Darum haben die Aachener Diözesangewaltigen keine Freude am neuen Kloster.
Das gilt insbesondere für
den Abt der stark rückläufigen Benediktinerabtei Kornelimünster in Aachen.
Darum soll jetzt ein kirchlicher
Quarantänegürtel um das neue Kloster gelegt werden.
Das berichtete die ‘Aachener Zeitung’ am vergangenen
Freitag.
So läßt der Bischof von Aachen, Mons. Heinrich Mussinghoff, „keinen Zweifel“ daran, daß Ehen,
die in der neuen Benediktinerabtei geschlossen werden, ungültig sind.
Das erklärte Bistumssprecher
Franz Kretschmann im Namen des Ortsbischofs.
Künftig werden Priester der Diözese Aachen auf Reichenstein
auch keine heilige Messe oder andere Gottesdienste mehr feiern dürfen.
Der Bischof habe „erhebliche
Bedenken“ gegen die künftige Nutzung von Gut Reichenstein als Kloster – so der Bistumssprecher.
Am Dienstag
wird sich der Bauausschuß der politischen Gemeinde Monschau – zu der das neue Kloster gehört -mit der
Anlage befassen.
Dabei geht es um den Bebauungsplan für die zukünftige Klosteranlage.
Ein solcher
Plan ist – nach Angaben der ‘Aachener Zeitung’ notwendig, um auf Reichenstein die notwendigen baulichen
Voraussetzungen für eine künftige Nutzung als Kloster zu schaffen.
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66 Lesermeinungen
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#65 ExBochumer † 12:44:25 | Dienstag, 31. Oktober 2006
Dem Aachener Bischof … … und diesem arroganten Abt der Abtei Kornelimünster gehört … [Selbstzensur]
Da mischt man sich doch gehörig in Angelegenheiten ein, die diese „hochwürdigen“ Herren (wollen diese
überhaupt noch so angeredet werden) nichts angehen. Solllen die mal sich mal weiter um ihre „ÖKUMENE“
kümmern, heute vielleicht am Reformationstag ihres „Heiligen“ Martins.
@ Artikel Mögen die Söhne des Hl. Benedikts reichlich gesegnet sein und reiche Frucht tragen. Vielleicht
kann die Amtskirche in Aachen von ihnen etwas lernen oder sogar was abschauen. Sollen sie doch nach der
Regel des Hl. Benedikt leben. Was ist schöner, wenn Brüder miteinander in Eintracht wohnen und miteinander
beten, essen und arbeiten…die invidia clericalis schreckt vor nichts zurück!!
eheschließung , beichte ungültig???? warum???? das sakrament der ehe s penden sich doch die eheleute
selber. vor dem priester ist es doch eher ein akt der ordnung und auch des gehorsams, damit nicht jeder
macht was er will. oder???? immerhin ist die katholische kirche doch sehr sehr großzügig bei konfessionsverschiedenen
eheleute, ja sogar bei protestantischen ehen oder ehen mit nichtchristen. da wird doch im nachhinein die
staatliche eheschließung in die katholischen bücher eingetragen. warum also hier so kleinlich, ja im
wahrsten sinne des satzes: warum päpstlicher sein wollen als es der papst wohl will??? und die beichte:
es wäre ja schlimm, wenn die von der anwesenheit eines genehmen priesters abhängig wäre, dann wären
in den letzten kriegen millionen ohne die vergebung ihrer sünden gestorben. auch hier gilt doch hoffentlich:
das die persönliche beichte (sein muß) im gegensatz zur recht wabbeligen bußandacht, aber es ist doch
auch hier mehr ein ordnungsfaktor und eben ein hohes maß an gewißheit: meine sünden wurden mir vergeben!!!,
aber beichten tue ich es immer noch meinem schöpfergott, der priester ist auch hier werkzeug, stellvertreter,
handelt im namen jesu. wenn nun die priester auch von pius X gültig geweiht sind und somit die kraft
haben brot und wein in den leib und das blut unseres herrn jesu zu verwandeln, dann sollten sie auch die
gewalt haben sünden zu vergeben und zeugnis abzulegen. die sogenannte amtskirche hat in den letzten jahre
soviel unordnung gemacht, da kommt es auf piusX auch nicht an.
@athanasius die Sache ist komplex und schwierig Volle Zustimmung :)3 und so pauschalisierend wie das Bistum
Aachen kann und darf man nicht urteilen. Volle Zustimmung :)3 Allerdings muss ich anmerken: Auch nicht
so pauschalisierend wie Sie. Ich denke, die Lektüre der einschlägigen Canones zeigt zumindest, dass
es bei Beichte und Eheschließung ein Problem gibt. Ob beide als Ausnahmefall gültig sind, hängt vom
Einzelfall ab. Es mag sich hier jeder ernsthaft prüfen Aber Mussinghoff geht es doch nur um die Macht
und die Verhinderung der alten hl. Messe. Ich kenne nicht seine Motive. Aber das Argumentieren mit Halbwahrheiten
(siehe Marx) ist schon ein schweres Ärgernis.
#61 Athanasius 15:19:50 | Montag, 30. Oktober 2006
@Zwobbel Einen Häretiker der zu Unzucht auffordert sollte man schleunigst anzeigen. 1. ist dieser Ortspfarrer
in meiner Nähe noch nicht direkt ein Häretiker (übrigens schon bei Nahe durch seine Herabwürdigung
des Priestertums als könnten Laien gleiches) weil er zu Konkubinat und voreheliche Sexualbeziehungen
aufruft. Er sündigt dabei zum Tode, aber ist wohl kaum ein Häretiker. 2. Wenn man ihn anzeigt, bekommt
man aus der Diözese entweder nur eine Bestätigung des Empfangs, oder eine Reprimande, dass man Priester
„mit mehr Verständnis“ gegenüber treten soll. 3. Ich habe selber bereits offizielle Klage eingeliefert
über einen Priester in einer Grossstadt, der 2004 eine Kirche für eine „ökumenische Liturgie“ offenstellte,
die einer Gay Pride Parade vorausging, und während der Homosexuelle gesegnet wurden. Der gleiche Priester
stellte diese Kirche auch schon für Trinkfeste von Hochschullehrern offen. Auch bei der Nuntiatur habe
ich eine Klage deponiert. Bis heute (2,5 Jahre danach) ist noch nichts geschehen. Der Erzbischof erzählte
mir sogar, dass jener Priester „gut aber vielleicht ein wenig nachgiebig“ ist. Weiter wurde nichts gemacht.
