Tut Gebären weh?
Kürzlich mußte sich das oberste Gericht in Österreich mit einem Fall beschäftigt, der sich anhört wie ein Rechtsstreit aus Absurdistan.

Die Antwort lautet: Vor Gericht keine Klage einbringen.
Denn wenn sich ein Mann in Österreich sterilisieren läßt und er danach trotzdem ein – gesundes – Kind zeugt, gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das entschied der ‘Oberste Gerichtshof Österreichs’ am 14. September. Das Urteil wurde am 2. Oktober auf der Webseite des Gerichtes publiziert.
Die Tragikkomödie begann im November 2002. Damals versuchte ein Österreicher, sich mit Hilfe eines Urologen unfruchtbar zu machen.
Offenbar wurde er vom Arzt nicht darüber aufgeklärt, daß es der Natur manchmal gelingt, die abgetrennten Samenleiter wieder zu verbinden.
Doch der Mann kam selber drauf: Im November 2003 kam seine Ehefrau in andere Umstände.
Eine Nachuntersuchung im folgenden Februar zeigte, daß der angeblich sterilisierte Ehemann weiterhin im vollen Besitz seiner Manneskraft war.
Im Juli 2004 wurde ein gesundes Kind per Kaiserschnitt geboren.
Jetzt besannen sich die Eltern darauf, den Urologen zur Kasse zu bitten.
Sie forderten den „Ersatz des Unterhaltsschadens“ für sieben Monate – etwa 10.000 Euro.
Der Arzt sollte auch für alle künftig auftretenden oder bekannt werdenden Schäden haften.
Außerdem verlangte die geplagte Kindsmutter 5.000 Euro an „Schmerzengeld für die anläßlich der Entbindung erlittenen Schmerzen“.
Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab.
Die infolge durchkreuzter Familienplanung entstandene Unterhaltspflicht für ein Kind sei kein ersatzfähiger Vermögensschaden.
Die „Geburtsschmerzen“ der Zweitklägerin stünden außerhalb des Rechtswidrigkeitszusammenhangs.
Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Jetzt sind die Kindseltern auch beim ‘Obersten Gerichtshof’ Österreichs abgeblitzt.
Angesichts der aktuellen Diskussion prüfte der ‘Oberste Gerichtshof’ erneut die Frage, ob die Geburt eines – gesunden – Kindes einen Schaden darstelle.
Der Gerichtshof sah keinen Anlaß, von der geltenden Rechtsansicht abzugehen, wonach die Geburt eines gesunden, wenn auch unerwünschten Kindes keinen Schaden im Rechtssinne ist.
Dagegen spreche auch nicht, daß eine generelle Verneinung der ärztlichen Haftung für unerwünschte Nachkommenschaft dazu führen würde, daß weite Bereiche der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik gegenüber Haftungsansprüchen isoliert würden.
Denn die Überwälzung eines Aufwands durch Schadenersatz setze das Vorliegen eines – ersatzfähigen – Schadens voraus:
„Ein solcher ist in der Geburt eines Kindes im Regelfall aber nach der Wertung der Rechtsordnung gerade nicht zu erblicken“ – so das Gericht.
In der dargelegten Auffassung liege auch keine Diskriminierung von Behinderten – glaubt das Gericht:
„Die ausnahmsweise Zuerkennung von Schadenersatz trotz des personalen Eigenwerts jedes Kindes ist nicht Folge einer negativen Bewertung eines behinderten Kindes, sondern ausschließlich der Versuch eines geldwerten Ausgleichs eines besonderen Unterhaltsbedarfs.“
Auch das Begehren auf Schmerzengeld für den Geburtsschmerz sei nicht berechtigt:
Der Geburtsschmerz sei mit der Existenz des Kindes und dem Eltern-Kind-Verhältnis untrennbar verbunden – erkannte das Gericht:
„Besondere Komplikationen, die in Ausnahmefällen allenfalls eine andere Beurteilung erfordern könnten, sind im vorliegenden Fall zudem nicht eingetreten.“
Ein medizinischer Routineeingriff wie der Kaiserschnitt rechtfertige keine Durchbrechung der – einem schadenersatzrechtlichen Ausgleich entgegenstehenden – prinzipiell untrennbaren Verbindung des Geburtsschmerzes mit der Existenz des Kindes und dem Eltern-Kind-Verhältnis.
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Freitag, 6. Oktober 2006 12:17
DomenicoT: An Pünktchen
Pünktchen
(Vielleicht stecken Sie sogar selber dahinter, wahrscheinlicher jedoch sind es die Wiener FeministInnen aschera/aphrodite/piroschka/Hodzm…/legesleg…)
Können Sie mir sagen, um wen es sich bei diesen Wiener Feministinnen und Feministen handelt?
(Vielleicht stecken Sie sogar selber dahinter, wahrscheinlicher jedoch sind es die Wiener FeministInnen aschera/aphrodite/piroschka/Hodzm…/legesleg…)
Können Sie mir sagen, um wen es sich bei diesen Wiener Feministinnen und Feministen handelt?
Freitag, 6. Oktober 2006 11:25
Pünktchen: obelix
Natürlich behaupten Sie, daß „priest“ echt sei! Sie profitieren ja davon. (Vielleicht stecken Sie sogar selber dahinter, wahrscheinlicher jedoch sind es die Wiener FeministInnen aschera/aphrodite/piroschka/Hodzm…/legesleg…)
Donnerstag, 5. Oktober 2006 23:25
obelix †: Unsinn Pünktchen!
Pünktchen: Ja „Gebähren“ tut weh und auch die Tatsache,daß einige noch immer nicht erkannt haben, daß
es sich bei „priest“ und „ketzerjäger“ um reine Satire-Accounts handelt,
Wenn es reine Satire-Accounts wären, was hätte „priest“ (ich bete zu gott, dass er nicht wirklich Priester ist!) für einen Grund mich mit persönlichen Emails heimzusuchen, so wie er es getan hat?
Er ist hier im Forum schon Heimsuchung genug.
Wenn es reine Satire-Accounts wären, was hätte „priest“ (ich bete zu gott, dass er nicht wirklich Priester ist!) für einen Grund mich mit persönlichen Emails heimzusuchen, so wie er es getan hat?
Er ist hier im Forum schon Heimsuchung genug.
Donnerstag, 5. Oktober 2006 17:48
OnanIV: @Pünktchen
wozu Satire durch überhöhen der Fundiansichten? Ist doch nicht notwendig
Donnerstag, 5. Oktober 2006 16:20
Ansgar: @ FritzG
Sie müssen „ihnen“ als Höflichkeits-Anrede groß schreiben.
Donnerstag, 5. Oktober 2006 15:32
FritzG: @ Gunsenum:
Nicht aufregen.
Wenn man ihnen schon an die Rechtschreibung geht, neigt sich der Argumentvorrat der Kreuznetter meist dem Ende zu.
Fassen sie es also einfach als Kompliment auf.
Wenn man ihnen schon an die Rechtschreibung geht, neigt sich der Argumentvorrat der Kreuznetter meist dem Ende zu.
Fassen sie es also einfach als Kompliment auf.
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