Entschuldigung für die Schräglage der Erdachse
Seit dem Brandt-Kniefall von Warschau sind politisch-historische Entschuldigungsrituale beliebt geworden. Von Leo G. Schüchter.

Das geschah auf einer Konferenz gegen Rassismus und Kolonialismus in Durban/Südafrika.
In zahlreichen Leserbriefen entschuldigten sich daraufhin viele Deutsche für begangene und nicht begangene Vergehen, unter anderem auch für die Schräglage der Erdachse.
Die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt am Main entschuldigte sich vor ehemaligen Fremdarbeitern dafür, daß sie diese in der deutschen Sprache anredete.
Mit der Zahlung von zehn Milliarden Deutsche Mark anerkannten deutsche Großbetriebe und die Bundesregierung eine Schuld an millionenfacher Zwangsarbeit unter dem nationalsozialistischen Regime.
Bei dieser Häufung von Schuldbekenntnissen wollte die Kirche nicht abseits stehen.
Die Protestanten reihten sich auf Drängen des staatlichen Verhandlungsführers Graf Otto Lambsdorf gleich mit zehn Millionen Deutsche Mark in die Schuldzahlungsfront ein.
Die Katholische Kirche wollte ehemaligen Fremdarbeitern nach eigenen Recherchen und in eigener Regie ebenfalls zehn Millionen zukommen lassen.
Dennoch steht die Frage im Raum, warum sich die Kirche überhaupt in den Prozeß der Zwangsarbeiterentschädigung einbrachte.
Laut Stiftungsgesetz ging es dabei darum, die „Sklavenarbeit in den Konzentrationslagern“ mit jeweils 15.000 Deutsche Mark zu entschädigen sowie „Zwangsarbeitern“, die für „Arbeitseinsätze in gewerblichen Profitbetrieben“ eingesetzt wurden, 5.000 Deutsche Mark pro Person auszuzahlen.
Die Entschädigungsforderung wurde ausdrücklich mit Bezug auf die Arbeits- und Ausbeutungsbedingen begründet:
„Sklaven- und Zwangsarbeit bedeutete nicht nur das Vorenthalten des gerechten Lohnes. Sie bedeutete Verschleppung, Entrechtung, die brutale Mißachtung der Menschenwürde. Oft war sie planvoll darauf angelegt, die Menschen durch Arbeit zu vernichten.“
Es war schon vor den Untersuchungen ab dem Jahr 2000 klar, daß die Arbeit ausländischer Zivilarbeiter in den Einrichtungen der Katholischen Kirche genauso wenig der obigen Definition von Zwangsarbeit entsprach wie jene in Handwerks- und Bauernbetrieben, die ebenfalls nicht in die Zwangsarbeitszahlungen einbezogen wurden.
Spätere Recherchen bestätigten, daß es in Katholischen Einrichtungen praktisch keine „Zwangsarbeit“ gab, wie sie oben charakterisiert ist.
Die beiden weißrussischen Schwestern Tamara und Ewgenija kamen zum Beispiel 1944 als junge Mädchen in das Kloster der Palottinerinnen nach Limburg.
Sechzig Jahre später erzählten die beiden Frauen bei einem Besuch in Limburg, sie hätten es damals bei den Schwestern ausgesprochen gut gehabt, ausreichendes Essen, Bewegungsfreiheit und liebevolle Betreuung.
Die Bischöfe ließen sich damals von den Medien unter Druck setzen, „daß die katholische Kirche ihre Mitwirkung an der Beschäftigung von Zwangsarbeitern öffentlich eingestehen sollte“ – so die Formulierung in einer Pressemitteilung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 29. August 2000.
Die Erklärung spricht von der „Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Einrichtungen der Katholischen Kirche“.
Diese Formulierung ist wahr und richtig. Sie entsprach aber nicht der politisch korrekten Sprachregelung.
Ein Jahr später hatte sich die kirchlich beauftragte Kommission für Zeitgeschichte schon dem politischen Sprachdruck gebeugt und in ihrem Zwischenbericht von der „Katholischen Kirche und ihren Zwangsarbeitern“ gesprochen.
Das Bistum Limburg ließ schließlich jeden Anspruch auf Wahrheit und Differenzierung fallen.
