14:14:45 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
Vor vier Jahren erlaubte der Vatikan, daß Laien in den USA die liturgischen Gefäße purifizieren dürfen. Der Papst hat diese Praxis jetzt gestoppt.
(kreuz.net, Washington) In den USA durften außerordentliche Kommunionhelfer bis anhin liturgische Gefäße
purifizieren.
Doch damit soll jetzt Schluß sein.
Der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz, Mons. William
Skylstad, forderte den US-Episkopat brieflich auf, den Klerus entsprechend zu instruieren.
Das berichtete
die Nachrichtenagentur der US-Bischofskonferenz ‘CNS’.
Im Jahr 2002 erhielt die Kirche in den USA eine
spezielle Erlaubnis – genannt: Indult. Sie gestattete, daß außerordentliche Kommunionspender die liturgischen
Gefäße purifizieren.
Eine Zusatzklausel, wonach die Gefäße nur dann von Laien gereinigt werden durften,
wenn nicht ausreichend Priester und Diakone zur Verfügung stehen, existierte nur auf dem Papier.
Das
Problem langer Purifikationszeiten besteht, wenn die Kelchkommunion allen Gläubigen gereicht wird und
dabei viele Laienkelche verwendet werden.
Vor einigen Monaten baten die US-Bischöfe um eine Verlängerung
des Indults. Doch es kam anders.
Mons. Skylstad erklärt jetzt im genannten Brief, daß die Bitte dem
Heiligen Vater am 9. Juni vorgelegt worden sei. Der Papst habe eine Verlängerung abgeschlagen.
Der Präfekt
der Gottesdienstkongregation, Francis Kardinal Arinze, übermittelte die päpstliche Entscheidung am 12.
Oktober schriftlich an die US-Bischöfe.
Er begründete den Entscheid mit der allgemeinen Einleitung
im Römischen Meßbuch.
Dort heißt es, daß die Reinigung der Altargefäße vom Priester, Diakon oder
einem beauftragten Ministranten verrichtet werden müsse.
Wenn eine zu große Anzahl von Gläubigen die
praktische Durchführung einer Kelchkommunion verunmögliche, bestehe eine Alternative darin, daß der
Priester die Hostie in das Blut Christi tauche und als Mundkommunion reiche.
Seiner Information über
den Brief aus dem Vatikan fügte Mons. Skylstad ein Schreiben der liturgischen Kommission der US-Bischofskonferenz
hinzu.
Kommunionspendung unter beiderlei GestaltenEs steht unter dem Titel „Sieben Fragen zur Kommunionspendung
unter beiderlei Gestalten“.
Der Text unterstreicht – vermutlich pro forma –, daß außerordentliche Kommunionspender
nur eingesetzt werden dürfen, wenn eine Notwendigkeit vorliegt.
Außerdem erklärt der Text, daß die
Heilige Kommunion unter beiderlei Gestalten dort, wo sie üblich sei, beibehalten werden solle. Das sei
von „vollendender“ Bedeutung.
Mit Erlaubnis des Diözesanbischofs dürfen die außerordentlichen Kommunionspender
das Kostbare Blut, das im Kelch übrigbleibe, auch weiterhin konsumieren.
Das Schreiben warnte die Priester
außerdem vor dem
Risiko einer Verbreitung von Grippeviren bei der Spendung der Kelchkommunion.
Sie haben eine Meinung zu diesem Artikel? Dann verfassen Sie einen Beitrag. Bleiben Sie in Ihrem Kommentar sachlich und bemühen Sie sich um eine erträgliche Diskussionsatmosphäre. Bedenken Sie, daß Ihr Beitrag noch über Jahre hinweg abrufbar und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar ist.
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Leserbeiträge. Sie behält sich das Recht vor, Beiträge zu löschen oder Leser aus der Debatte auszuschließen.
#16
Elendester Sünder 11:41:51 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#15
agmen 19:12:15 | Montag, 30. Oktober 2006
#13
agmen 15:14:14 | Sonntag, 29. Oktober 2006
#12
Heggi 10:27:52 | Freitag, 27. Oktober 2006
#11
Protestant 07:12:32 | Freitag, 27. Oktober 2006
#10
semper reformandus 17:48:49 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#8
landorganist 15:21:34 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#7
Bernado 15:18:51 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#6
Protestant 15:11:27 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#5
Tridentinus 15:09:19 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#3
Protestant 14:39:21 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#2
Benedikt 14:31:29 | Donnerstag, 26. Oktober 2006
#1
Gotthard 14:22:59 | Donnerstag, 26. Oktober 2006