Der Philosoph Peter Koslowski versuchte kürzlich, die Ausstellung eines Beratungsscheines – der in Deutschland eine straffreie Kinderabtreibung ermöglicht – moralisch zu rechtfertigen.
(kreuz.net) Das deutsche Recht halte am Schutz des ungeborenen Lebens fest.
Das erklärte der Philosoph
Peter Koslowski (54) am 20. September in einem Leserbrief in der ‘Frankfurter Allgemeinen Zeitung’.
Der
Göttinger ist Professor an der Freien Universität in Amsterdam.
Der deutsche Gesetzgeber sehe sich
nicht in der Lage, die Verletzung dieses Rechts bei einer Abtreibung als Straftat zu verfolgen, weil „bei
der Bevölkerung das Bewußtsein für dieses Unrecht nicht besteht“ – glaubt der Philosoph.
In der Demokratie
sei das Volk und nicht die Kirche der Souverän des Rechts. Darum stehe der deutsche Staat hier vor einem
schweren Dilemma.
Er könne Recht nicht „gegen den Willen des Volkssouveräns“ durchsetzen, halte aber –
in Übereinstimmung mit der Katholischen Kirche – an der naturrechtlichen Garantie des Lebensrechts des
ungeborenen Kindes fest.
„Daß dieser Kompromiß unbefriedigend ist, sei eingeräumt“ – so Koslowski:
Ihn jedoch so schlecht zu machen, daß man hier von einer Verrechnung von gerettetem und getötetem Leben
spreche, sei „eine Verkennung der tatsächlichen Schwierigkeit, vor welcher der deutsche Staat“ stehe.
„Katholiken in den Vereinigten Staaten sehen in dieser Verweigerung des deutschen Staates vor einer allgemeinen
Freigabe der Abtreibung eine große Leistung des deutschen Staates, der durch sein Festhalten am Abtreibungsverbot
die Verharmlosung der Abtreibung, die etwa das amerikanische Abtreibungsrecht bewirkt, nicht vollzieht.“
Wenn der deutsche Staat auch versuche, Frauen durch die Beratungspflicht von der Abtreibung abzuhalten,
sei dies legitim und dem Schutz des Lebens dienend.
„Daß die katholische Kirche in Deutschland an dieser
Beratung nicht mitwirken soll, weil sie damit der Abtreibung den Anschein der Legitimität gäbe, ist
eine Entscheidung des verstorbenen und des jetzigen Papstes.“
Doch nach dem katholischen Prinzip der
Handlung mit doppelter Wirkung wirke ein Handelnder an einer schlechten Nebenwirkung nicht schuldhaft
mit, wenn er diese Nebenwirkung nicht intendiere, wenn diese eindeutig die Neben- und nicht die Hauptwirkung,
und wenn die Hauptwirkung an sich gut und gerechtfertigt sei.
Wenn ein Katholik darum eine abtreibungsgefährdete
Mutter berate und dabei die feste Intention habe, die Frau von der Verfehltheit der Abtreibung zu überzeugen,
und die Möglichkeit, daß sich die Frau für die Abtreibung entscheidet, für ihn eindeutig außerhalb
seiner Absicht – praeter intentionem – sei, sei diese Handlung ethisch nicht zu beanstanden:
„Es ist
eine andere Frage, ob sich die Kirche als Institution in eine solche Lage einer Handlung mit doppelter
Wirkung bringen soll und ob sie nicht in dieser Lage tatsächlich einer Behelfslösung des Staates mehr
Legitimität verschaffen würde, als ihr zukommt.“
In diesem institutionellen Zusammenhang könne man
die Entscheidung der Kirchenleitung verstehen und mittragen.
Diese Entscheidung sei jedoch keineswegs
so eindeutig, daß sie die Verunglimpfung jener Katholiken erfordere, welche „die Pflicht zur Hilfe“ gegenüber
den betroffenen Müttern über die Frage stellten, ob eine Beteiligung von Katholiken an der Beratungspraxis
die Nebenwirkung der Förderung der Legitimation eines strafrechtlichen Kompromisses – der naturrechtlich
problematisch sei – darstelle.
Koslowski ist zweifellos guten Willens. Aber er wendet das katholische
Prinzip der Handlung mit doppelter Wirkung in diesem Fall nicht richtig an.
Bei der vom deutschen Staat
vor einer Abtreibung verlangten Beratung ist nicht das Gespräch mit der Abtreibungswilligen, sondern
die Ausstellung des Beratungsscheines das Problem.
Diese Ausstellung ist keine Handlung mit doppelter
Wirkung.