Vor allem sagte er mir, wie schlecht und böse die Lefebvristen wohl nicht seien. Ein „lefebvristischer“
Priester hatte sogar einmal ein Gespräch mit ihm vergessen und ihn umsonst warten gelassen (in Wirklichkeit
war es ein „Indult“-Priester der Petrusbr.).
Abgesehen von dem ganzen Rest muß man nicht in einer hl. Messe heiraten. (Klar ist besser und schöner)
Das Ehesakrament kann man sich auch ohne Hl. Messe spenden. Und eine Delegation zu einem Priester des
eigenen Vertrauens bekommt man heute ganz leicht. Wenn man dann noch eine Hl. Messe im alten Ritus besuchen
möchte, kann man ja hingehen wo es so eine gibt und der kirchliche Ehezeuge ist dann schon wieder sonst
wo. Einen Häretiker der zu Unzucht auffordert sollte man schleunigst anzeigen.
#59 AthanasiusII 15:00:09 | Montag, 30. Oktober 2006
Msgr. Perle Warum sollte er so etwas sagen, wenn der Vatikan schon anders entschieden hätte? Msgr. Perle
hasst die FSSPX und hat schon 2002 öffentlich gesagt es gehe nur um volle Annahme des neuen Ritus. Seine
persönlichen Briefe sind zwar indikativ, aber nicht autoritativ. Natürlich bedarf man einer Jurisdiktion
für Ehe und Beichte. Nur spreche ich davon, ob die gespendeten gültig sind. Und die Antwort ist: Ja.
In Gabun werden FSSPX-Ehen eingetragen, nachdem der Vatikan selbst klarstellte, dass sie gültig waren.
Geht dabei nicht um Campos! @Gotthard: Der Seminarist wurde nicht vom Eintritt abgehalten weil der Pfarrer
glaubte er hatte keine Berufung, aber weil er sagte, dass das Priestertum nichts anders das Laientum sei
und Laien genausoviel „konnten“. @iustus: Das ist ein Beispiel das deutlich ist. Aber andere Sachen sind
auch die von Konzilen, Enzyklikas usw. verbotenen Missbräuche der Handkommunion, der Messdienerinnen
(Dekrete römischer Kongregationen stehen nicht über das III. Konzil von Kosntantinopel soweit es mir
bekannt ist, auch nicht über Allatae Sunt). Die Beschwerden sind einfach da. Ich glaub nicht ein FSSPX-Paar
würde sich nicht von einem alten Priester die alte hl. Messe liest trauen lassen. Nur ist ein solcher
oft nicht vorhanden. Fazit: die Sache ist komplex und schwierig und so pauschalisierend wie das Bistum
Aachen kann und darf man nicht urteilen. Aber Mussinghoff geht es doch nur um die Macht und die Verhinderung
der alten hl. Messe. Um sonst nichts.
#58 Michael II 14:37:26 | Montag, 30. Oktober 2006
@ athanasius Ich muss doch nochmal antworten, da Sie mich der Lüge bezichtigen. 1) Wir sind doch beide
Christen und ich gehe davon aus, dass keiner von uns bewußt die Unwahrheit sagt. Deshalb sollte man m.E.
soche Äußerungen unterlassen. 2) Ich habe nie die Gültigkeit der Pius-Taufen bestritten, es ging um
die Eintragung in die Taufregister. Protestantische Taufen sind grundsätzlich auch gültig und werden
trotzdem nicht in die Register eingetragen. 3) Ob in Campos oder sonstwo Pius-Ehen eingetragen wurden,
weiß ich nicht. Ich habe von offiziellen Aussagen Roms gesprochen. Es wäre denkbar, dass man in Campos
handelt ohne Rom vorher zu fragen. 4) Ich weise wiederholt auf die Aussage Mons. Perls hin: www.kreuz.net/article.3307.html
Dort heißt es u.a.: … die Priester der Bruderschaft sind gültig geweihte Priester, ihre Sakramente –
soweit sie nicht einer besondere Vollmacht seitens des Ortsbischofs bedürfen, wie die Vollmacht zum Beichthören
und zur Eheassistenz- sind gültig, aber sie selbst stehen nicht in einem regulären Verhältnis zur Kirche,
da die Bruderschaft, zu der sie gehören, nicht von der Kirche anerkannt ist.“ Warum sollte er so etwas
sagen, wenn der Vatikan schon anders entschieden hätte? 5) Sollten meine Aussagen (ohne böse Absicht)
nachweislich falsch sein, entschuldige ich mich gern.
@athanasius es war der Ortspfarrer der einem Seminaristen, der jetzt mit mir in die alte hl. Messe geht,
erklärte er soll doch Laie bleiben, damit sei auch nichts falsches. Der Seminarist trat dennoch ein,
ist aber jetzt wieder weg, wegen anderem Grund. dieser Pfarrer kannte seinen Jugendlichen wohl besser
…
@athanasius Schön, dieser Priester hat Unsinn erzählt. Da sind ja durchaus noch ganz andere Dinge denkbar.
Es kommt aber auf den Einzelfall an. Ihre Behauptung allerdings „Für die Eheleute die vor der FSSPX heiraten,
besteht moralische Unmöglichkeit einen katholischen Diener zu finden ohne Gefahr für Sünde.“ ist in
dieser Pauschalität schlicht und einfach falsch.
#55 AthanasiusII 13:21:20 | Montag, 30. Oktober 2006
@iustus aber dass der Heilige Stuhl , des nach dem Recht vorgesehenen Assistenten „(…), or their apprehensions
concerning his moral teaching in marriage instructions“ als schweren Nachteil im Sinne des c. 1116 anerkennen
würde, halte ich für unwahrscheinlich. Der Novus Ordo Missae wird nicht genannt werden, wohl aber, dass
die moralische Unterrichtung und Predigte leicht häretisch oder sündig werden. Vor einem halben Jahr
wohnte eine in meinem Ort ansässige Frau einer Hochzeit in einem kleinen Dorf nahe meinem Wohnort bei.
Es war Ihr Enkelkind (die Braut). Der Pfarrer sagte dabei, dass er sich fragte, ob die Ehe wohl gut stand
halten würde, da sich die beiden vorher enthalten hatten und noch nicht unverheiratet zusammengelebt
hatten. Dieser Pfarrer sagte dabei, das Konkubinat würde vor schlechten Ehen bewahren und sei eigentlich
besser. Und vor so einem Pfarrer sollte man heiraten (es war der Ortspfarrer der einem Seminaristen, der
jetzt mit mir in die alte hl. Messe geht, erklärte er soll doch Laie bleiben, damit sei auch nichts falsches.
