16:45:33 | Montag, 3. Januar 2005
Die Kinderabtreibung hat mit Recht nichts zu tun. Sie ist durchgesetzter politischer Wille
Mit Pochen auf den Schutz des ungeborenen Kindes sind keine Mehrheiten zu holen. Welchen Rat geben Sie Politikern und Menschen, die Verantwortung im Staat tragen? Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Waldstein.
(kreuz.net/
jfdl) Prof. Dr. Wolfgang Waldstein lehrte von 1965 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1992
Römisches Recht an der Universität in Salzburg. Seit dem 31. Mai 1994 ist er Mitglied der Päpstlichen
Akademie für das Leben.
Das folgende Interview zum 30. Jahrestag der Kinderabtreibung in Österreich
führte Norbert Steinacher, Exekutivdirektor der Lebensschutzorganisation „Jugend für das Leben“ am 18.
Januar 2004 in Salzburg.
Frage: Welchen Rat geben Sie Politikern und Menschen, die Verantwortung tragen
in unserem Staat?
Prof. Waldstein: Natürlich wissen die Politiker der ÖVP [österreichische Christdemokraten]
und auch der FPÖ [Freiheitliche Mitterechtspartei], daß mit einem Pochen auf den Schutz des ungeborenen
Kindes keine Mehrheiten zu holen sind. Dies ist die große Schwierigkeit, in der wir uns heute befinden.
Trotzdem meine ich, daß das, was Landeshauptmann Lechner damals gesagt hat, als ihm klar wurde, daß
er wahrscheinlich mit dieser Anfechtung keinen Erfolg haben würde, bemerkenswert ist: „Es gibt Situationen,
in denen um der Sache Willen getan werden muß, was dem Recht entspricht, auch wenn man damit keinen Erfolg
hat.“
Heute einem Politiker nahe zu legen, daß er auf die Wahlmehrheit verzichten soll, um dem Recht
zum Durchbruch zu verhelfen, ist wohl aussichtslos. Aber umsomehr müßten diejenigen, die in der unmittelbaren
Verantwortung stehen und nicht auf Mehrheiten angewiesen sind, alles Menschenmögliche tun, was in ihrer
Macht steht.
Bedauerlich ist nur, natürlich ist dies mit ein Faktor für die heutige Situation, daß
auch die kirchliche Situation so ist, daß hier keine entsprechende und entschiedene Hilfe von kirchlichen
Amtsträgern zu erwarten ist. Die Einzigen, die wirklich gewagt haben, klare Worte zu sprechen, sind Bischof
Krenn, sowie Erzbischof Eder und natürlich Weihbischof Laun.
Der Heilige Vater hat das unermüdlich
getan. Wenn man die Enzyklika „Evangelium Vitae“ liest, dann weiß man auch, – und das wird heute einfach
verschwiegen – daß eine Abtreibung für einen Katholiken an sich die Exkommunikation ‘latae sententiae’
bedeutet, d.h. er wird automatisch exkommuniziert. Und zwar der Arzt, die Frau und alle Beteiligten. Doch
das spielt heute überhaupt keine Rolle mehr. Es steht in der Enzyklika ausdrücklich drinnen.
Nicht
um jemanden zu bestrafen, sondern um klar zu machen, daß es sich hier um ein so schwerwiegendes Verbrechen
handelt, daß die Kirche alles tun muß, den Menschen zu ermöglichen, einen neuen Anfang zu machen, umzukehren,
es zu bereuen und damit auch eine neue Atmosphäre zu schaffen. Dies wird jedoch einfach totgeschwiegen.
Die Katastrophe muß sich wahrscheinlich noch sehr viel weiter zuspitzen, bis die Menschen vielleicht
erkennen, daß es ihnen letztlich an den Kragen geht.
Wenn sie einmal in der Altersgruppe sind, in denen
sie unerwünschte Menschen sind – nicht am Anfang, aber am Ende ihrer Existenz –, die wird’s angesichts
der Entwicklung der Pensionsproblematik auch bei uns geben – dann werden Menschen damit rechnen müssen,
auch wenn sie es nicht wollen, aus den Pensionsbeziehern eliminiert zu werden.
Frage: Das Recht des Menschen
auf Leben von Beginn an wird heute oft als eine „temporäre Meinung“ gedeutet und verstanden, und nicht
als ein „unveränderliches Recht“.
Prof. Waldstein: Das ist natürlich ein völliger Irrtum. Die grundlegenden
Menschenrechte sind Rechte, die immer, auf der ganzen Welt und unter allen Umständen gelten. Nur deswegen
kann man überhaupt Menschenrechte einfordern. Wenn Menschenrechte nur ein Ausdruck von Mentalität oder
einer Mehrheit wären, dann gäbe es schlicht überhaupt keine Menschenrechte. Denn Menschenrechte als
solche können nur bestehen, wenn es unveränderliche Rechte sind, und diese unveränderlichen Rechte
wurden seit der Antike als Naturrecht bezeichnet. Als solches bezeichnet diese Rechte auch der Papst.
