14:17:48 | Sonntag, 22. Oktober 2006
Der Volksaltar entpuppte sich
theologisch und
praktisch als Mißgeburt. Sogar nach den römischen Dokumenten besitzt er ein nur zweifelhaftes Existenzrecht.
(kreuz.net, Wien) Die Vorsitzende des Liturgieausschusses im Pfarrgemeinderat der Wiener St. Rochuskirche,
Dr. Barbara Innitzer, verfaßte kürzlich einen Text mit dem Titel „Die Haltung der Kirche zur Zelebrationsrichtung
bei der Meßfeier“.
Die Pfarre St. Rochus wird seit 1979 vom Oratorium des Heiligen Philipp Neri betreut.
Anlaß für den Artikel von Frau Dr. Innitzer war die jüngste Entscheidung der Oratorianer, den provisorischen
Volksaltar der Kirche in Übereinstimmung mit dem Pfarrgemeinderat
zu entfernen.
Ab dem ersten Adventsonntag
wird der barocke Hauptaltar wieder zum Zelebrationsaltar.
Frau Innitzer begründet den Schritt mit römischen
Dokumenten.
In den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils werde weder die Zelebration der Messe
in Richtung Gemeinde, noch ein Altar erwähnt, der zum Volk hin ausgerichtet sei.
In den Rubriken des
neuen Meßbuchs werde die gemeinsame Ausrichtung von Priester und Volk vorausgesetzt. Dies gelte auch
für das von Johannes Paul II. im April 2000 approbierte und im Frühjahr 2002 erschienene Missale
Die
Rubriken sehen während des eucharistischen Teils der Heiligen Messe dreimal vor, daß sich der Priester –
ausnahmsweise – zur Gemeinde wendet:
• nach dem Offertorium („Betet, Brüder und Schwestern“),
• beim
Friedensgruß („Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch!“)
• beim Agnus Dei („Seht das Lamm Gottes“).
Frau Innitzer zieht daraus den Schluß, daß diese Bestimmungen eine dem Altar zugewandte Zelebration
voraussetzen.
Die Pfarrgemeinderätin erklärt, daß die Kirche in der Instruktion ‘Inter Oecumenici’
vom 26. September 1964
zum erstenmal von einer Zelebration zum Volk hin spreche.
Dort heißt es im Kapitel
über die Neuerrichtung von Kirchen, daß Altäre freistehend errichtet werden sollen, sodaß „sie leicht
umschreitbar sind und eine Zelebration zum Volk hin möglich ist“.
1965 und nochmals 1966 präzisierte
die Gottesdienstkongregation zur Frage der Meßzelebration zum Volk hin:
„An sich ist es erlaubt, es
wird aber nicht dazu geraten. Denn die Gläubigen nehmen an der nach der Norm der neuen Ordnung gefeierten
Messe vorzüglich teil, auch wenn der Altar so aufgestellt ist, daß der Zelebrant dem Volk den Rücken
zuwendet. Denn der ganze Wortgottesdienst wird am Priestersitz oder am Ambo zum Volk hin gefeiert.“Im
Jahr 1993 riet die päpstliche Gottesdienstkongregation prinzipiell, im Fall von alten, kunsthistorisch
wertvollen Kirchen den bestehenden Altar weiter zu verwenden:
„Man muß jene Fälle berücksichtigen,
wo das Presbyterium eine Ausrichtung des Altars nicht zuläßt, oder wo der vorhandene Altar in seiner
Gestaltung nicht bewahrt werden kann, wenn ein zum Volk hin gewandter Altar als Hauptaltar hervorgehoben
werden soll.“Es entspreche in diesen Fällen dem Wesen der Liturgie besser, am vorhandenen Altar mit
„dem Rücken zum Volk“ zu zelebrieren, als zwei Altäre im selben Presbyterium zu erhalten.
Ähnliche
Stellungnahmen gibt es aus den Jahren 1984, 1986 und 2000 – so Frau Innitzer.
In jedem Fall – ob an einem
Volksaltar oder an einem Hochaltar – müsse das Hochgebet in immer durch Jesus Christus an Gott gerichtet
verstanden werden.
Das habe auch die Gottesdienstkongregation im September 2000 als Antwort auf eine
Anfrage nach der Ausrichtung des Priesters bei der Messe festgehalten:
„Wie immer aber die Stellung des
zelebrierenden Priesters sein mag, es ist klar, daß das eucharistische Opfer dem einen und dreieinigen
Gott dargebracht wird und daß der eigentliche ewige Hohepriester Jesus Christus ist, der durch den Dienst
des Priesters handelt. […]
Die physische Stellung, besonders hinsichtlich der Kommunikation zwischen
den verschiedenen Mitgliedern der Versammlung, muß unterschieden werden von der inneren geistlichen Ausrichtung
aller:
Es wäre ein schwerer Irrtum sich vorzustellen, die grundsätzliche Ausrichtung der Opferhandlung
sei auf die Gemeinschaft hin.
Wenn der Priester versus populum zelebriert, was legitim und oft ratsam
ist, sollte seine geistliche Haltung stets versus Deum per Jesum Christum sein – stellvertretend für
die ganze Kirche.“
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Benedikt 15:40:07 | Mittwoch, 25. Oktober 2006
#30
Mitsou 11:00:36 | Mittwoch, 25. Oktober 2006
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Benedikt 13:48:04 | Dienstag, 24. Oktober 2006
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Protestant 08:07:00 | Dienstag, 24. Oktober 2006
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Maurice Corvisier 07:47:26 | Dienstag, 24. Oktober 2006
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r.ruhrgebietler 07:27:34 | Dienstag, 24. Oktober 2006
#24
Fragender 18:18:22 | Montag, 23. Oktober 2006
#23
Benedikt 14:04:01 | Montag, 23. Oktober 2006
#22
Protestant 14:02:19 | Montag, 23. Oktober 2006
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Hypatia 13:52:10 | Montag, 23. Oktober 2006
#20
Benedikt 13:47:29 | Montag, 23. Oktober 2006
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Freinsberg 12:47:32 | Montag, 23. Oktober 2006
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Protestant 11:26:21 | Montag, 23. Oktober 2006
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r.ruhrgebietler 11:16:42 | Montag, 23. Oktober 2006
#16
Protestant 11:08:14 | Montag, 23. Oktober 2006
#15
Freinsberg 10:52:19 | Montag, 23. Oktober 2006
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Mitsou 10:05:05 | Montag, 23. Oktober 2006
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r.ruhrgebietler 09:44:10 | Montag, 23. Oktober 2006
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Protestant 07:18:15 | Montag, 23. Oktober 2006
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Heggi 23:03:23 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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timpressum † 20:43:33 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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muntu 20:15:20 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Aragorn 19:49:11 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Aurelius 18:46:53 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Pünktchen 18:31:04 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Pünktchen 18:11:55 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Pünktchen 16:07:14 | Sonntag, 22. Oktober 2006
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Aragorn 15:33:48 | Sonntag, 22. Oktober 2006