Der Seminarist trat dennoch ein, ist aber jetzt wieder weg, wegen anderem Grund.) Canon 1116 aber vereinigt
mit dem Irrtum in Canon 144, beweist alles. Ich habe gerade an ‘Campos’ einen e-Mail geschickt und über
die kanonische Lage der Ehen die dort zwischen 1981 und 2002 ohne Inkardinierung geschlossen wurden, nachgefragt.
Ich bin mir sicher, man wird antworten mit: „anerkannt“. Aber dennoch habe ich den e-Mail geschickt. Ihr
hört noch darüber.
@ Marcel zweitens befindet sich gemäß konziliar-römischer Sicht die FSSPX innerhalb der Kirche und
nicht im Schisma. Allein schon Ihre Diktion lässt nicht darauf schließen, dass r.-k. Kirche und Piusbruderschaft
mit „innerhalb der Kirche“ das gleiche meinen.
Konkretisierung Zu ergänzen ist, dass c. 1116 genau lautet: „Wenn ein nach den Vorschrift des Rechts
zuständiger Assistent nicht ohne schweren Nachteil herbeigeholt oder angegangen werden kann, (…)“ Gemeint
ist damit nicht nur die Abwesenheit des vorgesendenen Assistenten sondern auch der Fall, dass diesem nicht
zugemutet werden kann, die Trauung vorzunehmen (etwa weil staatliche Strafen drohen). Nun kann es ja vorkommen,
dass sich FSSPXler darauf berufen, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn Sie ihren Ortsdordinarius
oder Pfarrer rufen. www.sspx.org/…/q9_jurisdiction.htm Das wäre dann im Einzelfall zu prüfen, aber
dass der Heilige Stuhl , des nach dem Recht vorgesehenen Assistenten „insistence on having the Novus Ordo
Missae for the wedding, or their apprehensions concerning his moral teaching in marriage instructions“
als schweren Nachteil im Sinne des c. 1116 anerkennen würde, halte ich für unwahrscheinlich.
@burgorus Warum wird die Tatsache, dass eine Eheschließung durch einen Klosterpater ohne besondere Erlaubnis
ungültig ist, gerade im Zusammenhang mit einem Kloster erwähnt, das den überlieferten Ritus zu zelebrieren
beabsichtigt? wahrscheinlich um alle Gläubigen schon jetzt zu warnen, dort heiraten zu wollen. Es kann
somit niemand mehr sagen, er/sie hätte von nichts gewußt. Wenn ein Pius-Bruder eine kirchliche Eheschließung
vornimmt – ohne die Brautleute auf die kirchenrechtlichen Tatsachen hinzuweisen, macht er sich meines
Erachtens einer schwerwiegenden Tat strafbar … er läßt dieses Brautpaar bewußt in eine ungültige
Ehe laufen, die jederzeit wegen Formmangels als ungültig erkannt werden wird.
#51 AthanasiusII 12:52:00 | Montag, 30. Oktober 2006
Heil der Seelen Um das Heil der Seelen geht die Diskussion schon längst nicht mehr. Im vergangenen August
2006 war ich bei einer Ehe anwesend, für die ein Priester der FSSPX vom Ortspfarrer delegiert worden
war. Da waren die jurisdiktionellen Fragen gelöst. Wie Rom spätestens ab 1849 auch allen schismatischen
Priestern des Ostens die Firmgewalt delegierte, so könnte auch Bf. Mussinghoff dies tun. Aber das macht
er ja nicht. Er behauptet die FSSPX sei únd im Schisma, únd deren Ehen seien ungültig. Nun, das ist
mit einander unvereinbar und unmöglich. Ich würde gerne, dass die FSSPX-Gläubigen mal in Rom nachfragen,
um eine offizielle Stellungnahme bitten oder die Lage von Campos noch mal schriftlich übersetzen.
#50 Athanasius 12:44:18 | Montag, 30. Oktober 2006
@MichaelII Lügen, und Lügen. Zu den Beichten und Ehen hat Rom sich bislang nicht geäußert. Lediglich
Mons. Perl hat in einem Nebensatz auf die Problematik aufmerksam gemacht. Rom hat für die Bischöfe Gabuns
die Gültigkeit der Ehen bestätigt. Die Gültigkeit der Taufen usw. war ja sowieso niemals in Frage.
Oder wollen Sie das auch noch bestreiten? Für die Eheleute die vor der FSSPX heiraten, besteht moralische
Unmöglichkeit einen katholischen Diener zu finden ohne Gefahr für Sünde. Die Bestimmungen des kanonischen
Rechtes sind zudem nicht sakramental, sondern juridisch. Es geht hier aber um sakramentale Gültigkeit.
In Campos wurde nicht verschwiegen, sondern eingetragen, auch wenn MichaelII das so nicht wahrhaben will.
Fragen Sie mal in Brasilien nach, in Ihrer hetzerischen Hasseinstellung.
#49 Michael II 12:14:03 | Montag, 30. Oktober 2006
Letzter Beitrag von mir in diesem Strang Es gibt Aussagen Roms zur Eintragung der Pius-Taufen in die Taufregister.
(Gabun, Salzburg) Zu den Beichten und Ehen hat Rom sich bislang nicht geäußert. Lediglich Mons. Perl
hat in einem Nebensatz auf die Problematik aufmerksam gemacht. Da es diesbezüglich keine Aussagen gibt,
kann Athanasius auch keine benennen. Alle paar Jahre wieder wird im Mitteilungsblatt mit Aufsätzen versucht,
die Anhänger zu beruhigen. In Campos ist man bislang nach der Methode verfahren: Über die Vergangenheit
hüllen wir den Mantel des Schweigens. Interessant wird die Sache dann, wenn Rom über einen heimgekehrten
„Pius-Ehegatten“ entscheiden müsste, der eine andere Frau bzw. einen anderen Mann heiraten wollte. P.S.:
Bischof Mussinghoff war früher Offizial in Münster Schönen Tag noch!
gilt doch für andere Klöster genauso Warum wird die Tatsache, dass eine Eheschließung durch einen Klosterpater
ohne besondere Erlaubnis ungültig ist, gerade im Zusammenhang mit einem Kloster erwähnt, das den überlieferten
Ritus zu zelebrieren beabsichtigt? Sie gilt doch genauso für alle anderen Klöster! Oder hat Aachen schon
keine anderen Klöster mehr?
