11:10:25 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
Im Juli wurde eine 54jährige Frau in Deutschland euthanasiert. Ein Präzedenzfall? Die Medienkonzerne deckten das Verbrechen durch ihr Schweigen.
(kreuz.net, Stuttgart) Ende Juni wurde Frau Ingeborg Klein in einem städtischen Altenheim in Stuttgart
zu Tode gehungert.
Das berichtete die Lokalzeitung ‘Stuttgarter Nachrichten’ Mitte September.
Die ihrem
Schicksal überlassene Stuttgarterin hatte mit 54 Jahren einen Gehirnschlag erlitten und war Anfang November
2002 in ein Wachkoma gefallen.
Nach drei Jahren wollte ihr Sohn nicht länger auf „ein Wunder“ warten.
Er bat, die „lebensverlängernden Maßnahmen“ für seine Mutter abzubrechen. Eine Patientenverfügung
von Frau Klein gab es nicht.
Die katholische Moraltheologie betont schon seit Jahren, daß man zwischen
„lebensverlängernden“ und „lebenserhaltenden“ Maßnahmen unterscheiden muß.
Frau Klein erhielt keine
„lebensverlängernden“, sondern nur „lebenserhaltende“ Maßnahmen, auf die jeder Mensch ein Recht hat.
Um einen hypothetischen Todeswunsch von Frau Klein herbeizuargumentieren, befragte das Vormundschaftsgericht
Stuttgart angebliche Freunde und Angehörige der Patientin.
Das Gericht kam zum Schluß, daß Ingeborg
Klein eine „künstliche Aufrechterhaltung ihrer Körperfunktionen“ abgelehnt hätte.
Ihr mutmaßlicher
Wille sei es, zu verhungern.
Für die Ausführung dieses Planes wurde Frau Klein in das städtische Altenzentrum
‘Zamenhof’ verlegt.
Die Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch (FDP) gab Ende Juni grünes
Licht für die Exekution. Frau Klein wurde die künstliche Ernährung verweigert.
Sie verendete im Altenheim.
Nach ihrem Tod schaltete sich der Leiter des Sterbeheimes in Stuttgart, der Mediziner Christoph Student
(64), ein. Er warf der liberalen Bürgermeisterin darauf die aktive Tötung eines behinderten Menschen
vor.
Student warnte am 6. September in Stuttgart vor der Einstufung von Wachkoma-Patienten als Sterbefälle.
Solche Patienten seien schwer behinderte Menschen.
Frau Klein sei durch den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit
zu Tode gebracht worden. Sie sei nicht an den Folgen ihrer Behinderung gestorben, sondern an einer von
außen getroffenen Maßnahme.
Der Träger des Stuttgarter Sterbeheimes untersagte dem renommierten Arzt
nach seiner öffentlichen Äußerung weitere Stellungnahmen zum Fall.
Dennoch erinnerte dieser Ende September
vor der ‘Stuttgarter Zeitung’, an die Gefahr eines Dammbruchs:
„Wenn Ingeborg Klein ein Präzedenzfall
ist, dann heißt das im Umkehrschluß: Ich töte diesen Menschen, obgleich ich nicht klären kann, ob
er weiterleben will.“
Der Mediziner warnte vor dem Entschluß, behinderte oder demenzkranke Menschen
umzubringen: „In Deutschland haben wir angesichts unserer Vergangenheit die Verpflichtung, besonders achtsam
zu sein.“
Frau Bürgermeister Müller-Trimbusch sah sich in die Nähe der nationalsozialistischen Euthanasie
gerückt: „Herr Student, das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.“
Students Dienstvorgesetzter sieht
nun den „konstruktiven Dialog“ mit der Sozialbürgermeisterin erheblich gestört.
Daneben steht dem Mediziner
auch noch eine Klage der Stuttgarter Anwältin Petra Vetter ins Haus.
Sie vertritt die Angehörigen der
wegen Nahrungsentzug zu Tode gekommenen Frau Klein. Student habe mit dem Vorwurf der „Tötung“ ihre Mandanten
verleumdet und deren Ruf geschädigt.
Der Sohn der Verstorbenen, Oliver Klein, behauptete, daß seine
Mutter in ihrem Körper lebendig begraben gewesen sei.
Er habe versucht, mit Gerüchen, Gesang und Vorgelesenem
Kontakt mit seiner Mutter aufzunehmen: „Ich bin nicht an sie herangekommen.“
Erst jetzt fühle er sich
wieder frei: „Es waren die schlimmsten Jahre
meines Lebens,
eine einzige Quälerei.“
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laikos 21:41:10 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
#3
Sirilo 17:45:21 | Mittwoch, 4. Oktober 2006
#1
Sirilo 11:25:01 | Mittwoch, 4. Oktober 2006