Eine vom Bistum erarbeitete Ausstellung denunzierte die Katholische Kirche bezüglich der Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen in kirchlichen Einrichtungen mit dem Titel „Zwangsarbeit in der Kirche“.
In dem entsprechenden Ausstellungsplakat wurde die angebliche „Zwangsarbeit“ wie ein Makel an das Bild der Bischofskirche geheftet.
Diese Begriffsgeschichte war auch ein Indikator für die künstliche Schuldaufblähung bestimmter kirchlicher Kreise.
Kardinal Lehmann hatte im Jahre 2000 noch alle Vorstellungen von Kollektivschuld zurückgewiesen und betont, daß es in dieser Sache – nach sorgfältiger Recherche – nur konkrete und persönliche Schuld gebe.
Auch die „Zwischenbilanz“ von 2001 weist Begriff und Haltung der „kollektiven Schuldverstrickung“ zurück.
Dennoch wurde im Bistum Limburg von einer solchen angeblichen Schuldverstrickung beim Fremdarbeitereinsatz gepredigt.
Generalvikar Dr. Günther Geis bat die Pfarrgemeinden um Nachforschung und dekretierte: „Zum Eingeständnis von Schuld gehört die intensive Auseinandersetzung.“
Damit war die Linie festgelegt: Kirchliche Schuld bestand offenbar vor aller Recherche und Nachforschung. Konkrete Nachweise würden daran nichts ändern.
Bischof Kamphaus spricht im Vorwort des Ausstellungskatologs davon, daß der „Einsatz von Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen ein Unrecht, eine Schuld ist“.
Damit fügte er auch die Kirche in die aufgewärmte Kollektivschuld des deutschen „Tätervolks“ ein – des „wahren“ Tätervolks, wie das allweise Boulevardmagazin ‘Spiegel’ sich ausdrückt.
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Montag, 28. Juli 2008 16:05
Marcelus: Deutschland entschuldigt sich für den Sklavenhandel?!
Ein Land, in dem es vor Hitler keine ausländischen Sklaven gab?
Demnach müßte sich Großbritannien und die USA ja aus Schuld auflösen.
Demnach müßte sich Großbritannien und die USA ja aus Schuld auflösen.
Donnerstag, 26. Oktober 2006 18:11
Sozialkatholisch: Danke
der Wahrheit naher Dr. C. Heger
Donnerstag, 26. Oktober 2006 17:25
Dr. Christoph Heger: „Sonne der Gerechtigkeit“
…das Gedicht steht als Lied auch im Gotteslob.
Das „Gotteslob“ enthält noch viel mehr an Verschlimmbesserungen.
1. Sonne der Gerechtigkeit,
Gehe auf zu unsrer Zeit;
Brich in deiner Kirche an,
Daß die Welt es sehen kann.
Einspruch: Die Sonne der Gerechtigkeit braucht nicht erst aufzugehen, sie ist nie untergegangen (Bonaventura: Das Licht der Wahrheit kennt keinen Untergang). Auch war und ist die Kirche immer die „Stadt auf dem Berge“ usw. Es gibt immer genug Licht, sie zu sehen, und immer genug Finsternis, sie nicht sehen zu wollen. In diesem Liedvers liegt eine unannehmbare Anschuldigung gegen die Kirche, als verschulde sie es, daß die Welt sie nicht sehen „kann“.
2. Weck die tote Christenheit
Einspruch: Wenn die Christenheit „tot“ wäre, hätte auch die Kirche aufgehört zu bestehen – entgegen der Verheißung Christi. Wieder liegt hier eine unannehmbare und anmaßende Beschuldigung von singenden Besserwissern vor.
Aus dem Schlaf der Sicherheit;
Drollig, seiner am sichersten wähnt sich doch der Sänger des Liedes!
3. Schaue die Zertrennung an,
Die Kirche ist nicht „zertrennt“, Christus hat keine Fehlbitte getan, als er den Vater bat, „daß alle eins seien.“
Dieses Lied mögen Protestanten singen, die „das Wort“ eben nicht „stan lassen. In einem katholischen „Gotteslob“ hat es meiner Ansicht nach nichts zu suchen.
MfG
Christoph Heger
Das „Gotteslob“ enthält noch viel mehr an Verschlimmbesserungen.
1. Sonne der Gerechtigkeit,
Gehe auf zu unsrer Zeit;
Brich in deiner Kirche an,
Daß die Welt es sehen kann.