Das Gesetz „Nur die Ehen sind gültig, die vor dem assistierenden Ortsoberhirten oder Pfarrer oder vor
einem Priester oder Diakon, der von einem der beiden delegiert ist, als auch vor zwei Zeugen geschlossen
sind, gemäß den Regeln, die in den folgenden Canones niedergelegt sind und vorbehaltlich der Ausnahmen
in den Canones 144, 1112 § 1, 11116 und 1127 §§ 1-2“ (c. 1108 CIC). „Diese Form ist zu beachten, wenn
wenigstens ein Teil der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen und
nicht durch förmlichen Akt von ihr abgefallen ist, unbeschadet der Vorschriften des c. 1127 § 2“ (c.
1117). Ausnahmen: – Befreiung durch den Ortsoberhirten (c. 1127 § 2) – Ehe mit einem nichtkatholischen
Partner des östlichen Ritus (c. 1127 § 1). – Todesgefahr, voraussichtliche Abwesenheitsdauer eines nach
dem Recht zuständigen Assistenten von einem Monat (c. 1116). und eben unser berühmter c. 144: „Bei einem
allgemeinen tatsächlichen oder rechtlichen Irrtum und ebenso bei einem positiven und wahrscheinlichen
Rechts- und Tatsachenzweifel ersetzt die Kirche für den äußeren wie für den inneren Bereich die ausführende
Leitungsgewalt.“ Fazit: Für diejenigen, die bei Priestern der FSSPX die Ehe schließen möchten, ist
es besser, sich nicht sorgfältig zu informieren.
#46 Athanasius 10:36:46 | Montag, 30. Oktober 2006
@zwobbel PetrusRadii verwiesen schon auf den Zustand in Gabun, wo bestätigt wurde vom Vatikan, dass die
Ehen gültig sind, wie die Beichten übrigens auch. Die Ehen werden in Afrika auch eingetragen von den
Diözesen. Die Canones gab ich schon. Ich nehme diese Entscheidungen für einwandsfrei an, da ich mehr
Vertrauen in die Kanoniker des Rota stelle als in die kanonischen Kenntnisse Bischof Mussinghoffs, User
Gotthards, User Jörg Gutenberg, User usw. usw. Die Spender sind zudem die Eheleute. Auch wenn man irrtümlich
glauben sollte, es besteht der Notzustand, auch dann supplet Ecclesia. Wie beim Irrtum zur Beichte usw.
usw.
Lieber Athanasius, seit wann nehmen Sie denn jede Entscheidung aus dem Vatikan für irrtumsfrei an? Das
würde ja Ihre eigene Position bei anderen Themen schwächen. Abgesehen davon ist mir von den näheren
Umständen der Camposeinigung nichts bekannt. Darum werde ich da keine Wertungen abgeben. Vielleicht wurde
dieses Thema einfach unberücksichtigt gelassen? D.h. vielleicht war es gar keine explizite Entscheidung?
Keine Ahnung.
#44 Athanasius 09:38:01 | Montag, 30. Oktober 2006
@zwobbel Ich habe unten die Argumente gereicht. Sie argumentieren nichts. Im Falle der SSPX ist es ganz
präkär und pikant. Wenn sie schismatisch ist, dann sind die Eheschließungen wie bei den ostkirchlichen
Ehen gültig! Wenn Sie nicht schismatisch ist, dann sind sie ungültig. Der Hl. Stuhl hat im Fall Campos
nicht von Schisma únd nicht von Ungültigkeit unter Notzustandsargumenten gespendete Ehen und Beichten
gesagt, sondern alles ganz einfach aufgenommen und eingetragen als gültig. Wie erklären Sie das? Ich
habe unten die Canones des CIC 1983 genannt, Sie wiederholen nur. Argumente. Und nicht nur Gegengesetze,
sondern auch die Gesetze der Kirche die billigend wirken und supplieren.
Ecclesia supplet – wann? Ich bin zwar glücklicherweise kein Kirchenrechtler, aber „durfte“ mich mal mit
diesen Dingen zwangsweise näher auseinander setzen. Das berühmte „ecclesia supplet“ gilt nach den mir
übermittelten Fakten für Vollmachten, die üblicherweise vorhanden sind, jedoch ausnahmeweise nicht
gegeben sind. Weil jedoch die Beteiligten meinen es sein alles in Ordnung (allg. Irrtum) ersetzt die Kirche
das ausnahmsweise Fehlende. Anders ist es bei einer Vollmacht die extra erteilt werden müßte. Wenn der
allg Irrtum vorliegt diese normalerweise nie gegebene Vollamcht sei vorhanden, ist es aber nicht, dann
wird dort nichts ersetzt. (Denn es wäre kein Ersatz, sondern eine Extrazugabe.) Bei der Eheschließung
ist es so, wie Gotthard 29.Okt. 16:31 schrieb. (Auch wenn ich diesen Nutzer maximal unsympathisch finde,
muß ich ihm hier recht geben.) Weil also irgendein Pater im Normalfall diese Vollmacht nicht hat, ersetzt
die Kirche auch nichts Fehlendes. Im Falle der SSPX ist es ganz präkär und pikant. Wenn sie schismatisch
ist, dann sind die Eheschließungen wie bei den ostkirchlichen Ehen gültig! Wenn Sie nicht schismatisch
ist, dann sind sie ungültig.
