Kinderabtreibung
Die Kinderabtreibung hat mit Recht nichts zu tun. Sie ist durchgesetzter politischer Wille
Mit Pochen auf den Schutz des ungeborenen Kindes sind keine Mehrheiten zu holen. Welchen Rat geben Sie Politikern und Menschen, die Verantwortung im Staat tragen? Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Waldstein.
(kreuz.net/jfdl) Prof. Dr. Wolfgang Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1992 Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit dem 31. Mai 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben.

Das folgende Interview zum 30. Jahrestag der Kinderabtreibung in Österreich führte Norbert Steinacher, Exekutivdirektor der Lebensschutzorganisation „Jugend für das Leben“ am 18. Januar 2004 in Salzburg.

Frage: Welchen Rat geben Sie Politikern und Menschen, die Verantwortung tragen in unserem Staat?

Prof. Waldstein: Natürlich wissen die Politiker der ÖVP [österreichische Christdemokraten] und auch der FPÖ [Freiheitliche Mitterechtspartei], daß mit einem Pochen auf den Schutz des ungeborenen Kindes keine Mehrheiten zu holen sind. Dies ist die große Schwierigkeit, in der wir uns heute befinden.

Trotzdem meine ich, daß das, was Landeshauptmann Lechner damals gesagt hat, als ihm klar wurde, daß er wahrscheinlich mit dieser Anfechtung keinen Erfolg haben würde, bemerkenswert ist: „Es gibt Situationen, in denen um der Sache Willen getan werden muß, was dem Recht entspricht, auch wenn man damit keinen Erfolg hat.“

Heute einem Politiker nahe zu legen, daß er auf die Wahlmehrheit verzichten soll, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, ist wohl aussichtslos. Aber umsomehr müßten diejenigen, die in der unmittelbaren Verantwortung stehen und nicht auf Mehrheiten angewiesen sind, alles Menschenmögliche tun, was in ihrer Macht steht.

Bedauerlich ist nur, natürlich ist dies mit ein Faktor für die heutige Situation, daß auch die kirchliche Situation so ist, daß hier keine entsprechende und entschiedene Hilfe von kirchlichen Amtsträgern zu erwarten ist. Die Einzigen, die wirklich gewagt haben, klare Worte zu sprechen, sind Bischof Krenn, sowie Erzbischof Eder und natürlich Weihbischof Laun.

Der Heilige Vater hat das unermüdlich getan. Wenn man die Enzyklika „Evangelium Vitae“ liest, dann weiß man auch, – und das wird heute einfach verschwiegen – daß eine Abtreibung für einen Katholiken an sich die Exkommunikation ‘latae sententiae’ bedeutet, d.h. er wird automatisch exkommuniziert. Und zwar der Arzt, die Frau und alle Beteiligten. Doch das spielt heute überhaupt keine Rolle mehr. Es steht in der Enzyklika ausdrücklich drinnen.

Nicht um jemanden zu bestrafen, sondern um klar zu machen, daß es sich hier um ein so schwerwiegendes Verbrechen handelt, daß die Kirche alles tun muß, den Menschen zu ermöglichen, einen neuen Anfang zu machen, umzukehren, es zu bereuen und damit auch eine neue Atmosphäre zu schaffen. Dies wird jedoch einfach totgeschwiegen. Die Katastrophe muß sich wahrscheinlich noch sehr viel weiter zuspitzen, bis die Menschen vielleicht erkennen, daß es ihnen letztlich an den Kragen geht.

Wenn sie einmal in der Altersgruppe sind, in denen sie unerwünschte Menschen sind – nicht am Anfang, aber am Ende ihrer Existenz –, die wird’s angesichts der Entwicklung der Pensionsproblematik auch bei uns geben – dann werden Menschen damit rechnen müssen, auch wenn sie es nicht wollen, aus den Pensionsbeziehern eliminiert zu werden.

Frage: Das Recht des Menschen auf Leben von Beginn an wird heute oft als eine „temporäre Meinung“ gedeutet und verstanden, und nicht als ein „unveränderliches Recht“.

Prof. Waldstein: Das ist natürlich ein völliger Irrtum. Die grundlegenden Menschenrechte sind Rechte, die immer, auf der ganzen Welt und unter allen Umständen gelten. Nur deswegen kann man überhaupt Menschenrechte einfordern. Wenn Menschenrechte nur ein Ausdruck von Mentalität oder einer Mehrheit wären, dann gäbe es schlicht überhaupt keine Menschenrechte. Denn Menschenrechte als solche können nur bestehen, wenn es unveränderliche Rechte sind, und diese unveränderlichen Rechte wurden seit der Antike als Naturrecht bezeichnet. Als solches bezeichnet diese Rechte auch der Papst.

