16:59:49 | Samstag, 7. Oktober 2006
In Deutschland werden Mütter behinderter Kinder oft von sogenannten Ärzten regelrecht zur Kinderschlachtbank geschleift. Ein neues Gesetz soll die Schlächtermesser entschärfen.
(kreuz.net, Berlin) Die deutsche Bundesärztekammer hat kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um
die legalisierte Spätabtreibung einzudämmen.
Das berichtete das deutsche ‘Ärzteblatt’ am Freitag.
Unter Spätabtreibungen versteht man rechtlich Kindertötungen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat.
In der Praxis handelt es sich meist um Tötungen im fünften Lebensmonat.
Lebensfähige Kinder – im Alter
ab fünfeinhalb Monaten – werden üblicherweise und ungestraft noch innerhalb des Mutterleibes umgebracht.
Im verschleiernden Fachjargon wird diese Tötungsart „intrauterine Fruchttodproblematik“ genannt.
Der
Präsident des Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, erklärte vor dem ‘Ärzteblatt’, daß es das
Beste wäre, den
Abtreibungsparagraphen 218 zu ändern.
Man könne das Problem nicht über das ärztliche
Berufsrecht lösen. Der Grund: „Unsere Sanktionsmöglichkeiten sind zu schwach.“
Der Gesetzesentwurf
der Bundesärztekammer möchte ausschließlich die Spätabtreibungen thematisieren. Grundsatzdebatten
über das Abtreibungsgesetz wolle man vermeiden.
Der Vorschlag möchte für bereits lebensfähige, behinderte
Kinder einen leicht verbesserten Rechtsschutz einführen.
Hoppe akzeptiert, daß es Mütter gebe, „die
bei einer Behinderung des Kindes die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen“: „Wir wollen eine Befristung,
die sich am Entwicklungsstadium des Kindes orientiert.“
Ein besonderes Problem besteht nach Hoppe darin,
daß manche Behinderte ihre eigene Abtreibung überleben. Sobald sie geboren sind, müssen auch die abgetriebenen
Kinder jeden Lebensschutz bekommen.
Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf möchte ferner im nachhinein statistisch
erfassen, wie oft und warum Spätabtreibungen stattfinden.
Ferner soll Eltern bei einer
möglichen Behinderung
ihres Kindes eine verpflichtende „Zeit des Nachdenkens“ eingeräumt werden, bevor sie zu seiner Tötung
schreiten.
Die lebens- und behindertenfeindlichen Sozialisten ließen bereits verlauten, daß eine Gesetzesänderung
Eltern nach der Abtreibung
„Hätten wir doch diese Tests, diesen Ultraschall bloß nicht machen lassen,
wir ahnten ja nicht…, und uns wäre dieses erspart geblieben…“
zur Neuregelung der Spätabtreibung
tabu sei. Dagegen erklärten die Christdemokraten, die Vorschläge der Bundesärztekammer nutzen zu wollen.
Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe erklärte,
daß eine Gesetzesinitiative aus seiner Sicht unumgänglich sei:
„Denn Spätabtreibung ist nichts anderes
als
Früheuthanasie.“
Gleichzeitig mußte er eingestehen, daß bei einem Treffen der Fraktionsspitzen
von Union und SPD mit Vertretern der Katholiken und Protestanten Mitte September keine konkreten Ergebnisse
erzielt worden seien.
Die Leiterin der ‘Beratungsstelle zu pränatalen Untersuchungen und Aufklärung
des Diakonischen Werkes’, Annegret Braun, erklärt zur Thematik der Spätabtreibungen, daß die Mütter
behinderter Kinder regelrecht zur Tötung gedrängt werden.
„Allein in den letzten Monaten hatte ich
vier Frauen in der Beratung, die mit der Mitteilung über die zu erwartende Behinderung oder Erkrankung
ihres Kindes von ihren Frauenärzten zu einem Abbruch der Schwangerschaft aufgefordert wurden.“
Sie hätten
sich aus ihrer eigenen Sicht keine Abtreibungen vorstellen können, seien dann aber durch die ärztliche
Beratung auf diesen Weg gebracht worden.
„Dabei zitierten sie Sätze wie: »Das hat keinen Zweck, das
muß weggemacht werden« oder »Nur wenn Sie hundertprozentig hinter diesem Kind stehen, schaffen Sie
das.«“
Frau Braun berichtet ferner von einem Paar, bei dessen Kind keine Nieren angelegt waren und das
nach der Geburt nicht lange überlebt hätte. Die Eltern wollten es dennoch auf die Welt bringen.
Darauf
der Pränatalarzt: „Haben Sie sich einmal überlegt, was für ein Kostenfaktor Ihre Entscheidung für
Ihre Krankenkasse bedeutet?“
Auch bei unklaren Befunden würden sogenannte Frauenärzte häufig die Möglichkeit
oder Empfehlung zur Abtreibung ansprechen. Dagegen würden die
psychischen Leiden der Mutter nach einer
Abtreibung nicht thematisiert – bedauert Frau Braun:
„Die Frauen beziehungsweise Paare müssen nach dem
Schwangerschaftsabbruch in der Regel mit dem traumatischen Erleben, dem Erschrecken auch über sich selbst,
allein fertig werden.“
Frau Braun kennt die Selbstvorwürfe aus der Beratung: „Hätten wir doch diese
Tests, diesen Ultraschall bloß nicht machen lassen, wir ahnten ja nicht…, und uns wäre dieses erspart
geblieben…“
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