#42 Protestant 07:15:50 | Montag, 30. Oktober 2006
Ehe????? Ich selbst bin mit einer röm.-kath. Frau verheiratet (und zwar seinerzeit ökumenisch-wie es
sich gehört)! Ob es sich bei der ehe nun um ein Sakrament handelt oder nicht – dadurch ändert sich für
mich nicht die Einstellung zur Ehe und zum Ja-Wort vor Gott! Das mag auch für Piusse und Benediktiner
zutreffen! Jedoch wäre ich mit der Verurteilung des Bistums Aachen sehr vorsichtig, denn ich habe selbst
erlebt, dass die Piusse und Piussisten den Ablauf der christlichen Gemeinschaft erheblich stören können
(Gute Freunde (gläubige Katholiken)wohnen in einer Region, da die Pius-Sekte recht stark vertreten ist
und sagen „Lieber 100 Protestanten als ein Pius“). Also scheint es für das Bistum Aachen gute Gründe
f+ür sein Vorgehne zu geben! In diesem Sinne allen schönen Tag: Nun freut euch, lieben Christen gmein,
Und laßt uns fröhlich springen, Daß wir getrost und all in ein Mit Lust und Liebe singen, Was Gott
an uns gewendet hat Und seine süße Wundertat Gar teur hat ers erworben. Dem Teufel ich gefangen lag,
Im Tod war ich verloren, Mein Sünd mich quälet Nacht und Tag, Darin ich war geboren; Ich fiel auch immer
tiefer drein, Es war kein Guts am Leben mein, Die Sünd hat mich besessen. Mein gute Werk, die golten
nicht, Es war mit ihn verdorben, Der frei Will hasset Gotts Gericht, er war zum Gut erstorben. Die Angst
mich zu verzweifeln treib, Daß nichts denn Sterben bei mir bleib, Zur Höllen mußt ich sinken. Da jammert
Gott in Ewigkeit Mein Elend übermaßen, Er dacht an sein Barmherzig…
Herr Gotthard Hallo Herr Gotthard hatten Sie auch schon mal das Glück an einer echten triedentinischen
Messe, so wie die Piusbrüder das gestalten, teil zu nehmen, wenn nein, dann haben Sie wirklich viel versäumt
und ich kann Sie nur zu gut verstehen?
Gotthard: Formen Tatsächlich ist die verbindliche kirchliche Eheschließung, wie Gotthard zutreffend
bemerkt, einschließlich der Trau- Tauf- und Sterberegistger erst vom Konzil von Trient besclossen worden,
und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der Fürsten, also der weltlichen Regierungen! Vorher galt als verheiratet,
wer in eine gemeinsame Wohnung gezogen ist oder vor Zeugen entsprechenden Verkehr durchgeführt hat. Wegen
zunehmender Mobilität war nicht mehr immer klar feststellbar, wer mit wem nun tatsächlich verheiratet
war und illegitimer Partnerwechsel daher kaum nachweisbsar. Deswegen der Bedarf nach geordneten Verhältnissen
im Rahmen urkundlicer Nachweise. Erst m Rahmen des Kulturkampfes hat ein emazipierter Staat die Aufsicht
durch standesamtliche Trauung, Geburts- und Sterberegister selbst übernomen, so daß wir jetzt als Christen
einer doppelten Buchführung unterliegen. Wie ich aus meiner eigenen Familiengeschichte weiß, sind die
kirchlichen Register zuverlässiger, als die staatlichen.
Formen es ist schon herrlich, wie Bestimmungen des Tridentinums umgangen werden sollen … Das Tridentinum
scheint nur für die hl. Messe normgebend zu sein … aber nicht für das Sakrament der Ehe … übrigens
zum ersten Mal. Vorher gab es keinerlei kirchlich festgelegte Form …
da Rom die … … Sonntagspflicht (wenn man die PB besucht) als erfüllt ansieht, und damit das Altarsakrament
als gültig ansieht, kann man dies unschwer auf die anderen Sakramente übertragen, es sei denn, es wäre
explizit nicht so. Dei schweren Zweifel an den amtskirchlichen Zuständen rechtfertigen in jedem Fall
eine Eheschließung in der PB – auch B16 hat zuerkannt, dass man zumindest in der europäischen Kirche
eine Notlage erkennen kann.
Angst Den Neomodernismus befällt so langsam die Angst, daß die Wahrheit wieder in die Kirche einkehrt,
die Sie eigentlich nie verlassen hatte, denn die Kirche ist GÖTTLICH, jedoch die Wahrheit wurde durch
das weltliche, also Gott abgewandte, unterdrückt. Gott meldet sich zurück. Wie bei der Schrift an der
Mauer: „Gott ist tot: Nietzsche.“ Darunter stand dann: „Nietzsche ist tot: Gott“
Römische Antwort? Die Frage der Gültigkeit der Sakramentenspendung der Priester der FSSPX oder ähnlicher
Gemeinschaften stellt sich ja nur bei Ehe und Beichte. Hier ist i.d.R. ausser in Notfällen neben der
Weihegewalt des Spenders auch die Jurisdiktion durch die kirchliche Hierarchie vonnöten. Die von Petrus
Radii genannte Antwort Roms an die Bischöfe Gabuns (dort ist die FSSPX ja bekanntlich recht aktiv) würde
mich sehr interessieren. Welche römische Stelle hat sie erlassen? Ist sie irgendwo veröffentlicht? Vielleicht
würde dieses Dokument die anstehende Frage klären helfen.
Wider VII Wenn Mohammedaner, Hindus oder sonstige Heiden das Kloster gekauft hätten, wäre die Diözese
Aachen sicher schon voller Vorfreude auf den Dialog und die interreligiösen Veranstaltungen, die man
dann durchführen könnte. Aber so ?
Gültigkeit von Ehen Tatsächlich kann eine Ehe ausschließlich vor dem Pfarrer der Braut gültig geschlossen
werden, wenn beide Brautleute katholisch sind. Ist ausschließlich der Bräutigam katholisch, ist alleine
dessen Pfarrer zuständig. Auf Antrag der Brautleute kann jeder gültig geweihte und mit Rom in voller
kirchlicher Gemeinschaft stehende Priester vom zuständigen Pfarrer beauftragt werden. In Klosterkirchen,
die nicht gleichzeitig Pfarrkirchen sind, kann nur mit fallbezogener Dispens des zuständigen Bischofs
getraut werden. Ist, wie damals in Japan, kein Priester erreichbar, kann eine Trauung vor drei Zeugen
vollzogen werden, weil nach r.-k. Auffassung sich die Brautleute das Ehesakrament gegenseitig spenden.
Der Priester bestätigt und segnet nur. Bei Nichtchristen gilt die vor dem Standesamt vollzogene Trauung
als sakramental zustandegekommen. Beweis: Bei Aufnahme in die katholische Kirche wird keine neue Trauung
vollzogen. Das gilt auch für evangelische Chrisen, weil es dort in manchen Einzelkirchen keine sakramentale
Trauung gibt, sondern der evangelische Pfarrer die Eheleute nur segnet. Bei Übertritt von nichtkatholischen
christlichen Eheleuten hängt die Anerkennung der Trauung vom Verständnis der Herkunftskirche ab. Eine
gültige Trauung durch die Pius-X- Brüder wird es kaum geben, weil kein r.-k. Priester ein Mitglied dieser
Gemeinschaft mit einer Trauung beauftragen wird.