Das macht klar, daß er hier nicht nur als ‘katholischer Papst’ spricht, sondern als Verteidiger der eigentlichen Menschenrechte, die immer gegolten haben und immer gelten werden. Ob sie geachtet werden oder nicht, Gesetze die den Menschenrechten nicht entsprechen, sind deswegen einfach keine wirklichen Gesetze, sondern es sind Gewaltakte einer gesetzgebenden Mehrheit oder auch eines Tyrannen, wenn es ein Einzelner ist.

Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist durchgesetzter politischer Wille. Seit der Antike gibt es auch ein Bewußtsein einer möglichen „Tyrannei der Mehrheit“. Eine Mehrheit kann zum Tyrannen werden, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte mißachtet. Die Fristenregelung ist eine radikale Mißachtung des Menschenrechtes auf Leben. Daran kommt man nicht vorbei. Das Menschenrecht des Lebens, welches immer gegolten hat, auch wenn es manchmal zu Mißachtungen des Rechtes gekommen ist. Die wurden aber als solche erkannt und bekämpft. Auch heute müssen sie eben als solche erkannt und bekämpft werden, soweit wir dazu in der Lage sind.

Frage: Damals wurde auch aus der medizinischen Sicht heraus argumentiert.

Waldstein: Heute steht es außer Zweifel, daß die befruchtete Eizelle vom ersten Augenblick der Empfängnis an bereits ein Mensch ist. Dies ist medizinisch so einwandfrei erwiesen, daß jeder, der etwas anderes behauptet, Zweckbehauptungen aufstellt, die einem bestimmten Ziel dienen, aber nicht der Erkenntnis der Sache.

Deswegen konnte auch das ABGB [Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch] – obwohl damals die Fragen noch nicht so eindeutig geklärt waren, wie das inzwischen der Fall ist – in Übereinstimmung mit dem Römischen Recht, mit einem Satz, der direkt aus dem antiken römischen Recht übernommen wurde, festlegen: Das ungeborene Kind hat „vom Zeitpunkt der Empfängnis an“ einen Anspruch auf den Schutz durch die Gesetze.

Jeder Versuch, dies auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist einfach Zweckdenken und will damit etwas erreichen, entweder Experimente am Embryo, Abtreibung usw. Es geht soweit, daß man auch die Geburt noch nicht als einen abschließenden Zeitpunkt ansieht, sondern erst das erwachte Bewußtsein des Kindes als den Beginn der menschlichen Person bezeichnet. So wird die Tötung des Kindes durchaus in den Bereich der theoretischen Möglichkeiten miteinbezogen. Man sieht, wenn man aus Zweckgründen eine andere Grenze als die Natur setzt, dann ist alles möglich, wenn man es will!

Frage: Der hippokratische Eid [Gelöbnis jedes Arztes zu heilen und nicht zu töten] wird heute anders formuliert, verändert oder gar nicht gesprochen. Ist hier nicht auch eine Gefahr einer Abwendung der Medizin von ihrer Verpflichtung?

Waldstein: Natürlich, das ist völlig richtig. Relativ früh, schon im 19. Jahrhundert sind immer wieder neue Formulierungen herausgekommen, die aber immer noch zunächst im Wesentlichen dem Ursprünglichen entsprochen haben. Wenn aber die Verwässerung einmal entsprechend fortgeschritten ist, dann „kommt’s auch nicht mehr so drauf an“.

Frage: Entsteht hier auch eine lawinenartige Entwicklung?

Waldstein: Damit macht die Medizin das gleiche durch, was die Rechtswissenschaft in anderen Gebieten bereits mitgemacht hat. Durch den Positivismus des 19. Jahrhunderts ist das Bewußtsein von unveränderlichen Rechten fortlaufend zurückgedrängt worden.

Die „Reine Rechtslehre“ von Hans Kelsen hat da eine zentrale Rolle gespielt. Ich habe in meiner Kritik der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zeigen können, daß hier einfach die Interpretationslehre der „Reinen Rechtslehre“ angewandt wurde, wonach es überhaupt keinen feststellbaren Inhalt irgendeiner Norm mehr gibt. Es gibt immer die Möglichkeit verschiedener Deutungen einer Norm. Entscheidend ist demnach schließlich die moralisch politische Auffassung des Entscheidungsorgans.
      