Das unterschriebene Dokument dient einzig und allein der Durchführung einer straflosen Kinderabtreibung.
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7 Lesermeinungen
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#7 methusalix † 01:59:40 | Samstag, 21. Oktober 2006
Sprechen Sie jetzt von Österreich oder von Deutschland aus? Alexandra Zayadeh: Ein Skandal…von denen
ein großer Teil das benachbarte Ausland aufsucht, … und was meinen Sie im vereinten Europa mit „Ausland“?
Etwa das Polen dieser schrecklichen Kaczynski-Zwillinge, die den Galgen wieder einführen wollten? Und
ist ein Abbruch im Inland, wo immer das für Sie auch sei, kein Skandal?
Ein Skandal Der Skandal besteht darin, daß es sich bei den Frauen zu 60% um verheiratete Frauen handelt,
von denen ein großer Teil das benachbarte Ausland aufsucht, um dort die Abtreibung reibungslos und anonym
vornehmen zu lassen.
Der deutsche Gesetzgeber sehe sich nicht in der Lage, die Verletzung dieses Rechts bei einer Abtreibung
als Straftat zu verfolgen, weil „bei der Bevölkerung das Bewußtsein für dieses Unrecht nicht besteht“ –
glaubt der Philosoph. Natürlich Blödsinn, es ist genau andersherum, weil der Gesetzgeber Mord nicht
als Straftat verfolgt, besteht bei der Bevölkerung für dieses Verbrechen kein Bewußtsein. Wir hatten
das doch schon mal im Dritten Reich.
gratulation absolut zutreffende und gute analyse der ethischen dilemma-lage, die das deutsche strafrecht
mit sich bringt. moraltheologisch handelt es sich bei einer kirchlichen beratung natürlich um eine handlung
mit doppelwirkung: intention ist der schutz des lebens, also ein hinwirken auf eine entscheidung der frau
zugunsten ihres kindes. dass die kirche auf diese chance verzichtet und die verpflichtende beratung anderen
organisationen überlässt, die nicht in gleich entschiedener weise für das leben des kindes eintreten,
ist die besondere tragik der jetzigen regelung.
#3 Protestant 07:28:20 | Freitag, 20. Oktober 2006
Schönen guten Morgen!!! Für alle Diskutierenden ein Morgengruß von Paul Gerhardt, der uns mahnen soll,
uns an dem schönen neuen Tag zu erfreuen und beim Diskutieren ein friedliches und tolerantes Miteinander
zu pflegen: 1. Wach auf, mein Herz, und singe dem Schöpfer aller Dinge, dem Geber aller Güter, dem frommen
Menschenhüter. 2. Heut, als die dunklen Schatten mich ganz umgeben hatten, hat Satan mein begehret; Gott
aber hat’s gewehret. 3. Du sprachst: »Mein Kind, nun liege, trotz dem, der dich betrüge; schlaf wohl,
laß dir nicht grauen, du sollst die Sonne schauen. 4. Dein Wort, das ist geschehen: Ich kann das Licht
noch sehen, von Not bin ich befreiet, dein Schutz hat mich erneuet. Einen schönen-vielleicht möglichst
sonnigen Tag- an alle!
Anpassung Die Politik passt sich dem Volk an. Die Kirche passt sich der Politik und den anderen Religionen
an. Was kommt den als nächstes. Soll sich der Gott auch an alles anpassen. Nein Er wird sich rächen
für diesen Wahnsinn
#1 Daniel83 18:58:15 | Donnerstag, 19. Oktober 2006
Zu kurz gedacht So wie das moralische Problem vom Autor bewertet wird, könnte man oberflächlich annehmen,
es handle sich tatsächlich nicht um eine Frage nach der doppelten Wirkung. Das ist aber aus folgenden
Gründen sehr wohl der Fall: Die katholischen Menschen, welche in der Beratung tätig sind, beraten –
sofern sie katholische sind – mit der Absicht, Abtreibungen zu verhindern. Dazu müssen sie aber mögliche
Abtreibungskandidatinnen erreichen. Um eben dies zu gewährleisten, müssen die Berater wiederum die gleichen
Konditionen wie andere Berater anbieten, da sie ansonsten nicht oder deutlich seltener konsultiert würden.
Somist ist völlig eindeutig das Problem der doppelten Wirkung gegeben. Offen bleibt aber dennoch die
Frage, ob man moralisch handelt, wenn man Menschen tödliche Waffen in die Hand gibt, von denen man zumindest
weiß, dass sie die Tötung Unschuldiger damit nicht ausschließen, nur um sie darüber aufklären zu
können, dass Mord/Tötung ein ethisches Problem darstellt.