#33 Athanasius 21:59:35 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Solutio Si censura vetet celebrare sacramenta vel sacramentalia vel ponere actum regiminis, vetitum suspenditur,
quoties id necessarium sit ad consulendum fidelibus in mortis periculo constitutis; quod si censura latae
sententiae non sit declarata, vetitum praeterea suspenditur, quoties fidelis petit sacramentum vel sacramentale
vel actum regiminis; id autem petere ex qualibet iusta causa licet. (CIC 1983, Canon 1335) Fideles, salvo
praescripto §3, possunt ex qualibet iusta causa ab excommunicato Sacramenta et Sacramentalia petere,
maxime si alii ministri desint, et tunc excommunicatus requisitus potest eadem ministrare neque ulla tenetur
obligatione causam a requirente percontandi. (Canon 2261, § 2) Wenn die Gläubigen die Mons. Lefebvre
nachgefolgt sind und die Bischofsweihen verteidigen, wirklich „schismatisch“ wären, wie Neukirchpfarrer
Gotthard ja immer behauptet, so würde Canon 1117 von der kanonischen, katholischen Form dispensieren
für eine gültige Ehe. Wenn dann beide Eheleute das Lied „Wir hören Glocken läuten, das soll bedeuten,
wir heiraten, wir heiraten“ singen mit dem Verständnis einzustimmen und zuzustimmen, ist die Ehe schon
gültig. Achtet darauf.
#32 Petrus Radii 21:54:48 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Keine Aachener Kirchenrechtler? Es scheint, daß es im Bistum Aachen keine Kirchenrechtler geben! Die
Eheschließungen bei der FSSPX, bzw. den mit ihnen verbundenen Benediktinern, sind nicht unbedingt ungültig.
Es kann häufig Umständen geben (sogar auch in den meisten Fällen!), unter welchen solche Eheschließungen
gültig seien. Das läßt sich leicht vom Kirchenrecht über die Ausnahmefälle, bezüglich der kanonischen
Form, folgen. Beweis dafür ist die vatikanische Antwort auf das Dubium der Bischöfe Gabuns, wonach die
Beichten und Ehen der Piusleute als gültig zu betrachten sind.
allerdings gibt es … keine Bischöfin, sondern nur eine Person, die sich „Bischöfin“ nennt Aber auch
das werden die Protestanten anders sehen … schöne Sprachverirrung und Sprachverwirrung
#30 Athanasius 21:40:57 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Rom… Ich will sofort von den Leugnern eine Erklärung aus Rom, dass die Ehen vor suspendierten Priestern
(egal welcher Kongregation) ungültig geschlossen werden. Denn die Situation der FSSPX-Priester ist ja
bekanntlich „nur“ die „Strafe“ suspensio a divinis. Auch, daß die Ehen von 1981-2002 in Campos (im gleichen
ZUstand wie die der FSSPX) ungültig seien, auch, daß die Ehen die in Afrika von der FSSPX übernommen
und diözesan eingetragen wurden, ungültig seien. Beweise. Nicht Gerüchte und Mussinghoff-Propaganda.
@Frasim Tatsächlich?? Sakramental??? Grundsätzlich gilt: eine Ehe zwischen Christen ist ein Sakrament.
Also wird der Papst – wenn kein Ehehindernis vorlag – die Ehe des EKD-Vorsitzenden Bischof Huber und die
Ehe der Bischöfin Käßmann als Sakrament ansehen – auch wenn die Betroffenen das vielleicht nicht tun
werden. Die strikte katholische Eheschließungsform ist übrigens ein Ergebnis des Trienter Konzils …
ob da bei den Freunden dies Pius-Vereins vielleicht ein Signal aufleuchtet? Das Trienter Konzil hat beschlossen,
Ehen mögen im Himmel geschlossen werden – aber sie bedürfen einer konkreten irdischen Form. Diese kanonische
Eheschließungsform gilt auch heute noch… „Pius-Leute hört die Signale“!
keine Gültigkeit … … kann man leider bei sehr vielen Amtskirchenehen vermuten, da dort die Voraussetzungen
oft nicht gegeben sind: insbesondere fehlt manchmal die Intention, Kinder als Gottes Segen anzunehmen.
Ich habe von einer Ehe (der Bruder eines Freundes heiratete) gehört, so vor 1-2 monaten geschlossen,
in der das Paar explizit keine Kinder mehr zusätzlich haben will (2 Voreheliche haben die schon). Der
Vorgang ist sicher keine gültige Eheschließung, auch wenn Form und Materie sicher gegeben sind. Und
der Jesuit, der die „Ehe“ geschlossen hat und die mangelnde Intention kannte, ist eher ein Bandit – weil
er das Spektakel mitmachte.
#27 AthanasiusII 21:37:06 | Sonntag, 29. Oktober 2006
@Gotthard Die Ehe, geschlossen vor einem Pius-Vereins Priester, ist nicht gültig und kann wegen Formmangels
als nichtexistent betrachtet werden – so sehe ich es und wohl auch das Bistum Aachen. Also alle Ehen sind
gültig, von Ketzern bis Ungläubige, aber die der „Piusleute“ nicht. Welch ein Verständnis von Rechtfertigkeit
haben PRiester der modernen Kirche wie Sie doch. Alle in den Himmel, bloss nicht die Lefebvristen. Es
interessiert mich am wenigstens wie Mussinghoff-Propaganda und Gotthard von kreuz.net darüber denken.
Mir interessiert was Rom und die Apostolische Rota sagen. Und ich würde gerne mal hören, ob allen Ehen
1981-2002 in Campos ungültig waren. Denn diese sind alle eingetragen. Was mit den Gläubigen des Guter
Hirte Instituts? Seit wann wurden diese mit Ungültigkeit angedroht? Müssen die alle aufs neue heiraten?
Bediener der Ehe sind Mann und Frau, nicht die Jurisdiktion. Das Sakrament ist durch den Kontrakt gegeben.
Da Sie, GOtthard, die „Piussekteleute“ ausserhalb der Katholischen Kirche sehen (Ihrer Version der Katholischen
Kirche heisst das), müssen Sie die Gültigkeit nach kanonischem Rechte anerkennen.