5 Lesermeinungen
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#5   Uwe Schmidt   06:40:18 | Samstag, 5. Februar 2005
gerdEric
Also unter christlichen Königen war natürlich das Christentum Staatsreligion, von daher waren solche Übel wie Abtreibung und Konkubinate natürlich streng verboten. Der christliche König ist Gott verantwortlich, er trägt die Verantwortung für seine Taten oder Untaten hinsichtlich des von ihm regierten Volkes, von daher sollte ihm nach meinem Gesellschaftsmodell durchaus demokratische Beratung und Hilfe zuteil werden.
Mach die Augen auf, sieh dich um in den europäischen „Volksherrschaften“: da bestimmt fast überall die Mehrheit des Volkes, was ihm nutzt: dass man im Notfall abtreiben kann, dass man sich ganz legal Seitensprünge leisten kann…ein großer Vorteil der Demokratie ist aber, dass sich die unterdrückteren Schichten besser gegen die Reicheren und Mächtigeren wehren können, das muss man klar sehen…aber die Staatsreligion in Verbindung mit dem Gottesgnadentum hat den unschätzbaren Vorteil, dass die Masse des Volkes genau weiß, wie man leben muss, um das ewige Heil zu erlangen, und das ist ja schließlich das Wichtigste! (dieser Aspekt fehlt in der modernen Demokratie nämlich völlig: die Leute leben und vergnügen sich, streiten um Macht und Einfluss, wollen es zu etwas bringen, aber wohin die Reise geht, was der eigentliche Zweck der ganzen Übung ist, da müssen die allermeisten passen…und es wird nicht einmal im Religionsunterricht vermittelt, dass der Sinn des Lebens eine Prüfung für die Aufnahme ins Paradies ist!)
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#4   GerdEric   09:36:40 | Donnerstag, 3. Februar 2005
Demokratie
Uwe Schmidt: Unter einem Monarchen, der sich seinem Volk und vor allem seinem Gott
Wer ist „seinem Gott“?
Uwe Schmidt: verpflichtet sieht, würde es zumindest keine Abtreibungen oder Konkubinate geben.
Gab es solch einen König schon jehmals?
Uwe Schmidt: Nicht alles ist an der Demokratie schlecht, vielleicht lassen sich das Gottesgnadentum des Hl. Aurelius Augustinus und die Demokratie harmonisch verknüpfen.
Wäre es nicht schon mal ein Schritt in der richtigen Richtung,
wenn es bei den Katholiken klappte?
Es klappt weder bei denen in Österreich,
noch bei denen in der brd,
noch sonst wo.
Wie wäre es denn,
wenn sich die katholische Kirche von denen trennte,
die einfach nicht mitmachen wollen?
Uwe Schmidt: Der jetzige Zustande der europäischen Demokratien ist jedenfalls für Christen untragbar.
Das heisst?
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#3   Uwe Schmidt   06:29:33 | Donnerstag, 3. Februar 2005
Demokratie
Ich verfestige mich auch immer mehr in der Überzeugung, dass die Volksherrschaft in ihre Schranken gewiesen werden muss. Unter einem Monarchen, der sich seinem Volk und vor allem seinem Gott verpflichtet sieht, würde es zumindest keine Abtreibungen oder Konkubinate geben. Nicht alles ist an der Demokratie schlecht, vielleicht lassen sich das Gottesgnadentum des Hl. Aurelius Augustinus und die Demokratie harmonisch verknüpfen. Der jetzige Zustande der europäischen Demokratien ist jedenfalls für Christen untragbar.
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#2   FioreGraz   09:19:08 | Dienstag, 4. Januar 2005
@Dolfuß
Vom Volk (sensus fidei) dankend abgelehnt, hatten wir lange genug. Weiters auch ein Verzicht auf Feuer und schwert.
LG
Fiore
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#1   Dolfus   17:13:43 | Montag, 3. Januar 2005
Ausweg sehr einfach:
Einsetzung eines katholischen Monarchen!
Sendet doch schon mal jemand ein Stellengesuch „Gesucht wird geeigneter katholischer Blaublütler für höchstes Staatsamt“ auf deren web site www.katholischer-adel.org/jobs
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