11:27:42 | Dienstag, 24. Oktober 2006
Der Leiter eines Altenzentrums in Stuttgart steht unter Mordverdacht.
(kreuz.net, Weinheim) Die europäische Bürgerinitiative ‘Nie Wieder!’ in Weinheim bei Mannheim hat Anfang
Oktober bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige eingereicht.
Sie richtet sich gegen den Leiter
und den verantwortlichen Pfleger des städtischen Altenzentrums Zamenhof in Stuttgart.
Dem Leiter wird
Mord – das heißt: das vorsätzliche Zu-Tode-Bringen eines unschuldigen Menschen – vorgeworfen.
Gleichzeitig
wurde die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch wegen Beihilfe zum Mord angezeigt.
Beim Opfer handelt es sich um
Frau Ingeborg Klein. Ihre letzte Wohnadresse war im Altenzentrum Zamenhof
in Stuttgart.
Frau Klein wurde letzten Juli im Altenzentrum Zamenhof euthanasiert.
Die Stuttgarterin
erlitt mit 54 Jahren einen Gehirnschlag und war Anfang November 2002 in ein Wachkoma gefallen.
Da keine
Patientenverfügung vorlag, beschloß ein Gericht, daß Frau Kleins mutmaßlicher Wille im gegebenen Fall
darin bestanden hätte, verhungern zu wollen.
Für die Ausführung des Planes wurde Frau Klein in das
städtische Altenzentrum ‘Zamenhof’ verlegt. Die Patientin verendete durch Nahrungsentzug.
„Es ist dem
mutigen Leiter des Hospizs in Stuttgart, Professor Dr.med. Christoph Student (64), zu verdanken, daß
dieses scheußliche Verbrechen an die Öffentlichkeit gelangte“ – so die Initiative ‘Nie Wieder!’.
In
Hinblick auf die deutsche Vergangenheit erinnert ‘Nie Wieder!’ an die Aussagen des österreichischen Arztes
Leo Alexander.
Alexander war nach dem Zweiten Weltkrieg im Auftrag der Siegermächte Leiter einer Kommission,
welche die medizinischen Erkenntnisse aus den nationalsozialistischen Menschen-Experimenten zu bewerten
hatte.
Dr. Alexander schreibt:
„Welche Ausmaße die nationalsozialistischen Verbrechen schließlich auch
immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen
erwuchsen.
Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.
Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es so etwas wie Leben
gebe, das nicht lebenswert sei.
Im Frühstadium traf das nur die schwer und chronisch Kranken.
Nach
und nach wurden zu dieser Kategorie auch die sozial unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die
rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet.
Entscheidend ist freilich, sich
klar zu machen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der unendlich kleine Auslöser für
einen totalen Gesinnungswandel war.“„Wir möchten der Staatsanwaltschaft Stuttgart empfehlen, die Erkenntnisse
von Dr. Leo Alexander bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen“ – so die Bürgerinitiative ‘Nie Wieder!’.
Sie weist auch auf das Urteil im Euthanasieprozeß von Hadamar am Obersten Landesgerichtes Frankfurt
vom 21. März 1947 hin.
Das Obersten Landesgerichtes Frankfurt erklärte damals:
„Es gibt ein über
den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das
Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.
Es gibt letzte
Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral
und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten
hat.“
„Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses
Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.
Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden
Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden.
Sein
Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der
Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.
Einer dieser
in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen
Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben.“
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