Das macht klar, daß er hier nicht nur als ‘katholischer Papst’ spricht, sondern als Verteidiger der
eigentlichen Menschenrechte, die immer gegolten haben und immer gelten werden. Ob sie geachtet werden
oder nicht, Gesetze die den Menschenrechten nicht entsprechen, sind deswegen einfach keine wirklichen
Gesetze, sondern es sind Gewaltakte einer gesetzgebenden Mehrheit oder auch eines Tyrannen, wenn es ein
Einzelner ist.
Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist durchgesetzter politischer Wille. Seit der Antike
gibt es auch ein Bewußtsein einer möglichen „Tyrannei der Mehrheit“. Eine Mehrheit kann zum Tyrannen
werden, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte mißachtet. Die Fristenregelung ist eine radikale Mißachtung
des Menschenrechtes auf Leben. Daran kommt man nicht vorbei. Das Menschenrecht des Lebens, welches immer
gegolten hat, auch wenn es manchmal zu Mißachtungen des Rechtes gekommen ist. Die wurden aber als solche
erkannt und bekämpft. Auch heute müssen sie eben als solche erkannt und bekämpft werden, soweit wir
dazu in der Lage sind.
Frage: Damals wurde auch aus der medizinischen Sicht heraus argumentiert.
Waldstein:
Heute steht es außer Zweifel, daß die befruchtete Eizelle vom ersten Augenblick der Empfängnis an bereits
ein Mensch ist. Dies ist medizinisch so einwandfrei erwiesen, daß jeder, der etwas anderes behauptet,
Zweckbehauptungen aufstellt, die einem bestimmten Ziel dienen, aber nicht der Erkenntnis der Sache.
Deswegen
konnte auch das ABGB [Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch] – obwohl damals die Fragen noch nicht so eindeutig
geklärt waren, wie das inzwischen der Fall ist – in Übereinstimmung mit dem Römischen Recht, mit einem
Satz, der direkt aus dem antiken römischen Recht übernommen wurde, festlegen: Das ungeborene Kind hat
„vom Zeitpunkt der Empfängnis an“ einen Anspruch auf den Schutz durch die Gesetze.
Jeder Versuch, dies
auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist einfach Zweckdenken und will damit etwas erreichen,
entweder Experimente am Embryo, Abtreibung usw. Es geht soweit, daß man auch die Geburt noch nicht als
einen abschließenden Zeitpunkt ansieht, sondern erst das erwachte Bewußtsein des Kindes als den Beginn
der menschlichen Person bezeichnet. So wird die Tötung des Kindes durchaus in den Bereich der theoretischen
Möglichkeiten miteinbezogen. Man sieht, wenn man aus Zweckgründen eine andere Grenze als die Natur setzt,
dann ist alles möglich, wenn man es will!
Frage: Der hippokratische Eid [Gelöbnis jedes Arztes zu heilen
und nicht zu töten] wird heute anders formuliert, verändert oder gar nicht gesprochen. Ist hier nicht
auch eine Gefahr einer Abwendung der Medizin von ihrer Verpflichtung?
Waldstein: Natürlich, das ist
völlig richtig. Relativ früh, schon im 19. Jahrhundert sind immer wieder neue Formulierungen herausgekommen,
die aber immer noch zunächst im Wesentlichen dem Ursprünglichen entsprochen haben. Wenn aber die Verwässerung
einmal entsprechend fortgeschritten ist, dann „kommt’s auch nicht mehr so drauf an“.
Frage: Entsteht
hier auch eine lawinenartige Entwicklung?
Waldstein: Damit macht die Medizin das gleiche durch, was die
Rechtswissenschaft in anderen Gebieten bereits mitgemacht hat. Durch den Positivismus des 19. Jahrhunderts
ist das Bewußtsein von unveränderlichen Rechten fortlaufend zurückgedrängt worden.
Die „Reine Rechtslehre“
von Hans Kelsen hat da eine zentrale Rolle gespielt. Ich habe in meiner Kritik der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes
zeigen können, daß hier einfach die Interpretationslehre der „Reinen Rechtslehre“ angewandt wurde, wonach
es überhaupt keinen feststellbaren Inhalt irgendeiner Norm mehr gibt. Es gibt immer die Möglichkeit
verschiedener Deutungen einer Norm. Entscheidend ist demnach schließlich die moralisch politische Auffassung
des Entscheidungsorgans.
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