Einspruch: Die Sonne der Gerechtigkeit braucht nicht erst aufzugehen, sie ist nie untergegangen (Bonaventura: Das Licht der Wahrheit kennt keinen Untergang). Auch war und ist die Kirche immer die „Stadt auf dem Berge“ usw. Es gibt immer genug Licht, sie zu sehen, und immer genug Finsternis, sie nicht sehen zu wollen. In diesem Liedvers liegt eine unannehmbare Anschuldigung gegen die Kirche, als verschulde sie es, daß die Welt sie nicht sehen „kann“.
2. Weck die tote Christenheit
Einspruch: Wenn die Christenheit „tot“ wäre, hätte auch die Kirche aufgehört zu bestehen – entgegen der Verheißung Christi. Wieder liegt hier eine unannehmbare und anmaßende Beschuldigung von singenden Besserwissern vor.
Aus dem Schlaf der Sicherheit;
Drollig, seiner am sichersten wähnt sich doch der Sänger des Liedes!
3. Schaue die Zertrennung an,
Die Kirche ist nicht „zertrennt“, Christus hat keine Fehlbitte getan, als er den Vater bat, „daß alle eins seien.“
Dieses Lied mögen Protestanten singen, die „das Wort“ eben nicht „stan lassen. In einem katholischen „Gotteslob“ hat es meiner Ansicht nach nichts zu suchen.
MfG
Christoph Heger
Donnerstag, 26. Oktober 2006 15:14
Benedikt: Naja…
…das Gedicht steht als Lied auch im Gotteslob.
Donnerstag, 26. Oktober 2006 14:18
Protestant: @dr heger
Jedenfalls sollte jeder der sein Neues Testament kennt (und nicht nur Protestanten) Widerspruch anmelden.
Wogegen? Jetzt bin ich aber mal gespannt, welche Schote jetzt wieder kommt…!
Wogegen? Jetzt bin ich aber mal gespannt, welche Schote jetzt wieder kommt…!
Donnerstag, 26. Oktober 2006 14:08
Dr. Christoph Heger: „Sonne der Gerechtgkeit“
„Protestant“ beschwerte sich unlängst, daß seine regelmäßige „Morgengabe“ geistlicher Lyrik zu wenig
Beachtung finde. Nun, denn, schauen wir uns dieses Gedicht an:
1. Sonne der Gerechtigkeit,
Gehe auf zu unsrer Zeit;
Brich in deiner Kirche an,
Daß die Welt es sehen kann.
Erbarm dich, Herr.
2. Weck die tote Christenheit
Aus dem Schlaf der Sicherheit;
Mache Deinen Ruhm bekannt
Überall im ganzen Land.
Erbarm dich, Herr.
3. Schaue die Zertrennung an,
Der kein Mensch sonst wehren kann;
Sammle, großer Menschenhirt,
Alles, was sich hat verirrt.
Erbarm dich, Herr.
Über die poetische Qualität dieses Gedichtes kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich finde es etwas altfränkisch (oder verdeckt nur eine altfränkische Verkleidung „moderne“ Prätentionen?). Jedenfalls sollte jeder der sein Neues Testament kennt (und nicht nur Protestanten) Widerspruch anmelden. Oder nicht?
MfG
Christoph Heger
1. Sonne der Gerechtigkeit,
Gehe auf zu unsrer Zeit;
Brich in deiner Kirche an,
Daß die Welt es sehen kann.
Erbarm dich, Herr.
2. Weck die tote Christenheit
Aus dem Schlaf der Sicherheit;
Mache Deinen Ruhm bekannt
Überall im ganzen Land.
Erbarm dich, Herr.
3. Schaue die Zertrennung an,
Der kein Mensch sonst wehren kann;
Sammle, großer Menschenhirt,
Alles, was sich hat verirrt.
Erbarm dich, Herr.
Über die poetische Qualität dieses Gedichtes kann man sicher geteilter Meinung sein. Ich finde es etwas altfränkisch (oder verdeckt nur eine altfränkische Verkleidung „moderne“ Prätentionen?). Jedenfalls sollte jeder der sein Neues Testament kennt (und nicht nur Protestanten) Widerspruch anmelden. Oder nicht?
MfG
Christoph Heger
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