#26 Athanasius 21:32:14 | Sonntag, 29. Oktober 2006
@Michael II Sie verstehen nichts von der theologischen Tatsache und sprechen einfach eigener Frustration
und Ablehnung der FSSPX heraus. Wenn die FSSPX im Schisma ist, so sind die Ehen sowieso gültig. Und nein,
weil Rom noch nie eine Ehe aus Campos als ungültig betrachtet hat (fragen Sie ruhig bei Exz. Rifan nach)
und ebenso nicht eine Ehe vor P. Bisig vor 1988 geschlossen, darf man annehmen, dass die Gültigkeit gegeben
ist. Die Gültigkeit des Sakramentes hängt nicht einmal vom Priester ab im Notzustand. Glauben SIe die
japanischen Katholiken die über 200 Jahre ohne einzigen Priester heirateten und tauften, haben nur adultäre
Pseudo-Ehen geschlossen. Sie müssen, mit Ihrer völligen Unwissenheit, mal einfach ein Artikel zur Ehe
lesen. Ich schlage Catholic Encyclopedia (1911) vor. Online. This opinion is based on the ecclesiastical
teaching which declares that among the baptized there can be no true marriage which is not also a sacrament.
Now, immediately after the baptism of both partners, the already contracted marriage, which is not dissolved
by baptism, becomes a „marriage of the baptized“; for were it not immediately a „sacrament“, the above-mentioned
general principle, which Pius IX and Leo XIII proclaimed as incontestable doctrine, would be untrue. Consequently
we must say that, through the baptism itself, the existing marriage passes into a sacrament.
Gültigkeit Ich finde die Diskussion ja sehr nett (natürlich geht es hier nicht um die Gültigkeit der
Ehe ). Würde es wirklich um deren Gültigkeit gehen, dann darf ich aus meiner Erfahrung sagen: wenn zwei
heiraten wollen, sie eine für sie passende Kirche finden und einen Priester dazu, wen der Hochzeiter
interessiert die Gültigkeit?
@Frasim aus kath. Sicht dürfte das Sakramental sein, wenn die Voaraussetzungen (Intention, Form und Materie)
vorhanden sind. In der Tat wird der Liebe Gott den beiden dann seine Gnaden nicht vorenthalten (warum
sollte er?) Allerdings hat das mit dem Standesamt nix zu tun, im Gegenteil: das Standesamt prüft weder
Intention noch Form noch Materie …
@Gotthard …Die Ehe zwischen zwei evangelischen Christen – geschlossen auf dem Standesamt – ist eine
gültige sakramentale Ehe… Tatsächlich?? Sakramental???
#22 Michael II 21:02:30 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Langsam wird’s langweilig! Zum x-ten Male wird hier die Ungültigkeit der Lefebvrianer-Ehen und -Beichten
durchgekaut. Wirklich ermüdend. @ athanasius: Zeigen Sie mir ein Dokument, in dem eine „Campos-Ehe“ von
Rom anerkannt wurde. Sollte ein „Campos-Bräutigam“ oder eine „Campos-Braut“ nach der Pseudo-Eheschließung
eine korrekte Ehe eingehen wollen , so könte sich Rom m.E. diesem Ansinnen nicht verschließen; genauso
wie bei den Pseudo-Lefebvrianer-Ehen, es sei denn , die Pseudo-Eheleute waren bei ihrer früheren Pseudo-Eheschließung
nicht katholisch.
eine katholische ehe … … ist sogar dann gültig, wenn nur Braut und Bräutigam davon wissen. Allerdings
ist das von der kath. Kirche aus naheliegenden Gründen verboten. So ähnlich wie bei der Taufe, die ist
auch dann gültig, wenn ein Laie sie spendet. (was auch verboten ist, aber in Ausnahmen zulässig)
@athanasius dánn sind auch die Ehen der Orthodoxen völlig ungültig. ach Du Schlaumeier! Ehen zwischen
allen Christen, die nicht der katholischen Eheschließungsform unterliegen, sind immer gültig. Die Ehe
zwischen zwei evangelischen Christen – geschlossen auf dem Standesamt – ist eine gültige sakramentale
Ehe. Die Ehe zwischen 2 Katholiken – geschlossen allein auf dem Standesamt, aber mit Dispens von der Formpflicht –
ist eine gültige sakrakamentale Ehe. Die Ehe, geschlossen vor einem Pius-Vereins Priester, ist nicht
gültig und kann wegen Formmangels als nichtexistent betrachtet werden – so sehe ich es und wohl auch
das Bistum Aachen.
Danke Marcel … gleiches gilt sinngemäß für die Sakramente auch, z.B. die Ehe, Taufe, Firmung usw …
Nur die Reaktion Roms bei Bischofsweihen wurde schon lange nicht mehr getestet
@Athanasius Warum hat Rom nie eine sanatio in radice für die Ehen von Campos und die Petrusbrüder vor
1988 beantragt? Petrusbrüder vor 1988?? Die PB St. Petrus gründete sich doch erst 1988.
selbstverständlich … … ist die Sonntagspflicht erfüllt. Dazu gibt es auch Antwortschreiben aus Rom
an Laien, die an Rom eben genau diese Frage gestellt haben. Zusammensuchen kann man sich diese Vorgänge
im Internet (dann meistens auf Seiten der PB-Anhänger, da logischerweise die im allgemeinen PB-feindlichen
Diözesen solche Antworten nicht auf ihre Seiten stellen)
Sonntagspflicht bei FSSPX erfüllt Expedit schrieb: Soweit ich einmal gehört habe, erfüllt man seine
Sonntagspflicht nicht, da die Piusbruderschaft sich im Schisma befinden würde! Da hörten sie gleich
doppelt falsch. Erstens erfüllen Sie gemäß offizieller konziliar-römischer Sicht die Sonntagspflicht
durch den Meßbesuch bei FSSPX, zweitens befindet sich gemäß konziliar-römischer Sicht die FSSPX innerhalb
der Kirche und nicht im Schisma. To whom it may concern. Kein Hörensagen, sondern schwarz auf weiß nachlesbar
dank Michael Davies (+) von Una Voce. Auf eine Anfrage der „Una Voce“ USA vom 18. Januar 2003 hat Mgr.
