18:31:17 | Montag, 30. Oktober 2006
Kinder bringen ihre alten oder kranken Eltern in eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Dort erhalten sie einen Schein und können die Eltern anschließend straffrei entsorgen.

Das Bild stammt von einem
Karikaturenwettbewerb zur bevorstehenden deutschen Altersheimgesellschaft.
©
Wolfgang Horsch(kreuz.net) „Unser Mitgefühl gehört in diesem Moment den Angehörigen“, erklärte Dr. Behrend Behrends –
der Direktor des Klinikums Charité in Berlin.
Eine dortige Krankenschwester hatte kürzlich die Tötung
von zwei Patienten zugegeben. Weitere 15 Todesfälle werden zur Zeit von der Polizei untersucht.
„Ich
verstehe die Aufregung nicht“, so Günter Annen, Leiter der Initiative ‘Nie Wieder!’ in Weinheim bei Mannheim.
„Im gleichen Klinikum wurden im Jahre 2004 mindestens 88 ungeborene Menschen unter den Augen und unter
der Verantwortung des Klinikumsdirektors ermordet.“
Mord sei das vorsätzliche Zu-Tode-Bringen eines
unschuldigen Menschen: „Hat sich jemand hierüber aufgeregt?“
„Kann man der Krankenschwester verdenken,
daß sie so gehandelt hat? Sie wollte ja schließlich den kranken Menschen helfen – wollte
Leid lindern.“
Wie diese „Hilfe“ und dieses „Lindern“ aussehen können, hat sie vielleicht vorher in der gynäkologischen
Abteilung des Charité sehen können – so Annen:
„Sie hat vielleicht den Arzt, die Eltern, die Großeltern
und Freunde reden hören: »Es ist doch besser für das Kind!«.“
Sie sei vielleicht dabeigewesen, als
ungeborene Menschen im Charité bei lebendigem Leib zerschnitten, zerstückelt, abgesaugt und in den Klinikmüll
geworfen wurden.
„Warum sollte sie ihre Einstellung ändern?“ Kranke und Alte seien doch auch nur Menschen –
so wie die Ungeborenen.
Hinter der lautstarken Präsentation dieses Charité-Falles in allen Medien sieht
die Initiative ‘Nie Wieder!’ ein Wirken der Euthanasierungs-Lobby.
Annen befürchtet, daß Politiker
nun die Debatte um die Sterbehilfe einläuten und „Rechtssicherheit“ fordern werden:
„Ich bin mir sicher,
daß der neue Gesetzestext zur Euthanasierung Teile der Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches
enthalten werden: »rechtswidrig, aber nach Beratung straffrei!«“
Praktisch würde das heißen, daß
Kinder mit ihrem kränklichen Vater oder mit ihrer alten Mutter in eine staatlich anerkannte Beratungsstelle –
zum Beispiel von ‘Pro Familia’ – gehen könnten.
„Dort erhalten sie den vorgeschriebenen Beratungsschein
und können den kränklichen Vater oder die alte Mutter anschließend straffrei entsorgen.“
Natürlich
bleiben auch die Ärzte und das Hilfspersonal der Ärzte straffrei.
„Über das, was in Zukunft geschehen
wird, dürfen wir uns nicht mehr wundern, denn wir haben die gleichen Gene von damals aktiviert.“
Im
Vergleich zu dem, was uns die Zukunft bringen wird, ist Auschwitz auch nur ein schwarzer Schandfleck in
der deutschen Geschichte.
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#24
ing_less 19:19:21 | Samstag, 4. November 2006
#23
athanasius1957 13:33:35 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#22
PhilomenaWolkenstein 13:23:16 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#21
Beobachterin 10:12:15 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#20
Breze 00:15:44 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#19
Burgorus 00:09:03 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#18
Breze 00:02:22 | Dienstag, 31. Oktober 2006
#17
Burgorus 23:57:37 | Montag, 30. Oktober 2006
#16
Breze 23:45:12 | Montag, 30. Oktober 2006
#15
Jawohl! 23:18:42 | Montag, 30. Oktober 2006
#14
PhilomenaWolkenstein 23:05:47 | Montag, 30. Oktober 2006
#13
Jawohl! 22:49:29 | Montag, 30. Oktober 2006
#12
Franz von Sales 22:16:03 | Montag, 30. Oktober 2006
#11
Jawohl! 22:11:32 | Montag, 30. Oktober 2006
#6
agmen 21:33:20 | Montag, 30. Oktober 2006
#5
laikos 21:21:47 | Montag, 30. Oktober 2006
#4
Burgorus 21:19:27 | Montag, 30. Oktober 2006
#3
agmen 21:14:54 | Montag, 30. Oktober 2006
#2
Burgorus 21:07:55 | Montag, 30. Oktober 2006
#1
agmen 20:42:59 | Montag, 30. Oktober 2006