch ihr Schweigen.“
Aber die „Stuttgarter Zeitung“ hat doch darüber berichtet – und das schon Mitte September, während „Kreuz.net“ den Fall erst Anfang Oktober aufgreift…
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