Camille Perl – der Sekretär der päpstlichen Kommision „Ecclesia Dei“ für innerkirchliche Angelegenheiten,
zuständig u.a. für die FSSPX – an Herrn Michael Davies geantwortet, daß Katholiken, die bei der Priesterbruderschaft
St. Pius X. die heilige Messe besuchen, damit ihre Sonntagspflicht erfüllen, nicht sündigen, und ihr
Scherflein zur Sonntagskollekte beitragen dürfen. Englisches Original www.unavoce.org/…2003/perl-011803.htm
Deutsche Übersetzung (der Fsspx) www.fsspx.info/mbonline/artikel.php?show=157
#14 Athanasius 20:14:03 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Lügner Die Diözese Aachen und auch deren Bischof lügt. Rom muss angesprochen werden. Die 1981 bis 2002
von den Priestern von Campos (Brasilien) geschlossenen Ehen wurden als gültig anerkannt, ebenso jene,
die P. Bisig vor 1988 vor sich schliessen liess. Wenn die Diözese Aachen diese Behauptung tatsächlich
durchtreiben will, dánn sind auch die Ehen der Orthodoxen völlig ungültig. Wie kommt es übrigens,
daß in Afrika, Asien und Südamerika Priester der FSSPX Ehen „schliessen“ eingetragen werden als gültig?
Warum hat Rom nie eine sanatio in radice für die Ehen von Campos und die Petrusbrüder vor 1988 beantragt?
Es ist klar: das Bistum Aachen betreibt Politik. Und eine sehr autoritäre und faschistische. Man verbreitet
ja Propaganda voller Lügen. Warum? Weil: Supplet Ecclesia.
@expedit Soweit ich einmal gehört habe, erfüllt man seine Sonntagspflicht nicht, da die Piusbruderschaft
sich im Schisma befinden würde! Was ist nun richtig? Kommt wahrscheinlich ganz darauf an, wer das sagt,
Pius-Pater oder Amtskirchen-Bischof , ich habe auch schon beides gehört… Rein kirchenrechtlich besteht
offiziell kein Schisma, daher Sonntagspflicht erfüllt. Jedenfalls droht einem die PB mit Klage, wenn
man das Gegenteil behauptet, kam auch schon öfters vor und prompt gab es eine Gegendarstellung, die die
Pius-Argumentation für korrekt erklärte. Am besten ist mE die Alternative Petrusbruderschaft: Alter
Ritus in voller kirchlicher Einheit, da mit Erlaubnis des Ortsbischofs (noch).
@frasim Soweit ich einmal gehört habe, erfüllt man seine Sonntagspflicht nicht, da die Piusbruderschaft
sich im Schisma befinden würde! Was ist nun richtig?
#11 Copertino 19:40:58 | Sonntag, 29. Oktober 2006
Unsinn: La fille d’Isis wird in 30 Jahren… …höchst erstaunt feststellen – falls sie es auf dieser
Erde erleben wird –, dass es dann noch immer viele Ehepaare geben wird, welche auf den kirchlichen Segen
nicht verzichten wollen. Und jene wissen, dass es dabei um alles andere als um ein Brimborium geht. Und
das ist gut so.
Unsinn Was für ein unsagbarer Unsinn! Eine Ehe bedarf nicht das Okay der Kirche, um gültig zu sein –
sie bedarf nur den Gang zu Standesamt. Alles andere ist Firlefanz und Showeffekt. Daher heiraten die meisten
Leute nicht mehr kirchlich bzw. tun es nur, um romantischen Vorstellungen von der Heirat in Weiß mit
großem Brimborium gerecht zu werden oder um den Eltern oder den Schwiegereltern nicht vor den Kopf zu
stoßen. In spätestens 30 Jahren wird die kirchliche Hochzeit der Vergangenheit angehören.
@Bonjour Nota bene: Nur Erzb. Lefebvre selbst und die 4 von ihm geweihten Bischöfe sind exkommuniziert
(was die PB allerdings anzweifelt, zwecks Notstand usw.), die Priester sind zwar suspendiert, spenden
aber nach wie vor gültig die Sakramente! Die Gläubigen selbst sind es weder noch, sie erfüllen die
Sonntagspflicht bei Piusmessen korrekt. Vorsicht also bei Pauschalisierungen!
Was denn nun, Gotthard? Die Leute sind doch allesamt exkommuniziert und gemäß Bischof Marx als außerhalb
der Kirche zu betrachten – wieso also diese „Vorsichtsmaßnahmen“ des Aachener Bischofs? Kann ihm doch
schnuppe sein. Auch Sie hinterlassen einen zwiespältigen Eindruck, oder warum beten Sie denen die „Eheassistenzregelung“
Ihrer Kirche vor?
soweit ich weiß bezieht sich die Priesterbruderschaft auf das notstandsrecht der Kirche das ihr die fehlende
jurisdiktion verleiht ob das die benediktiner ebenfalls für sich in anspruchnehmen weiß ich nicht aber
die reaktion der diözese aachen insgesammt ist schon sehr nett das ist doch auch die diözese wo die
kamelitinen dem Domprobst haben hausverbot geben lassen naja er gehöhrt ja zum ordem der krawatiner wie
man im wdr sehen konnte dazu noch die angespannte finanz situation das bistum bieten eon übermaß an
„konziliarer belustigung“
Eheassistenz Der Aachener Bischof hat ausschließlich Selbstverständliches ins Gedächtnis gerufen: nur
der Ortspfarrer einer der Brautleute ist berechtigt zur gültigen Ehe-Assistenz – und ein eventueller
Kaplan dieser Pfarrei. Sollte ein pensionierter Priester oder ein Priester mit einer anderen Aufgabe in
der Pfarrei wohnen, benötigen sie ebenfalls eine Genehmigung des Pfarrers oder Kaplans. Es ist nichts
so eindeutig und einfach geregelt wie die Frage der Eheassistenz. Wollen Brautleute in einer anderen als
der Wohnsitzpfarrei heiraten, benötigen sie die Überweisung des Ortspfarrers. Also keine Kampfmaßnahme
des Bistums Aachen …
Trauung so natürlich ist dies nicht. Auch ein Benediktiner der nachbartabtei kann nicht einfach Trauungen
assestieren, da dies an den Pfarrer gebunden ist und dieser kann einen anderen zur Eheassistenz beauftragen.
In wie weit Ehen, die Aufgrund subjektiv festgestellten Notstandes geschlossen wurden ist nach wie vor
umstritten. Man muss auch dies berücksichtigen.
Ungültige Eheschließung? Es ist schon merkwürdig, was für Maßstäbe Bischof Dr. Mussinghoff anlegt.
Gegenüber „neuen Formen des Zusammenlebens“ zeigt sich die modernistische Kirche zunehmend toleranter,
aber wehe, wenn Eheleute den traditionellen Weg wählen, dann kommt die große Knute!